Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 15.6.2006 wegen Zuschuss § 4 der 2. BesÜV,
wenn die Ausbildung und Prüfung zu gleichen Teilen im Beitrittsgebiet und auf dem Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik durchgeführt wurde
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 15.6.2006 unter dem Az. 2 C 14.05 u.a., dass Beamte im Beitrittsgebiet auch dann den Zuschuss gem. § 4 der 2. BesÜV erhalten, wenn sie mindestens die Hälfte ihrer Ausbildung in dem ehemaligen Bundesgebiet absolvierten. (weiterlesen…)
