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17. Oktober 2006

Einsatz der Bundeswehr im Inneren?

Eine Debatte als Chance fĂŒr die Polizei

Vorgesehen ist, dass am 25.10.2006 die Veröffentlichung des Weißbuches Bundeswehr im Bundeskabinett verabschiedet wird. Bemerkenswert ist, dass auf Intervention des Bundesaußenministers Frank Walter Steinmeier und der Bundesjustizministerin Brigitte Zypris die vom Verteidigungsministerium vorgesehenen Passagen zur Ausweitung des Mandats der Bundeswehr auf den Einsatz fĂŒr die innere Sicherheit im Landesinneren gestrichen wurden.

Aus Anlass der bevostehenden Veröffentlichung des Weißbuches veröffentlichen wir den Kommentar (DP 9/2006) von Jörg Radek zur Frage des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren auch auf unserer Webseite.

Das Sicherheitskonzept der Polizei wĂ€hrend der Fußball-Weltmeisterschaft ist der Beweis dafĂŒr, dass die Bundeswehr fĂŒr EinsĂ€tze im Inland nicht gebraucht wird.

Die Bundeswehr hatte fĂŒr dieses Ereignis 7000 Soldaten und zivile Mitarbeiter zur VerfĂŒgung gestellt. Davon waren 2000 permanent aktiv. Sie wurden in AWACS-AufklĂ€rungsflugzeugen, in Einsatz- und Lagezentren in enger Zusammenarbeit mit Polizei und Rettungsdiensten sowie bei der medizinischen Versorgung und bei der Vorsorge auf dem Gebiet der ABC-Abwehr eingesetzt. 5000 Soldaten hielten sich rund um die Uhr mit AusrĂŒstung und SpezialgerĂ€t fĂŒr NotfĂ€lle bereit.
Der Einsatz der Bundeswehr basierte dabei immer noch auf der Verfassung.

Als sei es ihre besondere Art der WertschĂ€tzung fĂŒr polizeiliche Arbeit wĂ€hrend der Fußball-Weltmeisterschaft, forderten der Bundesverteidigungsminister und der Bundesinnenminister zusĂ€tzliche Aufgebote der Bundeswehr.

Politiker der Union fordern schon seit einigen Jahren den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Seit den AnschlĂ€gen des 11. September 2001 ersinnen Sicherheits- und Innenpolitiker immer neue Szenarien fĂŒr ein mögliches „Lagebild“, das einen solchen Einsatz von Soldatinnen und Soldaten ermöglicht.

Dauerthema bei politischen Beratungen und Erörterungen

In den GesprÀchen zwischen dem BundeswehrVerband und der Gewerkschaft der Polizei sind diese Absichten ein Dauerthema. Deutlich wird dabei, dass auch die Angehörigen der Bundeswehr eine ablehnende Haltung zu diesem Einsatz einnehmen.

FĂŒhren sie doch in ihrer Ablehnung ausdrĂŒcklich an, dass die Angehörigen von StreitkrĂ€ften fĂŒr polizeiliche Aufgaben weder rekrutiert noch ausgebildet wurden.

Der Aspekt der Personalgewinnung der Bundeswehr kommt in der politischen Debatte zu wenig zur Geltung.

Nach zwölf Jahren entwirft ein Bundesverteidigungsminister wieder ein Weißbuch fĂŒr die Bundeswehr. Das Weißbuch ist ein Dokument der Bundesregierung ĂŒber das unser Parlament mitzubestimmen hat. Der Verteidigungsminister
unternimmt damit den Versuch den Verteidigungsfall gemĂ€ĂŸ Artikel 87 a Grundgesetz neu zu definieren. Er stellt dabei im Weißbuch fest - und verwickelt sich in WidersprĂŒche -:

„Der Einsatz der StreitkrĂ€fte zur Verteidigung sowie der Spannungs- wie Verteidigungsfall stellen traditionell auf eine Ă€ußere Bedrohung ab.“

Richtig, diese EinschÀtzung entstammt Ende der 60-er Jahre.

Doch es wÀre falsch, infolge der neuartigen QualitÀt des internationalen Terrorismus das Trennungsgebot zwischen Bundeswehr und Polizei aufzuheben.

„Die Bundeswehr muss aber immer dann eingesetzt werden können, wenn nur sie ĂŒber die erforderlichen FĂ€higkeiten verfĂŒgt, um den Schutz der Bevölkerung oder kritischer Infrastruktur zu gewĂ€hrleisten.“ Der Artikel 35 Grundgesetz ermöglicht dies bereits heute ohne eine Neudefinition des Verteidigungsfalles oder einer VerfassungsĂ€nderung.

„Bei einer Erweiterung des Einsatzspektrums deutscher StreitkrĂ€fte im Inland sind der föderale Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland und die gemeinsame Verantwortung von Bund und LĂ€ndern fĂŒr die innere Sicherheit zu berĂŒcksichtigen.“ Die Folge dieser Feststellung darf nicht zu einer neuen Querschnittsaufgabe in ZustĂ€ndigkeit des Bundes fĂŒhren.

Doch genau darin liegt das Ansinnen der Konservativen.

Differenzierte Auseinandersetzung vonnöten

Die Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr aus Anlass der Fußball–Weltmeisterschaft hat deutlich gemacht, wie gering die Arbeitleistung der Polizei von den Sicherheitspolitikern einschĂ€tzt wird.

Eine EinschÀtzung, die im krassen Gegensatz zur WertschÀtzung durch die Bevölkerung steht!

Einen positiven Denkanstoß fĂŒr die Polizeien hat das Weißbuch fĂŒr die Bundeswehr: Es zeigt den Mangel an einem zeitgemĂ€ĂŸen Programm der inneren Sicherheit auf. Einem Programm, das deutlichen den Rahmen der inneren Sicherheit beschreibt und eine Grenzziehung zwischen der Bundeswehr, privatem Bewachungsgewerbe und der Polizei vornimmt.

Ein Programm, das darstellt und verdeutlicht, welche FÀhigkeiten und Möglichkeiten die Polizei braucht.

Mit Abstand zu den aktuellen Ereignissen, wie den AnschlĂ€gen von New York, Washington, Madrid und London erhĂ€lt die Diskussion um die „innere Sicherheit“ einen ausschließlichen Kostenaspekt.

Die Polizeien in Bund und LĂ€nder mĂŒssen personell und materiell so ausgestattet werden und sozial abgesichert sein, dass sie den neuen Anforderungen gewachsen sind.

Der Finanzminister des Bundes hat eine Debatte ĂŒber die Grenzen der Finanzierbarkeit des Sozialstaates gefordert.

Die GewÀhrleistungsgrenze der inneren Sicherheit verschwimmt derweilen durch den Einkauf der Leistungen von privaten Bewachungsdiensten.

Die Kostendebatte schlĂ€gt hier ebenso durch, wie bei der internen Dienstleistung fĂŒr die Polizei. Es ist noch nicht bewiesen, ob KĂŒchen, GebĂ€udereinigung, WerkstĂ€tten tatsĂ€chlich als Kosten- und damit als „Einsparungsfaktor“ angesehen werden dĂŒrfen.

Den Beweis ihrer LeistungsfĂ€higkeit haben gerade auch diese Kolleginnen und Kollegen wĂ€hrend der Fußball-Weltmeisterschaft erbracht!

Die Debatte um den Einsatz der Bundeswehr zeigt die grundsÀtzlich falsche Ausrichtung dieser Diskussion.

In und bei der Polizei zu sparen - und parallel dazu die Bundeswehr einsetzen zu wollen - offenbart die Unlauterkeit der Sicherheitsrhetorik. Das ehrliche BemĂŒhen, um die Antworten auf die Fragen, was innere Sicherheit letztendlich ausmacht, hĂ€ngt nicht von den EinsatzrĂ€umen der Bundeswehr im Bundesgebiet ab.

Die Parlamente als Haushaltsgesetzgeber mĂŒssen sich zu ihrer Verantwortung fĂŒr die Polizei bekennen. Darin liegt die Chance dieser Debatte.

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