+++WICHTIG+++ Ab 15. Juni 2010 - Mitarbeiterbefragung - Klartext 2010 +++Wichtig+++

19. Februar 2007

Übertragungsfrist für den Erholungsurlaub aus 2006 bis zum 31.12.2007 verlängert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium des Innern beabsichtigt, die Frist für die Übertragung des Erholungsurlaubs aus 2006 auf den 31.12.2007 zu verlängern.


Ziel der Verordnung ist es, der stärkeren Beanspruchung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten durch die EU-Präsidentschaft 2007 Rechung zu tragen.
Deshalb soll die Übertragungsfrist für Erholungsurlaub für den ein Anspruch im Jahr 2006 begründet wurde, bis zum 31. Dezember 2007 verlängert werden.

Die Erholungsurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2831), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zur Neuordnung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes und zur Änderung anderer Verordnungen vom 23. Februar 2006 (BGBl. I S. 427 [430]) wird wie folgt geändert:

In § 7 wird nach Satz 2 folgender Satz angefügt:
„Für den Erholungsurlaub aus dem Jahre 2006 verlängert sich die Frist nach Satz 2 auf zwölf Monate.“

Einträge:

Warum eine Verlängerung der Urlaubszeit? Die Urlaubsverordnung schreibt doch vor, dass der Erholungsurlaub höchstens in zwei Teile genommen werden kann. Da muß man doch fragen, was das soll.

Eintrag von Müller am 20.Februar 2007


Es gibt auch Beamte welche Ihren Urlaub in 3 oder 4 Teile aufbrauchen. Das ist ja wohl auch legitim oder siehst du das anders.

Eintrag von Klartext am 21.Februar 2007


Du hast ja recht, dass Beamte auch in 3 oder 4 Teilen ihren Urlaub nehmen können und sollten. Aber leider gibt es auch Kollegen, die mit 1-2Tagen EU, über Feiertagen,anderen einens längeren Urlaub kaputt machen, oder? Mit dieser Einführung ist meiner Meinung nach auch eine Urlaubsplanung nicht mehr unbedingt nötig, oder man macht nur über die Sommerferien einen Urlaubsplanung.Bei jeder Urlaubsplanung gibt es Diskussionen, über die Erstellung eines EU-Planes.

Eintrag von Müller am 21.Februar 2007


gut das wir keine anderen probleme haben.jedem sollte selber überlassen bleiben wann und wie er seinen urlaub gestalten(nehmen) kann und will.
wir werden permant beschnitten………..ist das der weg zum moderne feudalismus?????????
wenn ich im schichtdienst arbeite möchte ich selber entscheiden wann ich meinen urlaub nehmen
möchte………
auch spontan und kurzfristig..nur mal angemerkt……….
aber warscheinich leben hier manche weltfremd vom schichtdienst………

Eintrag von daniela am 21.Februar 2007


Hallo Kolleginnen und Kollegen,

die Einstellung der INFO soll doch nur darauf aufmerksam machen, dass das BMI beabsichtigt, den sonstigen Verfall nach § 7 EUrlV von bisher 9 Monaten auf 12 Monate hinauszuschieben.
Das ist nach den vielen Einsätzen im Jahr 2006, wo eben nicht jeder seinen Urlaubsanspruch nach § 5 EUrlV im Urlaubsjahr abwickeln wollte oder konnte, begrüßenswert.

Nun Antworten zu einigen aufgeworfenen Fragen:

§ 2 Absatz 2 EUrlV

Der EU kann geteilt gewährt werden, soweit dadurch der Urlaubszweck nicht gefährdet wird.

Zur Erklärung und Anwendung, da behilft man sich aus den Kommentierungen und Hilfen aus dem Arbeitsrecht und Tarifverträgen.
So zum Beispiel aus dem BUrlG § 7 Absatz 2
„Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen“.

Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als 12 Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens 12 aufeinander folgende Werktage (Werktage sind Montag-Samstag), Sonntag ist ja arbeitsfrei, umfassen.

Nun wieder zu uns.
Ganz einfache Anwendung und Auslegung, ein Urlaubsteil muss mindestens 14 Kalendertage (Kalendertage sind Montag-Sonntag) umschließen. Bei uns ist geregelt, dass ein in unmittelbaren Zusammenhang stehendes Wochenende (freies) oder dienstfreie Tage im Urlaub mit eingeschlossen und beantragt werden kann.
Beispiel: 01.- 14. wobei der 13.und 14. ein freies Wochenende wäre, aber im Urlaubsantrag so beantragt wurde.
Für den normalen Tagesdienst von Montag bis Freitag, der hier seine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erbringen muss (§ 3 Absatz 2 Arbeitszeitverordnung), wären das 10 Werktage (Montag-Freitag), da für Samstag und Sonntag keine Arbeitzeit zu erbringen ist.
Auch wenn es eine dienstliche Ausnahme, nach diesem vorher genannten § gibt und die Arbeitszeit dann auf 6 Tage (wie nach dem BUrlG) verteilt sein würde, ändern tut sich nichts, es bleibt wegen der Gleichbehandlung bei der Umschließung eines Urlaubsteiles nach den vorher errechneten Methoden und wird immer 14 Kalendertage ergeben.

Liebe Daniela,

es ist leider so, wer arbeitet oder wie wir Dienst verrichten, erhält für die erbrachte Leistung Urlaub für die Regenerierung und Erholung.
Wenn der Zustand eintreten würde, alle zu einem gleichen Zeitpunkt Urlaub zu gewähren, müssen wir uns die Frage stellen inwieweit wir überhaupt dann notwendig, wenn nicht sogar überflüssig sind.
Aber zurück zum Thema.
Dass nicht alle Urlaub zu einem gleichen Zeitpunkt gewährt werden kann, ist bestimmt jedem einleuchtend.
Aus diesem Grund ist es für einen Chef (heute Manager) und seinen Mitarbeitern (früher Sklaven) wichtig, so früh wie möglich alle Belange, wie gesetzliche Vorgaben und persönliche Bedürfnisse in der Urlaubsplanung unter einem Hut zu bekommen.
Es geht hier um das Grobe, um Planungssicherheit für beide Seiten zuschaffen und nicht um Einzelfälle.
Ich kann von hier nicht beurteilen, warum auch ein spontaner und kurzfristiger Urlaub nicht möglich sein soll. In unserem Bereich muss der Jahresurlaubsanspruch im Urlaubsjahr mit mindestens 70 % verplant werden. Er kann natürlich auch ganz verplant werden, aber die Möglichkeit besteht bis zu max. 30 % für diesen Zweck zu nutzen.
Voraussetzung ist natürlich gegenseitiges Verständnis für die jeweiligen Belange und auch mal der Mut zur Lücke, den in der heutigen Zeit nur noch wenige haben.
Vorgaben und Kennziffern beherrschen inzwischen den Menschen und hier meine ich die Indianer, die werden immer gebraucht.
Meinen Beitrag sehe ich hier überhaupt nicht als wichtig an.
Ich möchte nur, dass bei den Kolleginnen und Kollegen die Kommentare richtig ankommen und wir uns wichtigeren Dingen, wie Wechselschichtdienst und Arbeitszeitverordnung, widmen.
Mann kann auch hier die Sau höflich rauslassen und auch seine Ideen einbringen. Ich kann es nicht mehr hören, geht nicht, weil irgendeine Verordnung, Erlass, Gesetz und was weis ich alles es noch etwas anderes hergibt.
Am Wochenende werde ich einen Kommentar verfassen und unter dieser Rubrik einstellen.

Gruß aus, na wo komm ich her (NAWOKO)

Eintrag von NAWOKO am 22.Februar 2007


Hallo

Also ich finde bei der ganze Sache nur bedenklich das es sowie es zur Zeit läuft kaum Möglichkeiten gibt Urlaub zunehmen. Also ich habe dieses Jahr( alten und neuen Urlaub zusammen plus Zusatzurlaub) fast 50 Tage stehen. Da ich auf Abordnung bin habe ich nicht so die Möglichkeit hier Urlaub zunehmen wie ich will da ich ja die Dienststellen entlasten soll. Nur weis ich schon das ich zb. im Mai und Juni keine Urlaub in meiner Stammeinheit bekommen kann wegen der Einsätze und da iwr auch noch so schöne Sachen haben wie BMI-Vorhalte, hat schon mein Chef gesagt das es schwierig wir 2 Wochen am Stück zu bekommen.

Eintrag von Black am 23.Februar 2007


Hi Black,
Hi Kolleginnen und Kollegen(für euch natürlich zum mitlesen),

mir ist schon bewusst, das es nur in wenigen Bereichen rosig aussieht. Aber was du hier aufzeigst, ich glaube du musst hier unbedingt tätig werden und auch dein Chef muss etwas unternehmen.
Ein Tipp, egal ob eingetragen in einem Plan oder kurzfristig beantragter Urlaub (natürlich sollte dieser mit einer Begründung eingereicht werden), schalte den Personalrat ein, hier ist er für die Vermittlung mit der Behörde zuständig und in der Mtbestimmung, wenn zwischen dir und deinem Chef keine Einigung erreicht werden kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
denkt auch an eure Gesundheit, ihr werdet im späteren Lebensalter und nach vielen Jahren WECHSELSCHICHTDIENST bemerken, wie rapide mit jedem weiteren Jahr die Leistungsfähigkeit nachlässt. Leider bin ich desöfteren mehr auf Beerdigungen, als auf Gratulationsfahrten bei runden Geburtstagen unserer Beschäftigten.
Die Chefs, leider müssen sie sich zumindest an die 41 oder für wenige 40 Stundenwochen, halten, sind für Urlaubsgestaltung und auch Dienstpläne verantwortlich. Sie, die fast ausnahmslos im Tagesdienst beschäftigt sind, sind die, die immer neuere Sachgbiete und Arbeistgruppen für Kontrolle uns sonstwas erfinden. Das dafür notwendige Personal wird ausgesucht und in sg. Funktionen gesetzt.
Für einiges habe ich Verständnis, für viele Sachen nicht mehr.
Also Black, wenn Hilfe benötigt wird, wende dich vertrauensvoll an die GdP. Ich stelle der Redaktion frei, zumindest in diesem Fall und nur wenn ein Kontakt gewünscht wird, meine E-Mail Adresse dem Black für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung zu stellen.

Demnächst gibt es wieder einen Hinweis und
Gruß aus, na wo komm ich her (NAWOKO).

Ein Preis wird es aber nicht geben und es ist jetzt Samstag um 20.57 Uhr.

Eintrag von NAWOKO am 24.Februar 2007


Hallo Nawoko

Ich kann meinem Chef noch nicht mal einen großen Vorwurf machen, da er ja auch nur das durchsetzen muss was er von oben gesagt bekommt. Leider ist halt die Personalsituation bei uns so( Bin in einer E-Hu) das wir teilweise mit müh und Not eine E-Zug auf die Beine bekommen. Teilweise müssen sogar die Leute aus der Abordnung zurück geholt werden um Großeinsätze wie Castor zu fahren. Vielleicht ist das oben falsch rübergekommen, da ich mich mit meinem Chef gut verstehe. Und er soweit es ihm möglich ist probiert alles für seine Mitarbeiter zu machen. Das Problem ist einfach der Mangel an PVB bei uns.

Gruß Black

Eintrag von Black am 25.Februar 2007


Hallo Black,

ich wollte nicht nur in diesem Beitrag etwas provozierend wirken. Wie ich auch Äußerungen von Beschäftigten entnehmen konnte, ist allein schon die Tatsache, sich mit Themen und provokativen Sprüchen bzw. Textpassagen sich auseinander setzen zu müssen oder zu wollen, für mich ein Erfolg. Dein letzter Eintrag gibt mir Kraft.Ich kann nicht jeden Tag eine Situation- bzw. Empfindungsbeschreibung von Beschäftigten entgegennehmen und so tun als wenn alles in Ordnung wäre.
Zu meinem Angebot der Unterstützung, egal in welcher Form, stehe ich natürlich weiterhin. Dann beim Bezirk oder wenn das Rätsel gelöst wurde, mich direkt anwählen.
Irgendwo werde ich mich wieder unter einer anderen Spezies bemerkbar machen (Hi).

Es ist der 26.02.2007, 23.43 Uhr im ZDF läuft Beckmann
Das war NAWOKO

Eintrag von NAWOKO am 27.Februar 2007


Hallo Kollegen eine frage zu § 9 EUrlV.

Ich wollte meinen Urlaub 2006 im März 2007 für eine längere Reise nehmen.
Seit Februar 2007 bin ich nunmehr krank und werde voraussichtlich erst in 2008 wieder zum job erscheinen.

Kann mir von euch jemand sagen ob der Urlaub aus 2006 nunmehr verfallen ist oder ob ich diesen auch noch in 2008 nehmen kann!!!

Aus der EurlV geht das leider so nicht hervor.

Eintrag von Thomas am 11.September 2007


einen Kommentar hinterlassen ?

Zeilen und Absätze brechen automatisch um. Die E-Mail Adresse wird nie angezeigt. Um Spam zu vermeiden erscheinen die Einträge jedoch erst nach Freischaltung durch die Redaktion.


Powered by WP and hassheider koeln