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6. März 2007

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es keine Ballungsraumzulage für Beamte geben wird.

jupp250.jpgGdP Bezirk Bundespolizei sieht jedoch dringenden Handlungsbedarf!

Mit seiner Entscheidung vom heutigen Tage hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Forderung von im Ballungsraum München tätigen (Landes-)Beamtinnen und Beamten auf höhere Besoldung eine Absage erteilt.

„Wenngleich das Bundesverfassungsgericht die Klage des Kollegen von der bayrischen Landespolizei auf eine Ballungsraumzulage abgelehnt hat, ist dennoch in diesem Verfahren klar festgestellt worden, dass die Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München und in vergleichbaren Ballungsräumen um etwa 20 Prozent höher liegen als im ländlichen Raum“, so Josef Scheuring, Vorsitzender der GdP – Bezirk Bundespolizei.
„Zwar wurde in diesem konkreten Fall keine Rechtsgrundlage für einen Anspruch gesehen, weshalb diese Klage eine ‚falsche Übung am falschen Objekt’ war. Jetzt sind jedoch die Dienstherrn bei Bund und Ländern aufgerufen, ein derartig unterschiedlich hohes Niveau der Lebenshaltungskosten auszugleichen, um der Situation der dienstlich ohnehin stark belasteten und nach wie vor hochmotivierten Polizeibeamten in Ballungsräumen gerecht zu werden,“ erläuterte Scheuring weiter.

Zwar ist nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts der Gesetzgeber „gegenwärtig“ nicht zu einer gesetzlichen Regelung des Ausgleich „verpflichtet“, jedoch ist es „ Aufgabe des Gesetzgebers, die tatsächliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten auf relevante Unterschiede zwischen Stadt und Land zu beobachten, um möglichen Verstößen gegen den Alimentationsgrundsatz angemessen begegnen zu können.“

Das verpflichtet die Bundesregierung wie die Landesregierungen, sich dem wachsenden Problem endlich zu stellen“, meint der GdP-Vorsitzende in der Bundespolizei.

Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, fordert den Bundesinnenminister auf, die Besoldung seiner Polizeibeamtinnen und – beamten diesen veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Zugleich wird gefordert, die Rahenbedingungen so zu verbessern, dass die Polizeibeschäftigten „nicht noch Geld zum Dienst mitbringen müssen“, so der Gewerkschaftsvorsitzende Josef Scheuring.

Einträge:

Tja, das war mal wieder vorherzusehen, dass das scheitert. Da haben sich die Richter wieder von der Politik einlullen lassen, welche auf die leeren Kassen verwiesen haben…
Das die Politik jetzt was ändert, wage ich zu bezweifeln. Ich sage es ändert sich in näherer Zeit an unserer Besoldung nichts, Ihr müßt alle Eure eigenen Konsequenzen daraus ziehen und Euer Handeln danach einstellen.
München ist mir zu teuer, ich brauch dringend Urlaub auf dem Land….hab ich schon wieder Kopfschmerzen…hört Ihr auch das Brummen in meinem Schädel :))

Eintrag von Andreas W. am 6.März 2007


Ich zitiere

Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, fordert den Bundesinnenminister auf, die Besoldung seiner Polizeibeamtinnen und – beamten diesen veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Zugleich wird gefordert, die Rahenbedingungen so zu verbessern, dass die Polizeibeschäftigten „nicht noch Geld zum Dienst mitbringen müssen“, so der Gewerkschaftsvorsitzende Josef Scheuring.

So ist es richtig, denn wenn der Dienstherr möchte das wir in Ballungsräumen Dienst verrichten und auch dort leben sollen (müssen) so muß er für eine angemessene Alimentation sorgen und einen Kaufkraftausgleich zahlen, denn es kann nicht sein das immer mehr Beamte in Großstädten Dienst verrichten sollen und sie gleichzeitig immer weniger Geld für Ihre Arbeit erhalten, so das sie nicht wissen wie sie Ihre Familien ernähren sollen.

Ich bin der Meinung, das wer in der Großstadt arbeitet und somit höhere Lebenshaltungskosten hat auch mehr verdienen muß, um finanziell über die Runden zu kommen.

In der vielzitierten Privatwirtschaft wird es übrigens so gehandhabt.

Gruß Angel

Eintrag von Anonymous am 6.März 2007


Wenn man bedenkt, dass der Kläger ein A 13 besoldeter EPHK ist, muss man sich fragen, wie denn die Beamten des mittleren Dienstes über die Runden kommen?
Und noch viel mehr: wie machen das eigentlich die Tarifbeschäftigten?
Nur mal so gefragt…

Eintrag von Jürgen P. Rubeck am 6.März 2007


Ich schließe mich der Forderung des Vorsitzenden an die Politik ganz klar an!!!
Allerdings erweitere ich den Rahmen der Betroffenen. Auch beim Zoll und dem Bundesamt für Güterverkehr gibt es Beamte die in Ballungsräumen wohnen. Diese sind zudem auch noch überwiegend im mittleren Dienst angesiedelt. Diese Besoldungsgruppen sind ja mittlerweile am unteren Rand der Einkommen im Beamtenbereich zu suchen, da es den einfachen Dienst weitestgehend nicht mehr gibt.
Ich hoffe die Politik versteht dieses Urteil als Notwendigkeit eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Jedoch die ersten Reaktionen aus dem BMI lassen anderes vermuten.
Man darf gespannt sein, welche Vorurteile gegen Beamte ins Spiel gebracht werden, um eine Beibehaltung der momentanen Bezahlstruktur zu rechtfertigen.

Eintrag von Mario Märgner am 6.März 2007


Die Äußerungen der Richter am BverfG zur rechtlichen Stellung von Beamten sind ein Schlag ins Gesicht. Der Beamtenstatus ist schon seit langer Zeit nicht mehr dass, was die breite Öffentlichkeit und die politisch Verantwortlichen glauben oder vorgeben zu glauben.

Ständig wachsende Einsatzbelastungen verbunden mit Kürzungen in der Besoldung insbesondere im Bereich Sonderzahlung und Urlaubsgeld lassen die Leistungsbereitschaft der Kollegen und Kolleginnen weiter sinken.

Gerade Polizeibeamte sind immer öfter großen Gefahren ausgesetz.Von der finanziellen Belastung durch die höheren Lebenshaltungskosten abgesehen ist im Bereich der sogenannten “Ballungsräume” das Gefahrenpotenzial höher als in ländlicheren Gegenden.

Ein finazieller Ausgleich für Beamte, die in Ballungsräumen Dienst leisten ist unbedingt notwendig.

All die Belastungen, die Schichtdiensleistende PVB über Jahre hinweg tragen müssen - Sei es die Belastung durch den Schichtdienst selbst oder schlechte Rahmenbedigungen verbunden mit der wachsenden Gefahr bis hin zur Perspektivlosigkeit für eine Wohnort nahe Verwendung -lassen sich nicht durch Weihnachtsgrüße und wohlgemeinte Danksagungen am Ende einer Amtsperiode ausgleichen.

Folgt den Strömungen in der Wirtschaft. Die wichtigstens Deutschen Groß- und Mittelstandsunternehmen haben bewiesen, dass sich Leistungsbereitschaft und Motivation nur über finazielle Reize fördern lassen!

Weitere Kürzungen sind unseren Kollegen und Kolleginnen nicht zu zu muten!

Mit kollegialen Grüßen
Sascha Gerlach

Eintrag von Sascha Gerlach am 7.März 2007


Baden-Württemberg will auf eigene Kappe eine Ballungsraumzulage zahlen, die allerdings, wen wundert´s, gegenfinanziert werden muß. Was bedeutet, daß die Kolleginnen und Kollegen im ländlichen Raum auf Lohnzuwächse verzichten müssen. Hier gilt es also ,wachsam zu bleiben und dafür zu sorgen, daß es solche Zulagen nur “on Top” geben darf und nicht um den Preis, daß andere wieder dafür bluten sollen!

Eintrag von Gerhard Medgenberg am 7.März 2007


Es wird Zeit, zu reagieren.

Die Richter zu schelten, bringt gar nichts, auch wenn man deren mangelnden Mut bedauern kann.

Interessant ist, dass die Richter in die Urteilbegründung u.a. hineingeschrieben haben, dass die SPD-Fraktion schon 1990 im Dt. Bundestag beantragt hat, die Ortszuschläge an die realen Gegebenheiten anzupassen. Wurde leider von der damaligen Mehrheit abgelehnt.

Aber wie sagte der klagende Kollege im Interview? “Beamte sind auch Wähler”

Es liegt an uns, Einfluß auf die Politik zu nehmen. Ohne Druck bekommen wir gar nichts.

Wir brauchen das Streikrecht.

Eintrag von Bräunsdorf; Hans-Jürgen am 7.März 2007


Wer ein anderes Urteil erwartet hat, ist ein Träumer. Die Richter sind in einer Besoldungsgruppe, die dieses Thema ausschließt.
Kollege Bräunsdorf hat Recht, wir brauchen das Streikrecht. Ohne mutieren wir zu Sklaven der Politik.
Ich werde meine Konsequenzen bei der nächsten Wahl ziehen und nicht mehr wählen gehen. Es kann nicht sein, dass die Parteien, für den Mist den sie verzapfen auch noch Geld für jede Wählerstimme erhalten.

Eintrag von Reiner Mischer am 7.März 2007

Eintrag von Reiner Mischer am 7.März 2007


Das Urteil des BVG war so zu erwarten. Aber der Hinweis von H.-J:. Bräunsdorf, dass eine Regelung des Ortszuschlags bereits 1990 gefordert wurde und den realen Gegebenheiten anzupassen wären, stimmen nachdenklich. Da in der Zwischenzeit erst 17 Jahre vergangen sind, hat sich demnach an diesen Gegebenheiten auch nichts geändert - oder sehe ich das etwa anders? Da hilft nur noch der Preßlufthammer - oder wie will man sonst Schlafende noch wecken?

Eintrag von ESch am 7.März 2007


Ich verrichte meinen Dienst auch im Raum München und komme eigentlich aus dem Norden. Ich war so dumm und habe geglaubt, dass sich mobilität irgendwann auszahlt.
Im Raum München ist es so, dass Du einen Nebenjob noch haben musst, damit Du über die Runden kommen kannst. Kannst natürlich auch weiter weg, aber dann hast Du längeren Weg und verbringst viel Zeit auf der Autobahn.
Dass Deine Mobilität durch eine Beförderung honoriert wird, brauchst Du auch nicht zu hoffen. Du bleibst was Du bist, aber Dein Gehalt wird im Vergleich zum Norden nicht mehr das wert sein. Dann bist Du unterhalb der Main-Linie auch Preusse und denkst nach einiger Zeit, wäre ich doch bloß im Norden geblieben.
Ich kann nur jeden raten, sich nicht irgendwohin freiwillig zu melden, sondern es auszusitzen.

Eintrag von Torsten Sonntag am 8.März 2007


Das Urteil macht mal wieder deutlich woran es hapert in diesem unserem Lande: Es traut sich Niemand mehr klare Entscheidungen zu treffen. Entweder das Gericht sagt die Klage ist berechtigt oder sie ist nicht berechtigt. Aber zu urteilen, die Klage ist momentan nicht berechtigt, könnte es aber später einmal werden, ist ja wohl ein Witz.Dass unserer Arbeitgeber die zukünftige Entwicklung im Auge behalten soll ist ja wohl frommes Wunschdenken der ehrenwerten unabhängigen Richter.
Der bestellte Sachverständige stellte fest, dass das Leben in München 20% teurer sei als im durchschnittlichen Bayern. Das würde aber durch die höhere Lebensqualität ausgeglichen sein. Was ist aber bei 21,22,23 oder noch mehr Prozent? Dass unser Arbeitgeber selbst bei +100% nicht reagieren würde sollte Jedem klar sein. Also was bleibt übrig- der Gang vors Gericht. Jedes Jahr aufs neue.
Kein Wunder, dass die Gerichte überlastet sind, bei solch schwammigen Urteilen.
Es ist alles nur noch ein Trauerspiel.

Eintrag von neufi am 8.März 2007


Meine Meinung ist, dass die Herren Politiker oder auch die Richter mit einer Besoldung eines Polizeiobermeisters 4 Wochen versuchen sollten zu überleben. ( verh. 3 Kinder) In München zählen die Polizisten zur Unterschicht! Dieses Urteil hat mich nicht überrascht, ich habe es auch so erwartet. Alle Kollegen verrichten ihren Dienst nur aus Überzeugung und Liebe zum Polizeiberuf. Einzige Vorteil ist das Privileg des BaL…aber trotzdem muss die Ehefrau arbeiten oder der Beamte einen Nebenjob verrichten.
Gut, dass wir unseren Job lieben !

Eintrag von Andreas K. am 9.März 2007


“Gut, dass wir unseren Job lieben !”

Prima. Dann kann man wieder den einfachen Dienst einführen.

Denn wer seinen Job liebt, der soll verdammtnochmal auch für die A3 arbeiten.

Eintrag von Altbeamter am 9.März 2007


Es wird nun Zeit, Forderungen zu stellen! Wenn es zum Nachteil der Beamten geht, werden Praktiken gerne aus der freien Wirtschaft auf die Beamten übertragen. Doch die Zeit mit dem Rosinenpicken sollte nun vorbei sein.
Wenn manches Negative auf die Beamten übertragen wird, aollte es auch andersherum auch gehen, so könnte man auch DUZ Zuschläge der freien Wirtschaft auf die Beamten übertragen. Es würde zumindest mal die Schichtdienstleistenden treffen.

Eintrag von Torsten Sonntag am 9.März 2007


Das die Entscheidung des Gerichtes so ausfallen wird,
hatte ich schon vermutet.
Die Begründung irritiert mich allerdings.
Dort wird die höhere Lebensqualität angeführt, wobei ich mich frage, ob diese in z.B. München-Neuperlach Plattenbau wirklich höher ist als in einem fränkischem Städtchen mit einer Wohnung in einem Reihenhäuschen!?

Eintrag von dedxxx am 10.März 2007


Alles richtig!

Aber “Angebot und Nachfrage”

Solange viele junge Menschen offenbar Haus und Hof, Eltern und Großeltern verkaufen würden, nur um zur Polizei zu kommen (siehe die diversen Foren), wäre die Politik doch ganz schön blöde, wenn sie bessere Konditionen anbieten würde??

Eintrag von Altbeamter am 10.März 2007


Hallo liebe Gewerkschaftsmitglieder, lieber Josef,

wer ein anderes Urteil erwartet hat, der ist - auch meiner Meinung nach - ein Träumer.

Der Beamte ist mittlerweile eine willenlose Melkkuh geworden, bei der ohne Reue und ohne schlechtes Gewissen die Melkmaschine angeschlossen werden kann. Was hatten wir nicht alles in den vergangenen Jahren?

Nicht nur die Kürzung der Jahressonderzuwendung, die Streckung der Altersstufen und die Streichung des Urlaubsgeldes haben unser Gehalt gesenkt. Nein, auch die etlichen Nullrunden sind im Grunde Gehaltsabsenkungen. Im Zeitraum von 1994 bis 2004 hat - lt. Statistischem Bundesamt - die Inflation dafür gesorgt, dass unser Gehalt 14,6 % weniger Wert ist! Wer vorher 2000 Euro hatte, hat jetzt nur noch knapp 1700 Euro. Hinzu kommt die Anhebung der MWSt. von 14 auf 19% (Rentenfinanzierung und Senkung der Abeitslosenversicherung), die Einführung der Pflegepflichtversicherung, Ökosteuer (zur Rentenbeitragsabsenkung), Einführung der Riesterrente, Streichung des Heilfürsorgekatalogs und daraus resultierender erforderlicher Zusatzversicherung und und und…

Der Politiker, der A sagt, muss B ebenso in Kauf nehmen.
Wer dem Beamten sein Gehalt nicht anhebt, sorgt dafür, dass er entweder neben seinem Schichtdienst noch einen Sozialversicherungspflichtigen 400 Euro Job annehmen muss bzw. Schwarzarbeitet, oder senkt die Hemmschwelle für Beamtendelikte aller Art. Wer will sowas?!

Ein Streik ist seit langem mehr als Fällig, das Streikrecht brauchen wir dafür eigentlich nicht.

Was ist mit “Bummelstreik” - also “Dienst nach Vorschrift.” Wie wäre es denn mal, dass ein bis zwei Wochen auf den Internationalen Verkehrsflughäfen in Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Frankfurt am Main zu machen…? Die Deutsche Lufthansa AG und andere Fluggesellschaften werden ohne Ende Kotzen, kostet sie doch unnötige Standgebühren und Nie endende Verspätungen Milliarden… Wir werden uns Wundern, was da dann für interessante Angebote aus Berlin kommen werden, wenn die Manager aus der Luftfahrtindustrie Dampf machen…

Also Jupp, wo sind die großzeiligen Aufrufe?

Eintrag von (SF) am 11.März 2007


Hallo SF,

dazu hatte Jupp schon mal was an anderer Stelle geschrieben. Ich hatte bezüglich des Streiks, oder Dienst nach Vorschrift auch schon mal angefragt. Mittlerweile habe ich mir auch die beiden Urteile vom BGH aus 1977 und 1978 zuschicken lassen. Es ging damals um “Bummelstreik” oder “Dienst nach Vorschrift”. Die Fluglotsen waren damals noch Beamte und wollten so auch Ihren Forderungen Nachdruck verleihen. Leider wurde sie verurteilt.
Ich bin allerdings auch der Meinung, dass man sowas durchziehen sollte…..was wollen denn unsere hohen Herren in der Politik dagegen tun, wenn Soldaten, BKA (insbesondere der Personenschutz von Politikern) Polizei, Lehrer etc. auf die Strasse gehen….wollen Sie uns dann alle entlassen? Wer macht dann die Arbeit und wer schützt sie dann vorm Zorn des kleinen Mannes? Der Frust ist mittlerweile so groß, dass….! Da bin ich mir ganz sicher.

Eintrag von Andreas W. am 11.März 2007


Sie sprechen mir aus der Seele, SF,

genau das sind die Knackpunkte, die immer noch viel zu wenig thematisiert werden.

Mittlerweile hat auch der letzte Parlaments-Hinterbänkler begriffen, daß man bei den Beamten einfach und gfahrlos, mit begeistertem Applaus der BLÖD-Zeitung und der Öffentlichkeit kürzen kann.

Und die von den Medien immer noch kolportierte “große Macht der Beamtengewerkschaften” ist nur noch ein Märchen aus vergangenen Zeiten.

Ich sehe es auch so, ohne Streikrecht wird die Politik bei uns weiter fröhlich kürzen - unter dem Deckmantel der “Wirkungsgleichheit”.

Wenn es aber “draußen” besser wird, will die Politik von Wirkungsgleichheit auf einmal nichts mehr hören.

Eintrag von Altbeamter am 11.März 2007


Wie ich Lese, stehen die Kollegen und Kolleginnen einem Streik immer mehr positiv gegenüber, warum setzt sich unsere Gewerkschaft nicht auch mal dafür ein, ein Streikrecht für Beamte durchzusetzen ?

Seit Jahren der Kürzung von Gehältern, Sonderzahlungen, ewigen Versprechungen der Politik, ja selbst die Einmahlzahlungen werden nicht mehr wie Vereinbart ausgezahlt, man könnte unendliche Beispiele nennen, nun wird es auch mal Zeit, das sich die Beamtenschaft auch mal geschlossen zur Wehr setzt.

Eintrag von Thomas am 6.April 2007


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