GdP: WiedereinfĂŒhrung des Prangers ist falscher Weg
Berlin. Ein öffentliches âAn-den-Pranger-stellenâ von SexualstraftĂ€tern in fĂŒr jeden zugĂ€nglichen Datenbanken lehnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ab. Der Vorschlag von Sachsens Innenminister Dr. Albrecht Buttolo stelle, so der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg, einen eklatanten VerstoĂ gegen die Verfassung dar.
Freiberg: âEs ist unstreitig, dass es im Umgang mit SexualstraftĂ€tern schwerwiegende Defizite gibt. Alle strafprozessualen Bestimmungen und StrafvollzugsmaĂnahmen gehören auf den PrĂŒfstand. Hier gilt es zunĂ€chst fĂŒr allen beteiligten Behörden ihre Hausaufgaben zu erledigen.â Als eine Verbesserungsmöglichkeit sieht der Gewerkschaftsvorsitzende eine straffere Anwendung der Sicherungsverwahrung an. Bei unsicheren Prognosen hinsichtlich der RĂŒckfallgefahr mĂŒsse hier die Entscheidung zugunsten der Sicherheit fallen. Auch die RegelungslĂŒcke in den neuen LĂ€ndern bei der nachtrĂ€glichen Sicherungsverwahrung mĂŒsse unverzĂŒglich geschlossen werden. Freiberg mahnte an, den behördeninternen Datentransfer zwischen Melde- und Strafverfolgungsbehörden zu optimieren. Es dĂŒrfe nicht sein, dass bei einem Umzug, ein SexualstraftĂ€ter ins melderechtliche Nirwana entschwindet.
Probleme sieht Freiberg zudem in der personellen Ausstattung im Strafvollzug. Es fehle an qualifizierten Justizvollzugsbeamten wie auch an medizinisch-therapeutischem Personal. Eine Erfolg versprechende Resozialisierung oder gar Therapie sei unter diesen RahmenumstÀnden immer weniger zu gewÀhrleisten.
Die von Dr. Buttolo geforderte Ausweitung der DNA-Datei hĂ€lt Freiberg fĂŒr zu weitgehend. âDie Gewerkschaft der Polizei fordert seit langem, dass die DNA-Analyse wie eine erkennungsdienstliche MaĂnahme gehandhabt werden soll. Unter klaren strafprozessualen Voraussetzungen wird hier entschieden, in welchen FĂ€llen eine DNA-Probe genommen werden darf.â
