+++ENDSPURT+++ Jetzt noch dran teilnehmen - Mitarbeiterbefragung - Klartext 2010 - bis zum 15. September 2010 +++ENDSPURT+++

9. März 2007

GdP: WiedereinfĂŒhrung des Prangers ist falscher Weg

k.FreibergBerlin. Ein öffentliches „An-den-Pranger-stellen“ von SexualstraftĂ€tern in fĂŒr jeden zugĂ€nglichen Datenbanken lehnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ab. Der Vorschlag von Sachsens Innenminister Dr. Albrecht Buttolo stelle, so der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg, einen eklatanten Verstoß gegen die Verfassung dar.


Freiberg: „Es ist unstreitig, dass es im Umgang mit SexualstraftĂ€tern schwerwiegende Defizite gibt. Alle strafprozessualen Bestimmungen und Strafvollzugsmaßnahmen gehören auf den PrĂŒfstand. Hier gilt es zunĂ€chst fĂŒr allen beteiligten Behörden ihre Hausaufgaben zu erledigen.“ Als eine Verbesserungsmöglichkeit sieht der Gewerkschaftsvorsitzende eine straffere Anwendung der Sicherungsverwahrung an. Bei unsicheren Prognosen hinsichtlich der RĂŒckfallgefahr mĂŒsse hier die Entscheidung zugunsten der Sicherheit fallen. Auch die RegelungslĂŒcke in den neuen LĂ€ndern bei der nachtrĂ€glichen Sicherungsverwahrung mĂŒsse unverzĂŒglich geschlossen werden. Freiberg mahnte an, den behördeninternen Datentransfer zwischen Melde- und Strafverfolgungsbehörden zu optimieren. Es dĂŒrfe nicht sein, dass bei einem Umzug, ein SexualstraftĂ€ter ins melderechtliche Nirwana entschwindet.

Probleme sieht Freiberg zudem in der personellen Ausstattung im Strafvollzug. Es fehle an qualifizierten Justizvollzugsbeamten wie auch an medizinisch-therapeutischem Personal. Eine Erfolg versprechende Resozialisierung oder gar Therapie sei unter diesen RahmenumstÀnden immer weniger zu gewÀhrleisten.

Die von Dr. Buttolo geforderte Ausweitung der DNA-Datei hĂ€lt Freiberg fĂŒr zu weitgehend. „Die Gewerkschaft der Polizei fordert seit langem, dass die DNA-Analyse wie eine erkennungsdienstliche Maßnahme gehandhabt werden soll. Unter klaren strafprozessualen Voraussetzungen wird hier entschieden, in welchen FĂ€llen eine DNA-Probe genommen werden darf.“

Einträge:

Den sogenannten “Pranger” kann man sich fĂŒr die USA unter folgender Seite ansehen: http://www.nsopr.gov/
Die Veröffentlichung kann derartige Taten ebensowenig verhindern wie die oben vorgeschlagenen Maßnahmen. Sie wĂ€re aber auf jeden Fall ein Beitrag zur StĂ€rkung der Opferrechte im Gegensatz zum derzeitigen TĂ€terschutz.

Eintrag von Helmut.P am 10.März 2007


einen Kommentar hinterlassen ?

Zeilen und Absätze brechen automatisch um. Die E-Mail Adresse wird nie angezeigt. Um Spam zu vermeiden erscheinen die Einträge jedoch erst nach Freischaltung durch die Redaktion.


Powered by WP and hassheider koeln