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2. Oktober 2007

Skandalurteil - Justiz provoziert “Wegschauen” statt Einschreiten!

2006-07-03-europa-politikthemen-innen-und-justiz-2propertyposter.jpgHilden/Mainz. Die 6. Kammer des Landgerichts Mainz hat die Berufung von zwei Bundespolizei-Kollegen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Mainz wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt verworfen und die Strafen sogar noch verschĂ€rft. Die im Dienst befindlichen Kollegen der Bahnpolizei hatten zwei mĂ€nnliche Personen, die nachts mit extrem ĂŒberhöhter Geschwindigkeit und ohne Beleuchtung durch die Stadt fuhren, verfolgt, gestellt und der Landespolizei ĂŒbergeben. Wie sich herausstellte, handelte es sich um zwei Diebe, die das Fahrzeug zuvor gestohlen hatten.

Wegen UnzustĂ€ndigkeit beim polizeilichen Eingriff wurden die beiden Beamten nun auch in zweiter Instanz verurteilt. Das Gericht wollte die Gefahr im Verzuge fĂŒr die allgemeine Sicherheit und Ordnung nicht erkennen und meinte, die im Dienst befindlichen Beamten hĂ€tten nicht eingreifen dĂŒrfen, sondern die Landespolizei rufen mĂŒssen.

scheuringj26106-1304cd913300.jpg„FĂŒr uns ist dies ein Schlag gegen das Rechtsempfinden der BĂŒrger – und auch gegen das Selbstbild von Polizisten, die eine erhebliche Gefahr fĂŒr die Allgemeinheit erkennen und eingreifen. Gleichzeitig ist es aber auch ein besonders trauriger Fall von Ignoranz gegenĂŒber vorbildlichem Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit“, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei.


Die Gewerkschaft der Polizei wird auch weiterhin fest an der Seite der beiden Kollegen stehen und weiter fĂŒr sie und das Recht streiten.

Einträge:

Deswegen sind wir ja auch nur eine Amateurpolizei in diesen Bereichen, weil wir ja örtlich nicht zustĂ€ndig sind. So ein Quatsch. Die BPOL auflösen und in die LĂ€nder eingemeinden, dann sind wir endlich zustĂ€ndig, alles andere ist eine Frechheit gegenĂŒber dem BĂŒrger.

Eintrag von Jens H. am 3.Oktober 2007


Das ist ein skandalöses Ergebnis, aber es ist eben so, dass blaue Uniform mit Polizeiabzeichen, blaue Autos mit Polizeiaufdruck noch nicht heisst, dass auch Polizei drinsteckt.

Der BĂŒrger hat Erwartungen an einen Uniformierten in einem Polizeifahrzeug und in Polizeiuniform. Diese können und dĂŒrfen wir - nicht nur nach dem Urteil -nicht erfĂŒllen.

Dabei ist es eigentlich sehr einfach: Wie im Strafrecht ein Recht zum Ersten Angriff im Ordnungswidrigkeitenrecht, oder in den LÀndergesetzen die ErmÀchtigung, bis zum Erscheinen der LaPo tÀtig zu werden.

Aber Gott sei Dank dĂŒrfen wir ja bald Owigs fĂŒrs verbotene Rauchen bearbeiten, endlich Polizei.

Eintrag von Dirk Stooß am 3.Oktober 2007


Hoffentlich liest das Urteil mal unser “Super” Bundesinnenminister und seine Kollegen der LĂ€nder.
Aber wahrscheinlich bekommt eher die Bundeswehr mehr ZustĂ€ndigkeiten im Lande, als wir……

Eintrag von PVB am 3.Oktober 2007


Hallo Jupp! Ist bekannt, ob das BMI in dieser Situation ggf. Handlungsbedarf erkennt oder bereits etwas veranlasst hat? Mit der (natĂŒrlich lobenswerten) UnterstĂŒtzung der betroffenen Beamten ist es ja nicht getan….

Eintrag von Carsten am 3.Oktober 2007


Was sagt uns dieses Urteil? Man sollte zuerst genau ĂŒberlegen, ob man zustĂ€ndig ist, erst dann einschreiten.
Und plötzlich ist die schwerwiegende Ordnungswidrigkeit geschehen und der TĂ€ter entkommen, da die Entscheidung der Bundespolizeibeamten, aufgrund der durch dieses Urteil entstandenen Rechtsunsicherheit, noch immer nicht getroffen ist ob sie denn einschreiten dĂŒrfen/sollten oder nicht.

Mit friesischenh GrĂŒĂŸen

Sven

Eintrag von FRIESE am 3.Oktober 2007


GANZ TOLL!
…zum wohle des Volkes…
Eigentlich sollte man PVB seine Worte in die Tat umsetzen und dem Innenminister das Urteil per Post zukommen lassen. Besser wÀre es doch, dass ihn die Presse direkt zu diesem Vorfall befragt.
Ich kann die Einstellung mancher Kollegen verstehen, die sich vor dem einschreiten “drĂŒcken” oder sich gar umdrehen damit sie nichts sehen.
Aber hier wurde ja nur ein “Urteil im Namen des Volkes” gefĂ€llt.
Ich glaube jedoch, dass dies weder im Namen, zum Wohle noch im Sinne des Volkes geschehen ist.

“…Dear Mr. President,
Come take a walk with me
Let’s pretend we’re just two people and you’re not better than me
I’d like to ask you some questions, if we can speak honestly…”

Eintrag von Magic G am 4.Oktober 2007


Sehr geehrte Damen und Herren, gut zu wissen, was die BUNDESPOLIZEI (toller Name) ja nun darf oder auch nicht. Eigentlich nicht viel. Trotzdem … Ich kenne mich mit Gesetzen nun wirklich nicht aus aber ich finde das Urteil erschreckend. Verstehen muß ich es aber nicht.

Eintrag von ein Steuerzahler am 4.Oktober 2007


Dieses Urteil ist doch fĂŒr uns Bundespolizisten ein Schlag ins Gesicht!
Auch wenn es sich hier zunĂ€chst um eine Ordnungswidrigkeit handelte, wird man also gezwungen weg zu sehen und die “richtige Polizei” zu rufen! Was soll der BĂŒrger eigentlich von uns denken. Der kann leider nicht sehen, wer in diesem Streifenfahrzeug sitzt.Bundespolizist oder Landespolizist? Der sieht dann nur, dass die Polizei nicht tĂ€tig wird.
Das Urteil ist fĂŒr mich ein Freibrief fĂŒr alle FahrzeugfĂŒhrer im Straßenverkehr!

Eintrag von Sven am 4.Oktober 2007


Hallo,
das hatte ich auch schon so Àhnlich erlebt. Antwortschreiben der StA: sachlich und örtlich nicht zustÀndig. Seit diesem Schreiben halte ich auf der Autobahn nur an frage ob jemand verletzt ist und das wars.

So ist das in unserem Staat. Das alles soll motivieren? Aber die hohen Herren der Politik….

Gruß

Eintrag von Ohne am 4.Oktober 2007


Ja, ist den schon wieder Helau-Zeit? Der Richter hatte bestimmt wieder seine Narrenkappe auf!

Aber gut zu wissen, dass Wegschauen nun legalisiert ist!

Was macht jetzt unsere Gewerkschaft? Hat sie dieses Urteil eingetĂŒtet und dem BMI auf den Tisch gelegt? Es muß endlich mal Klarheit geschaffen werden! Dem BĂŒrger ist das nicht zuvermitteln….es steht groß POLIZEI drauf….ist aber keine richtige Polizei drin….da fand ich das mit -Bundesgrenzschutz- viel besser, da war dann schonmal von Anfang an klar, dass wir nix dĂŒrfen…sind ja keine Polizei….
Dieser Murks muß aufhören, entweder uns auflösen und irgendwo bei den LĂ€ndern einstellen, oder die LĂ€nderpolizeien auflösen und diese Sache dem Bund ĂŒbertragen….was irgendwie logischer wĂ€re!!
Mal sehen was das noch wird…..meine Motivation fĂŒr den tĂ€glichen Dienst ist auf jedenfall auf dem Nullpunkt!!!!!

Eintrag von meisterkoch72 am 4.Oktober 2007


Das muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Wir wĂŒrden z.B.uniformiert Zeuge einer auslĂ€nderfeindlichen SchlĂ€gerei o.Ă€.in der Öffentlichkeit…gucken zu oder weg und rufen um Hilfe “Polizei!!!” (Den passenden Cartoon dazu stelle man sich vor)
Das darf doch wohl nicht wahr sein!!??
Mir fallen noch jede Menge anderer Beispiele ein.
Die Presse hÀtte ihre wahre Freude zu berichten!!
Einfach grotesk dieses Rechtsempfinden unserer Judikative!

Eintrag von AGE am 4.Oktober 2007


Hallo
das ist nicht neu
Bei der Wachpolizei ist das normal.. also alles objektbezogen nur dann tÀtig werden

Ach ja der hr, BMI wöllte uns nicht mehr als objektschutz
naja grĂŒne uniformen vor der Wohnung sind auch schwer zu ertragen
kann es sein das er grĂŒne und blaue klamotten sprich uniformen nicht mag

wer weiß

Eintrag von Hans GĂŒrtler am 4.Oktober 2007


Hallo an Alle, die sich ĂŒber dieses Urteil aufregen. NatĂŒrlich ist es skandalös. Siehe den § 86 POG Rheinland-Pfalz, davon ausgehend der Vorfall war in RP. Aber alle Landespolizeigesetze habe auch Ă€hnliche §§. Da wir alle den Sachverhalt nicht richtig kennen, wĂ€re es zuerst einmal wichtig zu wissen, was die Kollegen in der Anzeige / ihrem Sachverhaltstext etc. geschrieben haben. Möglicherweise ist ihnen ein Mißgeschick passiert, ĂŒber den der StA gestolpert ist. Vielleicht war auch die Absprache mit der zustĂ€ndigen LaPo nicht wie sie seien sollte. Und jeder der Anzeigen etc. schreibt, wie sehr man aufpassen muß, um icht angreifbar zu werden. Also man braucht eine detaillierte BegrĂŒndung des Urteils und vor allem mĂŒsste man wissen was die Kollegen selbst / und die zustĂ€ndige LaPo geschrieben hat. Übrigens sehr wichtig, um fĂŒr die Zukunft nicht wieder in solch eine mögliche formale Falle zu tappen. Ach ja, tutmir bitte einen großen Gefallen. Laßt euch nicht davon abhalten wieder einzuschreiten und Maßnahmen zu treffen. Die Sicherheit unserer BĂŒrger ist von unserem Einsatz abhĂ€ngig. Ach ja, ich bin ebenfalls BefĂŒrworter der Auflösung zumindest des BPOL-Einzeldienstes und Eingliederung in die LaPo. …….ehenaliger…..

Eintrag von Ehemaliger am 4.Oktober 2007


Hallo.

Die Frage ob und wie das BMI mit diesem Urteil gedenkt umzugehen, wurde bereits einmal im Forum der -GdP Bundespolizei Nord- (http://f2.webmart.de/f.cfm?id=1429052&r=threadview&a=1&t=3085529) durch das GdP HPR-Mitglied Martin Schilff beantwortet:

Auf Nachfrage vom 16.05.07, zu diesem Artikel in der AUTO BILD (19/2007):

“Bundespolizei soll Autofahrer kontrollieren”

Doppelte Kontrolle
Das Innenministerium erwĂ€gt eine VerschĂ€rfung des Polizeigesetzes: Die Bundespolizei soll kĂŒnftig auch in den Straßenverkehr eingreifen.

Beamte der Bundespolizei (frĂŒher Bundesgrenzschutz) sollen auch in den Straßenverkehr eingreifen dĂŒrfen. Eine VerschĂ€rfung des Polizeigesetzes wird derzeit im Bundesinnenministerium erwogen. Hintergrund ist ein (noch nicht rechtskrĂ€ftiges) Urteil des Amtsgerichtes Mainz, das zwei Polizeihauptmeister der Bundespolizei wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung zu je 500 Euro Geldbuße verurteilte.

CDU-Innenexperte Clemens Binninger sieht die Beamten im Recht.
Die Beamten hatten ein Motorrad ohne Licht angehalten, Fahrer und Sozius trugen keinen Helm. Bei der Festnahme wurde der Fahrer an der Lippe verletzt. SpĂ€ter stellte sich heraus: Fahrer und Sozius waren Einbrecher. Das Urteil wurde in Berlin mit UnverstĂ€ndnis aufgenommen. Ein hoher Beamter von Bundesinnenminister Wolfgang SchĂ€uble erklĂ€rte: “Der Richterspruch ist absurd und praxisfern!” Auch CDU-Innenexperte Clemens Binninger sieht die Beamten im Recht: “Ob Bundespolizei oder Landespolizei - die Beamten haben einen Generalauftrag, fĂŒr Sicherheit zu sorgen.”

antwortete der Kollege Schilff am 23.05.2007:

“Hallo !
Unsere Nachfrage im BMI ergab, dass an diesem Artikel nichts dran ist und es keine Planungen im BMi zu einer solchen Änderung des BPOLG gibt!”

Auch das Berufungsurteil dĂŒrfte an dieser (verkorksten) Einstellung des BMI wohl nichts geĂ€ndert haben !!

Des öfteren hörte oder las ich anderen Foren, dass die Kollegen in Mainz das ganze einfach schlecht aufgezogen und begrĂŒndet hĂ€tten, wĂ€ren sie ĂŒber die “KrĂŒcke” eines Straftatsverdachts gegangen (evtl. 315 c oder 316 StGB), wĂ€re vermutlich alles “glatt gegangen”.

Ich denke aber, sie haben genauso gehandelt wie es der “normale” BĂŒrger von der Polizeistreife erwartet, die als erstes auf diesen Rollerfahrer aufmerksam wurde.

Was wÀre wohl gewesen

- der Rollerfahrer hÀtte einen Unbeteiligten angefahren und es wÀre herausgekommen, dass die BPOL-Streife den zuvor gesehen, aber nichts unternommen hat ?

- der Rollerfahrer und sein Sozius wĂ€ren gestĂŒrzt und selbst schwer verletzt und wieder war die BPOL in der NĂ€he ?

Ganz klar ist dieses Urteil ein Schlag in das Gesicht der Bundespolizisten, aber auch die LĂ€nderpolizeien sollten sich ĂŒberlegen welche Auswirkungen das auf ihre alltĂ€gliche Arbeit haben kann.

Stellen wir uns vor eine Polizeidirektion eins Landes stellt öffentlichkeitswirksam ein PrĂ€ventionskonzept vor, dass ankĂŒndigt ein verstĂ€rktes Auge darauf zu haben das Fahrradfahrer niemanden auf dem GepĂ€cktrĂ€ger mitnehmen, die korrekte Richtungsfahrbahn benutzen und Licht einschalten.

Jetzt sieht z.B. eine BPOL-Streife wie nachts ein Fahrradfahrer ohne Licht mit “Sozius” bei Rot ĂŒber eine Lichtzeichenanlage fĂ€hrt und die BPOL-Streife guckt nur zu und biegt in eine andere Richtung ab……….
Gleiches gilt natĂŒrlich auch bei RotlichtverstĂ¶ĂŸen mit Pkw an Ampelkreuzungen.

Mal sehen wie lange deren Konzept dann noch funktioniert, wenn eine Streife das Fehlverhalten anspricht und eine andere wegschaut.

Ist es wirklich das was die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in diesem Land wollen ?

Daher denke ich, muß dieses Thema auf jeden Fall auch durch den GdP-Bundesvorstand mit Konrad Freiberg an der Spitze thematisiert werden und eine Arbeitsgruppe der GdP sollte der Innenministerkonferenz einen möglichen Lösungsweg vorschlagen !!

Der gemeine Bundespolizist ist als ewiges Reformopfer schon lĂ€nger schwer in seiner Motivation angegriffen, innerdienstliche Verachtung durch karrieresĂŒchtige Vorgesetzte und das BMI haben ihn schon mehrfach schwer verletzt.
Sollte dieses Urteil Rechtskraft erlangen und es ist keine ZustĂ€ndigkeitsĂ€nderung in Sicht, wĂ€re es wohl der Todesstoß fĂŒr jeden eigenen Antrieb, der guten Sache zu dienen………..

MfG
kimi

Eintrag von kimi am 4.Oktober 2007


der obige beitrag der GdP verdreht die tatsachen ein wenig.

1.) die gefahr wurde nicht vom gericht nicht anerkannt, sondern das einschreiten aufgrund der gefahr als schutzbehauptung zurĂŒck gewiesen.

2.) ursprĂŒnglich nĂ€mlich wurde zur ahndung einer OWi eingeschritten, was letztendlich zur verurteilung mangels zustĂ€ndigkeit gefĂŒhrt hat.

3.) die ursprĂŒngliche strafe (geldbusse) wurde zwar erhöht, aber die StA hatte 6 monate haft auf bewĂ€hrung gefordert. dem wurde nicht entsprochen.

————–

fazit: wer einschreitet, muss wissen, ob er es darf und wie er es begrĂŒndet. hĂ€tte die massnahme von vornherein auf gefahrenabwehr gelautet, wĂ€re alles in butter gewesen!

das einzige, was mich an dem urteil stört:
der richter hĂ€tte den zweck der massnahme herausheben und somit die mangelhafte begrĂŒndung “heilen” können. aber wir wissen nicht genau, wie die beiden beamten sich vor gericht angestellt haben. evtl haben sie sich die gunst des richters durch ihre aussagen in richtung schutzbehauptung selbst versaut.

die BPol hat nun mal grundsÀtzlich keine eilzustÀndigkeit bei OWis, und entgegen dem beitrag eines users weiter oben: fahren ohne licht und helm ist keineswegs eine erhebliche (!) OWi!

mit kollegialem gruss und in der hoffnung, dass nicht ein jeder nur die schlagzeilen liest,

Eintrag von BeDo am 4.Oktober 2007


Es wÀre bestimmt ganz interessant, den ganzen Sachverhalt mal zu veröffentlichen.

Bei Verdacht einer Straftat kann ich ja auch eingreifen. Das ist eigentlich nur eine BegrĂŒndungssache. War selbst mal in der Situation. Der Richter fandt das alles ok und wollte nichts vom ZustĂ€ndigkeitsgerangel hören.

Aus Schleswig-Holstein kenne ich es sonst so, dass man die zust.Lapo (z.B. Leitstelle) telefonisch in Kenntnis setzt und dann ist eigentlich alles in trockenen TĂŒchern.
Ansonsten u.g. der betreffende Paragraph aus dem LvwG S-H:

§ 170
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und
Polizeivollzugsbeamten, die nicht in einem
DienstverhÀltnis zum Land Schleswig-Holstein stehen
(1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die nicht in einem DienstverhÀltnis zum Land Schleswig-Holstein stehen, können in Schleswig-Holstein Amtshandlungen vornehmen

auf Anforderung oder mit Zustimmung der zustÀndigen schleswig-holsteinischen Behörde;

in den FĂ€llen des Artikels 35 Abs. 2 und 3 und des Artikels 91 Abs. 1 des Grundgesetzes;

zur Abwehr einer gegenwĂ€rtigen erheblichen Gefahr, zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat sowie zur Verfolgung und Wiederergreifung Entwichener, wenn die zustĂ€ndige schleswig-holsteinische Behörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann;

zur ErfĂŒllung polizeilicher Aufgaben bei Gefangenentransporten;

zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Gefahrenabwehr in den durch Verwaltungsabkommen, Staatsvertrag oder Gesetz geregelten FĂ€llen.

In den FĂ€llen des Satzes 1 Nr. 3 bis 5 ist die zustĂ€ndige Polizeidienststelle unverzĂŒglich zu unterrichten. In den FĂ€llen des Satzes 1 Nr. 3 sind die StraftĂ€terinnen und StraftĂ€ter oder die Entwichenen der zustĂ€ndigen schleswig-holsteinischen Polizeidienststelle unverzĂŒglich zu ĂŒbergeben; dies gilt nicht, wenn die Ergreifung durch eine Polizeivollzugsbeamtin oder einen Polizeivollzugsbeamten eines anderen Landes oder des Bundes erfolgt.

(2) Werden Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte nach Absatz 1 tĂ€tig, haben sie die gleichen Befugnisse wie Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Landes Schleswig-Holstein. Ihre Maßnahmen gelten als Maßnahmen derjenigen Polizeibehörde, in deren örtlichem und sachlichem ZustĂ€ndigkeitsbereich sie tĂ€tig geworden sind.

(3) Besondere Rechtsvorschriften ĂŒber die ZustĂ€ndigkeit von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Bundes bleiben unberĂŒhrt

Eintrag von Nordlicht am 4.Oktober 2007


Wenn der Herr denen die Erleuchtung gibt, die das verkorkst haben, hĂ€tten wir gewonnen. Fazit nach diesem Urteil: Dieser Vorgang wird auch von Gaunern und anderen Rechtsbrechern gelesen -Tagespresse/Radio/Fernsehen- und verfolgt. Die lachen sich kaputt. Hier wurden ja die Rechtsbrecher noch in ihrer Handlung bestĂ€rkt und belohnt. So muß es sein - oder habe ich da etwas falsch verstanden??? Ich frage mal den zustĂ€ndigen StA! 6 Monate auf BewĂ€hrung, das muss man sich einmal vorstellen. Einen grĂ¶ĂŸeren Schwachsinn gibt es wohl kaum noch. Doch- bei uns.

Eintrag von ESch am 4.Oktober 2007


Ich finde man sollte ein Spendenkonto einrichten damit die Beiden bi der Zahlung der Geldstrafe ein wenig unterstĂŒtzt werden…

Weiterhin:
Auch wenn man nun etwas schaffen wĂŒrde um ein generelles Einschreiten der Bundespolizei im Straßenverkehr zu berechtigen wĂ€re dies ja nur ein Bereich und wĂŒrde sich nur auf diesen Fall beziehen. Es gibt sicher aber auch andere Bereiche in denen Ordnugswidrigkeiten von Bundespolizisten erkannt werden oder auch GefĂ€hrdungen.
Der Begriff “Gefahr” ist ja definiert. Und bei Gefahren die vorliegen, sollte jeder Polizist und Bundespolizist eingreifen dĂŒrfen. So ist auch mein VerstĂ€ndnis der jetzigen Gesetze und Befugnisse. Deswegen kann ich das Urteil nicht verstehen, auch mit der Aussage, die beiden hĂ€tten vorher oder nebenbei die Landespolizei verstĂ€ndigen mĂŒssen.

… kann man Seiten drĂŒber Schreiben…

Eintrag von Scotty08023 am 4.Oktober 2007


Ich bin verĂ€rgert! Dermaßen verĂ€rgert, das ich denke, dass es fĂŒr jede Kollegin und Kollegen eine Satisfaktion wĂ€re, wenn diejenigen die derartige Urteile fĂ€llen oder dazu beitragen selbst mal Leid ertragen mĂŒssten. Vielleicht wĂŒrden sie dann erst verstehen was die Kolleginnen und Kollegen Tag tĂ€glich mitmachen…. im Namen des Volkes!

Eintrag von Magic G am 5.Oktober 2007


Es wurde schon viel richtiges geschrieben, aber alle die daran denken in die Lapo integriert zu werden sollten beachten, dass die Planstellen aufgefĂŒllt sind. Bei der derzeitigen Diskussion um aufgelöste Dienststelle finde ich solche BeitrĂ€ge nicht hilfreich. Wer sich ein bischen umhört wird mitbekommen, dass auch in den LĂ€ndern bestĂ€ndig “reformiert” wird. Letzlich geht es nur um Kosten. Es ist unwahrscheinlich, dass fĂŒr die Bundespolizei extra Planstellen geschaffen werden.

Eintrag von Peter am 5.Oktober 2007


an BeDo:
“1.) die gefahr wurde nicht vom gericht nicht anerkannt, sondern das einschreiten aufgrund der gefahr als schutzbehauptung zurĂŒck gewiesen.

2.) ursprĂŒnglich nĂ€mlich wurde zur ahndung einer OWi eingeschritten, was letztendlich zur verurteilung mangels zustĂ€ndigkeit gefĂŒhrt hat.”

willst du behaupten, dass aus einer owi keine unmittelbare gefahr ausgehen kann, die zum einschreiten zwingt? wie abstrus. die motivation zum einschreiten als “schutzbehauptung” zu denunzieren, ist abwegig: schutz vor was, bitte?

Eintrag von kurt am 5.Oktober 2007


“Im Namen des Volkes” ?

Wir haben doch keine Richter mehr in Deutschland die wirklich Recht im Namen des Volkes sprechen. Vom wirklichen Leben und vom tatsÀchlichen Polizeieinsatz haben die doch soviel Anhnung wie die Kuh vom Sonntag. Wer solche Urteile spricht sollte sofort seines Amtes enthoben werden.

Eintrag von MaH am 7.Oktober 2007


Liebe Kollegen,

ich kann die Emotionen wegen der Gerichtsentscheidungen zwar verstehen, aber dennoch sollte die Sachlichkeit im Vordergrund stehen. ZunĂ€chst einmal bleibt festzustellen, dass es sich bei den beiden getroffenen gerichtlichen Entscheidungen nicht um letztinstanzliche handelt. Im Bereich Mainz hadelt es sich ĂŒberdies um eine ganz besondere Situation zwischen der Judikativen und der Polizei, welche sich vielleicht auch in diesen Urteilen wiederspiegelt. Die jetzt angerufenen Gerichte werden daher wahrscheinlich eine ganz andere Entscheidung treffen.
Meines Erachtens nach handelt es sich bei dem Sachverhalt zweifelsfrei um eine gegenwÀrtige, wenn jemand ohne Helm und Licht in Dunkelheit fÀhrt, sogar erhebliche Gefahr (bei einem Unfall wÀren schwere Kopfverletzungen zu erwarten) welche das Gericht in Mainz aber noch nicht sehen wollte.
Zu dem “gekrĂ€nkten” SelbstverstĂ€ndnis das die Bundespolizei trotzt NamenĂ€nderung keine richtige Polizei sei, kann ich nur sagen, dass dies auch jedem Landespolizisten aus einem anderen Bundesland hĂ€tte passieren können. Etwa wenn eine hessische Streife mit ihrem Fahrzeug auf pfĂ€lzischen Landesgebiet unterwegs gewesen wĂ€re und die gleiche Situation identisch abgearbeitet hĂ€tte. Denn die in den LĂ€nderpolizeigesetzen verankerten EilzustĂ€ndigkeiten fĂŒr andere Polizeien (auch Landespolizeien) sind alle nahezu identisch. Demnach können Polizeibeamte andere BundeslĂ€nder oder des Bundes zur Abwehr einer gegenwĂ€rtigen erheblichen Gefahr, zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat sowie zur Verfolgung und Wiederergreifung entwichener Personen, wenn die zustĂ€ndige Polizeibehörde die erforderlichen Maßnahmen nicht rechtzeitig treffen kann.
Damit ist die Bundespolizei anderen Polizeien der LĂ€nder absolut gleichgestellt. Wir sollten daher in Ruhe auf die Entscheidung der nĂ€chsten Gerichte warten. Leid tun mir nur die beiden betroffenen Kollegen auf deren RĂŒcken das ganze ausgetragen wird.
Sollten in Zukunft solche Problemsachverhalte vermieden werden, ist eine Änderung der EilzustĂ€ndigkeiten in allen LĂ€nderpolizeigestzen und im BPolG erforderlich. Das dies kommen wird, glaube ich persönlich aber nicht.

Mit kollegialen GrĂŒĂŸen

T. H.

Eintrag von T. H. am 7.Oktober 2007


on: Ulrich Jung [mailto:jung@op-online.de]
Gesendet: Donnerstag, 4. Oktober 2007 15:30
An: news@gdp-bundespolizei.de
Betreff: Ihre Pressemeldung
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Damen und Herren,

diesen Kommentar werden wir morgen in der Offenbach-Post veröffentlichen.
Vorab fĂŒr Sie schon mal als Info.

Gruß
Ulrich Jung, Chefredakteur

Ein Skandalurteil, wohl wahr.
„FĂŒr uns ist dies ein Schlag gegen das Rechtsempfinden der BĂŒrger - und auch gegen das Selbstbild von Polizisten, die eine erhebliche Gefahr fĂŒr die Allgemeinheit erkennen und eingreifen“, schreibt die Gewerkschaft der Polizei in einer Pressemitteilung und hat völlig recht mit dieser Beurteilung.
Da verfolgten zwei im Dienst befindliche Polizeibeamte der Bahnpolizei zwei MĂ€nner, die nachts mit extrem erhöhter Geschwindigkeit und ohne Beleuchtung durch die Stadt fuhren. Die beiden wurden gestellt und der Landespolizei ĂŒbergeben, Wie sich herausstellte, handelte es sich um zwei Diebe, die das Fahrzeug zuvor gestohlen hatten.
So weit, so gut, und man möchte den aufmerksamen Polizisten danken, dass sie schnell und vorbildlich handelten.
Man schon, nicht aber die 6. Kammer des Landgerichts Mainz. Das nĂ€mlich verurteilte die beiden Beamten nun auch in zweiter Instanz wegen UnzustĂ€ndigkeit, Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt. ZustĂ€ndig sei die Landespolizei gewesen, die Bahnpolizisten hĂ€tten nicht eingreifen dĂŒrfen, sondern hĂ€tten Landespolizei rufen mĂŒssen.
Eine abenteuerliche Auffassung. Aber typisch deutsch: Erst einmal die ZustĂ€ndigkeiten ĂŒberprĂŒfen, dann handeln - oder auch nicht. Wenn die Gangster ĂŒber alle Berge sind, was soll‘s? Hauptsache Paragraf XYZ befolgt.
@jung@op-online.de

Eintrag von Josef Scheuring am 9.Oktober 2007


Hallo Kollegen und Kolleginnen !

Vieles in Deutschland wÀhre so einfach..
Aber warum einfach wenn es kompliziert auch geht?

Klar ist, dass wir in Deutschland auf Grund der Nazi- Zeit ein seit der GrĂŒndung der BRD nun bestehendes Polizeisystem haben. POLIZEI ist LĂ€ndersache, so steht es im Grundgesetz.

Meine Frage ist, können wir und das in der heutigen Zeit ĂŒberhaupt noch leisten?

Unser Innenminister Herr SchĂ€uble, will Terrorabwehr, Online – Durchsuchungen der Computer, Strafe bei besuch von Terror Camps etc
.

Aber die Polizeiarbeit im Innern der BRD wird nicht verbessert.
Es ist eine Tatsache, das in verschiedenen Bereichen wie Bahnpolizei, Flughafenpolizei ; Grenzpolizei, es Bereiche gibt wo sich die Kompetenzen ĂŒberschreiten.
Die LĂ€nderpolizeien bauen auch Personal ab. Bei unserer Inspektion gibt es nur noch einen Wachleiter bei der LAPO .
Na was glaubt ihr, wenn der BĂŒrger; Fluggesellschaften anrufen bei Problemen?
Na?
Die BuPOL
Ich kann gar nicht aufzĂ€hlen, wie oft wir fĂŒr das Land tĂ€tig werden, weil POL –Land kein Personal zur VerfĂŒgung hat.

Muss ich nun befĂŒrchten verurteilt zu werden, weil ich meine Polizeiarbeit gemacht habe ?
Ein Gericht stellt fest , das ich örtlich und sachlich gar nicht zustĂ€ndig war und meine Maßnahme rechtswidrig ?

Wir sind grĂŒn , Ă€hmm, bald alle blau in zehn Jahren
und der BĂŒrger erwartet Hilfe.

Ich bin nicht scharf darauf Anzeigen entgegen zu nehmen, die nicht meiner originellen ZustÀndigkeit entsprechen, aber ich habe einen Beruf gewÀhlt, der eine gewisse Berufseinstellung voraussetzt.
Wenn ich ein Unrecht erkenne, es aber mangelnder
ZustÀndigkeit nicht verfolgen darf, dann kann man auf die Bundespolizei gerne verzichten, nach diesem Urteil.

Mein Verbesserungsvorschlag:

Die Bundespolizei werden verschiedene Interessenvertretungen kaum abschaffen wollen ..
lÀchelt









Aber:

Schafft Kooperationen mit den LĂ€nderpolizeien
Ändert die LĂ€nderpolizeigesetze und auch das BPolG..
Lasst uns eine Polizei sein und wenn gewollt wegen GG, in Absprache mit dem LĂ€nderpolizeien und Kooperation mit selbigen


Damit aus Deutschland kein zweites USA wird,
was die Verbrechen anbelangt


Kein Durchgreifen der Polizei und auch kein Durchgreifen der Justiz, ohhhh………….Charos……………..

Eintrag von Birgit aus ....K am 9.Oktober 2007


Die EinfÀltigkeit dieser RP Richter ist schon beschÀmend und somit zutiefst erschreckend!

OwiG hin OwiG her, wie hĂ€tten die beiden Herren Richter des AG -und jetzt- des LG Mainz, bitte schön “Recht” gesprochen, wĂ€ren die Polizeivollzugsbeamten des Bundes / Bahnpolizei nicht eingeschritten und es wĂ€re direkt im Anschluss zu einem schweren Unfall mit Personenschaden und / oder unschuldigen Toten, oder gar zu einer Katastrophe gekommen?

Die Beamten sĂ€ĂŸen m. E. mit Sicherheit heute, zu “Recht” verurteilt, wegen des ihrerseits zu verantwortenden NichttĂ€tigwerdens, ein!

Diese impertinente Überheblichkeit dieser beiden Vertreter der RP Judikative gegenĂŒber den betreffenden Polizisten und dem Rechtsempfinden der “normalen” BĂŒrger in der Bundsrepublik Deutschland ist nicht zu ĂŒberbieten!

Der BĂŒrger erwartet schlicht und einfach das „Einschreiten von Polizeivollzugsbeamten“, welche noch dazu als solche erkennbar -und- wie in diesem Falle –zusĂ€tzlich- im Rahmen der StreifentĂ€tigkeit im Dienst befindlich sind, ohne vorherige ZustĂ€ndigkeitsdiskussionen, bei ungesetzlichem Verhalten von Menschen, egal ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat!
Leistet das entsprechende GegenĂŒber Widerstand, so ist dieser mittels unmittelbaren Zwanges zu unterbinden!

Danach werden die Personen, wie hier geschehen, an die „örtlich und sachlich“ zustĂ€ndigen Beamten, in diesem konkreten Falle, der RP Polizei, zur weiteren Veranlassung ĂŒbergeben!

Also, aus Sicht des gesund denkenden StaatsbĂŒrgers, alles richtig gemacht!

Diese bisherigen beiden Urteile gegen die beiden Beamten sind dumm, dĂŒmmer am dĂŒmmsten, fĂŒr „Recht“ empfindende Menschen somit ĂŒberhaupt nicht nachzuvollziehen!

Schaut sich der geneigte BĂŒrger allerdings so manche Urteile, welche die Richterschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit
“Im Namen des Volkes”
fÀllte an, so kann man sich des Eindrucks nicht verwehren, dass die Rechtsprechung an Blindheit, Taubheit, Weltfremdheit und Ahnungslosigkeit, sowie Anbiederns schwer erkrankt ist!

Der NormalbĂŒrger, -also auch der Polizist- bekommt regelmĂ€ĂŸig eine “Oben drauf” oder schwebt jahrelang in der Ungewissheit, wĂ€hrend die “Großkopferten”
(Ackermann, Kanther, Strauß um nur 3 von hunderten zu benennen)
mit “Peanuts” unter Beibehaltung ihres Status, sowie der BezĂŒge, bzw. der RuhegehaltsfĂ€higkeit ihrer “erworbenen” PensionsansprĂŒche „bestraft“ werden!

Ach ja, ich vergaß, Richter sind ja bei der „Rechtsprechung ihrem Gewissen verpflichtet?!?“

Blasphemie:
Deshalb können diese Herrschaften auch derartige ungebĂŒhrliche RechtssprĂŒche in dieser immer mehr zur absoluten Rechtlosigkeit neigenden Republik fĂ€llen!!!
Warum riecht es hier nur so nach GutdĂŒnken???

Ab und an beweist Ihnen Karlsruhe wie blind und unhaltbar unrichtig die getĂ€tigten Urteile sind und es wird, wie auch immer, großteils halbherzig neu verhandelt.

Ich wĂŒnschte mir aufrichtig, die o. g. Herrschaften in den schwarzen Roben, wĂŒrden ihre rechtswissenschaftlich, nicht in normalen Bahnen denkenden Gehirne und deren Weltfremdheit endlich einmal entstauben und im Anschluss die Gerichtsbarkeit endlich wieder:

„Im Namen des Volkes“ erfolgen!

Ansonsten sollten Urteile nur noch: 
..

„Im Namen des anbiedernden, wahrheitsfremden, blinden Aktionismus und Egotrips der Richterschaft und der Bananenrepublik Deutschland!“


..verkĂŒndet werden!

Allerdings glaube ich nun -endlich- den Beweis dafĂŒr gefunden zu haben, warum der „Statuette Justizia“ die Augen verbunden sind!!!

Bis dahin:

Mein Gerechtigkeitssinn, diesen Staatenbund betreffend, ist tief im Keller, der Glaube an die Justiz “im Arsch”!!!

Ach ja, Föderalismus hin, Föderalismus her, „liebe Herren Innenminister/-senatoren von Bund und LĂ€ndern, wie wĂ€re es denn, nachdem in dieser Republik ja, wie diese beiden Schandurteile beweisen, alles geregelt werden muss, mit den entsprechenden Rechtsnormen fĂŒr alle PolizeibeamtInnen dieser Republik?

Aber Ihr schafft es ja nicht einmal endlich ein bundeseinheitliches Polizeigesetz, einigermaßen blaue Polizeidienstuniformen oder so profane Dinge wie bundeseinheitliche Dienstausweise fĂŒr den Polizeibereich zu schaffen!!!

Ich wĂŒnsche den beiden Polizeivollzugsbeamten noch viel Stehvermögen, einen langen Atem und so viel als möglich UnterstĂŒtzung von „klar denkenden Menschen“ einschließlich Beistandes der Gewerkschaft der Polizei!

UnterstĂŒtzung kommt hoffentlich vom zustĂ€ndigen Bundesministerium des Innern, sofern Kontakt
„zur Wolke 7“
besteht und die Götter den Ruf der Normalsterblichen aufnehmen sollten!

Martin

Eintrag von Martin am 10.Oktober 2007


Also..ich kann nur sagen:

Wo leben Wir eigentlich??????

Fakt:1
Plizei Hin oder Her…der BĂŒrger liest nur “POLIZEI”
und kann nicht unterscheiden, ob es LaPo oder BPol sind.

Fakt2:
Zuviele Polizeien im Land versalzen die Suppe !!

Fakt 3:
Wenn es die Ehefrau vom Richter wÀre,die mit ihren Kindern zufÀllig in die Kreuzung einfÀhrt und zu einem Unfall kommt mit Personenschaden. Was dann ??
Urtei: Haft fĂŒr die TĂ€ter und Bundesverdienstkreuz fĂŒr die Bundespolizisten….

Fakt 4: Ergebnis: 2 unmotivierte Beamte sind in den Club beigetreten!!!!!!

Eintrag von BPol Cool am 10.Oktober 2007


Ich hĂ€tte anstelle der Kollegen mit Sicherheit genauso gehandelt. Wenn ein Motoroller mit erheblich ĂŒberhöhter Geschwindigkeit und ohne Licht durch die nĂ€chtliche Stadt kurvt, ist das fĂŒr mich zunĂ€chst einmal eine erhebliche Gefahr fĂŒr Leib und Leben. Schließlich sehen FußgĂ€nger und Autofahrer den Roller erst viel zu spĂ€t - das ist lebensgefĂ€hrlich: fĂŒr den Fahrer und die Betroffenen. Da geht es erstmal gar nicht um die OWi.

FĂŒr mich ist zumindest moralisch ganz klar: wenn man hier nicht einschreitet, spielt man mit dem Leben der anderen.

Und stundenlang mit den Kollegen ĂŒber die RechtmĂ€ĂŸigkeit zu diskutieren, fĂŒhrt zu Verzögerungen - nicht aber zum Ziel. Da braucht man klare gesetzliche VerhĂ€ltnisse.

FĂŒr das repressive Einschreiten hĂ€tte man wohl allemal die Landespolizei holen können - nachdem die Gefahr abgewehrt wurde…

Eintrag von einem verwirrten PM am 10.Oktober 2007


Geht nicht “PrĂ€vention vor Repression”?

Selbst wenn die Kollegen angeblich nur wegen der “OWi” losgefahren sein sollten: die ZustĂ€ndigkeit hĂ€ngt nicht von subjektiven Empfinden ab. Selbst wenn sie in der irrigen Annahme gewesen wĂ€ren, eine ZustĂ€ndigkeit in erster Linie deswegen abzuleiten, steht noch nur die “objektive” - also tatsĂ€chliche - aufgrund der Lage im Blickpunkt. Das Gericht wird doch wohl nicht ersthaft glauben, dass die Kollegen, (obwohl vielleicht nicht im Sachverhalt explizit erwĂ€hnt) die Gefahr nicht im Hinterkopf gehabt zu haben - das im Nachhinein als “Schutzbehauptung” abzutun ist aberwitzig!

Meines Erachtens hĂ€tte das Gericht also eindeutig feststellen mĂŒssen, dass hier eine gegenwĂ€rtige erhebliche Gefahr vorlag - siehe den Kommentator ĂŒber mir.
Es hĂ€tte die Kollegen gerĂŒgt, dass sie ihre ZustĂ€ndigkeit falsch begrĂŒndet hĂ€tten und die Welt wĂ€re wieder in Ordnung.

So heißt das jetzt fĂŒr mich: Wenn die Feuerwehr nicht durchkommt, weil ein Auto in der Feuerwehranfahrtszone ordnungswidrig parkt, werde ich wohl nicht einschreiten und das Fahrzeug beseitigen, sondern stelle mich in aller Ruhe daneben, winke gelegentlich (man ist ja freundlich), und schaue der Feuerwehr zu. Die erledigt das um zu den schreienenden Menschen im brennenden Haus zu kommen.
Ich war da ja subjektiv wegen der blöden Owi nicht zustĂ€ndig. Nach den Urteil jetzt wohl zu Recht - eine Gefahr zu sehen, wĂ€re sicherlich eh nur eine “Schutzbehauptung” gewesen…

P.S.: In jedem Fall brĂ€chte man die UrteilsbegrĂŒndung. Nur so werden wohl die Wirrungen ein Ende finden…

Eintrag von Polizistenfreund am 10.Oktober 2007


Geht nicht “PrĂ€vention vor Repression”?

Selbst wenn die Kollegen angeblich nur wegen der “OWi” losgefahren sein sollten: die ZustĂ€ndigkeit hĂ€ngt nicht von subjektiven Empfinden ab. Selbst wenn sie in der irrigen Annahme gewesen wĂ€ren, eine ZustĂ€ndigkeit in erster Linie deswegen abzuleiten, steht noch nur die “objektive” - also tatsĂ€chliche - aufgrund der Lage im Blickpunkt.
Das Gericht wird doch wohl nicht ersthaft glauben, dass die Kollegen, (obwohl vielleicht nicht im Sachverhalt explizit erwĂ€hnt) die Gefahr nicht im Hinterkopf gehabt haben - die aber im Nachhinein gerichtlich als “Schutzbehauptung” abzutun ist aberwitzig!

Meines Erachtens hĂ€tte das Gericht eindeutig feststellen mĂŒssen, dass hier eine gegenwĂ€rtige erhebliche Gefahr vorlag. Dem war ja so!
Es hĂ€tte die Kollegen vielleicht gerĂŒgt, dass sie ihre ZustĂ€ndigkeit falsch begrĂŒndet hĂ€tten und die Welt wĂ€re wieder in Ordnung gewesen.

So heißt das jetzt fĂŒr mich: Wenn die Feuerwehr nicht durchkommt, weil ein Auto in der Feuerwehranfahrtszone ordnungswidrig parkt, werde ich wohl nicht einschreiten und das Fahrzeug beseitigen, sondern stelle mich in aller Ruhe daneben, winke gelegentlich (man ist ja freundlich), und schaue der Feuerwehr zu. Die erledigt das um zu den schreienenden Menschen im brennenden Haus zu kommen.
Ich war da ja subjektiv wegen der blöden Owi nicht zustĂ€ndig. Nach den Urteil jetzt wohl zu Recht - eine Gefahr zu sehen, wĂ€re sicherlich eh nur eine “Schutzbehauptung” gewesen


P.S.: In jedem Fall brĂ€uchte man die UrteilsbegrĂŒndung. Nur so werden wohl die Wirrungen ein Ende finden


Eintrag von Polizistenfreund am 10.Oktober 2007


Schauen wir uns das Beispiel eines Zoll-Kollegen an, der als z.A. fĂŒr die “Abwehr einer Gefahr fĂŒr die Außenbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland” von Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt öffentlich belobigt wurde und von der Zoll-Mittelbehörde anschließend entlassen wurde:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,7001221,00.html
Der gesamte Beitrag als PDF:
http://www.zdf.de/ZDF/download/0,5587,7000473,00.pdf

Noch Fragen???

Eintrag von POM_Wiesbaden am 12.Oktober 2007


Jeder Richter sollte mindestens mal 6 Monate als 3. Mann auf einem Funkwagen in einer Großstadt gesessen haben, bevor man ihn Urteile “im Namen des Volkes” sprechen lĂ€sst!
Die Urteile dĂŒrften anders ausfallen…
Die Beamten der Polizeien der NachbarlĂ€nder von RPL sollten bei eventuellen Kurierfahrten etc. ab jetzt genauestens ĂŒberlegen, ob ein Einschreiten ĂŒberhaupt nötig oder vielleicht sogar unerwĂŒnscht sein könnte. Man kann ja schließlich auch anhalten und an einer Telefonzelle 110 anrufen. Ob der/die TĂ€ter dann durch die zustĂ€ndige Polizei noch erwischt wird/werden, darf bezweifelt werden. Das ist in Mainz - von der zustĂ€ndigen Justiz jedenfalls - aber auch gar nicht gewollt, jedenfalls nicht, wenn Du die falsche Uniform trĂ€gst!!!
Wenn das Schule macht, dann GUTE NACHT DEUTSCHLAND!!
Jeder Schutzmann auf der Straße ist froh, wenn er im Notfall UnterstĂŒtzung von wo auch immer bekommt, bei uns ist es manchmal sogar die Feuerwehr oder der Rettungsdienst - nicht auszudenken, was in so einem Fall in Mainz passieren wĂŒrde…
Bleibt zu hoffen, dass dieser Fall von Richtern “endbearbeitet” wird, die nĂ€her am Geschehen sind.
Man sollte seitens der GdP weiter berichten und nicht nur im BPol-Teil!

Eintrag von as-Ffm am 18.Oktober 2007


Hallo,

hier wird aufgezeigt, welche Amateure unsere Gesetze machen.

Auch beim Zoll steht es leider sehr schlimm. Als Beispiel die neue Kontroll DV der Mobilen Kontrollgruppen.

Weiter ist hier die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu nennen.

Diese Leute sind ausgebildet und DÜRFEN bei vielen SV nicht einschreiten ( z. B. vorliegender Haftbefehl usw.). Es fehlt schlichtweg die Rechtsgrundlage. Wie soll ich das aber den BĂŒrger erklĂ€ren. ( grĂŒn-weißes Auto mit Blaulicht, Uniform, Waffe usw.)

Mann könnte meinen dies alles hat Systhem!

Eintrag von Klaus am 20.Oktober 2007


Hallo,

als Zivilist und auch als ehemaliger Ordnungsamtsleiter kann man mit diesem Urteil nur schwer umgehen. Wie kann von BĂŒrgern Zivilcourage erwarten, wenn das “Wegsehen” von Polizisten gefordert wird, nur weil sie der “falschen” Polizeibehörde angehören.
Dieses Urteil sendet Signale aus, die die Richter wohl bei aller rechtlicher ZustÀndigkeitsdebatte nicht beachtet haben.
Den beiden Beamten sollte jegliche UnterstĂŒtzung gewĂ€hrt werden, damit auch in Zukunft die BĂŒrger jederzeit und ĂŒberall die Polizei als HĂŒter von Recht und Ordnung wahrnehmen.

Eintrag von Ortspolizeibehörde am 23.Oktober 2007


Das bekannte Sprichwort “Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz” dĂŒrfte in diesem Zusammenhang ohne PrĂŒfung zum Tragen kommen.
Verantwortliche Politiker und fĂŒhrende Polizeibeamte könnten ggf. anderer Meinung zu diesem “Urteil” sein, aber genau diese Persönlichkeiten kommen niemals in die Situation, sich bei PolizeieinsĂ€tzen als Bullenschweine oder Nazis beschimpfen zu lassen, weil sie sich vor Angst eher hinter Schreibtischen mit ihren Statistiken verkriechen. Das Nicht-Wissen des konkreten Sachverhaltes ist ein Argument, welches nicht zu unterschĂ€tzen ist aber, der BĂŒrger hat ein Recht auf Sicherheit und die Politik die Pflicht dasselbe durchzusetzen. Es ist zweifelhaft, ob die verantwortlichen Richter, StaatsanwĂ€lte und Politiker (auch Justizminister) diese anarchistische Entgleisung der Justiz mit der ewigen perversen Ausrede zur UnfĂ€higkeit oder Feigheit „ 
 wir sind da sachlich nicht zustĂ€ndig “ vor dem BĂŒrger mit Rechtsstaatlichkeit oder Demokratie rechtfertigen können. Es ist zu hoffen und wĂŒnschen, dass in diesem Zusammenhang ein baldiges Nachdenken einsetzt, um genau diese Werte zu erhalten – oder hat alles ein System ??? Im vorliegenden SV, wĂ€re der Gang der Kollegen zum BVG unentbehrlich, um die Politik zu zwingen, Farbe zu bekennen.

Eintrag von Frank am 27.Oktober 2007


Hm, der besagte vorsitzende Richter war im frĂŒheren Leben PolizeiprĂ€sident - und er hat recht! Das Polizeisystem ist förderalistisch und die BPOL hat aufgrund der bestehenden Gesetzeslage nur eingeschrĂ€nkte bzw. besondere Befugnisse. Bei meinen Erfahrungen mit den “rechtsstaatlichen Kenntnissen” sog. Vorgesetzter ist das fĂŒr alle Beteiligten auch sicherer so.

Eintrag von Uwe am 12.November 2007


“Das bekannte Sprichwort “Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz” dĂŒrfte in diesem Zusammenhang ohne PrĂŒfung zum Tragen kommen.”

Ohne PrĂŒfung - ist das das Arbeitsprinzip bei der Bundespolizei?

Hab gerade von einem Fall gehört, wo Bundespolizisten (die offenbar keine Ahnung von Straßenverkehrsrecht hatten, was ja auch nicht ihre Aufgabe ist) einen Radfahrer von der Fahrbahn auf den linken Gehweg schicken wollten - dann doch lieber an die ZustĂ€ndigkeiten halten.

Der gerade erwÀhnte Vorfall wird aber wohl eh noch ein Nachspiel in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde haben.

Eintrag von Jens MĂŒller am 12.Dezember 2007


BPol auflösen, in die LĂ€nder oder zum Zoll (je nach Wunsch) ĂŒberfĂŒhren. Passkontrolle dem Zoll zuweisen. Effektivere KriminalitĂ€tsbekĂ€mpfung als heute. Stattdessen wird an der BPol krampfhaft festgehalten.

Eintrag von xxx am 25.Juni 2009


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