GdP: Start der Neuorganisation mit Erlass geregelt
Die Grundlagen zum Start der Neuorganisation der Bundespolizei sind heute mit einem Grundsatzerlass des Bundesministeriums des Innern geregelt worden. Der Erlass vom 31. Januar 2008 (KoS BPOL - 630 300 - 26/9) wurde inzwischen auch in das Intranet der Bundespolizei eingestellt. Der Erlass klĂ€rt, was in den Dienststellen am 01. MĂ€rz 2008, dem Tag des Inkrattretens des Ănderungsgesetzes zum Bundespolizeigesetz, geschehen wird - und was noch nicht.
GeklĂ€rt wurde vor allem auch, dass es an diesem Tage auf der Ebene der zu fusionierenden Inspektionen - mit Ausnahme der Neubestellung des Leiters und seines Vertreters - zunĂ€chst keine Ănderungen geben wird. Die InspektionsfĂŒhrungsgruppen einschlieĂlich der Dienstgruppen und Ermittlungsdienste der bisherigen Inspektionen bleiben unter dem Dach des neuen Leiters in ihrer bisherigen Struktur und an ihren bisherigen Orten zunĂ€chst erhalten. Die neue, zukĂŒnftige Inspektionsstruktur wird damit erst schrittweise nach den Vorgaben und Abarbeitungsschritten des Personalkonzepts eingenommen. Damit sind die in einigen Bereichen bereits erfolgten einseitigen Auswahlen und Festlegungen ĂŒber bestimmte FunktionsĂŒbertragungen nach dem neuen Organisations- und Dienstpostenplan der Inspektionen (z.B. unter bisherigen Dienstgruppenleitern) obsolet.
Vorausgegangen waren dieser Regelung unter anderem auch persönliche GesprĂ€che des Vorsitzenden des Bundespolizei - Hauptpersonalrates, Sven HĂŒber mit dem Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang SchĂ€uble und dem Leiter des Koordinierungsstabes Bundespolizei, Christoph Verenkotte in den letzten Tagen in Berlin.
