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31. März 2008

Tarifverhandlungen: Arbeitgeber und Gewerkschaften stimmen Einigung zu

tarifverhandlung310308_13_5cm.jpgPotsdam. Nach viertägigen Verhandlungen und Beratungen jeweils bis in die frühen Morgenstunden gelang den Tarifvertragsparteien am Montagnachmittag eine Verständigung. Um 14.15 Uhr haben alle Tarifkommissionen der beteiligten Gewerkschaften der Tarifeinigung zugestimmt. Der Arbeitgeber Bund hatte bereits am Vormittag ein positives Votum abgegeben. Kurz nach 15.00 Uhr stimmte die Mitgliederversammlung der kommunalen Arbeitgeber ebenfalls mehrheitlich zu. Damit ist der Tarifstreit im öffentlichen Dienst beendet. Die Parteien werden in wenigen Minuten das Ergebnis auf einer Pressekonferenz verkünden.

Um in letzter Minute einen bundesweiten Streiks abzuwenden, waren die Arbeitgeber von Bund und Kommunen sowie die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vom 29. bis 31. März 2008 zu einer sechsten Verhandlungsrunde zusammengetreten. Zu Beginn der Verhandlungen war eine Einigung in weite Ferne gerückt. Der einseitige Schlichterspruch von Lothar Späth vom 27. März 2008 hatte bei den Gewerkschaften eher Öl ins Feuer gegossen und eine weitere Mobilisierungswelle bei den Beschäftigten nach sich gezogen, statt für Beruhigung zu sorgen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hatte dieser Vorschlag bei weitem nicht gereicht und für großen Unmut gesorgt. Urabstimmung und Streik waren greifbar nahe.

Parallel zu den Verhandlungen im Konferenzhotel am Templiner See tagten die Großen Tarifkommissionen (GTK) der Gewerkschaften in verschiedenen Potsdamer Hotels. Immer wieder suchte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg, der auch Mitglied der Sondierungskommission ist, die Kolleginnen und Kollegen der Großen Tarifkommission der GdP auf, um sie aus erster Hand über den Verhandlungsverlauf zu unterrichten und Empfehlungen zu strittigen Punkten einzuholen. Kerstin Philipp, im Geschäftsführenden Bundesvorstand zuständig für den Tarifbereich: „Es war eine Zitterpartie. Ein Scheitern war jederzeit zum Greifen nah. Nur der gemeinsame Wille, einen Streik zu vermeiden, ließ alle Parteien nicht aufgeben und die strittigen Punkte im Detail austarieren. Anfangs unüberwindbar scheinende Mauern, wie z.B. die Leistungsbezahlung, spielten am Ende keine Rolle mehr, während andere Themen wie Geld und Arbeitzeit bis zum Schluss heiß umstritten waren - auf allen Seiten.“ Die für die Beschäftigten in der Polizei bei Bund und Kommunen maßgeblichen Eckpunkte des Verhandlungsergebnisses:Lineare Erhöhung
Ab 1.1.2008: 50 € Sockelbetrag und eine lineare Anhebung der Tabellenwerte um 3,1 Prozent. Ab 1.1.2009: Lineare Anhebung der Tabellenwerte um 2,8 Prozent.
Einmalzahlung
1.1.2009: 225€ für alle Beschäftigten bei Bund und Kommunen.
Arbeitszeit
39 Stunden/Woche, für alle Beschäftigen (West) von Bund und Kommunen unter Aufhebung der landespespezifischen Regelungen zur Arbeitszeit.

Überleitungsrecht
Der Besitzstand für vor dem 01. Oktober 2005 begonnene Bewährungs- und Zeitaufstiege wird bis zum 31.12.2009 verlängert.

Angleichung Ost (nur Bund)
100% rückwirkend für die EG 9 bis 15 ab 1.4.2008

Laufzeit
1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009

Streikvorbereitungen waren getroffenHätten die Tarifparteien in Potsdam am Montag keine Lösung gefunden, wäre von Mitte April an ein bundesweiter Arbeitskampf unausweichlich gewesen. Die Große Tarifkommission der Gewerkschaft der Polizei hat dem Geschäftsführenden Bundesvorstand die Annahme des Verhandlungsergebnisses empfohlen.Hätten die Tarifparteien in Potsdam am Montag keine Lösung gefunden, wäre von Mitte April an ein bundesweiter Arbeitskampf unausweichlich gewesen. Die Große Tarifkommission der Gewerkschaft der Polizei hat dem Geschäftsführenden Bundesvorstand die Annahme des Verhandlungsergebnisses empfohlen.Spürbare Einkommensverbesserungen bis über 10 ProzentHätten die Tarifparteien in Potsdam am Montag keine Lösung gefunden, wäre von Mitte April an ein bundesweiter Arbeitskampf unausweichlich gewesen. Die Große Tarifkommission der Gewerkschaft der Polizei hat dem Geschäftsführenden Bundesvorstand die Annahme des Verhandlungsergebnisses empfohlen.Die Anhebung der Tabellenwerte bedeuten in 2008 in der Entgeltgruppe 1, Stufe 2: 7,1 Prozent und in der Entgeltgruppe 15, Stufe 6: 4,0 Prozent. Damit hat sie im Durchschnitt ein Volumen von 5,1 Prozent.

Hätten die Tarifparteien in Potsdam am Montag keine Lösung gefunden, wäre von Mitte April an ein bundesweiter Arbeitskampf unausweichlich gewesen. Die Große Tarifkommission der Gewerkschaft der Polizei hat dem Geschäftsführenden Bundesvorstand die Annahme des Verhandlungsergebnisses empfohlen.Die Anhebung der Tabellenwerte für die gesamte Laufzeit von 24 Monaten beträgt in der Entgeltgruppe 1, Stufe 2: 10,1 Prozent und in der Entgeltgruppe 15, Stufe 6: 7,0 Prozent.

Die Erhöhung für 2008/2009 haben ein Volumen von insgesamt 8,65 Prozent. Bei einer Arbeitszeitverlängerung von einer 1/2 Stunde pro Woche ergibt sich eine Anrechnung von 1,3 Prozent im Jahr (d.h. ab 1.7. bis 31.12.2008 0,65 Prozent). In den überwiegenden Bereichen im Organisationsbereich der Gewerkschaft der Polizei, die von dem Verhandlungsergebnis betroffen sind, werden bereits 39 Stunden/Woche gearbeitet, so dass hier das materielle Ergebnis nicht geschmälert wird.

GdP auf Streik gut vorbereitetZu Beginn der Verhandlungen hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften gegenseitig kritisiert. Die Gewerkschaftsseite hatte bereits angekündigt, am Dienstag, den 1. April 2008, Urabstimmungen über einen Streik einzuleiten, wenn die Arbeitgeber den Schlichtervorschlag in Potsdam nicht nachbesserten. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Der Vorschlag bot nicht einmal einen Inflationsausgleich. Die verlangte Arbeitszeitverlängerung schmälerte das ohnehin magere Angebot um ein weiteres. Das Angebot hätte eine Fortsetzung der Politik zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet. Wir konnten nur ablehnen.“ Kerstin Philipp: „Die Weichen standen auf Streik und die Gewerkschaft der Polizei war gut vorbereitet.“Zu Beginn der Verhandlungen hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften gegenseitig kritisiert. Die Gewerkschaftsseite hatte bereits angekündigt, am Dienstag, den 1. April 2008, Urabstimmungen über einen Streik einzuleiten, wenn die Arbeitgeber den Schlichtervorschlag in Potsdam nicht nachbesserten. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Der Vorschlag bot nicht einmal einen Inflationsausgleich. Die verlangte Arbeitszeitverlängerung schmälerte das ohnehin magere Angebot um ein weiteres. Das Angebot hätte eine Fortsetzung der Politik zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet. Wir konnten nur ablehnen.“ Kerstin Philipp: „Die Weichen standen auf Streik und die Gewerkschaft der Polizei war gut vorbereitet.“ Starre Haltung der ArbeitgeberZu Beginn der Verhandlungen hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften gegenseitig kritisiert. Die Gewerkschaftsseite hatte bereits angekündigt, am Dienstag, den 1. April 2008, Urabstimmungen über einen Streik einzuleiten, wenn die Arbeitgeber den Schlichtervorschlag in Potsdam nicht nachbesserten. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Der Vorschlag bot nicht einmal einen Inflationsausgleich. Die verlangte Arbeitszeitverlängerung schmälerte das ohnehin magere Angebot um ein weiteres. Das Angebot hätte eine Fortsetzung der Politik zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet. Wir konnten nur ablehnen.“ Kerstin Philipp: „Die Weichen standen auf Streik und die Gewerkschaft der Polizei war gut vorbereitet.“ Vertreter der Arbeitgeberseite, wie der Präsident der kommunalen Arbeitgeberverbände, Böhle, warfen den Gewerkschaften eine starre Haltung vor. Die Gewerkschaften entgegneten, die Arbeitgeber hätten bislang keinen Willen zur Einigung gezeigt.

Zu Beginn der Verhandlungen hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften gegenseitig kritisiert. Die Gewerkschaftsseite hatte bereits angekündigt, am Dienstag, den 1. April 2008, Urabstimmungen über einen Streik einzuleiten, wenn die Arbeitgeber den Schlichtervorschlag in Potsdam nicht nachbesserten. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Der Vorschlag bot nicht einmal einen Inflationsausgleich. Die verlangte Arbeitszeitverlängerung schmälerte das ohnehin magere Angebot um ein weiteres. Das Angebot hätte eine Fortsetzung der Politik zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet. Wir konnten nur ablehnen.“ Kerstin Philipp: „Die Weichen standen auf Streik und die Gewerkschaft der Polizei war gut vorbereitet.“ Der Schlichterspruch war am 27. März 2008 mit 13 zu zwölf Stimmen gefallen. Den Ausschlag für den Spruch gab die Stimme von Späth, zusammen mit dem Arbeitgeberlager. Die Schlichtung hatte am 15. März in Frankfurt begonnen, nachdem die Tarifverhandlungen zwischen den Arbeitgebern von Bund und Kommunen mit den Gewerkschaften am 7. März 2008 gescheitert waren.

Schlichterspruch nicht akzeptabel

Die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP und die Tarifunion des Beamtenbundes (dbb) hatten in der Schlichtung den Vorschlag des früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Lothar Späth (CDU) abgelehnt. Bund und Kommunen hatten den Schlichterspruch akzeptiert:

  • Ab April 2008 vier Prozent mehr Einkommen im Westen
  • Ab August 2008 vier Prozent mehr Einkommen im Osten
  • 450 Euro Einmalzahlung im April 2008 für die Entgeltgruppen 1 bis 8
  • Ab Januar 2009 zwei Prozent mehr für alle Beschäftigten
  • 450 Euro Einmalzahlung im Juli 2009 für alle Beschäftigten
  • Die Arbeitszeit bei Beschäftigten im Westen (bisher 38,5 Stunden) und beim Bund (bisher 39) sollte ab Juli 2008 auf 39,5 Stunden pro Woche steigen.
  • Die Arbeitszeit im Osten sollte bei 40 Stunden verbleiben.

GdP-Vorsitzender Freiberg: „Damit wird deutlich, was an Verbesserungen nach der Schlichtung erreicht werden konnte. Wichtig ist an diesem Verhandlungsergebnis auch dessen Signalwirkung, nicht nur für andere Branchen, sondern auch für die im kommenden Jahr anstehenden Verhandlungen in den Ländern. Dazu haben maßgeblich die beeindruckenden Teilnehmerzahlen an den Warnstreiks beigetragen sowie die geschlossene, solidarische Haltung der beteiligten Gewerkschaften. Das Verhandlungsergebnis muss nun zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden.“

Einträge:

…und was ist mit der Einkommenserhöhung für die Beamten??
weiß das hier vielleicht auch jemand??

Eintrag von O. M. am 31.März 2008


Da müssen wir abwarten und hoffen, dass das Ergebnis so auch für die Beamten übernommen wird.
Daher sollten sich alle Gewerkschaften mit Nachdruck unverzüglich einsetzen.

Ich hoffe, dass auch die 100% für alle Beamten kommen werden.

Eintrag von POMK am 31.März 2008


…lasst mich mal raten, die 41 Stundenwoche bleibt bei der Bundespolizei natürlich!:-(

Eintrag von PM am 31.März 2008


Belibt nur zu hoffen, dass das Ergebnis auch auf die Beamten übertragen wird. wie O. M. schon sagt, hat sich bislang hier noch keiner dahingehend geäußert.
Bei der Berücksichtigung der Arbeitszeit von belastenden Berufen wird hoffentlich auch der Beruf des Polizeibeamten berücksichtigt. D. h. für mich, weg von der 40 / 41 Std. Woche. Die ist nicht nur für den einzelnen, rein körperlich belastend, auch die Familien leiden darunter.
Ich denke ansonsten lässt sich das Ergebnis sehen. Obwohl - so ein kleiner Streik für vielleicht 1 - 2 Wochen und dem gezielten Lahmlegen von Verkehrsknotenpunkten, wie Flughäfen, hätte den Sockelbetrag von 50,- € doch ein wenig steigen lassen.
Hier sind wir ja deutlich von 200,- € entfernt.

Eintrag von Gummielch am 31.März 2008


@ O.M.

Ich habe gerade mit Spannung die Pressekonferenz der Tarifparteien verfolg und siehe da unser IM hat sich schon mit dem Finanzminister kurzgeschlossen und vereinbart das dieser Abschluss im Großen und Ganzen auch auf die Beamten übertragen wird.

Es geschehen also noch Zeichen und Wunder!!!

Vielen Dank an GDP, dem DBB und Verdi

LG OPC

Eintrag von OPC am 31.März 2008


Ich empfinde die Teilung Deutschlands als ganz großen Mist. Wie war der Slogan, du bist Deutschland, das zählt dann wohl nur für den Westen.

Es ist an der Zeit (schon lange), wir sind ein Deutschland und nicht mehr Ost und West die Zeiten sind doch wohl nun endgültig vorbei.

Eintrag von PST am 31.März 2008


Summasummarum nicht schlecht!

Aber (ich weis, es gibt immer aber):
Es gibt immer noch Ossis und Wessis. Mannomann, wie lange soll das noch so gehen? Wir waren gerade mal 45 Jahre getrennt, davon sind wir schon wieder fast die Hälfte zusammen und immer noch werden Unterschiede gemacht? Es ist echt ein Armutszeugnis für die Politik und leider auch für die Gewerkschaften.
Ich hoffe es gibt Einige aus diesem Bunde die sich vors Verfassungsgericht klagen, irgendwann muss mal Schluss sein mit der Ungleichbehandlung! Im Osten ist auch alles teuer, manchmal noch teurer!

An Jupp: Was ist mit den Beamten, wo steht die Zeit -und Inhaltsgleiche Übernahme? Hab ich das überlesen, oder war diese Kernforderung nun kein Thema mehr? Die Beamten werden bestimmt sehr böse wenn sie dieses Ergebnis nicht auch bekommen!
Und diese tolle Wechselschichtzulage hätten wir auch gern! 200 Euro für diesen Dienst, dass wäre mal angemessen!

Dann viel Glück im Bundestag!

Eintrag von meisterkoch72 am 31.März 2008


…wird das ergebnis nun 1:1 für uns Beamte übernommen ?

Eintrag von Grenzer am 31.März 2008


Das würde mich auch mal interessieren!!! Wir dürfen gespannt sein … kommt die 42 Stunden-Woche???

Eintrag von Verwaltungsbeamter am 31.März 2008


Bisher habe ich bei verdi noch nichts von einer Übernahme aus die Beamten gelesen. Das fordert bisher nur der Beamtenbund

Eintrag von Sandy am 31.März 2008


Vergiss es - da kommen dann die Hämmer.

Eintrag von Klartext am 31.März 2008


Hallo,

die Beamtenbesoldung und damit auch die Anpassung wird per Gesetz geregelt. Dafür gibt es also keine Tarifverhandlung.
BMI Schäuble hat heute wohl geäußert, dass die wesentlichen Inhalte dieses Abschlusses auf die Besoldung und omit auf die Beamten übertragen werden. Dabei werden wir uns aber wohl keine Hoffnung auf die 39 Stundenwoche machen dürfen. Ich denke da wird es wohl bei 41 Stunden bleiben. Vermutlich (persönlche Meinung) wird die Erhöhung für Beamte auch wieder mindestens um 3 Monate verschoben. War ja fast immer so.
Na ja, jetzt muss das ganze in einen Gesetzentwurf gepackt werden und dann das komplette Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden.
Vielleicht gibt es die Erhöhung auch schon vor dem Beschluss des Gesetzes. Dann steht auf dem Besoldungszettel wieder: “Erhöhungen unter Vorbehalt”

Eintrag von Michael am 31.März 2008


ja das würde mich auch interessieren

Eintrag von Faulibär am 31.März 2008


Geh mal davon aus Tarifergebnis minus 1,5 Prozent - irgendwo will der Innenminster sich ja schließlich durchsetzen!

Eintrag von Beckham am 31.März 2008


Hallo O. M., wenn man dem Glauben schenken darf,
dann gilt das Ergebnis auch für Beamte.
Das kann hier nachgelesen werden:
http://www.n24.de/news/newsitem_596254.html

Eintrag von Enter am 31.März 2008


Kolleginnen und Kollegen,
das was rausgekommen ist - das ist gut! Die Arbeitgeber hatten Angst vor Flächenstreiks wie sie 1992 in Deutschland waren!
Ohne die Warnstreiks und die tolle Zusammenarbeit der DGB-Gewerkschaften hätten unsere Verhandlungsführer das nicht Erreicht!
Ich möchte hier für Hamburg einige Danksagungen lassen: Ohne ver.di (Luftverkehr Hamburg), dem GdP-Landesverband Hamburg und der GdP-BPOLAK hätten wir am 05.03.2008 zum Warnstreik nicht so viele vor die Flughafenkantiene bekommen.
Unseren FKD-Kräften und unseren Beamtinnen und Beamten, welche diesen Tag belebt haben, sind natürlich die Hauptpersonen des Dankes der KG Bundespolizei Hamburg!
Klasse, auch wenn die DBB-Leute lieber im waren beim Arbeitgeber geblieben sind- wir haben gemacht, wir waren gut und wir haben einen guten Abschluß bekommen.

Matthias Böckenhauer

Eintrag von Matthias Böckenhauer am 31.März 2008


Na da bin ich mal gespannt was zeit- und inhaltsgerecht ist!?

Oder gibt es dafür schon Pläne, ab wann dieser Tarifabschluss auch für die Beamten seine Gültigkeit besitzen wird!??????

Eintrag von GERECHTIGKEIT am 31.März 2008


Das wäre wirklich sehr interessant was mit den Beamten ist. Werden auch wir gerecht behandelt?

Eintrag von Mäx am 31.März 2008


Gesucht und gefunden:

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen
für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
von Bund und kommunalen Arbeitgebern
Teil A
Gemeinsame Regelungen
für Bund und VKA
I. Erhöhung der Entgelte des TVöD / TVAöD
1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TVöD
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe
und aus einer individuellen Endstufe sowie der Tabellenwerte für die
Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:
a) ab 1. Januar 2008 um 50 Euro sowie anschließend um 3,1 v. H.,
b) ab 1. Januar 2009 um weitere 2,8 v. H.
2. Einmalige Sonderzahlung
Im Januar 2009 erhalten alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 15 (einschließlich
der Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü) eine einmalige Sonderzahlung von
225 Euro; Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig entsprechend
dem Umfang ihrer Arbeitszeit.
3. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach TVAöD - Besonderer
Teil BBiG – sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden
ab 1. Januar 2008 um 70 Euro erhöht.
4. Laufzeit
Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2009.
II. Leistungsentgelt
Die Tarifvertragsparteien bekennen sich zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung
im öffentlichen Dienst.
III. Restanten
Die Änderungen und Ergänzungen zum TVöD, TVAöD und zum TVÜ-Bund/TVÜ-
VKA entsprechend dem Einigungsstand der Tarifvertragsparteien vom 1. September
2006 und vom 25. Oktober 2006 treten am 1. Juli 2008 in Kraft. Eine gemeinsame
Arbeitsgruppe von Bund, VKA und Gewerkschaften stimmt bis zu diesem
Zeitpunkt die redaktionellen Anpassungen der Einigungsstände unter Berücksichtigung
des zwischenzeitlichen Zeitablaufs ab und formuliert die Bestimmungen
aus, sofern diese bisher nur inhaltlich geeint sind.
IV. Übergangsrecht
Die Regelungen zur Weitergeltung des Übergangsrechts im TVÜ-Bund und im
TVÜ-VKA ergeben sich aus der Anlage 1.
Stand: 31.03.2008, 14:30
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V. Beschäftigungssicherung für Auszubildende
1Die Tarifvertragsparteien wirken darauf hin, dass Auszubildende nach TVAöD
Besonderer Teil BBiG - nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung für mindestens
zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, soweit nicht
personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen. 2Satz 1 gilt nicht,
soweit die Verwaltung bzw. der Betrieb über Bedarf ausgebildet hat. 3Die Regelung
tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
VI. Maßregelungsklausel
Die Arbeitgebervertreter erklären, dass von Maßregelungen (Abmahnung, Entlassungen
o. ä.) aus Anlass gewerkschaftlicher Warnstreiks, die bis einschließlich
9. März 2008, 24:00 Uhr, durchgeführt wurden, abgesehen wird, wenn sich die
Teilnahme an diesen Warnstreiks im Rahmen der Regelungen für rechtmäßige
Arbeitskämpfe gehalten hat.
Teil B
Besondere Regelungen für den Bund
I. Tarifgebiet Ost
1. Beschäftigte
Der Bemessungssatz der Entgelte aller Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 9
(einschließlich Entgeltgruppe Kr. 9d) wird ab dem 1. Januar 2008 auf 100 v. H.
des Tarifgebiets West angehoben. Die Anpassung des Bemessungssatzes der
Beschäftigten der übrigen Entgeltgruppen (Entgeltgruppen 10 bis 15 einschließlich
der Entgeltgruppe 15 Ü) wird vom 1. Januar 2010 auf den 1. April 2008 vorgezogen.
Dies gilt auch für die sonstigen Entgeltbestandteile (TVöD, TVÜ-Bund und ergänzende
Tarifverträge) ab dem jeweiligen vorgenannten Zeitpunkt; § 20 Abs. 3
TVöD bleibt unberührt.
2. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten
Auszubildende nach dem TVAöD – Besonderer Teil BBiG – und dem TVAöD –
Besonderer Teil Pflege – sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten ab
1. Januar 2008 die für das Tarifgebiet West geltenden Ausbildungsentgelte bzw.
Entgelte.
II. Bundeswehrkrankenhäuser
1. Beschäftigte im Pflegedienst und Ärztinnen und Ärzte
Für die in Bundeswehrkrankenhäusern tätigen Beschäftigten im Pflegedienst und
für die in Bundeswehrkrankenhäusern tätigen Ärztinnen und Ärzte (§ 46 Nr. 18
TVöD BT-V) gilt Teil A entsprechend.
Stand: 31.03.2008, 14:30
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2. Schülerinnen und Schüler der Krankenpflege
Für die Erhöhung des Ausbildungsentgelts der Auszubildenden nach dem
TVAöD – Besonderer Teil Pflege – gilt die Regelung für Auszubildende nach
dem TVAöD – Besonderer Teil BBiG – entsprechend.
Teil C
Besondere Regelungen für die VKA
I. Tarifgebiet Ost
1. Beschäftigte
In die Bemessungssatzanpassung auf 100 v. H. im TVöD zum 1. Januar 2008
werden alle Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 (einschließlich der Entgeltgruppe
Kr. 9d) einbezogen. Die sonstigen Entgeltbestandteile (TVöD, TVÜ-VKA und ergänzende
Tarifverträge, soweit durch VKA vereinbart) der von der Bemessungssatzanpassung
erfassten Beschäftigten bestimmen sich ab dem 1. Januar 2008
ebenfalls nach den für das Tarifgebiet West geltenden Sätzen; § 20 Abs. 3 TVöD
und Teil A Ziffer III (Restanten) bleiben unberührt.
2. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten
Auszubildende nach dem TVAöD – Besonderer Teil BBiG – und dem TVAöD –
Besonderer Teil Pflege – sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten ab
1. Januar 2008 die für das Tarifgebiet West geltenden Ausbildungsentgelte bzw.
Entgelte.
3. Verschiebung der linearen Anpassung
Abweichend von Teil A Ziffer I Nr. 1 Buchst. a erfolgt die Erhöhung ab 1. April
2008.
II. Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt für Beschäftigte,
die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines
Mitgliedverbandes der VKA im Tarifgebiet West ist (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b
TVöD), ab 1. Juli 2008 durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich. Für Altersteilzeitbeschäftigte
verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.
Im Erziehungsdienst werden zweieinhalb Tage im Rahmen der Gesamtarbeitszeit
für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung verwendet.
Die Öffnungsklausel in § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b TVöD entfällt. Die auf der
Grundlage dieser Öffnungsklausel vereinbarten Tarifverträge werden an die in
Absatz 1 getroffene Regelung angepasst. Dies gilt auch im Bereich des KAV
Niedersachsen. Die Regelungsinhalte der §§ 6 und 7 des landesbezirklichen Tarifvertrages
zur Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeit-TV Niedersachsen) vom
31. März 2006 bleiben aufrechterhalten. Die Ausnahmeregelung für Arbeitgeber
mit Beschäftigungssicherungstarifverträgen bleibt bis Ende Februar 2010 aufrechterhalten.
Die Anpassung nach Satz 1 umfasst auch § 4 des Landesbezirklichen
Tarifvertrages zur Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeit-TV Baden-
Württemberg) vom 5. April 2006; für Auszubildende und Schülerinnen/Schüler in
Krankenhäusern verbleibt es bei der bisherigen Regelung.
Stand: 31.03.2008, 14:30
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Im Tarifgebiet Ost verbleibt es bei der bisherigen regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit von 40 Stunden.
Teilzeitbeschäftigte, bei denen im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart
ist und bei denen sich mit dem In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages das
Entgelt wegen einer anderen Relation von ermäßigter zur vollen Arbeitszeit vermindert,
ist auf Antrag der / des Beschäftigten bis 30. Juni 2008 die Stundenzahl
für die Zukunft so aufzustocken, dass die Höhe des bisherigen Brutto-Entgelts
erreicht wird.
Die von der VKA auf der Grundlage des TV-Meistbegünstigung erhobene Klage
ist damit als erledigt anzusehen. Die Berufung der VKA gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Berlin vom 4. Januar 2008 wird zurückgezogen.
Mindestlaufzeit für die Arbeitszeit bis zum 31. Dezember 2009.
III. Krankenhäuser
Es gelten die besonderen Regelungen der Anlage 2.
IV. Versorgungsbetriebe
Es gelten die besonderen Regelungen der Anlage 3.
V. Nahverkehrsbetriebe
Es gelten die besonderen Regelungen der Anlage 4.
VI. Lehrkräfte
Es gelten die besonderen Regelungen der Anlage 5.
Erklärungsfrist bis zum 20. April 2008. Mit Annahme des Tarifergebnisses sind die
Kündigungen der Arbeitszeitregelungen vom 7. März 2008 erledigt.
Potsdam, den 31. März 2008
Stand: 31.03.2008, 14:30
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Anlage 1
Weitergeltung des Übergangsrechts im TVÜ-Bund und TVÜ-VKA
1. Arbeitgeberwechsel und Anschlussbeschäftigung
Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss
an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4
TVöD) die beim vorherigen Arbeitgeber nach Regelungen des TVöD, des TVÜ-
Bund / TVÜ-VKA oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Entgeltgruppe
und -stufe ganz oder teilweise berücksichtigen.
Die Protokollerklärung zu § 1 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Bund / TVÜ-VKA wird wie folgt
gefasst:
„Unterbrechungen von bis zu einem Monat sind unschädlich.“
2. Sicherung von Besitzständen für im alten Recht begonnene Aufstiege
Zur Verlängerung des Besitzstandes für im BAT / BAT-O / BAT-Ostdeutsche
Sparkassen vor dem 1. Oktober 2005 begonnene Bewährungs- oder Zeitaufstiege
wird in § 8 Abs. 3 TVÜ-Bund / TVÜ-VKA das Datum „30. September 2007“
durch das Datum „31. Dezember 2009“ ersetzt und um den Zusatz „auf Antrag
der/des Beschäftigten“ ergänzt.
Entsprechendes gilt wirkungsgleich für Vergütungsgruppenzulagen nach § 9
Abs. 2 und 3 TVÜ-Bund / TVÜ-VKA.
Über eine etwaige Verlängerung der Frist wird in der Tarifrunde 2010 verhandelt.
3. Zulage nach § 2 der Anlage 3 zum BAT (nur VKA)
Für übergeleitete Beschäftigte mit Zulage nach § 2 der Anlage 3 zum BAT verbleibt
es bezüglich der Höhe der Zulage bei dem am 30. September 2005 zustehenden
Betrag.
4. Eingruppierung insbesondere von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
Um unangemessene und ungewollte Exspektanzverluste im Verhältnis zum abgelösten
BAT/BAT-O zu vermeiden, die dadurch eintreten können, dass die laufenden
Verhandlungen zur Entgeltordnung nicht rechtzeitig zu einem Ergebnis geführt
werden können, werden die Tarifvertragsparteien nach Abschluss der Tarifrunde
2008 übergangsweise insbesondere die Eingruppierung für die Beschäftigten
im Sozial- und Erziehungsdienst ohne Präjudizwirkung für die Verhandlung
der Entgeltordnung vereinbaren.
5. Eingruppierung von Technikern / Ingenieuren
Satz 2 der Protokollerklärung zu § 17 TVÜ-Bund / TVÜ-VKA wird gestrichen.
Stand: 31.03.2008, 14:30
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6. Verlängerung der Kündigungsfristen zum Überleitungsrecht
In § 24 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Bund und in § 34 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA wird jeweils
das Datum „31. Dezember 2007“ durch das Datum „31. Dezember 2010“ ersetzt.
Stand: 31.03.2008, 14:30
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Anlage 2
Besondere Regelungen für Krankenhäuser
1. Abweichend von Teil A Ziffer I Nr. 1 erhöhen sich die Tabellenentgelte
a) ab 1. Januar 2008 (Tarifgebiet Ost: ab 1. April 2008) um 50 Euro sowie anschließend
um 1,6 v.H. und
b) ab 1. Januar 2009 um weitere 4,3 v.H.
2. Die Beschäftigten erhalten im Tarifgebiet West ein um 1,0 v.H. vermindertes
Leistungsentgelt gem. § 18 Abs. 3 TVöD.
3. Die Zulage gem. § 52 Abs. 2 TVöD BT-K wird im Tarifgebiet West um 10 Euro
vermindert. Entsprechendes gilt für die Zulage gem. § 52 Abs. 4 TVöD BT-K.
4. Abweichend von Teil C Ziffer II beträgt im Tarifgebiet West die regelmäßige Arbeitzeit
gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b TVöD für die Beschäftigten im Geltungsbereich
des TVöD BT-K 38,5 Stunden. Abweichend von Satz 1 gelten in
Baden-Württemberg 39 Stunden. Ziffern 2 und 3 gelten nicht im Bereich des KAV
Baden-Württemberg.
5. Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach TVAöD
- Besonderer Teil Pflege - werden ab 1. Januar 2008 um 70 Euro erhöht.
Stand: 31.03.2008, 14:30
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Anlage 3
Besondere Regelungen für Versorgungsbetriebe (TV-V)
1. Die Tabellenentgelte des TV-V werden entsprechend der Einigung zu den Entgelttarifverträgen
zum TVöD ausschließlich linear umgesetzt*.
2. Die Arbeitszeit wird entsprechend der allgemeinen Regelung aus dem TVöD ohne
Ausnahmen umgesetzt.
3. Für die versorgungs- und entsorgungstypische Tätigkeiten im Wechselschichtdienst
werden ab 1. April 2008 eine Wechselschichtzulage in Höhe von 200 Euro
monatlich vereinbart.
4. Für die versorgungs- und entsorgungstypische Tätigkeiten im Schichtdienst wird
ab 1. April 2008 eine Schichtzulage in Höhe von 130 Euro monatlich vereinbart.
5. Punkte 3 und 4 werden ab 1. Januar 2010 dynamisiert.
6. Bei den Verhandlungen zur Optimierung der betrieblichen Altersversorgung soll
geregelt werden, dass die Mitarbeiter der originären TV-V-Anwender im Rahmen
der Entgeltumwandlung einen Mindestbetrag für vermögenswirksame Leistungen
von 26 Euro erhalten. Sonstige TV-V-Anwender können gemäß Satz 1 verfahren.
7. Die Anlage 1 Ziffer II der Schlichtungsempfehlung vom 27. März 2008 gilt. Bei
den Verhandlungen hierüber soll auch die Einbeziehung der Müllheizkraftwerke
geprüft werden.
* Ab 1. Januar 2008 in Höhe von 5,10 v. H. und ab 1. Januar 2009 in Höhe
von 3,55 v. H.
Stand: 31.03.2008, 14:30
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Anlage 4
Besondere Regelungen für Nahverkehrsbetriebe
In die Tarifrunde 2008 sind einbezogen die Spartentarifverträge Nahverkehr der
kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-
Holstein mit dem betrieblichen Geltungsbereich „TV-N Kiel“.
I. Tarifverträge für den öffentlichen Personennahverkehr (TV-N)
1. Lineare Erhöhung
Die Erhöhung der Entgelte nach Teil A Ziffer I Nrn. 1 und 2 werden nach den
Regelungen des jeweiligen TV-N unter Einhaltung der nachfolgenden Ziffer 4
vorgenommen.
2. Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach den Regelungen in dem jeweiligen
TV-N verändert sich in dem gleichen Maße und in dem gleichen Zeitpunkt
wie die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im TVöD (§ 6 Abs. 1 Satz 1
Buchst. b TVöD).
3. Demographische Entwicklung
Die Tarifvertragsparteien auf der Bundesebene werden für die kommunalen
Nahverkehrsbetriebe im Laufe des Jahres 2008 Tarifgespräche aufnehmen, um
die sich abzeichnenden Anforderungen aus dem Prozess der demographischen
Entwicklung bundesweit zu gestalten. Es werden insbesondere die Themen:
• Personalgewinnung und -entwicklung
• Ausbildung
• Lebenslanges Lernen
• Gesundheitsmanagement
• Eingeschränkte Leistungsfähigkeit (Fahrdienstuntauglichkeit)
aufgegriffen.
4. Einheitliche Umsetzung
Die VKA nimmt die entsprechenden Mitglieder satzungsrechtlich in die Pflicht, die
Vereinbarungen gemäß dieser Anlage 2 ohne eigenständige Tarifverhandlungen
gleichsam „notariell“, d.h. „materiell wirkungsgleich“ entsprechend umzusetzen.
5. Arbeitsmarktpolitisches Instrument
Die landesbezirklichen Tarifvertragsparteien können in ihrem TV-N eine arbeitsmarktpolitische
Zulage vereinbaren, welche zur Deckung des Personalbedarfs
beitragen kann. Diese Regelungskompetenz kann auf die betriebliche Ebene delegiert
werden.
Stand: 31.03.2008, 14:30
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6. Qualifizierungsinstrument
Die landesbezirklichen Tarifvertragsparteien können in ihrem TV-N eine erforderliche
Qualifizierungszeit nach dem Berufskraftfahrerrecht und deren Anspruchsvoraussetzungen
vereinbaren.
II. Kommunale Nahverkehrsbetriebe, die noch BAT/BMT-G bzw. BAT-O/
BMT-G-O anwenden (außer Ziffer III.)
Anstelle des Neuabschlusses der Lohn- und Vergütungstarifverträge zum
BAT/BMT-G und BAT-O/BMT-G-O wird in einem eigenständigen Tarifvertrag mit
abschließender Aufzählung des jeweiligen betrieblichen Geltungsbereichs vereinbart,
dass sich die Löhne und Vergütungen zu dem selben Zeitpunkt und in
dem selben Umfang verändern wie die Entgelte in dem jeweiligen TV-N. Gleichzeitig
wird in diesem Tarifvertrag verbindlich festgelegt, dass eine darüber hinausgehende
Fortschreibung des BAT/BMT-G bzw. BAT-O/BMT-G-O auch in
Zukunft ausgeschlossen bleibt.
III. TV-N für die Nahverkehrsbetriebe im Bereich der Kommunalen Arbeitgeberverbände
Hessen und Saarland
Die Tarifvertragsparteien auf Landesebene in Hessen und im Saarland werden
im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen über einen TV-N die Elemente der
vorstehenden Ziffer I Nrn. 1 bis 3 übernehmen.
IV. TV-N Mecklenburg-Vorpommern
Die Übertragung gemäß Ziffer I Nr. 4 auf den TV-N Mecklenburg-Vorpommern
bezieht sich auf den Sockelbetrag und die lineare Erhöhung für das Jahr 2008
(Für das Jahr 2009 greift eine eigenständige Regelung des TV-N Mecklenburg-
Vorpommern.).
Stand: 31.03.2008, 14:30
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Eintrag von Frank am 31.März 2008


Tut mir leid, aber ich habe den Eindruck, die
Gewerkschaft(en) reden sich um Kopf und Kragen. Für mich ist diese Einigung eine faule Nummer. Mal abgesehen davon, dass wir Beamte das Geld noch nicht haben, kommt man schnell dahinter, dass mit 200,- Euro nix is. Wenn man die 0,2% Pensionsrücklagen abzieht, wirds ernüchternd: 112,37 für 2008 und 60,32 für 2009. Die Infltionsrate von rund 2,5% (für 2008) rechne ich jetzt mal nicht gegen. Na dann: Lasst uns konsumieren!

Eintrag von Unmotivierter am 31.März 2008


Möchte gerne wissen wie das Ergebniss sich nun auf das Gehalt sowie der Arbeitszeit der Beamten der Bundespolizei auswirkt…

Kann mir da jemand weiterhelfen ???

danke schonmal

Eintrag von A.F. am 31.März 2008


Das ist von O.M. wohl eine berechtigte Frage, da es immer hieß, der ausgehandelte Tarif soll auch auf die Beamten übertragen werden. Wäre nett, wenn ein Gewerkschaftsfuntionär etwas dazu sagen könnte.

Eintrag von Hauke am 31.März 2008


Ich hab`s mal ausgerechnet. Ich würde rund 72,- Euro/Monat netto mehr bekommen. Gut? Schlecht? Weit weg von 200,- …

Eintrag von Unmotivierter am 31.März 2008


Wann werden wir Bundesbeamten erfahren wie es bei uns aussieht?

Eintrag von PM am 31.März 2008


immer wieder wird vergessen,dass die beamten beim bund seiten jahren schon die 41 stunden woche haben.das stört mich gewaltig.

Eintrag von marxengels am 31.März 2008


@ Mäx vom 31.03.08

Denk mal nicht so zögerlich über unsere Behandlung nach. Der IM wird´s schon richten und wir werden, wie in den letzten Jahren auch bei Otto, durch ihn sogar “art”-gerecht behandelt (Ein Schelm, wer jetzt an dumme Bul… denkt).

Eintrag von weingeist01 am 1.April 2008


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