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8. April 2008

Interessen der Vollzugsbeamten des Bundes klar vertreten!

scheuringj26106-1304cd913300.jpgDer Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, Josef Scheuring (54) hat bei der Anhörung zum Dienstrechtsneuregelungsgesetz im Deutschen Bundestag die Intereressen der Beamtinnen und Beamten aus den Vollzugsbereichen Bundespolizei, Bundesfinanzpolizei und Bundeskriminalamt klar und eindeutig vertreten. Das ist als Ergebnis der Anhörung festzustellen.

Scheuring machte in der Anhörung deutlich, dass die Ziele des Dienstrechtsneuregelungsgesetzes, Wettbewerb zu fördern und die Leistungsfähigkeit zu stärken, an den Bedürfnissen dieser Beamten vorbeigehen. “Die Vollzugsbereiche sind schon heute hoch leistungsfähig. Ihre Arbeit ist dabei von den Bürgerinnen und Bürgern anerkannt und die Menschen in Deutschland wollen, dass diese Aufgaben auch weiter von den jetzt verantwortlichen Behörden ausgeübt werden. Den Vollzugsbereichen des Bundes wird dafür von den Bürgern nachweislich höchste Anerkennung und Vertrauen ausgesprochen”, so Scheuring in der Anhörung.

Gleichzeitig werden Vollzugsbereiche des Bundes, die zusammen mit den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr allein 260.000 der insgesamt 310.000 Bundesbeamten darstellen, nach Auffassung von Scheuring durch das Dienstrechtsneuregelungsgesetz massiv weiter belastet.

Die Erhöhung der besonderen Lebensarbeitszeit von 60 auf 62 Jahre würde nach der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden eine weitere, unakzeptable Belastung für den Vollzugsbereich darstellen. “Ich bitte die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ganz eindringlich zu verhindern, dass zukünftig Vollzugsbeamte die älter als 60 Jahre sind, auf den großen Bahnhöfen und Flughäfen, an den Grenzen und bei Auslandseinsätzen, beim Castoreinsatz und bei der Fanbegleitung eingesetzt werden” so Scheuring. Josef Scheuring wurde in dieser Position ganz ausdrücklich von allen teilnehmenden Experten unterstützt.

Weiter ging der Vorsitzende der GdP auf die besondere Belastung der Vollzugsbeamten des Zolls ein. ” Es ist vollkommen unakzeptabel, dass diese Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls in ganz wichtigen und gefährlichen Einsatzbereichen arbeiten, jetzt sogar bis zum 67. Lebensjahr arbeiten sollen. Die GdP fordert die Weiterentwicklung dieser Bereiche in eine Bundesfinanzpolizei um endlich auch in der Außenwirkung klar zu machen, dass dort wichtige, sonderpolizeiliche Arbeit, geleistet wird. Die Vollzugsbereiche des Zolls müssen zügig in das Bundespolizeibeamtengesetz aufgenommen werden”, so Scheuring.

Weitere Leistungsbezahlungselemente, wie sie auch vom Deutschen Beamtenbund und vom DGB gefordert werden, lehnt die Gewerkschaft der Polizei ab. “Wir sind froh, dass sich die ursprünglichen Überlegungen, nicht im Dienstrechtsneuregelungsgesetz wiederfinden. Die Vollzugsbereiche sind nur erfolgreich, wenn sie gut im Team operieren. Der Dienstherr muss seine Beschäftigten auch im Ablgleich mit den Vollzugsbereichen der Länder endlich ordentlich bezahlen. Die Beamten der Bundespolizei und des Zolls sind heute deutlich schlechter bezahlt als ihre vergleichbaren Kolleginnen und Kollegen in der Ländern”, so Scheuring.

Scheuring ging noch auf eine ganze Reihe weitere Auspekte aus dem Bereich der Vollzugsbehörden ein. Seine Postionen wurden dabei von den anderen Experten geteilt.

Weiterhin forderte Josef Scheuring, die ungerechtfertigte einseitige Absenkung der Versorgung für Kolleginnen und Kollegen aus den neuen Bundesländern aufzuheben.
Über die Anhörung wird es ein Wortprotokoll geben, dass die GdP nach Abstimmung auf ihren Internetseiten veröffentlichen wird.

Einträge:

Lieber Jupp

Ich gebe Dir in all Deinen Forderungen zu 100% Recht.
Aber leider lese ich nichts zu den verbeamteten Kollegen des BAG (die ja auch zur GdP gehören). Auch die sollen mit 67 noch auf der Straße weiter kontrollieren.
Bei uns wird auch ganz dringend eine Reform der Laufbahnen gebraucht - bei euch doch auch, oder ??
Wo ist den die vereinfachte Durchlässigkeit geblieben, die im Entwurf doch schon mal drinn war?
Ich hoffe, dass die Anhörung noch Änderungen bewegt und nicht einfach vom Tisch gefegt wird.
Aber da es ja “nur” um Beamte geht, bleiben meine Hoffnungen lieber klein, damit die Entäuschungen dann nicht zu groß sind.
Trotzdem vielen Dank für Deine deutlichen Worte an dieser Stelle - vielleicht werden sie ja doch gehört und finden den nötigen Anklang.

Eintrag von Mario Märgner am 8.April 2008


Es ist wirklich traurig, inwieweit in unserer Behörde Personalmanagement betrieben wird. Oder soll ich besser schreiben, dass es eigentlich nicht betrieben wird?

Führung ála Altmann/Bernd reicht heutzutage nicht mehr aus, Staatsbetriebe wie die Bundespolizei zu führen. Dieses Führungswissen ist antiquiert und überholt. Zu einem modernen Personalmanagement gehören eine wirksame Personalbedarfsplanung (wo ist sie, bei dem Abordnungschaos?), eine auf die Zukunft gerichtete Personalbeschaffung (woher, wenn die stellenbezogenen Personalanforderungen / Stellenbeschreibungen veraltet sind?), einem adäquaten Personaleinsatz (wo ist die bedarfsorientierte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes unter Berücksichtigung sozio-psychologischer Einflüsse auf den Mitarbeiter?), ein effizienter Ansatz zur Personalentwicklung (reicht das Kompetenz-Portfolio der Führungskräfte überhaupt aus, die heutigen Anforderungen an ein modernes Management auch im Verwaltungsbereich zu erfüllen?). Zuletzt käme noch eine Personalfreisetzung in Betracht. Da mittlerweile einige Kollegen und Kolleginnen wegen der übermäßigen Transparenz und Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Umsetzung der Reform der Reform kündigen, erübrigen sich derlei Überlegungen…

Man möchte modern sein und schafft einen Stabsbereich Controlling und neuerdings eine Innenrevision ohne einen blassen Schimmer zu haben, was diese Instrumente des Neuen Stuerungsmodells eigentlich beinhalten. Im Controlling beschränkt man sich auf ein defizitäres Qualitätsmanagement und nennt es dann Controlling. Kein Wunder, sitzen dort auch Kollegen mit der Besoldungsgruppe A11, die zumeist leider als Gruppenleiter oder DGL völlig ungeeignet sind und so auf einem personalwirtschaftlichen Abstellgleis fern der Öffentlichkeit der biologischen Lösung des Problems ihrer (fachlichen) Inkompetenz harren (sprich: Pensionsalter) und im Bereich Controlling selbst das Fachwissen eines Wirtschaftsstudenten nach der Einführungseranstaltung im Modul Controlling unterbieten, hier aber wenigstens den Schneid haben, dies mit dem Brustton der Überzeugung sogar zu vertreten (Respekt!).

Leider wurde auch mit dem Entwurf des Dienstrechtsneuregelungsgesetz diesen Jahres weiterhin versäumt, die Laufbahngruppen für Kollegen und Kolleginnen zu öffnen, die bereits Angehörige des mittleren und gehobenen Dienstes sind und auf eigene Kosten einen (weiteren) Hochschulabschluss oder eine Promotion erwerben. Berechtigen die Masterabschlüsse generell für den höheren Dienst, verweist man weiterhin auf die Laufbahnverordnungen, die solche Fälle seit Achtzehnhundertschießmichtot nicht vorsehen. Das heisst, dass man auch mit einer Promotion zukünftig nicht einmal Polizeiobermeister werden wird, geschweige, in den gehobenen Dienst wechseln kann, ohne sich einem Auswahlverfahren und einem nochmaligem Vorbereitungsdienst zu stellen. Dies gilt analog für den höheren Dienst. Stellt man beim Auswahlverfahren die angebliche “Nichteignung” fest, so verbleibt man in seiner Laufbahngruppe. Entweder findet man sich damit ab oder kündigt (was in letzter Zeit häufiger vorkommt…). Hier verschenkt unsere moderne Polizei des Bundes hochgradig qualifizierte Mitarbeiter an andere Verwaltungszweige oder der freien Wirtschaft.

Entscheidungsträger sind leider auch nach der Reform die selben Führungskräfte, die die Reformbedürftigkeit ausgelöst haben. Mit einem neuen Anstrich ist es aber nicht getan. Steckt man eine Kuh (beispielsweise) in einen Armani-Anzug, so bleibt die Kuh immer noch eine Kuh und wird nicht dadruch gleich Top-Manager…

Ich kenne genügend Kollegen und Kolleginnen mit einem weiterqualifizierenden Hochschulabschluss. Diplom-Kaufleute / Diplom-Betriebswirte und Master Absolventen (z.B. Public Administration and Governance) deutscher Universitäten hat die Bundespolizei schon heute massig. Nur wird deren Wissen nicht genutzt und behilft sich mit “innovativen” Lösungen, indem man einige Dienstposten im Bereich der B-Besoldung zusätzlich eingeführt. Ein Kompetenzzuwachs (insbes. Methodenkompetenz) zur sachgerechten Durchführung der Reform wird damit aber nicht erzielt. Es heisst doch: Schumacher bleib bei deinen Leisten! Also, warum lässt man Volljuristen an ein betriebs- und verwaltungswissenchaftliches Thema? Ein gelernter Gebäudereiniger kann mir auch kein Haus nach den Regeln der Architektur bauen können, auch wenn er es selbst gerne möchte…

Alleine dieses gesamte Thema ist schon eine Ingauraldissertation wert, wird aber mangels Zurückhaltung von Informationen hierzu niemals zu schreiben sein. Man hat fast schon den Eindruck, dass man sich in der Bundespolizei vor einer empirischen Analyse der begangenen Managementfehler bei der Reform fürchtet. Lieber klopft man sich gegenseitig auf die Schulter und bekräftigt sich gegenseitig, wie gut die Probleme schon gelöst seien (dank ihrer Kompetenz). Doch im stillen Kämmerlein des Gewissens, wissen alle, dass vieles nur fader Schein ist. In der DDR soll man sogar Rasenstücke in den Kasernen grün angestrichen haben, um dem inspizierenden General vorzugaukeln, was für eine tolle Kaserne man da habe…
Aus diesem Grund (und anderen mehr) werde ich mit Freuden nach der Promotion das Kapitel Bundespolizei für mich schließen und dahin gehen, wo konstruktive Kritik nicht als Nestbeschmutzung angesehen wird und man offen ist für ein modernes Management, wo der Mitarbeiter wirklich als die wichtigste Ressource in der verwaltungswirtschaftlichen Leistungserstellung angesehen und entsprechend behandelt wird. Von Menschenführung, liebe Bundespolizei, hast Du leider immer noch keine Ahnung. Dabei sind die Aspekte des modernen Personalmanagments mittlerweile auch 50-60 Jahre alt. Genau wie Du, liebe Bundespolizei…

Müsste die Bundespolizei von heute auf morgen sich externen Konkurrenten gegenüber auf einem fiktiven Sicherheitsmarkt behaupten um ihre Marktposition zu festigen oder auszubauen, so wäre die Insolvenz binnen kürzester Zeit sicher. Aber noch ist es nicht zu spät! Mit der Reform IV hat man es ann in der Hand, die Dinge richtig anzugehen ;-)

Amen.

Eintrag von Promovend am 8.Oktober 2008


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