+++WICHTIG+++ Ab 15. Juni 2010 - Mitarbeiterbefragung - Klartext 2010 +++Wichtig+++

17. April 2008

Neues Verwaltungsabkommen mit Bayern wird heute unterschrieben

schengengrenzebayern-tirol1.jpgGrenzsicherheit in Bayern an den Landgrenzen wird damit in die Zuständigkeit der Bundespolizei übergehen
Berlin/München: Heute wird nach langen Verhandlungen das neue Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesregierung und dem Land Bayern über die Zuständigkeit für die Grenzsicherung an den Grenzen zwischen  Bayern und unseren Nachbarn Tschechien und Österreich unterschrieben.

Dieses Abkommen legt fest, dass zukünftig  allein die Bundespolizei für die Aufgabe der Grenzsicherheit an den Landgrenzen in Bayern zuständig ist. Mit dieser Festlegung wird eine immer wieder vorgetragene Forderung der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei erfüllt.

Wie wichtig auch nach dem Wegfall der Grenzkontrollen eine starke Präsenz der Bundespolizei im Grenzbereich ist, belegen aktuelle Erhebungen über grenzüberschreitende Kriminalität, so die Gewerkschaft der Polizei.

kopie-von-scheuringj26106-1304cd913300.jpg„Wir freuen uns, dass es gelungen ist, in dieser Frage eine Einigung zwischen dem Bund und Bayern zu erzielen, die der Bundespolizei die klare Zuständigkeit und Verantwortung für diese Aufgabe im Sicherheitsbereich zuweist. Dies ist ein wichtiger Beitrag für eine einheitliche Aufgabenfestlegung für die Grenzsicherheit  in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland“, so Josef Scheuring, Vorsitzender der GdP-Bezirk Bundespolizei.

h„Die Bundespolizei wird in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Bayrischen Landespolizei dafür sorgen, dass der hohe Sicherheitsstandard in diesem Bereich erhalten bleibt,“ so Karlfred Hofgesang, Vorsitzender der Direktionsgruppe München der GdP- Bundespolizei.

Einträge:

Hallo!

Ich habe seit langem nichts mehr zur Reform hier auf den Seiten der GDP lesen können. Es wäre nett von euch, wenn es mal wieder Neuigkeiten zur Reform geben würde.

Mich wĂĽrde auch mal interessieren, wann und in welcher Form es Stellenausschreibungen gibt?

Was noch ganz wichtig wäre…!
DĂĽrfen sich die Kolleginnen und Kollegen von den Schwerpunktdienststellen auch auf die neuen / alten Stellen bewerben oder werden die wieder vergessen?

Danke!

Eintrag von A. am 21.Mai 2008


Grenzsicherheit in Bayern an den Landgrenzen in Zuständigkeit der Bundespolizei.

Hallo Miteinander,

ich finde es gut, dass diese Aufgabe nun endlich dort angesiedelt ist, wo sie hingehört.
Leider muss ich aber feststellen, dass dies nicht wirklich eine Verbesserung gegenĂĽber dem vorherigen Stand bedeutet.
Die Aufgabe wird nun durch eine Polizei mit eingeschränkter Zuständigkeit (so will es noch immer das Grundgesetz) erledigt und dadurch wird es zu einer Verringerung der Sicherheit an den bayerischen Binnengrenzen kommen.

Die Bundespolizei braucht als Rechtsgrundlage dieselben Befugnisse wie die Länderpolizeien, d.h. sie muss sowohl im Bereich der Gefahrenabwehr wie auch in der Strafverfolgung gleiche Zuständigkeiten besitzen (oder es muss mit dem Unsinn der 16 Länderpolizeien und den den drei Polizeien des Bundes -BKA - BPOL - Finanzpolizei ein Ende gemacht werden).

Es ist an der Zeit, dass die GdP sich in diesem Bereich endlich der Zukunft stellt - oder spricht die Macht der 16 Landesverbände gegen diese Idee?

Ich will niemandem etwas wegnehmen. Im Gegenteil, ich denke nur zukunftsorientiert in diese Richtung, bevor wir uns die Zentralisierung der Polizei eines Tages von der EU vorschreiben lassen müssen. Was dann dabei herauskommen mag, möchte ich mir wirklich nicht vorstellen.

Eintrag von Hans-JĂĽrgen Schmid am 10.Juli 2008


einen Kommentar hinterlassen ?

Zeilen und Absätze brechen automatisch um. Die E-Mail Adresse wird nie angezeigt. Um Spam zu vermeiden erscheinen die Einträge jedoch erst nach Freischaltung durch die Redaktion.


Powered by WP and hassheider koeln