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8. Mai 2008

Parlamentarische Beratung der Besoldungsanpassung

deutscher-bundestag-org-imagepropertyposter.jpgDer Deutsche Bundestag wird in seiner 161. Sitzung am 09. Mai 2008 das Bundesbesoldungs- und - versorgungsanpassungsgesetzes 2008/2009 beraten.Der Gesetzentwurf regelt die Anpassung der Bezüge von Dienst- und Versorgungsempfängern im Bundesbereich. Gemäß § 14 Bundesbesoldungsgesetz und § 70 Beamtenversorgungsgesetz sind die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen finanziellen Verhältnisse anzupassen. Deshalb werden die Tarifergebnisse vom 31. März 2008 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zeit - und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen.Dies geschieht erstmalig seit fünfzehn Jahren der Abkoppelung, Sonderopfer und Einmalzahlung .

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Erhöhung des Grundgehaltssatzes um einen Sockelbetrag in Höhe von 50 € ab 01.01.2008 und ab 01.01.2008 eine lineare Erhöhung um 3,1 %.
  • Ab 01.01.2009 eine lineare Erhöhung um 2,8 % und eine Einmalzahlung in Höhe von 225 €.
  • Die Anpassung der VersorgungsbezĂĽge erfolgt unter Anwendung der im Versorgunngsänderungsgesetz 2001 eingefĂĽhrten schrittweisen Abflachungen des Versorgungsniveaus (sogenannter Riesterfaktor).
  • Die vorgesehenen drei Versorgungsanpassungen werden dementsprechend um insgesamt 1,62 Prozentpunkte gemindert.
  • Anders als im Rentenrecht wird die Anwendung des Riesterfaktors in 2008 und 2009 nicht ausgesetzt.
  • Durch die Besoldungsanpassung steigen die VersorgungsbezĂĽge Ost auf das Niveau der VersorgungsbezĂĽge West.

Die Besoldung wird in Umsetzung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst rückwirkend zum 01. Januar 2008 und dann erneut zum 01. Januar 2009 angehoben.

Einträge:

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

schaue gerade live die Bundestagssitzung an. Unsere Abgeordneten interessieren sich schon sehr viel fĂĽr ihre Beamten. Da sitzen ja kaum welche im Saal.
Sie sitzen wahrscheinlich wieder alle da, wenn es um ihre Gehaltserhöhungen geht.

Befindet sich wohl die Mehrheit der MdB´s schon im Wochenende bei Ihren Familien, oder im Pfingsturlaub und ihre Staatsdiener halten am Wochenende im Bundesgebiet wieder den Kopf hin.

Hoffe nur dass sie die Anpassung bewilligen!!!!

Viele GrĂĽĂźe an die auch arbeitenden Beamten am Wochenende

Eintrag von AndreasPOM am 9.Mai 2008


Tja, da sieht man mal wieder wo die Prioritäten liegen!
Ihr werdet alle sehen -die Diätenerhöhung- ist ganz schnell beschlossene Sache!!!

Eintrag von A. am 10.Mai 2008


Moin Moin,
kann mir mal einer helfen, kann ja sein, das ich zu doof zum rechnen bin.
Habe mir die neue Grundbezügetabelle auf der BMI Seite angeschaut. BSP.: Eine Kollegin A 8 Altergruppe 4 bekommt zur Zeit 2008 € Grundgehalt. Nach dem o.g. soll ja ab 01.01.08 darauf 50 € Sockelbetragserhöhung + 3,1 % Erhöhung kommen. Macht bei meiner Rechnung 2121,80 €!!! Nach neuer Grundgehaltstabelle auf der Intranetseite BMI bekäme sie aber 2040,79! Macht bei mir 81,01 € weniger als gemeldet. Die 2040,79 € sind nachgerechnet nur die 3,1% Erhöhung vom vorherigen Grundbetrag sprich 32,79 €. Wo ist denn da der Sockelbetrag von 50€ geblieben????? Ist er etwa doch für die Beamten verschwunden?? Liebe GdP - Oberen die sich mit der Tariferhöhung hauptsächlich beschäftigt haben, könnte ihr mir mal bitte diese Diskrepanz zwischen meiner Rechnung nach Eurer Veröffentlichung und der Besoldungstabelle BMI erklären???

Vielen Dank im vorraus……

Eintrag von u181 am 13.Mai 2008


@u181: Ganz einfach zu erklären: Dein Referenzbetrag ist aus A 8 Stufe 5 und nicht aus 4.
A 8 Stufe 4 sind bisher 1.929,43 € zzgl. 50 € Sockelbetrag, zu dieser Summe 3,1 % sind exakt 2040,79 €.

Eintrag von matthe am 13.Mai 2008


@ matthe:
Jo vielen Dank, man sollte solche Rechnungen nicht im N-Dienst morgens um halb fĂĽnf aufstellen. War mein Fehler!!

Eintrag von u181 am 13.Mai 2008


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