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18. Juni 2008

Fragen und Antworten zum Personalkonzept zur Umsetzung der Neuorganisation

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, bietet euch auf dieser temporären Internetseite die Möglichkeit, eure Fragen zum Personalkonzept zur Umsetzung der Neuorganisation zu stellen. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundespolizeihauptpersonalrat werden wir uns bemühen, euch so schnell wie möglich sach- und fachkundige Antworten auf eure Fragen zu geben.

Wir haben dazu einige Themenkomplexe ausgewählt und diese mit Ordnungszahlen katalogisiert. Wir bitten euch bei Fragestellung über die Kommentarfunktion die jeweilige Ordnungszahl voran zu stellen, um eine Zuordnung der Frage und der Antwort zu ermöglichen.

Hier die katalogisierten Themenkomplexe:

  • 01: Sozialauswahl
  • 02: Setzverfahren
  • 03: Tarifbeschäftigte
  • 04: Verbände
  • 05: allgemein

Wir wollen damit allen interessierten Kolleginnen und Kollegen eine fach- und sachkundige Hilfestellung bei Lösung offener Fragen und Probleme geben. Wir bitten daher, nur Fragen zum Personalkonzept zu stellen und keine Kommentierungen vozunehmen. Diese Seite soll ausschließlich für Fragen und Antworten genutzt werden! Für Kommentare stehen die jeweiligen Internetbeiträge wie gewohnt zur Verfügung.

Herzlichst euer

Josef Scheuring

Einträge:

Setzverfahren: Können Beamte, die von ihrer ehemaligen Stammdienststelle inerhalb der Direktion befristet zu einer anderen Inspektion umgesetzt sind auch in der neuen Inspektion gesetzt werden oder nicht!

z.Bsp. PHM Fleißig ist Angehöriger der BPOLI Görlitz und ist befristet bis Dezember diesen Jahres in der BPOLI Magdeburg. Könnte er auch in Magdeburg gesetzt werden?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Setzung in den (neuen) Inspektionen soll ermöglichen, dass die Beschäftigten der (bisherigen) Inspektionen zunächst fusionieren können und Verdrängungen (”Dominoeffekte”) vermieden werden. Aus diesem Grund sind auch die einzelnen Phasen der Setzung entwickelt worden. Deshalb ist zunächst das Stammpersonal zu setzen. Danach noch vakante Stellen sind auszuschreiben, wobei unterzubringende Beschäftigte bevorzugt zu berücksichtigen sind. Ist der (am Beispiel: nach Magdeburg abgeordnete) Beamte dort auch wohnansässig, wirken im Ausschreibungsverfahren auch seine Sozialpunkte. Besondere Gründe (die unter Umständen auch zur Abordnung führten) können auch dazu führen, dass der Beamte eine individuelle Anschlussverwendung in Magdeburg erhält; erst recht, da er aus einem personellen Abbaubereich kommt. Das ist im konkreten Einzelfall zu entscheiden.

Eintrag von mütze-glatze am 18.Juni 2008


Verbände: Bin seit Jahren Gruppenführer und auch aktiv mit dieser Aufgabe betraut. Bisher wurde ich stetig und mit gleichsamer Abfolge von einem Dienstposten zum anderen verschoben,sei es um eine Stelle freizumachen oder befördert zu werden oder oder oder oder. Dies geschah auch als noch adäquate der Funktion entsprechende Dienstposten unbesetzt waren. Diese wurden aber lieber aufstiegswilligen PVB`s zugestanden,als dem der diese Funktion schon jahrelang ausübt.Die Stellen wurden quasi mit Beginn des Aufstiegsverfahren vergeben,so das auch wenn die PVB nicht bestehen sollten bzw. in ein bis zwei Jahren erst zurückkehren, diese Stellen blockiert sind oder wären. Dabei sind auch PVB`s ohne Fhr.Lehrgang. Meine Frage zielt speziell auf die stellv. GF Stellen ab,diese sind nun Z. Stellen und auch im mittleren Dienst verankert …..besteht für mich oder vielmehr uns Gruppenführern ohne Stelle überhaupt die Möglichkeit eine solche Stelle jetzt zu bekommen oder bleibt dieses Vergabechaos bestehen??? Was passiert mit uns wohl erst wenn die jetzigen Stelleninhaber zurückkehren….ein feuchter Händedruck,Danke das wars oder plant man mal zur Abwechslung ein positives Ding???

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Hier werden zwei Themenbereiche angesprochen: das Stellenverfahren im “Attraktivitätsprogramm II” und die Stellenbesetzung für stellvertretende Gruppenführer im Rahmen der Reform.

Im Rahmen der Verhandlungen des BMI mit dem BHPR wurde vereinbart, dass das Attraktivitätsprogramm auf jeden Fall fortgeführt und die Zugangsbedingungen verbessert werden. Im Jahr 2014 sollen 50 Prozent der Stellen in der Bundespolizei dem gehobenen Dienst angehören - das sind über 15.000 Dienstposten. So wird zudem der Praxisaufstieg mit Reichweite bis A 11 zukünftig bereits ab dem 40. statt erst dem 45. Lebensjahr möglich sein. Dies zielt darauf, so viele Beamte des mittleren Dienstes so früh wie nur möglich in den Aufstieg zu bekommen: jedes Jahr müssen mehr als 600 Kolleginnen und Kollegen in den gehobenen Dienst aufsteigen, um das Programm zum Erfolg zu führen. Um günstige Rahmenbedingungen und familiäre Planbarkeit zu schaffen, sollen die Aufstiegswilligen auch bereits vor Beginn des Aufstieges wissen, wo ihre Verwendung nach dem Aufstieg sein wird (”Zieldienstposten”), wenn sie nicht bereits zum Aufstiegsbeginn einen in den gehobenen Dienst aufschichtungsfähigen Dienstposten inne hatten.

Das führt dazu, dass freie und besetzbare, zukünftig in den gehobenen Dienst zu überführende Diensposten - auch der Gruppenführer und stellvertretende Gruppenführer - als solche Zieldienstposten für Aufsteiger in Anspruch genommen und bei Abschluss des Aufstieges in Stellen des gehobenen Dienstes umgewandelt werden (”Mann/Frau mit Stelle”). Bis dahin können die Dienstposten funktional mit anderen Beamten besetzt werden. So ist es wohl hier: Beamte mit Gruppenführerbefähigung übten vakante, aber planerisch schon vergebene Stellen bis zum Eintreffen bzw. zur Rückkehr es erfolgreichen Aufsteigers aus.

Zwar haben BMI und Hauptpersonalrat vereinbart, bei den noch ausstehenden Gesprächen über die Weiterentwicklung des Attrativitätsprogramms nicht mehr - wie bisher - ausnahmslos alle Stellen der Gruppenführer und stellvertretenden Gruppenführer dem gehobenen Dienst zuzuordnen, um auch nach dem Jahr 2014 Beamten des mittleren Dienstes eine Entwicklungsmöglichkeit in der Laufbahn und Vorbereitungsmöglichkeit für den dann folgenden Aufstieg zu geben. Letztlich aber ist es erklärtes Ziel der Personalentwicklung in der Bundespolizei, den Bedarf an Beamtinnen und Beamten des gehobenen Polizeidienstes kontinuierlich durch Aufsteiger aus dem mittleren Dienst zu decken. Das bedeutet, dass mittelfristig für Kolleginnen und Kollegen mit Interesse an Trupp- oder Gruppenführertätigkeiten nichts an einem Aufstieg vorbeiführt. Gerade deshalb wurden auch so vielfältige Varianten des Aufstieges und bessere Rahmenbedingungen entwickelt.
Da das Aufstiegs- und Stellenumwandlungsprogamm - auch bei den Gruppenführer- und stellvertretenden Gruppenführerstellen - jedoch nur schrittweise umgesetzt werden kann, sind natürlich auch in der jetzigen personellen Umsetzung freie und besetzbare Stellen mit Beamten entsprechender Qualifizierung des mittleren Dienstes besetzbar. Dabei ist aber zu berücksichtigen, wie viele Stellen bereits als “Zieldienstposten” für bereits im Aufstieg befindlche Kolleginnen und Kollegen verplant wurden.
Langfristig können wir nur empfehlen, sich einem der Aufstiegsverfahren zu stellen und damit auch an beruflichen Entwicklungs- und besseren Einkommenschance teilzuhaben.

Eintrag von Sven am 18.Juni 2008


Setzverfahren: Wurde im Rahmen der Reform II gegen eine Setzung nach Sozialkriterien bereits schon einmal geklagt, weil Eignung-Leistung-Befähigung=Beurteilung bei der Setzung nicht berücksichtigt wurde und wenn ja, wie ist die Klage ausgegangen?
Es dürfte viele Kollegen/Innen interessieren, ob jetzt bei der Reform III eine entsprechende Klage erfolgversprechend ist.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Im Zuge der Reform II (personelle Umsetzung Januar 1998 - Juni 2002) wurde in der damaligen Dienstvereinbarung auch eine personelle Auswahl nach Sozialkriterien vereinbart. Dies zielte darauf ab auszuwählen, welche Beamtinnen und Beamte aus Fürsorge- und sozial-/familären Gründen am bisherigen Dienstort oder - abgestuft - in dessen Nähe verbleiben konnten und welchen Beamtinnen und Beamten - im Abgleich mit anderen von damaligen Dienststellenauflösung Betroffenen - eine “heimatferne” Verwendung eher zuzumuten war. Natürlich wurde diese Regelung der damaligen Dienstvereinbarung mehrfach vor den Verwaltungsgerichten angegriffen. Alle Verfahren haben jedoch die Rechtmäßigkeit der damals getroffenen Dienstvereinbarung und der sozialen Auswahl bestätigt. Die ergangene Rechtssprechung ist in die Erarbeitung der jetzigen Dienstvereinbarung eingeflossen.

Eintrag von exbahner am 18.Juni 2008


Setzverfahren: 1. Meine Inspektion wurde zum Revier abgestuft und einer anderen zugeschlagen. Aus der ehemaligen Inspektion wurde mein Revier einer bestehenden Inspektion zugeordnet. Werde ich im Setzverfahren auf eine Stelle in diesem Revier gesetzt? KSB 9/10 gD

2. Ist die Setzung eines KSB 9/10gD auf eine Stelle Gruppenleiter 9/10 gD möglich.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Nach den Festlegungen der Dienstvereinbarung können Mitarbeiter, deren Inspektion aufgeteilt wurde, sowohl bei der “alten” als auch bei der “neuen” Inspektion gesetzt werden; maßgeblich soll im Regelfall die größere Wohnortnähe sein. Die Mitarbeiter sollten sich erklären, wo ihre Präferenzen liegen. Da die Reviere keinen Dienststellencharakter haben und ihnen im ODP kein festes Personal zugeordnet wurde, schreibt die Dienstvereinbarung eine verbindliche Dienstortzuweisung vor; insofern kann man davon sprechen, dass “in diesem Revier” gesetzt werden kann.

Gesetzt werden zunächst die Beamtinnen und Beamten “bei welchen…der Dienstposten unverändert ist” Ziff. III.3, Satz 1, 2. HS); dieser unveränderte Dienstposten wird wieder übertragen. Dies gilt auch, wenn die bisher innegehabte Funktion fortbesteht, aber besser bewertet wurde (Ziff. II.4, Satz 2); es handelt sich dann um eine funkionsadäquate Besetzung.
“Das weitere…vorhandene Personal” (also diejenigen, deren Dienstposten nicht unverändert geblieben ist) soll dann “statusamts- bzw./und funktionsadäquat” und “nach Sozialkriterien” gesetzt werden, denn “Alle Beamtinnen und Beamten haben einen Anspruch auf eine Verwendung auf einem statusamtsadäquaten Dienstposten” (Ziff. II.4, Satz 1).

Bei Konkurrenzen mehrerer bisheriger Dinstposteninhaber um (zahlenmäßig weniger gewordene, aber dafür) höher bewertete, funktionsgleiche Dienstposten entscheiden Eignung, Leistung und Befähigung und nur bei deren Gleichstand die Sozialkriterien.Auf den angefragten Fall bezogen: Hat sich die Anzahl der KSB 9/10 in der Inspektion nicht negativ verändert, so ist der bisherige Dienstposten KSB 9/10 “unverändert” und es wird auf diesen (wieder) gesetzt. Konnte keine Setzung als KSB 9/10 wieder erfolgen, so kann - bei Erfüllung der sonstigen Kriterien an den Dienstposten (Ziff II.3) - in der weiteren Setzung auch ein freier und besetzbarer Dienstposten Gruppenleiter 9/10 (da statusamtsadäquat) für eine Setzung in Anspruch genommen werden; Konkurrenzen unter mehreren Kollginnen und Kollegen entscheiden sich nach Sozialkriterien.

Wieder in die Funktion KSB 9/10 gesetzte Beamtinnen und Beamte können sich natürlich im nachfolgenden Ausschreibungsverfahren um eine Gruppenleiterstelle oder andere Stellen bewerben.

Eintrag von Schotti am 18.Juni 2008


Setzverfahren: Ist es möglich, im Setzverfahren auf einen höherwertigen Dienstposten gesetzt zu werden, wenn man die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Meine Anfrage bezieht sich auf Setzen von KSB auf einen Gruppenleiter-Dienstposten mit abgeschlossenem Praxisaufstieg mit begrenzter Ämterreichweite nach § 30 (5-11)?

Zudem möchte ich hier die Gelenheit nutzen, Euch zu fragen, wie weit die Verhandlungen in punkto DUZ fortgeschritten sind, da mir der Kollege Scheuring in einem persönlichen Gespräch hierzu große Hoffnung gemacht hat (Drastische Anhebung der Zulagen für DUZ wird nach seiner Aussage von der GdP angepackt und versucht, durchzusetzen).

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Das grundsätzliche Verfahren ist bereits in der vorstehenden Antwort zur gleichgelagerten Frage dargestellt.

Zu beachten ist auch: Beamtinnen und Beamte mit abgeschlossenem Praxisaufstieg nach § 30 Abs. 5 bis 11 BPolLV besitzen die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Sie sind nicht in ihrer Laufbahnbefähigung, sondern lediglich in ihrer erreichbaren Ämterreichweite eingeschränkt. Deshalb stehen ihnen grundsätzlich alle Funktionen offen, die die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erfordern und für Beamte einschließlich Polizeihauptkommissar(in) A 11 erreichbar sind. Über welches die Laufbahnbefähigung verleihende Verfahren die Beamtin bzw. der Beamte in den gehobenen Dienst gelangt ist, ist unerheblich. Auswahlentscheidungen zwischen Bewerbern mit der Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes sind ausschließlich nach Eignung, Leistung und Befähigung oder - wie in der DV für die dort genannten Fallkonstellationen vereinbart - nach Sozialkriterien zu entscheiden ohne Rücksicht darauf, wie jemand in den gehobenen Dienst gelangt ist.

Eintrag von norbert am 18.Juni 2008


Setzverfahren: Wenn mehrere BPOLIèn zusammengelegt wurden, wie sieht die Setzliste z.B. bei den DGL aus ?
und was passiert mit den DGL`s die übrig bleiben ?
können die auf DGLV gesetzt werden oder nicht? und weiter nach unten, was passiert mit den GL`s die übrigbleiben und keine Stelle mehr bekommen ? können die im g-Dienst KSB gesetzt werden ?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

In Fusions-Inspektionen gibt es bei den DGL natürlich mehr bisherige Funktionsinhaber als verfügbare gleiche Funktionen. Durch die Reform wurden mehr als je 270 Dienstposten DGL und vDGL abgeschafft - ein Umstand, den die GdP weiterhin nachhaltig krtisiert.

Um Verdrängungen und damit einen “Dominoeffekt” (alle verdrängen alle) zu vermeiden, soll die Setzung grundsätzlich “statusamts- bzw. und funktionsadäquat” erfolgen (Ziff. III. 3). Das bedeutet dass DGL zunächst funktinsadäquat in der Ebene DGL ausgewählt werden; dass DGL-Dienstposten ggf. höher bewertet wurden, ist dabei unschädlich (Ziff. II. 4 Satz 2), allerdings ist dann bei Höherbwertung nach Eignung, Leistung und Befähigung auszuwählen und nur bei gleicher Eignung auf die Sozialkriterien Rückgriff zu nehmen (Ziff. III. 3, Satz 5) . Es muss daher unter den bisherigen DGL eine Auswahl nach Sozialkritrien (oder bei Höherbewertung: nach Eignung, Leistung und Befähigung, nur hilfsweise nach Sozialkriterien) getroffen werden, wenn denn alle bisherigen DGL eine solche Funktion auch wieder ausüben wollen, dies ist zu erfragen (bei Fusions-Inspekionen werden die DGL ja an den gg. weit entfernten neuen Sitz der Inspektionsleitung angesiedelt).

Nicht berücksichtigte bisherige DGL sind “statusamts- bzw. und funktionsadäquat” in andere freie und besetzbare, ggf. neugeschaffene Funktionen (z.B Sachbearbeiter Auswertung, Sachbearbeiter Einsatz Revier) nach dem gleichen Auswahlmodus zu setzen. Eine Setzung “nach unten” als vDGL dürfte regelmäßig ausscheiden, da diese Funktionen zunächst unter den bisherigen vDGL der Fusions-Inspektion auszuwählen sind und nur dann noch vakante vDGL in Anspruch nehmbar wären. Eine Verdrängung soll vemieden werden und ist auf den absoluten Ausnahmefall beschränkt; vorher ist die Ausbringung von kw-Dienstposten (künftig wegfallend) vorgeschrieben (Ziff. II. 2).

Gleiches gilt für die Setzung der Dienstposten der Gruppenleiter; auch dort ist nach der Dienstvereinbarung eine Verdrängung “nach unten” ausgeschlossen. Gleichwohl können zur Unterbringung vor Ort (bei Überhang bisheriger GL, die vor Ort bleiben wollen) freie und besetzbare Stellen KSB A 9/10 in Anspruch genommen werden; der neue ODP wirft die gleiche Anzahl von Dienstposten gPVD aus wie der alte. Unter Umständen ist auch eine Stellenumwandlung von vakanten KSB-Dienstposten aus dem mittleren in den gehobenen Dienst machbar, wenn dadurch soziale Härten vermieden werden.

Eintrag von Jo am 18.Juni 2008


Setzverfahren: Für die Angehörigen der ehemaligen A/O - Einheiten besteht die Möglichkeit auf eine Stelle der MFE gesetzt zu werden. Meine Frage dazu lautet in welcher Form dies geschehen wird? In unserer Dienststelle gab es dazu schon widersprüchliche Meinungen. Es wird zum einen davon gesprochen das die Angehörigen der AO- Einheiten schriftlich befragt werden sollen oder zum anderen das diese Stellen für den betreffenden Personenkreis ebenfalls ausgeschrieben werden.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Vereinbart ist, dass die Angehörigen der Aufklärungs- und Observationseinheiten - wegen der Verlagerung der Hauptaufgabe zum Einzeldienst - eine Wahloption haben, ob sie bei den Mobilen Fahndungseinheiten (MFE) gesetzt werden oder bei ihrer bisherigen Bundesbereitschaftspolizeiabteilung verbleiben und dort gesetzt werden wollen. Das Setzverfahren regelt sich nach den üblichen Regularien aller Setzungen. Eine schriftliche Erklärung, wohin der einzelne Kollege/die einzelne Kollegin optiert, ist sicher die zuverlässigste Aussage für alle Beteiligten. Nicht durch das Setzverfahren besetzte Stellen werden im nächsten Schritt ausgeschrieben.

Eintrag von zivilist am 18.Juni 2008


Allgemein:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Aktion “Fragen zum Personalkonzept” der GdP kann ich nur begrüßen. Es gibt viele Fragen, die seitens der Dienststellen nicht beantwortet werden können und wo noch Regelungsbedarf besteht.

Zum Themenkomplex 05: allgemein:

In den neu geschaffenen Direktionsstäben gibt es meines Wissens keinen einzigen auf-geschichteten bzw. aufschichtungsfähigen Dienstposten. Hier sollte Abhilfe her, damit auch diese Kolleginnen und Kollegen Bewerbungshancen in die Stäbe haben.

Mit kollegialen Grüßen

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Im Zuge der Neuerarbeitung des Organisations- und Dienstpostenplans (ODP) wurden alle bisher aus dem mittleren in den gehobenen Dienst überführten Dienstposten wieder ausgewiesen. Dies trifft zumindest auf die Anzahl, nicht immer jedoch auf den Ort bzw.die Einzelfunkion zu.

Das Bundesinnenministerium und der Bundespolizei-Hauptpersonalrat haben vereinbart, jetzt das Attraktivitätsprogramm dem neuen ODP anzupassen und die zukünftig aufschichtungsfähigen Dienstposten (AF-Dienstposten) festzulegen. Eine grundsätzliche Orientierung bieten aber schon jetzt die bisherigen festgelegten “Funktionsbandbreiten”, die im wesentlichen fortgeführt werden sollen. Die Direktionen und die (Übergangs-)Personalvertretungen haben im Zuge der personellen Umsetzung genügend Handlungsspielraum, aufgestiegene Kolleginnen und Kollegen auf geeigneten Dienstposten unterzubringen (und Dienstposten ggf. umwandeln zu lassen) bzw. aufstiegswilligen Beamten einen “Zieldienstposten” zuzuweisen.

Eintrag von Rolf von Briel am 18.Juni 2008


Setzverfahren:
Hallo Kollegen,
bin 45J.,A9m+Z, vom ehemaligen Ärztlichen Dienst BPOLP West, jetzt zum BPOLP Ref. 83 Heilfürsorge, St. Augustin zugeordnet und soll gem. Dienstvereinbarung Abschnitt IV.2 gesetzt werden. Da im neuen DPL des Referat 83 nur eine A9mZ (ku) für einen älteren Kollegen (57J.) vorhanden ist, soll ich zur ehem. BPOLABT STA als Sani gesetzt werden.
Im Ref. 83 ist laut DPL jedoch auch noch eine A9g-11 Sachbearbeiter Stelle frei. Diese soll aber ausgeschrieben werden.
Meine Fragen:
1. Kann ich der Setzung zur BPOLABT STA widersprechen,
2. Könnte ich nicht auch auf die Sachbearbeiterstelle gesetzt werden.
3. Kann ich mich trotz Setzung zur BPOLABT STA sofort wieder auf eine andere Stelle bewerben oder erst im Schritt IV erst wieder.

Gruß Stephan Heß

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Wir bitten um Verständnis, dass individuelle Personalfragen von uns im Internet nicht detailliert beantwortet werden. Dazu wende Dich bitte an die GdP-Geschäftsstelle oder die Mitglieder des Bundespolizei-Hautpersonalrates.

Allgemein kann gesagt werden, dass einer Setzung auch widersprochen werden kann - der Mitarbeiter befindet sich dann im Überhang der Dienststelle und muss in einer der folgenden Schritte personalwirtschaftlich versorgt werden. Die Setzung auf einer höherbewerteten Stelle/Dienstposten ist dann möglich, wenn der Bewerber die Voraussetzungen des Anforderngsprofils erfüllt oder ihm die Stelle als “Zieldienstposten” vor dem anstehenden Aufstiegsverfahren übertragen wird. Die erste Ausschreibungsrunde (dritter Schritt) soll vor allem denjenigen Klleginnen und Kollegen offenstehen, die im Setzverfahren kein Glück hatten. Bereits gesetzte Kolleginnen und Kollegen würden daher erst im vierten Schritt wieder einsteigen können.

Eintrag von Stephan Heß am 18.Juni 2008


Setzverfahren: Ich bin MFE-Beamter in der ehemaligen BPOLI KB Pina, jetzige Außenstelle der BPOLI KB Halle. Meinen Dienstposten gibt es in der zukünftigen Außenstelle Pina, der BPOLI KB Halle ebenfalls. Es sind sogar zusätzliche Dienstposten in dieser Funktion sowohl in der BPOLI KB Halle, als auch in der Aussenstelle Pirna vorgesehen.
Meine Frage: Werde ich als Inhaber des Dienstpostens in Pirna automatisch gesetzt (da ja zusätzliche Dienstposten vorhanden sind) oder muss ich Angst haben durch aufzulösende oder verschmelzende Dienstposten (A/O Einheit in Bad Düben / BPOLI KB Chemnitz)verdrängt zu werden. Wie sind hier die Setzungskriterien???

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Auch die Inspektionen Kriminalitätsbekämpfung (BPOLI KB) fusionieren im Zuge der Reform - wie dies ja auch regionale Inspektionen tun. Aus diesem Grunde gelten im Setzverfahren die gleichen Regularien wie bei den anderen (regionalen) Inspektionen. Auswahlentscheidungen bei der Setzung in den BPOLI KB erfolgen bei gleicher Dienstpostenbewertung nach Sozialkriterien. Wie groß der Kreis der in die Setzung einzubeziehenden Beamtinnen und Beamten und die Anzahl der verfügbaren Setzungsdienstposten ist, kann natürlich aus mehreren Gründen variieren. Ist der Interessentenkreis kleiner, gibt es keine Probleme, ist er größer, muss ausgewählt werden. Dabei stehen sich die Beschäftigten der Fusionsbereiche (und hier: auch der einzubeziehenden Kolleginnen und Kollegen A/O-Einheiten mit Wechseloption) gleichberechtigt gegenüber. Auswahlentscheidend bleibt in der Regel das Maß der Standortbindung.

Eintrag von Volker Wustmann am 18.Juni 2008


Allgemein

Hallo Kollegen,
gemäß der Dienstvereinbarung, Abschnitt V - Ausgleichsmaßnahmen, V. 10., besteht die Möglichkeit auf Antrag Telearbeit zu gewähren, wenn dienstliche und/oder technische Gründe nicht entgegenstehen. Nach Stellung eines entsprechenden begründeten Antrages, wurde sehr schnell ein alter BMI-Erlaß auf den Tisch gelegt, der Telearbeit für PVB grundsätzlich nicht zulässt und unter Entscheidungsvorbehalt des BMI stellt. War das so beabsichtigt?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Zu Umfang und Möglichkeiten der Telearbeit in der Bundespolizei besteht eine Dienstvereinbarung zwischen dem Bundespolizei-Hauptpersonalrat umd dem Bundesinnenministerium. Diese hat uneingeschränkte Gültigkeit.

Die jetzige Dienstvereinbarung (Ziffer V. 10) verpflichtet - auf der DV Telearbeit aufbauend - nun die Behörden, Telearbeit grundsätzlich zu gewähren, wenn keine dienstlichen oder technischen Gründe entgegenstehen. Telearbeit wird zwar im Regelfall mehr Verwaltungsbeamtinnen und -beamte betreffen, jedoch kann die jeweilige Dienststelle/Behörde nach der jetzt getroffenen Vereinbarung nicht einfach pauschal auf einen Erlass bzw. einen Grundsatz verweisen, sondern muss - wenn sie einem Polizeibeamten selbst im dem Gundsatz nachfolgenden Ausnahmefall keine Telearbeit gewähren will oder kann - ihrer erhöhten Begründungspflicht im Einzelfall nachkommen. Ob für einen Polizeibeamten Telearbeit in Frage kommt, kann natürlich nur am Einzelfall beurteilt werden. Grundsätzlich gilt die Ziffer V. 10 der Dienstvereinbarung sowohl für Polizeivollzugsbeamte als auch Verwaltungsbeamte; andernfalls wäre bereits im Text eine Einschränkung für eine Gruppe aufgenommen worden.

Eintrag von Michael Knierim am 18.Juni 2008


Setzverfahren

Hallo, befinde mich derzeit als HOD im Ausland bis 2009.
Also wann geht das Setzverfahren los und anhand welcher Kriterien wird gesetzt werden.
Und was wird wenn man im Setzverfahren nicht berücksichtigt wird, gibt es dann Bundesweite Ausschreibungen?? Wann wird das sein??

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Das Setzverfahren ist der zweite Schritt des Personalkonzepts. Er beginnt, nachdem der erste Schritt (die gegenwärtige Ausschreibung der Stellen beim Präsidium, den Direktionsstäben und den neuen MKÜ) abgeschlossen ist. Die im Ausland befindlichen Kolleginnen und Kollegen sind durch ihre Stammdienststelle über das Verfahren, die einzelnen Schritte und die Konditionen zu informieren und von Amts wegen in das Verfahren einzubeziehen. Die Kriterien der Setzung ergeben sich aus der Dienstvereinbarung und sollten dort nachgelesen werden. Sollte die Stammdienststelle diese nicht übersenden, kann sie auch gern von der GdP abgerufen werden. Auf jeden Fall empfehlen wir unseren Kolleginnen und Kollegen im Ausland, sich jetzt bei ihren Stammdienststellen zu melden, damit nichts “anbrennt” beim Setzverfahren.

Eintrag von Ralph Karsten am 18.Juni 2008


Setzphase Beamte - Schritt II:

1.) Nach dem kompletten Abschluss der Ausschreibungsrunde beginnt die Setzung in den fusionierenden Inspektionen in 2 Phasen. Gesetzt wird dort ausschließlich das Personal der fusionierten Inspektionen. Dienstposten, die unverändert sind, werden nach Sozialkriterien gesetzt. Höherwertige Dienstposten werden nach Leistung, Eignung und Befähigung gesetzt. Im Setzverfahren wird jede Gruppe (KSB, GL, stellv. DGL, DGL ErmD usw.) für sich einzeln betrachtet.

2.) Nach dieser Setzphase werden die noch freien und besetzbaren Dienstposten in den Inspektionen ermittelt und das nunmehr vorhandene Personal in einer weiteren Setzrunde nach den gleichen Grundsätzen der Setzphase 1 unter Einbeziehung der aufgelösten Amtsstäbe auch in den Nachbarinspektionen zur Setzung gebracht. Nach Ende dieser Setzung werden erneut alle noch freien und besetzbaren Dienstposten bundesweit festgestellt.

Meine Frage:
Wer wird nach welchen Kriterien die Setzphase nach 2.) durchführen und kann jeder Einzelne selbst auf die Setzungen Einfluss nehmen?
Ich beabsichtige künftig in einer benachbarten Dienststelle in Halle oder Leipzig unterzukommen. Hierbei möchte ich ein Betätigung ausüben, die ich zuvor, bis zu meiner Versetzung nach Halle, in Stuttgart ausgeübt habe.
Kann ich hier selbst Einfluß darauf nehmen?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Zuständig für die Setzung sind die Direktionen nach der Mitbestimmung der dort bestehenden Übergangs-Personalräte. Sie haben die Setzung bei den Inspektionen - auch in der zweiten Phase - nach den selben Kriterien, wie sie auch schon in der ersten Phase galten, durchzuführen. Jeder Beschäftigte ist aufgerufen sich zu erklären, welche Verwendung er/sie im Setzverfahren anstrebt, wenn der Dienstposten nicht unverändert ist.

Eintrag von Hans-Jürgen Schmid am 18.Juni 2008


Hallo Kollegen,

01+02: Sozialauswahl kommt ja wohl frühestens im Schritt II Phase 2 zum tragen, wenn die übrig gebliebenen DP der Inspektionen im nachgeordneten und benachbarten Bereich verteilt werden sollen. Warum nicht auch schon in Schritt I? Wenn jemand die fakultativen und obligatorischen Anforderungsmerkmale erfüllt, ist doch sowohl dem Dienstherrn, der keinen Qualitätsverlust haben möchte, als auch dem über Sozialpunkten und somit Verwurzelungen verfügenden Kollegen gedient. Wenn ich hier wieder nach der “Bestenauslese” geht, sieht es folgendermaßen aus:
A) Der Pechvogel: Sorry für alle die Kollegen die schon seit Jahren zu den Quotenopfern gehören oder zwischen der letzten Regelbeurteilung und dem letzten ALN befördert wurden und auf Grund dessen die Note zunächst mal angeglichen werden musste, ihr seit leider nicht konkurrenzfähig!
B) Der Glückspilz: Glückwunsch an alle die erst nach dem 01.10.2007 befördert wurden, somit einen höherdotierte Dienstposten übertragen bekamen und nun, mit der immer noch stehenden guten Note durch die gesamte Neuorganisation schwimmen (weil die nächste Beurteilungsrunde ja ausgesetzt werden soll) Ihr seit die großen Gewinner dieser Reform.
C) Der Mistkäfer: Genauso wie diejenigen, die es geschafft haben sich durch die Nähe zu ihrem Chef eine entsprechende Note “verdient” zu haben und somit ihrem alten=neuen Chef immer noch den Kaffe kochen dürfen.
D) Die Bienen: Zuletzt diejenigen die tatsächlich auf Grund ihrer LEB eine entsprechende Beurteilung erhielten. Ob ihr es schafft, die Mistkäfer auszustechen, wage ich zu bezweifeln (also immer fleißig weiter Honig produzieren, damit andere davon profitieren)
3. Jetzt zurück zu Schritt I: Bei evtl. Notengleichheit werden die letzten beiden Regelbeurteilungen zu rate gezogen.
4. Sollte jetzt immer noch Notengleichheit bestehen kommen die Sozialpunkte zum tragen! (Immerhin)
Somit schlägt hier der junge, dynamische, alleinstehende Kollege den alteingesessenen, lebensälteren, mit berufstätiger Ehefrau (da das Beamtengehalt alleine nicht mehr aussreicht die Kosten für Auto, Gas, Strom, Lebensmittel usw. zu bezahlten), schulpflichtigen Kindern, Eigenheim usw.! (Sozialverträglich?! Wohl eher sozial fraglich!)
Und dann kommt die Setzungsphase der Inspektionen in Schritt II Phase 1.
Zuletzt werden die nicht verteilten Stellen - die in den eigenen Reihen wahrscheinlich keiner haben wollte - nach Sozialpunkten verteilt. Ob da noch ein interessante bzw. attraktive Tätigkeit übrig bleibt wage ich zu bezweifeln. Aber wenigstens diese werden dann unter dem Gesichtspunkt der Sozialpunkte vergeben (so ist es zumindest angedacht).
Toll ist das nicht!

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Der Zugang zu einem Amt (Dienstposten) bei den (kraft Gesetz) neu gebildeten Bundesbehörden (Bundesoberbehörde Präsidium, Bundesunterbehörden Direktionen) durch ein Ausschreibungsverfahren ist rechtlich zwingend, während bei der Zusammenlegung (Fusion) von Dienststellen oder Teilen von ihnen auch - aus Fürsorgegründen - andere Auswahlkriterien herangezogen werden können. Entgegen der obigen Darstellung kommt die Sozialauswahl auch bereits in der ersten Phase des zweiten Schrittes zum Tragen. Nach den Beurteilungsstatistiken der Bundespolizei ist nicht erkennbar, dass sich die Beurteilungsnoten zwischen einer bevorzugten Gruppe “junge, dynamische, alleinstehende Kollegen” und einer benachteiligten Gruppe “alteingesessene, lebensältere Beamte mit berufstätiger Ehefrau, schulpflichtigen Kindern, Eigenheim usw.” einseitig negativ aufteilen würden.

Auch ist zu bedenken, dass in Ausschreibungsverfahren Bewerberinnen und Bewerber aus unterschiedlichen (bisherigen) Behörden mit durchaus unterschiedlichen Beurteilern aufeinandertreffen. Sie haben Anspruch auf ein für alle gleichermaßen faires Verfahren.

Eintrag von Spacecop am 18.Juni 2008


Allgemeines:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich kann nicht nachvollziehen, bezüglich welchen Personalkonzeptes hier Fragen gestellt werden können. Oder sind damit die Dienstvereinbarungen zur personellen Umsetzung der Neuorganisation gemeint? Diese Dienstvereinbarungen stellen meines Erachtens kein Personalkonzept dar, an ein derartiges Konzept gibt es wesentliche höhere Ansprüche.

Falls die Dienstvereinbarung gemeint sein sollte, besteht auch die Möglichkeit der Fragestellung zum derzeiten Ausschreibungsverfahren und zu den vorhandenen Anforderungsprofilen?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wulf

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Wir wollen Gelegenheit bieten, Fragen zum Konzept “zur personellen Umsetzung der Neuorganisation der Bundespolizei” (so im Titel der Dienstvereinbarung) zu stellen, um den Vereinbarungstext verständlich und transparent zu machen. Es handelt sich natürlich nicht um ein “Personalkonzept” im Sinne von Personalentwicklungskonzepten - ob es solche geben wird, können die Dienststellen und Direktionen bald selbst beantworten. Die Dienstvereinbarung jedenfalls gibt “ein einheitlich anzuwendendes Verfahren und einheitliche Entscheidungsmaßstäbe vor”. Nicht mehr, nicht weniger. Dazu zählen auch die Ausschreibungsverfahren und Anforderungsprofile.

Eintrag von Klaus Wulf am 18.Juni 2008


02 Setzverfahren

Nach welchen Kriterien erfolgt die Setzung von Mitarbeitern der ehemaligen A/O-Einheiten, die sich bei einer bestimmten MFE setzen lassen wollen)?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Setzung erfolgt nach den generellen Setzkriterien (Ziffer III. 3, Satz 4 ff).

Eintrag von Olaf Jungermann am 18.Juni 2008


was passiert mit den aufgelösten kollegen aus gifhorn, viele junge kollegen werden dort auf der strecke bleiben und fühlen sich bei der “neuorganisationslotterie” von allen seiten benachteiligt und alleine gelassen!!!

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Für die Kolleginnen und Kollegen aus Gifhorn sieht die Dienstvereinbarung (Ziffer IV. 4) besondere Möglichkeiten vor. So haben sie zum einen die Möglichkeit, sich für eine Verwendung in den MKÜ zu bewerben; ihre Bewerbungen haben dabei Priorität (Ziffer II. 1, Satz 4). Zum anderen können sie (als bisherige Bereitschaftspolizisten) bereits in die Phase II der Setzung bei den Inspektionen der Direktion Hannover berücksichtigt werden, sofern sie ihr Interesse daran bekunden. Alternativ können sich Gifhorner Kolleginnen und Kollegen auch für eine Teilnahme am Setzverfahren in einer Abteilung entscheiden; sie müssen diesen Wunsch dann gegenüber der Dienststelle erklären. Die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren nach der Setzung ist ebenfalls unbenommen.

Eintrag von homeless am 18.Juni 2008


02:

In der DV unter Punkt IV.1 bzw. IV.2 steht u.a., dass PVB gesetzt werden können, wenn sich ihre Aufgabe und Struktur (Spezialbereiche wie z.B. IuK-Fachdienst) nicht ändert. Weshalb werden dennoch diese Stellen ausgeschrieben?
Wie versteht man dann das Wort “kann”?
Im Absatz IV.2 ist die Rede von “…werden gesetzt”

Wie ist das nun zu Verstehen???

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Offenbar ist bei der Verfassung der Ausschreibungen in Potsdam ein Missverständnis aufgetreten. Der Bundespolizei-Hauptpersonalrat hat sich bereits eingeschalten, damit es zu Dienstvereinbarungskonformen Ausschreibungen und Setzungen kommt. Für die IuK-Strecke “findet abweichend von Ziff. III. 2 eine Setzung statt” (Ziff. IV. 2, Satz 1, 2. HS). Nichts anderes gilt.

Eintrag von Michael am 18.Juni 2008


Hallo. Laut Dienstvereinbarung soll es keine Verdrängungen geben. Wenn jedoch in einer Inspektion für z. B. ein Revier 30 Dienstposten als KSB gibt und für diese Stellen 40 Bewerber da sind, kann ja ein Beamter aus einem anderen Revier mit mehr Sozialpunkten einen aus dem besagten Revier ausstechen, bzw. verdrängen. Dies kann doch aus Sicht der Personalvertretung nicht gemeint sein, oder?
Mit kollegialen Grüßen

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Grundidee, Verdrängungen zu vermeiden, hat mehrere Ebenen. Zum einen soll es keine reinen “funktionalen Verdrängungen” von oben nach unten ohne Rücksichtnahme auf die Sozialbelange geben (”Domino-Effekt”), z.B. sollen Entwicklungen a la “DGL verdrängt vDGL - vDGL verdrängt GL - GL verdrängt KSB - KSB marschiert”, vermieden werden. Zum anderen soll es keine Verdrängungen aus den einzelnen Dienststellen hne Rücksichtnahme auf die Sozialbelange geben, z.B. “Meyer verdrängt Lehmann aus X-Stadt - Lehmann verdrängt Krause aus Y-Dorf - Krause verdrängt Schulze aus Z-Hainichen-…”.

Ein anderes Verfahren wäre nicht mehr steuerbar gewesen - denn letztlich hätten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei (ggf. sogar mehrfach) den Dienstort wechsen müssen. Daran konnte keinem gelegen sein.
Aus diesem Grunde sollen die Setzungen auch zunächst in den (Fusions-)Dienststellen erfolgen, die nun eine personelle Einheit bilden. Erst wenn dort die Setzung abgeschlossen ist, sollen Mitarbeiter aus weiteren Dienstbereichen hinzutreten.

Innerhalb der Fusions-Dienststelle stehen sich dabei alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichrangig gegenüber. Dies betrifft auch die Inspektionsangehörigen aus unterschiedlichen Dienstorten (Revieren).
Das schließt aber natürlich nicht aus, dass es auch innerhalb der Fusions-Dienststellen bereits in der 1. Phase der Setzung (generell oder nur an einigen Dienstorten) mehr Interessenten als Dienstposten vorhanden sind. Auswahlentscheidungen sind dann nach Ziff. III. 3 zu treffen.

Eintrag von Eberhard Feimann am 18.Juni 2008


02
Wie ist das Setzverfahren bei den Diensthundeführern? Werden diese untereinander nach Sozialpunkten verglichen oder werden die Diensthundeführer, da sie ja zugleich KSB sind, auch mit den KSB verglichen?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Das BMI hat zum Diensthundewesen erklärt, dass zuncähst alle Diensthundeführer auch weiterhin solche bleiben sollen. (Bekanntlich steht die weitere Anzahl und Verteilung der Diensthunde in der Diskussion.) Nähme man die angedachten Zahlen der DHu zur Grundlage (Anm.: die GdP lehnt die ermittelten Bedarfszahlen als zu niedig ab!), so hätten wir fast überall mehr Diensthundeführer als nach vorläufiger BMI-Meinung benötigt. Insofern ist eine Auswahl unter allen KSB wohl am sinnvollsten, denn das besondere Einsatzmittel Diensthund verbliebe “am Mann”/”an der Frau”, unabhängig davon, ob der Beamte/die Beamtin am bisherigen Dienstort verbleibt.

Eintrag von Thomas am 18.Juni 2008


Hallo Josef !!
Ich finde es wirklich sehr gut, dass ihr euch zu den o.g. Punkten zur Verfügung stellt.
zu Punkt 02.
Ich werde lt. Aussage unseres Inspektionsleiters in meiner jetzigen Inspektion gesetzt. Gem. ODP neu sind aber mehr PVB in der Inspektion als Planstellen. Nun dürfen sich aber anderen Kollegen ( z.B. ehe. Mitarbeiter bei den Ämter usw. ) auf freie Dienstposten bewerben, ich aber nicht. Frage: Ich wurde gesetzt, es gibt aber weniger Planstellen als zur Zeit in der Inspektion vorhanden, bekomme ich, wenn die Sozialpunkte nicht reichen, automatisch eine kw Stelle, da ich mich ja nicht auf andere Dienstposten werben durfte?
Gruß Hauke

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Wer “gesetzt” wurde, dem wurde ein Dienstposten übertragen. Dies kann auch ein “kw-Dienstposten” sein. Damit ist für ihn/sie das personelle Umsetzugsverfahren erst einmal abgeschlossen. Es ist nicht vorgesehen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen in der personellen Umsezung ein Dienstposten übertragen wurde, erneut zur Disposition zu stellen.
Nur wem kein Dienstposten übertragen wurde oder werden konnte, soll sich im anschließenden ersten Ausschreibungsverfahren um eine Anschlussverwendung bewerben können. In der zweiten Ausschreibung werde dann alle - obgesetzt oder nicht gesetzt - bewerbungsfähig sein.

Eintrag von Hauke am 18.Juni 2008


02 Ausgangspunkt: Jeder hat einen Anspruch auf einen statusadäquaten DP. Wie werden “rechnerische” Überhänge berücksichtigt, wenn statusadäquate DP durch niedrigere Amtsinhaber durch die Setzung (BPOLI) blockiert werden (können)?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Aufgrund der Bündelungsbewertung alle Dienstposten in der Bundespolizei ist es (bis auf die kleinere Gruppe der “Ausbeförderten”) fast immer so, dass Beamtinnen und Beamte einen Dienstposten besetzen, bei deen das Statusamt niedriger ist als die Endbewertung des Dienstpostens. Grundsätzlich gibt es mehr Dienstposten, die eine Endbewertung zulassen, als Planstellen zu diesen Endbewertungen. Anders ausgedrückt: Es gibt wesentlich mehr Dienstposten, die in der Endbewertung eine A 11, A 12 oder A 13 ausweisen, als Planstellen der Besoldungsgruppe A 11, A 12 und A 13.
Von einem “blockieren” kann daher nicht gesprochen werden.

“Rechnerische” Überhänge werden sich nach der Sozialauswahl dort ergeben, wo in der Summe zukünftig weniger Bamte benötigt werden. Ob die so im Überhang befindlichen Beschäftigten - egal welcher Besoldungsgruppe - am Dienstort verbleiben können oder nicht, hängt von den einzelnen lokalen Umständen ab und muss von den Direktionen und (Übergangs-)Personalräten unter Nutzung ihres Entscheidungsspielraumes sozialverträglich geklärt werden.

Eintrag von Frank am 18.Juni 2008


Hallo!

1.)Wann handelt es sich im Setzverfahren um einen
höherwertigen Dienstposten, der nach Leistung,
Eignung und Befähigung zu setzen ist?

Bsp: DGL -OdP- Alt A10-12
DGL -OdP- Neu A11/12

2.)Für welchen Standort werden die Sozialkriterien im Setzverfahren erhoben und wie ist der dafür vorgesehene Tagespendelbereich definiert und anzuwenden?

3.) Können uneingeschränkt Laufbahnbehigte Dienbstposteninhaber auch auf Dienstposten mit höherer Ämterreichweite gesetzt werden, als es die Befähigung vorsieht?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

1) Maßgeblich ist die Endbewertung des Dienstpostens. In dem gewählten Beispiel wurde der Dienstposten nicht höher bewertet.

2) Die Sozialkriterien werden nicht nach dem Standort, sondern nach dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin erhoben. Ausgangspunkt ist immer der bisherige Beschäftigungsort, Bezugspunkt ist immer die jetzt - zum Wohnort - nächstgelegene Beschäftigungsmöglichkeit zw. die Beschäftigungsmöglichkeit, über die im Setzverfahren oder im Ausschreibungsverfahren zu entscheiden ist. Wirkung entfalten die Sozialkriterien praktisch nur innerhalb des (umzugsverhindernden) Tagespendelbereiches. Es kann also zum Beispiel niemand aufgrund von Sozialpunkten mit Familienwohnort Hamburg jemanden mit Familienwohnort Rosenheim in München ausstechen.

3) Völlig unabhängig von der Frage der Ämterreichweite einer Laufbahnbefähigung können Beamtinnen und Beamte auch auf höher bewertete Dienstposten “gesetzt” werden, wenn sie die im Anforderungsprofil genannten Merkmale erfüllen. Bei Konkurrenzen entscheiden Eignung, Leistung udn Befähigung, bei Gleichstand die Sozialkriterien.

Eintrag von Marcus am 18.Juni 2008


Allgemeines:

Hallo Kollegen,

ist es geplant bei dieser oder nächsten Reform die ErmD und die BPolI KB stellentechnisch an die Kriminalpolizeien der Länder anzupassen? Sprich die Stellen komplett in den gD zu überführen. Das würde den Arbeitsbereich diesr motivierten und spezialisierten Kollegen widerspiegeln.

MfG

Goethe

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Auch wenn es dem Bundespolizeihauptpersonalrat  in Verhandlungen mit dem BMI über den Organisations- unbd Dienstpostenplan gelungen ist, an wesentlichen Stellen strategisch wirkende Verbesserungen der Dienstpostenbewertung zu erreichen (z.B. die Öffnung der Funktion Polizeibeamter in der Gruppe nach A 9, der Funktion Dienstgruppenleiter nach A 13 und der Funktion Inspektionsleiter nach A 15) und dabei auch zu verdeutlichen, dass gerade die Stellen im operativen Polizidienst attraktiver bewertet werden müssen, darf nicht vergessen werden, dass die jetzige Reform  eine Organisationsreform ist.  Ihr Schwerpunkt liegt in der Veränderung des Behördenaufbaus und der  Handlungs-, Führungs- und Weisungsstränge.

Die Bundesregierung hat sich jedoch - auch in ihren Erklärungen zur jetzigen Reform - verpflichtet,  das von der GdP mit der Vorgängeregierung ausgehandelte “Attraktivitätsprogramm II” vollumfänglich fortzuführen und den Stellenanteil des gehobenen Dienstes von 20 auf 40 Prozent aller Stellen bei der Bundespolizei zu erhöhen. Bis zum Jahr 2014 werden damit fast 7.000 Dienstpoten in den gehobenen Dienst überführt werden. Wie bereits seit Jahren festgelegt, werden auch die Ermittlungsdienste und die Inspektionen Kriminalitätsbekämpfung davon erheblich profitieren und sich der Stellenanteil des gehobenen Dienstes dort beträchtlich erhöhen. Ggenwärtig werden mehr aufstiegswillige Bewerber auch aus diesen Bereichen gesucht, um die Stellen umwandeln zu können.
Ob es wünschenswert und im Interesse beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten zielführend ist, bei einer Polizei mit (auch in 2014) dann ca.55 Prozent mittlerer Dienst  ausnahmslos alle Stellen im ErmD und KrimB dem gD zuzuordnen, ist eine andere Frage: In den mit dem BMI  vereinbarten Gesprächen zur Anpassung des “Attraktivitätsprogramms II” an die neue Struktur wird vom Bundespolizeihauptpersonalrat auch zu debattieren sein,  ob nicht einige Stellen des mittleren Dienstes auch bei den ErmD und KrimB verbleiben sollten, um talentierten, motivierten und enagierten  Kolleginnen und Kollegen einen Einstieg (vor dem Aufstieg) in dieses Tätigkeitsfeld zu bieten.

Grundsätzlich vertritt die Gewerkschaft der Polizei jedoch - gestützt auf das “Kienbaum-Gutachten” - die Auffassung, dass Polizeiarbeit (und zwar sowohl in der Schutz- als auch in der Kriminalpolizei)  ausschließlich dem gehobenen und höheren  Dienst zuzuordnen ist (zweigeteilte Laufbahn). Das gilt grundsätzlich auch für die Bundespolizei und damit auch für den Ermittlungsdienst und die KrimB.

Eintrag von Goethe am 18.Juni 2008


02: Ich bin POK und habe einen DP KSP 9/10 bei der BPOLI Bad Bentheim / Revier Osnabrück. Vor 5 Jahren wurde mir funktional der DP eines GL übertragen. Die Funktions- übertragung habe ich schriftlich bekommen. Besteht die Möglichkeit das ich im Rahmen der Neuorganisation auf einen DP GL gesetzt werden kann.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Wie (nur) funktionale Dienstpostenübertragungen zu behandeln sind, hat die Dienstvereinbarung nicht explizit geregelt. Ds heißt, dasseine Berücksichtigung auch nicht auseschlossen ist.

Nach unserer Auffassung kann auch eine Setzung in die langjährig funktional ausgeübte Funktion erfolgen, wenn keine anderweitigen Konkurrenzverhältnisse bestehen (z.B. aufgrund der Reduzierung der GL-Stellen) und der daraus folgenden Notwendigkeit, “reguläre” bisherige Dienstposteninhaber unterbringen zu müssen.

Eintrag von Volker Klausing am 18.Juni 2008


Setzverfahren
hallo jupp
ich bin angehöriger der a/0 einheit bad bergzabern
dorthin habe ich 95km, nach bexbach wären es 9km und frankfurt wenn es so käme 165km
kannst du mir sagen wie es mit uns weitergeht und wann.
und ein grosses problem habe ich auch noch
von unserer einheit würden 6 kollegen zu der mfe (direktion koblenz) wechseln, aber nur mit dienstsitz
bexbach also nicht frankfurt.
nach aussage der krimbleiterin sollen aber nur 18 der 72 stellen nach bexbach kommen und die sind zur zeit mit 15 besetzt.
was würde passieren wenn ich nicht zu der mfe nach bexbach komme, nach aussage unseres personalrat würde
ich ein stelle in der abteilung bekommen, das problem ist aber das ich gar nicht dort bleiben möchte.
ist es möglich eine art zweitwunsch zu äussern.
bei mir persönlich wäre das halt die bpoli bexbach als ksb.
würde das gehen und zählen dann auch eventuell die sozialpunkte, danach hätte ich ja 26 punkte
und noch ne frage ist es nicht komisch das es eine krimb
inspektion gibt die sich bexbach nennt, aber mehr als 2/3 der kollegen in frankfurt sind.
und auch noch mal speziell wir sechs kollegen der a/0 einheit, es kann doch eigentlich nicht angehen das wir nicht alle nach bexbach kommen können.
wir machen diese observationsarbeiten viele jahre und weil wir alle in der nähe von bexbach wohnen, dürfen und sollen wir diese arbeit nicht weitermachen.
vielleicht könntet ihr als hpr ein gespräch führen das vielleicht über die verteilung zwischen frankfurt und bexbach neu verhandelt wird.
ich danke dir im voraus von ganzen herzen und wäre froh wenn ich endlich ein wenig klarheit bekäme
mfg frank

Unsere Meinung zu dieser Frage:

An dieser Stelle können wir die Frage der Sinnhaftigkeit der Stellenverteilung zwischen Bexbach und Frankfurt/Main nicht vertiefen. Auch muss grundsätzlich zunächst jeder/jede für sich selbst entscheiden, ob bei den anstehende Veränderungen der Inhalt der zukünftigen Aufgabe Vorrang haben soll oder die Wohnortnähe; da sind die Meinungen und Interessen sehr weit gefächert. Diese Prioritätensetzung kann einem niemand abnehmen, erst recht nicht, wenn vielleicht nicht alles gleichzeitig erreichbar ist.
Grundsätzlich sind jedoch die Angehörigen der A/O-Einheiten dort in die Setzung bei den MFE einzubeziehen, zu der sie sich erklärt haben (Ziff. IV. 1). Wer sich also aus der A/O-Einheit Bad Bergzabern zur MFE der Direktion Koblenz gemeldet hat, muss dort bei der MFE in die Setzung einbezogen werden und - wenn es mehr Setzungsaspiranten als Stellen gibt - mit seinen Sozialpunkten gemessen werden. Dabei stehen sich die Angehörigen des bisherigen Amtes und der A/O-Einheiten auf gleicher Augenhöhe gegenüber; sie müssen sich im Setzverfahren mit ihren Sozialkriterien gegeneinander messen.
Da sich die Bereitschaftserklärung zum Wechsel von der Abteilung (A/O-Enheit) auf die MFE als Ganzes bezieht, kommt natürlich auch eine Setzung am Dienstort Frankfurt/Main in Betracht. Ob die Setzung in Frankfurt/Main oder in Bexbach erfolgt, ist anhand der Sozialkriterien zu entscheiden. Die Angabe von vorrangigen Verwendungswünschen erleichtert dabei die Arbeit.

Nach der Dienstvereinbarung nicht vorgesehen ist der direkte Wechsel von einer Tätigkeit bei der A/O-Einheit auf eine Stelle Kontroll- und Streifenbeamter. Wenigstens ist das nicht in der Setzphase möglich, sondern erst in der Ausschreibungsphase. Denn dann handelt es sich nicht um einen vom Aufgabenübergang A/O-Einheit -> MFE bedingten Dienstpostenwechsel.

Eintrag von frank am 18.Juni 2008


themenkomplex 02:

hi, ich beginne im september 2008 den zweijährigen praxisaufstieg. dieser setzt einen zieldienstposten voraus. wenn ich aufgrund der sozialpunkte keinen dienstposten erhalte, was dann? ist es überhaupt möglich diese art von aufstieg zu beginnen ohne vorher einen zieldienstposten zu haben? gruß ed

Unsere Meinung zu dieser Frage: 

Zunächst unseren Glückwunsch zu der Entscheidung, sich dem Laufbahnwechsel zu stellen. Denn das ist eine echt zukunftsfähige Entscheidung.
Die Zuweisung von Zieldienstposten soll grundsätzlich den aufstiegswilligen Kolleginnen und Kollegen und ihren Familien Planungssicherheit geben.  Natürlich kann der Aufstieg auch ohne so eine Zuweisung erfolgen (ein Zieldienstposten ist keine allgemeine Zulassungsvoraussetzung für den Aufstieg), sollte aber nicht, um den gewünschten Planungseffekt nicht zu verlieren.  Zieldienstposten werden nicht nach Sozialpunkten zugewiesen. Vielmehr sollen die Behörden (Direktionen) aus dem Volumen der noch umwandelbaren Stellen oder er bereits umgewandelten Stellen eine geeignete Funktion aussuchen, die allerdings erst nach dem erfolgreichen Aufstieg übertragen wird, sofern der Bewerber nicht bereits einen aufschichtungsfähigen Dienstposten inne hatte.

Nur - wie hier - bei Praxisaufsteigern ist die Ausübung eines Dienstpostens der neuen Laufbahn zwingend, denn die Befähigung soll ja u.a. durch Ausübung von Tätigkeiten nach Art und Schwere der neuen Laufbahn erworben und nachgewiesen werden.

Maßgeblich ist hier, dass bereits die Zulssung zum Praxisaufstieg erfolgte.  Damit hat die Behörde bereits zugesichert, auch einen zum Praxisaufstieg geeigneten Dienstposten bereit zu halten und den Aufsteiger darauf einzusetzen. Diese Verpflichtung bestünde auch ohne Reform. Ein Konkurrenzvrhältnis ist dabei kaum denkbar, weshalb auch eine Sozialpunktekonkurrenz kaum auftreten kann: gegenüber Beamten des mittleren Dienstes kann es keine Konkurrenz geben, weil es sich um (Praxisaufstiegs-)Stellen der nächsthöheren Laufbahn handelt, gegenüber Beamten des gehobenen Dienstes nicht, weil diese Stellen ggf. noch nicht umgewandelt sind oder nur/erst zum Zwecke des Praxisaufstieges umgwandelt werden.

Die Praxisaufsteiger nehmen insofern eine gesondert zu behandelnde Stellung ein, die nicht dirrekt durch die Dienstvereinbarung berührt wird.

Eintrag von ed am 18.Juni 2008


Frage zum Setzverfahren.

Ich bin Gruppenleiter bei der BPOLI Selb (Oberkommissar, uneingeschränkte Laufbahnbefähigung).

Werde ich gesetzt und wenn ja auf welche Stelle oder muss ich mich um eine Stelle bewerben?

Gruß,Thomas Burger

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Es muss von Amts wegen eine Einbeziehung in die Setzung der Gruppenleiter erfolgen.

Eintrag von Thomas Burger am 18.Juni 2008


Allgemein:
Unser EA wurde zum DVR herabgestuft. Dienstlicher Wohnsitz war der bisherige Standort des EA.
Wie man hört ( genaues hat man bisher nicht mitgeteilt ) sollen nun alle Kollegen der bisher zuständigen BPOLI zugeschlagen werden obwohl in gleicher Entfernung ebenfalls eine andere BPOLI liegt ( Personalbedarf nach ODP vorhanden ).
Einige Kollegen würden nun lieber, statt den Weg zu der zuständigen BPOLI, in die andere BPOLI ( da verkehrsgünstiger )wechseln wollen.
Wie wird in diesem Fall verfahren? Ist für diesen Fall eine Befragung zur künftigen Verwendung vorgesehen? Wie gesagt, Dienstort war der bisherige EA.
Gruß
BaPo.m.D.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Dienstvereinbarung verpflichtet die Behörden, die (Be-)Setzung von Dienstposten “innerhalb der jeweilien Dienststelle/Organisationseinheit unter Festlegungdes Dienstortes” vorzunehmen (Ziff. III. 3, Satz 3). Da bedeutet, dass auch bei (Stellenbe-)Setzungen innerhalb einer Inspektion (= Dienststelle) für jeden Beamten und jede Beamtin auch stets der Dienstort (Inspektionssitz/Revier/DVR) schriftlich und verbindlich zur Personalakte  anzuweisen ist. Dieser stellt dann den dienstlichen Wohnsitz und den Ort des Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit sowie des Bereiches zur Bemessung der Aufwandsvergütung des Beamten/der Bamtin dar.

Wurden bisherige Inspektionen im Zuge der Neuorganisation geteilt, d.h. aufgeteilt hinsichtlich räumlicher Zuordnung und/oder von Dienststellenteilen (EA/Revire, DVR), so kann das betroffene (aufgeteilte) Personal bereits in der Phase 1 des Setzungsschrittes auch bei den Nachfolgeinspektionen, also ggf. beim bisherigen “Nachbarn” mit berücksichtigt werden. Maßgeblich soll dann sein, welche Dienststelle den Wohnorten am nächsten liegt (Ziff. III. 3).

Hat keine Inspektionaufteilung stattgefunden, gibt es auch keinen veränderten Zustand. Das (überhängige) Personal der Nachbarinspektionen soll dann in der Phase II des Setzungsschrittes mit berücksichtigt werden.

Eintrag von BaPo m.D. am 19.Juni 2008


Verbände:

Was geschieht mit Gruppenführern / stellv. Gruppenführern im mD die nicht aufsteigen wollen oder dürfen (2x EAV negativ)?
Werden diese Stellen nach und nach mit gD besetzt oder gibt es diese imaginäre Teilung Stellvertreter mD/ Gruppenführer gD ? Im ODP ist dazu leider keine Regel zu erkennen.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

So lange es Diestposten Gruppenführer/stellvertretende Gruppenführer im mittleren Dienst im Organisations- uhd Dienstpostenplan gibt, können diese auch mit Beamten des mittleren Dienstes besetzt werden. Dies wird im Setzverfahren auch so wieder geschehen.

Zu den grundsätzlichen Belangen der Stellenumwandlung Gruppenführer/stellvertretende Gruppenführer siehe obige Antwort auf die ähnliche Frage von Sven vom 18.06.2008.

Eintrag von HaWi am 19.Juni 2008


Verbände:

1.
Mit welcher Begründung bleibt der Bearbeiter Einsatz der E-Hu`s 8/9m ?
2.
Was geschieht mit den Auslandshundertschaften ?
Hätten diese nicht ausgeschrieben werden müssen ?
3.
Gibt es eine Konzeption MKÜ ?
Die Aufgabenbeschreibung der Ausschreibungen ist doch recht vage.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

1) Eine sinnvolle Erklärung konnte konnte das Organisations-und Grundsatzreferat des Bundesinnenministerims dafür auch nicht liefern. Wenigstens keine, die en Ansprüchen der sachgerechten Stellenbewertung aus der Tätigkeit selbst heraus gerecht würde (§ 18 BBesG: “Die Funktionen der Beamten, Richter und Soldaten sind nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen.”). GdP und Hauptpersonalrat werden hier aber genauso enig locker lassen wie die Direktion Bundesbereitschaftspolizei.

2) Die Auslandshundertschaften bei der Bundespolizeiabteilung Sankt Augustin sollen mit ihrem besonderen Profil ausgeschrieben werden. Ob das Modell von Auslandshunertschaften aber tatsächlich tragfähig und zukunftsweisend ist, muss kritisch hinterfragt werden.

3) Leider gibt es nah wie vor keine Konzeption für die Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten und deren Abgrenzung zu den Wach- und Wechseldiensten der Inspektionen einerseits sowie den Bereitschaftspolizeieinheiten andererseits.

Eintrag von HaWi am 19.Juni 2008


02
Hallo Jupp,

ich bin POM und habe einen Diensposten als KSB.
Meine Inspektion fusioniert mit einer anderen bleibt aber Inspektionssitz.
In der neu gebildeten Inspektion ist mehr Personal vorhanden als Dienstposten.

Meine Fragen:

Wie funktioniert hier das Setzverfahren ?

Was sind Bereiche wo das Setzverfahren nicht abgeschlossen werden kann ?

Sind Nachbarinspektion nur die Inspektionen die direkt an die Bereichsgrenze meiner Inspektion stoßen ?

Bedarf die Setzung der Zustimmung des Beamten ?

Kann man eine Setzung ablehnen (nur in Bereichen wo Personal abgebaut werdn soll) um sich frühzeitig bewerben zu können.

Mfg Marcel

Unsere Meinung zu dieser Frage: 

Das Setzverfahren bei Fusions-Inspektionen mit Personalüberhang funktioniert bei den Kontroll- und Streifenbeamten (KSB) im wesenlichen nach Sozialkriterien.

Bereiche, in denen das Setzverfahren noch nicht abgeschlossen werden kann (Ziffer IV. 3) sind solche, in denen die endgültige Personalausstattung oder die Dauer eines vorübergehenden (temporären) Personalmehrbedarfs noch nicht feststeht. Dabei wurde vor allem auf die Inspektionen an der Ostgrenze reflektiert.

Als Nachbarn versteht die Dienstvereinbarung die unmittelbaren Nachbarn. Die Phase II der Setzung soll helfen, regionale Personalungleichgewichte regional  und sozialverträglich auszugleichen.
Eine ausdrückliche Zustimmungserklärung zur Dienstpostenübertragung (Setzung) ist nicht vorgesehen. Jedoch kann aus Ziffer II. 1 abgeleitet werden, dass Beschäftigte eine Setzung auch ablehnen können mit der Folge, dass ein anderer/eine andere den Zuschlag erhält und der Ablehnende sich dann im - nach den weiteren Schritten abzuarbeitenden - Überhang der Dienststelle wiederfindet. Daraus lässt sich aber auch ableiten, dass es dort, wo kein Personalüberhang entsteht, es auch keinen Sachgrund für die Ablehung einer Dienstpostenübertragung/Setzung am bisherigen Dienstort gibt.

Eintrag von Marcel am 19.Juni 2008


Setzung/Allgemeines
Meine Aufgaben werden künftig im neuen BPOLP wahrgenommen. Mir wurde daher die Setzung angeboten.Ich bin hierzu auch bereit, möchte aber wegen meiner bereits im Jahr 2014 anstehenden Pensionierung nicht mehr umzuziehen.Sieht die DV hier eine Regelung vor?

Peter

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Dienstvereinbarung für die Beamtinnen und Beamten sieht hier keine besondere Regelung vor. Grundsätzlich besteht bei (Ver-)Setzung Anspruch auf Zusage der Umzugskostenvergütung und - bis zum Umzug - auf Trennungsgeld. Jedoch besteht auch Anspruch auf (weitere) Umzugskostenvergütung anläßlich der (baldigen) Versetzung in den Ruhestand (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BUKG). Im Zuge einer Vergleichsberechnung “fiktiver Umzug zum neuen Dienstort” plus “fiktiver Umzug vom letzten Dienstort” auf der einen Seite und zu erwartende Trennungsgeldzahlung bis 2014 kann ermittelt werden, ob nicht ein Verzicht auf einen Umzug und stattdessen die Fortführung der Trennungsgeldzahlung günstiger ist. Dies können die Dienststellen ermitteln.

Eintrag von Peter Hoffmann am 19.Juni 2008


Zunächst mal vielen Dank für die neue Rubrik “Fragen und Antworten” und damit dafür, daß sich überhaupt irgendjemand bemüht, Antworten auf die ins unendliche strebende Anzahl von Fragen zu unserer “Jahrhundertreform” zu finden!

Aus der schieren Anzahl der Anfragen in kürzester Zeit ist jedoch zu entnehmen, daß die Verunsicherung mit jedem Tag steigt!

Das ist allerdings auch kein Wunder, wenn man bedenkt, daß Geheimniskrämerei offenbar zu System erhoben wurde. Wie soll man sich guten Gewissens im Rahmen der jetzt laufenden Ausschreibungen auf einen Dienstposten bewerben, wenn nicht klar ist, wie die Sache weitergeht? Welches zum Beispiel die Anforderungskriterien für die einzelnen Dienstposten im Rahmen der Setzungsphase oder der zweiten Ausschreibungsphase sind?Soll man jetzt eher nach dem Spatz in der Hand streben, als nach der Taube auf dem Dach?
(Auch auf die Gefahr hin, daß man sich im Nachhinein betrachtet den 300 KM entfernten Spatz gekrallt hat, wenn die Taube im Heimatstandort greifbar gewesen wäre? - Pech gehabt, Arschkarte gezogen, oder was?)

Sind die späteren Ausschreibungen auch wie in der derzeitigen Phase verstärkt auf die jeweiligen Inhaber der Startaufstellung ausgerichtet?
Das mag zwar der Sache oberflächlich betrachtet dienlich sein, ebenso wie der Wunsch verständlich ist, unter sich zu bleiben (AuF, Ermittlungsdienste, KBen usw.) und daher auf Verdacht schonmal als K.O. - Kriterium eine mehrjährige Verwendung in o.a. Bereichen aufzunehmen; mit sozialverträglicher Umsetzung hingegen hat dies wohl nur wenig zu tun!
(Von der Riesensauerei, die Angehörigen der Amtsstäbe in der ersten Setzungsphase außen vor zu lassen, will ich hier garnicht reden!)

Wie sind die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Setzungen auf nicht genehme Dienstposten bzw. Nichtberücksichtigung auf angestrebte Dienstposten?
Nur via Initiativbewerbungen vorab? (Solche sollen im Bereich Mitte bereits mit der Argumentation auf noch folgende Ausschreibungen abgeschmettert worden sein; - Wenn aber die “zweite Generation” Ausschreibungen kommt, ist die Masse der Diensposten bereits weg…..)

Wie man sieht, ein weites Betätigungsfeld für die Personalräte ! Wäre schön, wenn es dabei bleiben könnte! - Realistisch betrachtet sehe ich jedoch auch in starkem Maße die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit im Boot……

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Anforderungsprofile für Dienstposten wurden - erstmals - bundesweit vereinheitlicht. Sie unterliegen ausschließlich der Dispositionsbefugnis des Dienstherrn und bewirken eine Selbstbindung der Verwaltung bei der Stellenbesetzung.

Die gestaffelten Phasen der Setzung in den Inspektionen dienen dem Zweck, den Betroffenenkreis möglichst klein zu halten.

Die Rechtsschutzmöglichkeiten hängen vom Einzelfall ab. Grundsätzlich kann der Dienstherr jedem Beamten eine (status-)amtsadäquate Stelle/Funktion am Dienstort zuweisen, die der Beamte (wenn er nicht durch Umzug o.ä. beschwert ist), nicht verweigern kann. Allerdings muss bei der Auswahl unter mehreren Stellenaspiranten eine sachgerechte, überprüf- und begründbare Auswahl vorgenommen werden, wobei es nicht auf begehrte Arbeitsinhalte der Stelle (d.h. ob man sie nun für sich besonders interessant und ansprechend empfindet) ankommt, sondern auf mögliche Beförderungsaspektanzen. Werden also zwei statusamtsgleiche Beamte auf Dienstposten mit unterschiedlicher Beförderungsaspektanz gesetzt, so muss eine überprüfbare Auswahlentscheidung vorgenommen worden sein. Dabei spielt natürlich eine Rolle, ob die Bewerber bereits vorher unterschiedlich bewertete, ggf. also höherwertige Dinstposten inne hatten.

Eintrag von Gerhard Medgenberg am 19.Juni 2008


Setzung

hallo eine frage werden die aufgelösten a/o einheiten mit allen anderen aufgelösten einheiten gleichgestellt?
was mir keiner beantworten kann, habe ich als a/o angehöriger einen vorteil gegenüber anderen wenn es darum geht zu einer mfe zu wechseln
bsp was mich betrifft ich würde gern zur mfe mit dienstsitz bexbach aber in bexbach gibt es noch ein amt das aufgelöst wurde. wenn jemand vom aufgelösten amt zu der mfe möchte. wer bekommt den zuschlag ich als aufgelöster a/o und der aus dem aufgelösten amt
wird da unterschieden oder wie läuft das
danke frank

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Das Thema Wahloption für Angehörige der Aufklärungs- und Observationseinheiten (A/O) wegen Aufgabenübergang zu den Mobilen Fahndungseinheiten ist bereits oben ausfürlich dargestellt (einschließlich Dienstortfrage).

Die interessierten Angehörigen der A/O-Einheiten sind in der ersten Phase der Setzung bei den MFE einzubeziehen.

Organisatorisch erfolgte eine vollständige Verlagerung der (personell ja besetzten) Dienstposten von den A/O-Einheiten zu den MFE, weshalb bei der Erarbeitung der Dienstvereinbarung im Regelfall davon ausgegangen wurde, dass die Angehörigen der A/O-Einheiten auch zu den MFE wechseln (Mann/Frau mit Stelle). Nachrückmöglichkeiten in die MFE für andere Interessierte kann es deshalb nur dort geben, wo sich A/O-Angehörige entscheiden, nicht in die MFE zu wechseln und lieber beim Verband bleiben.  

Eintrag von frank am 19.Juni 2008


Das Vergabechaos der Gruppenführerestellen ist meines Wissens nach nur in Ratzeburg der Fall….
als Hinweis von mir für eine eventuelle Beantwortung des Problems

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Es ist immer erfreulich, wenn sich Chaos in Grenzen hält.

Zum Gruppenführerproblem allgemein siehe oben. 

 

Eintrag von Heiko am 19.Juni 2008


Setzung

Wie sieht die Setzung für Dienstposteninhaber A10-A12 aus, die derzeit A11 sind? Ist ein DP A9-A11 adäquat? Dies wäre aus meiner Sicht eine Benachteiligung dieser Kollegen.
Die Dienstvereinbarung sagt dazu leider nichts aus.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Durch die Reform wurden ca. 240 Dienstposten DGL und 240 Dienstposten vDGL “wegrationalisiert”. Gleichzeitig wurden neue sachbeareitende Funktionen ausgebracht und Dienstposten höher bewertet. Dies führt in der personalwirtschaftlichen Umsetzung natürlich zu Problemen im gehobenen Dienst.  

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf amtsadäquate Verwendung. Das wäre in diesem Fall jeder Dienstposten, der auch ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 BBesO trägt, ob er nun A 9-11, A 10-11 oder A 11-13 bewertet ist.

Natürlich macht die jeweilige Beförderungsaspektanz einen Unterschied. Ob und in welchem Umfang Dienstposten, die auch ein höheres Amt als A 11 und damit ggf. auch eine spätere Beförderung zulassen, im Rahmen der Setzung mit Beamten der Besoldungsgruppe A 11 besetzt werden können, hängt konkret von der Konkurrenz- und Personallage vor Ort ab. Unstrittig dürfte sein, dass zunächst zur Dienststelle gehörende Beamte mit höherem Statusamt (A 12, A 13) amtsadäquat gesetzt werden. Die weiteren freien Dienstposten müssten unter den in Frage kommenden Beamten der Dienststelle ausgewählt werden, wobei auch zu berücksichtigen ist, welchem Bewerber bereits zuvor ein höherwertiger Dienstposten übertragen war. Vorrangig geht es aber darum, anhand der Sozialauswahl diejenigen zu berücksichtigen, die von einem Ortswechsel am stärksten betroffen wären. Die Überlegung ging dahin, dass Beamte, die ohne Sozialbindung an den bisherigen Ort (jetzt bitte richtig verstehen) “nur” eine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten anstreben, dies auch an einem anderen Dienstort erreichen können. Wurde ein Dienstposten bei gleichem Funktionsbild höher bewertet, entscheiden Eignung, Leistung und Befähigung, wer von den Dienststellenzugehörigen auf den höher bewerteten Dienstposten gesetzt wird.

Es gibt also keinen Automatismus, welcher PHK der Besoldungsgruppe A 11 auf welchen bewerteten Dienstposten gesetzt wird; entscheidend ist vielmehr die konkrete Personal- und Konkurrenzsituation vor Ort.

Eintrag von O hne D ienst P osten am 19.Juni 2008


Setzverfahren 02

Meine Dienststelle ist der ehemahlige TED-S Rosenheim, jetzt TEHu Deggendorf. Ich habe gehört, dass wir uns im Rahmen des Setzungsverfahrens auf Antrag in die BPOLI Rosenheim setzen lassen können. Stimmt diese Aussage? Ich frage deshalb, da es diesbzüglich auch eine gegensätzliche Aussage gibt.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Bei der Erarbeitung der Dienstvereinbarung wurde davon ausgegangen, dass die Angehörigen des TED Rosenheim am bisherigen Dienstort verbleiben, organisatorisch der Abteilung Deggendorf zugeordnet und (als “ausgelagerte Deggendorfer”) beim TED in Rosenheim auch (wieder) gesetzt werden. Eine Setzung der TED-Angehörigen beim Einzeldienst war nicht ausdrücklich vorgesehen, wurde aber auch nicht näher diskutiert. Zu bedenken ist auch, dass die Bereitschaftspolizei einen funktions- und einsatzfähigen TED in Rosenheim braucht. Einzelfälle sind allerdings immer machbar, deshalb sollten sie gemeinsam mit den Personalräten bei den Direktionen Bundesbereitschaftspolizei und München diskutiert werden.

Auch wenn jetzt keine Setzung beim Einzeldienst erfolgen sollte, können sich auch Rosenheimer TED-Angehörige spätestens in der Ausschreibungsrunde auf Dienstposten bei der BPOLI Rosenheim bewerben (Ziffer II. 4 Satz 3 und Ziffer III. 5). Einzelfälle, die eine vorherige Berücksichtigung erfordern, sind unbenommen.

Eintrag von Andreas am 19.Juni 2008


05: Allgemein.

Hoffentlich kann der BHPR die Viellzahl an Fragen erschöpfend und vor allen Dingen zeitnah beantworten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es nach meinem Kenntnisstand keine zentralen Aus - bzw. Durchführungs- bestimmungen geben soll. Der Inhalt der Dienstvereinbarung soll wohl durch jede der sieben Direktion “mit Leben” erfüllt werden. Im schlechtesten Fall gibt es dann sieben verschiedene Auslegungen und Ansichten über die Umsetzung der DV. Aber schaun wa mal !

Wer oder was sind geteilte Dienststellen ?

Was heißt “Verdrängungen soll es grundsätzlich” nicht geben ?

Was passiert mit Kollegen, die am 29.02.2008 im Überhang geparkt waren oder auf einer KW - Stelle gesessen haben ?

Was passiert z.B. mit Kollegen, die derzeit den zweijährigen Praxisaufstieg machen und irgendwann nächstes Jahr fertig sind ? Dienstposten bis 29.02.2008 = m.D. !

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung.

Die Überrwachung der Einhaltung der Dienstvereinbarung obliegt dem Bundesministerium des Innern und dem Bundespolizeihauptpersonalrat.

Unter “geteilte Dienststellen” wurde verstanden, dass bisherige Dienststellen mit ihren Außenstellen (Einsatzabschnitte, Dienstverrichtungsräume) örtlich neu aufgeteilt wurden, so dass bisherige Dienstorte einer Inspektion nunmehr Dienstorte von mehreren Inspektionen geworden sind.

Verdrängungen auszuschließen bedeutet, dass im Regelfall kein Beschäftigter einer Dienststelle seinen bisherigen Beschäftigungsort verlieren und (heimatfern) versetzt werden soll, nur weil ein Mitarbeiter aus einem anderen Beschäftigungsort oder einer anderen Beschäftigungsdienststelle dessen bisherige und unveränderte Tätigkeit übernehmen will. Es sollen Versetzungsketten ausgeschlossen werden (Domino-Effekt).

Beamtinnen und Beamte iner Dienststelle ohne Dienstposten werden dort ohne Dienstposten weitergeführt (Ziff. III. 1, Satz 3 und 5) und nehmen wie alle anderen Diemnststellenangehörigen am (Setz-)Verfahren teil.

Die Regeln des Attraktivitätsprogramms für Aufstiegsbeamte (Zieldienstpostenzuweisung, Umwandlung eines hebungsfähigen Dienstpostens in einen des gehobenen Dienstes) werden durch die Dienstvereinbarung nicht berührt und gelten weiter. Der Stellenbedarf ist durch die Direktionen mit zu berücksichtigen.

 

Eintrag von Erwin am 19.Juni 2008


Themenbereich 02:

Welche Chancen hat ein Beamter heimatnah verwendet zu werden, wenn seine “alte” Dienstelle mit einer anderen fusioniert? In meinen Fall reize ich momentan die Tagespendlerbereich voll aus, muss aber in Zukunft noch weiter fahren.Zählen dann Sozialpunkte???

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Setzung erfolgt statusamts-bzw. und funktionsadäquat und nach Sozialkriterien mit Zuweisung des Dienstortes.

Das heißt, z. B. als KSB im Vergleich mit KSB wird nach Sozialpunkten entschieden.     

Eintrag von Rene am 19.Juni 2008


Hallo Jupp,

eine bescheidene Frage, wie geht man innerhalb dieser Reform mit Bundespolizeiehen um. Die Dienstvereinbarung
lässt sich dazu nämlich nicht aus. Im 1. Schritt zählen ja
L/E- und Befähigung, nur bei Gleichheit die Sozialkriterien. Die gleiche Frage im 2. Schritt, ich werde vermutlich gesetzt und die Ehefrau ???
Ich hoffe auf eine Antwort und verbleibe mit
freundlichen Grüßen

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Ehe und Familie sind schon durch das Grundgesetz geschützt. Dieser Schutz muß sich in den personalwirtschaftlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Neuorganisation wiederfinden. Darüber, dass das auch geschieht, haben sowohl die Dienststelle als auch die zuständige Personalvertretung zu wachen.

Eintrag von Max am 19.Juni 2008


01:
Hallo Jupp,

ich bin ein junger verheirateter Meister mit einem Kind und Eigentum. Würde mich ein Obermeister mit keinem einzigen Sozialpunkt bei der Setzungs- bzw. der Bewerbungsphase ausstechen?

Gruß
PM

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Nein, hier findet eine Setzung nach Sozialpunkten statt.

Eintrag von PM am 19.Juni 2008


04.

Werden PVB in der Gruppe bei den nächsten Ausschreibungen mit berücksichtigt oder müssen diese bis zur letzten Ausschreibung warten, um dann sich evtl. auf den Rest zu bewerben? Was ist mit den sogenannten Standzeiten in den Abteilungen?

Gruß
Mark

Unsere Meinung:

PVB in der Gruppe werden bei der ersten Ausschreibung berücksichtigt.

Eine Festlegung auf Standzeiten in den Verbänden gibt es  derzeit in der Bundespolizei nicht. 

Eintrag von Mark am 19.Juni 2008


02:
04:

Kann ein Gruppenführer gD (A10) auf stellv. Zugführer oder gar auf Zugführer gesetzt werden?

Kann der Gruppenführer gD, nachdem er gesetzt wurde, sich im 2. und 3. Schritt auf andere Dienstposten bundesweit bewerben?

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Grundsätzlich kann ein Gruppenführer nicht auf einen Dienstposten stellv. Zugführer oder Zugführer gesetzt werden.

Gesetzte Gruppenführer können sich anschließend auf andere Dienstposten bewerben.  Kolleginnen und Kollegen, die dann noch unterzubringen sind ( d.h. keinen Dienstposten haben ) werden allerdings dabei bevorzugt.

Eintrag von Matz am 19.Juni 2008


02:
04:

Zu meinem vorherigen Beitrag: Kann ein Gruppenführer mit A9 gD auf stellv. Zugführer oder gar auf Zugführer gesetzt werden?

 

Unsere Meinung:

Nein, grundsätzlich nicht ! 

Eintrag von Matz am 19.Juni 2008


Hallo Ralph Karsten !
Als alter HOD ist es mir wohlbekannt,dass man auf fernem Posten schnell von “zu Hause” vergessen wird.
Solltest du aus den bisherigen Beiträgen keine Antworten zu den wichtigen Reformthemen deinerseits erhalten,schick mir deine @ - adresse.
Versorge dich und die Gruppe dann mit den erforderlichen Infos.
Beste Grüße
Ernst Welge
(ernst.welge.@polizei.bund.de)

Eintrag von Ernst Welge am 20.Juni 2008


Ich bin PK z.A. und funktionsweise als GL in einer fusionierten BPOLI eingesetzt. Mein “z.A.” fällt erst Ende Februar 2009 weg. Werde ich im Rahmen der Setzungsschritte berücksichtigt? Werde ich weiterhin wie gehabt personaltechnisch im “Überhang” geführt u. bekomme dann nächstes Jahr bei Wegfall meines “z.A.” einen Dienstposten zugeteilt, der frei geblieben ist? Wenn dies zutrifft, handelt es sich dann um einen Dienstposten innerhalb der BPOLI / BPOLD oder kann es auch passieren, dass ich einer ganz anderen BPOLD zugewiesen werden kann?

Unsere Meinung:

PK z. A. sind zu setzen.  

Eintrag von strohbel am 20.Juni 2008


01: Sozialauswahl
in dem sozialpunktekatalog werden für unterhaltspflichtige kinder unter 18 Jahren, die nicht im eigenen haushalt wohnen, punkte ausgeworfen.
wie sieht das aus für unterhaltspflichtige kinder über 18 jahren - (hier berufsausbildung oder studium), die beim anderen elternteil wohnen!!!
werden diese kinder nicht mehr berücksichtigt??
ist das nur ein versehen oder absicht??

gruß
happy

 

Unsere Meinung:

Für diese Kinder müßte die gleiche Regelung gelten, wie für Kinder die im eigenen Haushalt leben. Wir werden diese Frage baer noch einmal abklären.

Eintrag von thomas am 21.Juni 2008


Durch die Fusion mehrerer BPOLI´n sind wir laut ODP zu viele DHF.Werden die Stellen ausgeschrieben oder gesetzt?Wenn gesetzt ,geht es da nach Sozialpunkten und wer entscheidet die Setzung?Und was passiert ggf.mit den andreren DHF+DH? Es sind ja alle auch KSB und fallen sie denn dort rein.
Denn einfach so den DH wegnehmen der gerade seine Prüfung gemacht hat wäre ja quatsch und mit DHF umsetzen ist auch nicht so einfach (Unterbringung/Grundstück etc.)

 

Unsere Meinung:

Wir gehen davon aus, dass der ODP im Bereich DHF überarbeitet wird und das keine DHF innerhalb der Bundespolizei wegfallen werden. Die Entscheidung dazu liegt beim Bundespolizeipräsidium Potsdam.

Eintrag von qwer am 21.Juni 2008


02: Setzverfahren
Mehrere BPOLIen fusionieren.
In einer davon waren die DGL auf A11 beschränkt. In den beiden anderen offen bis A12.
Nun gibt es also fiktiv bis zu 10 A12er und 5 A11er.
Wie wird hier “statusamts- bzw. und funktionsadäquat” gesetzt?
Gäbe es tatsächlich nur 5 A12er, würden die dann automatisch gesezt?

P.S.: Und vielen Dank für diese Informationsplattform!

 

Frage: Sind die Dienstposten jetzt A 10 - 12 oder A 11 - 13?

Wenn die Dienstposten höher bewertet wurden( A 11 - 13 ) dann erfolgt die Setzung nach Eignung, Leistung und Befähigung. Wenn nicht, erfolgt die Setzung nach Sozialkritierien.

Eintrag von Ralph am 21.Juni 2008


Hallo,
ich bin Angehöriger einer zusammmengelegten BPOLI in der abzusehen ist, dass auch nach der Fusion das Verhältnis DP und vorhandene PVB relativ ausgeglichen ist. Meine Fragen:
1.Kann ich von mir aus (da ich schon länger weg möchte) auf eine Setzung in meiner BPOLI verzichten- und wie kann ich da vorgehen? Im Falle einer Setzung bin ich ja nach Dienstvereinbarung erst im übernächsten Schritt wieder bewerbungsfähig!
2.In letzter Zeit kam es gerade im Bereich PD Pirna zu sehr kurzfristigen “Abordnungen” (siehe erster Eintrag Mütze-Glatze). z.B. wurden 40 Beamte in den Bereich Leipzig Flughafen abgeordnet. Aufgrund des kurzen Zeitraumes war es für viele (wie auch mich, 2 Kinder) nicht möglich in dieser kurzen Zeit alles zu regeln um eine solche Abordnung antreten zu können.
Jetzt wird offen bei diesen Leuten über Setzung auf den neuen Dienststellen gesprochen- klar: so kann man die Kosten der Reform auch niedrig halten. Zudem nicht alle Abgeordneten aus Dienststellen mit Überhang kamen. Wie ist die Haltung meiner Gewerkschaft zu solchen Vorgängen?

 

Unsere Meinung:

Du kannst auf die Setzung verzichten und Dich dann in der folgenden Ausschreibung auf die freien und besetzbaren Dienstposten innerhalb der Bundespolizei bewerben. Schicke uns Deine Situation einmal direkt an unsere Geschäftsstelle. Wir werden uns dann umgehend wieder melden.   

Eintrag von Sven am 21.Juni 2008


05: aufschichtungsfähige Dienstposten
Im alten ODP waren einige DP im KSB-Bereich und viele bei den Funktionern aufschichtungsfähig ausgeworfen. Im neuen ODP hingegen sind keine aufschichtungsfähigen DP mehr ersichtlich, nur die bereits aufgeschichteten sind genannt.
Welche DP sind künftig aufschichtungsfähig? Der LG 30 5-11 läuft ja bereits und einige Kollegen sind hiervon betroffen. Ist bis zum Abschluss des LG mit einer Regelung zu rechnen?
Auf den alten DP, wenn er im mD bleibt können sie nicht zurück, da sie dann ja im gD bin. Wie wird hier verfahren?

Gruß Frusti

Unsere Meinung: 

Die aufschichtungsfähigen Dienstposten werden überarbeitet und neu festgelegt. Wir gehen davon aus, dass die Festlegung baldmöglichst durch die Dienststelle veröffentlicht wird.  

Eintrag von Frusti am 22.Juni 2008


Im neuen ODP werden die aufgeschichteten Dienstposten (nach LG 30 5-11) nur allgemein als KSB 9/10 gd (AF) benannt bzw. aufgeführt. Nun haben ja viele Beamte diesen Lehrgang auf speziellen Dienstposten bzw. in Spezialfunktionen (Bearbeiter Org/Einsatz, WaWe, Bedo, Diensthundeführer u.a.) absolviert. Meine Frage: Verbleiben diese Beamte auf ihren Dienstposten in den Spezialfunktionen nach erfolgreicher Setzung bzw. werden diese Beamte in ihren Funktionen verglichen bei Setzung nach Sozialpunkten?

Eintrag von Thomas am 22.Juni 2008


Hallo, schön das es es gibt, dieses Forum.
Meine Frage bezieht sich auf das Setzverfahren
(02):

Die Konstellation ist folgende:
Ermittlungsdienst Stellen im Bereich
8-9Z mD und 9-10 gD = 12
Im Bereich 9-11 gD = 10
Ein Leiter 12-13 gD;
kein Vertreter 12 gD (Warum kann niemand sagen, oder?)

Durch Zusammenlegung sind für diese Stellen
aus dem alten ODP Ermittler vorhanden:

Bereich 8-9z mD und 9-10 gD = 15
Bereich 9-11 gD = 4
Bereich 12-13 gD = 2

Demnach könnten im Bereich 8-9z mD und 9-10 gD
5 Kollegen nicht gesetzt werden.
Es wäre aber ein Fehl von 6 Kollegen im Bereich
9-11 gD.

Meine Frage:
Können Kollegen die die Laufbahnbefähigung für den
G-Dienst besitzen auch auf die Stellen 9-11 gD
bereits gesetzt werden?

Mit Spannung erwarte ich Eure Antwort.
Danke
Cop

Eintrag von Cop am 22.Juni 2008


Setzverfahren:
Wie ist das, wenn eine BPOLI mit der anderen zusammen gelegt wird.
Können die Kollegen in der BPOLI welche noch existiert damit rechnen gesetzt zu werden?

Gruß Steffen

Unsere Meinung:

Wenn alt Inspektionen zu einer neuen Inspektion fusioniert sind, werden die Kolleginnen und Kollegen dieser neuen Inspektion in der Phase 1 gemeinsam gesetzt.  

Eintrag von Anonymous am 22.Juni 2008


ich bin angehöriger einer zusammengelegter bpoli. kann ich damit rechnen gesetzt zu werden

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Das kommt darauf an, wieviele Dienstposten die neue Inspektion hat. Wenn die Inspektion sich in einem “Aufwuchsbereich” befindet, dann ohne weiteres ja. Wenn die Inspektion Personal abbauen muß, dann zählt das in Phase 1 des 2. Schrittes festgelegte Setzungsverfahren.  

Eintrag von Anonymous am 22.Juni 2008


wieviel sozialpunkte gibt es für unterhaltspflichtige kinder über 18 jahren die noch eine schuliche ausbildung machen?

gruß steffen

Unsere Meinung:

Sechs Punkte ( 5 + 1 )

Eintrag von Anonymous am 22.Juni 2008


Ich möchte an die Frage von Steffen anknüpfen. Mein Sohn ist 21 Jahre alt und wohnt noch bei mir im Haus.Ab August beginnt er eine schulische Ausbildung ohne jeglich finanzielle Vergütung. Wie verhält es sich hierbei mit den Sozialpunkten . Auf einer anderen Webseite steht unter Dienstvereinbarung in der Rubrik “Katalog Sozialkriterien” hinter - KINDER DIE IM EIGENEN HAUSHALT LEBEN - 5 Punkte. Auf ihrer Homepage stehen die 5 Punkte hinter-JE KIND BIS ZUM VOLLENDETEN 18 LEBENSJAHR.
Kann ich mit den 5 Punkten rechnen oder eher nicht ???

 

Unsere Meinung:

Sechs Punkte ( 5 + 1 )

Eintrag von Ingo Erler am 22.Juni 2008


03 Tarifbeschäftigte
Hallo Kolleginnen und Kollegen vom Bundespolizeihauptpersonalrat !
z.Z bin ich noch Beschäftigter IuK (Vergütungsgruppe VI b )in TVöD. Seit 18 Jahren im BGS bzw. BPOL . von 1990-1997 als Ang im PVD danach Büroangestellter und Ang. IuK bei einer Großen BPOLI die für Thüringen zuständig ist. Nach neuen ODP gibt es jetzt 3 DP PVB IKT. laut Dienstvereinbarung müßte mir ein gleichwertiger Arbeitsplatz angeboten werden . Nun meine Frage ? kann ich mich auf eine im ODP für PVB IKT ausgeschriebene Stelle bewerben, oder muß ich eine Stelle im ID Bewertet mit BAT IX - VIII annehmen ( schlechter bewertet oder gibt es einen Ausgleich )

MfG
HG

Unsere Meinung

 Als IuK Beschäftigter gehörst Du zur RBW und dort läuft aktuell eine Abfrage, ob Beschäftigte künftig in der RBW oder in einer TAST beschäftigt werden wollen. Beschäftigte der RBW fallen unter Abschnitt IV der Dienstvereinabrung Tarif und müssen aktuell überhaupt keine “Stelle annehnmen”. Ausgeschrieben sind im Bereich der RBW lediglich neue Stellen (zumeist im administrativen Bereich). Eine Bewerbung von Tarifbeschäftigten auf PVB DP ist nicht möglich.

Eintrag von H.G am 23.Juni 2008


Warum werden die stellv. GF.Stellen auf Z. Stellen gehoben und gleichzeitig sollen diese in Zukunft bzw. jetzt schon ( wie am Anfang von Euch begründet,Punkt 2) von Jungkommissaren besetzt werden,obwohl immer noch PHM als GF Dienst machen,aber diese Stellen garnicht erhalten. Eine Milchmädchenrechnung sondersgleichen,diese Stellen mit Z verpuffen doch wenn keiner aus dem mittleren Dienst sie erhält. Was soll das alles???? Bin übrigens einer dieser Betroffenen.

Unsere Meinung:

Diese Frage ist so nicht zu verstehen. Können Sie das bitte einmal konkret machen ?

Eintrag von Hans am 23.Juni 2008


Setzungsverfahren:

Hallo, ich bin Angehöriger einer A/O Einheit. Wenn z.B. bei der MFE Hamburg 11 Stellen frei sind und 18 Personen auf die Stellen gesetzt werden wollen, wird dies nach Eignung, Leistung und Befähigung verteilt oder wird nach Sozialpunkten gesetzt?
Beispiel: POM 8 Punkte in der Beurteilung, 6 Sozialpunkte
und POM 6 Punkte in der Beurtielung, 10 Sozialpunkte
Wer wird auf die Stelle gesetzt?

Gruß Carsten

Unsere Meinung:

Bei bisher gleichbewerteten Stellen wird nach Sozialkriterien entschieden. Bei Stellen, die durch die Neuorganisation höher bewertet wurden, wird nach Eignung, Leistung und Befähigung entschieden.

Eintrag von Stock am 23.Juni 2008


Fragen zu 05:
1. Wie sollen eigentlich Verdrängungen (”Dominoeffekte”) bei den “alten Amts- und BPOLP-Stäben” vermieden werden ?
Bei der Personalauswahl für die neuen BPOLD wird ja nach LEB entschieden. Somit ist eine Verdrängung zumindest der “Eckmänner” vorprogrammiert. Diese dürfen sich dann im Schritt II, Teil 2 bei den umliegenden BPOLI auf “statusamts- bzw. und funktionsadäquate” Dp setzen lassen.
2. Wieso hat der HPR eine deratige Benachteiligung der og. Kolleginnen und Kollegen in Kauf genommen ? Gleichbehandlung bedeutet für mich, dass bei allen das selbe Verfahren (Ausschreibung/Setzung)angewandt wird.

LG

Unsere Meinung:

Dieses Verfahren wurde nach intensiven Verhandlungen zwischen dem BMI und dem Bundespolizei - Hauptpersonalrat festgelegt. Der Hauptpersonalrat konnte dabei noch durchsetzen, dass die angesprochenen Kolleginnen und Kollegen bereits in der 2. Phase einbezogen wurden.   

Eintrag von MA ohne Dp am 23.Juni 2008


Thema Setzverfahren:

Nach meinem Aufstieg gem. § 16 a BGSLV im Jahr 2001 bin ich seit 2003 Inhaber eines Dienstpostens DGLV (A 9-11 gPVD) bei einer Flächeninspektion, als PHK A 11. Diese Dienstposten sind im neuen ODP aufgewertet nach A 10-12 gPVD.
Meine Frage ist nun, ob ich funktionsadäquat auf diesen Dienstposten gesetzt werden kann, obwohl in den Ausschreibungskriterien die uneingeschränkte Laufbahnbefähigung gefordert wird. Dies natürlich nach dem geltenden Laufbahnrecht ohne Beförderungsmöglichkeit.
Sollte dies nicht möglich sein, ist die Frage, ob ich ansonsten auf einen Dienstposten GL (A 9-11 gPVD) gesetzt werden kann, obwohl ich einen solchen Dienstposten nicht inne hatte.

Unsere Meinung:

Ja, die Dienstvereinbarung sieht ausdrücklich die funktionsadäquate Setzung vor. Diese Setzung wird auf dem bisherigen Dienstposten vorgenommen und hat nichts mit einer Ausschreibung zu tun.

Eintrag von Jürgen Dohr am 23.Juni 2008


Hallo, ich lese dieses Forum seit einiger Zeit. Nun meine Frage: Werden die Fragen auch öffentlich, d.h. im Forum beantwortet? Seit den ersten Einträgen stehen nämlich nur noch die Fragen im Netz!!!

Unsere Antwort hierzu:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir werden auch weiterhin alle Fragen nach und nach beantworten, bitten aber im Einzelfall um etwas Geduld.

Eintrag von hannes am 23.Juni 2008


Liebe Kollegen der GdP,

02 Setzverfahren

meine Inspektion ist nicht aufgelöst und wird auch nicht mit anderen zusammengelegt (BPOLI SB).

Dennoch sollen die Dienstposten der neuen Inspektion nach Leistungsgedanken mit Kollegen des aufgelösten BPOL Amtes in Bexbach und der BPOLI KRimB und ggf. auch aus anderen (benachbarten) BPOLI´en besetzt werden.

Dadurch entsteht ein Verdrängungsefekt von oben nach unten, d.h. A12 oder A13 werden auf die DGL stelllen gesetzt und verdrängen somit die ehemaligen DGL in die Funktion des sDGL. Die ehemaligen sDGL werden dann in die Funktion als GL verdrängt.

Jetzt soll folgendes geschehen: Die GL (natürlich nur die eingeschränkt laufbahnbefähigten) sollen auf AF Dienstposten und die voll laufbahnbefähigten sollen die GL Dienstposten erhalten.

Meine Lesart der DV ist anders. Danach müssen in unserer BPOLI die DGL als DGl und die vDGL als vDGL gesetzt werden. Auch müssen alle GL als GL gesetzt werden und die DP die frei sind, können von außen besetzt werden.

Könnt ihr uns dieses erläutern und erklären?

Vielen Dank

Unsere Meinung:

Nach dem Willen der Dienstvereinbarung ist in dieser Inspektion in der ersten Phase zu setzen !

Eintrag von First am 24.Juni 2008


04 Meines Erachtens nach ist es für die Zukunft richtig auch stellv. GF. Stellen mit Kommissaren zu besetzen,aber auch nur dann wenn Stellen frei sind und kein Beamter aus denm mittleren Dienst verfügbar ist bzw. diese Tätigkeit bereits ausführt. Das Attraktivitätsprogramm sieht zwar eine allmähliche Aufwertung dieser Dienstposten vor,doch sollte ,man nicht vergessen das man damit PVB aus dem mittleren Dienst vor den Kopf stößt und indirekt abwertet. Das passiert nämlich immer dann wenn diese die begehrten Stellen nicht erhalten und stattdessen Kommissaranwärter darauf indirekt gesetzt werden. Frage: Wenn schon Z. Stelle für stellv. GF warum dann nicht diese erst mit altgedienten GF besetzen und was über ist in den Gehobenen Dienst abgeben. Dies wurde bei Zehn von elf Abteilungen gemacht…..

Eintrag von Heiko am 24.Juni 2008


02 Setzverfahren
Hallo, ich bin seit 04/07 abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung.In der Regel wird ja der DP dann auch übertragen. Laut altem ODP existierte der DP noch zu meinem Dienstantritt zum 2.4.07 und auch länger darüber hinaus. Die Stelle ist jedoch wie im Feinkonzept angekündigt, gestrichen worden. Ich nehme die Funktion aber noch wahr.
Nun sollen die Kollegen die den gleichen DP schon seit längerem inne haben in der Dienststelle auf andere DP gesetzt werden. Ich schaue hierbei in die Röhre, da mir der eigentliche DP nicht übertragen wurde. Ist dieser Ablauf von der personalführenden Seite richtig vollzogen worden oder hätte mir der DP doch noch übertragen werden müssen?

 

Unsere Meinung:

Dieser Sachverhalt kann so nicht abschließend beurteilt werden. Wir müßten wissen, wo sie am 1. März 2008 personalwirtschaftlich geführt wurden und um welchen weggefallenen Dienstposten es geht. Können Sie uns den konkretenb Sachverhalt bitte einmal direkt an unsere Geschäftsstelle Hilden mitteilen. Wir werden uns dann umgehend melden. 

 

Eintrag von teefee am 25.Juni 2008


02: Setzverfahren

Liebe Kollegen
Die PVB der Auswertung der KrimB haben in der KrimB nach ODP NEU keinen DP mehr.
Ist das richtig, dass diese nicht gesetzt werden und sich erst in der dritten Phase bewerben können?
Stellt dies nicht eine Benachteiligung dar, zumal diese Kollegen zu einer Dienststelle gehören, welche nicht aufgelöst wurden?

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Auch PVB, deren Dienstposten in der Inspektion KrimB weggefallen ist, sind in die Setzungsauswahl bei der KrimB mit einzubeziehen.

Eintrag von Manfred Schreiber am 26.Juni 2008


Hallo,
ich bin derzeit PK´in z.A.und werde im Überhang einer Inspektion geführt.
Während der Ausbildung wurde mir durch das damalig zuständige Präsidium mitgeteilt, dass ich nach Wegfall z.A. eine Stelle zur Gruppenleiterin übertragen bekomme.
Auf Grund der Umstrukturierung und der Setzungsphase sehe ich meine Chancen in dieser Hinsicht allerdings eher als schlecht an.

Kann ich mich, trotz das ich mich noch in meiner z.A.- Zeit befinde, auf eine ausgeschriebe Stelle innerhalb meiner Inspektion bewerben?

Danke schonmal vorweg…

Unsere Meinung:

Ja, Sie können sich auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.

Eintrag von Jen am 26.Juni 2008


Hallo Jupp,

ich bin POM und Angehöriger einer Unterstützungseinheit einer BPOLABT. Mein ehemaliger Dienstposten (A 7/8 )in der UE gibt es im neuen ODP nicht mehr.

Frage 1:

Schritt I

Warum sind nur die neuen MKÜ ausgeschrieben worden und nicht etwa auch die z. B. in Rostock wo ein neuer MKÜ Zug aufgestellt wird.

Frage 2:

Nach Meinung meines Einheitsführers werde ich im Schritt II vermutlich auf eine PVB Stelle ( wieder A 7/8). Ich möchte mich allesdings auch beruflich nach nunmehr 14 Dienstjahren weiterentwickeln und endlich auch mal auf A 9 punkten.
Werde ich allerdings gesetzt habe ich im Schritt III keine Möglichkeit mich zu bewerben, weil ich im Schritt II gesetzt worden bin. Warum?? Oder kann ich eine Setztung verhindern?

Ich hoffe auf Antwort mit freundlichem Gruß PVB der UE

Unsere Meinung:

Die neu aufgestellten MKÜs wurden nach Auffassung der Dienststelle deshalb vorrangig ausgeschrieben, damit die neue Bundespolizeiorganisation zügig arbeitsfähig wird.

Die Setzung soll erst einmal dafür sorgen, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei dann wieder einen Dienstposten haben.

Ist es richtig, dass Sie zukünftig im Raum Rostock Dienst verrichten möchten? Dort ist eine Weiterverwendung nach dem Dienst in der Bereitschaftspolizei in absehbarer Zeit eher schwierig, da der Raum Rostock ein Abbaubereich ist und keine Stellen zur Verfügung stehen werden. Stellen werden sicher in den Ballungsräumen offen sein. Dorthin könnten sie sich sicher auch im dritten Schritt bewerben. Das ist die reale Welt der Bundespolizei.       

Eintrag von Katrin44 am 26.Juni 2008


Liebe Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft. Für mich ist es hinsichtlich der Vergabe von Sozialpunkten völlig unverständlich wie eine Lebensgemeinschaft- bei mehr als 2 Jahren -, in welcher der Lebenspartner einer normalen Arbeit nachgeht , bei der Vergabe von Sozialpunkten besser gestellt ist wie eine Ehe zwischen PVB / PVB`in!
Weiterhin erlaube ich mir die Frage, wie jemand der bereits vor mehr als 10 Jahren Zwangsversetzt worden ist keine Sozialpunkte erhält und jemand der sich innerhalb der letzten 10 unmittelbar nach Beendigung seiner Ausbildung von der Abteilung in seine Heimatstadt hat versetzten lassen hierfür auch noch einen Sozialpunkt erhält?

 

Unsere Meinung:

Sozialpunkte können in einem personellen Umsetzungsverfahren immer nur für die, direkt und objektiv Betroffenen vergeben werden. Gemäß geltender Rechtsprechtung sind rechtlich festgelegte Lebensgemeinschaften Ehen gleichzustellen. Das bildet sich im Sozialkriterienkatalog ab.

Eintrag von Ernstel am 26.Juni 2008


Hallo,
wenn eine Gewerkschaft schon ankündigt Fragen hinsichtlich der Reform zu Beantworten kann es nicht sein, dass man es gerade mal geschafft hat bei 68 Kommentaren etwa 15 zu beantworten, wobei täglich neue Anfragen eingestellt werden. Man sollte sich als Gewerkschaft die Frage stellen, ob dies der richtige Weg sein kann. Von Ungeduld kann hier keine Rede sein, wenn seit 8 Tagen keine Frage mehr kommentiert worden ist!

Eintrag von Hammer am 26.Juni 2008


01 Sozialauswahl:
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft. Für mich ist es hinsichtlich der Vergabe von Sozialpunkten völlig unverständlich wie eine Lebensgemeinschaft- bei mehr als 2 Jahren -, in welcher der Lebenspartner einer normalen Arbeit nachgeht , bei der Vergabe von Sozialpunkten besser gestellt ist wie eine Ehe zwischen PVB / PVB`in!
Weiterhin erlaube ich mir die Frage, wie jemand der bereits vor mehr als 10 Jahren Zwangsversetzt worden ist keine Sozialpunkte erhält und jemand der sich innerhalb der letzten 10 unmittelbar nach Beendigung seiner Ausbildung von der Abteilung in seine Heimatstadt hat versetzten lassen hierfür auch noch einen Sozialpunkt erhält?

 

Unsere Meinung:

Sozialpunkte können in einem personellen Umsetzungsverfahren immer nur für die, direkt und objektiv Betroffenen vergeben werden. Gemäß geltender Rechtsprechtung sind rechtlich festgelegte Lebensgemeinschaften Ehen gleichzustellen. Das bildet sich im Sozialkriterienkatalog ab.

Eintrag von Ernstel am 26.Juni 2008


02 Setzverfahren
Kann ein PVB, welcher zurzeit einen DP stellv. DGL inne hat, diesen aber nicht wahrnimmt, sondern den DP eines SB GrePo (welcher nicht besetzt ist), auf diesen GrePo DP gesetzt werden? oder wird er auf seinen DP (stellv. DGL) gesetzt?

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Dazu müßte der genaue Sachverhalt bekannt sein. Bei entsprechender Sachverhaltschilderung können wir die Frage beantworten. 

Eintrag von Reformierer am 26.Juni 2008


Hallo, ich bin derzeit in einem Revier tätig. Meine Inspektion ist zu einem Revier abgestut worden. Die “heisse Phase” steht nun auch uns ins Haus. Inwieweit wird die selbstständigkeit des Ehepartners (z.b. Chef einer Firma mit ca. 30 Angestellten) geprüft und berücksichtigt? Zudem habe ich ein Kind im Alter von 5 Jahren.

 

Unsere Meinung:

 

Für Kinder ist eine konkrete Bepunktung im Sozialkritierienkatalog vorgesehen.

Zudem ist jede einzelne Setzungsmaßnahme auch eine eigene Personalmaßnahme, in der alle Einzelfallgestaltungen abzuprüfen sind. Die Personalvertretungen vor Ort sind entsprechend zu beteiligen. Das gilt natürlich auch für die Selbständigkeit des Ehepartners.  

Eintrag von julemama am 26.Juni 2008


01
Was soll diese sinnlose Sozialauswahl überhaupt?
Sind wir nicht alles Menschen und keine Punkte? Wer ein Haus bauen, Kinder zeugen oder auch heiraten will tut dies doch von sich aus und wird dazu nicht gezwungen. Wenn jemand dies nicht möcht, darf er doch nicht schlechter gestellt werden. Alle Menschen sind gleich, oder sind die Hausbesitzer, Eheleute, Mütter/Väter besser?
Wir haben diesen Beruf gewählt und müssen nun mit den, für viele negativen, Dingen leben. Genau da dürfen keine Unterschiede gemacht werden.

 

Unsere Meinung:

 

Die Sozialkriterien sind Ausfluss der geltenden Rechtsprechung.

Eintrag von Schichtler am 27.Juni 2008


Gegenfrage lieber Kollege Ernstel…warum sollte jemand genausoviele Sozialpunkte erhalten wie ich, wenn er erst ein Jahr verheiratet ist,während ich der seit zehn Jahren glücklich in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, diesem Einjährigen gleichgestellt werde. Glaub mir ob verheiratet oder eheähnliche Gemeinschaft…..der Unterschied hier ist nur das Papier was Du bei der Hochzeit unterschreibst. Also laß solche dummen Vergleiche.Denk mal an die Scheidungsquote

Eintrag von Bpolizist am 27.Juni 2008


02 DRINGEND

Lieber Jupp,

ich schreibe, da ich wissen muss, ob ich mich jetzt bewerben soll.

Ich gehöre zu einer BPOLI, die Aufwuchs hat!!!
Ich bin DGL A 12. Diese Tätigkeit im Schichtdienst übe ich seit vielen, vielen Jahren - und sehr gerne aus.

Jetzt soll ich im Vergleich zu A12er und A13ern des aufgelösten Amtes und einer KRIMB verglichen werden und ich soll nur noch stellv. DGL werden, damit vom aufgelösten Amt Kollegen unterkommen.

Das verstehe ich nicht. Ich lese die DV, dass die DGL zu sezten sind. Da gibt es doch gar keine andere Möglichkeit in einer Inspektion, in der sich nichts verändert - oder?

Muss ich mich verdängen lassen???

Dank für die Antwort

Mauschel

 

Unsere Meinung:

Genau diese Verdrängung will die Dienstvereinbarung nicht. Ich wüßte nicht, was einer Setzung entgegensprechen sollte?

Können sie uns den Sachvrerhalt einmal konkret an unsere Geschäftsstelle Hilden miteilen. Danke !  

Eintrag von Mauschel am 28.Juni 2008


Kann vielleicht mal jemand erklären, warum laut DV die Gifhorner einen Vorteil bei der Bewerbung zur MKÜ haben sollten, dies jetzt aber doch nicht so gehandhabt wird? Wozu eine Dienstvereinbarung, wenn sich keiner dran hält?

Unsere Meinung:

Für die Gifhorner Kolleginnen und Kollegen wurde die Ziffer IV.4. in die Dienstvereinbarung eingefügt.

Die Personalvertretungen werden darüber wachen, dass diese Festlegungen auch eingehalten werden. Bitte bei Verstössen direkt mit den Personalvertretungen vor Ort Verbindungen aufnehmen.

Eintrag von Da Woop am 28.Juni 2008


Nach welchen Kriterien wird gesetzt.Nach E/L/B oder gleichzeitig nach Sozialpunkten.Wenn nach E/L/B heißt das denn alle PHM werden gesetzt und der Rest wird unter den POM und PM aufgeteilt? Oder muß mann beim Leiter ein Stein im Brett haben ?

 Unsere Meinung:

 

Es wird entweder nach Sozialpunkten oder nach Leistung, Eignung und Befähigung gesetzt. Auf Dienstposten mittlerer Dienst kann auf jeden Fall gesetzt werden. Dabei wird es regelmäßig nach Sozialpunkten gehen. 

Eintrag von qwer am 29.Juni 2008


Der Dienstposten des Diensthundelehrwartes an den Direktionen ist gem. ODP ein Dienstposten A9-11gD. Diese Dienstposten waren und sind zum Teil durch Mitarbeiter des mD besetzt und zum Teil durch Mitarbeiter des gD. Es kommt hier nach ODP zum Personalabbau nach bisherigem Stand. Alle DHLW-Stellen der Direktionen wurden ausgeschrieben. Jetzt meine Fragen hierzu:

1. Es gibt, angenommen, Direktionen mit 5 ausgeschriebenen Dienstposten-DHLW und nur 2-3 Diensthundelehrwarte des gD. Was geschieht mit den somit vakanten übrigen Stellen, wenn keine Bewerber sonst aus dem gD kommen?

2. Können diese Stellen wieder durch Mitarbeiter mD besetzt werden, selbst wenn die Zulassung zum Aufstieg in den gD nicht oder noch nicht vorliegt?

3. Kann sich ein Mitarbeiter mD mit Zulassung zum Aufstieg und den notwentigen fachlich geforderten Voraussetzungen (Diensthundeführer / ausgebildeter Diensthundelehrwart) auf eine dieser Stellen bewerben und sie als Zieldienstposten vor oder während der Ausbildung übertragen bekommen?

 

Unsere Meinung:

Wenn diese Dienstposten nicht mit Fachleuten aus dem gehobenen Dienst besetzt werden können, dann macht es nur Sinn, sie mit Fachpersonal aus dem mittleren Dienst zu besetzen. Der Punkt II. 3 der Dienstvereinbarung regelt, dass eine Besetzung von dienstposten auch dann möglich ist, wenn das Erfüllen der Anforderungsprofile durch aus - und fortbildende Maßnahmen zeitnah erreicht werden kann. Das gilt auf jeden Fall für die Zieldienstposten, es kann nach unserer Überzeugung aber auch für andere Fallgestaltungen gelten.  

Eintrag von egalll am 30.Juni 2008


Hallo Jupp,

Setzverfahren 02

Ich bin Angehöriger der MFE und habe den Praxisaufstieg abgeschlossen. Ich habe mit einem Kollegen eine Zweitwohnung, da wir durch die ständigen Wechseldienstzeiten nicht ständig nach Hause fahren können. Wir wollen beide versuchen in eine Heimatnahe Dienststelle zu kommen. Jetzt heißt es ich werde im 2. Schritt gesetzt und kann mich dann im 2. Teil des Schrittes doch auf einen freien Dienstposten bewerben, dafür rückt dann jemand auf der Liste nach.
Meine Frage: Wenn ich mich nicht setzen lasse und ich bekomme keinen freien Dienstposten in Heimatnähe, was passiert dann mit mir?

Gruß Hans-Dieter Lambrecht

 

Unsere Meinung:

Wenn sich jemand aus seinem Dienstposten heraus bewirbt dann macht es nur Sinn, die Nachbesetzung so lange auszusetzen, bis die Bewerbung des Kollegen abgearbeitet ist. Bekommt er den neuen Dienstposten, kann nachbesetzt werden. Bekommt er den Dienstposten nicht, bleibt er auf seinen bisherigen Dienstposten. Das ist auch der zentrale Grund dafür, dass die personelle Umsetzung der Neuorganisation nur Schritt für Schritt abgearbeitet werden kann.

Eintrag von Hans-Dieter Lambrecht am 30.Juni 2008


Hallo

kurze Frage meinerseits:

Warum werden / wurden die neu geschaffenen Dienstposten
“Sachbearbeiter Innerer Dienst - gD VB ” in den Inspektionen nicht mit ausgeschrieben?
Woher nimmt man das Personal dafür ???
Wenn mann setzt, gehts doch auch wieder nur nach der Nase!

Unsere Meinung:

Weil im ersten Schritt nur die Stellen im Präsidium und den regionalen Bundespolizeidirktionen ausgeschrieben wurden um überhaupt eine personelle Grundbesetzung zu gewährleisten. 

Eintrag von Eine TB'e am 30.Juni 2008


Es wurden aktuell Änderungen im ODP vorgenommen, welche zum Teil Stellen auf AF anhoben. Auf welche Veranlassung hin geschieht dies, dass KSB zgl DHF - Stellen angehoben werden und an wen wendet man sich in diesem Fall?

 

Unsere Meinung:

Änderungen des ODPs und die damit verbundenen Hebung von Dienstposten sind Organisationsmaßnahmen, die allein im Direktionsrecht der Bundesregierung liegen. Dieses Recht wird in der neuen Organisation durch das Bundespolizeipräsidium Potsdam unter Fachaufsicht des Bundesministerium des Innern ausgestaltet. Wenden Sie sich bitte dazu an das Bundespolizeipräsidium Potsdam a.d.D. 

 

Eintrag von egalll am 30.Juni 2008


01 Sozialpunkte:

Meine Frage: ich habe mit meiner Lebensgefährtin zwei Kinder - wir wohnen aber erst seit Dezember 2006 zusammen. Bekomm ich nun trotzdem die Punkte für die eheähnliche Gemeinschaft oder nicht?

 

Unsere Meinung:

 

Auch wenn der konkrete Fall durch die Dienstvereinbarung nicht abgedeckt ist, ist dieser Lebenssachverhalt bei den personalwirtschaftlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Dabei ist auch die Frage wichtig, ob sie auch Sorgerechte für die Kinder ausüben. Bringen sie ihre soziale Situation auf jeden Fall in die Entscheidung ein. 

Eintrag von Polizist am 30.Juni 2008


Frage:

Veränderter Dienstposten?

In der DV steht, …. wenn der Dienstposten dich verändert hat …

Nun meine Frage:

Ich bin vDGL (A 11 uneingeschränkt) einer BPOLI, die sicht nicht verändert hat.

Die neue Bewertung des Dienstposten ist A11/A12 (also höher bewertet).

Meine Direktion (Koblenz) ist der Auffassung, dass sich der Dienstposten geändert hat und nun sollen Kollegen von aufgelösten Dienststellen in die Auswahl mit einbezogen werden.
Folge: Ich werde verdrängt als Gruppenleiter.

Ist dieses richtig?

Danke für die Antwort

PS: Das Forum ist klasse

 

Unsere Meinung:

 

Gemäß Schritt II erste Phase ist in Ihrer Inspektion zu setzen. Das gilt auch für Ihren Dienstposten.

Eintrag von Wurschtel am 1.Juli 2008


Zu 02
Moin,
den Kollegen einer regionalen Bereichswerkstatt - temporären Außenstelle - bei einer BPOLABT wurde bisher die Unterbringung im Überhang des BPOLP und somit auch weiteren Beförderungsmöglicheiten (Leiter A9-11 gD, jetzt POK, § 30 5-11) vorgegaukelt. Jetzt kommt mit der DV und der Erläuterung durch Ref 64, die Setzung innerhalb RBW, auf freie DP vorsieht eine Ernüchterung.
Da nicht frei, Setzung auf einen DP der Abt. auch wenn nicht gewollt, mit Rückabordnung zum BPOLP um dieselbe Tätigkeit wahrzunehmen, hier soll auf jeden Fall der Betrieb noch min. 5 – 7 Jahre aufrechterhalten werden, dies ist aber auch nirgends verbindlich niedergeschrieben.
Da im Rahmen der Reform die DP A9-11gD sehr rar geworden sind, ist bei gleicher Tätigkeit und Qualifikation das Ende der Karriere erreicht. Halte ich für nicht fair.
Wo sind da die Möglichkeiten.
Übrigens – 3. Reform, 3. Mal bis auf Höhe des ehemaligen Schriftbogen reingegriffen.

Gruß

 

Unsere Meinung:

Die Setzung soll zuerst einmal wieder Gundlage und Panungssicherheit für die, von der Neuorganisation betroffenen Kolleginnen und Kollegen herstellen. Wie sich der Bereich der Werkstätten insgesamt entwickelt, scheint uns noch ein Stück offen zu sein. Gerade in diesem Bereich hat die Neuorganisation sicher “nicht der Weisheit letzten Schluss” gebracht. Bleibt zu hoffen, dass wir bald zu besseren Ergebnissen kommen.

Eintrag von rollo am 1.Juli 2008


Hallo,

kurz die Eckdaten als Grundlage:

2-jähriger Praxisaufstieg, voraussichtlich/hoffentlich beendet 2009, Angehöriger des ErmD einer BPOLI.

Frage: kann ich im Rahmen der Setzphase auf einen freien Dienstposten 9-11 gD gesetzt werden/kann ein solcher Dienstposten freigehalten werden?

Gruß Daniel

Unsere Meinung:

 

Ja, Sie können auf so einen Dienstposten gesetzt werden.

Eintrag von Daniel am 1.Juli 2008


Also gut. Ich will hier auch mal zwei Fragen los werden. Wobei die Beantwortungen doch lange auf sich warten lassen. Und der Stichtag 11.07. rückt immer näher :-(
Es geht bei meiner Frage ebenfalls um die Problematik der Gifhorner EHu. Mittlerweile kursieren unterschiedlichste Meinungen bei der Umsetzung der DV. Und so richtig kann und mag sich da auch niemand äußern. Ich bin zur Zeit noch Angehöriger der Gifhorner EHu. Dass wir aufgrund von Vorankündungen und der jetzigen Tatsachen aufgrund der Dienstvereinbarung einfach übergangen bzw. vergessen werden (das andere Wort dafür möchte ich jetzt hier nicht niederschreiben), haben wir begriffen und trägt auch erheblich zu einer “tollen” Stimmung bei. Sicherlich gilt das nicht für alle Kräfte hier, aber doch für die erhebliche Mehrzahl. Jetzt aber kurz zu meinen Fragen:
Laut der Dienstvereinbarung heißt es im allgemeinen Teil, dass der Beamte, die Beamtin sich um eine Anschlussverwendung bewerben kann. Kollegen/-innen, die keine Anschlussverwendung haben genießen unter den Bewerbern eine Priorität. Bei den jetzigen Ausschreibung soll es nach E/L/B gehen. Das würde bedeuten, dass sich hier jeder bewerben kann und auch die Stelle erhält, auch wenn er einen unveränderten Dienstposten inne hat. Und die Gifhorner schauen dann zu großen Teilen in die Röhre. Wie ist das mit der Priorität in diesem Zusammenhang zu sehen, oder gibt es die gar nicht???? Und wenn nein, warum schreibt man das dann so in der Dienstvereinbarung???
Zweite Frage: Weiter unten in der Dienstvereinbarung wird davon gesprochen, dass die Kollegen der Gifhorner EHu sich dahingegen erklären können, ob sie in der zweiten Phase im Bereich der BPOLD Hannover oder aber bei der BPOLD Fuldatal am Setzungsverfahren berücksichtig werden wollen. Hier eine kurze Anmerkung von mir (eigene Meinung), wenn es keine Stellen im Bereich einer BPOLI zu besetzen gibt, weil sie nämlich voll ist, dann liest sich der Passus in der Dienstvereinbarung als hohle Phrase.
Gibt es die Möglichkeit sich dahingegen zu erklären, dass man in einer anderen BPOLD gesetzt werden möchte? Und wenn nein, warum nicht???
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Unsere Meinung dazu:

Zum einen haben wir bereits am 18.06.2008 bei der Frage von “Homeless” zu diesem Thema Stellung genommen und zum anderen war unser Vorstandsmitglied Martin Schilff am 03.07.2008 bei eurer Dienstversammlung in Gifhorn und hat ausführlich über das am Vortag mit dem Abteilungsleiter Verenkotte geführte Gespräch zum Thema Gifhorn berichtet.

Dadurch müßten alle hier gestllten Fragen zum Thema Gifhorn beantwortet sein.

Eintrag von HappyHarzer am 3.Juli 2008


Setzung

Wenn die einfache Fahrzeit zur I -A- überschritten ist (von der Behörde bestätigt) und die benachbarte Inspektion -B- und alle Reviere in der Zeit erreicht werden können (wurde auch geprüft),kommt man dann ins Setzverfahren mit allen Sozialpunkten?

 

Unsere Meinung:

Auch diese Frage ist ohne konkreten Sachverhalt nur schwer zu beantworten.

Auf jeden Fall sieht die Phase 2 die Einbeziehung in die Setzung und dann auch mit allen Kritierien ( Sozialpunkte) vor.

  

Eintrag von andreas am 3.Juli 2008


Sozialpunkte

Guten Tag,
meine Frau hat ein Geschäft mit 4 Arbeitnehmern. Dieser soziale Aspekt wird in der DV nicht berücksichtig. Gibt es von Seiten des BMI oder HPR eine Entscheidung, wie mit solchen “Sozialfällen” umgegangen werden soll?

Vielen Dank für die Beantwortung!

 

Unsere Meinung:

In die personellen Entscheidungen zur Umsetzung der Neuorganisation sind alle relevanten Lebenssachverhalte einzubeziehen. Das Geschäft Ihrer Ehefrau ist fraglos ein solcher Sachverhalt zudem sich die Verantwortung für 4 weitere Menschen (Arbeitnehmer) auslöst. Bringen sie diesen Sachverhalt in die Entscheidung ein, so dass er auch entsprechend berücksichtigt werden kann.  Die Dienstvereinbarungen können in einem solchen Verfahren nur der Rahmen sein. Sie können nicht jeden Einzelfall regeln. Im übrigen ist jede Personalmaßnahme als Einzelfall mit entsprechender personalrätlicher Beteiligung zu behandeln.   

Eintrag von Anonymous am 4.Juli 2008


Kann sich ein Gruppenführer (PHM) der sich dieses Jahr für das VAV bewerben will, sich jetzt auf eine Gruppenführerstelle in einer MKÜ bewerben?
Welche Dienstposten werden in einer MKÜ noch aufschichtungsfähig sein?

 

Unsere Meinung:

Die Aufschichtungsfähigkeit der Dienstposten in der Bundespolizei wird derzeit im Bundesministerium des Innern festgelegt. Wir hoffen, dass diese Entscheidung bald vorliegt, da sie für die weitere personelle Umsetzung der Neuorganisation zentral wichtig ist. Bei der Besetzung von Gruppenführerstellen wird  Bewerbern, die die Laufbahnvoraussetzungen haben, der Vorrang eingeräumt. 

Eintrag von schwille am 4.Juli 2008


Zu 01 Sozialauswahl

In unserer Direktion ist beabsichtigt die Vergabe von Sozialpunkten für selbstgenutztes Wohneigentum am namentlichen Eintrag im Grundbuch festzumachen. D.h. die Punkte für selbstgenutztes Wohneigentum soll nur der Ehepartner bekommen, der im Grundbuch steht. Dies ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, da Ehepartner, die in einer Zugewinngemeinschaft leben, auch gemeinschaftlich für die Kosten des sebstgenutzten Wohneigentums aufkommen.
Die Ausnahme wäre doch hier nur ein Ehevertrag der dies ausschliesst oder die getrennte steuerliche Veranlagung?

Weiterhin sollen Punkte für die steuer-und/oder sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit des Ehepartners nicht vergeben werden, wenn beide Ehepartner bei der Bundespolizei beschäftigt sind.
Dies verstösst nach meiner Ansicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und führt zu Konstellationen die im Rahmen der Sozialauswahl doch nicht gewollt sein können.

Beispiel 1: Ehepartner(z.B. GUK) wird gesetzt, der
andere Ehepartner (Beamter/in) wird nicht
gesetzt, da ihm/ihr genau diese Punkte
fehlen

Beispiel 2: Ehepartner bekommt Zuschlag in der Stellen- ausschreibung seiner Direktion. Der andere
Ehepartner (in einer naheliegenden
Inspektion beschäftigt)kann nicht gesetzt
werden, da auch hier u.U. genau diese
Punkte für die Setzung fehlen.

Die Aufzählung der Beispiele ist nicht abschließend und zeigt nur den gemeinschaftlichen Regelungsbedarf an.

 

Unsere Meinung:

Der Rechtsbegriff Eigentum ist eindeutig geklärt. Wir gehen davon aus, dass das auch in den Bundespolizeibehörden bekannt ist. Über die Art der Nachweisführung werden derzeit Gespräche zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundespolizei - Hauptpersonalrat geführt.  Die Erwerbstätigkeit des Ehepartners ist entsprechend des Sozialkriterienkatalogs zu behandeln. Dort ist keinerlei Unterscheidung zwischen Beschäftigung in der Bundespolizei oder außerhalb der Bundespolizei vorgesehen.  Wir gehen davon aus, dass die Bundespolizeibehörden bei der Umsetzung der Neuorganisation zuerst die betroffenen Menschen im Auge hat.   

Eintrag von MarioGerd am 5.Juli 2008


zu 02 Setzverfahren
Unser Revier (früher EA) wurde einer anderen Inspektion zugeordnet. Wir sind somit also eine “geteilte Dienststelle”. Ich habe oft in der alten Inspektion gearbeitet, da ich in der Nähe wohne. Besteht in der Setzungsphase die Möglichkeit in meiner “alten Inspektion” eine DP zu erhalten?

 

Unsere Meinung:

Können Sie uns dazu konkrete Aussagen machen, damit wir den Sachverhalt entsprechend bewerten können ( Gegebenfalls auch schriftlich nach Hilden ) 

Eintrag von Peter am 6.Juli 2008


Hallo Kollegen,

ich finde das Forum interessant und sehr informativ.
Die vielen Fragen sind schon beängstigend, es besteht eine großer Regelungsbedarf. Doch warum kommt seitens der Dienststellen keine Antworten. Hier wird nur auf die Regelung verwiesen, doch es gibt keine Antworten.
Dafür werden immer mehr Gerüchte gestreut, so sollen schon
Listen existieren, mit Leuten, die auf bestimmte DP und in bestimmte Dienststellen gesetzt werden.
Gerade in unserer Direktion wo so viele Kollegen im Überhang sind, sind solche Gerüchte nicht förderlich.

MFG Lambrecht

Eintrag von Hans-Dieter Lambrecht am 7.Juli 2008


Hallo zusammen. Ihren spielraum legen sich die direktionen ja sehr großzügig aus. Insofern stellt sich die frage ob folgende regelungen in der bpold pirna der dienstvereinbarung entsprechen.

Bis zur gruppenleiterebene soll ausschließlich nach sozialpunkten gesetzt werden.

Dienstposteninhaber, die nicht das eingangsamt des neuen höherbewerteten dienstpostens erreicht haben, sollen nicht gesetzt werden. (bsp. A10 auf stellv. dgl 11/12)

Befragungen der betroffenen vor dem setzverfahren erfolgen grundsätzlich nicht.

Der begriff der benachbarten dienststelle wird auf die gesamte direktion ausgeweitet.

Es gäbe noch mehr zu hinterfragen, aber die o.g. punkte sollen erstmal genügen. Man sollte auch den üpr in den direktionen mal auf die finger schauen.

Besten dank und grüße

 

Unsere Meinung:

Alle nachgeordneten Behörden haben sich an die Festlegungen der Dienstvereinbarungen zu halten. Abweichungen sind nur mit Zustimmung des BMI und des Bundespolizei - Hauptpersonalrates möglich. Die Setzung ist im Schritt II der Dienstvereinbarung konkret beschrieben. Je nach Sachverhalt ist dort die Setzung nach Sozialkritierien oder nach Eignung. Leistung und Befähigung vorgesehen. Dazu ist den Direktionen und ihren Personalvertretungen entsprechend Bewertungsspielraum eingeräumt.  Wir gehen davon aus, dass mit allen Betroffenen gesprochen wird und zwar vor den Personalentscheidungen. Die Personalvertretungen vort Ort haben bei der Umsetzung der Neuorganisation eine besonders schwierige Aufgabe und besitzen dabei unser volles Vertrauen.

Eintrag von joe gerner am 7.Juli 2008


Zu 02

Als Angehöriger des derzeitigen 3.Zuges MKÜ BPOLD BBS habe ich mich bei einer Abfrage für eine Setzung im Zug gemeldet.

Meine Frage:
Wie sind die Schreiben der Direktion hinsichtlich einer Nichtausschreibung und Setzung des Zuges auf meine Situation zu verstehen ?
Konkret: Werde ich, respektive die anderen ebenfalls, Freiwilligen im Zug gesetzt, oder muss ich die DV Punkt III.2. Phase 2 auf die sich die Schreiben des Herrn Präs. beziehen so verstehen, dass JEDER PVB der Nachbarinspektionen bei Freiwilligkeit gesetzt werden kann und ich doch noch sowohl im Setzungsverfahren meiner “ehemaligen” BPOLI UND im Setzungsverfahren der MKÜ runterfalle.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Als Angehöriger einer bereits bestehenden MKÜ sind Sie in dieser Einheit (wieder) zu setzen; eine Verdrängung ist kraft Dienstvereinbarung im Regelfall ausgeschlossen.

Eintrag von MV am 7.Juli 2008


Hallo,

eine Frage zu Punkt 1:
(siehe auch Eintrag MarioGerd 05.07.08)
In der DV gibt es unter dem Punkt “finanzielle Beeinträchtigung” eine für mich fragwürdige Formulierung:
“dies gilt beispielsweise dann (keine Sozialpunkte), wenn der erwerbstätige Lebenspartner ohne weiteres in der Lage ist, trotz seiner Erwerbstätigkeit GEMEINSAM mit dem BuPo umzuziehen”.
Heißt für mich: z.B. bei BuPo- Ehen (weil bei anderen ist es eh nicht nachvollziehbar bzw. anwendbar) keine Sozialpunkteerteilung da ja beide zusammen umziehen könnten.
Da es aber nach dem Setzverfahren nach E/L/B gehen soll ist es fraglich ob beide Ehepartner auf einer gemeinsamen Dienststelle eingesetzt werden können!!
Hierbei sehe ich eine ganz klare Benachteiligung von sogenannten “BuPo- Ehen”.

 

Unsere Meinung:

Diese Regelung ist eben keine Regelung für Bundespoolizei - Ehen. Die Regelung ist ausschließlich im Sinne ihres Textes zu verstehen. Und es heißt eben nicht, dass die Ehen, die zu beiden Teilen aus BundespolizistInnen bestehen, sich intensiver zu verändern haben als Ehepartner, die unterschiedliche Arbeitgeber haben.  

Eintrag von Sven am 7.Juli 2008


…auch mir geht es um die sogenannten BuPO- Ehen!!!!
Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass es mittlerweile von diesen Ehen zwischen Bundespolizisten/innen sehr viele gibt, die es zwingend zu berücksichtigen gilt!!Eine Gleichstellung zu Nicht BuPo-Ehen / Lebensgemeinschaften (bezogen auf eine steuer- und sozialversicherungstechnische Beschäftigung / Sozialpunkte)
sehe ich als selbstverständlich an. Eine Schlechterstellung wäre in keinster Weise nachvollziehbar und Anlass genug mit allen Mitteln (auch gerichtlich) dagegen vorzugehen. Ersatzweise kann bei BuPo- Ehen die Einzelfallprüfung greifen, die das frisch verheiratete BuPo- Ehepaar (beide Mitte/Ende 20ig) ohne Kind und Kegel vom “alten” BuPo- Ehepaar mit Haus, Hof und Kindern unterscheidet. Unabhängig davon muss auch das “frische” BuPo- Ehepaar ein Anrecht auf die Sozialpunkte der Beschäftigung des Ehepartners erhalten….schon deshalb, weil vor dem Grundgesetz in unserer Gesellschaft alle Menschen gleich zu behandeln sind (auch Bundespolizisten/innen)

Das war keine Frage sondern eine Feststellung!!!!!

Eintrag von JK am 8.Juli 2008


Verbände

ich habe mehrfach in dieser Runde als Antwort von Euch gelesen, dass es möglich ist auch auf höher bewertete DP gesetzt zu werden, wenn das Anforderungsprofil erfüllt wird. Bei uns in der BPOLABT STA wird dies jedoch wehement verneint.
Wo stehen die Anforderungsprofile,die es im Setzverfahren zu erfüllen gilt?
Wer kontrolliert die bundeseinheitliche Anwendung bzw.Interpretation der Dienstvereinbarung?

 

 

Eintrag von Koepi am 8.Juli 2008


dem kann ich mich nur anschließen, auch die direktion pirna verneint dies deutlich auf anfrage!

Eintrag von egalll am 9.Juli 2008


Hi,

wie werden eigentlich die Einsteiger des jetzt fertig werdenden Studienjahrganges vertreten ?
Eine derzeitige Planung sieht vor die Einsteiger der ehemaligen Präsidien Nord und Ost den Bereichen BPOLD München und FFM zu zusprechen. Jedoch ist das, da gerade die Einsteiger auf Grund ihres z.A. Status keine Planstelle benötigen, teilweise mit ehrheblichen Kosten verbunden. Wäre nicht auch ein temporäres Unterbringen in den alten Präsidien, zumindest bis Abschluss der Reform, bzw. Wegfall z.A., denkbar und die sozial verträglichere Variante ?

Zumindest gibt es in Hamburg und Berlin weiterhin Personalknappheit. Diese liegt nur tatsächlich vor und wird teilweise durch Abordnungen “bekämpft”, was wiederum Lücken in die Abteilungen reißt.
Laut Papierlage sind die Dienststellen jedoch überbesetzt. Hier würde es sich doch anbieten die jungen PK´s und ´innen “zu parken”.

Mfg

 

Unsere Meinung:

Die derzeitige Planung ist mit dem Bundespolizei - Hauptpersonalrat nicht abgesprochen. Wir gehen davon aus, dass erst einmal eine dienstliche Abfrage bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen durchgeführt wird. Wir halten die Personalsteuerung in der Bundespolizei insgesamt für vollkommen unakzeptabel und hoffen, dass das jetzt mit dem neuen Bundespolizeipräsidium Potsdam endlich besser wird. Wir gehen davon aus, dass sich der Bundespolizei - Hauptpersonalrat in seiner Augustsitzung noch einmal mit der Verwendung des Studienjahrganges beschäftigen wird.  Sie sollten jedenfalls nicht ausschließlich “Lückenbüsser” für die Bereiche sein, in die die Bundespolizei seit vielen Jahren nicht genügend Personal bringt. Bleibt zu hoffen, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen nicht schon am Anfang ihrer beruflichen Entwicklung durch ungenügendes und unakzeptables Handeln frustriert werden.

Eintrag von Kecken am 9.Juli 2008


Hätte da auch mal eine Frage….

Bin Gruppenführer mit Stelle A7-9 md gewesen (MKÜ), im Zuge der Reform wurde die Stelle auf A9-10 gD angehoben. Die Stelle wird jetzt natürlich mit gD besetzt. Auf einer Personalversammlung wurde uns mitgeteilt, dass wir nicht als stellv. GF gesetzt werden dürfen, da es nicht sozialverträglich wäre diese zu verdrängen. Mit PVB in der Gruppe Stellen sieht es wohl auch nicht besser aus, da diese nahezu alle besetzt sind.
Und wo bleiben wir nun? Hat der stellv. GF und der PVB in der Gruppe (mit 0 Sozialpunkten) Glück gehabt und wird im 2. Schritt gesetzt, während der Gruppenführer
(mit Sozialpunkten) schauen muß was im 3. Schritt übrig bleibt?

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Der Bundespolizeihauptpersonalrat konnte mit dem Bundesministerium des Innern und dem Präsidium im Dezember vereinbaren, dass bisherige Gruppenführer auch auf Dienstposten gesetzt werden können, die bereits (abweichend von den sonst üblichen Regularien des  Attraktivitätsprogramms) in den gehobenen Dienst aufgeschichtet wurden.  Klassischer fall: Gruppenführer MKÜ. Es handelte sich schließlich um sogenannte “aufschichtungsfähige Dienstposten”, die nach dem seit 2004 geltenden Prinzip “Mann/Frau steigt mit Stelle auf” umgewandelt werden sollten. Allerdings wird von den Gruppenführern auf gD-Dienstposten erwartet, dass sie am Aufstieg teilnehmen.

 

Eintrag von Fördedampfer am 10.Juli 2008


Hallo!
Ich bin GF/ mD in einer alten MKÜ. Habe 3 Jahre gekämpft um die Stelle GF gekämpft. Wäre ich doch lieber nur stv. GF geblieben. Jetzt kommt das Problem:
Eine Setzung ist nicht möglich, weil nach ODP die GF-Stelle gD ist. Die stv.GF-Stelle ist mit mD besetzt. 1.: Welche Stelle bekommen die jetzigen GF?
Verdrängungen sollte es grundsätzlich nich geben,lt. DV. Evt. kann ich mich nach der Setzung auf freie PVB in der Gruppen-Stellen bewerben.
2.: Hat das etwas mit Reform zu tun ???
3.: Warum sind die stv. Stellen nicht AF Posten?
10 Jahre MKÜ mit dieser Reform einfach vorbei.
4.: Warum können die stv. GF nicht auf PVB Stellen gesetzt werden?
Mich VERDRÄNGT man auch.
ODER NICHT?

Eintrag von Lust / Frust?!? am 10.Juli 2008


Jetzt mal eine Frage zu mir:

ICH ca. Anfang 30 und PK (3 Jahre Studium) mit 0 Sozialpunkten, stehe in der Setzung ganz hinten.
- als “jung PK” ohne Beurteilung stehe ich hinten
- als 0 Sozialpunkte PVB stehe ich hinten

Die letzte Reform und die ungeliebten Abordnungen brachten auch immer einen Sozialpkt. PVB bzw. einen ohne kein Glück.

Jedoch: nur weil ich keine Kinder, Häuser o.ä. habe, habe ich trotzdem ein Leben, einen Wohnort, eine Heimat, Freunde, Ziele, Pläne und Wünsche.

Vielleicht sollte man auch mal an die ohne Punkte denken und überlegen, wie man auch diese MA “glücklich” machen kann !

 

Unsere Meinung:

Wir sprechen im Bereich der Bundespolizei nicht mehr von dem, was man dem Menschen sozial auflasten kann. Wir sprechen vielmehr davon, was die Menschen in der Bundespolizei überhaupt noch aushalten können. Jeder Mensch ist ein soziales Wesen und lebt nicht von seinem Beruf allein. Wenn es der Bundespolizei nicht gelingt, den arbeitenden Menschen neben einem hohen Maß abgeforderter beruflicher Beweglichkeit auch eine Phase von Planungssicherheit und persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten, von Standortsicherheit zu geben, wir diese Polizei schon an diesem Umstand scheitern. Ständige Veränderungen, das ständige Hinterfragen der eigenen Zukunft kann niemand dauernd aushalten. Auch wenn er gerade kein Haus und keine Kinder hat. Und trotzdem ist es richtig, Kinder und Eigentum auch zu berücksichtigen. Die menschen in der Bundespolizei brauchen keine Sprüche sondern sie brauchen einen verantwortungsvollen Umfang auch mit ihren persönlichen Interessen. Daran wird Potsdam gemessen werden. 

Eintrag von ICH am 12.Juli 2008


Ich bin PHM im BKA-Personalpool. Bisher war es als Abgeordneter beim BKA nicht möglich einen Aufstieg zu machen und anschließend wieder ins BKA zurückzukehren. Nun hört man, dass erstens der Praxisauftieg auf 40 Jahre abgesenkt wird und dass der BKA-Personalpool für den Aufstieg geöffnet wird. Soll also heißen, dass es in Zukunft auch gD der Bundespolizei im BKA geben soll. Wie ist da Euer Kenntnisstand??

 

Unsere Meinung:

gerade im BKA - Poll ist es richtig und notwendig auch BundespolizistInnen des gehobenen Dienstes zu haben. Werden doch unsere Kollegen seit Jahrzehnten dort einseitig benachteiligt. Die Reduzierung des eingeschränkten Praxisaufstiegs ist dazu eine gute Grundlage. Wir werden uns dafür einsetzen, dass jetzt auch Kolleginnen und Kollegen aus dem BKA - Pool aufsteigen und zwar möglichst bald.  

Eintrag von Thorsten Koehler am 14.Juli 2008


@ Ich

Menschen mit Kindern, arbeitenden Partnern und Häusern haben auch ein Leben, einen Wohnort, eine Heimat, Freunde, Ziele, Pläne und Wünsche.

Das heißt, sie haben ZUSÄTZLICH zu ihrem Leben, ihrem Wohnort, ihrer Heimat, ihren Freunde, ihren Ziele, ihren Plänen und ihren Wünschen, eine Verantwortung gegenüber ihren Kindern und ihren Partnern und manchmal auch noch ein Haus an der Backe.

Wie soll also differenziert werden? Vielleicht wäre eine große Lostrommel nicht schlecht. Alle dürfen einmal reingreifen und akzeptieren dann ohne Murren ihr “selbstgewähltes” Schicksal.

Doch wer darf als Erster …. ?

 

Unsere Meinung:

Dafür wurden die Dienstvereinbarungen abgeschlossen und die Sozialkriterien festgelegt.

Eintrag von 1+1=2 am 15.Juli 2008


moin zusammen!
im augenblick kommen fast täglich interessenabfragen bei uns in die hundertschaft, ob wir an einer stelle im setzungsverfahren interessiert sind. ich bin angehöriger der ehu. gifhorn und hab mehr als 10 diesntjahre. ich hab mich für die mkü in der dir hannover beworben, könnte aber, wenn mich aber durch das setzungsverfahren örtlich verbessern. es steht aber eine ganz wichtige sache noch für mich im raum. was ist, wenn man im setzungsverfahren berücksichtigt wird und zwei jahre später das “Super-Präsidium” ankommt und zur dir bbpol sagt, es wird jetzt der verband wieder ausgemistet und die “alten” müssen aus den ehu´s raus(ich sag nur 6 Jahre standzeit!).
ist in nächster zeit mit solche maßnahmen zurechnen?

ich glaube,dieses problem beschäfftigt nicht nur uns in gifhorn, sonder auch kollegen in anderen standorten. es wäre schön eine stellungnahme von der gewerkschaft zu bekommen.

ps:ich würde doch schon ganz gerne wissen, auf welches pferd ich setzen soll, da es ja nun doch um zunkunftweisend entscheidung geht und man ja “genauso gut für die zukunft aufgstellt sein möchte” wie die BPOL. ;-)

 

Unsere Meinung:

Aus Deiner Situation heraus würde ich Dir zuraten, Deine Bewerbung zur MKÜ auf jeden Fall durchzuziehen.

Eintrag von Wittinger am 15.Juli 2008


Frage zur Setzphase:

Ist es möglich, als Dienstposteninhaber (ich bin POK, volle Laufbahnbefähigung) eines Gruppenleiter-Dienstpostens der Wertigkeit A9g/10 in der Altorganisation innerhalb der gleichen Inspektion Waidhaus (fusionierend mit der ehem. BPOLI Bärnau) im Rahmen der Setzphase auf einen Dienstposten als Ermittlungsbeamter der Wertigkeit A9g-11 gesetzt zu werden (Dienstposten sind vorhanden, ein Verdrängungseffekt entstünde nicht) ? In der Neuorganisation ist der Gruppenleiter-Dienstposten ebenfalls mit der Wertigkeit A9g-11 ausgeworfen und würde somit keine Setzung auf einen höher bewertenden Dienstposten bedeuten. In meinem betreffenden Fall würde ich jegliche Voraussetzung aus langjährigen Vorverwendungen als Ermittlungsbeamter mitbringen und damit auch belegbar qualifiziert sein.

 

Unsere Meinung:

Ja es ist möglich, dass Sie auf diesen Dienstposten im Rahmen des vereinbarten Verfahrens gesetzt werden. 

Eintrag von Ralph Preiß am 16.Juli 2008


Frage zum Setzverfahren:

Ich bin Sachbearbeiter Einsatz in der weiterhin bestehenden BPOLI Waidhaus (fusionierend mit der ehem. BPOLI Bärnau) und hatte den Dienstposten mit der Bewertung A10g-12 seit 2001 als voll laufbahnbefähigter PHK A 11 inne. Kann ich davon ausgehen, dass ich im Zuge der Setzphase wieder auf diesen DP gesetzt werde, der in unveränderter Form auch weiterhin existiert oder ist damit zu rechnen, dass ein „Unterbringungsfall A 12“ künftig diesen Dienstposten besetzen wird und ich zum „Unterbringungsfall A 11“ werde?

 

Unsere Meinung:

Wir gehen davon aus, dass dieser Deinstposten gesetzt wird und dass Sie auf jeden Fall in die Setzung nach Festlegung der Dienstvereinbarung einbezogen werden.   

Eintrag von Johann Schmid am 16.Juli 2008


Moin,
bisher sind ca. 35% (40 von 111) der von den Kollegen gestellten Fragen beantwortet worden, seit dem 19.Juni wurde eine zum Thema Gifhorn zwischendurch beantwortet.
Den Kollegen läuft die Zeit davon und sie müssen ihre persönlichen Wege aus dem Dilemma der Reformkatastrophe BuPo III finden.
Hierfür benötigen sie Informationen und Hilfen die der Dienstherr nicht zu geben vermag (eigene Erfahrungen aus telefonaten mit verantwortlichen P-Leuten im BPOLP), aber leider kann dies auch nicht die Gewerkschaft, die diese DV mit verhandelt hat.
So langsam wird man dünnhäutiger da man den Mitarbeitern selbst keine Hilfestellung und Tip`s geben kann, verdammt nochmal wacht auf und gebt die bnötigten Hilfestellungen.
Auch wenn es individuelle Fragen sind, ist bestimmt die eine oder andere Konstellation auf andere übertragbar.
Gruß

 

Erledigt

Eintrag von rollo am 16.Juli 2008


Allgemeines

dieses Forum ist für viele Kollegen die einzige Möglichkeit belastbare Informationen zu erhalten. Daher würde ich mir wünschen, dass Ihr auch die Fragen beantwortet, die nicht mit der vorgegebenen Kennzahl versehen sind. ich finde es sehr bedauerlich, dass hier die letzte Antwort Eurerseits vom 03.07.2008 ist. Ihr könnt nicht erwarten, dass Kollegen mit dringendem Informationsbedarf alle Fragen und Antworten durchgehen und prüfen ob es auf ihre eigene Situation übertragbar ist.
Mir ist völlig klar, dass Ihr mit dieser Reform viel Arbeit habt, aber das hier ist eben was anderes als beim Castor Lollies zu verteilen und Teddys zu verkaufen.
Kollegiale Grüße aus STA

 

Herzliche Grüsse zurück 

Eintrag von Koepi am 17.Juli 2008


Hallo,
Wie ist das eigentlich,wenn sich ein Tarifbeschäftigter auf eine Stelle in der RBW, die niedriger in der Bewertung ist, bewirbt und den Zuschlag bekommt.Hat er dann Besitzstandswahrung? Wenn seine jetztige Stelle wegfällt bzw zur BA(Bima) übergeht? Hat er Anspruch auf Besitzstand wenn er auf der Liste des Gestellungsvertrag zur BA steht, aber lieber bei der Bundespolizei bleiben möchte?

 

Unsere Meinung:

Bewirbt sich ein Tarifbeschäftigter im Zusammenhang mit der Reform III auf eine niedriger bewertete Stelle so hat er grundsätzlich Anspruch auf Besitzstand.

Gestellung zur BImA (BA) hat mit der Umorganisation nicht direkt zu tun, das ist eine politische Entscheidung, die vorher getroffen wurde. Ist der Beschäftigte auf der “Liste des Gestellungsvertrages” so bleibt er Beschäftigter der Bundespolizei. Die Stelle bleibt ebenfalls bei der Bundespolizei, lediglich die Arbeitsaufgabe geht zur BImA über. Somit stellt sich hier die Frage nach dem Besitzstand so nicht.

Eintrag von Anja am 18.Juli 2008


05
Seit über einem Monat wurden keine Fragen beantwortet, dann hätte man sich dieses Forum sparen können, was soll das? Wann können wir wieder mit Antworten rechnen?

 

Erledigt

Eintrag von Thomas am 20.Juli 2008


Liebe GdP!
ICH zahle brav meinen Mitgliedsbeitrag. Seit 19 Jahren. ICH habe Euch bisher immer ver- und getraut. Diesen “Wir-helfen-Euch-bei-der-Reform-wo-wir-können-und
-das-rund-um-die-Uhr” Thread zu öffnen, war eine gute Idee.
Nur dann haltet Euch bitte auch dran! Jeder wird an dem gemessen, was er verspricht. Wenn Ihr auf ach so vielen Baustellen kämpft, dann sagt dies. Aber einfach KEINE Antworten geben ist nicht die kollegiale Art. ICh freue mich, wenn Ihr mein Statement annehmt und wieder antwortet. Gruß, Mark

 

Lieber Mark, herzliche Grüsse zurück  - Du kannst uns auch weiter vertrauen !  Die wenigen, noch offenen Fragen werden wir morgen beantworten !

Eintrag von Mark Ruhm am 21.Juli 2008


Thema 02 Setzungsphase
Hallo,
als PK mit uneingeschränkter Laufbahnbefähigung und Gruppenleiter in einer BPOLI, die größtenteils von der Strukturreform aufgrund einer geplanten personellen Aufstockung verschont bleibt, habe ich eine Frage zum Setzungsverfahren.
Innerhalb unserer BPOLI haben wir das Problem, dass es zukünftig -3- unterschiedlich bewertete Gruppenleiter geben wird (9/10, 9/11, 10/12gD. Die mit 10/12 gD bewerteten Revierguppenleiterstellen, sollen in der ersten Setzungsphase nicht besetzt werden, mit der Auswirkung, dass die verbleibenden Stellen für die bei der BPOLI eingesetzten GL`s nicht mehr reichen.
Somit kommt das bereits mehrfach angesprochene Kriterium der Leistung / Befähigung / Eignung ins Spiel. Kann ein GL, PK mit uneingeschränkter Lauf. mit der Beurteilungsnote von 8 oder 9 einen GL mit eingeschränkter Laufbahnb. POK Beurteilung 6, im Rahmen der Setzungsphase verdrängen? oder wird er aufgrund des höheren statusrechtlichen Amtes in den KSB Bereich verdrängt?

Herzlichen Dank im Voraus

Engagierter Polizist

 

Unsere Meinung:

Warum die Reviergruppenleiter nicht in die Setzungsphase einbezogen werden, können wir nicht nachvollziehen. Es gilt der Grundsatz der Sozialauswahl, ausgenommen sind höherbewertete Dienstposten, die nach dem Grundsatz Eignung, Befähigung und Leistung zu vergeben sind.

Zu beachten sind die Verfahrensgrundsätze der Dienstvereinbarung - siehe: Ziffer II.4. -

Nach gängiger Rechtssprechung können zwei Beurteilungsnoten ein höheres Statusamt aufheben .

 

 

Eintrag von Engagierter Polizist am 22.Juli 2008


02/04
Hallo Kollegen,
meine Anfrage von Anfang Juli blieb bisher unbeantwortet.
Daher hier nochmal:
ich habe mehrfach in dieser Runde als Antwort von Euch gelesen, dass es möglich ist auch auf höher bewertete DP gesetzt zu werden, wenn das Anforderungsprofil erfüllt wird. Bei uns in der BPOLABT STA wird dies jedoch wehement verneint.
Wo stehen die Anforderungsprofile,die es im Setzverfahren zu erfüllen gilt?
Wer kontrolliert die bundeseinheitliche Anwendung bzw.Interpretation der Dienstvereinbarung?

Gruß aus STA

 

Unsere Meinung:

Können Sie uns den Sachverhalt konkretisieren. Geht es dabei um einen Dienstposten, der im Rahmen der Neuorganisation höherbewertet wurde, oder um einen neu geschaffenen Dienstposten? Desweiteren spielt eine Rolle, aus welcher Funktion der “Setzungsbewerber” kommt? 

Die bundeseinheitliche Anwendung der Dienstvereinbarung wird im Rahmen von “Jour Fixe” zwischen dem Bundespolizei - Hauptpersonalrat und dem BMI überwacht.  

Eintrag von Koepi am 23.Juli 2008


03 Tarifbeschäftigte
Hallo Kolleginnen und Kollegen vom Bundespolizeihauptpersonalrat !
z.Z bin ich noch Beschäftigter IuK (Vergütungsgruppe VI b )in TVöD. Seit 18 Jahren im BGS bzw. BPOL . von 1990-1997 als Ang im PVD danach Büroangestellter und Ang. IuK bei einer Großen BPOLI die für Thüringen zuständig ist. Nach neuen ODP gibt es jetzt 3 DP PVB IKT. laut Dienstvereinbarung müßte mir ein gleichwertiger Arbeitsplatz angeboten werden . Nun meine Frage ? kann ich mich auf eine im ODP für PVB IKT ausgeschriebene Stelle bewerben, oder muß ich eine Stelle im ID Bewertet mit BAT IX - VIII annehmen ( schlechter bewertet oder gibt es einen Ausgleich )

MfG
HG

Unsere Meinung

Als IuK Beschäftigter gehörst Du zur RBW und dort läuft aktuell eine Abfrage, ob Beschäftigte künftig in der RBW oder in einer TAST beschäftigt werden wollen. Beschäftigte der RBW fallen unter Abschnitt IV der Dienstvereinabrung Tarif und müssen aktuell überhaupt keine “Stelle annehnmen”. Ausgeschrieben sind im Bereich der RBW lediglich neue Stellen (zumeist im administrativen Bereich). Eine Bewerbung von Tarifbeschäftigten auf PVB DP ist nicht möglich.

Eintrag von H.G am 23.Juni 2008

Hallo Leute ! Ich bin Reschäftigter IuK in der BPOLI Erfurt, aus einer nicht aufgelösten BPOLI, und nicht aus einer IuK Fachwerkstatt( zB Halle) mit dieser Beantwortung meiner Frage kann ich nichts anfangen. Soll ich doch lieber über einen Rechtsschutzantrag einen Fachanwalt im Arbeitsrecht nit dem Proplem beauftragen ?.☺☺☺

 

Lieber H.G. 

Alles klar, Wir melden uns morgen wieder!

Die Redaktion

Guten Morgen H.G.

Auch als evt. nicht Beschäftigter einer RBW (die Frage klären wir gerade) kannst Du dich nicht auf einen Vollzugsdienstposten bewerben und eine niedriger bewertete Stelle mußt Du nicht annehmen. Die DV Tarif enthält, neben verschiedenen Ausgleichsmaßnahmen, auch die Möglichkeit einer Besitzstandswahrung. Wegen der “Spezialität IuK einer Inspektion” melde ich mich per e-mail. Die Frage des Rechtsschutzes ist ein Individualrecht und immer möglich.

Eintrag von H.G am 23.Juli 2008


Ich möchte die folgenden Frage vom 26.Juni des Kollegen noch einmal wiederholen, weil darauf keine Antwort gegeben wurde. Ich denke dies wird doch einige Koll.interessieren.

02: Setzverfahren

Liebe Kollegen
Die PVB der Auswertung der KrimB haben in der KrimB nach ODP NEU keinen DP mehr.
Ist das richtig, dass diese nicht gesetzt werden und sich erst in der dritten Phase bewerben können?
Stellt dies nicht eine Benachteiligung dar, zumal diese Kollegen zu einer Dienststelle gehören, welche nicht aufgelöst wurden?

Danke für die Antwort

Gruß

 

Unsere Meinung:

Im Feinkonzept ( 4.1.1.1 Punkt 4 ) ist die operative ( ermittlungsbegleitende ) Auswertung als polizeiliche Aufgabe der BPOLIKB beschrieben und dem Ermittlungsdienst ( 4.2.1.6 Punkt 2) zugeordnet gemäß PDV 388.1 und 2.

Damit sind diese Kolleginnen und Kollegen in der KrimB zu setzen.

 

Eintrag von Ralf am 23.Juli 2008


01 / 02 Sozialauswahl und Setzverfahren

Ich bin als BSB an einer fusionierenden Inspektion tätig und habe aufgrund meiner sozialen Umstände Frau und Haus relativ wenige Sozialpunkte und muss daher um mein Verbleiben an meiner Inspektion bangen. Jedoch ist meine Ehefrau, ebenfalls Bundespolizistin, mit Zwillingen schwanger bei voraussichtlichem Entbindungstermin Februar 09. Diese zu erwartenden Kinder finden aber im Sozialkriteriumskatalog keinerlei Anwendung, das die Erhebung im Vorfeld geschieht. Empfiehlt sich in unserem Fall die Stellung eines Härtefallantrages mit der Bitte um Schaffung von KW-Stellen an unsere zuständige Direktion? Und wenn ja, an welche Form ist dieser gebunden? Fristen usw.?

Danke für eure Antwort im vorraus

 

Unsere Meinung:

 

Bei der Festlegung von Personalmaßnahmen sind alle persönlichen Lebensumstände zu prüfen, auch die, die nicht im Sozialkritierienkatalog aufgeführt sind und die, die sich erst in der weiteren, zeitlichen Folge auslösen.  Die Setzung ist zudem eine mitbestimmungsbedürftige Maßnahme, die der Zustimmung der zuständigen Personalvertretung unterliegt. Nehmen Sie bitte mit dieser Personalvertretung Kontakt auf, so dass Ihre familiäre Situation entsprechend gewürdigt und berücksichtigt wird. Gegebenenfalls können Sie sich auch direkt an unsere Geschäftsstelle in Hilden wenden.

Die Stellung von Härtefallanträgen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Sie können ihre Situation aber jederzeit der entscheidenden Dienststelle bekanntmachen und wie gesagt, auch die Personalvertretung einschalten.

Wir wünschen Ihrer Ehefrau und Ihnen eine weiterhin gute Schwangerschaft und die Geburt von gesunden Zwillingen. Kinder sind für Sie aber auch für unsere Gesellschaft insgesamt ganz wichtig. Darauf hat auch die Bundespolizei Rücksicht zu nehmen. 

Eintrag von karo01 am 23.Juli 2008


02 / 05

begrenzter Praxisaufstieg / aufgeschichtete DP 9/10aF

Hallo Kollegen,

die im ODP ausgewiesenen 9/10aF-Stellen entsprechen nach erstem Erhebungen insgesamt nicht der tatsächlich bereits vorhandenen Anzahl an DP-Inhaber.
Ist das Problem erkannt worden und wo ist das “Fehl” abgeblieben?

Die Masse dieser DP ist als KSB ausgewiesen. Aufgrund welcher Parameter wurden diese DP nach mD / gD getrennt und auf die Dienststellen verteilt? Warum gibt es keinen einheitlichen Verteilerschlüssel (analog der Berechnungsgrundlage für Ermittlungsbeamte, 15% aller KSB/Inspektion)als Steuerungsinstrument, oder soll in diesem Bereich das Gießkannenprinzip - hier mal etwas mehr, dafür dort etwas weniger - Anwendung finden?

In einigen Bereichen wurden die DP aF 1:1 übernommen, in anderen Bereichen finden sich DP aF (Bearbeiter - nicht KSB!) “plötzlich” als mD Stellen wieder, mit der Folge, das die bisherigen Inhaber nicht mehr auf ihre Stellen, auf der sie den Aufstieg gemacht haben, gesetzt werden können. Diese DP gehen dann an PVB mD, die anschließend auf genau diesem Posten den Aufstieg machen können…Irrsinniger Fehler oder perverse Absicht?

Abschließend die Frage, können 9/10aF in der 2. Setzungsphase auf verfügbare, aber höherwertigere DP gesetzt werden oder müssen diese DP dann nach E/L/B ausgeschrieben werden?

Vielen Dank für die Antworten.

 

Unsere Meinung:

Das Problem ist bekannt. 216 Dienstposten des gehobenen Dienstes aus dem Aufschichtungsbereich sind im derzeitigen ODp nicht ausgebracht. Das BMI arbeitet immer noch an der Lösung dieses Problems. Ohne die Ausbringung dieser Dienstposten kann die Stzungsphase in der Bundespolizei nicht(!) abgeschlossen werden. Das Ministerium hat hier die Verantwortung dafür, klarheit zu schaffen. Der Bundespolizei - Hauptpersonalrat wird diesen Vorgang weiter überwachen.

Zur abschließenden Frage: Ja, dort kann gesetzt werden.

 

Eintrag von stonie am 23.Juli 2008


Da meine Frage vom 10.Juli nicht beantwortet wurde, stelle ich sie hiermit noch einmal:

02 Setzverfahren:

Bin/ War Gruppenführer mit A 7-9 mD Stelle in einer(alten) MKÜ. Nach Einführung des neuen ODP ist die/ meine Stelle im gD angesiedelt.
Was passiert nun mit den GF im Setzverfahren?
Können wir überhaupt gesetzt werden? Und wenn ja, als was? Stellv. GF? Oder sogar nur als PVB in der Gruppe? Oder gar nicht?
In der MKÜ sind meistens lebenjüngere Kollegen mit keinen oder wenigen Sozialpunkte, die dürfen dann bleiben und ich muß gehen bzw. abwarten was im 3. Schritt noch übrig bleibt?

 

Unsere Meinung:

Diese Frage wird derzeit zwischen dem Bundespolizei - Hauptpersonalrat und dem BMI konkret behandelt. Wir vertreten dabei die Auffassung, dass auf den Dienstposten Gruppenführer in den alten MKÜs weiterhin eine Setzung durch Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes möglich sein muss. Die Dienstposten können dann, nach erfolgtem Aufstiegsverfahren in den gehobenen Dienst aufgeschichtet werden. Alle anderen Varianten würden eine Verdrängung beinhalten. Diese Verdrängung soll nach II.2 der Dienstvereinbarung grundsätzlich vermieden werden. Wir gehen davon aus, dass die Grundfrage bis zum Beginn der Setzungsphase abschließend geklärt und ein entsprechender, regelnder Erlass ergangen ist.   

Eintrag von Fördedampfer am 23.Juli 2008


02 Setzverfahren:
Hallo,
es ist schön und beruhigend, dass nun die lange auf sich wartenden Fragen beantwortet werden!
Meine Frage hinsichtlich des Setzverfahren von KSB zgl. DHF: In der Dienstversammlung der BPOLD Pir wurde durch den Herrn Präsidenten mitgeteilt, dass ein DHF, sollte er mangels an Sozialpunkten nicht als DHF gesetzt werden, keine Möglichkeit hat in der Gruppe KSB gesetzt zu werden. Ist diese Aussage richtig? Falls nein, der DHF wird nicht als DHF ( im 2. Schritt ) gesetzt sondern lediglich als KSB, bsteht für diesen dann die Möglichkeit sich im 3. Schritt wieder auf einen Dienstposten als DHF zu bewerben???

Weiterhin wurde durch den Buschfunk mitgeteilt, dass wenn ein Inspektionsleiter - wie es in Altenberg sein soll - 10 Dienstposten als DHF lt. ODP zur Verfügung hat, jedoch er keinen Diensthund in seiner Inspektion haben will, da er der Meinung ist für die Autobahn braucht man keinen Hund, dieser Dienstposten nicht besetzt wird?

Gruß

 

Unsere Meinung:

In der Bundespolizei wurde eine Diensthundekonzeption erarbeitet. Diese Konzeption liegt derzeit im Präsidium Potsdam. Sie ist bisher nicht im ODP eingearbeitet. Die Konzeption sieht deutlich mehr Diensthunde als der bisherige ODP vor. Wir erwarten, dass die neue Konzeption in den ODP eingearbeitet wird und die anstehenden Setzungen schon auf Grundlage der neuen Konzeption durchgeführt werden. Da Diensthundeführer zugleich Kontroll - und Streifenbeamte sind, können sie auch in der Gruppe Kontroll - und Streifenführer gesetzt werden. Wer bei der Setzung im 2. Schritt nicht berücksichtigt werden kann, hat das Recht sich dann im dritten Schritt auf alle freien und besetzbaren Denstposten zu bewerben. Natürlich auch auf freie DHF - Posten.

Wir gehen davon aus, dass die, im ODP vorgesehenen Diensthundeführer auch in der dafür festgelegten Organisation eingesetzt werden. Eingerichtete Dienstposten werden deshalb auch besetzt werden.  

Eintrag von DHF am 23.Juli 2008


02/04
Hallo Kollegen,

Konkretisierung zu meinem Eintrag vom 23.07.08:
ich bin inhaber eines DP 9/10 in der BPOLABT STA.
Ich habe seit zwei Jahren eine Funktionsübertragung für einen DP 9/11. Beide DP bleiben durch die Reform unverändert.Kann ich,vorbehaltlich der Erfüllung des entsprechenden Anforderungsprofils auf den höherwertigen DP gesetzt werden ?

Gruß aus STA

Unsere Meinung:

Ausgangslage für die Setzung ist der bisher übertragene Dienstposten. Gleichzeitig sieht die Dienstvereinbarung im II. Schritt auch eine Setzung auf höherwertige Dienstposten vor. Grundsätzlich sind beide Lösungen möglich. Praktisch kann die Sache nur im Einvernehmen zwischen der setzenden Behörde und dem beteiligten Personalrat und Berücksichtung der weiteren, im Setzungsverfahren beteiligten Kolleginnen und Kollegen geregelt werden. 

Eintrag von Koepi am 24.Juli 2008


Moin,
hatte bis 29.02. einen DP A9 - 11 gD (§ 30, 5-11) Werkstattleiter. Dieser ist in der TAST einer Abt. nicht mehr etabliert. Da, wie oben zu lesen, der Aufsteigerbereich nicht genügend berücksichtigt wurde, ist meine Frage, auf welchen DP (Dotierung) kann/muß ich gesetzt werden.
Danke

 

Unsere Meinung:

Aufgrund des Abschnitts IV der Dienstvereinbarung werden die Dienstposten für Werkstattleiter nach Zimmer II.2 ausgeschrieben.

Aufgrund des Wegfalls des Dienstpostens und dem Anspruch eines Dienstortbindundsprinzips kann eine Anschlussverwendung durch Setzung auf einen anderen Dienstposten in der Abteilung erfolgen. Dabei ist es wichtig, dass das erreichte Statusamt durch diese Setzung erfasst wird. Eine automatischer Anspruch auf die Bewertungsebene A 9 - A 11 BBesO besteht nicht.

Eine genauere Bewertung kann nur aufgrund aller Rahmendaten vor Ort erfolgen. Der zuständige Personalrat ist in diesen Fragen zu beteiligen.

 

 

Eintrag von rollo am 24.Juli 2008


01/05
Hallo Kollegen
Ich bin 52 und (noch)Bearbeiter KfuV in einer Inspektion.Nach der Setzphase bin ich im Überhang als Bearbeiter,da der andere Bearbeiter KfuV auf Grund seiner Sozialpunkte mich aussticht.Mann kommt ja nicht mal auf eine KSB Stelle,da Ihr ja dieses geblockt habt.Mir kommt es so vor,”Mohr du hast Deine Schuldigkeit getan,jetzt kannst Du abdanken”.War das ein Verbrechen als Bearbeiter KfuV tätig gewesen zu sein?Bei der Personalversammlung wurde mir gesagt ich sollte mich in der BPOLD Pirna oder bundesweit bewerben.Für mich ist das finanziell nicht möglich,da kann ich mir gleich die Kugel geben. Das soll die sozialverträgliche personelle Umsetzung sein.
Gruß

Eintrag von Bernd am 24.Juli 2008


Ich möchte meine Frage vom 21.06.08 konkretisieren:
3 BPOLIen werden zusammengelegt.
In einer davon waren die DGL 9-11 (auch mit eingeschränkter Laufbahnbefähigung besetzt), in den beiden anderen 10-12. Jetzt sind die Dienstposten 11/12.
Wird nun nach Sozialkriterien oder nach E/L/B gesetzt?
Kann jemand mit eingeschränkter Laufbahnbefähigung auf so einen DP gesetzt werden?
DANKE!

Unsere Meinung:

In diesem Fall sieht die Dienstvereinbarung eine Setzung nach Eignung,Leistung und Befähigung vor.

Die Dienstposten können auch an PVB mit eingeschränkter Amterreichweite übertragen werden. Dann muß die Stelle mit einem Vermerk auf A 11 begrenzt werden. 

Eintrag von Ralph am 24.Juli 2008


ich möchte gern bzgl. der diensthundeführer noch einmal nachhaken.
einige von ihnen haben sich aufgrund der angekündigten senkung der dienstposten dhf im ersten schritt in die stäbe der direktionen beworben, um heimatnah verbleiben zu können. sollte diese nachregelung des odp tatsächlich kommen, dann sollte sie sehr bald kommen, da solche bewerbungen ja zeitgerecht zurückgezogen werden müssten. in welchem zeitlichen rahmen ist denn mit der einarbeitung der dhf-dp in den odp zu rechnen und wie verlässlich ist es, dass es überhaupt zu solch einer dp-anhebung auf den alten stand kommt? danke für eure mühen!!!

Unsere Meinung:

Es ist besonders ärgerlich, dass die Diensthundeneukonzeption, an der lange gearbeitet wurde, jetzt zur personellen Umsetzung der Neuorganisation nicht “auf dem Markt” ist.

Wir halten es für dringend geboten, dass da jetzt zügig nachgeregelt wird und werden die Sache für die Augustsitzung des Bundespolizei - HPR noch einmal auf die Tagesordnung bringen. Dabei werden wir mit dem bMi auf den Umgang mit den beschriebenen, bereits erfolgten Bewerbungen in andere Dienstbereiche erörtern. Über die Ergebniss werden wir berichten.

  

Eintrag von egalll am 24.Juli 2008


thema setzverfahren

hallo ich bin angehöriger einer aufgelösten a/o-einheit
wie ist die setzung zu einer mfe gehts es nach sozialpunkten oder eignung,leistung,…
und wenn ich dann bei einer mfe bin, wer entscheidet und wie wird entschieden wer zu welchen dienstort kommt
weil ja jede mfe zwei dienstorte hat,
wird die vergabe zu einem dienstort vom dem jeweiligen
direktionsleiter entschieden?
danke im voraus

Unsere Meinung:

Abweichend von Abschnitt 3 der Dienstvereinbarung können Kolleginnen und Kollegen der A/O statusamtsatequat auf Dienstposten in der neuen Organisation ( MFE ) gesetzt (!) werden. Derzeit finden Verhandlungen dazu statt, wie die freien und bestzbaren Dienstposten diesem Personenkreis offeriert werden können, so dass diesen Wünschen aquch konkret Rechnung getragen werden kann. Das Ergebnis dieser Verhandlungen steht leider noch aus.

  

Eintrag von jojo am 24.Juli 2008


Setzungsverfahren:
Am 23.06.2008 wurde u.a. Frage gestellt!
Jetzt stellt sich mir die Frage wie es sein kann, dass nur noch 11 Stellen bei der MFE in Hamburg frei seien sollen. Die MFE hatte vor der Reform eine Stärke von 18 PVB und jetzt von 36. Da aber nur gesetzt werden kann wer zuvor auch schon diese Funktion ausgeübt hat, müssten doch 18 Stellen frei sein? Verständnis hätte ich lediglich für die Setzung einzelner PVB/PVBin die diese Funktion (MFE) seit Jahren im Überhang (tatsächlich) ausgeübt haben. Es müssen also deutlich mehr als 11 Stellen für Angehörige der A/O Einheiten zur Verfügung stehen!?

Mit freundlichen Grüssen
Bernd Axsen

Frage vom 23.06.2008
Hallo, ich bin Angehöriger einer A/O Einheit. Wenn z.B. bei der MFE Hamburg 11 Stellen frei sind und 18 Personen auf die Stellen gesetzt werden wollen, wird dies nach Eignung, Leistung und Befähigung verteilt oder wird nach Sozialpunkten gesetzt?
Beispiel: POM 8 Punkte in der Beurteilung, 6 Sozialpunkte
und POM 6 Punkte in der Beurtielung, 10 Sozialpunkte

Wer wird auf die Stelle gesetzt?

 

Unsere Meinung:

Hier findet eine Setzung nach Sozialpunkten statt.

Eintrag von Bernd Axsen am 25.Juli 2008


Thema Setzverfahren/ Bewerbungen allgemein:

Hallo,

ich war Angehöriger einer Abteilung und bin noch bis Herbst 2009 im 3jährigen Aufstiegsverfahren. Ich hatte eine Zieldienstpostenzusage für meine Abteilung, doch nun wurde diese aufgelöst.

D.h. momentan habe ich keinen Dienstposten m.D.

Für Dienstposten des g.D. bin ich (laut diverser Aussagen Vorgesetzter nicht bewerbungsfähig.

Frage:
Kann ich mich für einen DP im m.D.(z.B. in der “Nachbars-Inspektion” bewerben, oder gibt es ein Anrecht auf eine neue Zieldienstpostenzusage für den g.D.?

Unsere Meinung:

Nach Auffassung des Bundespolizei - Hauptpersonalrates sind Sie bewerbungsfähig für einen neuen Zieldienstposten im g. D. Es macht keinen Sinn, Ihnen einen Dienstposten m.D. zu übertragen, weil Sie nach Beendigung Ihres Verfahrens einen DP g.D. brauchen. Wir wünschen Ihnen baldige Planungssicherheit und viel Glück beim Aufstiegsverfahren.

Eintrag von Ein Hilfesuchender am 25.Juli 2008


Habt Ihr mich vergessen?
Oder fehlen euch Antworten?

MFG

Unsere Meinung:

Können Sie Ihre Frage hier ( noch einmal ) einstellen ? 

Danke

Die Redaktion

Eintrag von Lust / Frust?!? am 27.Juli 2008


Hallo,
ich habe eine Frage hinsichtlich Sozialauswahl der DV.
Unsere Dienststelle wird wahrscheinlich in der Phase der Umstrukturierung hinsichtlich Versetzungen stark betroffen sein. Leider bekomme ich aufgrund meines Alters relativ wenig Sozialpunkte zusammen und bin somit für eine Versetzung prädestiniert.
Eine Versetzung in ein anderes Bundesland würde für mich bedeuten, dass ich aufgrund der anfallenden Kosten für Miete, Lebenshaltung, Fahrkosten usw. in den finanziellen Ruin getrieben werde und eine “private Insolvenz” ins Haus steht.
Mein finanzieller Spielraum ist bereits jetzt aufgrund diverser Verpflichtungen eng begrenzt und lässt keinen weiteren Raum zu.
Ich sehe für mich leider als einzige Alternative eine eventuelle Kündigung.
Frage:
Wo bleibt hier die Fürsorgepflicht des Dienstherren oder sind solche Einzelschicksale den Herren in den Chefetagen egal.?

Unsere Meinung:

Können Sie uns Ihre soziale Problematik einmal direkt nach Hilden übersenden. Wir werden das vertraulich behandeln und zur Lösungssuche Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

 

Eintrag von Ingo am 27.Juli 2008


@ Ingo:

So eng kann dein finazieller Speilraum m. E. garnicht sein, wenn du Kündigung als Alternative siehst.

Ich weiß zwar nicht, ob du zusätzlich zu der Polizeiausbildung eine andere Berufsausbildung hast, aber die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zeitnah eine Stelle zu finden, bei welcher du das gleiche Geld mit der selben Sicherheit erhältst.

Die von dir angeführten Kosten (Lebenshaltung, Miete etc.) entstehen doch auch an deiner jetzigen Dienststelle, oder nicht?!

Bevor man eine Kündigung in Betracht zieht, sollte man vielleicht erst einmal überlegen, ob ein Umzug nicht die günstigere Lösung wäre?!

Einzelschicksale gibt es übrigens ca. 40.000 bei der Bundespolizei ;-)

Gruß
Thomas

Eintrag von Thomas am 28.Juli 2008


Thema / Setzverfahren

Hallo ich habe zwar oben schon einmal geschrieben, aber es gibt hier soviel Gerüchte bzgl.der Setzung in den Inspektionen (Phase II), dass ich nochmal nachfragen muss.

Ich habe die Dienstvereinbarung so verstanden, dass in der Setzung (Phase II) das Personal welches noch kein Dienstposten übertragen wurde, auf noch freie Dienstposten in der Inspektion bzw. seiner Nachbarinspektion gesetzt wird. Diese Nachbarinspektion darf jedoch nur im Bereich der gleichen Direktion liegen. Weiterhin wird in diese Setzung das Personal der aufgelösten Ämter mit eingezogen. Sollten dann noch Dienstposten frei sein, werden diese bundesweit ausgeschrieben für Beamte denen noch kein Dienstposten übertragen wurde.

Ich hoffe ich habe die Dienstvereinbarung richtig interpretiert.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage ?

fiktives Bsp: Die Inspektion Chemnitz hat zuviel Personal (KSB). Die Inspektion Leipzig hat nach der Setzung des Stammpersonal (Phase I) weniger KSB als Dienstposten.
Beide Inspektionen befinden in derselben Direktion.
Personal (KSB) aus Nachbarinspektionen bzw. alten Ämtern ist nicht vorhanden.

Dürfen laut Dienstvereinbarung z.B. die KSB aus Chemnitz in Phase II der Setzung in der Inspektion Leipzig gesetzt werden, obwohl es sich nicht um eine Nachbarinspektion handelt.

Hier herrscht teilweise die Meinung, dass solch eine Setzung in Phase II möglich ist und auch so durchgeführt werden soll. Diese Vorgehensweise könnte ich aber nicht nachvollziehen, denn Leipzig ist keine Nachbarinspektion von Chemnitz und somit ist eine Setzung in Phase II nicht möglich. Vielmehr müssten alle freien Dienstposten ausgeschrieben werden.
Weiterhin würde man Beamte ohne Dienstposten aus anderen Direktionen die Möglichkeit nehmen sich in diesen Bereich (Schritt III)zu bewerben, da mit hoher Wahrscheinlichkeit alle freien Dienstposten mit freiwilligen Bewerbern besetzt werden würden.

Wie gesagt hier handelt es sich nur um ein Beispiel, jedoch wäre ich über Antwort von euch dankbar, da hier bzgl. dieser Setzungsphase II sehr viele Unklarheiten bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Unsere Meinung:

 

Die Dienstposten müßten ausgeschrieben werden. 

 

Eintrag von Luchhund am 29.Juli 2008


Hallo!

Sollte die Fragen noch mal stellen.

Ich bin GF/ mD in einer alten MKÜ. Habe 3 Jahre gekämpft um die Stelle als GF. Wäre ich doch lieber nur stv. GF geblieben. Jetzt kommt das Problem:
Eine Setzung ist nicht möglich, weil nach ODP die GF-Stelle gD ist. Die stv.GF-Stelle ist mit mD besetzt. 1.: Welche Stelle bekommen die jetzigen GF?

Verdrängungen sollte es grundsätzlich nich geben,lt. DV. Evt. kann ich mich nach der Setzung auf freie Stellen als PVB in der Gruppen bewerben.
2.: Hat das etwas mit Reform zu tun ???
3.: Warum sind die stv. Stellen nicht AF Posten?
10 Jahre MKÜ mit dieser Reform einfach vorbei.
4.: Warum können die stv. GF nicht auf PVB Stellen gesetzt werden?
Mich VERDRÄNGT man auch.
ODER NICHT?

Laut ODP bleiben in der Direktion Berlin 3 Züge in Frankfurt/Oder. Dies soll aber geändert werden. Wie ist der jetzige Stand?

 

Unsere Meinung:

Nach unserer Überzeugung müssen die Gruppenführer auf ihre beisherigen Stellen gesetzt werden.

Jede andere Regelung beinhaltet eine unzulässige Verdrängung. Wenn die Stellen vom mittleren in den gehobenen Dienst angehobenen worden wären ohne das gleichzeitig eine Neuorganisation durchgeführt worden wäre, wären die Kollegen ja auch auf ihren Stellen geblieben. Die Stellen müssen AF - stellen werden.w  

Eintrag von RATLOS am 29.Juli 2008


Themenbereich 01

Hallo Kollegen,

meine Frage liegt in der Erhebung des selbstgenutzten Wohneigentum. Nach Auskunft des verantwortlichen Sachbearbeiters in der BPOLD Pirna wird das selbstgenutzte Wohneigentum nur anerkannt, wenn der Beamte selber im Grundbuch steht. Der Eintrag der Ehefrau ist nicht ausreichend und berechtigt mich mich zur Punkteerhebung. Ist das wirklich so in der Dienstvereinbarung geregelt ?
Zur Erklärung möchte ich sagen, dass wir uns damals bewußt dazu entschlossen hatten, weil ich aus einer früheren Beziehung Kinder habe und die Erziehungsberechtigte der Kinder sollte keinen Einfluss auf das Haus haben, falls der Fall der Fälle eintreten sollte.
Für eine kurze Rückantwort wäre ich dankbar.

Unsere Meinung:

Der Sachverhalt müßte inzwischen in Deinem Sinn geklärt sein. Der BHPR war da tätig.

Eintrag von Michael am 29.Juli 2008


Wann gibts endlich fundierte Info´s . Im Moment werden Stellenausschreibungen abgebrochen, umgeschrieben, bzw von mD auf gD gehoben ! Blickt eigentlich da oben noch wer durch in dem Chaos ? Wann ist mit Beginn der Phase 2 zu Rechnen ? oder dem Setzungsschritt ????

Die Information der Mitarbeiter ist echt unter aller Kanone !

Eintrag von Ghosti am 30.Juli 2008


Warum wurden die Ausschreibungen für die MKÜ Hannover zurückgezogen?
Was soll das denn? Wie viel schlechter soll es denn noch werden?

Unsere Meinung:

Diese Maßnahme ist inzwischen aufgehoben. 

 

Eintrag von Reformer am 31.Juli 2008


Die Aussage des Herrn Seeger war wohl eine Luftnummer von wegen Diensthundeführer der Bundespolizei bleiben auch zukünftig Diensthundeführer. Man hat sich in keinster Weise für die Hundeführer eingesetzt, weder für das gesamte Diensthundewesen. Nein das beste Beispiel ist jetzt eingetreten, dass man als Diensthundeführer von Heute auf Morgen abgesägt wurde mit Diensthund. Soviel dazu was man hier noch Wert ist. Da setzt man sich Jahrelang für das Diensthundewesen ein, macht sämtliche Einsätze mit, man hat nie nein gesagt und was ist der dank dafür. Man wird nur in den Arsch getreten. Es ist nicht nur das Arbeiten mit dem Hund, es gibt auch eine Bindung zwischen Tier und Mensch. Sowas kann man nicht einfach ablegen. Aber das verstehen hier wahrscheinlich alle nicht. Hier wird sich nur drauf berufen eine gewisse Anzahl laut ODP und das wars. Von wegen Diensthundeführer bleiben. Warum werden nicht die Leute gefragt um die es geht. Man kann hier nichts mehr glauben, wird nur hingehalten.

Eintrag von egal am 28.Juli 2008

 

Unsere Meinung:

Das Bundespolizeipräsidium Potsdam arbeitet an einer neuen Diensthundekonzeption. Der Bundespolizei - HPR hat seine Beteiligung eingefordert. Wir gehen davon aus, dass mit der Neukonzeption auch die Aussage von Seeger umgesetzt wird.

Die Neukonzeption muß zur Setzungsphase verfügbar sein.

Eintrag von egal am 1.August 2008


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Da mein Eintrag immer noch nicht bearbeitet wurde, gehe ich davon aus, dass es seitens des HPR / der zust. Personalvertretungen keine abschließende Regelungen zu meinem Fall gibt. Also bleiben wir in der Schwebe.

Ich möchte mich der Frage von Reformer anschließen und stelle einfach mal die gesamte Dienstvereinbarung in Frage.

Wieso wird die MKÜ Hannover nicht ausgeschrieben, sondern von Kollegen der ehemaligen EHu Gifhorn besetzt, wenn es doch klar heißt “Alle neuen MKÜ´en werden ausgeschrieben…” ???

Eintrag von MV am 1.August 2008


Wird die MKÜ Hannover mit Dienstort Hannover mit Kollegen der ehm. EHu. Gifhorn besetzt? Wenn ja, warum und nach welchen Kreterien? Ich gehöre zu dem betroffenen Personenkreis und möchte gerne ein paar Infos haben von der Besprechung die gestern in der Dir Hannover abgehalten wurde.
Die Gerüchteküche liegt einem nämlich langsam schwer im Magen!

Schönes Wochenende an alle Kollegen!

Eintrag von Kadett am 1.August 2008


@Kadett: Wir warten jetzt schon über ein Jahr auf brauchbare Informationen. Auf ein paar Wochen mehr oder weniger kommt es jetzt auch nicht mehr an.

Eintrag von Da Woop am 2.August 2008


Wenn jetzt die Gifhorner Kollegen auf die Stellen der MKÜ Hannover gesetzt werden sollen, mit welcher Begründung????
Und warum werden dann die ehemaligen Amt Hannover Angehörigen nicht gesetzt?????
Sind wir nicht alle gleich???

Eintrag von Amtsschimmel am 3.August 2008


Die DV wird auch in anderen Bereichen ausgehebelt. Erstens ist es wieder mal ein Gerücht, dass die MKÜ Hannover von Kollegen der EHu Gifhorn besetzt werden. Ein glaube ich nie endendes Chaos in der Reform.
Und zweitens ist der neu eingerichtete MKÜ-Zug in Rostock zum Beispiel auch nicht ausgeschrieben. Dort kann die Direktion Bad Bramstedt diese Stellen frei besetzen. Das zum Thema “alle neuen MKÜ’en werden ausgeschrieben”.
Hier blickt doch keiner mehr durch. Und das scheint ja auch die Absicht bei den hohen Herren zu sein.

Eintrag von HappyHarzer am 4.August 2008


Richtig so.
Alle die sich Hoffnungen auf Hannover gemacht haben werden wieder verarscht.
Wenn ich das schon lese: “Sonderregelung zur Dienstvereinbarung” Wie es gerade gebraucht wird.
Das ist alles so lächerlich.
Macht den Laden zu.

Eintrag von PVB aus Mitte am 4.August 2008


Das ist ja schön, dass auf Kolleginnen und Kollegen der genannten Dienststellen Rücksicht genommen wird. Wenn mich nicht alles täuscht, war dieses bereits vor Unterzeichnung der DV bekannt. Die Wasserwerfereinheit in Uelzen ist übrigens auch aufgelöst, aber die Kolleginnen und Kollegen haben wohl keine Lobby.

Eintrag von Poseidon am 4.August 2008


Merkt ihr`s noch? Merkt überhaupt noch jemand was?!
Erst denken, dann handeln! Versucht es mal in dieser Reihenfolge!
Genialer Zug, erst ausschreiben, dann abbrechen! Wann kommen Euch (Euch = gesamtes Organisationsteam einschl. aller verantwortl. Personalvertretungen) diese Ideen? Freu mich schon auf Phase II (sollte die jemals erreicht werden!?)!
Sorry, ohne Zynismus gehts einfach nicht mehr!

Eintrag von tut nix zur Sache am 4.August 2008


Habe hier eine Frage?

Was ist eigentlich aus der Hundekonzeption des Dienstherrn geworden?
Wann kommen die eigentlich zugesagten fehlenden ODP-Stellen im Bereich Stuttgart dazu?
Wie sieht es mit Ersatz- und Neubeschaffung von Diensthunden aus?

Bringt zu den Fragen bitte Antworten und zwar nicht erst in ein paar Jahren, dann brauchen wir sie nicht mehr! Denn “Hunde wollt ihr ewig leben” ist leider nur ein Spruch aus einem Film!
Vielleicht ist es ja das, was der Dienstherr will. Eine natürliches und unsoziales, unmitarbeiterfreundliches Ausstreben der Diensthundegruppen!

Schöenen Gruß dog

Unsere Meinung:

Siehe Eintrag zu “egal” vom 1. August 2008 

Eintrag von dog am 4.August 2008


Dann werden es ja doch nicht soviele Gifhorner nach Hannover schaffen. ;)

Eintrag von Ludacris am 4.August 2008


Hoffentlich gibt es unter den Bewerbern für die MKÜ Hannover welche die sich einen Anwalt nehmen um diesen ganzen “Unsinn” Gerichtlich überprüfen zu lassen!Vielleicht brauchen einige Entscheidungsträger eine kleine gerichtliche Denkpause um noch einmal frisch in die Reform zu starten!!!

Eintrag von der durch 3 Reformen geprüfte Beamte am 6.August 2008


Warum werden die stellv. GF.Stellen auf Z. Stellen gehoben und gleichzeitig sollen diese in Zukunft bzw. jetzt schon ( wie am Anfang von Euch begründet,Punkt 2) von Jungkommissaren besetzt werden,obwohl immer noch PHM als GF Dienst machen,aber diese Stellen garnicht erhalten. Eine Milchmädchenrechnung sondersgleichen,diese Stellen mit Z verpuffen doch wenn keiner aus dem mittleren Dienst sie erhält. Was soll das alles???? Bin übrigens einer dieser Betroffenen.

Unsere Meinung:

Diese Frage ist so nicht zu verstehen. Können Sie das bitte einmal konkret machen ?

Es stellt sich uns die Frage, warum wir als PHM und eingesetzte GF nicht die bisher freien stellv. GF Stellen bekommen haben,sondern diese für Leute reserviert wurden und werden die gerade damit begonnen haben den Aufstieg zu machen bzw. mittendrin stecken. Keiner von diesen hatte vorher einen Führungslehrgang inne. Es geht hier um ca. vierzehn ehemals freie Stellen wohlgemerkt. Und diese sind nach neuesten ODP stellv.GF A 8/9 m.Z…..nur wirksam wenn “mann” auch PHM ist oder im mittl. Dienst verbleibt und nicht PK zA. Oder wird jetzt vieleicht im Zuge der
” R E F O R M ” eine gerechte Setzung erfolgen. Man mußja nicht immer gleich klagen….logische und adäquate Entscheidungen könnte man ja auch so mal treffen.

Eintrag von Ratzeburg am 7.August 2008


Zu:
“Unsere Meinung zu den mehrfach gestellten Fragen bzgl. dem Ausschreibungsstop für die MKÜ Hannover:

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der BHPR hat beim BMI beantragt, in Abweichung von der Dienstvereinbarung folgendes zu vereinbaren:

In Sonderregelung zur Dienstvereinbarung werden die Stellen bei der MKÜ der BPOLD Hannover nicht bundesweit ausgeschrieben.
Bei einer Ausschreibung wird der Bewerberkreis auf die Angehörigen der Bundespolizeidirektion Hannover (einschl. Gifhorn) sowie der ehem. Bundespolizeiämter Rostock, Frankfurt/Oder, Pirna und Chemnitz und dabei auf Umsetzungs-/Versetzungsbewerber eingeschränkt; Konkurrenzen werden dann nach Sozialkriterien entschieden.

Dies ist erforderlich, wenn man möglichst vielen KollegInnen, deren Dienstposten wegfällt und die nicht gesetzt werden können, eine heimatnahe und damit sozialverträgliche Anschlußverwendung zu ermöglichen.

Eintrag von Martin Schilff am 4.August 2008″

1.) Es wird behauptet, dass der BHPR eine Änderung beantragt hat. Nach fmdl. Rücksprache mit einigen Mitgliedern des BHPR wussten diese (angeblich?) nichts davon! Frage: W”ie kann das sein? Besteht überhaupt ein BHPR-Beschluß übereinen diesbezüglichen Antrag auf Änderung der Dienstvereinbarung ?

2.) Warum wird bei der Absicht, die Stellen der MKÜ Hannover aus der Ausschreibung zu nehmen, nicht an die vielen PVB gedacht, die im Rahmen der Reform II zwangsverschoben wurden und nun die Möglichkeit hätten, wieder zurück ins HEIMATNAHE Hannover zu kommen?

Eintrag von Weber am 7.August 2008


Ich bin noch ErmB einer fusionierten Dienststelle.
Im Bereich der Inspektion Ludwigsdorf dürften nach neusten ODP 15 DP mD ErmD übrigbleiben. Wir sind nach altem ODP aber 47 Ermittler.
Nach der Setzphase im Schritt II bleiben also 35 Beamte auf der Strecke.
Wo sollen die hin- da ja die Aussage funktionsadäquater DP steht.
Schaut man sich die Ornigramme der Inspektionen an ist alles besetzt.
I.d.R wird sich das nach Setztungsphase2.1 kaum ändern. Demzufolge fallen auch keine freien DP für Phase 2.2 an.
Bleibt Schritt 4 für Stellen die keiner haben will.
Soviel zu Unsinn dieser Aussage. Ich denke bei den DGL usw. sieht es nicht viel anders aus.
Ich hoffe ihr findet für diese Frage eine befriedigende Antwort.

J.Kluth

 

Unsere Meinung:

Die Stellen die in diesem Bereich abgebaut werden, müßten sich in den sogenannten Aufwuchsbereichen befinden.

Die für uns ganz entscheidende Frage ist, wie und ob die dazu notwendigen Personalverschiebungen überhaupt noch sozialaushaltbar durchgeführt werden können. Darauf werden wir uns im weiteren Prozess besonders konzentrieren.  

Eintrag von jochen am 7.August 2008


Ist es konform mit der Dienstvereinbarung, wenn in einer BPOLI PVB g12 und g13 auf DGL-Dienstposten (g12/g13)gesetzt werden sollen, obwohl diese vorher keinen DGL-Dp bei dieser Inspektion hatten, sondern IL (g13) und SB (g12) waren?

Unsere Meinung:

Frage: Sind die Dienstposten derzeit mit DGL besetzt? Wenn das der Fall ist, dann sind die DGL zu setzen. 

Eintrag von Müller am 7.August 2008


Frage: Kann man grundsätzlich eine Setzung in einer BPOLI ablehnen, um dann ohne Dienstposten für eine spätere Bewerbung auf freie Dp in einer anderen Direktion (Heimatnah)bessere Chancen zu haben?

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Man kann eine Setzung auf seiner Dienststelle ablehnen, wenngleich die Dienstvereinbarung eigentlich vorschreibt, dass ein unverändert gebliebener Dienstposten wieder zu übertragen ist (Ziff. III.3, Satz 1 DV). Ob sich daraus freilich bessere Chancen für eine Verwendung am entfernten Wohnort ergeben, scheint zweifelhaft, so lange es noch Unterbringungsfälle aus Auflösungs- und Abbaudienststellen gibt, denn deren unterbringung hat Priorität (Ziff. II.1, Satz 4 DV).

Eintrag von Schuster am 7.August 2008


Können bei einer fusionierten BPOLI Ermittlungsbeamte (m9z), für die es im Ermittlungsdienst keine Dienstposten mehr gibt, auf gleichwertige, freie KSB-Stellen gesetzt werden?

 

Unsere Meinung:

Ja

Eintrag von Müller am 7.August 2008


FRAGE zum Themenbereich 01

Hallo Kollegen,

meine Frage liegt in der Erhebung des selbstgenutzten Wohneigentum. Nach Auskunft des verantwortlichen Sachbearbeiters in der BPOLD Pirna wird das selbstgenutzte Wohneigentum nur anerkannt, wenn der Beamte selber im Grundbuch steht. Der Eintrag der Ehefrau ist nicht ausreichend und berechtigt mich mich zur Punkteerhebung. Ist das wirklich so in der Dienstvereinbarung geregelt ?
Zur Erklärung möchte ich sagen, dass wir uns damals bewußt dazu entschlossen hatten, weil ich aus einer früheren Beziehung Kinder habe und die Erziehungsberechtigte der Kinder sollte keinen Einfluss auf das Haus haben, falls der Fall der Fälle eintreten sollte.
Für eine kurze Rückantwort wäre ich dankbar.

Die Frage wurde meinerseits schon am 29.07.08 einmal gestellt, aber ich habe leider keine Rückantwort erhalten.

Unsere Meinung: 

Die Formulierung „eigengenutztes Wohneigentum“ war aus unserer Sicht selbsterklärend. Leider nicht so im Bereich der Direktion Pirna. Hier hat man den Begriff „Eigentum“ juristisch durchdacht und dann den urkundlichen Nachweis gefordert. Denn „Eigentümer“ ist ja evt. nur der Ehepartner ( wieso geht den Dienstherren nichts an). Den Begriff „Eigentum“ juristisch zu Ende zu denken, hieße übrigens in den meisten Fällen, dass die Bank Eigentümer ist. Gegenwärtig wird dieses Problem im BMI erörtert, um dem „Ursprung“ bei “eigengenutztem Eigentum“ wieder auf die Füße zu helfen, im Sinne der Beschäftigten und nicht im Sinne von „Oberbedenkenträgern“. Der Sachbearbeiter irrt.

Eintrag von Michael am 7.August 2008


Meine Inspektion wurde aufgelöst und ist von nun an ein Revier. Ich habe eine Stelle als KSB. Ich nehme jedoch seit drei Jahren die Aufgabe als Ermittlungsbeamter wahr. Ich habe keine Sozialpunkte. Habe ich eine Chance als Ermittlungsbeamter gesetzt zu werden ?

Unsere Meinung:

Diese Frage kann nur aus der Situation vor Ort heraus beantwortet werden. Bitte mit dem zuständigen Personalrat Kontakt aufnehmen. 

Eintrag von Holger am 8.August 2008


.Wann werden endlich mal die Karten für das neue Diensthundewesen auf den Tisch gelegt.
Ich bin seit 1990 ím Bereich der Inspektion Ebersbach als Hundeführer tätig,war faktisch der erste Hundeführer an der Ostgrenze.Nur weil ich jetzt das Alter habe(50) mit wenigen Sozialpunkten,soll ich das Feld räumen. Ist das vieleicht sozial?

Eintrag von Andreas am 8.August 2008


Hallo, ich würde mich über eine Antwort zu meiner am 29.07.2008 gestellten Frage freuen. ich habe das Gefühl das hier einige Fragen bewußt ausgelassen werden

Danke im Vorraus

Antwort:

Ist inzwischen beantwortet.

Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Fragen direkt beantwortet werden können.

Eintrag von Luchhund am 8.August 2008


zu 01:

Hallo,

freut mich, dass für die MKÜ-Stellen in Hannover eine Sonderregelung getroffen werden kann. Warum wurde eigentlich keine Sonderregelung für die ehemaligen Beschäftigten der alten BPOLD in Koblenz getroffen. Hier wurde etwa 600 Beschäftigten die Aufgaben weggenommen und nach Potsdam gelegt. Zusätzlich wurde die alte BPOLI Koblenz zum Revier abgestuft.
Eine sozialverträgliche Umsetzung der Reform kann in Koblenz nicht stattfinden, da die Stellen der neuen BPOLD KO in der ersten Phase ausgeschrieben werden und die Personalauswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgt. Danach sind im Raum Koblenz alle Stellen besetzt, ohne das in irgend einer Form die soziale Komponente mit einbezogen wurde. Warum wurde bitte für die Beschäftigten der alten BPOLD Koblenz keine Sonderregelung getroffen ?

Für eine zeitnahe Antwort wäre ich dankbar.

Freundliche Grüße von Rhein

Unsere Meinung:

Es gibt keine einseitige Sonderegelung, beide Bereiche werden entsprechend der Dienstvereinbarung abgearbeitet.

Eintrag von einer aus Koblenz am 11.August 2008


Hallo Kollege Schilff, wie wird denn der weitere Verlauf der MKÜ-Hannover sein? Wann wird “Neu” ausgeschrieben? Wird überhaupt noch ausgeschrieben oder fällt das Projekt MKÜ-Hannover mgl. zu Lasten der Kollegen ganz?
Sie haben doch verhandelt! Nun lassen Sie die Kollegen in GF und anderswo nicht im Regen stehen! Die Kollegen wollen Klarheit und ehrliche Personalvertreter!
Für Ihre Antwort ein Dank!

 

Unsere Meinung:

Die MKÜ wird nicht mehr neu ausgeschrieben. Alle Stellenbewerbungen werben ausgewertet und dann wird entsprechjend der gültigen Dienstvereinbarung ausgewählt. Wir haben dazu berichtet.

Eintrag von Präsident am 11.August 2008


Hallo nochmal.

1. Nachdem sie mir mitgeteilt haben, dass z.A.-Beamte zu setzen sind, würde mich weiterhin interessieren, ob ich mich als z.A.-Beamter auch auf einen GL-Dienstposten einer anderen BPOLI der selben BPOLD setzen lassen kann!?

2. Geht dies nur, wenn es einen gleichwertigen Tauschpartner gibt oder muss ich warten, bis die Stelle ausgeschrieben wird?

3. Falls ich eine Stelle zugewiesen bekomme, geschieht dies dann mit der Absicht, dass ich diesen Dienstposten bei Wegfall meines z.A.-Status dauerhaft übertragen bekomme oder muss ich bei z.A.-Wegfall evtl. mit einem anderen Dienstposten rechnen?

Vielen Dank im Voraus.

Unsere Meinung:

Zur Beantwortung dieser Frage müßten wir den genauen Sachverhalt kennen. Können Sie uns den (gegebenenfalls an unsere Geschäftsstelle ) mitteilen?

Eintrag von strohbel am 11.August 2008


Hallo Präsident und andere!
Zum Thema Gifhorn bzw. Änderung der Dienstvereinbarung hat unser Vorsitzender Josef Scheuring ein Statement auf der Startseite eingestellt. Diese beantwortet alle weiteren Fragen dazu!
Martin Schilff

Eintrag von Martin Schilff am 12.August 2008


Moin,
wo ist eigentlich der Eintrag von M. Schilff, vom 4. August, zur Thematik Bewerbungsstop MKÜ Hannover?
Ebenso verwundert mich die Info des Kollegen Scheuring,daß die Beschlußfassung des BHPR einstimmig gefaßt wurde.
Die Wünsche des Kollegen Schilff - Glück auf - vermutlich in Anlehnung an den Bergarbeitergruß, halte ich für sehr passend in dieser Reform, denn mit dieser DV ist die Zukunft wahrlich nicht kalkulierbar.
PS. Die Ruderer bei Olympia haben sich bisher auch nicht mit Ruhm bekleckert.
tschüß

Eintrag von rollo am 13.August 2008


Hallo,

ich würde mich auch über eine Antwort auf meine Frage vom 08.08.2008 freuen.

Vielen Dank im Vorraus

Eintrag von Holger am 13.August 2008


Hallo,

ihr hattet meine Frage vom 04.08.08 bzgl DH-Konzeption nur teilweise beantwortet.

Komischerweise musste ich heute feststellen das ihr eure “Teil-Antwort” wieder gelöscht habt.
Soll das etwa heissen es gibt doch keine “DH-Konzeption”.

Vergesst die anderen Fragen bitte auch nicht zu bearbeiten.

Vielen Dank dog

Antwort:

 

Siehe dazu Antwort an “egal” vom 01. August 2008

Eintrag von dog am 17.August 2008


Werden die Fragen eigentlich noch beantwortet ? Es sind doch noch einige Fragen offen.

Unsere Meinung:

Wir arbeiten daran.

Eintrag von Freiburger am 18.August 2008


04 Rosenheim

In Rosenheim müssen sich z.B. die SanBeamte beim Präsidium setzen lassen . Eine Setzung im Rahmen des personellen Überhangs der BPOLI Rosenheim scheidet nach Meinung des Referats 72 aufgrund der Dienstvereinbarung aus. Warum diese benachteiligung?

 

Unsere Meinung:

Bitte in dieser Frage Kontakt mit dem Bundespolizei - Hauptpersonalrat aufnehmen.

Eintrag von timecop am 18.August 2008


Hallo,

ich finde es doch sehr traurig, dass einige Fragen nicht beantwortet werden und das trotz Hinweis keine Reaktion erfolgt. Wozu habt Ihr denn überhaupt dieses Forum eröffnet wenn es denn doch keinen interessiert ?

Unsere Meinung:

Es interessiert uns sehr wohl und wir beantworten die Fragen auch. Dazu brauchen wir allerdings auch die notwendige Zeit und die entsprechenden informationen. 

Eintrag von Freiburger am 20.August 2008


Danke für die Antwort auf meine Frage vom 07:08.08
Die Antwort ist leider unbefriedigend.
Sicher gibt es in den Aufwuchsbereichen diese Stellen, aber nichtt zahlenmäßig 1:1.

U N D auch in den Aufwuchsbereichen wird gesetzt.

Also heißt das im Umkehrschluß -die jahrelange Qualifizierung und geleistete Arbeit war für die Katz.

Mal sehen ob ihr Recht behaltet, ich denke eher nicht.
Sicherlich wäre es gerechter gewesen mit Bekanntgabe des Sozialpunktekataloges eine Stichtagsregelung festzulegen.
Was hier zum Teil abgeht ist erschreckend.
Das es gewisse Schutzmechanismen geben muß ist ja OK-
das man viele Leute in den A… tritt die ehrlich ihre Arbeit geleistet haben aber nicht.
jochen

Eintrag von jochen am 21.August 2008


Auf offiziellen Wege erfährt man nichts, vielleicht klappts hier….

Kann jemand definitiv sagen, wie jetzt das Verfahren im Referat 5 weiterlaufen wird?

Was ist jetzt mit Schritt 1? Was passiert mit Bewerbungen dorthin und generell? Werden diese jetzt noch abgearbeitet und dann gesetzt? Oder doch nicht? Oder wird dadurch der gesamte 1. Schritt noch einmal neu angesetzt?

Wenn jetzt eine Entscheidung getroffen werden muss, ob man in die Setzung mit einbezogen möchte, aber dann hinterher aufgrund der zu wenigen Stellen und Kriterien nicht auf eine Stelle kommt, läuft dann die Bewerbung vom 1. Schritt automatisch weiter oder ist dieser bis dahin abgeschlossen?

Wer blickt derzeit überhaupt noch irgend etwas in diesem Verfahren? Warum hat man in der DV nicht die Setzungen an erster Stelle gesetzt und die Ausschreibungen dahinter? Wer die Setzung dann abgelehnt hätte, wäre bewerbungsfähig gewesen und wenn er eine Stelle bekommt, dann darf er sich dann nicht mehr im nächsten Schritt neu bewerben.

Eintrag von Betroffener am 22.August 2008


Wie geht es denn jetzt eigentlich mit der Reform weiter ? Steht eigentlich noch irgendein Zeitplan ? Fliessen die Beurteilungen jetzt noch bei den Bewerbungen zur Stellenausschreibung ein ? Wann beginnt denn eigentlich endlich die Setzphase ?
Fragen über Fragen und keine Antworten.

Die ganze Organisation Bundespolizei ist einfach nur unglaubwürdig.

Eintrag von Der Ungläubige am 25.August 2008


zum Eintrag von Der Ungläubige am 25. August 2008
“wie geht es eigentlich mit der Reform weiter?”
wer glaubt, dass sich in absehbarer Zeit das vorhandene
Chaos auflöst, kann nur blauäugig sein. Wir werden noch
sehr lange im Ungewissen sein und somit bleibt auch die Ungewissheit über das persönliche Schicksal erhalten.

Eintrag von Wolfi am 26.August 2008


Hallo, ich heiße Andre und bin PVB im Verband (PM). Mein größter Wunsch ist es, KSB zgl. DHF zu sein. Doch meine Initiativbewerbungen wurden auf Grund der Reform abgelehnt! Wie gehe ich jetzt am besten vor um mein Ziel zu erreichen?

Unsere Meinung:

Lieber Andre,

wir raten Dir, dich auf dem Ausschreibungdsschritt nach der Setzungsphase zu bewerben.

Bis dahin wird das überarbeitete DH - Konzept auch in Kraft sein.

Eintrag von Andre am 27.August 2008


was wird eigentlich im zuge der reform aus den seit jahren abgeordneten kräften im bundeskanzleramt (36er Kontingent) - sind da mal stellen in aussicht?

Unsere Meinung:

Gute Frage, wir werden uns um das Problem kümmern.

Eintrag von Abgeordneter am 28.August 2008


Ist es wirklich nicht möglich, die Entscheidung aus der letzten BPR-Sitzung zu veröffentlichen, welches das Abteilung5 betrifft? Gibt es Setzlisten, welche diese Abteilung betreffen und wurden diese abgelehnt? Ein einfaches Ja oder Nein reicht auch erst mal aus, falls eine weitere Ausführung mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Eintrag von Betroffener am 28.August 2008


Betreff: Verpflegungskonzept Uelzen

In diesem Konzept der Abteilung Uelzen ist von einem Versorgungspool alt von 40 Beamten und 5 Kraftfahrern( TB) die Rede. Doch wenn dieses Konzept nur die Verpflegung betreffen soll, dann sind diese Zahlen schlicht weg falsch. Für die Verpflegung alter ODP waren pro Hundertschaf der Leiter Versorgung ( der zugleich auch für alle anderen Versorgungsmaßnahmen, Unterbringung, Führungs- und Einsatzmittel und Kraftfahrwesen verantwortlich war ) zuständig. Dieser sollte sich um den Einkauf und die Abrechnung kümmern. In der stationären oder mobilen Küche waren der Einsartkoch und der Bearbeiter U/V für die Zubereitung, Lagerhaltung, Ausgabe und Reinigung der Küche, Speisesaal und Geschirr zuständig.
Bisher war es üblich das die Hundertschaftsführer zusätzliches Personal für die Küche abgestellt haben, weil der Leiter Versorgung nicht für 130 Beamte alleine einkaufen kann. Außerdem wurden für die Küche Hilfskräfte abgestellt zur Unterstützung der 2 zuständigen Beamten. Es sollen ja auch noch einige andere Vorschriften eingehalten werden, z.B. HACCP, Arbeitszeitverordnung und Lenk- und Ruhezeiten.
Nach ODP neu gibt es jetzt 12 Beamte im neugeschaffenen Servicebüro, davon sind für die Verpflegung noch 6 Beamte zuständig.
Für den Leiter und seinen Stellvertreter sind im Wechsel nur Großeinsätze vorgesehen und keine Hundertschaftseinsätze.
Bei der Aufstellung der benötigten Kräfte für so einen Einsatz ist man in dem Konzept der Meinung es reichen für die Zubereitung der Speisen, 1 Einsatzkoch, 1 Küchenhilfskraft und 1 Kraftfahrer ( TB ).
Das damit nicht alle oben genannten Aufgaben für einen Kompletten tag zu erfüllen sind, muss jedem einleuchten. Die Einsätze beginnen früh am Morgen und enden meist mitten in der Nacht. Es werden sehr oft zusätzlich Marschverpflegung und Getränke den ganzen Tag frisch zubereitet benötigt.

Konzept Großeinsatz

Für einen Großeinsatz geht man in diesem Konzept davon aus, dass man mit zwei Einsatzküchen ( 1 mit Konvektomat und 1 mit Kesseln) die Versorgung für bis zu 750 Beamte gewährleisten kann. Dazu gesteht uns das Konzept 3 Einsatzkoche, 3 Küchenhilfskräfte und 3 Kraftfahrer zu. Damit soll es möglich sein einen 24 Stunden Betrieb über mehrere Tage aufrecht zu erhalten. Wenn ich es richtig verstanden habe soll dann 1 Bearbeiter U/V für den Einkauf zuständig sein, mit einem Fahrzeug bis 3,5 t und eingebautem Gerät.
Erstaunlicherweise darf hier auch der stellvertretende Leiter des Servicebüro mitfahren um sich gemeinsam mit dem Küchenbuchführer um die Stärken und Abrechnung zukümmern.

Wenn ich dazu unseren Verpflegungspunkt in Lüneburg während des Castors sehe stehen diese Zahlen in einem krassen Gegensatz und sind so nicht haltbar.

In Lüneburg stehen in einer Kaserne eine Küche mit allen Kühl- und Trockenlagerräumen und Spülmaschine zur Verfügung. Eine Schicht hat 3 Köche und 5 Hilfskräfte und für die Saal- und Geschirrreinigung stehen extra Kräfte zur Verfügung.

Die Küchenmaschinen und Behälter sind in angemessener Anzahl vorhanden, was bei zwei Einsatzküchen und dazu gehörigem Gerätesatz nicht der Fall ist.

Ein zusätzliches Problem was bei diesem Konzept ganz vergessen worden ist die Beschaffung der Küchenhilfskräfte. Man spricht zwar das Problem der Arbeitsverträge an und setzt auf die freiwillige Teilnahme, doch die Vergangenheit zeigt, dass dies nicht überall der Fall ist. Doch da hat man des Rätsels Lösung gefunden, man schickt Tarifbeschäftigte zum Arzt, verpasst Ihnen die Küchentauglichkeit und schon klappt alles im Einsatz. Der gute Wille der Freiwilligen ist zu bewundern, die meisten wissen nicht auf was Sie sich da einlassen. Der Koch hat das Problem, das er zwar am Papier genug Personal zur Verfügung hat, das Personal aber, ohne eigenes Verschulden, nicht selbständig arbeiten kann. Das hält mehr bei der Arbeit auf als es weiterhilft.

In der Küche zählt nicht Quantität sondern Qualität ist wichtig, nicht nur für die Mitarbeiter sondern auch bei den Speisen, die , die Küche verlassen.
Wenn ich das Konzept richtig gelesen habe soll bei einem Hundertschaftseinsatz der Einsatzkoch, eine Küchenhilfskraft und ein ziviler Kraftfahrer die Verpflegung sicher stellen, der Bearbeiter U/V sich um den Einkauf und die Einsatzabrechnung und Hygienebestimmungen kümmern.

Dazu meine Fragen: Wer kümmert sich um die Reinigung Speiseraum ? Wer erledigt den Abwasch von Geschirr und Besteck ? Bekommen Küchenhilfskraft und Kraftfahrer einen Ekü 2 Lehrgang ? Den wer bedient die Küche, wenn der Koch seine erlaubte Arbeitszeit erreicht hat ? Darf man Küchenhilfskräfte zu Einsätzen verpflichten ?

Außerdem ist der Persoalansatz alt und neu, von dieser Kommision falsch dargestellt worden. Der Ansatz geht von der Versorgung alt aus, doch dieses Konzept handelt meiner Meinung nur vom Thema Verpflegung. In der Verpflegung waren alter Art nur der Führer V, der Einsatzkoch und der Bearbeiter U/V vorgesehen, wobei der Führer V noch andere Aufgaben hatte.
Das waren rein Planstellen mäßig 12 Beamte. Jetzt sind es nach der Reform noch 8 Beamte, der Leiter Servisebüro, der Stellvertreter, 3 Einsatzköch und 3 Bearbeiter U/V. Wobei der Leiter und Stellvertreter noch den ganzen Standort betreuen sollen und so selten für einen Einsatz zur Verfügung stehen.

Eintrag von Matthias am 1.September 2008


Kann mir mal jemand einen Ansprechpartner (Thema 02) bei Euch nennen mit Erreichbarkeit? Würde mich gerne mal telefonisch erkundigen. Meine E-Mail-Adresse seht ihr ja.

D A N K E !!!

Hallo Ralph,

Du kannst Dich jederzeit an den Bundespolizei - Hauptpersonalrat 030/3981/2719 wenden.

Eintrag von Ralph am 1.September 2008


Thema 01/02
Hallo,
1. ich werde mit 15 Sozialpunkten im ErmD. unserer Inspektion wohl keinen DP bekommen. Kann ich auf einen DP KSB gesetzt werden, wenn dort die DP mit weniger als 15 Sozialpunkten gesetzt werden.
Hier in der Dir. Pirna ist man der Meinung, dass in diesem Fall es zu einer Verdrängung kommt (ErmB-KSB), die laut DV nicht vorkommen darf.
Das würde aber heißen, dass ein ErmB. mit 15 Pkt. geht und ein KSB z.B. mit 11 Pkt. bleibt
2. Zu welchem Zeitpunkt werden die Überhang-DP “vergeben” und wonach wird entschieden, wieviele im Überhang geführt werden?
3. Wird die neue Beurteilung 2008 im 1. Schritt mit berücksichtigt?

Danke für die Beantwortung!

Unsere Meinung:

1, Eine Setzung ist nur auf dem bisherigen Dienstposten möglich.

2. Diese Entscheidungen müssen vor Ort getroffen werden.

3. Nein, die neue beurteilung wird im ersten Schritt nicht brücksichtigt.

Eintrag von Anonymous am 3.September 2008


Zum Setzverfahren

Hallo,

Was geschieht im Fall von Punktgleichheit bei den Sozialpunkten?

MfG SK

Eintrag von Stephan Kreis am 4.September 2008


Zu :
Diese Frage ist so nicht zu verstehen. Können Sie das bitte einmal konkret machen ?

Es stellt sich uns die Frage, warum wir als PHM und eingesetzte GF nicht die bisher freien stellv. GF Stellen bekommen haben,sondern diese für Leute reserviert wurden und werden die gerade damit begonnen haben den Aufstieg zu machen bzw. mittendrin stecken. Keiner von diesen hatte vorher einen Führungslehrgang inne. Es geht hier um ca. vierzehn ehemals freie Stellen wohlgemerkt. Und diese sind nach neuesten ODP stellv.GF A 8/9 m.Z…..nur wirksam wenn “mann” auch PHM ist oder im mittl. Dienst verbleibt und nicht PK zA. Oder wird jetzt vieleicht im Zuge der
” R E F O R M ” eine gerechte Setzung erfolgen. Man mußja nicht immer gleich klagen….logische und adäquate Entscheidungen könnte man ja auch so mal treffen.

Unsere Meinung:

Die PHM sollten gesetzt und gleichzeitig verpflichtet werden, den Aufstieg zu machen.

Eintrag von Ratzetown am 4.September 2008


@ Ratzetown

es steht dir frei den Aufstieg zu machen !

Ansonsten, sorry, aber es sind nun mal die gdler irgendwie zu setzen und das kann nicht der PVB sein.
Der PHM mit altem Führungslehrgang kann aber entweder so eingesetzt werden, den Aufstieg machen oder wenn nicht genug gd Anspruch auf die Stellen erhebt eine stell. Gruppenführerstelle bekommen - das geben die ja jetzt her.
Das Programm der Bundespolizei und wo es hin soll ist dir doch klar ?
Es steht dir frei mit zu gehen - dieses Gejammer nervt jedoch andere, die echte Sorgen haben.

Eintrag von Erdelbert am 9.September 2008


Ich wußte garnicht das Fragen stellen und Zusammenhänge sich erklären zu lassen jammern ist.Wenn Dich so etwas nervt dann tue mir und allen anderen den Gefallen und halt dich aus diesen FORUM raus und vor allem lies Dir die Fragen vorher genauer durch.Erstens sind Deine sogenannten gdler auch nur PVB`s und nicht immer die schlausten und zweitens,daß ist der Kausus Knacksus sind die Freien Stellen bereits im Vorwege vergeben worden an PVB des mittleren Dienstes die noch nichts auf der Pfanne haben bzw. wie Du es ausdrückst gdler sind. Sie versuchen also erst zu bestehen und dann werden sie eh KSB Deluxe.Es ging hier lediglich darum zu erfahren ob überall so verfahren wird und wie die Lösungen dazu aussehen. Und erzähl mir nix von Sorgen,es sei Denn Du bist Hellseher.

Eintrag von Ratzetown am 10.September 2008


Moin Moin!
Wie ist eigentlich der Sachstand mit der Personalauswertung für die MKÜ Hannover? Wann und wie geht es da jetzt eigentlich weiter? Es schweben so viele Gerüchte im Raum, dass man als Betroffener einer aufgelösten Dienststelle und Bewerber für o.g. MKÜ bald(wenn noch nicht vorhanden) Magengeschwüre bekommt. Wann wird endlich die Katze aus dem Sack gelassen und mit der Besetzung begonnen. Wir alle, die sich beworben haben, müssen genauso wie unser Dienstherr für die Zukunft ausrichten. Also laßt uns nicht länger am langen Arm verhungern! (Der letzte Satz ist an die Kollegen gerichtet, die an der Auswertung des Personals/Aufstellung beteiligt sind und vielleicht gelegentich mal in dieses Forum schauen!)

Unsere Meinung:

Das Ergebnis ist bisher nicht bekannt,. Wir gehen davon aus, dass die Auswertung bis Anfang Oktober 2008 vorliegt.

Eintrag von Hammer am 11.September 2008


Hallo, ich sehe das ähnlich wie Hammer! Die Kollegen haben ein Anrecht langsam mal informiert zu werden und zwar so, dass es auch einen hohen Wahrheitgehalt aufbringt und nicht das wieder Entscheidungen verkündet werden, die offenbar nicht mal im eigenen Kreise besprochen/beschlossen wurden!
Die Reform ist mächtig ins stottern geraten und im Direktionbereich Hannover muss man wohl bald einsehen, das der Motor nicht nur stottert, sondern … .
Hauptsache die operativen PVB funktionieren und zwar wie Automaten! Fürsorge scheint ein Fremdwort geworden zu sein und wenn die Reform dann doch noch umgesetzt wird, tritt man den Kollegen, die schone Jahre für den Bereich Hannover arbeiten, mit Anlauf in den “Allerwertesten”. Werte Gewerkschaftsfreunde, ihr seid an der Reihe, dass die Reform noch in die Richtige Reihe gelenkt wird, ansonsten verliert ihr mächtig viele Mitglieder und vor allem eure Glaubwürdigkeit!
Allen ein schönes Wochenende!

Eintrag von Präsident am 12.September 2008


Wenn nun (fast) alle in den Ost-BPOLIen nach Sozialpunkten gesetzt werden. Also auch die Führungskräfte. Was passiert dann mit den A 12ern welche nicht gesetzt werden? Die Bewerbungsphase ist gelaufen, es wurde überall gesetzt, und nun? Es dürfte ja nirgends eine DGL oder SB E/A-Stelle mehr frei sein.
Alle ins Präsidium?
Ich glaube dass die Haltung des HPR zur Setzungsphase nach Sozialpunkten für Führungskräfte uns noch vor große Probleme stellen wird…
A 11er könnten im Ermittlungsdienst verwendet werden, aber A 12er???? Da wird die Luft dünne.
Gibt es außer dem Präsidium dann noch Alternativen für einen nicht gesetzten A 12er?
Für eine Antwort wäre ich dankbar…..!!!!!

Unsere Meinung:

Nach Abschluss der Setzungsphase gibt es eine weitere, priviligierte Ausschreibungsphase für die Kolleginnen und Kollegen, die dann noch keinen Dienstposten haben.

Eintrag von Ralph am 12.September 2008


Moin zusammen, ich bin Ermittler bei der BPOLI Münster alt und stamme aus der ehem. BPW Osnabrück. Da in der alten Org.-Form in den EA’s keine Ermittler ausgewiesen waren, verlor ich dort meine Dienstort. Neuer DO wurde Münster, zunächst für alle PVB der ehem. BPW Os. Tatsächlicher Dienstort der Ermittler blieb der EA Osnabrück. Dienstortzuweisungen gab es erst 201, allerdings nur fürdie Kolleginnen und Kollegen KSB. Anträge der Ermittler blieben unbeantwortet und wurden nicht entschiden. Jetzt die neue Reform und der EA Osnabrück wurde zum Revier der BPOLI Bad Bentheim. Alle PVB des EA Os rüber nach Bentheim war die richtige Folge. Es wurde soviel wie möglich getauscht. Nur die drei noch verbliebenen Ermittler hatten keine Dienstortzuweisung für Osnabrück, obwohl sie in den zehn Jahren ununterbrochen dort eingesetzt wurden. Die Folge: Wir drei Ermittler fahren nun täglich nach Münster, nachdem wir unsere “Nachfolger” (funktinal) über 4 Monate eingearbeitet und ausgbildet haben. Unsere bereits im März gestellten Umsetzungsgesuche blieben bis heute unbeantwortet. Das große Problem sind wohl die verschiedenen Direktionen. Auch die Personalvertretungen einschl. des Vorsitzenden des Bezirks Bundespolizei tuen sich sehr schwer bei der Lösung dieses Problems, trotz Zusage. Die Dienstvereinbarung sieht angeblich keine Lösung für solche Problembereiche vor, es soll angeblich Schlupflöcher geben, aber keine offiziellen. Nach 25 Dienstjahren ist der Arbeitsplatz weg, weil der Dienstherr eine Einsatzstelle wegen Ländegrenzen hin und her schiebt und dabei ein paar Leute vergessen hat. Tatsache ist, dass die BPOLI BBH in allen Revieren einen dislozierten ErmD einsetzt und auch erfahrenen Ermittler braucht und haben möchte. Habt ihr für mich eine gute Empfehlung für meine weitere Vorgehensweise.

Unsere Meinung:

Euer Problem muss durch eine mutige Einzelfallentscheidung vor Ort in Euerem Sinne geregelt werden. Eine andere Regelungsmöglichkeit sehen wir nicht.

Eintrag von Josef am 14.September 2008


Gibt es eigentlich noch einen aktuellen Zeitplan ? Wann beginnt die Setzphase denn endlich ? Hoffentlich erfährt man bald mal wie es weiter geht.
Wer kann einem denn endlich mal eine verläßliche Auskunft geben ?

Unsere Meinung:

Die erste Setzungsphase beginnt, wenn die Ausschreibungsphase abgeschlossen und ausgewertet ist. Wir gehen davon aus, dass das Ende Oktober/Anfang November 2008 ist.

Eintrag von Der Ungläubige am 15.September 2008


Ich lese sehr gerne die Beiträge in diesem Forum. Es spiegelt die Ängste und Nöte der Kollegen wieder, die vor einer wagen Zukunft stehen. Aber was ich nicht verstehen kann, ist das seit 3 1/2 Wochen keine Fragen mehr beantwortet werden. Evtl. sollen die Schaffer des Forums mal wieder die Seite aufrufen, lesen und ihrer Arbeit nachkommen.

Eintrag von Hoffnung am 15.September 2008


Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Frage beschäftigt mich schon geraume Zeit. Ich habe 2006 meine 3-jährige Aufstiegsausbildung begonnen und habe im April 2007 einen Zieldienstposten zugewiesen bekommen. Vor meiner Aufsteigsausbildung war ich im Verband als PVB in der Gruppe 7/8 bewertet. Nun habe ich eine Aufschichtungsfähige 9/10 Stelle im Einzeldienst als KSB unter Vorbehalt das ich die Aufsteigausbildung bestehe.
Frage: Was passiert wenn mann die Aufsteigsausbildung nicht besteht? Kann man trotzdem auf die neue Stelle gesetzt werden oder geht man zurück in den Verband? Kann es auch passieren das man einfach an eine andere Dienststelle versetzt wird?

Mit freundlichen Grüßen
Arne Botzum

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Es spricht nichts dagegen, auch bei Nichtbestehen des Lehrgangs auf den aufschichtungsfähigen Zieldienstposten KSB gesetzt zu werden.

Aber Sie werden das Verfahren bestehen. Wir drücken die Daumen!

Eintrag von Botzum, Arne am 15.September 2008


Gibt es die Reform noch?

Eintrag von Präsident am 18.September 2008


Gibt es die Reform noch?

Eintrag von Präsident am 18.September 2008

Berechtigte Frage!

Eintrag von Da Woop am 19.September 2008


@ Ratzetown

Welche Hundertschaft bist du ?

@ GDP

Wann beginnt der 2te Schritt ?

@ Botzum

einfach nicht durchfallen

Eintrag von Erdelbert am 20.September 2008


01. Sozialauswahl

Hallo!
Ich lebe mit meinem 20-jährigen Sohn allein im Haushalt. Dieser ist arbeitslos und bezieht ausser Kindergeld keinerlei staatl. Leistungen. Da wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden bin ich bis zu seinem 25. Lebensjahr oder bis Arbeitsaufnahme voll unterhaltspflichtig.
Habe ich Anspruch auf 5+1 Punkte?
Gelte ich als “Alleinerziehend? + 6 Punkte?

Unter Punkt “Alleinerziehend” steht”Unschädlich sind hierbei Unterbrechungszeiten nach dem Kindergeldgesetz (wie Z.B. Wehrdienst- und Zivieldienstzeiten dieser Kinder)
Soll das heißen, dass man auch mit Kindern über 18 Alleinerziehend sein kann?

Ich bitte um Antwort, da mir auf meiner Dienststelle niemand weiterhelfen kann.

Gruß Uwe

Unsere Meinung:

Ja, auch mit Kindern über 18 kann man natürlich alleinerziehend sein.

Eintrag von Uwe am 22.September 2008


Noch mal eine Frage zu Pkt4. der DV Finanzielle Beeinträchtigungen

1. Bei welchen Sachverhalten kommt dieser Pkt. 4 der DV überhaupt zur Anwendung wenn nicht bei BuPo Ehen ?
2. Ist es nicht unverhältnismäßig und unsozialer eine Familie ( z.B. Mann Beamter/ Frau Angestellte bei einer Firma + Kind) in die Botanik zu schicken, im Vergleich zu zwei Beamten + Kind die aber beim gleichen Dienstherrn arbeiten und beide ihren Job behalten, während die Frau als Angestellte bei ihrem Arbeitgeber kündigen muss und somit kein Arbeitslosengeld bekommt, um mit ihrem Mann und dem Kind gemeinsam zusammenbleiben zu können ?
3. Werden Angehörige von GUK` s automatisch auf die Dienststelle gesetzt, da ja auch der GUK gesetzt wird ? Und wie verhält es sich mit den GUK `s falls Angehörige nicht gesetzt werden ? Können GUK` s auch auf anderen Dienststellen der Bundespolizei im Bundesgebiet arbeiten ?
4. Wie sieht es mit Kollegen aus, die in absehbarer Zeit ( z.B. Anfang 2009 ) ins Ausland gehen und nach der Konzeption eigentlich in den GOA Pool gehören ? Werden diese Kollegen mit in der Setzungsphase in der BPOLI berücksichtigt bzw. wäre es nicht sinnvoll an dieser Stelle einen zweiten Beamten als „Schatten“ einzusetzen, der diesen Dienstposten dann bekommt, sobald der Beamte im Ausland ist ?

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

1. Er kommt auch im Abgleich der festgelegten Grundlagen immer zur Anwendung, wenn beide Partner ein festes Arbeitsverhältnis haben und zumindest ein Partner von der Neuorganisation der Bundespolizei betroffen ist.

2. Das ist sicher ein Tatbestand, der bei der Personalauswahl abzuwägen ist. Deshalb ist ja auch jede Personalmaßnahme als Einzelfall zu behandeln.

3. Ja GUKs können auch auf anderen Dienststellen der Bundespolizei arbeiten. Ihre Partner werden behandelt wie alle anderen Partner von Beschäftigten der Bundespolizei auch.

4. Der Pool ist derzeit noch nicht ausgestaltet. Wir treten dafür ein, dass der Pool nicht zentral geführt, sondern dass die zusätzlichen Stellen dien Dienststellen zugewiesen werden. Damit könnte  dort ein zweiter Kollege/Koillegin gesetzt werden.

Eintrag von Matthias am 22.September 2008


03. Tarifbeschäftigte

Ich bin in einer Inspektion beschäftigt, die mit einer anderen zusammengelegt wurde, jedoch Inspektionssitz geblieben ist.
Im ODP sind zwei Dienstposten für Tarifbeschäftigte BAT VII enthalten. In dieser Inspektion gibt es zwei Tarifbeschäftigte mit Tätigkeitsdarstellungen BAT VII/VIb und einen Tarifbeschäftigten ohne für dessen Arbeitsbereich gültige Tätigkeitsdarstellung, der aber trotzdem in BAT VII/VIb eingruppiert ist. Ein erster Versuch, eine Tätigkeitsdarstellung für diesen Tarifbeschäftigten zu erstellen, endete damit, dass dessen Arbeitsbereich nur nach BAT VIII/VII bewertet wurde. Danach wurde kein weiterer Versuch unternommen.
Wer wird gesetzt ?

Unsere Meinung:

Grundsätzlich wird hier nach Sozialpunkten gesetzt. Detailfraagen müssen vor Ort zwischen dem zuständigen Personalrat und der Dienststelle entschieden werden.

Eintrag von Baldur am 24.September 2008


Hallo GdP,

ich komme von einer Inspektion, die aus 3 ehemaligen fusioniert wird. Seit einigen Jahren hatte ich dort den Dienstposten eines Bearbeiters Einsatz / Organisation. Da bereist jetzt absehbar ist, dass ich bei der Konkurenz um den einzigen verbleibenden gleichartigen Dienstposten der neuen Inspektion aufgrund der Schwerbehinderung des Bearbeiters der andernen Inspektion nach Sozialpunkten knapp unterliegen werde frage ich euch, wie das jetzt weitergehen soll. Ich habe 22 Sozialpunkte und habe aufgrund des “niemand darf verdrängt werden” keine Chance auf einen KSB Dienstposten, da hier ein Abbaubereich ist. Rein rechnerisch kann hier jeder KSB gesetzt werden, der mehr als 3 (in Worten drei !!!) Sozialpunkte hat. Und ich soll keine Chance haben, obwohl ich diesen Dienstposten selbst bis vor ein paar Jahren innehatte, ich also die Qualifikation dafür habe und mehr als 7 mal soviele Sozialpunkte habe als ein KSB, der momentan einen solchen Dienstposten belegt ? Ich meine, dass kann doch nicht euer Ernst sein, in der Präambel der Dienstvereinbarung steht doch und in der Anhörung im Innenausschuss wurde doch betont, dass die Umsetzung sozialverträglich zu erfolgen hat. Es kann doch nicht sozialverträglich sein, dass ein PVB mit 4 Sozialpunkten gesetzt wird und der andere mit über 20 einen Tritt bekommt, nur weil er zum falschen Zeitpunkt den falschen Dienstposten hat, zumal er den angestrebten Dienstposten jahrelang innehatte. Das wird vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand haben !

Eintrag von Mr. T am 27.September 2008


Um an die Frage vom Mr. T anzuknüpfen, die sich so oder ähnlich in vielen Bereichen stellen wird:

(leicht modifiziertes) Beispiel aus einem andern Forum:

eine Dienststelle wird aus 3 Dienststellen zusammengelegt . Da haben wir 15 DGL . Es gibt insgesamt nur noch 5 A12er Dienstposten im DGL - Bereich. Vier der 15 ehemaligen DGL sind A12, nicht oder nicht mehr verheiratet und haben keine schulpflichtige kinder mehr. 6 weitere DGL sind A11. Hiervon sind 2 verheiratet und haben jeweils 1 Kind. 4 weitere DGL sind noch A10, vh, eigenes Haus und 2 schulpflichtige Kinder.

Na, wer wird eurer Meinung nach die Stellen besetzen? Die 4 A10er und 1 A11er. Richtig!!! Und was passiert mit den A12ern? Soviel A12 Dienstposten werden garnicht über bleiben, dass die alle amtsangemessen unterkommen.(oder alle ab zur nächsten Direktion des Vertrauens? )
Das ganze trifft natürlich in ähnlicher, ggf. noch verschärfter Form für die Inspektionen mit 13er DGL zu…

Nun zur Frage, die sich in allen Fällen ähnlich stellt:

1. muß/kann ich mir das gefallen lassen? (Die Antwort kann ich mir selbst geben: Nein!)

2. Was kann man dagegen machen? (Die Antwort kann ich mir auch selbst geben: Initiativbewerbung auf den angestrebten Dienstposten)

3. Wann ist hierfür der richtige Zeitpunkt? Will sagen: bekomme ich irgendwann einen rechtsmittelfähigen Bescheid und besteht d a n n noch eine Möglichkeit, ggf. eine Bewerbung auf den angestrebten Posten zu starten?

Faktisch ist es ja so, daß die Dienstvereinbarung nichts anderes ist, als eine Übereinkunft zwischen Dienstherrn und Personalvertretung, auf eine Ausschreibung zu verzichten. Das gab es in Einzelfällen schon immer, fand jedoch regelmäßig da sein Ende, wenn zusätzliche Bewerber/Aspiranten ihren Hut in den Ring warfen. Wenn dieses hier natürlich im großen Stil praktiziert würde,könnte man quasi die gesamte Dienstvereinbarung in der Pfeife rauchen!
Andererseits muß man ganz klar feststellen, daß die Dienstvereinbarung letztendlich lediglich auf dem Stillhalten der Benachteiligten basiert. Denn, hier muß ich Mr. T Recht geben, vor welchen Verwaltungsgericht hätte ein w.o. beschriebenes Verfahren Bestand?
Die sozial ausgewogene, geschweige denn gerechte Umsetzung eines derartigen Unterfangens wie der “Reform” III wird, ja muß zwangsläufig eine Illusion bleiben.
Daß hieran weder die Gewerkschaft noch der Personalrat schuld sind, ist mir durchaus bewußt, ebenso wie ich die Versuche begrüße, zumindest das Schlimmste zu verhüten. Den Blick für die Realität sollte man aber hierbei nicht verlieren!

Eintrag von Gerhard Medgenberg am 28.September 2008


@ Gerhard:

Nein, die Personalvertretung ist natürlich nicht mit schuld… Die hat das oben beschriebene Verfahren a) nur unterschrieben und b) nur weiter verfeinert. Im Falle Pirna beispielsweise. Da werden zusätzlich und parallel im zweiten Schritt die neuen DP Reviergruppenleiter (A 12) nach ELB besetzt - aus der Gruppe der bisherigen DGL und vDGL. Quelle: Dienstvereinbarung Pirna. Das ist im Ergebnis weder überprüfbar noch nachvollziehbar.

Und daraus ergibt sich nun meine Frage: Was soll denn nun mit den “übriggebliebenen” DGL A 12 geschehen? Das viele übrigbleiben werden, konnte man sich ja schon vor einem halben Jahr ohne größere Mühe ausrechnen. Der Hinweis von Gerhard auf eine Direktion oder der von Herrn Präsident aufs Präsidium ist da wenig zielführend. Sollten die Stellen dort nicht schon nach dem ersten Schritt vergeben sein?

Eintrag von maikarl am 30.September 2008


Mr. T schreibt: Bearbeiters Einsatz / Organisation… Rein rechnerisch kann hier jeder KSB gesetzt werden, der mehr als 3 (in Worten drei !!!) Sozialpunkte hat. Und ich soll keine Chance haben, obwohl ich diesen Dienstposten selbst bis vor ein paar Jahren innehatte….

Ich meine:
Die Reform hat den Sinn und Zweck die Bundespolizei “zu straffen” und Führung zu komprimieren, damit mehr Beamte auf die Straße können.

Derzeit scheinen einige dieses Ziel aus den Augen zu verlieren, was bei den Ängsten der eigenen Existenz und Daseinsberechtigung verständlich ist.
In vielen neuen Inspektionen, sind die alten Inspektionen - Führungsorgane noch “in Betrieb”, was tatsächlich nicht mehr Beamte auf die Straße bringt.
Im laufe der Zeit, werden aber alte Leitstellen nicht mehr arbeiten und die Leitstellenbeamte könnten Dienst auf der Straße tun.
(aus 2 Inspektionen mach eine - aus 2 Wasserköpfen mach einen. Der eine wird insgesamt aufgestockt ist aber personell kleiner als die 2 alten)

Das ist der Grund, warum die KSB bleiben können und warum es den Funktionern schmerzt. Anders als in der letzten Reform, in der primär die KSB betroffen sind.

Wir sollten nochmal das Ziel betrachten. Und wir sollten uns freuen, dass die KSB mit Maße nicht so stark betroffen sind, wie bei der letzten Reform. Funktioner und Führungskräfte hingegen müssen diesmal etwas mehr “Stärke” beweisen.

Das es im Moment den meisten aus persönlichen Gründen schwer fällt verstehe ich; jedoch sollte man auch ab und an an die Organisationsziele denken und sich seiner Roller bewusst werden.

Und ich bin auch betroffen und ich muss ggf. auch umziehen und muss mein persönliches Umfeld ordnen. Aber ich denke auch den Sinn der Reform und mich macht dieses Gejammer sauer. Gerade aus dem Bereich der Führungskräfte erwarte ich eine andere Lebenseinstellung.

Eintrag von Gedanke am 30.September 2008


Hallo!

Ich habe eine Frage!
Ich bin als FKB (Fankundiger Beamter)seit mehreren Jahren zu einer BPOLI abgeordnet. Diese BPOLI wird im Rahmen der Reform an Personal aufgestockt.
Meine Stammdienststelle ist im Verband.
Habe ich Chancen im Rahmen der Reform einen DP in der BPOLI zu bekommen, in welcher ich zurzeit abgeordnet bin.

MfG

 

 Unsere Meinung zu dieser Frage:

Im Prinzip ja. Nur kann eine Bewerbung erst im Rahmen der Stellenausschreibungen erfolgen.   Zunächst muss das Personal in der Inspektion und der benachbarten Inspektionen geordnet werden.

 

 

Eintrag von Mutelupo am 30.September 2008


05

Zitat:
——-
Unsere Meinung:

Die Aufschichtungsfähigkeit der Dienstposten in der Bundespolizei wird derzeit im Bundesministerium des Innern festgelegt. Wir hoffen, dass diese Entscheidung bald vorliegt, da sie für die weitere personelle Umsetzung der Neuorganisation zentral wichtig ist. Bei der Besetzung von Gruppenführerstellen wird Bewerbern, die die Laufbahnvoraussetzungen haben, der Vorrang eingeräumt.

Eintrag von schwille am 4.Juli 2008
——-
Zitat Ende

liegt diese entscheidung mittlerweile vor?
und wo ist sie einsehbar?

Eintrag von BeDo am 30.September 2008


Nochmal zum 36er-Kontigent im Bundeskanzleramt! Laut neuestem Schreiben des BMI soll es ab Januar dann keine Abordnungen dafür mehr geben - wisst ihr denn wer dann diese aufgaben übernimmt oder werden die betroffenen Kollegen dann nach teilweise über 5 jahren durchaus erfolgreicher und sinnvoller tätigkeit dort dann einfach wieder zurück in die Abteilungen geschoben in denen im Zuge der Reform dann ja auch für einige keine wirkliche Verwendung vorhanden ist!

Eintrag von abgeordneter am 2.Oktober 2008


Guten Morgen

1. Ist es richtig, dass mit der 2. Phase erst nach der Rechtskraft der jetzt anstehenden Beurteilungen begonnen wird?

2. Meine Frau ist Schwanger, ab wann werden die 5 Sozialpunkte gegeben, erst nach der Geburt, oder auch schon vor der Geburt?

3. Wird es einen Stichtag für die Erhebung der Sozialpunkte geben? Was passiert, wenn sich während der Personalentscheidung in der gesamten Phase 2 etwas verändert, Kinder werden geboren oder sind in der Ausbildung, Menschen sterben usw., also die Sozialpunkte verändern sich. Wird dieses berücksichtigt?

Danke für die Beantwortung!

Unsere Meinung:

1. Nein

2. Erst nach der Geburt

3. Es wird einen Stichtag geben

Eintrag von Anonymous am 2.Oktober 2008


Zum Beitrag von “Gedanke”:

Ich glaube, du hast meinen Beitrag im Kern nicht richt ig erfasst. Du schreibst:

“Die Reform hat den Sinn und Zweck die Bundespolizei “zu straffen” und Führung zu komprimieren, damit mehr Beamte auf die Straße können.”

Ich bin doch bereit Dienst auf der Straße zu verrichten, was ich im Übrigen jahrelang als KSB getan habe. Nur sehe ich hier keine sozialverträgliche Umsetzung, wenn ich zwar hunderte Kilometer entfernt als KSB dann tätig sein kann und auf der eigenen Dienststelle nicht, obwohl (Zitat aus der DV) der “Grad der Standortbindung bei mir um ein vielfaches höher ist als bei KSB die mit 4 Sozialpunkten gesetzt werden. Dieses Verfahren wird sich vor dem Verwaltungsgericht sehr schnell in Luft auflösen, zumal ich, wie bereits geschrieben einen KSB Dienstposten jahrelang innehatte.

Eintrag von Mr. T am 2.Oktober 2008


Was passiert nun mit den Einsteigern gD? Werden wirklich alle auch im kommenden Jahr nach Frankfurt oder München geschickt?
Hat man nur mit den entsprechenden Sozialpunkten Chancen etwas nördlicher zu bleiben??
Und wenn man erstmal im Süden gelandet ist, wann hat man überhaupt die Chance sich wieder weg zu bewerben?

Eintrag von sandra am 4.Oktober 2008


Jetzt habe ich drei Jahre lang die Tätigkeit als Ermittlungsbeamter ausgeübt. Im Rahmen der tollen Reform sagt man mir jetzt, dass ich keine Chance habe auf die Stelle gesetzt zu werden. Wo bleibt bitte denn da die Gerechtigkeit. Es hieß doch es solle kein Verdrängungseffekt entstehen. Meine Initiativbewerbung wird wohl erst gar nicht berücksichtigt.
Wie soll man sich da eigentlich noch motivieren ?

Eintrag von Der Ungläubige am 6.Oktober 2008


01 Katalog Sozialkriterien
sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige Ihre Hilfe, wie ist im Katalog Pkt. 02, Kinder der Absatz - unterhaltsberechtigte Kinder oder Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres.(1)zu verstehen?
Bekomme ich auch einen Sozialpunkt wenn meine Tochter,über 18,nicht unterhaltsberechtigt in meinen Haushalt lebt?
Danke für die Hilfe!
G. Schwarze

Eintrag von Schwarze am 7.Oktober 2008


@ Sandra

ja.

dieses Jahr sind auch alle Einsteiger nach FRA und MUC gegangen.
Ich hörte dass jetzt auch Aufsteiger dahin gehen.

Eintrag von gd am 11.Oktober 2008


Zum Setzverfahren

Hallo,

Was geschieht im Fall von Punktgleichheit bei den Sozialpunkten?

MfG SK

Eintrag von S K am 4.September 2008

Eintrag von SK am 20.Oktober 2008


Ich habe gehört, dass in der Direktion Stuttgart der Schritt 1 und 2 zusammengelegt werden soll. Ist das nicht ganz klar ein Verstoß gegen die Dienstvereinbarung ?
Ich wäre froh wenn das mal im Hauptpersonalrat abgeklärt würde.

Eintrag von Der Ungläubige am 22.Oktober 2008


Liebe Freunde der Gewerkschaft und Personalräte
Habt Ihr überhaupt eine Ahnung wie es momentan auf den Dienststellen an den Grenzen zu Polen und Tschechien aussieht?
Da werden Kollegen abgeordnet,(obwohl laut Aussage kein
Personal über die Setzungphase gekürzt werden sollte),
ohne dass der Bund Unterkünfte bereitstellt. Der Beamte sich im Vorfeld um eine Unterkunft kümmern muß und dann auch noch in Vorkasse gehen muß.
Da werden Abordnungtermine um tage verzögert,weil nichts geklärt ist, denkt der Dienstherr wir haben keine Familien wo geplant wird.
Ich bitte Euch da Ordnung reinzubringen, der Unmut der Kollegen ist riesengroß.

Eintrag von dieter am 22.Oktober 2008


Wie sieht es mit den Außenstellen einer Regionalen Bereichswerkstatt aus? (hier der IKT bereich)
offiziell sollen diese Aussenstellen geschlossen werden.
Hat sich denn irgendjemand mal gedanken gemacht was diese Aussenstellen leisten?
Welches breite Spektrum diese Stellen abdecken?
(Funk,TK-Anlagen,Netzwerk)
Von den schnellen kurzen Anreisewegen mal abgesehen.
Ich kann nur sagen das sich die Mitarbeiter solcher Aussenstellen ziemlich alleine gelassen fühlen.
Umzug usw kommt allein aus finanzieller hinsicht nicht in frage zumal ja auch eine herabstufung im Gehalt weiterhin im Raum steht.
KLasse…ich soll umziehen oder weite Anfahrtswege (ca 180km eine Strecke) in kauf nehmen und soll dann auch noch im Gehalt runtergestuft werden (als Belohnung?)
Gibt es in diesem zusammenhang irgendwelche Aktivitäten seitens der Gewerkschaften?
Hat da überhaupt schonmal einer drüber nachgedacht?
viele Grüße
einer von vielen die ursprünglich von der Reform gar nicht betroffen sein sollten

Eintrag von nur ein T-Beschäftigter am 23.Oktober 2008


Durch die GdP wurde mir mittgeteilt, das die erste Setzphase erst nach Beendigung der Ausschreibungen erfolgen kann.
Jetzt geht das Gerücht herum, dass man die beiden Schritte zusammenlegen will.
So wie ich das sehe ist das ein ganz klarer Verstoß gegen die Dienstvereinbarung.
Die Gewerkschaft und der Personalrat sollten sich für die Einhaltung der Dienstvereinbarung einsetzen im Sinne aller Kollegen.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

 Die Dienstvereinbarung wird so wie festgelegt und in ihren Schritten umgesetzt. Der zweite Schritt wird erst begonnen, wenn der erste Schritt abgeschlossen ist und die Voraussetzungen zum Start des zweiten Schrittes gegeben sind. Das ist keine Termin-, sondern eine Sachfrage.

 

Eintrag von Reformopfer am 24.Oktober 2008


Wie sieht es denn jetzt eigentlich aus mit der Reform. Wann wird gesetzt bzw. umgesetzt ?
Gibt es denn endlich mal gültige Termine damit man endlich mal weiss wo man dran ist ?
Die Ungewißheit zermürbt langsam.
Was ist denn mit den Beurteilungen ?
Man lebt immer nur mit Gerüchten.
Was ist mit der Dienstvereinbarung ? Wird sich eigentlich noch daran gehalten ?
Wäre schön wenn einem irgend jemand mal Antworten auf die vielen Fragen geben könnte.

Eintrag von Reformopfer am 3.November 2008


Eintrag von Reformopfer am 24.Oktober 2008

Es geht auch wohl mehr um die Frage, ob Schritt II, Phase a, mit Schritt II, Phase b, zusammengelegt wird.
Es gibt sicherlich Gründe, über eine solche Maßnahme nachzudenken (auch und vor allem im Hinblick auf die aufgelösten Ämter), nur steht es halt so nicht in der Dienstvereinbarung (ich nehme doch mal an, aus gutem Grund, oder?), weswegen diese Überlegungen nun verständlicherweise Unruhe auslösen.
Insofern wäre es schon nicht verkehrt, wenn sich dazu mal jemand äußern würde

Eintrag von Gerhard Medgenberg am 3.November 2008


@ Reformopfer

Beurteilungen sind NICHT ausgesetzt und werden derzeit eröffnet.

Eintrag von gd am 3.November 2008


Interressant ist ja, dass seit Wochen keine Fragen mehr beantwortet werden. Liegt es vielleicht daran, dass die Personalvertretung und die Führung selber nicht mehr duchblicken ? Die Reform gestaltet sich wohl doch komplizierter und undurchsichtiger als geplant. Und wenn dann erst mal die ganzen Widersprüche eingelegt werden und es dann in Richtung Verwaltungsgericht geht dann wird es bestimmt noch richtig lustig.

Eintrag von Der Ungläubige am 5.November 2008


Werde ich als PM´in in einer EHu (Berlin) überhaupt die Möglichkeit haben mich in den nächsten Jahren für den Einzeldienst zu bewerben. Es müssen ja erstmal der erst Schritt und der zweite erfolgen. Da ich in der EHu meine Stelle hatte und im ersten Schritt keine Stelle war, wo ich mich bewerben konnte, warte ich ja nun auf den zweiten Schritt. Im dritten bewerben sich ja nur die, die im zweiten nicht gesetzt wurden. Mein Chef sagt, dass ist bei uns kein Problem. Also muss ich bis zum 4 Schritt (wie viel Jahre?) warten, bis ich mich “bewegen” kann ????

Mein Freund ist im gd und würde gerne auch in den Einzeldienst - auch hier heißt das, nicht in den nächsten Jahren ???

Sehe ich die Reform so richtig oder gibt es doch noch die Chance jetzt zu wechseln.

(ich KSB / er GL )

 

Unsere Meinung:

Ja. Die Altersabgänge werden in den nächsten Jahren deutlich zunehmen und damit den Wechsel ermöglichen.

Eintrag von Ticca am 5.November 2008


Wer entscheidet eigentlich darüber, ob eine Behinderung (des Beschäftigten bzw. Beamten selbst oder eines Angehörigen) nun eine “Standortbindung” auslöst oder nicht? - Diesbezüglich werden hier zur Zeit Erhebungen durchgeführt. M.E. führt sich die Dienstvereinbarung, die ja gerade “nachvollziehbare und einforderbare” Festlegungen treffen sollte, selbst ad absurdum, wenn dies nun überall unterschiedlich ausgelegt wird!

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Ob eine Behinderung eines Familienangehörigen eine Standortbindung der/des Beschäftigten nach sich zieht, kann nur im Einzelfall und nicht generalisierend beantwortet werden. Deshalb ist es richtig, Beschäftigte mit solchen Lebensumständen zu bitten, sich gegenüber der Behörde zu erklären. Die Entscheidung, ob es sich um Gründe handelt, die einer besonderen Beachtung und Fürsorge gegenüber dem/der Beschäftigten bedürfen, muss die Behörde dann pflichtgemäß treffen. Sie ist von der zuständigen Personalvertretung und der Schwerbehindertenvertretung im Interesse der Beschäftigten zu prüfen.

Eintrag von Gerhard Medgenberg am 9.November 2008


Ist es korrekt, dass lt. DV die bisherigen DP Inhaber wieder in ihre alten Funktionen gesetzt werden (z.B. DGL A 12 in A 11 - 13 ) und vergléichbare PVB aus aufgelösten Dienststellen ( z.B. stellv. Hu.-Fhr A 12) mit dem “Ofenrohr ins Gebirge schauen.”
Beispiel:
ehem. DGL (z.B. A 12 mit -6- beurteilt) wird wieder DGL A 11 - 13 . ehem. stellv. Hu.-Fhr / z.B. A 12 mit -8- beurteilt) unterliegt bei der Setzung.
Das Beispiel wurde u.a. anhand von BPOLI Rosenheim gewählt.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

 Ein ggf. rechtsrelevanter personeller Einzelfall kann auf einer GdP-Website leider nicht debattiert werden.

Jedoch gilt nach der Dienstvereinbarung grundsätzlich, dass die Angehörigen der ehemaligen Abteilung Rosenheim und die Angehörigen der Inspektion Rosenheim (alt) in die Setzung der Inspektion Rosenheim (neu) einzubeziehen sind. Generell schreibt die Dienstvereinbarung auch vor, dass bei Dienstposten, die nach der Neuorganisation höher bewertet sind, die Setzung unter dem in der Dienststelle vorhandenen Personal nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen soll.

 

Eintrag von Anwalt am 11.November 2008


Ticca: Du bleibst schön da, wo Du bist. Kommt nämlich auch auf Deine Beurteilungsnote an, ob Du wegkommst ;-)

Eintrag von Conrad am 11.November 2008


Eintrag von Anwalt am 11.November 2008

….nö, korrekt ist das nicht, aus der Dienstvereinbarung könnte man das aber herauslesen, ganz einfach deswegen, weil der jeweils herangezogene Pool funktional und nicht lokal angelegt ist.
Egal, wie man´s dreht und wendet: In den Arsch gekniffen sind in jedem Falle eine gleiche Anzahl von Leuten!
Die Frage wird eben nur sein, wie viele sich das (nicht) gefallen lassen und was letztendlich dann die Verwaltungsgerichte dazu sagen. - Im Falle der Nichtberücksichtigung von “E-L-B” (Was auch immer man von unserem Beurteilungssystem (nichts?) halten mag), dürfte das recht einfach zu prognostizieren sein….

Eintrag von Gerhard Medgenberg am 11.November 2008


Die BPOLI X beabsichtigt innerhalb eines Revieres die Gruppenleiterstellen unterschiedlich mit Diensposten zu bestücken.

Dienstgruppe 1 GL 9-10gD
Dienstgruppe 2 GL 9-11gD
Dienstgruppe ….

Ziel der BPOLI Leitung ist es, den PVB eine Verwendung nach Ihren Wünschen und Wohnorten zu ermöglichen. Dies ist sicherlich redlich (formuiert), aber meiner Ansicht nach ein Verstoß gegen den festgeschriebenen Gleicheitsgrundsatz.
Begründung: Der ODP listet bei den Gruppenleitern nicht auf welcher Dienstposten in welchem Revier einzusetzen ist. Hier hat die Behörde einen Ermessenspielraum. Das sog. Auswahlermessen ist meiner Meinung nach dann aber u.a. an diesen Grundsatz gebunden. Ein Ermessensfehler der Behörde.

Meinung der GDP

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Wir halten die unterschiedliche Bewertung der Gruppenleiter vom Grunde her nicht für akzeptabel. Das muß geändert werden. Für die gleiche Tätigkeit muss es auch die gleiche bewertung geben.

Darum werden wir uns kümmern. 

Eintrag von traurig am 11.November 2008


Wir übten mit aller Macht.
Aber immer, wenn wir begannen
zusammengeschweißt zu werden,
wurden wir umorganisiert.
Ich habe später im Leben gelernt,
daß wir oft versuchen,
neuen Verhältnissen durch Umorganisation zu begegnen.
Es ist eine phantastische Methode.
Sie erzeugt die Illusion des Fortschritts,
wobei sie gleichzeitig Verwirrung schafft,
die Effektivität vermindert
und demoralisierend wirkt.

(Gaius Petronius. Römischer Feldherr, 80 n.Chr.)

Diesen sehr passenden Spruch sollte man mal an die Führung und an unseren tollen Innenminister weiterleiten.

Eintrag von Der Ungläubige am 13.November 2008


Hallo Kolleinnen und Kollegen,
ich bin seit ca. 12 Jahren PVB im ERMD, seit 2007 POK A9g/10 (AF)einer zusammengelegten Dienststelle. In unserem ERMD gibt es 5 neue DP A9g/11. Da werden natürlich Begehrlichkeiten geweckt, unter anderem auch bei KSB, die die 2 jährige Aufstiegsausbildung absolviert haben. Werden diese Kollegen automatisch aufgrund ihrer uneingeschränkten Laufbahnbefähigung bei der Setzung bevorzugt oder müssten sich alle einer späteren Bewerbung stellen? Weiter oben wurde angeführt, dass die Art des Aufstieges egal ist, da es hier nur um eine Ämterreichweite bis A 11 geht, die ich ebenso erfülle. Es gibt auf jeden Fall mehr Interessenten als DP vorhanden sind. Der Nachteil einer späteren Bewerbungsmöglichkeit ist natürlich, dass Inspektionsfremde Gewinner werden könnten. So, what to do?

MFG

FMF

 

 Unsere Meinung zu dieser Frage:

Selbstverständlich können Dienstposten der Bewertung bis einschließlich A 11 sowohl an Beamte mit uneingeschränkter als auch mit eingeschränkter Ämterreichweite gegeben werden. Ist die neue Laufbahn erst einmal erreicht, ist die Art des Aufstieges nicht mehr von Relevanz.

Nach der Dienstvereinbarung besteht zunächst nur ein Anspruch auf Übertragung eines “unveränderten Dienstposten” (Ziffer III.3, Satz 1 Dienstvereinbarung), der wieder zu übertragen ist. War der Dienstposten also Ermittlungsbeamter A 9/10 (AF) und ist dieser immer noch da und gibt es nicht mehr bisherige Dienstposteninhaber als nunmehrige Dienstposten, so ist er wieder zu übertragen. Damit ist man erst einmal aus dem Rennen.

Gibt es mehr bisherige Dienstposteninhaber Ermittlungsbeamter A 9/10 (AF) als jetzt Dienstposten, muss eine Sozialauswahl durchgeführt werden.

Die Setzung kann auch auf einem Dienstposten erfolgen, der nach der Neuorganisation höher bewertet wurde (Ermittlungsbeamter A 9/11), dann erfolgt die Auswahl aber “unter dem in der Dienststelle…vorhandenen Personal”, welches gesetzt werden muss, nicht nach Sozialaspekten, sondern “nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung” (Ziffer III.3, Satz 4 ff Dienstvereinbarung).

Eintrag von Frank Fritsch am 17.November 2008


Die Termine der Setzphase und der Umsetzung rutschen ständig weiter nach hinten. Jede Woche werden neue mögliche Termine bekannt. Alles nur Spekulation. Ich glaube man hat sich so dermaßen mit der Durchführung der Reform verrechnet, dass nun wirklich niemand mehr weiss wie es weiter gehen soll. Und irgendwann geht es dann auch noch mit den Widerspüchen und Klagen vor dem Verwaltungsgericht los. Aber die Verunsicherung bei den Kollegen wie die Zukunft aussieht ist sehr groß. Das wirkt sich sehr demoralisierend auf die Arbeit und das Privatleben aus.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Der Beginn der Setzphase ist an bestimmte zwingende Voraussetzungen geknüpft, z.B. den Abschluss der Auswahlverfahren, einen abschließenden ODP und vieles mehr (siehe aktuelle GdP-Berichterstattung). Ohne diese Voraussetzungen kann eine personelle Setzung nicht begonnen werden.

Eintrag von Der Ungläubige am 20.November 2008


Wie ich heute gehört habe, soll jetzt aus der Bundespolizei eine Migrations- und Fahndungspolizei werden. Die jetzige, laufende Reform soll dann gleich im Sinne der neuen Zielrichtung bewertet und beurteilt werden. Meine Frage an die Gewerkschaftsvertreter:
Ist es jetzt soweit, dass das Chaos perfekt ist?
Steht jetzt, nachdem in den höheren Ebenen viele Beamte ihren Schnitt gemacht haben, die nächste Reform ins Haus?
Über eine Antwort seitens der Gewerkschaft würden sich (glaube ich) alle freuen.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Eine konkrete weitere Reform sehen wir nicht. Aber wir müssen davon ausgehen, dass es auch in Zukunft Veränderungen geben wird.

Darauf müssen wir uns, gegebenenfalls auch mit vermehrten Wechseln zu den Polizeien der Länder, einstellen.

Eintrag von norbert am 22.November 2008


Norbert@

du stellst Fragen über eine eventuelle neue Reform, obwohl die Fragen zur jetzigen Reform schon seit Wochen nicht mehr beantwortet werden. Weder in diesem Forum durch die Gewerkschaft noch durch die örtlichen Personalräte.
Es ist doch offensichtlich, dass hier niemand mehr den Durchblick hat. Aber man spekuliert schon wieder in alle Richtungen, man will eine Migrations- und Fahndungspolizei und will auch gerne Piraten in Somalia jagen usw usw.
Ich habe schon lange den Glauben an diese Organisation und ihre Führung verloren.

Eintrag von Der Ungläubige am 24.November 2008


Themenkomplex 02 Setzverfahren i.V.m. 04 Verbände:

Hallo zusammen,

diese nun folgenden Fragen wurden bereits gestellt, jedoch wurden diese teilweise widersprüchlich - oder gar nicht - beantwortet (siehe matz vom 19.06.2008, Stephan Heß vom 18.06.2008, sowie koepi vom 08.07.2008 und egalll vom 09.07.2008). Deswegen muss ich meine Fragestellung leider individuell gestalten.

persönliche Ausgangslage:
Truppführer BFE - DP 9/10gD - A 9gD - Beurteilung ALN 2007 mit 7 - Sozialpunkte ca. 22 - Ambitionen auf höherwertige DP bzw. Funktion (9-11gD)in der BFHu. - freie DP 9/10 AF (Truppführer) in der BFHu. vorhanden - freie DP 9-11gD in der BFHu. vorhanden -

Fragen:
1. Könnte und sollte ich aus taktischen Gründen auf eine Setzung im Schritt 2 (Setzung) verzichten?

2. Falls ja, könnte und würde ich dann im Schritt 3 (Bewerbung der PVB ohne DP) auf diesen größere Chancen haben, als Bewerber ohne entsprechender Eignung und Befähigung (hier: langjährige Erfahrung, Verendungsfortbildung BFE)?

3. Entscheidet die Direktion Verbänder und der BPR, oder die BPOLABT und er ÖPR über solche Personalmaßnahmen?

4. Könnten mich dann PVB gD aus dem Stab, deren Stellen weggefallen sind, die aber weder genügend fit, jung noch entsprechend fortgebildet sind, ausstechen?

Vielen Dank für dieses Forum (auch wenn die Antworten ziemlich lange auf sich warten lassen!) und für eure Beantwortung meiner Fragen.

mfG

Gib8

 

Unsere Meinung:

Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Übergangspersonalrat bei der Bundesbereitschaftspolizei, Heinz Selzner, Fuldatal auf, der hat die Übersicht und kann über den Sachverhalt sicher Auskunft geben.  

Eintrag von Gib8 am 26.November 2008


Hallo Kollegen! Neuigkeiten zu Reformwahnsinn scheint es ja nicht mehr zu geben! Haben die Personalvertreter einen “Maulkorb” erhalten. Wie weit ist denn der 1. Schritt oder sind wir schon viel weiter ohne dass ich etwas mitbekommen haben sollte! Mehr Infos meine Herren zum Stand der Dinge…!
Danke!

 

Unsere Meinung:

 

Kein Maulkorb aber wahnsinnig viel Arbeit.

Eintrag von präsident am 26.November 2008


zu 03
Guten Moregen liebe Gewerkschaft,

solangsam wird es Zeit Butter bei die Fische zu geben. Ich als Tarifbeschäftigter, genau wie alle anderen auch, erwarte das jetzt endlich einmal Entscheidungen bezüglich der Setzungen bekannt gegeben werden. Als Angehöriger der neu strukturieretn RBW`s würde ich gern wissen woran man ist. Denn egal wo man nachfragt kann man zu den Setzungen oder Entscheidungen im tarifbereich keine Auskünfte erhalten. Es dreht sich- aucu bei den personalräten alles nur ums “Beamtemtum”, die Tarifbeschäftigten scheine Freiwlid zu sein, wleche niemanden so wirklich interessiert. Sozialverträglich ist das was zur zeit in der BPOL läuft mit Sicherheit nicht. Weiterhin würd ich, und andere TB, gern wissen was an dem”Gerücht” ist, das die Stellenbestzungen in den RBW`S ersreinmal ausgesetzt bzw. gestoppt wurden sind.

Um Antwort wird gebeten.

 

Unsere Meinung:

Die Stellenbesetzungen sind nicht gestoppt.

Gebe uns bitte Deine Problematik direkt nach Hilden durch, wir werden uns darum kümmern.

Eintrag von thomas am 28.November 2008


“Wir haben dazu einige Themenkomplexe ausgewählt und diese mit Ordnungszahlen katalogisiert. Wir bitten euch bei Fragestellung über die Kommentarfunktion die jeweilige Ordnungszahl voran zu stellen, um eine Zuordnung der Frage und der Antwort zu ermöglichen.” Liebr Josef Scheuring, täglich sind hunderte Kolleginnen und Kollegen auf dieser Seite und wollen Neues erfahren da von der eigenen Führung nichts Aktuelles kommt. Seid Ihr in das gleiche Fahrwasser gekommen? Sei so nett und gib hierzu ein kurzes Statement und schliesse dieses Forum o d e r macht weiter. Mit freundlichen Grüßen Ein GDPler seit 18 Jahren der sich jetzt erst meldet.

Unsere Meinung:    Du kannst Jupp Scheuring auch direkt anrufen - (0172/8301116 )  

Herzliche Grüsse und danke für Dein Vertrauen.

Eintrag von Vergessener am 2.Dezember 2008


….Es betrifft ja auch nicht nur diese “Sonderseite” . - Oder will mir jemand ernsthaft vermitteln, es hätte seit dem 28.11. auf der Startseite unter dem Thread ” GdP zum Stand der personellen Umsetzung” keine Einträge mehr gegeben?
Falls das wirklich so wäre, müßte man sich ernsthaft fragen, ob nicht vielleicht doch überall eitel Freude bzw. Friede, Freude, Eierkuchen herrscht.
Vielleicht soll ja aber auch gerade dieser Eindruck, von wem auch immer, vermittelt werden.

 

Lieber Gerd,

es liegt einfach daran, dass wir wirklich einen Sack voll Arbeit haben und uns nicht immer um diese Seite kümmern können.

Herzliche Grüsse

 

Jupp Scheuring

 

 

Eintrag von Gerhard Medgenberg am 4.Dezember 2008


Schön bei uns wurde heute bekannt gegeben das der 2. Schritt am 30.03.09 amgeschlossen sein soll. Kann endlich mal jemand was neues schreiben hier oder werden wir jetzt dumm stehen gelassen ? Danke  

Unsere Meinung:    Es kotzt uns an, dass die jetzt schon wieder einen Termin melden, der überhaupt nicht eingehalten werden kann. Wenn Seeger da nicht bald einmal ingreift, wird er selbst jede Glaubwürdigkeit in der Organisation verlieren.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Wir empfehlen Vorsicht bei der Nennung aller Termine, die nicht auf der Website des Bundesministeriums des Innern nach Abstimmung mit dem Bundespolizeihauptpersonalrat veröffentlicht werden. Ein jeder Schritt ist erst abgeschlossen, wenn er vom Bundesministerium des Innern und vom Bundespolizeihauptpersonalrat bilanziert wurde.

Eintrag von Ghosti am 4.Dezember 2008


vieleicht habe ich es auch überlesen, aber ich frage einfach mal,

ich KSB im Einzeldienst 2007 mit 8 zum PHM befördert, -automatisch- herabgestuft Note 6 mit der Begründung: die Quote gibt z.Z.keine 7 her, da dort welche sitzen, die nicht unbedingt mehr machen, aber schon länger PHM sind.
Was passiert bei Gleichheit der Sozialpunkte????
Ich wurde automatisch herabgestuft, dann bin ich Quotenopfer, kann man denn bei der Auswahl auf die “Beurteilung” zurückgreifen, wenn jeder weiß, diese diese eh nur Grütze ist?

 

Unsere Meinung:

In welchem Zusammenhang soll diese Beurteilungsnote relevant werden?

Hast Du Dich im ersten Schritt beworben ?

Um welche Auswahl geht es.

Gebe uns bitte diese Informationen ! Danke 

Eintrag von nur noch kopfschüttel am 6.Dezember 2008


Wo genau soll die MKÜ Hamburg ihren Sitz haben ?

Unsere Meinung:

 

Nehme bitte mit dem Direktionsgruppenvorsitzenden der Direktion Hannover, ( 0511/67675 4500 ) Jörg Krause Kontakt auf. Jörg kann Dir sicher weiterhelfen.

Eintrag von Thommy am 8.Dezember 2008


Ich bin gesetzt auf einer Plantelle.
kann ich mich initativ auf eine Planstelle in einer” Schwerpunktdienstelle” bewerben ?

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Ja, schicke bitte eine Abschrift Deiner Bewerbung dem Bundespolizei - Hauptpersonalrat zu.

Eintrag von Bundesreisender am 9.Dezember 2008


02: Setzverfahren

Meine Frage: Ich habe im Juni 2008 den Ausbildungsaufstieg gD absolviert. Vor meinem Aufstieg war ich ErmB mD. Nach dem Aufstieg wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Planstelle als ErmB behalte, aber in die Vergleichsgruppe mD falle, weil ich am 29.02.08, also am Stichtag der Vergleichsgruppenbildung, noch im mD war. Laut ODP sind 2 Stellen mit AF Vermerk vorgesehen. A 9/10 gD. Die Vergleichsgruppe wird aber nach Sozialpunkten gesetz. Ich hab 0 Pkt. Können überhaupt mD Beamte auf die Stelle A 9/10 gD gesetzt werden? Wenn ja, bin ich ja im Schritt 2 Phase 1 raus mit 0 Pkt. Jetzt weiter: Im neuen ODP sind 9 Stellen gD A 9-11 gD vorgesehen. Zur Zeit sind aber nur 6 Beamte da, die am 29.02.08 eine Stelle 9-11 innehatten. Also sind 3 Stellen frei. Hab ich auf so eine Stelle eine Chance?

Vielen Dank für eine kompetente Antwort. Weil man seitens der… keine bekommt.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Ja, Du kannst auf einer solchen Stelle gesetzt werden.

Du kannst Dich auch direkt an unsere Geschäftsstelle GdP Hilden wenden, wir können Dir dann die Ansprechpartner vor Ort vermitteln. 

 

Eintrag von Nixnax am 10.Dezember 2008


01: Sozialauswahl

Mein Sohn studiert, ich bin ihm gegenüber unterhaltspflichtig und beziehe für ihn auch Kindergeld. Mit Hauptwohnsitz ist er in dem Bundesland gemeldet, wo er studiert. Dadurch braucht er dort keine Zweitwohnsteuer bezahlen. Seine Nebenwohnung (auch beim Meldeamt unseres Ortes gemeldet) hat er aber noch bei mir, da er am Wochenende, in den Semesterferien und an sonstigen Tagen seinen Lebensmittelpunkt hier hat. Bekomme ich für ihn auch die 6 Sozialpunkte?

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Da der Lebensmittelpunkt sich an den neuen Hauptwohnsitz verlagert hat, besteht er formal nicht mehr im Haushalt der Eltern. Der Sozialkriterienkatalog soll davor schützen, dass Familienangehörige durch eine räumliche Veränderung unnötig in Mitleidenschaft gezogen würden, weil sie im Haushalt des Beamten/der Beamtin leben.

 

Eintrag von Holger am 11.Dezember 2008


ich bewerbe mich nicht, sondern ich fülle jetzt meinen Zettel mit den Sozialpunkten aus und hoffen und bangne dass ich gesetzt werde. Nach meinem Kenntnisstand soll bei KSB der jeweiligen Inspektion bei Punktgleichheit die Beurteilung heran gezogen werden (bei Punktgleichnheit nach Eingnung Leistung und Befähigung), wenn es um Setzung bzw. Versetzungen geht.
Wenn mir aber beim Beurteilungsvorgespräch durch die Blume gesagt wird, dass ich ein 6er Quotenopfer bin, muss ich ja zwangsläufig davon ausgehen, dass ich Beurteilungsmäßig besser bin als das, was die Quotenbeurteilung aussagt.
Würde bei der Setzung jedoch bei Punktgleichheit nach Eignung Leistung und Befähigung verfahren, würde es quasi das Quotenopfer treffen, der eigentlich aufgrund seiner Leistung besser war.
Kann denn somit die Quotierte Beurteilung überhaupt herangezogen werden?

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Bei den aktuellen Beurteilungen ist es wie bei jeder Beurteilungsrunde: wer sich ungerecht beurteilt fühlt, muss seine Beurteilung angreifen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Beurteilung vom Beurteiler und Verfasser nicht hinreichend plausibilisiert werden kann. Das muss von dem beurteilten Beamten im Beurteilungsgespräch dezidiert hinterfragt, abgeklopft und ggf. notiert werden. Die Beurteilung ist mit Abänderungsantrag oder direkt mit Widerspruch anfechtbar.

Eintrag von nur noch kopfschüttel am 11.Dezember 2008


Hallo,
kurze Frage. Bei uns findet jetzt die Abgabe der Sozialkriterien statt. Nun meine Frage ich habe mit meiner Lebensgefährtin drei Kinder (3;2;1Jahr) wir wohnen jetzte aber erst seit Februar 2007 zusammen. Wie verhält es sich jetzt, bekomme ich die Punkte für eheähnliche Gemeinschaft? Wenn nicht zähle ich dann als Alleinerziehend, da meine Lebensgefährtin ja nicht anerkannt wird aber die Kinder seit der Geburt in meinem Haushalt leben!

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Maßgeblich ist, ob eine Familie besteht. Das ist hier ja wohl eindeutig der Fall: es sind gemeinsame Kinder im Haushalt des Beschäftigten vorhanden und werden dort auch erzogen und betreut. Aus unserer Sicht muss auch die eheähnliche Gemeinschaft berücksichtigt werden, da die Erläuterungen der Dienstvereinbarung zu “alleinerziehend” nicht zutreffen - es wird schließlich gemeinsam gepflegt, gewirtschaftet, gewohnt, erzogen und gesorgt. Im übrigen schreibt der Katalog Sozialkriterien vor, dass “die Gemeinschaft seit mindestens zwei Jahren bestehen muss”, nicht der Haushalt. Bei einem dreijährigen gemeinsamen Kind kann man zwanglos von einer mehr als zweijährigen Gemeinschaft der Partner ausgehen.

Die Klausel zielte auch eher auf die Verhinderung der Bildung von “Zweckgemeinschaften” aus Anlass der Reform. Das dürfte in Deinem Fall auszuschließen sein.

 

Eintrag von POM am 11.Dezember 2008


Danke für das Angebot Jupp direkt zu kontaktieren. Zum Glück ist es noch soweit.

2 Fragen habe ich aktuell:

1. Sind bei den Sozialkriterien die Ehrenämter etc. definiert? Wenn ja gebt es bekannt damit “Direktionsübergreifend” einheitlich verfahren wird.

2. Wie geschieht mit den ausgeschrieben Dienstposten/Funktionen, bei denen Kollegen einen Zuschlag bekommen haben und jetzt zurückgezogen haben? Nachrücken oder Neuausschreibung?

Bleibt dran es macht wieder “Freude” hier zu sein.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

 

Ehrenämter sind nur nach der Aufgliederung im Sozialkriterienkatalog eingeschränkt. Es sollten nur die dort genannten Bereiche ehrenamtlichen Engagements berücksichtigt werden. Eine abschließende Aufzählung innerhalb diesder Bereiche gibt es nicht, weil z.B. schon die Kommunalverfassungen in Deutschland zu unterschiedlich sind, um alle kommunalpolitischen Ehrenämter aufzählen zu können. Die Frage der Berücksichtigungsfähigkeit muss im Einzelfall entschieden werden.

 

So lange der 1. Schritt nicht abgeschlossen ist, können nicht vergebene Dienstposten auch an nachrückende Bewerber gegeben werden. Grundsätzlich werden jedoch freie Dienstposten in die nächsten Schritte einbezogen, egal weshalb sie frei (geworden) sind.

Eintrag von Vergessener am 11.Dezember 2008


Entschuldigung ich war oben etwas aufgeregt. Ist ja auch eine spannende Zeit.

Ich meine natürlich es ist noch nicht so weit.

Aber ich habe noch eine 3te Frage auf dem Herzen:

In allen leider bisher ablehnenden Bescheiden habe ich wenigstens erfahren wer der besser Geeignete ist.
Die Bescheide unseres Präsidiums enthalten aber nur eine Telefonnummer mit Ansprechpartner wo man anrufen kann. Irgendwie komisch?

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

 

Der Bundespolizeihauptpersonalrat hat in seiner Dezembersitzung die unzureichenden Bescheide gegenüber der Leitung des Präsidiums nachdrücklich gerügt. Es wurde zugesichert, dass die Bescheide zukünftig den Erfordernissen entsprechen sollen, also auch den berücksichtigten Bewerber enthalten.

Eintrag von Vergessener am 11.Dezember 2008


Hallo, ich habe noch zwei Fragen:

1.) ich bin zur Zeit abgeordnet von der BPOLI KrimB (MFE) zu BPOLI Erfurt ErmD. Ich bin Aufsteiger A9/10 (AF)
seit April ‘08. Kann ich mich im II. Schritt hier setzen lassen und werde meine Sozialpkt. hier anerkannt. Die 1 1/2 Stunden Regelung habe ich bisher nur mit einer Zweitwohnung erfüllen können.

2.) Welche Vergleichgruppen gelten für uns MFE mit wem?

Gruß Lampe

 

Lieber Kollege Lampe, Deine persönliche Frage konntest Du mit dem Kollegen Günter Rink persönlich klären. Danke für Deinen Eintrag.

Eintrag von Hans-Dieter Lambrecht am 12.Dezember 2008


Guten Tag,
zu meiner Frage vom 2.10.08 erhielt ich die Antwort, dass es für ein ungeborenes Kind KEINE Sozialpunkte gibt. Worin liegt da die Begründung? Gerade aus dem Bereich der Abtreibung gibt es da doch entsprechende rechtliche Auslegungen. Kommt es da zu Einzelfallentscheidungen?!

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Frage ist wohl kaum dogmatisch zu beantworten. Selbstverständlich kann ein Kind erst berücksichtigt werden, wenn es da ist, so wie ja auch Kindergeld und Elterngeld erst gezahlt werden, wenn das Kind da ist.

Bei der personellen Umsetzung der Neuorganisation geht es jedoch um familäre Rücksichtnahmen im Zeitpunkt von Personalentscheidungen.  Unter Familie verstehen wir eine Gemeinschaft von erwachsenen Eltern mit Kindern bzw. Jugendlichen, die dort erzogen werden.

Das kann dazu führen, dass zwar jetzt eine konkrete Besetzungsentscheidung zugunsten eines Kollegen/einer Kollegin fällt, die bereits Kinder zu versorgen hat, und zu ungusnten eines (noch) kinderlosen, muss aber nicht bedeuten, dass nachfolgend die sich anbahnenden familiären Zwänge und Verpflichtungen des unterlegenen Bewerbers unberücksichtigt bleiben. Dafür wurde eine Regel in Ziffer II.8 der Dienstvereinbarung einführt.

Es ist absehbar, dass sich die weiteren personellen Umsetzungsschritte länger als eine Schwangerschaftsperiode hinziehen werden. Es ist also damit zu rechnen, dass (was für ein Segen!) noch viele Kinder in dieser Zeit in Bundespolizei-Familien geboren werden. Damit enstehen im Umsetzungsprozess neue familiäre Rücksichtnahmen, auf die dann im Einzelfall reagiert werden muss. Die GdP wird Dich dann dabei unterstützen.

Eintrag von Anonymous am 15.Dezember 2008


Hallo,

ich habe folgende Frage(n):

1. Ist es möglich auf eine Setzung zu verzichten und statt dessen im Schritt 3 in die Bewerbungsphase einzutreten.

2. Ist es möglich, nach der Setzphase im Schritt 3, dass zwei Dienstposteninnhaber die gesetzt wurden ihren Dienstposten tauschen? (Beide Dienstposten werden ja nicht ausgeschrieben!)

Über eine Antowrt würde ich mich freuen.

Gruß der Interessierte

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

zu 1. Ja, es ist möglich, auf eine Setzung zu verzichten und sein Glück im dritten Schritt (privilegierte Ausschreibung für dienstpostenlose Bewerber) zu versuchen. Ob dies chancenreich und/oder sinnvoll ist, ist eine andere Frage, die jede/r nur für sich selbst entscheiden kann.

zu 2. Tausch ist immer möglich: Ziffer V. 14 Dienstvereinbarung lautet “Die Instrumente der Tauschbörse sind anzuwenden.”

Eintrag von Interessierter am 15.Dezember 2008


“Schwerpunktdienstelle” kann mir mal bitte jemand sagen wo diese sind bzw. gibt es da eine liste?

MfG

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Es gibt keine festgeschriebene Legaldefinition für “Schwerpunktdienststelle”. Gemeint sind damit jedoch im Regelfall Dienststellen, die bereits seit Jahren unter Personalmangel in Form unbesetzter Dienstposten leiden. Dazu zählen vor allem die Dienststellen an den großen deutschen Verkehrsflughäfen (FRA, DUS, MUC,…).

Eintrag von Aloha am 18.Dezember 2008


Seit Beginn der Reform sind nun schon zwei Jahre vergangen. Es kann immer noch niemand sagen wie und wann es weitergeht.
Wann erfährt man denn endlich mal wer genau auf den Setzlisten steht ?
Gibt es wenigstens langsam mal einen verläßlichen Termin ?
Diese ständige Ungewißheit zermürbt einen langsanm.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Diese Reform ist tiefgreifender und komplexer als alle vorhergegangenen. Es sind deutlich mehr Dienststellen und deutlich mehr Mitarbeietrinnen und Mitarbeiter betroffen als bei den Reformen I und II. Zugleich müssen die Behörden, die die Personalentscheidungen treffen sollen, selbst erst einmal aufgebaut werden. Das alles kostet Zeit, leider.

Der zweite Schritt (Setzung) kann erst begonnen werden, wenn der 1. Schritt (Ausschreibungen Präsidium, Direktionen, MKÜ) abgeschlossen ist und (noch wichtiger) die Voraussetzungen für die Setzung vorliegen. Dazu zählt z.B., dass das Attraktivitätsprogramm angepasst wurde, Besetzungsfragen geklärt wurden und der ODP abschließend ist (z.B. über die Anzahl der Dienstposten bei den Flughäfen, den Diensthundeführern,…).

Wir rechnen damiit, dass die Setzungen noch im Januar beginnen.

Eintrag von Der Kritiker am 22.Dezember 2008


Ich habe nur ein kurze Frage, jedoch schon mehrere Meinungen aus Reihen der GDP wie aus der Verwaltungsebene.
Zu meiner Situation ich bin als KSB / gD zu Zeit im Überhang einer fusionierten Inspektion im Osten der Republik geführt.
Nach ODP gibt es -5- KSB / gD Posten.
Mit wem werde ich in den Setzungphasen bezüglich der Sozialpunkte in Vergleich gesetzt??

Eine Meinung ist, nur mit anderen KSB / gD in meiner Inspektion.
Die andere Meinung ist mit allen KSB auch mD.

Ich bitte um eine qualifizierte und weitesgehend zuverlässige Antwort!!!

Vielen Dank…….

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Diese Frage ist bisher nicht abschließend geklärt, weil das Bundespolizeipräsidium noch nicht entschieden hatte, wie das Attraktivitätsprogramm II auf die neue Organisationsstruktur übertragen werden soll. Oder anders ausgedrückt: wie viele welcher Dienstposten bei welchen Dienststellen als “zukünftig in den gD aufschichtungsfähig” bzw. “bereits aufgeschichtet” ausgewiesen werden. Dies wird in den nächsten Tagen mit einem Erlass erfolgen.

Der Bundespolizeihauptpersonalrat wird vor Beginn der Setzungsphase auf eine Klarstellung hinwirken.

Grundsätzlich könnte man beide Konkurrenzauswahlen rein funktionsbezogen bzw. rein laufbahnbezogen) vornehmen. Die personelle Umsetzung der Neuorganisation will jedoch diejenigen am meisten schonen, die mit einer örtlichen Veränderung am meisten familiäre/soziale Probleme haben. Das wird bei einer Entscheidung über die Zusammensetzung der Auswahlgruppen genauso zu berücksichtigen sein wie das beamtenrechtliche Laufbahnprinzip.

Eintrag von Kevin am 24.Dezember 2008


Themenbereich 05 (allgemein):

Was sagt eigentlich die GDP zu der Praxis, daß Bewerber, welche einen Dienstposten in Schritt 1 gewonnen haben, von ihrer jetzigen Dienststellen nicht weggelassen werden ?
Begründung: “Versetzung erst dann, wenn adäquater Ersatz eintrifft”.
- Sollte gem. Dienstvereinbarung nicht erst mal der
Schritt 1 abgeschlossen werden, bevor Schritt 2 beginnt ?
- Warum wird nicht durch das BPOLP generell geregelt, wie
zu verfahren ist ?

Hier kommt es meiner Meinung nach zu Ungleichbehandlungen innerhalb der BPOL, was für die Betroffenen hinsichtlich Planbarkeit / Rechtssicherheit in der derzeitigen Lage äußerst unerfreulich ist !

Die Fehler, die bei der Beginn der Neuorganisation gemacht werden, dürfen jetzt auch die ausbaden, welche “freiwillig” - im Sinne des Dienstherrn - Mobilität und Veränderungsbereitschaft zeigen !

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Der 1. Schritt ist abgeschlossen, wenn die Auswahlentscheidungen der Ausschreibungen getroffen wurden und die weiteren Voraussetzungen zum Beginn des 2. Schrittes vorliegen. Dazu hat der Bundespolizeihauptpersonalrat einen 13-Punkte-Beschluss gefasst.

Eine positive Auswahlentscheidung kann im Einzelfall dazu führen, dass zwar der weitere berufliche Werdegang geklärt ist (Glückwunsch!), der/die einzelne Beschäftigte jedoch “bis zu ihrer Abkömmlichkeit am bisherigen Beschäftigungsort in ihrer Tätigkeit weiter beschäftigt” werden müssen. Dies läßt die Dienstvereinbarung (z.B. für spezielle Bereiche, siehe Ziffer IV.2) im Interesse der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes trotz Reform ausdrücklich zu. Damit ist aber kein Freibrief für ein endloses Warten auf Abversetzung erteilt, sondern ein strenger Maßstab anzulegen.

Eintrag von Iron am 30.Dezember 2008


Hallo ein gesundes neues Jahr wünsche ich allen.
Ich wollte noch mal auf dieses Forum aufmerksam machen und fragen, wann wieder Fragen beantwortet werden?
Bis zum 15.01.2009 läuft bei BPOLD Pirna die Entscheidung lasse ich mich in meiner alten Dienststelle setzen oder entscheide ich mich mit meinen Sozialpunkten in einer anderen Dienststelle innerhalb des Direktionsbereiches setzen zu lassen.
Fliege ich dann aus den Zweiten Schritt raus und kann nur noch auf den III. Schritt hoffen?
Hier sind noch soviele Ungereimtheiten und keiner kann einem eine verbindliche Aussage machen.
Vielleicht könnt Ihr doch mal in dem Forum lesen.
Die Mitglieder des Örtlichen Personalrates können einem auch keine genaue Antwort geben.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Eine Setzung kann auch in einer benachbarten Inspektion erfolgen, allerdings erst in der zweiten Phase der Setzung. Dies dürfte Kolleginnen und Kollegen betreffen, die entweder in ihrer bisherigen Dienststelle in der ersten Phase der Setzung nicht zum Zuge kamen oder dort von Anfang an nicht gesetzt werden wollten. Wer auch in der Nachbarinspektion nicht gesetzt werden konnte, muss sich im III. Schritt bewerben.

Eintrag von Hans-Dieter Lambrecht am 5.Januar 2009


Hallo,

bekomme ich noch eine Antwort von irgend jemanden auf meine o. gestellten Frage??

Danke:-)

 

Hallo Kevin, Antwort ist eingestellt.

Eintrag von Kevin am 6.Januar 2009


Hallo,

ist dieses Forum noch gewollt?
Seit Wochen kommt hier keine Antwort mehr an!!!

Danke

 

Lieber Kollege, die Antwort steht in Deinem Beitrag.

Eintrag von Hans-Dieter Lambrecht am 8.Januar 2009


Sorry, Hans - Dieter,
noch in dieser Woche werden die Fragen beantwortet.

Herzliche Grüße

Josef Scheuring

Eintrag von Josef Scheuring am 8.Januar 2009


Hallo, kann es sein, dass es für die MKÜ Hannover schon einige Positivbescheide gibt, die auch schon zu den entsprechenden Beamten geleitet wurden? Über eine ehrliche Antwort liebe Kollegen würde ich mich sehr freuen! Danke

 

 Unsere Meinung zu dieser Frage:

 

Vor Beginn des 2. Schrittes müssen alle Bewerber ihre Bescheide erhalten haben, ablehnende genauso wie positive. Da der 2. Schritt endlich beginnen soll, müssen jetzt auch die Positivbescheide auf den Weg gebracht werden.

 

Eintrag von präsident am 8.Januar 2009


Sehr geehrte GDP,

ich muß jetz auch mal was schreiben und erwarte offene und ehrliche Antworten. Ich konnte im Rhamen der Neuorganistaion vieles nicht verstehen aber nun verstehe ich gar nichts mehr und frage mich ob das alles so geplant - eine organisierte Vernichtung der Instandsetzung. Wie komme ich darauf:
1. Warum sind noch keine Stellensetzungen ausgeführt.
2. Warum werden Mitarbeitern am 23.12.2008 mitgeteilt das Ihre befristeten Arbeitsverträge nicht verlängert werden, wohl weißlich das dadurch eine vernünftige und zielorientierte Instandsetzung nicht mehr möglich ist. Die Werkstatt hatte voll zu tun.
3. Warum werden für die Elektroniker erst die Lehrgänge für Digitalfunk abgefragt, wenn Sie dann 4 Tage vor Lehrgangsbeginn für alle Ref64 Angehörigen gestrichen werden - aus Prioritätsgründen?
4. Lehrgänge für Steigerfortbildungen werden gemeldet, aber es können nicht alle berücksichtigt werden - angeblich aufgrund fehlender Plätze? Auf Nachfrage habe ich aber erfahren das genügend Plätze für alle Steiger bereitgestellt wurden sind, denn die Fortbildung ist eine Jährliche Pflichtveranstaltung, ansonsten erlischt die Erlaubnis zu steigen.
5. Warum werden den Elektroniker Kompetenzen geklaut und den “23 ern” zugeordnet - wohl wissend das diese Arbeit gar nicht leisten können.
6. hochqualifiziert Mitarbeiter kündigen und bekommen innerhalb einer Woche Aufhebungsverträge - warum wird nicht versucht diese Mitarbeiter zu halten??
7. warum brauchen Bedarfsanfordeungen 3/4/5 Monate bis sie bearbeitet sind?

usw., usw.usw.

Man hatte ja von vornherein die Meinung das die Werkstätten nicht mehr gewollt sind. Dieses gelaube ich mittlerweile auch und rechne mit ener Blockade der der RBW um dann schön sagen zu können - Haben wir doch vorher gewusst das die Werkstätten ein Auslaufmodell sind.
Es gebe noch viel, viel mehr zu schreiben zu der angeblich so tollen Neuorganisation. Ich warte jetzt eigentlich nur auf die Prüfgruppe, welche kommt, um neue Tätigkeitsbeschreibungen zu ertsellen und damit eine Runtergruppierung zu erreichen. Wenn ich mich recht entsinne sollte durch die Aufbaustäbe bis 01.03.2008 eine Funktionsfähigkeit und 6 Monate später eine Arbeitsfähigkeit hergestellt sein, oder? Von der “Arbeitfähigkeit” ist die Bundespolizei aber weit entfernt.

Vielleicht hat die GDP ja offene und ehrliche Antworten parat.

Werr Rchtschreibfehler findet darf Sie gern behalten.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Lieber Kollege, dieses Fragenkonvolut ist zu speziell und zu umfangreich für eine detaillierte Beantwortung im Rahmen einer Website der GdP. Zudem behandelt es Probleme, die nicht nur in der Neuorganisation der Bundespolizei liegen. Bitte wende Dich mit den Einzelfragen aus Deiner Werkstatt an den Bundespolizeihauptpersonalrat (bhpr@bmi.bund.de).

Eintrag von "Hoffnungsaufgeber! am 9.Januar 2009


Hallo Gewerkschaftsfreunde!
Meine Frage vom 08.01. finde ich nur unzureichend beantwortet! Deshalb nochmal: Wurden bereits Positivbescheide für die MKÜ Hannover versendet?

Eintrag von präsident am 9.Januar 2009


Betrifft 2. Setzungsphase

In einer Inspektion werden in der 1. Setzungsphase einige GL-Stellen (9-11) aus Altersgründen gem. Dienstvereinbarung unbesetzt bleiben.

In der 2. Setzungsphase kommen die ehemaligen Stabsangehörigen der Ämter und Präsidien mit ins Rennen. Darunter befinden sich ehemalige Sachbearbeiter ( 9-11, statusrechtlich POK/PHK ) und Bearbeiter ( 9/10aF, PK ), alle jeweils mit beschränkter Laufbahnreichweite bis A11.

Haben diese PK die gleichen Chancen ( Abgleich nach Sozialpunkten gem. DV ) auf diese freien GL-Stellen oder sind hier statusrechtlich die POK/PHK vorzuziehen???

Vielen Dank für die Antwort!

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Setzung soll statusamts- bzw. funktionsadäquat erfolgen und sichern, dass die am meisten sozial belasteten Kolleginnen und Kollegen am bisherigen Beschäftigungsort bzw. in dessen erreichbarer Nähe weiter arbeiten können. In diesem Sinne müssen sich diejenigen, die in der 1. oder 2. Phase der Setzung um eine ortsnahe gleiche Funktion/Anschlussverwendung in (Sozial-)Konkurrenz gestellt werden, mit ihren Sozialpunkten miteinander messen; wobei das Erfüllen der Voraussetzungen für die Funktion gegeben sein muss. Da es sich um so genannte Bündelungsdienstposten handelt, tritt das erreichte Statusamt als Kriterium zurück.

Dieses Verfahren gilt allerdings nur für die personelle Umsetzung der Neuorganisation.

Eintrag von stonie am 10.Januar 2009


Vielen Dank für die Antwort, wäre nett wenn ihr hier eine Info streut, sobald das BMI bezüglich der Einbeziehung des Attraktivitätsprogramm II in die Neuorganisation sich auslässt. Eins habe ich noch nicht verstanden, wer legt in der Setzungsphase fest, ob im Bereich der KSB, laufbahnbezogen oder nur funktionsbezogen eine Auswahl zwischen den Beamten getroffen wird, auch das BMI???

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Festlegung, wie die Stellen der Kontroll- und Streifenbeamten vor Ort im Rahmen des Setzungsprozesses zwischen KSB des mittleren Dienstes und KSB des gehobenen Dienstes aufgeteilt werden und ob ggf. noch weitere Stellenumwandlungen erforderlich sind, um KSB mit sozialen Verbleibgründen am bisherigen Dienstort oder dessen Nähe belassen zu können, muss sich nach unserer Meinung an den sozialen Auswahlkonkurrenzen vor Ort festmachen und deshab in den Direktionen entschieden werden (bzw. weitere Stellenumwandlungen vn den Direktionen beim Präsidium beantragt werden).  Nur so könnte dem Anspruch des Setzverfahrens (vor allem in Dienststellen mit Personalüberhang), einen Verbleib grundsätzlich nach sozialen Gesichtspunkten zu entscheiden, entsprochen werden.

Eintrag von Kevin am 12.Januar 2009


Moin,
wie íst der Werdegang bei Tarifbeschäftigten, einer temporären Aussenstelle, wenn sie eine Setzung in der RBW
auf Grund der Entfernung nicht anstreben.
Setzung auf eine Stelle in der Abteilung gem. DV ist Klar, aber wenn nicht genug freie Stellen sind ?
Wie wird mit den über 60 jährigen Kollegen verfahren?
Kann/können der/die TB in einen Überhang genommen werden?
Oder ist eine Setzung auf eine freie Stelle im Bereich der Abt 64, irgendwo in Deutschland, des BPOLP mit altem Dienstort möglich?

Danke
Gruß

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Tarifbeschäftigte, die nicht bei den neuen Werkstätten in die Setzung einbezogen werden wollen, sind in die Auswahl zur Setzung der Tarifbeschäftigten am bisherigen Dienstort einzubeziehen und können sich auch auf Ausschreibungen anderer Dienstposten bewerben (Ziff. IV.2 DV). Sie müssen allerdings bis zu ihrer persönlichen Abkömmlichkeit in den Werkstätten weiterarbeiten, um die Funktionsfähigkeit der Dienststellen aufrecht zu erhalten.

Können nicht alle Beschäftigten einer Dienststelle im Rahmen der Setzung berücksichtigt werden, setzt das abgestufte System der Arbeitsplatzsicherung ein; es ist in Ziffer V.2 der Dienstvereinbarung Tarif detailliert beschrieben und umfasst eine ganze Reihe von zu prüfenden Maßnahmen (vom Angebot von Ersatzarbeitsplätzen in abgestufter Entfernung über geförderte Beschäftigung bei anderen öffentlichen oder privaten Arbeitgebern sowie die Einrichtung von Telearbeitsplätzen bis zur fallbezogenen Überhangsbildung).

Eine besondere, das Lebensalter berücksichtigende  Regelung gibt es nur für Berentungsfälle bis zum 31.12.2011.

 

 

Eintrag von rollo am 13.Januar 2009


Liebe GdP.-Kollegen;
Im Rahmen der Neuorganisation ist folgendes Problem aufgetreten:

Ein PVB KSB (aufgeschichtet nach VAV 9/10gD )möchte sich auf einen anderen ausgeschriebenen DP´en KSB bewerben.
Ausgeschrieben werden aber nur DP`en KSB mD! Da der DP´en erst in den gD überführt wird, nachdem der LG-VAV bestanden wurde, wird der AF DP´en der Org.-Einheit im OdP zugewiesen.
D.h., wenn ich den Aufstieg auf einem DP´en KSB mache, habe ich keine Möglichkeit mehr mich auf einen anderen DP´en KSB in einer anderen ORG.-Einheit zu bewerben.
Dies kann ja nicht im Sinne des Attraktivitätsprogramms sein!?
Was wird mit einem DP´en KSB-AF, wenn der DPén-Inhaber einen anderen DP´en gD bekommt, z.B. GL?
Kann der KSB DP´en dann nicht mehr durch mD besetzt werden und bleibt so lange frei bis ein Laufbahnlehrgang zu Ende ist und jemand bereit ist auf diesen DP´en zu gehen?
D.h. der DP´en müßte unbesetzt bleiben, obwohl Bewerber auf den DP´en KSB aus dem Bereich mD vorhanden sind?
Offene Fragen, die mir bisher noch niemand beantwortet hat!!!
Viele Grüße

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

1. Das Attraktivitätsprogramm geht von einem insgesamt 40-prozentigen Stellenanteil gehobener Dienst im Jahr 2014 im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei aus.  In den Festlegungen zur Aufteilung der vom mittleren in den gehobenen Dienst “aufzuschichtenden” Stellen in den einzelnen Funktionsbereichen (so genannte “Blöcke”) ist auch vorgesehen, einen gewissen Prozentsatz der Funktion “Kontroll- und Streifenbeamter” (KSB) als zukünftge Funktion des gehobenen Dienstes aufzuschichten. Das Präsidium bereitet jetzt die Aufteilung auch dieser aufzuschichtenden Stellen auf die Direktionen und Dienststellen vor. Damit wird klargestellt, wie viele Funktionen “KSB im gehobenen Dienst” es im Jahr 2014 in den einzelnen Inspektionen geben wird.

2. Gegenwärtig wird bei keiner Inspektion der Bundespolizei der vorgesehene Anteil der Funktionen “KSB im gehobenen Dienst” erreicht. Daher kann gegenwärtig problemlos  ein KSB des gehobenen Dienstes in eine andere Dienststelle auf eine dortige KSB-Funktion wechseln (sofern sie frei ist), auch wenn dort (noch) alle Funktionen dem mittleren Dienst zugeordnet sein sollten. (Grundsätzlich wäre selbst ein Tausch “KSB mittlerer Dienst” - “KSB gehobener Dienst” nach der Tauschbörse möglich, wenn in den beiden Dienststellen der Aufschichtungsendgrad noch nicht erreicht ist.) Im Nachklang der Personalmaßnahme müsste durch die Direktion lediglich die entsprechende ODP-Änderung nachvollzogen bzw. die Besetzung mit einem Beamten gD vermerkt werden. Da die Stellenbesetzungen im Rahmen der Reform “funktionsadäquat” erfolgen sollen, gibt es auch keine Abweisungsgründe für so eine Bewerbung, denn der Dienstortwechsel wäre “funktionsadäquat”. Die Übergangspersonalräte bei den Direktionen können diesen Vorgang kontrollieren und im Rahmen der Mitbestimmung bei der Stellenbesetzung mit steuern.

3. Wird ein in den gehobenen Dienst bereits aufgeschichteter Dienstposten wieder frei und besetzbar, so kann dieser Dienstposten in Anspruch genommen werden

- als neuer “Zieldienstposten” für eine(n) aufstiegswilligen Kollegen/Kollegin des mittleren Dienstes

- als “Unterbrigungsdienstposten” für Dritte (mD- oder gD-Beamte) bis zur Rückkehr des in einem der vielfältigen Varianten des  Aufstiegs befindlichen Dienstposteninhabers

- als Anschlussverwendung für einen Aufstiegsbeamten, dem aus besonderen Gründen vor Aufstiegsbeginn kein Ziedienstposten zugewiesen werden konnte oder dessen bisheiger Zieldienstposten durch Organisationsänderung weggefallen ist

- als Erstverwendung für Laufbahnabsolventen  

 

 

Eintrag von Harald Möbius am 15.Januar 2009


Moin und hier eine wichtige Frage an die Gewerkschaft zur größten Hiobsnachricht des jungen Reformjahres 2009!!!!

Ist es korrekt und wahr das die Anwärter die sich momentan in den Prüfungen der Laufbahnlehrgänge befinden, vorgesehen sind wieder einmal gerissene Löcher zu stopfen und an die Flughäfen versetzt werden? Speziell hier die Anwärter des AFZ Walsrode…..diese sollen nicht die personell unterbesetzten Hundertschaften der Abteilung Ratzeburg und Uelzen verstärken sondern wieder mal im Nirvana Flughafen verschwinden!!!!
IST DEM SO ?????????? Und wer veranlaßt so etwas im Zuge dieser Reform????
Diese Infos sind von Offizieller Stelle so weitergegeben worden und keine Gerüchte!!!!!!!

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Nach unseren Informationen trifft die Darstellung in dieser Intention nicht zu.

Richtig ist, dass in den vor dem Ende ihrer Laufbahnausbildung stehenden Lehgängen ein Interessentenabfrage vorgenommen wird, wer von den Kolleginnen und Kollegen Interesse daran hätte, unmittelbar nach der Ausbildung seinen/ihren Dienst an den Flughäfen in Frankfurt/Main, München oder Stuttgart anzutreten. Hintergrund der Abfrage ist zweierlei: zum einen besteht an diesen Dienststellen im Abgleich mit dem bisheigen Organistions- und Dienstpostenplan erhebliches Personalfehl, zum anderen wurde es bisher Laufbahnabsolventen, die aus dem Einzugsbereich dieser Dienststellen kommen/dort wohnen und dort auch hin wollten, verwehrt, direkt nach der Ausbildung an die Flughäfen zu gehen. Das führte zu zum Teil abstrusen Ergebnissen: Die Interessenten mussten zwangsweise in die Abteilungen - um von dort an “ihren” Flughafen abgeordnet zu werden.

Diesen eigenartigen Vorgängen soll nun ein Ende bereitet werden; Laufbahnabsolventen, die aus eigenem Entschluss nach Abschluss ihrer Ausbidung eine direkte Verwendung als Kontroll- und Streifenbeamter an einer Dienststelle mit Personalnot anstreben, soll dies nicht weiter verwehrt werden.

Die Gewerkschaft der Polizei hält dies für richtig: Ohnehin muss die Personalgewinnung näher an den Bearfsräumen geführt, d.h. Personal für Ballungsräume aus Ballungsräumen gewonnen werden. Niemand kann ein Interesse daran haben, Freiwillige fernzuhalten und statt dessen mit Zwangsabordnungen oder Zwangsversetzungen zu operieren.

Nach den Vorgaben der Dienstvereinbarung ist eine Verwendung als Kontroll- und Sreifenbeamte(r) bzw.als Beamte(r) in einer Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ) “in jedem Fall” möglich, d.h. auch als rste Verwendung nach der Laubahnausbildung.

Falsch ist jedoch die Darstellung, das alle jetzigen Anwärterinnen und Anwärter an die Flughäfen versetzt werden sollten. Wir können uns deshalb nicht vorstellen, dass dies ”von Offizieller Stelle so weitergegeben worden” sein soll.

Eintrag von AFZ am 15.Januar 2009


Hallo,
habe gehört das PMA die im März mit ihrer Ausbildung fertig werden zu den Großflughäfen gehen sollen.
Ist das richtig?
Sollte man nicht die Verbände nach dem Laufbahnverlaufsmodell verjüngen?

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Zur Verwendung derPMA haben wir bereits oben geantwortet; an die Flughäfen mit Personalnot soll nur, wer dafür Interesse hat.

Die personelle Umsetzung der Neuorganisation mit der darin enthaltenen Personalverschiebung wird nach der geschlossenen Dienstvereinbarung als “beamtenrechtliche Sonderregelung” vollzogen. Ein “Laufbahnverlaufsmodell” für den mittleren Dienst gibt es derzeit nicht - das alte Papier ist seit 1998 wegen der damaligen Reform suspendiert, ein neues wurde nicht entwickelt. Die Diskussion um einen idealtypischen Berufsverlauf für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes in der Bundespolizei muss ohnehin tiefgreifender erfolgen, als es eine Reduktion auf die drei Schlagwörter “Ausbildung -> Verband -> Einzeldienst” zuließe. Neben der Frage der regionalen Herkunft und der Verwendungswünsche der frisch ausgebildeten Polizisten muss auch bedacht werden, welche Anforderungen die absehbare erhebliche Überalterung des Einzeldienstes (!) und das Attraktivitätprogramm (im Sinne eines erwünschten Regelaufstiegs aus dem mittleren in den gehobenen Dienst) stellt. Diese Diskussion wird nach der Reform mit de BMI und dem Präsidium neu zu führen sein.

Ob die Bundesbereitschaftspolizei “verjüngt” werden muss, kann umstritten bleiben. Letztlich geht es nicht um Lebensjahre, sondern darum, ob der einzelne/die einzelne Beamte/Beamtin die (physischen, psychischen, fachlichen) Anforderungen an die jeweilige Funktion in der Bereitschaftspolizei (noch) erfüllt. Dies lässt sich nur am Einzelfall beantworten. Werden die Voraussetzungen erfüllt, kann - sofern gewünscht - in der Bereitschaftspolizei weiter gearbeitet werde, werden die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, muss eine individuelle Anschlussverwendung gesucht werden.

Die GdP hält nichts davon, jährlich Geburtsjahrgänge im Hof antreten und die Abversetzung aus der Bereitschaftspolizei verkünden zu lasen - zum einen, weil Alter kein Auswahlkriterium sein darf (Antidiskriminierung), zum anderen, weil wir der individullen beruflichen (und örtlichen) Planung und Neigung den Vorzug geben.

Schließlich darf auch nicht verkannt werden, dass es zwar viele Kolleginnen und Kollegen gibt, die gern in einem Verband arbeiten,  aber eben auch viele (darunter auch viele Jüngere), die aus der Bereitschaftspolizei wechseln möchten und deren Beweggründe sehr vielfältig sind.

 

Eintrag von ein Gebeutelter aus dem Verband am 15.Januar 2009


Hallo Gebeutelter, da magst du recht haben! Nur muss man in dieser Reform daran denken, dass wir ne ganze Menge Kollegen haben, die sich schon lange Jahre bewährt haben und die gerne eine Stelle haben möchten! Und gegen den Willen diese Kollegen hin und her zuverfrachten sehe ich als falsches Zeichen! Erst den alten Kollegen eine Stelle anbieten! Wir brauchen uns doch nichts vor machen, übrig bleiben werden nur Stellen in dn schwerpunktdienststellen, welche alles die ungeliebten Flughäfen Frankfurt/M., München, Stuttgart, Düsseldorf usw. sein werden. Da will kein Alter und kein Junger hin! Aber es kann nicht sein, dass man die “Alten” permanent in den Arsch tritt! Und das mit Anlauf. Ersteinmal die Reform durchziehen und dann mal wieder über eine gute Konzeption nachdenken! Grundsätzlich stimme ich dir zu, nur kommt dieser Gedanke zu einem falschen zZeitpunkt. die sog. “Alten” haben schon diverse reformen mitmachen müssen und somit auch sehr viel leiden!!!

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Altersstruktur der Verbände steht bei der personellen Umsetzung der Neuorganisation ausdrücklich nicht zur Disposition; die personelle Umsetzung bezweckt keine “Personalwälzung” aus den Verbänden (der Problemberg in den Nichtverbandsbereichen und aus diversen Auflösungen einschließlich Abteilung Rosenheim, EHu Hünfeld,… ist schon groß genug).

Kolleginnen und Kollegen aus der Bundesbereitschaftspolizei, die sich für eine andere Verwendung interessieren, können sich gleichwohl an den Ausschreibungsverfahren beteiligen, wie dies bereits im 1. Schritt (z.B. bei MKÜ) war und auch im 3. und 4. Schritt sein wird.

Eintrag von präsident am 16.Januar 2009


Super dann schick uns deine sogenannten alten mal in die Verbände oder was soll diese Argumentation!!!???
Möcht mal sehen wie das gehen soll: Es ist doch absurd jetzt zu sagen die frischen jungen füllen alle Löcher und die Verbände veralten. Aber dein Pseudoname paßt zu Dir, so denken und denkt der geammte Potsdammer Stab wohl auch. Durch die Reform sollte das Verlaufsmodell endlich wieder angetrieben werden und frisches aber auch vor allem junges Blut einfließen in die BPOL und einer wie Du und Gott weiß wer noch alles in diesem Verein verlangt allen ernstes die älteren in Ruhe zu lassen und die Jungen sinnlos in bodenlose Personallöcher zu stopfen. Ist das hier ein Sanatorium oder was….. Tip: Vieleicht mal einsatztaktisch denken….quasi wie ein Polizist der die Polizeizulage auch verdient hat!!! Habe fertig

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die GdP vertritt die Position, dass in der Bundespolizei statt lebensfremder statisch-abstrakter Laufbahnverlaufsmodelle, die von diversen Reformen, Schwerpunktverlagerungen und Personalstatistiken über den Haufen geworfen werden, zügig Personalentwicklungsmodelle Platz greifen müssen (dies schreiben die Laufbahnverordungen übrigens seit Jahren vor). Personalentwicklung kann man jedoch ganz schlecht gegen das betroffene Personal machen. Man muss nicht im “Sanatorium oder was” sein, um eine an den beruflichen Neigungen und persönlichen Vorstellungen der Mitarbeiter orientierte Personalentwicklung zu befürworten und zu bewerkstelligen. Die vergangenen 19 Jahre seit dem Ende der “Zwangsversetzung” zu den Landespolizeien haben jedenfalls gezeigt, dass Dirigismus jeder Art nicht zum Ziel führte.

Die Bundespolizei konkurriert übrigens mit anderen Berufen und anderen Polizeien um “junges Blut” - in einer Zeit, in der der gigantische Geburtenknick und damit wesentlich weniger junge Menschen auf dem Berufs- und Ausbildungsmarkt ankommt, in der mehr als die Hälfte der Deutschen über 50 sein wird und auch in der Bundespolizei bald mehr als ein Drittel aller Polizeibeamten des Bundes über 50 Jahre alt sein werden.  Wer junge Leute für die Bundespolizei (und deren wachsende Aufgaben in den Ballungsräumen) gewinnen will, die nicht nur aus dem “Vorhof” des Einzugsbereichs der Bereitschaftspolizeiabeilungen kommen, kann nicht nur eine Karriere als “junges Blut” mit ungewisser weiterer beruflicher und örtlicher Entwicklung anbieten.

Eintrag von Bpolizist am 17.Januar 2009


Hallo Bpolizist, ersteinmal bin ein ein Einsatztaktiker und das seit Jahren! Es geht hier aber um einige Dinge mehr! Außerdem habe ich grundsätzlich dem Verwendungskonzept zugestimmt, jedoch mit der Ausnahme, dass man die ältern Kollegen bitte nicht vergessen sollte. Die Fehler hat man schon vor Jahren gemacht, als man keine jungen Leute eingestellt hat! Und mit Respekt, könntest Du dich mal um eine vernünftige Unterhaltung bemühen und nicht den Pöbel rauslassen. Habe fertig…!

Eintrag von präsident am 18.Januar 2009


Moin,
eure Meinung auf meine Fragen vom 13.01.09 ?????

Danke
Gruß

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

…ist oben veröffentlicht.

Eintrag von rollo am 19.Januar 2009


Bezug nehmend auf meine Frage vom 30. September! Kann ich davon ausgehen, dass diese Stelle bundesweit ausgeschrieben wird. Oder wie kann ich Ihre Aussage verstehen?

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

(Anm.: Die Frage bezieht sich auf einen “Fankundigen Beamten” (FKB) aus den Verbänden, der bisher zu einer Bundespolizeiinspektion abgeordnet war und nun dorthin versetzt werden möchte.)

Grundsätzlich werden zunächst die Stellen innerhalb der Inspektion gesetzt, dann unter Einschluss ggf. bestehender Überhänge aus den Nachbarinspektionen und aufgelösten Dienststellen. Danach freie und besetzbar Stellen werden bundesweit ausgeschrieben. Das betrifft auch die Stellen der Kontroll- und Streifenbeamten. Für eine Verwendung als FKB dürften allerdings so spezielle Vorkenntnisse und Erfahrungen verlangt werden, dass sie kaum von anderen Bewerbern erfüllt werden können. Im ungünstigsten Fall würde eventuell der jetzige Zustand (weitere Abordnung) aufrecht erhalten.

Wir gehen davon aus, dass die Dienststellen selbst ein Interesse daran haben, die bisherigen “Abordnungs-FKB” zu Stammbeamten zu machen.

Eintrag von Mutelupo am 19.Januar 2009


Wird die Reform eigentlich bundeseinheitlich durchgeführt oder kocht wieder mal jede Direktion ihr eigenes Süppchen ?
Man hört, dass die Direktion Stuttgart insbesondere die BPOLI Weil eine vorrauseilende Eigendynamik entwickelt, da einem gewissen Inspektionsleiter mal wieder alles nicht schnell genug gehen kann.
Es wäre doch gut, wenn die Reform einheitlich und gerecht von Potsdam aus gesteuert wird; konform mit der getroffenen Dienstvereinbarung.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Verantwortung für die personelle Umsetzung der Neuorganisation liegt beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam, die Verantwortung zur Überwachung der Einhaltung der Dienstvereinbarungen beim Bundesministerium des Innern. Die personelle Umsetzung der Neuorganisation ist ausschließlich nach den Dienstvereinbarungen durch die Behörden, in den Regionalbereichen durch die Direktionen, vorzunehmen und wird von den Übergangspersonalräten überwacht und mitbestimmt. Die Personalverantwortung liegt bei den Direktionen, nicht bei den Inspektionen. Mangels Personalhoheit und Zuständigkeit können Inspektionsleiter keinerlei Personalentscheidungen treffen, weder schnell noch langsam.

Eintrag von Der Unwissende am 20.Januar 2009


Betrifft: 02 Setzungsverfahren

In der BPOLD Pirna wurden alle PVB mD aufgefordert ihre Fragebögen zu den Sozialpunkten bis zum 15.01.2009 abzugeben. Die PVB gD werden gesondert aufgefordert.
Was soll das? Entweder Setzung oder keine Setzung, aber dann bitte für alle.

Was könnt ihr mir dazu sagen?

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Erfassung und Auswertung der familiären und sozialen Belange der Beamtinen und Beamten und deren Umrechnung in Sozialpunkte sowie die Zusammenstellung in Listen und Dateien ist ein außerordentlich arbeitsintensiver und verantwortungsvoller Prozess, den auch der Übergangspersonalrat kontrolliert. Die Mitarbeiter in den Personalbereichen haben damit alle Hände voll zu tun - und sie haben für die vor ihnen liegenden schwierigen, verantwortungsvollen Entscheidungen auch unseren Respekt verdient, selbst wenn wir öfter Grund für “helfende” Kritik hatten (und haben werden). Es ist daher verständlich, wenn erst der große Berg der Kolleginnen und Kollegen im mittleren Dienst abgearbeitet wird und dann die (etwas) kleinere Anzahl der Beamtinnen und Beamten im gehobenen Dienst. Wichtig ist, dass bis zum Beginn der Setzungs-Auswahlentscheidungen alle zu Gunde zu legenden sozialen Daten vorliegen.

Eintrag von Ralph am 24.Januar 2009


Gibt es eigentlich auch mal eine Möglichkeit für Beamte aus dem Westen der Republik, die jetzt im Osten verwendet werden, wieder in den Westen zu kommen?? Wäre ja schön, irgendwann mal wieder eine einigermaßen “Heimatnahe” Verwendung zu bekommen. Sieht das die achsotolle Reform auch vor??

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Das Konzept zur personellen Umsetzung der Neuorganisation der Bundespolizei sieht vor, die neue Organisationsstruktur möglichst zügig und sozialverträglich einzunehmen. Da in einigen Bereichen personelle Überhänge bestehen (wie an der jetzigen Schengen-Grenze zu Polen und Tschechien) und in anderen Bereichen (vor allem in den westlichen Bundesländern) auch Personalzuwächse erfolgt sind, besteht die Chance einer Anschlussverwendung im “Westen der Republik“. Alle freien und besetzbaren Stellen werden im 3. und 4. Schritt ausgeschrieben; im 1. Schritt wurden u.a. bereits die Stellen bei den Stäben der Direktionen und den MKÜ auch im “Westen der Republik” und auch für Bewerbungen durch “Beamte aus dem Westen…, die jetzt im Osten verwendet werden” ausgeschrieben.

Eintrag von Wossi am 24.Januar 2009


Klar gibt es die Möglichkeit! Ich habe gehört an den Flughäfen in Frankfurt/Main und München noch ein paar Plätze frei sind!

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Beamtinnen und Beamte, die nach München oder Frankfurt/Main versetzt werden wollen, können ohne Vorliegen sonstiger Voraussetzungen und ohne weitere Personalschritte abzuwarten, sofort versetzt werden.  

 

Eintrag von Clausen am 24.Januar 2009


hallo frage setzverfahren.
ich bin aus einer aufgelösten a/o einheit. möchte mich zur mfe setzen lassen.
gibt es phasen im 2.schritt, wenn ja wann kann ich damit rechnen. auch hab ich gehört das die mkü der direktion koblenz erst im april besetzt werden soll, muss ich dann solange warten mit der setzung?
mfg

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Angehörigen der bisherigen A/O-Einheiten können sich bei den Mobilen Fahndungseinheiten in der 1. Phase des 2. Schrittes setzen lassen (Ziff. IV.1 der Dienstvereinbarung). Nötig ist dafür, den Setzungswunsch bei der zuständigen Direktion auch anzuzeigen, andernfalls erfolgt eine Einbeziehung in die Setzung der bisherigen Bundesbereitschaftspolizeiabteilung. Wann die noch nicht besetzten MKÜ-Dienstposten ausgeschrieben werden, steht noch nicht abschließend fest. Von daher empfiehlt sich wohl erst einmal, die Setzung in der MFE anzunehmen und dann weiter zu sehen.

Eintrag von blabla am 26.Januar 2009


Ich bin KSB in Dresden mit 0 Sozialpunkten.Dresden bekommt ja ein paar Dienstposten dazu. Mein Nachbar ist KSB (A8) an einer ehemaligen Grenzinspektion. Er besitzt 9 Sozialpnkte. Wenn ich mit meinen 0 Sozialpunkten in Dresden gesetzt werde und mein Nachbar in der Setzphase keinen Dienstposten abbekommt, heißt es dann, dass ich Ihm am Sonntag Abend eine gute Reise wünschen kann und am Freitag nach seiner Rückkehr ein Bierchen mit ihm trinken und fragen wie es in ….. (weit weg) war. Ich denke ja mal, dass auch 9 Souialpunkte nicht reichen, um in Dresden in Phase 2.2 einen Dienstposten zu bekommen. Oder findet dann doch eine Verdrängung statt!? Bin ich eventuell nur zur richtigen Zeit am richtigen Ort!? sozialverträglich nenne ich das dann nicht!

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Abgesehen davon, dass sich natürlich jeder Beamte “mit [seinen] 0 Sozialpunkten” selbst nach “….. (weit weg)” bewerben kann, um einem Nachbarn und Kollegen mit sozialen Gründen Platz zu verschaffen, schreibt die Dienstvereinbarung in Ziffer II.2 folgendes vor:

“Verdrängungen sollen grundsätzlich vermieden werden. Beamtinnen und Beamten, die selbst keine Anschlussverwendung benötigen [Anm.: weil ihr Dienstposten unverändert blieb und sie ihn wieder übertragen bekamen, wie z.B. bei Dir zu erwarten ist], sind nur ausnahmsweise und in besonderen sozialen Ausnahmefällen in die Überlegungen zur Unterbringung anderer Beamtinnen/Beamter einzubeziehen. Zuvor ist jedoch das Ausbringen von kw-Dienstposten zu prüfen.”

“Grundsätzlich” lässt also auch die Ausnahme vom Grundsatz und damit eine “Verdrängung” zu, muss dann aber im Ausnahme- und Einzelfall begründbar sein. Deinem Nachbarn könnte also über diese Schiene geholfen werden, wenn das von Dir beschriebene Szenario eintritt.

 

Eintrag von Dynamo am 27.Januar 2009


Nun wurde ja offiziell bekannt gegeben, dass der erste Schritt abgeschlossen ist und die Setzphase beginnen kann.
Wann ist es denn endlich soweit ? Welcher Termin ist denn jetzt endlich mal verbindlich ? Wann werden die Setzlisten denn endlich mal veröffentlicht ?
Das Warten nimmt einfach kein Ende.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Das Präsidium der Bundespolizei wird nach heutiger Information den Direktionen und der Akademie durch Verfügung mitteilen, ab dem 02. Februar 2009 mit dem Setzverfahren zu beginnen und die Zustimmung der Übergangspersonalräte zu den einzelnen Personalvorschlägen einzuholen. Der Bundespolizeihauptpersonalrat hat in den vergangenen Tagen nochmals Abstimmungen zu einzelnen Anwendungsfragen der Dienstvereinbarung mit dem Präsidium durchgeführt, um eine einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten.

Eintrag von Der Unwissende am 28.Januar 2009


Hi Leute,
warum denken wir nicht mal darüber nach, diesen ganzen Sch…verein aufzulösen und die Kollegen auf die Reviere der Landespolizeien zu verteilen? Der oberschlaue Superreformator in Berlin kann dafür sorgen, dass die Besoldung vom Bund an die jeweiligen Länder geht und Ende.
Aber wer weiß, vielleicht kommt das ja in der nächsten Reform, also so in 5 -7 Jahren.

So long

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Eine Auflösung der Bundespolizei ist weder sinnvoll noch zielführend. Viele Aufgaben der Bundespolizei sind zudem durch einen Chor von 16 zunehmend verschiedenen Polizeien nicht zu leisten. Auch die Polizeien der Länder kämpfen immer wieder mit den belastenden Auswirkungen von “Reformwellen”.

 

Eintrag von Matzel am 28.Januar 2009


Themenkomplex 02:

Hallo!

Gibt es schon eine Entscheidung, wie die Setzung im 2. Schritt bei den AF Posten erfolgt? Funktionsbezogen oder rein laufbahnbezogen?

Vielen Dank!!!

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Nach heutigem Informationsstand wird die Setzung bei AF-Dienstposten (”aufschichtungsfähige Dienstposten”/bereits vom mittleren in den gehobenen Dienst aufgeschichtete Dienstposten aus dem Attraktivitätsprogramm II), z.B. bei Kontroll- und Streifenbeamten oder Ermittlungsbeamten, funktionsbezogen erfolgen.

Eintrag von Clausen am 28.Januar 2009


Setzverfahren:
Ich bin POM und habe meine Stelle als KSB auf der Inspektion. Seit 1 Jahr bin ich im ERmD der Inspektion tätig und wurde auch von der Dsst auf eine ERmD-Stelle gesetzt. Wie stehen meine Chance die ErmD-Stelle zu bekommen.

 

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Das hängt von der personellen Situation an der eigenen Dienststelle und den benachbarten Inspektionen bzw. Unterbringungsfällen aus den Auflösungsdienststellen ab; konkret davon, ob anderswo “freigesetzte” Ermittlungsbeamte auf der von Dir bisher wahrgenommenen Stelle ggf. ortsnah untergebracht werden müssen. Wird die von Dir bisher funktional wahrgenommene Stelle eines Ermittlungsbeamten nicht zur Unterbringung eines anderen Ermittlers benötigt, so könnte (Deine Bewährung in der Funktion vorausgesetzt) im Laufe des weiteren Verfahrens auch Deine Umsetzung (ggf. nach einer Ausschreibung) erfolgen - und die so von Dir frei gezogene Stelle eines KSB für andere genutzt werden.

Eintrag von Clasen am 29.Januar 2009


02 Ich bin Angehöriger einer Ostdienstelle, wo es deutlich mehr Personal als DP gibt und bin auf freiwilliger Basis abgeordnet im Rahmen der temporären personellen Unterstützung von Schwerpunktdienststellen
(Direktionsübergreifend).

Frage 1: Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es möglich sich in der Abordnungsdienststelle setzen zu lassen.

Frage 2: Bei einer solchen Setzung blieben Zusage UKV / Trennungsgeld bis zum Umzug an den neuen Dienstort bestehen?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Versetzungen in Schwerpunktdienststellen (z.B. Frankfurt/Main, Flughafen München) können sofort erfolgen; eine “Setzung” oder ein Abwarten der Setzphase ist dafür nicht erforderlich. Bei Vrliegen der Voraussetzungen wird die Umzugskostenzusage erteilt.

Eintrag von René am 30.Januar 2009


Themenkomplex 02:

Hallo!

Wie werden in den Inspektionen (Grenzinspektionen) die neu geschaffenen Stellen im ErmD A9g-11g vergeben? Bei uns z.B. wird es 8 dieser Stellen geben. Davon sind nur 2 aus dem ErmD die darauf gesetzt werden könnten! Werden die Dienstposten ein Auffangbecken für nicht gesetzte DGL/VDGL, oder werden die Dienstposten ausgeschrieben? Wer ist bei diesen Dienstposten bewerbungsfähig? Nur Ermittliungsbeamte gD? Oder können sich da auch Beamte mit einem AF Posten (ErmD gD)bewerben bzw. gesetzt werden?

Vielen Dank!

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Zunächst sind die bisherigen Ermittlungsbeamten funktionsadäquat zu setzen. Dann noch freie und besetzbare Dienstposten können für eine statusamtsadäquate Setzung derjenigen Beamtinnen und Beamten der Inspektion genutzt werden, die nicht funktionsadäquat untergebracht werden konnten (z.B. nicht berücksichtigte bisherige vDGL bei Fusions-Inspektionen), desgleichen können auch (da funktionsadäquat) Ermittlunsbeamte gD aus der bisherigen Bewertung A 9/10 einbezogen werden. Sofern es sich um im Rahmen des Attraktivitätsprogramms vom mittleren in den gehobenen Dienst aufgeschichtete Dienstposten handelt, können auch Ermittlungsbeamte des mD einbezogen werden.
Entscheidungsrelevant bleibt stets, die größtmögliche soziale Rücksichtnahme zu gewährleisten. Zu beachten ist, dass höherbewertete Dienstposten auch in der Setzphase nach Eignung, Befähigung und Leistung ausgewählt werden, funktionsadäquate Dienstposten der bisherigen Beertungsebene nach Sozialpunkten.

Eintrag von Micha am 30.Januar 2009


Hallo
wo soll die MKÜ Hannover ihren Dienstsitz haben und ab wann ist der Betrieb geplant. Der 1. Schritt soll ja abgeschlossen sein und die Verfügungen sind an die Bewerber gegangen. Oder etwa nicht?
Gruß

Eintrag von PVB aus Mitte am 30.Januar 2009


hallo,
ich habe mich innerhalb der phase 1 auf eine stelle innerhalb der direktion beworben aber bis zum heutigen tage weder eine absage noch eine zusage bekommen. aufgrund telefonischer nachfrage wurde mir von seiten der direktion mitgeteilt, dass ich für die stelle zwar vorgesehen bin aber der bescheid noch nicht raus gehen wird, da andere gegen ihre absage bzgl. dieser stelle geklagt haben. dies ist für mich nicht nachvollziehbar. ich weiß bisher nicht, woran ich nun tatsächlich bin. auch wurde ich bzgl. der setzphase der inspektion, an der ich nun mal teilnehmen würde, wenn ich die stelle in der direktion nicht bekomme, offensichtlich nicht mehr bedacht. wie soll ich mich nun verhalten? von seiten der direktion werde ich nur vertröstet. ich wäre euch für einen rat sehr dankbar.


Unsere Meinung zu dieser Frage:

Dir steht ein begünstigender Bescheid zu, unabhägig davon, ob unterlegene Bewerber Rechtsmittel einlegen. Denn es geht hier nur um eine Dienstpostenübertragung, nicht um eine Beförderung. Bitte wende Dich an den Übergangspersonalrat Deiner Direktion, dieser muss kraft Bundespersonalvertretungsgesetz auf den Vollzug der mitbestimmten Personalmaßnahme drängen. In einem verwaltungsgerichtlichen Streit wärest Du schließlich Beteiligte.
So lange Du diesen Bescheid jedoch nicht hast, musst Du der Dienststelle schriftlich mitteilen, dass Du höchst vorsorglich in die Setzungsauswahl Deiner Inspektion einbezogen werden musst. Dies schreibt die Dienstvereinbarung so vor. Übersende Deinem Übergangspersonalrat eine Abschrift, damit er eine Setzungsvorlage für Deine Inspektion entsprechend prüft.

Eintrag von PVBín am 2.Februar 2009


Erfreulicher Weise mußte ein Inspektionsleiter der ständig gegen den Willen seiner Belegschaft den Schichtplan umstellen wollte nun zurückfahren und in einem Mitarbeiterschreiben eingestehen, dass es bis auf weiteres keine Änderung der AZV geben wird.
Das unterstreicht mal wieder ganz typisch die Unglaubwürdigkeit unserer selbst ernannten “Managerführung” !!!!

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Dienstvereinbarung schreibt klar die Beibehaltung von Dienstplanmodellen vor, die - gerade für Fernpendler und solche, die es werden sollen/müssen - familienfreundliche Arbeitszeiten und Familienfreizeitblöcke ermöglichen. Bedauerlich, dass es erst wieder der Intervention des Bundespolizei-Hauptpersonalrates und der schriftlichen Pflichtengemahnung “von oben” bedurfte, um der Vernunft neue Geltung zu verschaffen. Es ist ein Ärgernis ohne Gleichen, wenn Polizeiführer ihre Fürsorgepflicht und ihre Mitverantwortung für familienkompatible Arbeitszeitmodelle “vergessen”. Die GdP erwartet, dass die bisherigen eifrigen Dienstplanänderer zunächst eimal die Karten auf den Tisch legen, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den von ihnen favorisierten Modellen noch ein Mindestmaß an Familienleben gestalten können. Um diese existenzielle Frage nämlich hatten sich bedenklich viele der gescheiterten Planänderer offenbar keine Gedanken gemacht.

Eintrag von BPOLI Weil am Rhein am 2.Februar 2009


Die Kollegen machen sich untereinander immer noch verrückt mit Gerüchten über sie angeblichen Setzlisten. Jeder will was Wissen und gehört haben. Jeder kennt einen der angeblich was weiss. Aber die traurige Wirklichkeit ist doch, dass Niemand etwas weiss. Es stehen auch immer noch keine verbindlichen Termine fest.
Das Ganze ist doch einfach nur noch zermürbend und demotivierend.
Wann hört dieser Wahnsinn endlich auf ?
Gibt es noch irgend welche Vorgesetzte mit normalem Menschenverstand die etwas dagegen unternehmen ?

Unsere Meinung zu dieser Frage:
Eine gewisse Nervosität ist nach der bisher verflossenen Zeit seit Verkündung der Reform normal. Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass es immer um Entscheidungen über Menschen und auch deren Familien geht. Da ist eine sorgfältige- und das heißt auch: zeitintensive - Entscheidungsvorbereitung unerlässlich. Gerüchte braucht allerdings niemand; man sollte auch nicht darauf hören.

Eintrag von Die Basis am 3.Februar 2009


Wann werden denn endlich mal die Setzlisten veröffentlicht ?
Liebe Gerwerkschaft, Persönalräte und Führung.
Wenn Ihr es selber nicht wisst, dann gebt es doch zu.
Dieses ständige Verschieben bringt doch nichts.
Die Resignation in der Belegschaft wird von Tag zu Tag größer !!!!

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Es gibt keinen offiziellen Stichtag für die Veröffentlichung von Setzlisten. Die Setzungen erfolgen, sobald die Direktionen ihre Personalvorschläge erarbeitet und den Personalräten im Mitbestimmungsverfahren vorgelegt haben.

Eintrag von Polizist am 5.Februar 2009


02 Setzverfahren

Ich wollte mich im Rahmen des 2.Schrittes auf eine freie Stelle in Süd bewerben. Jetzt haben ich erfahren das in der Insektion Weil der erste Schritt noch nicht abgeschlossen bzw wiederholt wird und dort die Setzungsphase noch einmal begonnen hat.
Ist das Rechtens ? Ab wann kann ich mich auf eine Stelle bewerben.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

In der Setzung (2. Schritt des Personalkonzepts) gibt es zwei Phasen: In Phase 1 der Setzung werden die Mitarbeiter der jeweiligen Dienststelle (Inspektion, Abteilung, AFZ,…) nach festgelegten Kriterien ausgewählt und gesetzt, in Phase 2 der Setzung können auf dann noch freie Stellen überhängige Mitarbeiter der Nachbardienststellen gesetzt werden (Regionalprinzip). Eine Bewerbung für Mitarbeiter, die nicht der Dienststelle oder Nachbardientstelle angehören, ist erst ab dem 3. Schritt (Ausschreibung) möglich.
Unabhängig davon können Bewerbungen und daraus Versetzungen zu Schwerpunktdienststellen (im Süden die Flughfen München und Stuttgart) jederzeit erfolgen; sofern Du dorthin möchtest, brauchst Du das weitere Verfahren nicht abzuwarten.

Eintrag von Fragender am 5.Februar 2009


Hallo Fragender,

uns hat man erzählt, dass die Setzlisten bereits fest stehen und alle Kollegen berücksichtigt wurden.
Aber gesehen hat diese Liste noch keiner…..

Unsere Meinung zu dieser Frage:

…ist bereits oben beantwortet.

Eintrag von Antwortender am 5.Februar 2009


Ich habe eine Frage zur Besetzung der stellv. Gf. Stellen.
Ist es so korrekt das diese Stellen im Zuge der Reform bzw. nach neustem Erlaß genau so deklariert werden wie die Gruppenführerstellen,nämlich nicht mehr Z. Stellen und nur noch aufschichtungsfähig.Mit anderen Worten ich 36 Jahre PHM und funktional Gf. bekomme diese nicht,weil nicht gD??? Oder aber ich köönte sie bekommen und mache mit 40 verpflichtend das VAV??? Dieser oben angesprochene HIOB wurde wieder mal in Ratzeburg verbreitet.
Danke für eine schnelle Antwort im Vorraus

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Zunächst einmal hat jeder Kollege/jede Kollegin, der/die einen aufschichtungsfähigen Dienstposten bisher inne hatte, auch wieder einen Anspruch, einen solchen wieder zu erhalten. Die Dienstvereinbarung legt des weiteren klar fest, dass unveränderte Dienstposten (und dazu zählen auch die GF- und stv. GF-Dienstposten) wieder zu übertragen sind. Wenn Du bisher einen Dienstposten als stellvertretender Gruppenführer übertragen bekommen hattest, so ist Dir dieser auch wieder zu übertragen.
Nominell freie Dienstposten (das wäre bei enger Auslegung auch der von Dir “nur” funktional wahrgenommene GF-Dienstposten) wären dann im 3. und 4. Schritt auszuschreiben, wobei Du Dich darauf natürlich (als bereits Gesetzter dann erst im 4. Schritt) bewerben könntest.
Die Besetzung dieser “aufschichtungsfähigen” Dienstposten ist - wie auch die Besetzung bereits aufgeschichteter und im ODP mit “AF” gekennzeichneter Dienstosten - in jedem Fall auch mit Beamten des mittleren Dienstses möglich; bei schon zu gD gehörenden “AF”-Dienstposten dann, wenn die Bewerber aus dem mD bereits vor der Reform auf einem aufschichtungsfähigen Dienstposten saßen.
Alternativ wäre es aber unter besonderen Umständen auch möglich, Dir den langfristig funktional ausgeübten Gruppenführerdienstposten bereits in der Setzung (ggf. nach Abgleich von Eignung, Leistung und Befähigung) zu übertragen, wenn Deine stv. GF-Stelle benötigt würde, um einen anderen (dienstpostenlos gewordenen) Kollegen aus der Dienststelle unterzubringen. Nach welcher Variante nun vorgegangen wird, hängt von der Situation in der Abteilung ab und muss vom Übergangs-Personalrat mit geprüft werden.
Dass von Dienstposteninhabern aufschichtungsfähiger Stellen (egal obGF oder stv. GF) erwartet wird, das sie zu gegebener Zeit in eines der Aufstiegsverfahren ihrer Wahl gehen, versteht sich von selbst. Der Diestposten bliebe dann als “Zieldienstposten” auch nach dem Aufstieg reserviert. Generell empfehlen wir einen frühen Aufstieg.

Eintrag von AFZ am 5.Februar 2009


02 Setzverfahren
Nachfrage
Bei wem kann man die Setzliste(n) einsehen ?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Wenn sie erstellt wurden, bei der jeweiligen Direktion und den Übergangs-Personalräten.

Eintrag von Fragender am 5.Februar 2009


02 Setzverfahren / Nachfrage

Bei wem kann man die Setzliste(n) einsehen ?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

…ist bereits oben beantwortet.

Eintrag von Fragender am 5.Februar 2009


Ich würde auch gerne endlich mal eine Setzliste sehen.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

…ist bereits oben beantwortet.

Eintrag von Kritiker am 6.Februar 2009


Liebe GDP….Hut ab vor allem was bisher erreicht wurde und auch den größten Dank von der Basis hier!!!
Aber es gibt anscheind immer noch Vorgesetzte Stellen die nicht mal ansatzweise im System denken und meinen die hart arbeitenden Beamten für dumm verkaufen zu können.Ich nenn den Causus Knaxus mal beim Namen und hoffe hier durch Öffentlichmachen dieses Vorgangs, mal auf eine Reaktion für die Kollegen.Es geht um GF. im Einsatzug die diese Funktion seit Jahren ausüben,keine Stellen bisher bekamen,diese Stellen aber vorhanden waren oder sind (großes Geheimnis) und bei Neuorganisation der BuPo wieder in die Röhre gucken mußten als dann sogar dei stellv. Gf. Stellen auf Z. Status gehoben wurden. Begründung: die Stellen sind aufschichtungsfähig und man müßte dann den Aufstieg machen ( bei GF.Stellen ),was ja noch verständlich wäre. Diese Aussage wurde nun auch bei den stellv. GF. Stellen getätigt und um noch eins drauf zu setzen, wurden diese reserviert für PVB im Aufstiegsverfahren ohne zu wissen ob sie bestehen,ob sie zurückkommen usw usw usw . Einige von uns haben diese Stellen bekommen,Anfang 2000 oder früher,diese können dann über das VAV den Aufstieg machen (würde ich zu gern,aber ohne Stelle) oder nehmen mit Handkuß den Z. Status der stellv. Stellen. Beide Stellen sind adäquat und gerecht für diese höherwertige Tätigkeit….aber in der BPOLABT Ratzeburg wird einem diese Möglichkeit nicht gegeben.Laut Auskunft Gleichstellungsbeauftragter müssen jedem Beamten die gleichen Chancen eingeräumt werden sich beruflich zu verbessern bzw.die gleiche Vorraussetzungen geschaffen werden.Dies ist aber momentan nur den glücklichen Inhabern dieser Stellen vorbehalten.Gleiche Funktion,gleiches Alter aber nicht die gleiche Stellen. Meine Intention ist es,weiterhin GF zu sein und so lange wie ich es körperlich schaffe im E. Zug zu bleiben,eine Stelle inne haben und dann über das VAV den Aufstieg zu machen….ich frage die GDP…….aber wie??? Und warum wird man so ausgebremmst??? Fragen über Fragen

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Zur Klärung Deiner Dich persönlich betreffenden Frage empfiehlt es sich, direkt beim Vorsitzenden des Übergangs-Personalrats der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, Kollegen Heinz Selzner, anzurufen und Dich beraten zu lassen.
Grundsätzlich lassen sich jedoch folgende Infomationen geben:
Langjährige funktionale Beauftragungen lassen sich im Rahmen der Reformumsetzung durchaus in Dienstpostenübertragungen umwandeln.
Seit 2004 besteht auch die Vereinbarung, dass die Kolleginnen und Kollegen, die in eines der Aufstiegsverfahren gehen, vor Beginn des Aufstieges einen “Zieldienstposten” zugesichert bekommen, um persönliche und familiäre Sicherheit und Planbarkeit zu haben. Dies kann der bisher innegehabte sein (so er aufschichtungsfähig ist) oder ein anderer, freier/besetzbarer bzw. frei werdender, auf jeden Fall aber aufschichtungsfähiger Dienstposten. Auch ein Dienstposten, der bereits zum gehobenen Dienst gehört, kann “Zieldienstposten” sein. Dieses Stück Gewissheit war eine langjährige Forderung und Voraussetzung für viele aus dem mittleren Dienst, zum Aufstieg zu gehen. Bis zum Aufstiegsende kann dieser Dienstposten auch anderweitig besetzt werden; kommt der Aufsteiger aber zurück erhält er die zugesicherte Stelle und der Dienstposten wird in einen des gehobenen Dienstes umgewandelt (so er dort nicht bereits ist). Seit 2004 bereits sind auch alle Gruppenführer- und stellvertretenden Gruppenführer-Dienstposten (wie auch Truppführer etc.) als “aufschichtungsfähig” deklariert. Das heißt, diese Dienstposten sollen bis zum Jahr 2014/2015 in Dienstposten des gehobenen Dienstes umgewandelt werden, und zwar im Grundsatz “Mann/Frau mit Stelle”.
Um am Aufstieg teilzunehmen, muss man zuvor keinen aufschichtungsfähigen Dienstposten haben: diejenigen, die keinen solchen aufschichtungsfähigen Dienstposten haben, müssen dann - wie beschrieben - einen anderen aufschichtungsfähigen - oder sogar einen bereits in den gehobenen Dienst überführten - “Zieldienstposten” vor dem Aufstiegsbeginn zugewiesen bekommen.
Da Du am Aufstieg interessiert bist und Anspruch auf einen Zieldienstposten hättest (aber offenbar keinen Dienstposten inne hast der in den gehobenen Dienst überführt werden soll) , erkundige Dich (ggf. über den Übergangspersonlrat der Direktion Bundesbereitschaftspolizei), welche Dienstposten in Deiner Dienststelle als Zieldienstposten für Dich in Frage kämen.

Eintrag von Ratze am 6.Februar 2009


Hallo Leute, Schritt 2 hat gerade begonnen und Ihr wollt schon Setzlisten sehen? Ich würde mich freuen wenn die Leute aus dem Schritt 1 bis zum Herbst mal ihren Dienst auf ihrem Posten antreten würden. Sind ja auf einmal alle “unabkömmlich” und werden so “dringend” in der alten Dienststelle benötigt. Lach mich kaputt.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Fair bleiben. Ob jemand tatsächlich in der alten Dienststelle noch benötigt wird oder nicht, lässt sich nicht pauschal, sondern nur am konkreten Einzelfall beantworten.

Eintrag von Vergessener am 6.Februar 2009


Eine Frage zur Anerkennung von Grundeigentum für die Sozialpunkte.

Wie ich hörte, soll das Grundeigentum im Bereich der BPOLD Pirna nur dann anerkannt werden, wenn aus dem Grundbuchauszug die tatsächliche Anschrift hervorgeht. Dieser Umstand hätte, wenn es denn notwendig sein sollte, gleich mit Beginn der Veröffentlichung des Sozialfragebogens bekannt gemacht werden müssen. Es ist kein Betrag, der mich in Armut stürzen wird, doch es wäre vermeidbar gewesen, wenn gleich zu Beginn auf solche Feinheiten eingegangen worden wäre.

Nun habe ich aber bereits einen gebührenpflichtigen Grundbuchauszug besorgt und eingereicht, der diese Adresse nicht beiinhaltet.

Muss ich nun damit rechnen, dass die Sozialpunkte nicht anerkannt werden, wenn ich nicht noch einen weiteren gebührenpflichtigen Grundbuchauszug vorlege?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Man sollte auch in Pirna die Kirche im Dorfe lassen. Für die Berücksichtigung genügt die Glaubhaftmachung, denn falsche, in betrügerischer Absicht gemachte Angaben wären u.U. strafrechtlich, in jedem Fall aber disziplinarrechtlich relevant. Man kann aber Polizeibeschäftigten nicht solche indirekten Unterstellungen machen und deshalb gottweiswas kostenpflichtg herbeischaffen lassen. Deshalb ist die Abverlangung von Grundbuchauszügen an sich bereits überzogen; die Dienstvereinbarung verlangt solches jedenfalls nicht. Sollten hier - ob mit oder ohne Namen - Schwierigkeiten gemacht werden, bitte beim Bundespolizei-Hauptpersonalrat (bhpr@bmi.bund.de) beschweren, damit über das BMI und das Präsidium Klarheit hergestellt wird.

Eintrag von Hans-Jürgen Schmid am 6.Februar 2009


02 Setzverfahren

Komme aus dem Urlaub zurück und muß erfahren, dass im Bereich der BPOLI Weil nochmals eine Befragung zur Setzung durchgeführt werden soll. Sitzen denn nicht die Wunschkandidaten auf den von der Führung gewünschten Posten, oder warum nochmals diese Befragung? Wird solange befragt, bis das von oben gewünschte Ergebnis erreicht ist?
Man wird hier in dieser Inspektion belogen und betrogen, Informationen werden zurückgehalten oder nur stückchenweise serviert.
So langsam kocht mir die Galle über. Wann endlich bremst die Führung/die Gewerkschaft dieses gutsherrenartige Verhalten des IL uns Mitarbeitern gegenüber.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Wir wissen nicht, was und warum in Weil am Rhein befragt wurde und können deshalb dazu auch keine Stellung beziehen. Wut ist aber immer ein schlechter Ratgeber. Wir vertrauen dehalb auf die erfahrenen Personalvertreter aus den Reihen unserer Gewerkschaft in Weil am Rhein; sie werden mit Sorgfalt über die Setzung und die faire Behandlung wachen.

Eintrag von Suedlaender am 8.Februar 2009


Guten Tag liebe Gewerkschaftler und Personalvertreter,
als Mitarbeiter der BPOLD Pirna und speziel aus einer dort vertretenden Inspektion, bezieht sich meine Frage auf die seit Reformverkündigung betriebene Abordnungspraxis.
Warum werden alle drei Monate Riesen - Kontigente an Beamten aufgestellt, welche die Großflughäfen unterstützen sollen?
Ist dies ein “Weichkochen”,um sich bereits zu einer neuen Dienststelle umzuorientieren, um später nicht alle zwangsweise versetzen zu müssen? Gibt es verlässliche Zahlen, ob die Verstärker dort überhaupt benötigt werden oder handelt es sich hier rein um ein Politikum?? Welche Kosten werden bzw. sind dadurch dem Steuerzahler schon entstanden, ich verweise da nur auf TG, RK, Kosten für Anmietung von Hotels und Pensionen, wobei man hier schon von einem Konjunturprogramm für das Hotel- und Gaststättengewerbe sprechen kann??!! Wie lange werden diese Massenabordnungen noch aufrecht erhalten ? Oder werden diese Abordnungen nur durchgeführt, um die Aufgriffszahlen an den Ostgrenzen abzusenken (weniger Personal = weniger Kontrollen = weniger Feststellungen), um die durch unseren Dienstherrn verkündete Stagnation oder so sogar Rückgang der Kriminalität im Grenzgebiet weiter zu bestätigen und dem Bürger aus diesen Regionen weiter in die Taschen zu lügen?? Werden diese Abordnungen nun nach der Setzungsphase eingestellt werden?? Viele Fragen die sogar einem “normalen” KSB bewegen, ja wir denken auch über den Tellerrand hinweg. Und ich denke dieser Beitrag passt hier auch hinein.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Abordnungen in die Ballungsräume sind extrem unbeliebt. Ob sie polizeilich notwendig sind, können wir nicht einschätzen. Bis zum Beginn der beschriebenen Abordnungen aus dem Einzeldienst zum Einzeldienst wurden diese Abordnungen zu Hunderten jahrelang durch die Bereitschaftspolizei gestellt - zu Lasten der Einsatzfähigkeit der Bereitschaftspolizei. Und die Klagen der damals betroffenen Kolleginnen und Kollegen waren nicht anders als Deine und genauso verständlich; nur wenige sind über solche Abordnungen froh. Auch nach den neuesten Organisationsuntersuchungen bei den Flughäfen besteht dort ein erheblicher, bisher nicht bzw. nur mit Abordnungen gedeckter Personalbedarf, vor allem an den Flughäfen in den Ballungsräumen. Die Abordnungen können nach der Setzphase schon deshalb nicht enden, weil durch die Setzphase kein neues Personal herangeschafft wird. Nur, wenn sich in den Ausschreibungen des 3. und 4. Schrittes Bewerber für die Stellen finden, werden wohl im gleichen Zuge Abordnungen zurückgefahren werden. Seit den bekannten Vorfällen am Flughafen München gibt es keinen verantwortlichen Polizeiführer oder Ministerialbeamten, der Sicherheitslücken an Flughäfen aus Personallücken verantworten möchte. Die Folge: können Personallücken nicht per Ausschreibung besetzt werden, bleibt nach Meinung der Leitung der Bundespolizei nur die Abordnung von Einzeldienstlern aus Dienststellen, die einen personellen Überhang haben. Dabei ist zu bedenken: zum einen müssen diese Personallücken in Ballungsräumen mittelfristig durch ortnahe Werbung und Zuversetzung von Laufbahnabsolventen aus dem Einzugsbereich der Ballungsraumdienststellen geschlossen werden, was eine Abkehr vom bisherigen Prinzp, “alle Absolventen in die Verbände” erfordert. Zum anderen müssen wir uns darauf einrichten, Personalengpässe mit Abordnungen aus “Überhangsbereichen” zu decken, um Zwangsversetzungen zu vermeiden. Dazu muss man um die Konditionen streiten und - auch in den entsendenden Inspektionen - über die zumutbare Dauer diskutieren. Lieber ein mal länger als kürzer, aber öfter? Und es ist auch zu bedenken, dass es um so etwas wie Belastungsgerechtigkeit geht, denn die Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen mit extremer Unterbesetzung müssen die Leerstellen mit arbeiten.

Eintrag von Kevin am 9.Februar 2009


Hallo Kevin,

Jetzt meldet sich also mal der Einzeldienst… sieh an. Ewig mussten die Verbände die Flughäfen verstärken und tun es noch, aber nie kam was vom einzeldienst. Aber kaum werden Einzeldienstler abgeordnet, erwacht Unfrieden?? Schon komisch, oder?

Eintrag von Conrad am 9.Februar 2009


Hallo,
mal eine andere Frage zwischendurch:

Gibt es bei Dienstlichen Beurteilungen eine Richtlinie für die Leistungsmerkmale? Bin PVB in der Gruppe einer EHu und mich würde mal interessieren, ob es einheitlich sein müsste…..also ob die Merkmalskreuze bei den PVB gleich gesetzt werden müssten???

Gruß

Unsere Meinung zu dieser Frage:

In der Beurteilung müssen die “besonders wichtigen” Leistungsmerkmale verschiedener PVB in der Gruppe einer Einsatzhundertschaft gleich sein, weil das Stellenprofil gleich ist. Werden unterschiedliche Merkmale bei identischen Tätigkeiten als “besonders wichtig” angekreuzt, so sollte dies im Beurteilungsgespräch auf Plausibilität hinterfragt und - sofern nötig - die Beurteilung angefochten werden. Unterstützung und Beratung erhältst Du dafür auch bei Deinem GdP-Personalrat.

Eintrag von Sven am 10.Februar 2009


Hallo Kevin, na klar gehen die “Schnupperabordnungen” weiter bis zum Ende Reform. Oder denkst Du die Schwerpunktdienststellen wachsen von alleine auf? Nach Schritt 2 kommt 3 und dann erst 4. Also weitere Abordnungen. Über Kosten redet man nicht. Es ist eine Aufgabe zu erfüllen. Kopf hoch und durch. Sollen ja schon Einige dort geblieben sein, welche dann von den Kontigenten abgezogen werden können.

Eintrag von Vergessener am 10.Februar 2009


Hallo Kevin!
Mit deinen Ausführungen triffst du meines Erachtens voll ins Schwarze. Die Überlegungen mit den Aufgriffszahlen an der Grenze habe ich auch schon mal im Zusammenhang mit den künftigen Revierstärken gemacht. Genau so sieht es aus!
Ob die Abordnungen weitergehen? Ich denke nicht mehr lange. Finanziell geht der BPOL schon jetzt die Luft aus, was die Kosten für Unterkunft (Reduzierung der Monatssätze ab 2. Rate) und angemessener Zahlung von Reisekosten betrifft. Von letzterem bin ich selbst betroffen. Wiederspruchsverfahren läuft.

@ Conrad:
Auch viele meiner Kollegen aus dem Einzeldienst mußte über einen Zeitraum von 6 Jahren jedes Jahr für 3 Monate eine andere 150 km entfernte Einzeldienststelle per Zwangsabordnung unterstützen. Die Abordnungen sind auf jeden Fall nicht nur an den Verbänden hängen geblieben!

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Im Zweifel sind (Zwangs-)Abordnungen immer noch sozialverträglicher als Zwangsversetzungen. Zwangsversetzungen wären billiger - aber wer will die haben? Die derzeit abgeordneten Kolleginnen und Kollegen jedenfalls nicht. Wer - verständlich und richtig - die Abordnungen diskutiert, muss auch Alternativen diskutieren. Eine Schließung der Personallücken an den Flughäfen mit anderen Mitteln als Zwangsversetzungen ist zeitintensiv (siehe oben). Der Umfang der hier diskutierten Abordnungen entspricht der vorgerigen Abordnungsgröße aus den Verbänden.

Eintrag von Piko am 12.Februar 2009


Servus Kollege Scheuring,
ich bin Angehöriger eines kleinen Bundespolizeireviers. Ich habe 2005 den Aufstieg nach § 30 5-11 BPOLLV gemacht. Bin jetzt KSB und inzwischen POK. Bei uns am Revier sind 4 Gruppenleiterstellen frei. Auf eine dieser Stellen wollte ich mich jetzt in der Setzphase im Schritt 2 setzen lassen. Jetzt hat mir aber ein Gewerkschaftsvertreter der DPOLG erklärt, dass ich im 2. Schritt auf einen KSB-Dienstposten gesetzt werde, auf einen GL-Dienstposten habe ich in der Setzphase keine Chance. Da müsste ich abwarten bis zum 3.Schritt und mich dann bewerben. Meien Frage lautet: Stimmt diese Aussage, oder kann ich im Rahmen der Setzphase im 2.Schritt gleich von KSB auf eine GL-Stelle gesetzt werden?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

In der Setzphase sollen zunächst die Dienstposten (wieder) übertragen werden, die unverändert geblieben sind. Dabei wird nach den bisherigen Funktionen vorgegangen (funktionsadäquate Setzung); ein Nachteil entsteht erst eimal nicht. Eine - Dir zu wünschende - Stellenverbesserung ist tatsächlich erst im Zuge der Ausschreibungen möglich, um sowohl denjenigen, die sich verbessern wollen, als auch denjenigen, die wegen Dienststellenauflösung und Personalabbau eine andere Stelle suchen, gleiche Chancen zu geben.

Eintrag von Norbert am 14.Februar 2009


@Ratze

das kann doch nicht sein - Es gibt Stellen und die werden freigehalten für Leute die auf Lehrgang sind? Sind das ehemalige Gruppenführer oder “einfache” PVB. Die Stellen müssen jetzt vergeben werden und dürfen nicht blockiert werden.

Was noch fehlen würde, wenn Stellen besetzt werden von Leuten, die gar nicht die Arbeit machen.

Da wäre mehr Kontrolle sinnvoll.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

In der Bundespolizei werden zwischen 2004 und 2015 mehr als 6.350 Dienstposten vom mittleren in den gehobenen Dienst überführt und zugleich mehr als 7.000 Kolleginnen und Kollegen den Aufstieg machen. Di Bundespoizei wird dann 40 Prozent gehobener Dienst haben - in wichtiger Schritt zu einer gerecht bezahlten Bundespolizei. Eine der Konditionen für - auch von der GdP geforderte - mehr persönliche Planungssicherheit war, den Aufstiegsinteressierten vor dem Aufstieg mitzuteilen, wo nach dem Aufstieg ihre/seine Stelle sein wird. Dies kann ein Dienstposten sein, der noch umzuwandeln ist oder aber auch einer, der schon zum gehobenen Dienst gehört. Der “ehemalige Gruppenführer” kann seinen alten Dienstposten wieder erhalten (dann als gD-Dienstposten), für den aufgestiegenen “‘einfachen’ PVB” muss ein freier Zieldienstposten gesucht und planerisch vorgehalten werden.

Eintrag von Sonicht am 15.Februar 2009


@Sonicht

und was macht man deiner meinung nach mit den kollegen, die auf diesen lehrgängen sind, wenn sie fertig werden oder bis dahin?

Eintrag von PVBín am 16.Februar 2009


@Sonicht
Hallo,
dieses Verfahren wird auch bei uns in ehemals Mitte praktiziert. Stellen werden für PVB auf Lehrgang freigehalten.
Gruß

Eintrag von resignation am 16.Februar 2009


Da werden angeblich schon wieder Beförderungen freigegeben und die letzten Beurteilungen von 2008 wurden noch gar nicht eröffnet. Es ist alles so Widersprüchlich !

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die “Freigabe” von Beförderungen bedeutet zunächst nur, dass den Direktionen die Beförderungsmöglichkeiten vom Präsidium “überwiesen” wurden, um befördern zu können, wenn die Voraussetzungen (u.a. beurteilungstechnisch) vorliegen. Des muss nun - sofern noch nicht erfolgt - zügig abgearbeitet werden.

Eintrag von Ein Frustrierter am 16.Februar 2009


Wenn zwei miteinander verheiratete BPOL-Beamte+Kinder etc. genausoviel Sozialpunkte aufweisen wie ein Beamter dessen Ehefrau in der freien Wirtschaft tätig ist.Wer bekommt den Zuschlag? Werden BPOL-Ehen bevorzugt behandelt ?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Es gibt keine Bevorzugungsklausel. Eine Auswahl müsste sich an sachlichen Kriterien festmachen. Wer den Zuschlag bekommt, kann nicht astrakt beantwortet werden.
Allerdings muss der Dienstherr für das “BPOL-Paar” eine Lösung finden, die dem Fürsorgeanspruch und dem Schutz der Familie gerecht wird, wobei auch zu bedenken ist, dass beide als Bundesbeamte sich prinzipiell zur bundesweiten Verwendung bekannt haben und beide Ehepartner durch eine (gemeinsame) Versetzung keinen Jobverlust erleiden würden. Andererseits dürfen BPOL-Ehen auf keinen Fall dadurch benachteiligt werden, dass beide Partner dem Bund dienen. Denn auch in einer “BPOL-Familie” bestehen keine anderen, aber gnauso schützenswerten Ansprüche als in allen anderen Familien. Ein Auseinanderreißen der Familie “auf Anordnung des Vorgesetzten” durch dienstliche Zuweisung unterschiedlicher Arbeitsorte halten wir jedenfalls für ausgeschlossen.
Auf Deine Frage kann es daher keine Pauschalantwort geben, sie kann nur im Einzelfall geklärt werden.

Eintrag von Maik am 17.Februar 2009


02 Setzverfahren
Wer kontrolliert die Setzlisten der Dienststellen auf Korrektheit ( zb im Sinne der Dienstvereinbarung)?
Kann man die Setzlisten einsehen.
Wohin wendet man sich bei offensichtlichen Ungereimtheiten?
Wer segnet die Setzlisten letztendlich ab?
Gruß

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Den gesetzlichen Kontroll-, Überprüfungs- und Mitbestimmungsauftrag haben die Übergangspersonalräte bei den Direktionen und der Akademie. Können diese sich mit ihren Behöden (ganz oder teilweise) nicht einigen, wird die Angelegenheit dem Präsidium und dem Bundespolizei-Hauptpersonalrat vorglegt, können die sich auch nicht einigen, dem Bundesministerium des Innen und dem Bundespolizei-Hauptpersonalrat. Dorthin kann man sich auch bei Ungereimtheiten und wegen Einsichtnahme (unter Wahrung des Datenschutzes Dritter) wenden.
Zudem müssen die Gleichstellungsbeauftragte und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten eingebunden werden.
Liegen alle Zustimmungen vor, kann die Behörde durch Verfügung umsetzen.

Eintrag von resignation am 18.Februar 2009


Bin seit 8 Jahren als 16 a - Mann DGL in einer Südwestinspektion. Nach Ansicht unseres neuen hD - Inspektionsleiters sowie des Präsidenten unserer Direktion sollen wir 16 a - Leute jetzt nicht auf unseren Dienstposten gesetzt werden, da wir angeblich nicht den Überblick haben, den ein “richtiger” gD - Mann haben hat. In den vielen Jahren hier, hat sich niemand beschwert, dass wir die Arbeit gut gemacht und auch dafür gesorgt haben, dass diese kleine Flächeninspektion Inspektion bleibt. Jetzt soll aus einer Nachbarinspektion ein uneingeschränkter PHK auf die Stelle gesetzt werden. Und ich dachte, es gäbe keinen Verdrängungseffekt.

Gruß Loddel


Unsere Meinung zu dieser Frage:

Durch das Präsidium und das BMI wurde festgelegt, dass auch Beamte mit begrenzter Ämterreichweite bis A 11 (also Laufbahnbefähigung nach §§ 16a und 32a BGSLV bzw. § 30 Abs. 5-12 BPolLV) weiterhin als DGL (ein)gesetzt werden können, wenn sie diese Funktion auch bisher ausgeübt haben. Der Dienstposten wird dann bewertungsmäßig bei A 11 “gedeckelt”. Nur wenn mehr bisherige DGL vorhanden sind als neue DGL-Stellen (z.B. durch Fusion von Inspektionen) muss eine Auswahl getroffen werden.

Eintrag von loddel am 18.Februar 2009


Hallo liebe GdP, ich hätte da mehrere Fragen zur Setzungsphase.

Nachdem in der BPOLI Weil jetzt erneut zu den Setzungswünschen befragt wird, würde ich gerne folgendes wissen:

Warum werden PHK A12, die momentan als Reviergruppenleiter eingesetzt sind, nicht berücksichtigt?

Nach einigen Irritationen bzgl. Schließung von Revieren und Einrichtung neuer Reviere wird jetzt Neuenburg als DVR des Revieres Freiburg genannt (gem. ODP vom 01.03.08 ist es aber Revier). Kollegen, die dort ihren Dienst verrichten, sollen berücksichtigt werden, ein Zuwachs ist allerdings nicht geplant. Heißt das also, dass hier keine neuen Setzungswünsche nach Neuenburg erfolgen können?

Wie kann es sein, dass Kollegen noch bevor die Setzungsphase beendet ist auf Nachfrage gesagt bekommen, dass eine „Umsetzung“ aus dem Bereich Lörrach nach Freiburg nicht möglich ist, da in Freiburg schon alle Stellen besetzt sind?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Wir bitten Dich, Deine doch sehr speziellen und nur Deinen dienstlichen Bereich betreffenden Fragen direkt an die GdP-Direktionsgruppe in Stuttgart oder auch an den Bundespolizei-Hauptpersonalrat (bhpr@bmi.bund.de) zu richten, da die Kollegen anderer Direktionen damit hier nicht viel anfangen können. Danke für Dein Verständnis.

Eintrag von Badner68 am 21.Februar 2009


Die Masse der jetzigen Aufsteiger waren vorher PVB und werden nach eventuell bestandenen Aufstieg in die Funktion von GF gehoben….da ja diese Stellen (auch stellv. GF ) nicht besetzt sind. Wie auch.die Kollegen die diese Arbeit jahrelang machen bekommen diese Stellen einfach nicht. Der Abteilungsführer hat ja die Planstellenhoheit bisher gehabt und findet Kommissare besser auf diesen Posten und nicht Hauptmeister aus dem mD. Habe gehofft die ” Mutter aller Reformen” ändert was an dieser Ignoranz und irren Planstellenverschieberei aber dazu müssen ja erst fachlich kompetente Leute das Ruder übernehmen.

Eintrag von Ratze am 22.Februar 2009


Mal ehrlich (frei nach Trapattoni ) : was denken VAV ?

Wer sollte den “vorne” sitzen ? Wohl zunächst die 3-Jährigen !

Eintrag von 3 Jahre GD am 22.Februar 2009


@ Eintrag von 3 Jahre GD

Wenn ich mal ganz ehrlich bin, ist es mir lieber, wenn ein lebenserfahrener VAV ler vorne sitzt, als ein unerfahrener 3-Jähriger, der vielleicht noch ” Flasche leer “hat.
Ich bin der Meinung, dass die Angehörigen beider Laufbahnen bis zur Besoldungsgruppe A 11 die gleichen Chancen haben sollten und somit die Grundsätze Eignung/ Leistung/ Befähigung gelten.
Wenn es allerdings von so nicht gewollt ist und die Meinung herscht, dass es sich bei den VAV lern um keine richtigen ” Offiziere ” handelt, dann wird eine gute Sache, die wir einem guten Innenminister zu verdanken haben einfach nur zur Pharse.

Euer Vati

Eintrag von Anonymous am 22.Februar 2009


@ 3 Jahre GD:

Lieber Kollege,
Wenn Du die gleiche Anzahl von Widerständen, Anzeigen, Nachtschichten und sonstige Belastungen (Unfälle mit Schwerstverletzten oder gar Leichen) abgearbeitet hast wie die VAV-ler (die wohl etwas mehr Erfahrung haben als Du)und zudem das nicht ganz einfache Aufstiegsverfahren “Vereinfachter Praxis-Aufstieg” z.B. Jahrgang 2005 in Oerlenbach erfolgreich hinter Dich gebracht hättest, dann darfst Du meiner Meinung nach gerne vorne sitzen. Aber bitte nie vergessen, dass die VAV-ler Kollegen mit langjähriger Erfahrung sind und diese Erfahrung durch keine Schulbank in Lübeck oder sonst wo aufzuwiegen ist.

Eintrag von Norbert am 23.Februar 2009


Liebe Kollegen und Webmaster,

Ist hier jemanden bekannt was der Aufgabenbereich des 6. Gruppenleiters sein wird?
Gibt es Erfahrungen in anderen kleinen Revieren ohne Revier-GL A 12?

Gruß Manni

Eintrag von Manni am 23.Februar 2009


Meine Frage:
Wie verhält es sich mit der Aussage: Wer vor der Reform einen aufschichtungsfähigen Dienstposten hat, bekommt nach der Reform ( vergabe der Dienstposten ) einen gleichen Dienstposten. Und in wie weit ist dies dann Einklage fähig?
Ich bin ein PVB von einem aufgelösten Amt.


Unsere Meinung zu dieser Frage:

Der Präsident der Bundespolizei, Matthias Seeger, hat dem Bundespolizei-Hauptpersonalrat zugesichert, dass im Zuge der personellen Umsetzung diejenigen Beamten, die einen aufschichtungsfähigen Dienstposten hatten, auch wieder einen solchen erhalten sollen. Denn schließlich hat sich die Anzahl der aufschichtungsfähigen Dienstposten durch die Reform insgesamt nicht verringert, sondern höchstens örtlich oder wischen einzelnen Funktionsbandbreiten verlagert. Das bezieht Dienstposten, die durch ODP-Änderung vorab angehoben wurden (z.B. Gruppenführer bei den MKÜ) ein. Auch das Bundesministerium des Innern hat gegenüber dem Bundespolizei-Hauptpersonalrat bestätigt, dass im Rahmen der Anpassung des Attraktivitätsprogramms an den neuen ODP bisher für den Aufstieg und die Aufschichtung vorgesehene Dienstposteninhaber wieder auf solche Stellen kommen sollen. Gegebenenfalls können auch bereits aufgeschichtete Dienstposten in Anspruch genommen werden, wenn der Bewerber absehbar in den Aufstieg geht. Ob ein Anspruch auf einen aufschichtungsfähigen Dienstposten einklagbar wäre, können wir nicht in generali beantworten, weil dies von verschiedenen Faktoren in der Dienststelle vor Ort abhängig ist (z.B. von der Anzahl der bisherigen Kollegen auf aufschichtungsfähigen Dienstposten im Verhältnis zu den jetzt [noch] vorhandenen aufzuschichtenden bzw. bereits aufgeschichteten Dienstposten, von der verfestigten Aufstiegsabsicht [z.B. bestandenes EAV oder VAV] des bisherigen Dienstposteninhabers etc.pp.). Bitte besprich die konkrete Situation in Deiner Direktion mit Deiner GdP-Direktionsgruppe.

Eintrag von rhfm63 am 25.Februar 2009


Wer entscheidet die sogenannten EINZELFÄLLE bzgl. der Sozialdaten oder wo muss ich mich den hinmelden wenn ich denke das ich zu diesem Personenkreis gehöre !

Antworten wären nicht schlecht gerade in dieser Phase wo 0 Info´s rumkommen egal wen man fragt :( !

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Nicht im Sozialkriterienkatalog aufgeführte Fälle und Sachverhalte, die eine fürsorgliche und soziale Rücksichtnahme bei Personalentscheidungen erfordern, können von den Kolleginnen und Kollegen bei den Personalbereichen der jeweiligen Direktionen formlos geltend gemacht und sollten zweckmäßiger Weise bei den Sozialdatenbögen als Anhang beigefügt werden. Zudem sollten die Gremien (Übergangspersonalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung) eingeschalten werden.

Eintrag von Snoopy am 25.Februar 2009


gibt es hier überhaupt noch antworten oder ist die gewerkschaft in diesen wirren zeiten sprach -bzw antwortlos ?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Klar gibt es Antworten. Wir machen das, wie Du weißt, ehrenamtlich und in der Freizeit, aber mit Herz. Sorry, wenn es mal länger dauert.

Eintrag von fragender am 27.Februar 2009


@ Norbert

und ? da hat der “alte Hase” was geleistet - DAS ist ja auch der Grund warum er durch VAV einen silbernen Stern bekommen hat.

Eintrag von antwortenden am 28.Februar 2009


Hallo!

Wie ist es jetzt mit dem Verdrängungseffekt? Warte immer noch auf eine Antwort. Mir wurde im Vorfeld dieser ganzen Setzorgie von einem Eurer Leute gesagt ich könne au meiner DGL-Stelle bleiben, was jetzt???

Gruß loddel

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Auch im letzten Jour Fix mit dem BMI wurde noch einmal festgeschrieben, dass es keinen Verdrängungseffekt geben soll. Dort wo Dienststellen zusammengelegt worden sind, wird die Stellenvergabe nach Sozialkriterien entschieden.

Eintrag von loddel am 2.März 2009


1.
Wann beginnt der zweite Reformschritt für den Bereich der Bundesbereitschaftspolizei?
1.1.
Kann man erfragen, ob und wie man im Setztverfahren eingeplant ist?
1.2.
Werden die Setztlisten veröffentlicht und damit transparent gemacht?

2.
Was ist mit den z.A. werden die nun noch berücksichtigt (im 2ten Schritt der Reform) oder müssen die bis zum z.A. Wegfall warten.
2.2.
Die neuen PM´s haben gar kein z.A. mehr. Müssen die dann gesetzt werden ?
2.3.
“überholen” die damit nicht alle, die noch z.A. sind? Zumindest im Setzen und damit im Verbleib in der Abteilung.


Unsere Meinung zu dieser Frage:

Auch im Bereich der Bundesbereitschaftspolizei wird die Setzphase gestartet. Da jeder Beschäftigte einen Bescheid erhält ist klar, dass auch jede/r erfährt, ob und wie er/sie berücksichtigt wird. Fragen beantwortet auch der Personalrat der Abteilung. Ein Anschlag am “Schwarzen Brett” dürfte aber kaum vorgesehen sein.
Für die “z.A.”-Beamten ist durch das Präsidium angewiesen, dass diese auf Dienstposten zu setzen und nicht (mehr) im Überhang zu führen sind.

Eintrag von R.Burg am 2.März 2009


Hallo
wo soll die MKÜ Hannover ihren Dienstsitz haben und ab wann ist der Betrieb geplant. Der 1. Schritt soll ja abgeschlossen sein und die Verfügungen sind an die Bewerber gegangen. Oder etwa nicht?

Hat keiner eine Antwort???
Gruß

Unsere Meinung:

Die MKÜ Hannover soll ihren Dienstsitz am Standort der BPOLD Hannover haben. Bis die vorgesehenen Gebäude bezugsfertig sind, wird von der BIMA eine Ersatzunterkunft in Hannover gesucht. Nach Aussage der Dienststelle soll dieser Umzug bis spätestens 30.06.2009 abgeschlossen sein.

Eintrag von PVB aus Mitte am 5.März 2009


Hallo liebe GdP !! Ich habe mich im 1.Schritt auch auf den Stab bei der BPOLD Hannover und die MKÜ Hannover beworben ! Habe aber immer noch nicht auf alle Stellen eine Zu- oder Absage bekommen! Ich denke der 1.Schritt ist abgeschlossen ?!? Wäre schön wenn auch Hannover endlich mal “wirklich” den 1. Schritt abschließen würde….

Unsere Meinung:

In der Direktionsleiterbesprechung am 05.03.2009 wurde mitgeteilt, dass jetzt alle Bescheide bzgl. des 1. Schritts herausgegeben worden sind.

Eintrag von Kalle am 6.März 2009


Erst mal vielen Dank für das Forum ! Meine Frage;
Wie wird der “Tagespendelbereich” berechnet.
Ich bin DGL in einer aufgelösten BPOLI gewesen.
Die Entfernung zu meiner Dienststelle betrug 30 km.
Jetzt liegt meine Dienststelle(wo ich setzungsberechtigt bin) 150 km von meinem Wohnort entfernt. Ich habe soviel Sozialpunkte, dass ich bei der neuen BPOLI als DGL gesetzt werden könnte. Die Fahrzeit zur neuen BGSI beträgt zirka 1:50 Stunden. Meine ehemalige BPOLI ist jetzt Revier. Im Revier sind 2 GL Dienstposten aus Altersgründen frei. Bin ich jetzt durch den Tagespendelbereich raus aus dem Rennen um die DGL Stellen, oder kann ich auch einen freien DP GL im Revier bekommen? Wäre mir Recht, kann z.Z. aus sozialen Gründen nicht in Nähe der BPOLI ziehen. Danke für die Antwort !!

Unsere Meinung zu dieser Frage:
Der Tagespendelbereich soll sicherstellen, dass soziale Bindungen an den Dienstort tatsächlich (noch) bestehen, also z.B. ein Haus in Hamburg nicht für eine Stellenbesetzung in München entscheident sein kann. Deshalb kann natürlich auch ein “ehemaliger” DGL auf einem freien und besetzbaren Dienstposten Gruppenleiter am bisherigen Dienstort untergebracht werden, sofern dadurch kein anderer Gruppenleiter verdrängt würde und dies statusamtsadäquat ist.

Eintrag von Weit weg am 6.März 2009


Wie sieht es aus wenn man eine zgl.Stelle hat (DHF),aber aufgrund der Reform (Reduzierung)nicht gesetzt wird.
Ist man raus aus der Inspektion? Oder kann man auch als normaler KSB gesetzt werden,wenn man ausreichend Sozialpunkte hat.Denn wir sind ja als erstes KSB und mit vielen Punkten wäre es ja ein Widerspruch (sozial) keine Chance zu erhalten.


Unsere Meinung zu dieser Frage:

Diensthundeführer sollen natürlich in erster Linie wieder als Diensthundeführer gesetzt werden. Ist dies nicht möglich, sind sie in die Setzungsauswahl der KSB mit einzubeziehen, denn letztlich ist der Diensthund nur ein Einsatzmittel, die Beamten aber im Kern KSB.

Eintrag von qwer am 9.März 2009


Hallo Kollegen!
Ich wollt mal anfragen, ab wann denn damit zurechnen ist, dass die MKÜ Hannover auch ihren Betrieb in Hannover aufnehmen kann? z.Zt. ist es ja wohl nur eine vorläufige MKÜ mit Sitz in Gifhorn! Müssen die Kollegen mit Stellenzusage für Hannover doch erst nach Gifhorn oder sogar nach 2 Jahre warten? Ich bitte um Klärung der Lage!
Danke

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Siehe unsere Antwort auf “PVB aus Mitte” vom 05.03.2009.
Zudem zur Kenntnis:
Mit Stand vom 13.03.2009 haben von den 139 Gifhornern mittlerweile 104 (74,82%) eine Anschlussverwendung nach ihren Wünschen. Die restlichen 35 werden wir voraussichtlich auch noch im Bereich der BPOLD Hannover unterbringen, auf jeden Fall aber in Niedersachsen.

Eintrag von präsident am 14.März 2009


@ R.Burg und @Ratze

wenn man dann noch bedenkt, das die Zugführer 16A´ler sind; Gruppenführer aus VAV stammen und Aufsteiger nach 2 und 3 Jahren als stell.Gruppenführer eingesetzt werden, dann stinkt das zu Himmel.

Es wird Zeit das die Abteilung Ratzeburg mal anständig “entrümpelt” wird.

Gruppenführer, die über 50 sind, keine KSA mehr tragen dürfen. Führungskräfte, die noch auf dem Stand der Grenzstreife leben und die Entwicklung zu einer modernen Polizei verpasst haben und ein Abteilungsführer, der da nicht mal dazwischen geht.

So wie die Reform anläuft, wird sich beim Setztverfahren auch nix ins Bessere verändern.

Kann die GDP oder Fuldatal dem nicht ein Ende bereiten?

Eintrag von Rat.B. am 14.März 2009


Hallo! Das soviel Gifhörnchen bereits eine Anschlussverwendung inne haben, ist ja das Neuste! Haben das alle Kollegen schriftlich?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Nach unseren Informationen haben die Meisten bereits die Bescheide. Die restlichen werden zur Zeit erstellt und verschickt.

Eintrag von präsident am 17.März 2009


Laut Konzeption Kriminaltechnik des BPOLP soll es in jeder regionalen Inspektion Kriminaltechniker im Ermittlungsdienst geben. Eine Zugleichfunktion als Ermittlungsbeamter wird ausgeschlossen. Ein eigenener Dienstposten hierfür ist aber nicht ausgewiesen. Wie erfolgt die nun die Setzung? Nach Sozialpunkten unter allen Ermittlungsbeamten oder zuerst nach der Qualifikation?


Unsere Meinung zu dieser Frage:

Zunächst müssen die qualitativen Voraussetzungen (Anforderungsprofil) für die Stelle erfüllt sein; unter mehreren Bewerbern entscheidet dann die Sozialpunktezahl, weil nur dadurch ein Verbleib am Dienstort ermittelt werden kann. Besteht hingegen kein personeller Überhang, bedarf es auch keiner Beiziehung von Sozialpunkten.

Eintrag von Fontane 11 am 18.März 2009


Servus Kollege Scheuring,

vor einiger Zeit hatte ich schon einmal betreffend der Setzungsphase nachgefragt. Ich hatte mich damals erkundigt, ob ich in der Setzungsphase von einem Dienstposten KSB auf einen Dienstposten GL gesetzt werden kann (Anfrage vom 14.02.09).
Damals bekam ich zur Antwort, dass in der Setzphase diejenigen Dienstposten wieder übertragen werden sollen, die man vor der Reform innehatte.
Alle weiteren Schritte sind dann erst in der Bewerbungsphase möglich.

Jetzt hat unsere Inspektionsleitung in Zusammenarbeit mit den DGL und der Personalvertretung eine “Wunsch-Setzliste” erstellt, welche an die zuständige Direktion zum Abgleich übersandt werden soll.

Dabei ergibt sich jetzt folgender Sachverhalt:

Da bei unserem Revier mehrere GL-Stellen frei sind, besteht seitens der Inspektionsleitung der Wunsch, freie GL-Stellen auch mit Personal unseres Reviers zu besetzen.

Dabei ist für unser Revier vorgesehen, dass ein Kollege (ca. 30 Jahre alt, regulärer Aufstieg, PK, vormals KSB) auf eine GL-Stelle 9-11 gesetzt werden soll und ich (50 Jahre, § 30 (5-11) Aufstieg, POK, vormals KSB mit 1-jähriger schriftlicher Beauftragung Gruppenleiter) “nur” auf eine GL-Stelle 9-10 gesetzt werden soll.

Meine Fragen hierzu:

Besteht eine Weisung, dass reguläre Aufstiegsbeamte den VAV-Beamten vorzuziehen sind?
An wen kann ich mich wenden, um mich in dieser Angelegenheit über meine möglichen, weiteren Vorgehensweisen beraten zu lassen?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Grundsätzlich sollen in der Setzung nur die Dienstposten übertragen werden, die auch bisher innegehabt waren. Nur wenn diese Dienstposten nicht mehr oder nicht mehr vollständig vorhanden sind, soll auf andere (freie, besetzbare, neu geschaffene) Dienstposten zurückgegriffen werden, um Konkurrenzen und Überhänge aufzulösen.
In einigen Bereichen will man die Setzungsphase offenbar dazu nutzen, langjährige Beauftragungen zu legalisieren. Dies kann eigentlich nur dann statthaft sein, wenn die bisherigen Dienstposten nicht mehr zur Verfügung stehen, andernfalls sind die Stellen im dritten und vierten Schritt auszuschreiben. Zudem wäre eine übertragung einer höherwertigeren Funktion als der bisherigen nach Eignung, Leistung und Befähigung abzugleichen.
Es besteht keinerlei Weisung “dass reguläre Aufstiegsbeamte den VAV-Beamten vorzuziehen sind”. Dies wäre auch beamtenrechtlich unzulässig.
Beratung gibt die Personalvertretung bzw. über die Rechtsschutzkommission auch die DGB-Rechtsschutzstelle in Deiner Nähe. Bitte frage dazu bei Deiner GdP-Kreisgruppe nach.

Eintrag von Norbert am 20.März 2009


Hat zwar nichts mit der eigendlichen hier breit diskutierten Reform zu tun….wurde jedoch vor sage und schreibe fünf Jahren,ich wiederhole fünf Jahren vom damaligen BMI als Novum und Minireform deklariert.
Die Einführung der blauen Uniform.
Dieses Kapitel nimmt, zumindest in Ratzeburg,ja wieder mal Ratzeburg,zum Teil deletante und abstruse Formen an, die einem normal denkenden PVB dazu nötigen könnte(wenn er es nicht eh schon tut) an sich und dem “System” BPOL zu zweifeln. Da wird seit Monaten propagiert das RZ endlich bis Ende 2008 in rumlaufen soll(die letzte Meldung 11/2008) und bis heute sind die einzigen die inzwischen bunt gemischt durch die grünen Reihen der Hundertschaften laufen ,PVB aus bereits ausgestatteten Abteilungen. Ein Bild was ja vor kurzen aus Gründen der hochgelobten Einheitlichkeit undenkbar gewesen wäre. Mittlerweile ist es schon soweit das die noch grünen Kollegen(nicht hinter den Ohren )keine Tauschware oder nur in begrenzten Größen erhalten. Zerfletterte Helmüberzüge,zu große Hosen und Jacken und wie bei mir….garnichts erhalten sind die Realität……Und das schlimmste ist keiner weiß wo die für Ende 2008 angesagte Bekleidung hin ist und wann sie wieder kommt. Warum sie überhaupt weg ist,dafür gibt es natürlich auch keine Erklärung.Das schärfste aber war das indirekt China als das Land der verantwortlichen Näherrinnen ins Spiel kam….von oberster Stelle wohlgemerkt. Vieleicht tut sich ja irgendwann mal der Himmel auf und ein großer Hintern lugt hervor ,vielmehr Schit kann da auch nicht mehr rauskommen als hier verzapft wird.
Es sei denn Ihr habt auf diese kleine süffisante Annekdote von der Basis eine Info oder Antwort.
Denn Antworten kommen meist nur von hier.Dank im Vorraus

Die Verwirrten

Eintrag von 2´te am 20.März 2009


@2´te

Ich verstehe dein Anliegen nicht.

Eintrag von PC2 am 22.März 2009


Hallo,
ich bin Angehöriger der einer MFE.
Ich werde wohl auf meine dortige Stelle gesetzt.
Da meine Frau schwer erkrankt ist und ich meinen Hauptwohnsitz in der nähe von Flensburg habe, würde ich gerne zur MFE Flensburg wechseln.
Nach Aussage dortiger Angehöriger werden nach der Setztphase (a/o usw.)dort 16 frei Stellen sein. Der Pers. Rat meinte jedoch, dass es sein kannn das dort aber wahscheinlich Unterbringungsfälle gesetzt werden im zweiten Schritt.
Ist das nicht ein Verstoß gegen Ziffer 6 (Personal) der Rahmenkonzeption MFE. Falls jetzt dort sog. Unerbringungsfälle gesetzt werden, kann man dann dagegen etwas machen und wenn ja was?
Kann ich mich auch auf die Stellen bewerben?

Gruß


Unsere Meinung zu dieser Frage:

Nach “der Setztphase (a/o usw.)” noch freie und besetzbare Stellen auch der MFE müssen im dritten Schritt ausgeschrieben werden. Das setzt allerdings voraus, dass dann noch Stellen frei sind. Wurden die Stellen besetzt (z.B. mit überhängigen Ermittlungsbeamten oder KSB, die das Anforderungsprofil MFE erfüllen), so kann auch nichts ausgeschrieben werden. Eine sozial begründete Rückkehr an den Heimatort ist dann nicht auf dem Wege der Dienstvereinbarung, sondern nur auf dem Wege des Versetzungsantrages oder der längerfristigen Abordnung aus sozialen Gründen möglich.

Eintrag von Mike Happe am 22.März 2009


Wie kann man im Zuge der Reform zulassen, dass man ein solches Konzept ohne Änderungen abwinkt?
Hier einige Anmerkungen:

Wie kann es sein, dass noch heute in der BÜLOG und nun auch in diesem Konzept, von der Verpflichtung der Beamten zum Essen gesprochen wird.
Diese gibt es faktisch seit über 10 Jahren in Deggendorf und auch seit längeren an der Akademie in Lübeck so wie in allen anderen Standorten nicht mehr.
Auch bei Lehrgängen kann jeder Beamte frei wählen, ob oder wann er an der Verpflegung teilnehmen will.
Durch diese Regelung und die erhöhte Einsatzbelastung kämpfen die Standortküchen um Ihre Verpflegungsstärken.

1.1.2
Die festgestellten Zahlen zeigen die hohe Qualität und Akzeptanz der Standortküchen, trotz der oben beschriebenen Probleme.

2.1
Die Beamten schätzen die Vorzüge die in diesem Punkt beschrieben werden und die von Ihrer Versorgung bereitgestellte Verpflegung. Mit Catering wurde siehe Heiligendamm schlechte Erfahrungen gemacht. Es besteht auch immer die Gefahr, dass politisch anders Denkende die angelieferten Lebensmittel sabotiert werden. Oder das der Caterer auf geänderte Einsatzabläufe nicht reagieren kann.
Die Einhaltung von HACCP im Einsatz ist mit vorhandenen Mitteln nicht zu erreichen. Wenn im Einsatz Kraftfahrer, Unterkunftsarbeiter oder andere Personen eingesetzt werden sollen fehlen bei diesen die Schulungen in Sachen Hygiene vollständig.

2.2.1
Es gibt keine Verpflichteten, sondern nur noch berechtigte Beamte.

2.2.2.1
Man möchte eine sozialverträgliche Reduzierung der Küchenhilfskräfte in den Standortküchen, bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Teilnahme an Einsätzen. Die Küchenhilfskräfte fehlen in dieser Zeit in der Standortküche und sollen nach Einsatzende sofort Ihre Überstunden abbauen und fehlen so wieder.
2.2.2.2.
Möchte man die vorhandenen Küchen umbauen um kreuzungsfreie Wege zu gestalten? Kosten ! ! !
Vorbereitete Produkte sind erheblich teurer in der Anschaffung, sparen zwar Personal, aber der Verpflegungsteilnehmer muss höhere Kosten akzeptieren oder er hat weniger auf dem Teller. Das führt sicher zu weniger Verpflegungsteilnehmern und neuen Problemen, da die Küchen dann weniger ausgelastet sind.

2.3.1
Schön dass man erkannt hat, dass eine eigene Verpflegung qualitativ besser und auf Einsatzereignisse schneller und effizienter reagiert werden kann.

2.3.2.
Die Anschaffung der verschiedenen Module war schon lange angemahnt und lange überfällig. Doch um diese Module zu bewegen und zu bedienen braucht man Personal, das auch geschult ist.

2.3.2.1.1.
Man benötigt Kraftfahrer und geschultes Personal zum Aufbau und bedienen. Was machen die Hundertschaften bei einem Abteilungseinsatz, da benötigen Sie das Fahrzeug selbst. Man sollte in einem Großeinsatz doch wohl eine andere Möglichkeit finden.

2.3.2.1.3.
Wer bedient die EKÜ 2, wenn der Einsatzkoch seine Arbeitszeit erreicht hat. Die Beamten wollen ja rund um die Uhr versorgt werden und die Arbeitszeitverordung sieht 12 Std. vor. Wer übernimmt dann die EKÜ 2, die Küchenhilfskraft oder der Kraftfahrer? Werden die Betroffenen geschult, denn ohne Schulung darf die EKÜ 2 nicht bedient werden.

2.3.2.1.4.
Wer baut die Verpflegungsstadion auf? Verschmutzte Hände und Einhaltung der Hyginevorschriften gehen nicht zusammen. Platz nur für ca. 50 Teilnehmer.

2.3.2.2.1
Für bis zu zwei Hundertschaften kann man nicht über einen längeren Zeitraum auf einer EKÜ „ kochen. Ein Zelt für 50 Beamte und Geschirr für 125 reichen nicht aus. Ein Spülmodul mit Personal ist erforderlich.

2.3.2.2.2.
Ohne zusätzliche Räume ist eine Vorbereitung ( reiner, unreiner Bereich ) für 750 nicht zu gewährleisten und zwei Zelte für je 50 Beamte und Geschirr für 250 Beamte sind nicht zumutbar. Einkauf mit Fahrzeug 3,5 t nicht realisierbar. Zuführung von Speisen für 4 Hundertschaften mit dem einen übrigen Fahrzeug nicht machbar.

2.3.3.1.
Zur Führung eines Abteilungseinsatz gehört der Leiter oder stellv. Leiter des Standortservice. Er sollte Bindeglied zwischen Abteilungsführer und Verpflegung sein. Leiter kann nicht der Küchenmeister sein.

2.3.3.2.
Bei einem Abteilungseinsatzes gehört der Küchenmeister zum Modul Einkauf. Er hat die Erfahrung in diesen Mengen den Einkauf zu leiten und zu gewährleisten.

2.3.3.3.
3 Köche für 3 Schichten, doch wie soll ein Koch für 750 Teilnehmern gleichzeitig auf zwei Einsatzküchen kochen und zeitgleich sein Personal anweisen und überprüfen. Was für Aufgaben haben die zwei Kraftfahrer, EKÜ 2 hin- und zurückfahren und dazwischen? Haben keine Küchen- und Hygieneausbildung.
Küchenhilfskräfte gibt es fast keine mehr, wurden oder werden sozialverträglich abgebaut.
Feststellung: In Lüneburg sind seit Jahren in einer festen Küche für bis zu 900 Verpflegungsteilnehmer 3 Schichten mit jeweils drei Köchen und 5 Küchenhilfskräften tätig, Spül- und Reinigungskräfte kommen noch hinzu.

2.3.3.6
Betriebsmeister ist aufgabenmäßig der BIMA zugeteilt und nicht mehr der Abteilung

3.1.1.
Es hilft nicht zusagen Zivilisten fahren mit in Einsatz. Zuerst gehören die Probleme im Tarifrecht geklärt. Dürfen Tarifbeschäftigte gezwungen werden mit zufahren. Wenn ja, wie lange dürfen Sie eingesetzt werden ( Arbeitszeitverordnung ). Dürfen Sie im Schichtdienst eingesetzt werden. Wie viele Tage ohne freien Tag? Wie werden Ihre Stunden abgegolten? Steht Ihnen Einsatzverpflegung zu?
Bildet man Tarifbeschäftigte für die Küchenarbeit und in den Hygienevorschriften aus? Qualität ist wichtiger als Quantität! ! !

3.1.1.2
Laut unter Modulbeschreibung soll der Bearbeiter U/V den Einkauf, Abrechnung und HACCP mit Modul Einkauf erledigen.
Mit Modul Ausgabe soll er Zelt auf/abbauen und Außenverpflegung regeln.
Unter diesem Punkt soll er auch noch als Einsatzkoch tätig werden.
Was hier noch gar nicht geklärt ist, sind die Aufgaben, die noch aus der Unterbringung auf Ihn zukommen.

3.1.1.3
3 Köche, 3 Bearbeiter U/V und 5,5 Küchenhilfskräfte sind nicht in der Lage eine Abteilung im Schichtbetrieb zu versorgen. Womöglich soll ja die Standortküche Ihren Betrieb auch aufrechterhalten.
Außerdem hat Deggendorf 4 Hundertschaften, 3 Einsatzhundertschaften und die Technische Hundertschaft.

3.1.2.
Es hilft nicht nur das geschulte Personal fortzubilden. Sehr viel wichtiger ist es das zusätzliche Personal (Kraftfahrer/ Liegenschaftsarbeiter/ Küchenhilfskräfte) aus und fortzubilden.

Kommentar:
Das Konzept ist in Ansätzen ein Schritt in die richtige Richtung. Das Anschaffen verschiedener Module ist zu begrüßen. Was bei diesem Konzept zu kurz kommt ist der Personalansatz. Wenn ich verschiedene Module anschaffe, brauche ich auch genug Personal, dass diese Module qualifiziert bedient werden können.
Der elementare Bestandteil Hygiene kommt bei dieser verfehlten Personalpolitik zu kurz. Man kann nicht Hinz und Kunz einfach ohne Aus- und Fortbildung in diesem sensiblen Bereich einsetzen.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Vielen Dank für Deine vielfältigen Hinweise zur Verpflegungskonzeption. Wir werden sie über den Bundespolizei-Hauptpersonalrat und den neu zu wählenden Bezirkspersonalrat beim Präsidium aufgreifen.
Allerdings gibt es sie noch, die gesetzliche Verpflegungsverpflichtung - siehe § 10 Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG). Gut für die Beamten und gut für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Küchen (deren super Arbeit, vor allem bei Einsätzen wir nicht missen möchten) , dass es sie noch gibt.

Eintrag von Matthias am 23.März 2009


Wann hat das Ganze überhaupt endlich mal ein Ende? Man sitzt hier quasi auf gepackten Koffern wie bestellt und nicht abgeholt. Da hängt ja schließlich noch viel mehr dran, z. B. die Familien! Diese Warterei ist ja nicht mehr aus zu halten.

Eintrag von Angehörige am 24.März 2009


Zu PC 2

Ich denke er will nur wissen wo die Sachen sind und wer mal passende Infos hat…. Was ist in Gottes Namen denn daran nicht zu verstehen???

Eintrag von AFZ am 25.März 2009


Bin Angehöriger einer BPOLABT. Habe wie jeder andere auch meinen Dienstposten im letzten Jahr verloren. Im ersten Schritt habe ich eine Zusage für eine MKÜ erhalten. Bin im 2. Schritt auf meinen alten Dienstposten nicht gesetzt worden. Habe für die MKÜ Stelle noch keine Planstellenzuweisung, da Dienstantritt und Dienstort gesondert verfügt werden. Alter DP ist jetzt 7-9. Bin also im Moment ohne DP.
Aufgrund meiner Beurteilungen (3x 9 Punkte) wäre ich dran mit einer Beförderung zum PHM. Muß ich bei der kommenden Beförderung wieder in die Röhre gucken oder kann ich befördert werden?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Du bist in die Beförderungsrangfolge zum PHM weiterhin mit einzureihen, weil sowohl Dein bisheriger Dienstposten als auch Dein zukünftiger Dienstposten eine Planstelle A 9m trägt. Bis zum Zeitpunkt der Abversetzung von der abteilung zur MKÜ musst Du in der Beförderungsrangfolge der Direktion Bundesbereitschaftpolizei geführt werden. Du kannst Dich beim dortigen Personalbereich nach Deiner Platzziffer in der Rangfolgeliste erkundigen; diese muss Dir nach den Beförderungsrichtlinien mitgeteilt werden.

Eintrag von PVB aus Mitte am 25.März 2009


Gibts noch Antworten ?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Antworten gibt es immer. Siehe oben.

Eintrag von qwer am 29.März 2009


Ich bin Ermittlungsbeamter, PK sei 12/07, und habe die volle Laufbahnbefähigung.
Im Rahmen des Setzverfahrens wurden mir alle VAV-Aufsteiger vor die Nase gesetzt und erhalten einen 9-11 DP. Ich dagegen nur einen 9/10.
Ich bin wirklicher Weise extremst sauer und will das auch nicht hinnehmen. Welche Chance habe ich hier? Wie gehe ich am Besten vor, mal vom Widerspruich abgesehen?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Beamtenrechtlich ist es für eine Auswahlentscheidung im gD unerheblich, über welchen Weg ein Beamter die Laufbahnbefähigung erworben hat. Wer die Laufbahnbefähigung hat, hat sie. Die unterschiedliche Ämterreichweite kommt erst oberhalb A 11 ins Spiel. Bis dahin messen sich alle Beamten gegeneinander gleich. Entscheidend für die Auswahlentscheidung 9/10 oder 9-11 bei Verbleibmöglichkeit aller am selben Dienstort sind lediglich Eignung, Leistung und Befähigung. Allerdings findet eine Auswahl dieser Art nur statt, wenn entweder aus bisherigen Dienstposteninhabern 9/10 einige auf 9-11 aufrücken sollen oder aus bisherigen Dienstposteninhabern 9-11 (wegen Reduzierung) einige nach A 9/10 zurückgehen müssten, um allen ein Verbleiben am Dienstort zu ermöglichen. Hatten aber die “VAV-Aufsteiger” bereits zuvor einen Dienstposten A 9-11 und Du einen Dienstposten A 9/10 und/oder sind sie besser beurteilt als Du, dann ist da wohl nichts zu kritisieren. Anders sieht es aus, wenn alle von A 9/10 gestartet sind und Du trotz besserer Beurteilung zurückgesetzt wurdest. Das muss dann mit Rechtsmittel angefochten werden. Andere Möglichkeiten gibt es nicht.

Eintrag von Michael am 30.März 2009


Hallo,
kurze Frage wie schaut es aus, seit ca.6 Monaten höre ich nix mehr von der Gewerkschaft, wie zum beispiel das Problem mit den Kollegen an der Ostgrenze gelöst wird? Meine Frau ist beim Zoll, wenn ich zurück blicke, wie sie die Gewerkschaft des Zoll (BDZ) gedreht hat, damit fast alle Kollegen hier bleiben, kann ich nur sagen Arme GdP - schneidet euch mal eine Scheibe ab!!!


Unsere Meinung zu dieser Frage:

Vermutlich nimmst Du an der Personalversammlung Deiner Dienststelle nicht teil, dass Du die GdP-Position nicht kennst?
Die Bundespolizei ist nicht der Zoll und hat auch eine ganz andere Reform hinter sich. Wenn Dich die gravierenden Unterschiede zur Zollreform interessieren, klicke bitte auf
http://www.gdp-bundesfinanzpolizei.de/
Leider hat die Bundespolizei nicht die Möglichkeit, (Versteuerungs-)Aufgaben aus dem Inland an das Personal an den Außengrenzen zu verlagern, wie das der Zoll getan hat. Auch kam es dort - anders als bei der Bundespolizei - zu einem echten Stellenabbau um 6.000 Mitarbeiter. Da wo Überhangspersonal sowieso ersatzlos abgebaut werden soll, kann man es auch gleich am alten Ort belassen. Von vormals 1.300 Übernahmen wurden auch nur noch 400 Laufbahnabsolventen nach der Ausbildung übernommen.
Beim Zoll sind Aufgaben und Personal ersatzlos entfallen, bei uns wurden sie verlagert. Das, lieber “Hans”, ist ein entscheidender Unterschied.
Der erste Schritt erfolgreicher GdP-Arbeit bestand darin, die jetzt zugrunde gelegten Messzahlen für das Personal-Soll an der Ostgrenze mit erstritten zu haben, denn - Du wirst es nicht wahrhaben wollen - die Ausgangszahlen lagen viel niedriger. Im weiteren Verfahren steht nun die Klärung der persönlichen Schicksale im Vordergrund. Und das ist mehr als schwierig zu bewerkstelligen. An dieser hochverantwortlichen Tätigkeit der GdP-Kollegen in den Personalräten schneide Dir “mal eine Scheibe ab!!!”. Du kannst sicher sein, dass sich die GdP sehr intensiv, verantwortungsbewusst und sehr engagiert für ihre Mitglieder gerade an der Ostgrenze einsetzt.

Eintrag von Hans am 31.März 2009


Hallo,
Als DHF der BPOLD Pir musste ich feststellen, dass der ODP hinsichtlich der Anzahl der Stellen innerhalb der BPOLD Pir gekürzt worden ist. In der Hundekonzeption von Feb. 2009 sind z B. für die BPOLI Magdeburg anstatt 15 Stellen nur noch 10 Stellen übrig geblieben.
Liebe GDP, warum werden nicht wie hier versprochen Informationen zu der Hundekonzeption gestreut?? Und warum werden Fragen die das Diensthundewesen beteffen, wie u.a. Eintrag von qwer vom 03.03.09 nicht beantwortet? Eigentlich schade, dass DHF nicht nur in Ihren Dienststellen hinten anstehen, sondern auch bei ihrer Gewerkschaft!
Gruß
Ingo
Ps.: Lieber Vorstand der GDP, habt ihr vielleicht auch schon einmal auf die Ergebnisse der Gewerkschaft der Bundezollveraltung hinsichtlich des Diensthundeswesen bemerkt??? Ich möchte hier nur auf die Höhe der monatl. Aufwandsentschädigung, die Erstattung der Erstbeschaffung einer Transportbox durch den Duienstherrn und die Übernahme von Tierarztkosten und Steuern bei ausgemusterten DH hinwesien. Da könnt Ihr Euch ruhig mal ein Scheibchen von abschneiden!!!

Eintrag von Ingo am 5.April 2009


>>Ich bin Ermittlungsbeamter, PK sei 12/07, und habe die volle >>Laufbahnbefähigung.
>>Im Rahmen des Setzverfahrens wurden mir alle VAV-Aufsteiger vor >>die Nase gesetzt und erhalten einen 9-11 DP. Ich dagegen nur >>einen 9/10.
>>Ich bin wirklicher Weise extremst sauer und will das auch nicht >>hinnehmen. Welche Chance habe ich hier? Wie gehe ich am Besten >>vor, mal vom Widerspruich abgesehen?

Hier würde ich auch gerne eine Antwort erfahren. Mein Problem ist ein ähnliches.
Ich bin PK und habe die volle Laufbahnbefähigung (jedoch kein Dezember PK, sondern September PK).
Mir geht es hauptsächlich um die funktionale Verwendung - die Frage der Stellenvergabe wird danach gestellt.
Funktional werden die VAV Pk ´s mit der höheren Führungsaufgabe betraut.
Das kann m.E. nicht richtig sein. Insbesondere wenn die Funktion über der alten (auf der das VAV gemacht wurde) angesiedelt ist.

Der KSB wird als GL, der GL als DGL, der GF als ZF eingesetzt.
Hier müsste doch der mit der vollen Laufbahnbefähigung den Vorrang finden?

Oder wird das nur im Norden so gemacht?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Zu dem von Dir zitierten Fragetext ist die Antwort oben eingestellt.
Ansonsten gilt: Grundsätzlich ist die Vergabe höherwertiger Dienstposten (ob funktional oder auf Dauer) als sie vor der Reform innegehabt waren, auch an eine Leistungs-, Befähigungs- und Eignungsauswahl gebunden. Entscheidend ist also nicht, wer wie in den gehobenen Dienst gelangte und wie die Laufbahnbefähigung verliehen bekam (eine Begrenzung gibt es nur hinsichtlich der Ämterreichweite), sondern wer wie im gehobenen Dienst beurteilt ist.

Eintrag von Wolfgang am 6.April 2009


Hier unten im Südwesten rühmt man sich wieder mal damit die Setzliste als erstes veröffentlicht zu haben. Dabei handelte es sich hierbei wohl nur um eine “Wunschliste” mit der ganz offensichtlich gegen die bestehende Dienstvereinbarung verstoßen wird. Diese wurde dann auch noch mitten im Nato-Gipfel-Einsatz veröffentlicht, so dass die Beamten noch mehr verunsichert wurden.
Jetzt muß man das Ganze mal wieder überdenken und neu planen.
Und das ewige Warten auf die Umsetzung der Reform geht endlos und zermürbend weiter…..
Im Westen nichts neues.

Eintrag von Ein Frustrierter am 7.April 2009


@ Frustrierter
Was wundert es dich noch, ist doch nicht das erste mal, dass bei uns unten das so gehandhabt wird. Sind ja schon richtige Meister im Zurückrudern…gibts da eigentlich Meisterschaften?
Man könnte uns ja auch als die “Lucky Luke”-Dienststelle bezeichenen…der schoß auch immer schneller als sein Schatten

Eintrag von Badner68 am 7.April 2009


Nun ja, laut Intranet war eine Direktion (Berlin) in diesem Falle noch schneller und hat im Benehmen mit dem dortigen ÜPR die Listen bereits verabschiedet.
Sollte es tatsächlich so sein, daß dort eine von der Dienststselle vorgelegte, tadellose Liste ohne Mauscheleien zur Zufriedenheit aller und nach offener Diskussion abgesegnet wurde, dann bekunde ich hiermit meinen höchsten Respekt für alle Beteiligten! -
Zu befürchten ist jedoch auch dort, daß eher die alte Weisheit zum tragen kommt: Schnell und schlecht kann jeder…..

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Lieber Gerd, “Schuster [;-D], bleib bei Deinem Leisten!”: Was solltest Du in Weil am Rhein für Grund haben, über die Berliner Setzlisten Befürchtungen zu hegen und zu verbreiten?

Eintrag von Gerhard Medgenberg, KG Weil am 8.April 2009


@Badner68

ja, aber Lucky Luke hat wenigstens mal ins Ziel getroffen….

Eintrag von Ein Frustrierter am 8.April 2009


Von der “Setzliste” der BPOLI Weil hört man jetzt plötzlich gar nichts mehr. Weder von der eigenen Dienststelle noch von den Personalräten.
Wäre doch schön wenn da mal jemand seitens der Gerwerkschaft nachfragt nach dem aktuellen Stand der Dinge.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Jeder Kollege und jede Kollegin kann sich zumindest bei der Personalvertretung der Direktion Stuttgart über den Stand informieren oder auch auf der Personalversammlung nachfragen.

Eintrag von Ein Beamter am 14.April 2009


Werden in diesem Forum eigentlich noch Fragen beantwortet ?
Die Gewerkschaft ist in diesen Tagen der Reform doch sehr still geworden.
Ich würde es gut finden endlich wieder mal ein paar klare Antworten zu lesen.


Unsere Meinung zu dieser Frage:

Es gibt selbstverständlich weiterhin Antworten. Wir verfassen diese in unserer Freizeit, natürlich sehr gern. Und die GdP ist keinesfalls “sehr still geworden”. Warum auch?

Eintrag von Ein Beamter am 15.April 2009


Das ist ja wieder Klasse, Beamter XY wartet endlich mal auf ein Weiterführen der Reform, bzw überhaupt mal auf ein Lebenszeichen unserer ach so mutigen Reformer.Seit Monaten tut sich nichts oder ist der Informationsfluss ins Stocken geraten?Also in meiner Dienststelle ist von einer Reform garnichts mehr zu hören,aber Hauptsache es werden tausende von Euros für unsere Unterkünfte und Trennungsgeld ausgegeben.Selbst dieser “ständig aktualisierte” Informationspunkt ist ja mittlerweile auch aus dem Intranet verschwunden.
Aber der gute Beamte wird jetzt auf einmal mit x-Beförderungen abgespeist, statt das man ihm Planungssicherheit gibt,was mir persönlich lieber gewesen wäre als eine Beförderung.
Wenn man an zuständigen Stellen anruft,wird einem nur diese ständige Hinhaltetaktik vorgesetzt und auf die kommende HPR-Wahl verwiesen, die diesen ganze Reform auch noch künstlich in die Länge zieht.Aber was solls, ich bleibe einfach noch ein paar Jahre auf Abordnung.
Es wäre schon sehr damit geholfen wenn das Schlagwort Transparenz auch mal in die Tat umgesetzt wird und das Informationen wieder fliessen.

Eintrag von E&E am 16.April 2009


Weiss noch jemand wie es weiter geht mit der Reform ? Hat noch jemand den Überblick ?
Die Unsicherheit in der Belegschaft ist rießengroß.

Eintrag von Ein Beamter am 17.April 2009


Wie kann es angehen, dass ehemalige Gifhorner mich ( Zusage MKÜ Hannover ) per e-mail anschreiben und einen Stellentausch vorschlagen? Die haben angeblich Stellen bei BPOLI Bremen/Dienstort Lüneburg. Wie geht das? Man selbst hört nix von der MKÜ und eine Stellenzusage ist auch noch nicht erfolgt. Kann mal jemand Licht ins Dunkle bringen?


Unsere Meinung zu dieser Frage:

Das ist eine sehr individuelle Frage, die Du nur beim Übergangspersonalrat der Direktion Hannover abklären kannst.

Eintrag von -1- Stück PVB am 21.April 2009


Muss noch mal verbessern…habe keine Stellenzusage sondern nur das wertlose Schreiben, dass man ausgewählt wurde und eine Stellenzusage später erfolgt.
Also bitte, bitte!! Wer spricht mal Klartext??

Eintrag von -1- Stück PVB am 21.April 2009


@ -1- PVB Stück:

Sei doch froh das dich Kollegen anschreiben bzgl. eines Tausches ( nat. nur, wenn du auch tauschen willst, das weiss ich nat. nicht, ansonsten kurze Mail an denjenigen und ihm sagen, nöööö )
Man kann bzw. man soll im Voraus Tauschgesuche stellen, damit die Bürokratie nicht noch weiter ausufert, als sie eh schon ist.

Es existiert eine Liste mit Namen, welche dann demnächst !!!!!!!!!!!!!!!!!!! ihre Verfügung bekommen sollen. ( ich spreche für GF )

Alles wird gut…

MfG Reformprofiteur

Eintrag von Reformprofiteur am 22.April 2009


In eigener Sache

Wir bitten alle interessierten Kolleginnen und Kollegen um freundliche Beachtung der oben gegebenen Regeln für diese Seite:

“Wir wollen damit allen interessierten Kolleginnen und Kollegen eine fach- und sachkundige Hilfestellung bei Lösung offener Fragen und Probleme geben. Wir bitten daher, nur Fragen zum Personalkonzept zu stellen und keine Kommentierungen vozunehmen. Diese Seite soll ausschließlich für Fragen und Antworten genutzt werden! Für Kommentare stehen die jeweiligen Internetbeiträge wie gewohnt zur Verfügung.”

Danke für euer Verständnis!

Eintrag von Bezirksvorstand am 23.April 2009


Wie kann es funktionieren, wenn es Kollegen gibt, die mittlerweile im zweiten Schritt gesetzt wurden und dies auch schriftlich haben, während es andere gibt, die vom 1. Schritt noch auf Entscheidungen und endgültige Bescheide warten!?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Bei einigen Entscheidungen aus dem ersten Schritt sind noch Rechtsmittel anhängig; diese müssen erst abgearbeitet sein, bevor an die bsiegenden Bewerber Bescheide/Dienstpostenübertragungen erteilt werden können.

Eintrag von Zum Löschen verdammt am 26.April 2009


Hallo, habe eine dringende Nachfrage. Seit gestern existiert auf unserer Dienststelle ein Schreiben wonach die eheähnliche Gemeinschaft nicht anerkannt wird. Sprich das es nur noch die Ehe und eingetragene Lebensgemeinschaft volle Punkte gibt! Stimmt das??

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Wir kennen so ein Schreiben (von wem eigentlich soll das sein?) nicht. Und es wäre auch nicht zutreffend. Es gilt nach wie vor der Sozialkriterienkatalog, wonach eheähnliche Gemeinschaften berücksichtigt werden. Du kannst dieses ominöse Schreiben gern an den Bundespolizei-Hauptpersonalrat faxen (030/39480359).

Eintrag von Paule am 27.April 2009


Hallo,

warum wurden am 08.04.2009 wieder Stellen der MKÜ´n ausgeschrieben, obwohl der 1. und der 2. Schritt noch gar nicht abgeschlossen sind?
Welcher Schritt soll das sein. 1.2?
Werden noch mehr Stellen vor dem 3. Schritt ausgeschrieben?


Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Ausschreibung wurde nötig, weil im ersten Schritt zwar ausgeschrieben wurde, aber mit einem unzulässigen Profil. So durften sich nur POM mit einer Mindestdienstzeit bewerben - obwohl die Dienstvereinbarung etwas anderes, nämlich grundsätzlich Bewerbungsmöglichkeit für alle PVB mD, festlegt. Auch die Bewerbungsmöglichkeit bei den Gruppenführerstellen musste nachjustiert werden. Zudem wurden entgegen der Dienstvereinbarung einige neue Dienstposte/MKÜ gar nicht vollständig zur Ausschreibung gebracht. Durch diese Mängel war eine Wiederholung der Ausschreibung wenigstens für die noch freien Dienstposten - nun mit richtigem Profil und vollständig - notwendig. Es ist isofern ein “Nachschlag” aus dem erste Schritt.

Eintrag von abgeschobener am 3.Mai 2009


Wann können die Tarifbeschäftigten des BPOLP, speziell Ref. 64 mit ihren setzungen rechnen? Die Stellen der PVB sind ja nun schon seit gut drei Wochen gesetzt.

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Stellenbesetzung bei den Tarifbeschäftigten des Präsidiums ist noch nicht endgültig möglich gewesen, weil es an Haushaltsmitteln/Planstellen für eine dauerhafte Stellenübertragung in der richtigen Entgeltgruppe fehlt. Das Problem trat zunächst bei den Verwaltungbeamten auf: im ODP sind 350 Verwaltungsbeamtendienstposten ausgeworfen, für die es gar keine Planstellen (und deshalb auch keine Verwaltungsbeamten) gibt. In der Folge sind bei den Direktionen und Dienststellen Tarifbeschäftigte, deren alter Dienstposten entfallen war, auf diese Verwaltungsbeamtendienstposten gesetzt worden - und haben ihre bisherigen höherwertigen Angestelltenstellen mitgenommen. Dadurch tritt ein merkwürdiger Effekt ein: Die für das Präsidium vorgesehenen höherwertigen Angestelltenstellen sind bei den Direktionen gebunden und diejenigen Tarifbeschäftigten, die sich für das Präsidium beworben haben, können noch nicht dauerhaft auf die Dienstposten mit den vorgesehenen höheren Entgeltgruppen gesetzt werden, weil sie tarifvertraglich einen Anspruch auf die höhere Vergütung hätten, für die aber noch kein Geld vorhanden ist. Gegenwärtig können einige Tarifbeschäftigte beim Präsidium daher nur mit Tätigkeiten betraut werden, die ihrer bisherigen (meist niedrigeren) Entgeltgruppe in der alten Verwendung entsprachen. Eine Lösung tritt erst ein, wenn das BMI und das Präsidium endlich die Haushaltsmittel zur tarifgerechten Eingruppierung aufgetrieben haben.

Eintrag von fachidiot am 4.Mai 2009


Müßen Stellen, die neu geschaffen wurden und im 1. Schritt nicht besetzt wurden, wieder Bundesweit ausgeschrieben werden oder dürfen die für spezielle Fälle (Klagen etc.) zurückgehalten werden?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Im dritten Schritt werden alle freien und besetzbaren Dienstposten bundesweit ausgeschrieben, bewerbungsfähig sind alle noch nicht untergebrachten Kolleginnen und Kollegen. Ein Zurückhalten ist nicht vorgesehen.

Eintrag von HansImPech am 4.Mai 2009


Wann kommen denn nun die weiteren Stellenausschreibungen?
Man hängt hier quasi im “Osten” fest und versauert….
Unfassbar die Reform…..
Kann man sich denn nun auch wieder initiativ bewerben?
Wie sieht es sonst aus, mit Umsetzungen innerhalb der Abteilungen??? Ist dieses noch möglich?
Man wird hier in der achsotollen Abteilung immer schön dumm gehalten….. Beurteilungen sind alle mit fünf und sechs Rangpunkten abgestempelt und Lehrgänge bekommt man auch keine….. So kann man sich meines erachtens nie irgendwo anders hinbewerben…..

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die weiteren Stellenausschreibungen kommen nach Abschluss der Setzungen des 2. Schrittes. Allerdings sind hier die noch nicht untergebachten Kolleginnen und Kollegen vorgriffsberechtigt, denn sie müssen schließlich untergebracht werden.
Darüber hinaus bestehen für alle ungeduldig “Versauernden” aktuell Bewerbungsmöglichkeiten zu den MKÜ, zur Auslandseinheit und - initiativ - in die Schwerpunktdienststellen Münchn, Frankfurt (und wer will, auch nach Rosenheim); diese Bewerbungen werden sofort entschieden.
Innerhalb der Abteilungen sind jetzt die Setzungen in die neue Struktur vorzunehmen. Funktionsadäquate Umsetzungen innerhalb der Abteilung sind immer möglich; warum sollte man nicht von der ersten in die zweite EHu wechsln können?
Es trifft (Gott sei Dank!) nicht zu, dass “alle mit fünf und sechs Rangpunkten abgestempelt ” wurden, wenngleich Dein Frust über eine ungerecht empfundene Beurteilung verständlich ist.

Eintrag von Unzufriedener am 4.Mai 2009


Wie lange dauern denn die Rechtsmittel? Es gibt Kollegen in der Abteilung 5, die haben noch nichts aus dem 1. Schritt, also weder eine Zusage, noch eine Absage. Wie können da Rechtsmittel eingelegt worden sein? Oder hat sich doch jemand gewagt gegen die Ungleichbehandlung innerhalb des IKTZ zu klagen, da manche Kollegen gesetzt werden sollten, aber andere sich auf Stellen bewerben mussten (die bis heute nur Versprechungen gehört haben, aber noch nichts gesehen haben).

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Wie lange die Bearbeitung eines eingelegten Rechtsmittels eines unterlegenen Bewerbers dauert, hängt vom Einzelfall ab.
Sofern Kolleginnen oder Kollegen “der Abteilung 5″ tatsächlich bisher “weder eine Zusage, noch eine Absage” erhalten haben sollten, empfehlen wir, dass sich der/die Betreffende unverzüglich mit dem Bundespolizei-Hauptpersonalrat in Verbindung setzt, damit dem Einzelfall nachgegangen werden kann. Konkrete Hilfe erfordert hier konkrete Informationen.

Eintrag von Zum Löschen verdammt am 8.Mai 2009


Hallo, na da bin ich aber mal gespannt, ob wirklich alle freien Dienstposten der MKÜ H ausgeschrieben werden.
Wir werden es sehen, und ich hoffe mal, das innerhalb kürzester Zeit !!

MfG

Eintrag von Reformprofiteur am 8.Mai 2009


Wo bestehen den “aktuell” Bewerbungsmöglichkeiten zu den MKÜ´s? Die Bewerbungsfrist lief doch am 30.04.2009 aus, oder hab ich da eine Falsche Info?

Inwiefern wurden die Auschreibung der MKÜ nachjsutiert?
Die Ausschreibungen der MKÜ Hannover wurden aber nicht nachjustiert. Müßten die nicht auch nachjustiert werden? Immerhin besteht in Hannover ja noch die komplette Möglichkeit, weil noch keiner eine Stellenzusage bzw Stellenübertragung hat…

Bewerbungsfähig im 3. Schritt sind nur die Beamte, die noch keine Stelle haben, oder dürfen sich auch Kollegen bewerben, die sich in der Stelle verbessern können?

Unsere Meinung zu dieser Frage:

Die Auschreibungen und deren Fristsetzung erfolgte in Verantwortung der einzelnen Direktionen; es gab keinen festgelegten zentralen Stichtag.
Wenn Du die Anforderungsprofile der früheren und der jetzigen Ausschreibung einmal vergleichst, müsste Dir die “Nachjustierung” eigentlich auffallen. Die Anforderungsprofile wurden für diese Ausschreibung in allen Direktionen verändert.
Selbstverständlich wurden nicht alle MKÜ nochmals vollständig neu ausgeschrieben, sondern nur die freien Dienstposten.
Der 3. Schritt ist für Beamtinnen und Beamte “reserviert”, die nicht gesetzt werden bzw. auch im 1. Schritt keinen Dienstposten bekommen konnten. Beamte, “die sich in der Stelle verbessern” wollen, sind dann erst wieder im 4. Schritt am Zuge.

Eintrag von abgeschobener am 9.Mai 2009


Ich habe meinen Dienstposten im ErmD in meiner Inspektion verloren. Nun ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgzugehen, dass mir auch direktionsweit kein freier Dienstposten im ErmD angeboten werden kann. Da in allen Inspektionen ein Überhang an Beamten, die im Ermittlungsdienst tätig sind, besteht. Wenn überhaupt, wird mir vermutlich im nächsten Schritt ein Dienstposten als KSB angeboten. Dieser wäre ja, wie hier mittlerweile 1000 mal betont, statusamtsadäquat.Warum war es dann nicht möglich bereits schon in der Setzungsphase als Ermittlungsdienstbeamter in der Vergleichsgruppe der KSB geführt zu werden. So wie ich es verstehe wäre es dann im nächsten Schritt auf einmal gutes Recht einen noch nicht berücksichtigten KSB die Stelle möglicherweise wegzunehmen.(Verdrängung) Ich sehe hier ein Verstoß gegen die Chancengleichheit,für mich in der Setzungsphase, für den KSB im nächsten Schritt.

Eintrag von Ein Verlierer der Neuorganisation am 13.Mai 2009


Wir sind mehrere Ermittlungsbeamte aus verschiedenen Inspektionen aus der Direktion Berlin und befinden uns derzeit im begrenzten Praxisaufstieg (§30 5-11 BPOLLV). Mit Lehrgangsbeginn hatten wir den Zieldienstposten Ermittlungsbeamte inne. Bei der jetzigen Setzungsphase fanden wir keine Berücksichtigung im ErmD mD. Vorraussetzung für diesen Lehrgang ist ein aufschichtungsfähiger Dienstposten, der auch das Ziel sein sollte. Soweit uns bekannt ist, konnten nicht alle Dienstposten gD, sowohl 9/10 AF und 9-11 mit Ermittlungsbeamten gesetzt werden, so dass eigentlich noch freie Planstellen vorhanden sein müssten. Nun hat man in dieser Setzungsphase stellv. DGL und GL auf diese freien Dienstposten gesetzt. Da wir uns nun ohne Zieldienstposten im Aufstieg befinden, stellt sich die Frage warum man die noch freien Stellen gD / Ermittlungsbeamter an funktionsfremde Beamte vergeben hat und wir als Ermittlungsbeamte keine Berücksichtigung fanden?

Eintrag von Hirsch am 13.Mai 2009


bin nicht verheiratet und habe keinerlei Eigentum kann es sein das mich ein Dienstanfänger der verheiratet ist von “meiner” Stelle wirf so das ich mit vierzig Jahren zum wiederholten male quer durch die Bundesrepublik reisen darf ?

Eintrag von Ralf am 15.Mai 2009


Hallo,
wird das Setzverfahren (Schritt 2) für die nächste Beförderung im Juni abgeschlossen sein???

Eintrag von skeptiker am 17.Mai 2009


Hallo Ihr Lieben,

wie kann es sein, dass Bedienstete einer BPOLI ihre Setzliste schon kennen(und mit 10 Punkten definitiv dort bleiben.)

Gute 40 km weiter südlich wird man weiter auf Juli vertröstet- mit dem Zusatz:”mit 15 Punkten wird keiner bleiben”

Mir fehlen wirklich langsam die Worte!!!!!!!!!!

Eintrag von *UNFASSBAR* am 19.Mai 2009


Wann wird in Ratzeburg der zweite Schritt umgesetzt?

Eintrag von Alex am 24.Mai 2009


ZITIAT:

Hallo Ihr Lieben,

wie kann es sein, dass Bedienstete einer BPOLI ihre Setzliste schon kennen(und mit 10 Punkten definitiv dort bleiben.)

Gute 40 km weiter südlich wird man weiter auf Juli vertröstet- mit dem Zusatz:”mit 15 Punkten wird keiner bleiben”

Mir fehlen wirklich langsam die Worte!!!!!!!!!!

————————————————–

Denke das hängt damit zusammen, das es lt Dienstvereinbahrung kein Verdrängungseffekt auf den Dienststellen geben darf. D.h wenn du auf deiner Dienststelle mehr wie 15Pkt brauchst ist das schlecht wenn woanders 10 Pkt reichen -.-.

Good Luck

Eintrag von Ghosti am 3.Juni 2009


Wie sieht denn überhaupt die Kriminalitätslage an den Grenzen aus ?

Eintrag von Anonymous am 3.Juni 2009


Nochmal die Frage , weiß jemand was an den Grenzen los ist? Das ist der zweite Versuch ,einmal war ich schon weg.

Eintrag von Anonymous am 3.Juni 2009


Mich würde mal interessieren, wie es in ca. 2 Jahren aussehen könnte.
Wo werden freie Stellen sein?
Wo sind die großen Lücken?
Gibt es eine Chance in Norden zu kommen?

Eintrag von PKA am 7.Juni 2009


Hallo Anonymous,

309 geklaute Fahrzeuge 2009 bis jetzt nur im Landkreis Görlitz - dass halbe Jahr ist noch nicht voll - sprich mindestens 1Pkw Diebstahl am Tag. Da sind die Diebstähle von ganz Sachsen noch nicht mitgerechnet!

Aber, wir sind ja nicht zuständig sondern die LaPo! Und bei nur noch der halben Besetzung - der Rest ist ja schon weg auf Abordnung ect.! Deine Frage beantwortet??

Eintrag von POM am 7.Juni 2009


Hallo POM !
Danke , ich wollte auch hören ob das überall so ist. Bei uns müssen ja auch die Nagelgurte instand gesetzt werden.Das hätte keiner gedacht,das man sie noch so oft brauchen wird.

Eintrag von Anonymous am 8.Juni 2009


Hallo,
müssen Tarifbeschäftigte,die vor der Reform auf eine VB Stelle gesetzt wurden z.B.Bürosachbearbeiter Besoldung (A7/8),wieder auf eine VB Stelle gesetzt werden?

Eintrag von B. am 11.Juni 2009


Unsere Meinung:
Tarifbeschäftigte, die vor dieser Umorganisation die Stelle eines Verwaltungsbeamten (VB) inne hatten müssen nicht zwangsläufig wieder auf eine VB Stelle gesetzt werden.
Als “Schutzmaßnahme” sind sie unter Punkt II.7 der Dienstvereinbarung Tarif gesondert aufgeführt, um sie vor Setzmaßnahmen im Tarifbereich zu schützen, die mit finanziellen Einbußen verbunden sein könnten. Vor allem dann, wenn es Setzmöglichkeiten auf VB Stellen gäbe.
Deshalb gibt es die gleich lautende Regelung auch in der Dienstvereinbarung für Polizeivollzugs- und Verwaltungsbeamte unter Punkt II.12., beide Möglichkeiten der Setzung (Tarif oder VB) bestehen.

Eintrag von B. am 11. Juni 2009

Eintrag von Elke Jacobs am 12.Juni 2009


Mein IL droht mir jetzt, wenn ich als 16a - PVB nicht auf die mir früher übertragene DGL - Stelle freiwillig verzichte, dass diese dann von der Direktion Stuttgart im dritten Schritt ausgeschrieben werden wird. Geht denn das so einfach, eine noch besetzte Stelle einfach auszuschreiben, für was haben wir eine Dienstvereinbarung? Unsere Inspektion ist keine Fusionsinspektion.

Eintrag von loddel am 12.Juni 2009


Wie kann es sein das in einer Direktion die Behinderung von Angehörigen nicht anerkannt wird “keine Standortbindung” und in der Nachbardirektion alles anerkannt wird ohne groß zu prüfen.Es kann doch nicht sein das jede Direktion das anders macht.Auf Anfrage bei unseren Personalrat , kam die Antwort weiß ich nicht und die Behinderung erkennen sie schwer an.Aber ich bin der Meinung man erhält ja nicht ohne Grund einen GdB von 50.
Und gleichzeitig kam die Personalinformation,das die Bekanntgabe der Sozialpunkte nur eine Info ist und ein Widerspruch nicht zulässig ist.

Eintrag von qwer am 29.Juni 2009


Hi,

in der Dienstvereinbarung taucht ab und an mal der Begriff “Anschlußverwendung benötigen” auf.

Was fällt alles unter Anschlußverwendung?

Bitte alle Möglichkeiten auflisten.

Danke

Unsere Meinung:
“Anschlussverwendung benötigen” heißt, es müssen nachvollziehbare und mit der Dienstvereinbarung vereinbare Gründe vorliegen, die die Notwendigkeit einer weiteren Verwendung im bisherigen räumlichen Bereich auf jeden Fall begründen.
Das werden immer Einzelfallentscheidungen sein, die aufgrund der umfangreich möglichen Lebenssachverhalte nicht abschließend auflistbar sind.
Die Dienstvereinbarung hebt die Verantwortung gegenüber jedem Einzelnen nicht auf.

Eintrag von habmeinennamenvergessen am 9.Juli 2009


An die Dienstvereinbarung wurde sich ganz offensichtlich nicht gehalten.

Eintrag von anonymes Opfer am 13.Juli 2009


bin nicht verheiratet und habe keinerlei Eigentum kann es sein das mich ein Dienstanfänger der verheiratet ist von “meiner” Stelle wirf so das ich mit vierzig Jahren zum wiederholten male quer durch die Bundesrepublik reisen darf ?

Die Frage wurde am 15.05.2009 gestellt, kann diese Frage mir einer zeitnah beantworten

Unsere Meinung:
Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Der Schutz der Ehe ist im Grundgesetz geschützt und damit in der Rechtsfolge auch in der Dienstvereinbarung zu schützen. Ob und wie er sich sozial auslöst, liegt wiederum am Enzelfall. Gegebenenfalls müßtest Du uns diesen Einzelfall zur Bewertung verfügbar machen.

Eintrag von ralf am 16.Juli 2009


Schau doch einfach mal in die MKÜ Hannover. Da tummeln sich jetzt soviel Leute, die keine Anschlußverwendung benötigten…

Eintrag von Papa Roach am 16.Juli 2009


Ist das im Bereich hannover so schlimm?
Die Direktion wird das ja richtig ausgesucht haben oder nicht. Man gut das in meiner Direktion alles glatt lief.

Anscheinend kommen hier keine Antworten mehr von den Verantwortlichen.
Personalratswahlen sind ja rum…

Eintrag von deinemudder am 19.Juli 2009


Es wäre nett wenn mal wieder ein paar info´s rumkommen würden ! Auch wenn die Wahl vorbei ist kann man sich noch um die Leute kümmern :( ! Danke

Eintrag von Ghosti am 20.Juli 2009


Hallo Josef!
Mehrere Kollegen “meiner” Dienststelle wurden innerhalb des Direktionsbereiches zu einer benachbarten Inspektion zum 01.04.09 umgesetzt im Rahmen des Schrittes II.
Nun läßt die “alte” Insoektion die Kollegen jedoch nicht zur neuen Dienststelle (keine Veränderung der Wertigkeit des Dienstpostens) mit der Begründung, dass aufgrund Personalmangels die Kollegen auf unbestimmte Zeit bleiben müßten.
Davon haben die betroffenen Kollegen jedoch niemals schriftlich etwas bekommen - außer die Mitteilung der gewollten Umsetzung!
Die “alte” Inspektion beabsichtigt, die Kollegen irgendwann anhand der Hinzuziehung der Sozialpunkte nach und nach gehen zu lassen!
Nun meine Fragen:
- Ist die “Zurückhaltung” der Kollegen ohne zulässig? Ist hier nicht eine schriftliche Rückabordnung notwendig?
- Ab welchem Zeitraum sind die Kollegen in dem konkreten Fall berechtigt Trennungsgeld zu beantragen?

Ich wäre Dir dankbar, wenn Du die Fragen beantworten würdest, da es den betroffenen Kollegen sicherlich sehr helfen würde!!!
Freundliche Grüße aus dem “Wilden Süden” der Republik

Unsere Meinung:
Lieber Kollege,
grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Personalmaßnahmen, die im Rahmen der umsetzung der Neuorganisation vereinbart wurden, auch umgestzt werden. Eine Verzögerung der Umsetzung kann es meiner Meinung nach nur geben, wenn dringende dienstliche Gründe bestehen. Diese dringenden dienstlichen Gründe müßten dem einzelen Betroffenen auch entsprechend erläutert worden sein. Sie können auch nicht unbefristet weiter anhalten.
Kannst Du mich in der Sache einmal anrufen ( 0172/8301116 )
Herzliche Grüße
Jupp Scheuring

Eintrag von Q2 am 21.Juli 2009


02
Hallo,
ich habe sehr aufmerksam sämtliche Anfragen und dazugehörige Meinungen gelesen und leider keine übertragbare Antwort auf mein Problem gefunden.
Ich gehöre zu einer BPOLI -nennen wir sie “A”- (Tschechische Grenze mit Personalüberhang) die aus zwei ehemaligen BPOLI`en (jetzt Reviere - zu einem der Reviere gehöre ich) und einem Revier Bahnhof zusammengefasst wurden. Im Sommer 2007, nach einem Jahr Erziehungsurlaub, hatte ich die Möglichkeit bekommen, im Rahmen des Weiteren - zweijährigen - Erziehungsurlaubs zu einer anderen BPOLI -diese heißt “B”- (mit mehr Dienstposten als Personal vorhanden ist) für diese zwei Jahre abgeordnet zu werden. Ich stamme auch aus dieser Stadt, in der ich meinen Dienst für diese zwei Jahre verrichten durfte.
Ca. ein viertel Jahr vor Ende der Erziehungszeit stellte ich einen Antrag auf Verlängerung meiner Abordnung. Mit ganz viel Betteln wurde mir diese Verlängerung um 1 (!!!) Monat gewährt. Nun ist es soweit und ich muss zurück. Auch die beiden Gleichstellungsbeauftragten konnten nicht mehr für mich tun.
(Es gibt einige Abgeordnete aus Grenzdienststellen, die zur BPOLI “B” zwangsabgeordnet wurden und nun hier sein müssen und ich, die am liebsten für immer hier bleiben möchte, muss zurück…)
Zumindest vorläufig “darf” ich meinen Dienst auf dem Bahnhof der Inspektion “A” versehen, wohin ich so weitestgehend den gleichen Anfahrtsweg wie zur Inspektion “B” habe.
Nun erfuhr ich, dass ab dem kommenden Monat ein PVB aus DD in meine jetzige DG kommt, der in der ersten Phase des Setzungsverfahrens, da er aus einer Dienststelle kommt, die ebenfalls wie BPOLI “B” mehr Dienstposten als Personal hat. Für mich ist das (auch wenn dieses Verfahren rechtens sein soll) nur eine Verschiebung des Personals Marke „Wünsch dir was“, weil du einfach das Glück gehabt hast und auf einer Dienststelle deinen Dienst verrichtet hast, in der weniger Personal als Dienstposten vorhanden ist.
Andere, so wie ich, die im Kreis der Inspektion “B” wohnt, schon zwei Jahre den Dienst dort verrichtet und schon vorn vorhinein einen wesentlich kürzeren Weg nach „B“ hat, hat das Nachsehen. Auch die Chance, in der “alten” Inspektion gesetzt zu werden, steht aufgrund von recht wenigen Sozialpunkten schlecht.
Hier in “B” habe ich in Schichten gearbeitet, was hin und wieder recht abenteuerlich vor sich ging, indem ich mein kleines Kind mit dem Zug (ich pendle mit dem Zug zwischen Wohnort und Dienststelle) mit nahm und auf dem Bahnhof sozusagen meinem Ehepartner übergab und der Partner (arbeitet im öD aber nicht als BuPo) mit dem Kind wieder heim fuhr und ich zum Nachtdienst ging.
In “B” konnte ich Schichten arbeiten, weil ich trotz der Schichten die Betreuung meines Kindes gewährleisten konnte. Auf dem Bahnhof der Inspektion “A” geht das nicht mehr, weil es die entgegen gesetzte Richtung ist und ich dadurch Tagdienst arbeiten muss.
Trotz dieser Argumentation war es nicht möglich, zumindest eine Abordnungsverlängerung zu erwirken, bzw. eine andere (vielleicht auch dauerhafte) Lösung für den Verbleib in der Inspektion „B“ herbeiführen zu können und ich nun definitiv am Ende der kommenden Woche zurück muss.

Gibt es in meinem Fall irgendeine Möglichkeit eine sozialverträgliche Lösung herbei zu führen?

Gruß RoLe

Unsere Meinung:

Liebe Kollegin,
kannst Du uns die Sache einmal konkret mitteilen. (0172/8301116 )
Wir werden dann versuchen, eine Lösung herbeizuführen.
Herzliche Grüße
Jupp Scheuring

Eintrag von RoLe am 26.Juli 2009


Sozialauswahl
Immer mehr Beamte haben kruz vor der Setzungsphase noch geheiratet oder ein Haus erworben bzw. geschenkt bekommen etc. Werden diese Sozialpunkte auch im vollem Umfang anerkannt, obwohl der Beamte / die Beamtin genau wußte was auf sie zukommt?
Ich selbst werde im Dezember Vater, also wahrscheinlich nach der Setzungsphase und wie es aus der Direktions heißt, wird das ungeborene Kind natürlich nicht anerkannt. Was bleibt ist die Angst, dass meine Lebensgefährtin am neuen Dienstort arbeitslos wird und der leibe ehrlich Beamte wiedermal das Nachsehen hat.

Ist es seitens der Gewerkschaft und des Personalrates etwa so gewollt?
Und ist denn immer die Summe der Sozialpunkte ausschlaggeben, ob jemand Umziehen muss oder nicht?

Unsere Meinung:
Die zuständige Behörde hat alle Rahmenbedingungen, die ihr zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung bekannt sind, bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Das ist das geltende Recht und danach haben sich auch die Entscheidungen der Dienstvereinbarungen zu richten.
Die Summe der Sozialpunkte ist ein zentrales Entscheidungselement bei den Personalentscheidungen. Sie ersetzt allerdings nicht die Einzelfallentscheidung, auf die jede Kollegin und jeder Kollege Anspruch hat. Jede Entscheidung kann auch rechtlich überprüft werden.
Zur Unterstützung Deiner Belange stehen wir Dir jederzeit auch über unsere Geschäftsstelle in Hilden zur Verfügung.

Eintrag von Anonym am 27.Juli 2009


Hallo,
ich war Inhaber eines KSB Dienstposten (9/10), hatte eine Funktionsübertragung als GL, habe diesen auch wahrgenommen und habe nun eine Dienstpostenübertragung zum 01.08 auf Diesen bekommen (GL 9/11). Also eine funktionsadäqate Setzung. Es gibt in meiner Inspektion auch mehr GL Posten als vor der Reform.
Nach Beschwerden anderer gD PVB die stellenadäqat gesetzt wurden (wegen Gleichbehandlung) wurde mir nun die Rücknahme der Stellenzusage “wegen Verfahrensfehlern” am 02.08.09 ausgehändigt. Der Verwaltungsakt der Stellenzuteilung war schon wirksam und ich denke über rechtliche Schritte nach. Wie sieht aus eurer Sicht die Aussicht auf Erfolg aus? Danke schon mal!

Unsere Meinung:
Hier ist es nicht möglich, eine pauschale Bewertung abzugeben, weil die Fallgestaltungen insgesamt zu vielschichtig sind.
Bitte wende Dich direkt an uns, wir werden uns um die Sache kümmern.

Eintrag von marc am 1.August 2009


@ marc

” …Der Verwaltungsakt der Stellenzuteilung war schon wirksam und ich denke über rechtliche Schritte nach. Wie sieht aus eurer Sicht die Aussicht auf Erfolg aus? ”

Die Antwort kannst du dir doch selber beantworten, oder ???

Beschreite auf alle Fälle den Rechtsweg, und lass dir von ” denen da oben ” bloß keine Angst einjagen.
Wer so eine Reform wie diese auf den Weg bringt, muß auch mit Klagen rechnen.
Und bis das Verwaltungsgericht ein Urteil zu DEINEN GUNSTEN spricht, vergehen schon einige Jahre. Solange kannst du es dir recht bequem machen auf deinem
GL-Stuhl :-)
Wer nicht klagt, der nicht gewinnt !!

Eintrag von Reformbetroffener am 2.August 2009


Man kann nur hoffen, dass möglichst viele Beamte Klagen, damit die Ungerechtigkeiten dieser Reform ans Tageslicht kommen !

Unsere Meinung:
Die derzeitige Anwendung des Beamtenrechtes wird deutlich stärker von der Rechtsprechung als von der ursprünglichen Gesetzgebung dominiert.
Die bestehende, rechtlich enge Auslegung bei Beurteilungen, Beförderungen, Umsetzungen, Versetzungen, Ballungsraumzulagen und Umorganisationen um nur einige Beispiele zu nennen, hat sich durch sogenannte “negative” Rechtsprechung entwickelt.
Kolleginnen und Kollegen haben durch ihre Klagen ihre eigenen und die Möglichkeiten anderer Kolleginnen und Kollegen durch Rechtsprechung deutlich eingeengt.
Deshalb raten wir nur dann zu Klagen, wenn man auch von einer Erfolgsaussicht ausgehen kann.
Klagen, um zu verlieren, dass kann kein Ziel sein. Das bitten wir zu bedenken!

Eintrag von Reformopfer am 3.August 2009


Hallo zusammen,

am 30.06.2009 hat Josef Scheuring doch in diesem Forum eine Clearingstelle gefordert in der Mitglieder des Personalrates und des BMI über die Einhaltung der Dienstvereinbarung wachen.
Gibt es mittlerweile eine solche Clearingstelle oder etwas ähnliches ?
Gegen dir Dienstvereinbarung wurde durch die BPOLD Stuttgart ganz klar verstoßen.
Ich würde mich gerne mal beschweren. Kann mir vielleicht jemand helfen ?

Eintrag von Reformopfer am 3.August 2009


Lieber Kollege,
die Forderung ist nicht vom 30.06.2009 sondern von 2008. In der Folge wurden durch den bundespolizei - Hauptpersonalrat mit dem Bundesministerium des Innern regelmäßige Treffen vereinbart, bei denen Streitfragen bezüglich der Dienstvereinbarungen geklärt wurden. Du kannst den von Dir angesprochenen Sachverhalt jederzeit beim Bundespolizei - Hauptpersonalrat überprüfen lassen.
Anschrift:
Bundespolizei - Hauptpersonalrat
beim Bundesministerium des Innern
Alt Moabit 101 D
10559 Berlin.
Herzliche Grüße
Jupp Scheuring

Eintrag von Josef Scheuring am 3.August 2009


Hallo Josef,

danke für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Ich werde das Angebot annehmen und mich an die o.g. Adresse wenden.

Eintrag von Reformopfer am 4.August 2009


Guten Abend,

in der BPOLDIR PIR werden die Sozialpunkte u.a. wie folgt vergeben:
a)
6 Pkt. für alle im Haushalt lebenden Kinder
5 Pkt. für alle nicht im Haushalt lebende Kinder

b)
die in der DV angegebenen 5 bzw. 10 Pkt für Schwerbehinderungen werden vergeben, nach dem der Schwerbehindertenbeauftragte für jeden Antragsteller die Standortbindung ausnahmslos bescheinigt hat.

Frage:

1.) Woraus ergibt sich nun die „neue“ Berechnung der Punkte zu a).

2.) Zur b) möchte ich zuvor betonen, dass ich nicht gegen die Kollegen mit einer Schwerbehinderung wettern möchte!!!

Die DV sieht die Prüfung der Standortbindung im Bezug auf die daraus resultierende 5/10 Pkt.-Vergabe vor. Wenn diese für jeden positiv beschieden wird, heißt das, dass z.B. eine seit 2 Jahren zusammenlebendes und berufstätiges Paar, ohne Wohneigentum und Kinder mit je 50% Schwerbehinderung (mögl. Neurodermitis) mit 26 Pkt. ins Rennen geht.

In unserer BPOLI verläuft die Grenze wohl in dem breiten Feld von 5 Koll. mit je 21 Pkt, wobei wohl nicht jeder eine Planstelle bekommt. D.h. Frau, beide berufstätig, 2 Kinder und Wohneigentum.
Damit sind wir leider wohl führend in der Bundespolizei

Ist das eine sozialverträgliche Berechnung?

3.) Insbesondere die unter b) dargestellte Vorgehensweise zeigt, dass es keine hinreichende Transparenz in der BPOLDIR gibt. Es wurde zu keinem Zeitpunkt der Reform über diese Art und Weise der Prüfung der Standortbindung bei Schwerbehinderung informiert.
Das hat zur Folge, dass z. B. Koll. mit einem Mittelschweren Astmar bei einer Beantragung eines Schwerbehindertenausweises in der Anerkennung leicht mind. 30% erhalten würde. Daraus aus meiner Sicht eine Standortbindung zu konstruieren Fällt mir persönlich schwer um dann 5 Pkt. zu vergeben.
Für die Erweiterung meiner Fachkompetenz währe ich sehr dankbar!
Ergeben sich daraus vielleicht die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen, wenn der o.g. Fakt nicht bekannt gegeben wurde und man entsprechendes einreichen könnte und dieses womöglich darüber entscheiden würde, ob man bleibt oder doch sein haus verkaufen muss.

Vielen Dank für dieses Forum

Eintrag von Anonymous am 4.August 2009


@Anonymous

Die “Transparenz” in der gesamten Bundespolizei bezüglich der Reform insbesondere der Setzlisten lässt wirklich sehr zu wünschen übrig.
Vorab wurden mit den Mitarbeitern keine Gespräche seitens der Dienststellenleitung noch mit den Personalvertretungen geführt.
Plötzlich wurden die Setzlisten aus heiterem Himmel veröffentlicht und durch die Personalräte zugestimmt bzw. “durchgewunken”.
Wenn man selber nicht darauf stand ist man einfach “hinten herunter gefallen”.
Das finde ich total ungerecht. Man sollte dies im Nachgang nochmal überprüfen und vorher dir Auswahlkriterien transparent machen.
Gleiches Recht für alle !!!

Eintrag von Beamter am 5.August 2009


Die Vergabe der Punkte erfolgt überall anders.Z.B wurde in der Nachbardirektion die Schwerbehinderung eines Partners ohne Standortbindung anerkannt,also es reichte der Schwerbehindertenausweis aus.

Bei uns bekam der Beamte die volle Punktzahl (6) für sein Kind , obwohl es 25 Jahre ist,bei der Bundeswehr ist und studieren will.Es war nur entscheidend das er noch Kindergeld bezieht.
Und von solchen sind reichlich wo die Kinder 19-23 sind aber noch keine Ausbildung beendet oder gar angefangen haben.

Ein anderes Ding ist , wo beide bei unserer Firma sind.Jeder hat die volle Punktzahl bekommen.Also hat ein Partner 20 Pkt., hat der andere auch 20.

Eintrag von Anonymous am 6.August 2009


Stimmt es, dass der 2. Schritt “eingefroren” wurde?
Und wo kommen denn plötzlich die Stellen für Ostbahnhof, Kanzleramt und Bellevue her?

Mit freundlichen Grüßen

Eintrag von Unzufriedener am 6.August 2009


Nein, dass ist ein Gerücht…

Eintrag von Horst Esser am 7.August 2009


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich spreche hier in erster Linie die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der BPOLD Pirna an und möchte Euch ein Angebot unterbreiten.

Ich stelle hier meine dienstlichen und auch meine private Mailanschrift ein, sodass alle Fragen die sich konkret auf das Verfahren in Pirna beziehen von mir beantwortet werden können - die Fragen Probleme sind teilweise sehr auf den Einzelfall bezogen und können deshalb nur im Direktionsbereich gelöst werden (Bsp:siehe Eintrag von RoLe)

dienstlich: juergen.stark@polizei.bund.de
juergen.stark@bmi.bund.de

privat: