12. Juni 2008
Nach Gesprächen im Bundespolizei - Hauptpersonalrat und mit der Gewerkschaft der Polizei hat der Präsident des Bundespolizei - Präsidiums Potsdam, Matthias Seeger zugesagt, dass die vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten aus dem Haushalt 2008 noch im Juli 2008 ausbefördert werden. Das Bundespolizeipräsidium bereitet derzeit den dafür erforderlichen Kassenanschlag vor. Am 18.06.2008 findet dazu ein Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern des Bundespolizei - Hauptpersonalrats in Potsdam statt. Entgegen anderer Verlautbarungen soll bei der Aufstellung der Beförderungsrangfolgelisten jetzt doch die drittletzte Beurteilung aus Rechtsgründen mit eingearbeitet werden. “Wir werden weiter darauf drängen, dass die Möglichkeiten aus dem Haushalt 2008 in der Bundespolizei ausgeschöpft werden. Dabei ist uns auch wichtig, dass alle pragmatischen Möglichkeiten genutzt werden, um auch im Verwaltungsbereich Beförderungen zu realisieren”, so Josef Scheuring, Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei, in Berlin.(Bild)
Frage an den Verfasser des obigen Textes:
Nach welchem Modus soll bei der “Aufstellung der Beförderungsrangfolgelisten jetzt doch die drittletzte Beurteilung aus Rechtsgründen mit eingearbeitet werden”?
Eintrag von Chris am 12.Juni 2008
Hallo !!!
Verstehe ich das richtig ? ALN 2007; Regelbeurteilung 2006, 2004 und 2002 fließen in die Beförderungsrangliste mit ein ?
Vielleicht kann mir ja ein Gewerkschaftsmitglied sagen, ob meine Auslegung richtig ist.
Viele Grüsse
Bundesbakki
Eintrag von christian backes am 12.Juni 2008
Lieber Bundesbakki,
erklären müßten Dir das Verfahren eigentlich die, die ein solches Verfahren einfordern. Die Forderung kommt, mit Hinweisen auf die geltende Rechtsprechung aus dem BMI und dem Bundespolizeipräsidium Potsdam. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass zur Feststellung von Leistung, Eignung und Befähigung die letzten zwei Beurteilungen durchaus ausreichend sind. Im Ergebnis führt die Anwendung der drittletzten Beurteilung zu folgendem Verfahren:
Zuerst werden alle die zur Beförderung anstehenden KollegInnen nach ihrer ersten Beurteilungsnote (ALN 2007) abgeglichen. Wenn es mehr KollegInnen mit der gleichen Note als es Beförderungsmöglichkeiten gibt, dann wird auch die zweite Beurteilung (Regelbeurteilung 2006) abgeglichen. Wenn auch nach diesem Abgleich noch mehr KollegInnen anstehen, die in beiden Noten gleich sind, muss - nach der jetzt anstehenden Methode - die dritte Beurteilung (Regelbeurteilung 2004) ebenfalls im gleichen Verfahren abgeglichen werden. Erst dann kann auf die sogenannten Subsidärmerkmale (Dienstzeit in der Laufbahn und Dienstzeit im Statusamt etc.) zurückgegriffen werden. Nach unseren Überzeugung kann die dritte Beurteilung nur einbezogen werden, wenn alle zu vergleichenden KollegInnen auch eine solche Beurteilung besitzen.
Ich hoffe, dass diejenigen, die diese Forderung so jetzt aufstellen, dieses den betroffenen Kollegen auch jetzt endlich auch einmal erklären. Wenn unsere Kolleginnen und Kollegen ihre polizeilichen Entscheidungen so kompliziert konstruieren würden wie diejenigen, die für die Auszahlung der Besoldungserhöhung 2008 oder für die Beförderung in der Bundespolizei zuständig sind, würden an den Flughäfen und anderen Kontrollstellen die Reisenden vom Januar noch auf ihre Abfertigung warten.
Mit herzlichen Grüßen
Jupp Scheuring
Eintrag von Josef Scheuring am 12.Juni 2008
Gut gebrüllt Jupp, bitte schickt diese Damen oder Herren zum Aufbau einer zivilen Verwaltung in die Welt hinaus, dann richten sie hier keinen Schaden an.
Reiner Vonvielen
Eintrag von Reiner Vonvielen am 12.Juni 2008
Hallo Jupp,
aufgrund Deiner intensiven Bemühungen (einschließlich Deiner Kollegen) sowie durch den teilweise aufopfernden Einsatzes in der letzten Zeit bin ich wieder in die GdP eingetreten. Ihr von der GdP habt für uns Bundespolizisten wirklich viel in der letzten Zeit erreicht. Sicher ist noch eines zu tun. Dennoch ist dieser Einsatz zu würdigen und zu wertschätzen.
Die Tatsache 3 Beurteilungen miteinzubeziehen finde ich persönlich sogar OK. Denn warum soll bei gleichen Beurteilungsnoten immer der lebensältere Beamte befördert werden, während der jüngere Beamte jedoch beim Abgleich 2 weiterer Beurteilungen bessere Beurteilungsnoten besitzt. Also ist er auch auf längere Zeit auf Grund bestehender Beurteilungen meiner Ansicht nach besser.
Zur Verdeutlichung : z.B. ein 40 j. POM hat im einmal 2006 Note 8 und 2007 die Note 9. In den Jahren 2005 und 2004 jedoch 2 Mal die Note 6!
ein 30 j. POM besitzt 2006 die Note 8, im Jahre 2007 die 9, in den Jahren 2005 und 2004 jedoch 2 mal die Note 8!
Nach dem bisherigen Stand würde jedoch der 40. j. Beamte befördert werden. Nach neuem Abgleich der letzten 3 Beurteilungen jedoch der 30 J. Beamte. Und das finde ich sogar in diesem Falle fair.
Denn warum soll nur Dienstalter und Dienstjahre in einer Besoldungsgruppe bewertet werden Zählt nicht die Leistung auf Dauer gesehen, sowie Fertigkeiten, wie besondere Sprachkenntnisse, Dienst bei Spezialverbänden, mehrfache Belobigungen sowie ständiges Engagement gegenüber blossem Dienst-Verrichten???
Insofern sehe ich die Absicht unseres BMI und des Präsidiums als positiv an. Sicherlich steht Ihr als Gdp auch für die Beförderung lebensälterer Beamter ein. Dazu müsste aber das gesamte Laufbahnmodell und Beförderungssystem geändert werden und vielleicht Beförderungen ab einem bestimmten Alter eingeführt werden.
Vorab verbleibe ich mit freundlichem Gruss vom Airport Frankfurt
Eintrag von Urkundenfahnder am 12.Juni 2008
Was trotzdem noch immer die Frage aufwirft, auf welchen Stellen befördert werden soll …
Eintrag von Sündenbock am 12.Juni 2008
Liebe GDP! Die Äußerung von Urkundenfahnder,dass dies doch total danebene Prozedere mit diesen Beurteilungen und der Diskriminierung vieler Kollegen des mD in der BPOL, die einen wichtigen Beitrag für die innere Sicherheit leisten, darf und kann so nicht weitergehen.
Bitte bündelt eure Kräfte mit allen Gewerkschaften und setzt endlich eine “Faire” Beförderungsmöglichkeit für alle PVB insbesondere des mD durch. Einen sehr guten Vorschlag hat Urkundenfahnder bereits in seinen Ausführungen gemacht.
Es kann doch wirklich nicht sein, dass insbesondere an Schwerpunktdienststellen mit meist horrenden Lebenshaltungskosten und enormer Arbeitsbelastung jahrelang (10 und mehr) auf eine Beförderung nach A9 gewartet werden muss.
Ich bitte euch hier im Intresse aller mehr Druck auf das BMI auszuüben.
Eintrag von Baumeister am 12.Juni 2008
Hallo, können auch die befördert werden, die im Moment keinen Dienstposten mehr besitzen, da dieser im Zuge der Neuorganisation weggefallen ist und noch keÃn neuer vergeben wurde ?
Eintrag von Peter am 13.Juni 2008
Hallo Kollege Sündenbock,
aus meiner Sicht kann jeder nur auf seinem bisherigen Dienstposten befördert werden.
Eintrag von Guido Kuhn am 13.Juni 2008
Hallo, nun sollten die Kollegen/innen, welche in den Genuß einer Beförderung kommen sollten, auch zügig befördert werden. Eine hervorragende Arbeit seitens der GdP mal wieder. Großes Lob für Euren Einsatz, das hier nichts verloren geht.
Aber, könnte mir mal jemand plausibel erklären, warum die Beurteilungsrunde 2008 ausgesetzt werden soll ?
Eintrag von Holger Hüsten am 13.Juni 2008
Hallo Holger,
ich will ja in diesen Tagen nichts mehr ausschließen, aber von einer Aussetzung der Beurteilungsrunde 2008 ist mir und auch dem Bundespolizei - Hauptpersonalrat überhaupt nichts bekannt. Kannst Du mir bitte einmal mitteilen, ob es dafür irgendwo eine belastbare Information gibt. Herzliche Grüße und alles Gute
Jupp Scheuring
Eintrag von Josef Scheuring am 13.Juni 2008
Die BU Runde ausfallen zu lassen ist ja nun der größte Blödsinn im Rahmen dieser Reform. Was sich hier für Verwerfungen ergeben können- in Bezug auf Beförderungen 2008/2009, hat sicher keiner bedacht. Ein im Dezember 2007 beförderter Beamter behält so seine Note des ALN bei und wird ggf. in den Beförderungsrunden bis zur Erstellung einer neuen BU (in der er folgerichtig abgesenkt würde) nochmal befördert. Und das bloß weil in Stellenbesetzungsverfahren (nach dem 1.10.2008) die neue Note für die Besetzung ausschlaggebend sein soll? Das könnte auch mit Stichtagsregelungen sinnvoll umgangen werden(z.B. Stand 1.3.2008) Verwaltungsgerichtlicher Spielraum besteht so oder so. Bei den Kriterien für die Festlegung von Sozialpunkten wird ebenfalls von Stichtagen ausgegangen - also warum hier so kompliziert. Und das Argument, die Erstbeurteiler wären oft gewechselt trifft so auch nicht zu. Wer glaubt, im Oktober 2008 sitzt jeder Erstbeurteiler da wo er “hingehört” träumt doch wohl!
Daneben hat jeder Beamte das Recht, einmal im Jahr seine Leistung aktualisiert bescheinigt zu bekommen. Also wäre das mindeste, ein ALN auch für 2008 zu erstellen, der allerdings keine Auswirkung auf ein Stellenbesetzungsverfahren haben sollte(s.o.)
mfg
Ole
Eintrag von Ole am 13.Juni 2008
Hallo Jupp,
das Gerücht über den Ausfall der BU 2008 ist auch in unserer BPOLI gefallen… Zufall ? oder ist es mal wieder eine bewußte Verunsicherung der einzelnen MA.
Ich habe aber noch eine persönliche Nachfrage… ich habe im Jahr 2004 keine Regelbeurteilung bekommen.Wie wird meine Rangplatz dann ermittelt ? Wird dann z.B. die Regelbeurteilung von 2002 genommen oder der ALN von 2005 oder habe ich einfach nur Pech und muß es so hinnehmen wie es der Dienstherr so möchte …
Mit freundlichen Grüßen
Micha
Eintrag von Micha am 13.Juni 2008
Hallo Jupp, ichhabe dir eine E-Mail (dienstliche und BHPR) zgeschickt!
Gruß
Holger
Eintrag von Holger Hüsten am 13.Juni 2008
Ja, auch hier macht die Kunde der Beurteilunsaussetzung 2008 die Runde. Es soll nur ein Beitrag geschrieben werden. Ausserdem sei ein neues Beurteilungssystem angedacht. Angeschxxxx sind die Beamten, die auf eine Anhebung rechnen können. Das kann es wohl nicht sein. Und neue BU Systeme haben in der Vergangenheit nie etwas Positives gebracht. Ich hoffe, die Aussetzung geht so nicht durch, liebe GDP.
Eintrag von Jens H. am 14.Juni 2008
Hallo, ich habe, weil ich die Laufbahn gewechselt habe noch keine Beurteilung erhalten. Heißt das für mich, wenn die Beurteilung 2008 ausgesetzt wird, dass ich auch nicht befördert werden kann?
Gruß Thomas
Eintrag von Thomas am 15.Juni 2008
Hallo Thomas,
das Bundesministerium des Innern hat mit dem Bundespolizei - Hauptpersonalrat Beurteilungsrichtlinien verbindlich vereinbart. Diese Beurteilungsrichtlinien legen fest, dass im Jahr 2008 regelmäßig beurteilt wird. Das BMI hat diese Vereinbarung nicht aufgekündigt und auch keinen alternativen Beurteilungszeitraum dazu vorgeschlagen. Deshalb gilt das festgelegte Beurteilungsdatum 2008.
Herzliche Grüsse
Jupp Scheuring
Eintrag von Josef Scheuring am 15.Juni 2008
Habe 2006 keine Beurteilung wegen Laufbahnwechsel (Praxisaufstieg) bekommen, 2007 dann einen ALN. Vor 2006 war ich noch im mittleren Dienst. Welche Beurteilungen bzw. ALN werden berücksichtigt bzw. herangezogen?
Eintrag von Thomas am 15.Juni 2008
Das BPOLP hat beim BMI beantragt, den Regelbeurteilungstermin 01.10.2008 um
1 Jahr zu verschieben.
Eintrag von Holger Hüsten am 15.Juni 2008
@ Jupp
Eigentlch müsste es genau so kommen wie Du geschrieben hast. Aber auch ich habe (allerdings nur per Buschfunk) gehört, dass die Beurteilungsrunde 2008 ausfallen könnte. Und wundern tut mich bei unserem Verein (Insbesondere was das BMI bzw. das “tolle” neue Präsidium angeht.) gar nichts mehr.
Im Falle eines Falles zaubern die schon eine (wenn auch noch so abrstruse) Begründung aus dem Hut.
Eintrag von Sergant am 15.Juni 2008
Eine Frage:
Beförderungen in der Bundespolizei.
Ich bin ein junger, aufstrebender POM (42 Jahre).
Einige meiner Kollegen sind mittlerweile knapp 50 Jahre jung, ebenfalls POM.
Vor 10 Jahren hab ich immer über den “Obermeisterbauch” gelacht, dass ist mir mittlerweile vergangen.
Diese “Problemgruppe” hat in den meisten Fällen nicht irgendeine Verfehlung begangen, sondern er wurde zum sogenannten “Eckmann” die Gaud`sche Kurve macht`s möglich.
Da nicht davon auszugehen ist, dass über Nacht ein Wunder geschieht, würde mich mal interessieren ob dieses Problem in irgendeiner Form seitens der Gewerkschaft in Angriff genommen wird.
Nach meiner Meinung kann es nicht richtig sein, dass eine Gruppe von A8 nach A9/mZ, A10, teilweise A11 raufmaschiert sind, während ein ganzer Haufen auf dem POM sitzenbleibt und nicht weiterkommt.
Wäre ich jetzt einer der POK`s würde ich dies mit einem Schmunzeln lesen und denken: “Na ja recht hat der schon aber es ist halt nun mal so.”
Also GdP ich würde mich freuen zu diesem Thema mal was zu hören und ich glaube ich bin nicht der Einzige!
Danke im Voraus für eure Info.
Eintrag von martin borek am 15.Juni 2008
Gehe mittlerweile stark auf die 50 zu, habe keine goldenen Löffel geklaut und bin trotzdem immer noch POM. Endlich sollte ich mal mit einer 9 Beurteilt werden! Jetzt soll diese ausgesetzt werden. Wieder mal im ”Arsch” gekniffen. Das kann doch nicht wahr sein. Hört denn die Ungerechtigkeit niemals auf.Nur im geh.Dienst, da geht alles ein bisschen schneller.Wie recht du doch hast Borek!
Eintrag von Der Königsblaue am 16.Juni 2008
Ich glaube nicht, dass es eine Aufgabe der Gewerkschaft ist sich darum zu kümmern das alte POM befördert werden. Mit der richtigen Beurteilung oder dem ALN in den letzten Jahren hätte das schon lange klappen können!
Ich finde es traurig und auch beschämend hier in der Öffentlichkeit um Geschenke zu bitten. Warum setzt sich nicht ein alter POM mit seinem DGL zusammen, spricht und analysiert seinen beruflichen Werdegang.
Weil viele in den letzten Jahren kapituliert haben? Weil sie sich dem Alltagstrott hingeben?
Weil sie nicht den Mut haben zu verhandeln?
Weil sie sich von einem “zu meist” jungem DGL / Zugführer nichts sagen lassen?
“Liebe Gewerkschaft, macht weiter so wie bisher”
….und kümmert Euch nicht darum die DGL`s / Zugführer zu entmachten so dass alle alten PM`s und POM`s recht bald befördert werden können. Sie sind schließlich schon soooooo lange in Ihrem Statusamt….
PS:
Ich hoffe mich nicht für meine Meinung entschuldigen zu müssen.
Eintrag von mütze-glatze am 16.Juni 2008
Hallo Jupp
Eintrag von Martin,
Da ist ein grundlegendes Problem bei der Bundespolizei angesprochen worden. Was passiert mit den POM’in, die über oder um die 50 Lebensahre auf den Buckel haben sowie weit über 30 Dienstjahre und sich keiner dienstlichen Verfehlungen schuldig gemacht haben. Leider passt aber die Beurteilung nicht, um zum PHM befördert zu werden. Als GdP-Mitglied bitte ich um eine ehrliche Antwort.
Eintrag von Altbeamter Jack am 16.Juni 2008
Ich hoffe mich nicht für meine Meinung entschuldigen zu müssen.
Eintrag von mütze-glatze am 16.Juni 2008
…Nö, mußt Du nicht; trotzdem bin ich der Meinung, daß es sehr wohl Aufgabe der Gewerkschaft ist, sich um die Rechte auch der alten POM, PHM, PHK, kurz: der alten Säcke allgemein (bin selber einer, deshalb bitte nicht als Diskriminierung betrachten, sondern eher als “gefühlten Umgang” mit uns….) zu kümmern.
Wie Du richtig erkennst, müßte das Problem als solches eigentlich gar keines sein, wenn denn jeder Beurteiler etwas Augenmaß walten lassen würde…
Erstens aber hat nicht jeder selbst den Mut, um eine bessere Beurteilung zu “betteln”, und zweitens fehlt dem einen oder anderen “jungen, spritzigen” Erstbeurteiler schlicht die Einsicht in die Realität, daß ein Fünfzigjähriger, streng nach “ZDF” (= Zahlen, Daten Fakten) - Maßstäben, in der Regel nicht mehr mit einem 25-Jährigen konkurrieren kann, und dies weder physisch noch psychisch! (Er kann aber etwas anderes: mit seiner Erfahrung kann er dazu beitragen, daß der 23. junge spritzige Anführer innerhalb von 10 Jahren (Reformen und Personalfluktuation lassen grüßen!) nicht die gleichen Fehler macht, wie seine 22 Vorgänger….)
Ein klein wenig Solidarität mit denen, die auch in schwierigen Zeiten den Laden am Laufen gehalten haben, würde , denke ich, allen recht gut zu Gesicht stehen. (Und wer, wenn nicht die Gewerkschaft, ist denn sonst zum Einfordern dieser Solidarität prädestiniert?)
Wenn dies denn dazu führt, daß der eine oder andere “High Potential” (meine Fresse, welche Wortschöpfung!) erst mit 35 anstatt 32 PHMz bzw. EPHK wird, würde dies wohl auch nicht gegen die Menschenwürde verstoßen !
Ich wünsch´mir nur eines: so alt zu werden, daß ich noch erlebe, daß die jungen, spritzigen “Führungskräfte” selbst mal die 50 hinter sich lassen! - Dann hock`ich als Opa daneben und grins´mir eins…..!
Eintrag von Gerhard Medgenberg am 16.Juni 2008
All Eure intensivsten Diskussionen und Auslegungen innerhalb DIESES Beurteilungssystems werden nichts daran ändern, das DIESES im Kern und grundsätzlich realitätsfern (Noten von 7-9 sollten mit den ihr innewohnenden Definitionen mit gesundem Menschenverstand betrachtet schlicht die Ausnahme sein), ungerecht und überflüssig. Man kann nicht ständig schimpfen, daß die Äpfel faulig sind, wenn der ganze Baum krank ist - da hilft nur Baum fällen!
Mir als über 40jährigen Ossi-Einzeldienstler geht dieses Spiel seit geraumer Zeit am A… vorbei-und ich lebe seitdem ruhiger. Wer bitte wird eigentlich mit Fähigkeiten von 8 und 9 befördert? Was wollen diese Kollegen eigentlich noch in dieser Firma? Die freie Wirtschaft müßte sich doch um Euch reißen- von der besseren Bezahlung ganz zu schweigen. Oder sind diese Benotungen etwa unrealistisch??? Dann sind sie vielleicht schlicht dem Betrug, der Bevorteilung, dem Führungs- und Machtmißbrauch, der Unkenntnis der Beurteiler geschuldet??? Das ganze Konstrukt fördert doch nur Eigenbrötlerei, Grüppchenbildung und Schleimerei. Die Beurteiler können einem schon fast wieder leid tun - aber auch sie wehren sich nicht dagegen! Dem Dienstherren kann man nur gratulieren: Teile und Herrsche funktioniert in unserem Laden wunderbar, das ist aber auch das einzige!
Eintrag von tommi am 17.Juni 2008
Dieses kranke System gehört schlicht und weg abgeschafft!
Eintrag von Baumeister am 18.Juni 2008
Lieber Jupp!
Wie sieht es bei den jenigen aus die keinen Dienstposten mehr haben ?
Können die auch befördert werden oder haben die mal wieder Pech gehabt?
Eintrag von Emma am 18.Juni 2008
@Lieber Jupp!
Wie sieht es bei den jenigen aus die keinen Dienstposten mehr haben ?
Können die auch befördert werden oder haben die mal wieder Pech gehabt?
Eintrag von Emma am 18.Juni 2008
Diese Frage würde mich auch interessieren. Ich wurde, als ich in Elternzeit ging meines Dienstpostens enthoben und in den personellen Überhang gesteckt. Wenn man die Beförderungsrichtlinien liest, muss man aber einen Dienstposten haben, um an einer Beförderungmöglichkeit teilzunehmen.
Normalerweise dürfen Leuten in Elternzeit keine Nachteile entstehen! Wie verhält es sich nun? Danke für Antworten :-)
Eintrag von meisterkoch72 am 19.Juni 2008
@mütze-glatze
Ich bitte dich, für was solltest du dich denn entschuldigen?
-Du- kannstja nicht`s dafür!
Denn du bist ja nicht voller Vorurteile, liest sich ja ganz leicht aus deinem Erguß heraus.
Ich wünsche dir weiterhin viel Spaß und Erfolg in deiner Welt.
Eintrag von martin borek am 19.Juni 2008
Wird Anfang Juli befördert, oder am Ende des Monats?
Eintrag von traurig am 19.Juni 2008
Hallo Kollege Scheuring,
“Am 18.06.2008 findet dazu ein Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern des Bundespolizei - Hauptpersonalrats in Potsdam statt.”
Mit welchem Ergebnis?
Eintrag von Marc am 20.Juni 2008
Da bin ich mal gespannt, wie das von statten gehen soll. Ich habe vor zwei Jahren den Aufstieg in den gD beenden können und durfte (mal wieder) die Dienststelle wechseln. Neues Amt, neue Dienststelle… Hierbei war auch ein BPOLAMT-wechsel “erforderlich”. 2007 gab es ja einen ALN, der mir ber aus unerfindlichen Gründen nicht eröffnet wurde (Diszi etc. läuft gegen mich nicht). Mein Chef wurde aufgefordert (von eben jenem Amt), meinen ALN für den Zeitraum 2003 bis 2007 zu fertigen. Ich war zwar bis 2006 POM und somit in einer anderen Vergleichsgruppe als nun, mit einem silbernen Stern, aber das hat eben jenes Amt nicht davon abgehalten, von der Weisung an meinem Chef festzuhalten. Nach dem obligatorischen Gespräch, in dem ich auch die Gesamtnote erläutert bekam, wurde meinem Chef seitens des Amtes angewiesen, meinen ALN zu fertigen, ihn aber letztendlich nicht zu eröffnen. Mehrmalige (auch schriftliche) Fragen hierzu an das Amt wurden nicht beantwortet. Die Personalvertretung, die ich alsdann bemühte, sagte mir, dass der ALN dem Amt vorliegen würde (für den Zeitraum 2003 - 2007!) und er damit Gültigkeit habe. Wie gesagt, offiziell eröffnet wurde er mir nicht… Also stehe ich in der Rangfolgeliste mit nur einer Note da. Und die stammt aus 2003, als es damals anlässlich des Aufstieges in den gD eine Anlassbeurteilung für mich gab, bzw. der reguläre ALN aus 2003 als letzter Beitrag dieser Art in meine Personalakte eingeflossen ist. Nun stehe ich also da, weiß gar nicht ws mit mir nun ist und sehe zu, wie andere Kollegen / Kolleginnen mit einer gleichen Note aus dem ALN 2007 mittlerweile zum POK anvanciert sind. Nicht dass ich da besonders heiß darauf bin, da zwei Jahre nach Lehrgang eine Beförderung zum POK meines erachtens zu früh ist (auch wenn man als Aufsteiger mehr Dienstjahre verbuchen kann und keine Probezeit mehr durchläuft), dennoch fühle ich mich ein wenig veräppelt.
Unsere Firma “Bundespolizei” kommt manchmal schon auf abstruse Gedanken. In nicht allzulanger Zeit werde ich von einer Universität einen Masterabschluss erwerben, der so auch an der Hochschule der Polizei erworben wird. Dennoch sagt man mir bei unserem Verein auf den Kopf zu, dass es der Bunespolizei egal ist, wenn ich diesen Masterabschluss in der Tasche habe, auch wenn ich anschließend darauf promovieren sollte. Die Studienkollegen aus dem Bereich der Landes- und Kommunalverwaltung werden mit Erwerb des Masters einen Dienstposten A13 beziehen (die Bildungsvorassetzung wurde ja nachgewiesen). Ich bin bis dahin ohne mit einer Beurteilungsnote ausgestattet zu sein halt PK, eventuell in ein paar Jahren dann der “Herr PK Dr. rer. pol. Schießmichtot”. Ist ja auch eine Aussicht. Vielleicht hat dann einer meiner Lehrgangskameraden als PHK A12 dann Mitleid mit mir und versetzt mich in der Reform 4 dann nur noch 500 statt 700 Kiometer… Aber das ist alles wieder eine andere Geschichte. Prost!
Eintrag von Magister am 4.Juli 2008
So, die Beförderungen sind durch. Unser Direktionsleiter hat jedoch beschlossen, die Beförderungen wieder in den Beförderungstopf zurückzugeben. Danke, Herr Modzynski! Damit haben wir gegenüber den Kollegen aus den anderen Direktionen während der tollen Reform bessere Bewerbungschancen!
Eintrag von Peter am 25.Juli 2008
Es geht voran! Vorwärts immer, rückwärts nimmer! Hatten wir glaube ich schon einmal…
Eintrag von Sascha am 18.August 2008
Soweit ich das sehe, sind die derzeitigen Anforderungen bei der Beurteilung, wer zur Beförderung anstehen soll, rechtswidrig. Bei der Abwägung sind nämlich nur zwei Beurteilungen heranzuziehen und nicht drei.
Eintrag von POM Fritz am 26.August 2008
Es gibt keine regulären Beförderungen mehr. Leute, wacht auf!!! Auch eine -9- reicht nicht mehr zum PHM!!!
Man bekommt eine -9-, wird nicht befördert, weil man in der Rangliste “nur” auf Platz -50- steht und wird dann, ohne Begründung um mindestens eine Note herabgesetzt (angeblich von der BPOLD Berlin angeordnet???). !!!-eine -8- reicht heute nicht mehr zum PHM!!!!!
Man fällt hinten runter und geht als POM in Pension.
Danke meine Liebe Personalvertretung.
Eintrag von Mido am 31.Oktober 2008