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12. August 2008

GdP: Keine Änderung der Dienstvereinbarung wegen MKÜ Hannover

Die Dienstvereinbarung zur personellen Umsetzung der Neuorganisation der Bundespolizei wird bezüglich der Ausschreibung der Dienstposten für die MKÜ Hannover nicht geändert. Alle eingegangenen Bewerbungen für die MKÜ Hannover müssen ausgewertet und in einem transparenten Besetzungsverfahren miteinander abgeglichen werden. Soweit noch Bewerbungen wegen des - kurz vor Ausschreibungsende - verfügten Bewerbungsstopps ausstehen, sind sie in das Verfahren einzubeziehen.

Bei der Bewerberauswahl sind die Verfahrensgrundsätze des Punktes II.1. der Dienstvereinbarung zu berücksichtigen. Danach haben Bewerber, die eine Anschlußverwendung benötigen, Priorität. Das hat der Bundespolizei-Hauptpersonalrat in seiner Sitzung vom 11.-14. August 2008 einstimmig beschlossen.

“Änderungen der Dienstvereinbarungen müssen sich auf das absolut notwendige Maß beschränken und dort, wo sie gegebenenfalls notwendig sind, in offener Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei durchgeführt werden.  Der Prozess der personellen Umsetzung der Neuorganisation leidet ohnehin ganz erheblich an nicht vorhandener Führung und Verantwortung. Jede Veränderung der bekannt gemachten Rahmenbedingungen erhöht die Verunsicherung der Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei weiter”, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei in Berlin. 

Einträge:

Tach,

aha aha, keine Veränderung der DV? Bin ja gespannt wie das mit dem transparenten Besetzungsverfahren laufen soll? Ich denke doch nicht so transparent wie diese ganze “Superreform” oder etwa doch? Wir dürfen gespannt sein.

Eintrag von Der Kommentator am 12.August 2008


Moin,
die einzig richtige Entscheidung !!!

und tschüß

Eintrag von rollo am 12.August 2008


In der Tat die einzig richtige Entscheidung!Bleibt nur eine Frage: “Wie konnte es auf der Grundlage der heeren Zielvorstellungen der Dienstvereinbarung dazu kommen?” oder besser “Sollte es auf der Grundlage der heeren Zielvorstellungen der Dienstvereinbarung gar dazu kommen?”. Sei es wie es sei, wieder ein negativer Baustein dieser Reform! Wann tritt man endlich auf die Bremse und vollzieht eine Reform, die der klassischen Definition dieses Begriffes “Verbesserung des Bestehenden” folgt???

Eintrag von Sir Toby am 12.August 2008


Warum sollte die DV auch geändert werden? Die GF-Kollegen sind doch extra benannt worden….! Bitte setzen!

Eintrag von Präsident am 12.August 2008


Richtig so. Jeder andere Weg wäre unverständlich.

Richtig entschieden.

Eintrag von traurig am 12.August 2008


Bitte nicht vergessen es gibt auch noch andere Kollegen die eine Anschlussverwendung brauchen!!!!! Siehe Alt Amt H etc.

Eintrag von Amtsschimmel am 12.August 2008


hauptsache das auswahlverfahren läuft fair ab das kollegen wo der dienstposten(wawe) komplett weggefallen ist bevorzugt behandelt werden.so wie es in der dienstvereinbarung steht. damit leute wie ich die seit vielen jahren in besitz eines 7/9 dienstpostens sind und noch POM sind nicht im 2.schritt der reform auf einem 7/8 dienstposten zwangsgesetzt werden.diesen kollegen würde man damit jegliche perspektiven und motivation nehmen.

Eintrag von schauen wir mal am 12.August 2008


Moin,

revidiere die Aussage oben.

Eintrag von Der Kommentator am 14.August 2008


Diese Art der Prioritätenreglung kann aber auch dazu führen, dass junge Kollegen Stellen der MKÜ in der Direktion auf lange Sicht blockieren. Kollegen mittlerer oder älterer Jahrgänge versauern in den Verbänden oder bekommen auf einmal eine Anschlussverwendung in München oder Frankfurt, weil keine Stellen in der Direktion vorhanden sind.
Bei allem Verständnis für die jungen Kollegen ohne Anschlussverwendung meine ich, dass man solche Dinge auch berücksichtigen sollte.

Eintrag von ältere Verbandskraft am 23.August 2008


Also recht kann man es eh net allen machen!!!!Aber GF sollte ne chance bekommen.Nur weil jemand entschieden hat der scheinbar null Ahnung hat, das man Gifhorn nicht mehr braucht nach 3 Jahren, sollen wir drunter leiden? Mit den jungen Beamten gebe ich dem Kommentar von “ältere Verbandskraft” recht! Aber das Alter in der MKÜ darf wiederum nicht so hoch sein.Denn es werden Verbandsaufgaben wahrgenommen.

Eintrag von hundefitnesss am 28.August 2008


Tach,

das wir alle der Spielball der Politiker sind ist uns ja allen klar, aber jeder der schon mal in einer solchen Situation sich befand hat nach den rettenden Strohhalm gesucht oder gegriffen und man darf ja auch mal berücksichtigen das die E.-Hu. Gifhorn erst neu geschaffen wurde und eine Auswahl getroffen wurde (…) desweiteren sollte man einfach mal fair bleiben und mal bedenken das eine MKÜ keine Stelle für Pensionsgänger ist !!! Warum nicht JUNG besetzen ??? und warum nicht die Gifhorner dort hin ??? die haben sich ja auch bewährt (…) Danke

Eintrag von laufende Nummer am 28.August 2008


Tach,

das wir alle der Spielball der Politiker sind ist uns ja allen klar, aber jeder der schon mal in einer solchen Situation sich befand hat nach den rettenden Strohhalm gesucht oder gegriffen und man darf ja auch mal berücksichtigen das die E.-Hu. Gifhorn erst neu geschaffen wurde und eine Auswahl getroffen wurde (…) desweiteren sollte man einfach mal fair bleiben und mal bedenken das eine MKÜ keine Stelle für Pensionsgänger ist !!! Warum nicht JUNG besetzen ??? und warum nicht die Gifhorner dort hin ??? die haben sich ja auch bewährt (…) Danke

Moin,

ganz einfach, andere “junge” Kräfte (ab wann ist man jung oder ab wann ist man alt?) haben auch das Bedürfins “nach Hause” zu kommen und haben sich auch bewährt (was bedeutet denn bewährt? Nur weil sie Verbandsaufgaben wahrnehmen?) So einfach ist das.

Eintrag von Der Kommentator am 29.August 2008


Kommentar zu Eintrag von laufende Nummer

Lieber Kollege,
ich habe lediglich auf einen Mißstand aus meiner Sicht
hingewiesen, bin noch lange kein Pensionsgänger und wollte
beim besten Willen nicht Euren Einsatzwert in Frage stellen, da sich unsere Einheiten im Einsatz schon mehrmals getroffen und gut zusammengearbeitet haben.
Aufgrund von Fehlern, die in der Entscheidungsebene gemacht
werden, brauchen wir doch jetzt nicht persönlich werden.

Eintrag von ältere Verbandskraft am 29.August 2008


Das entscheidende an der Geschichte ist doch, dass jetzt die DV mit Füßen getreten wird , da die in der DV genannte Anschlussverwendung erst in Betracht gezogen wird, wenn gleiche Eigung, Leistung und Befähigung vorliegt. Das wird bei Masse der PM oder POM der GF-Ehu wohl kaum der Fall sein, da sie vor drei Jahren bei der Aufstellung der Hundertschaft ja gerade danach ausgewählt wurden, dass sie ein Höchstalter nicht überschreiten. Man lockt also junge PVB nach GF um sie dann schon drei Jahre nach Aufstellung der HU in die Weltgeschichte zu verschicken. Die älteren PVB die sich auf Grund der Interessensabfrage nach GF gemeldet haben haben Planstellen freigemacht, damit das BPOL Nord ihre “Überhänge” abbauen kann. Viele hätten ihre Planstelle in ihrer alten Dst. sicherlich nicht aufgegeben, wenn sie gewußt hätten, dass sie nun nicht zu dieser alten Dst. zurück können.
Ich finde es ungeheuerlich , wenn Martin als Vertreter des HPR bei der Dienstversammlung allen wütenden Kollegen den Wind aus den Segeln nimmt, in dem er mitteilt, dass die DV so gilt (anschlussverwendung vor Eignung) und dann im Intranet genau das Gegenteil veröffentlicht wird. Die MA fühlen sich vereiert und sollen trotzdem drei von vier Wochenenden sich durch die Republik schippern lassen.
Dazu muss man sich dann noch von der BPOLD BP anhören, dass es so einfach ist uns einzusetzen, da wir so schön zentral an den Brennpunkten dieser Republik liegen.

Danke liebe Organistaion , Danke lieber HPR, danke liebe Reformkommission

Eintrag von Andreas am 4.September 2008


Dem ist leider nichts hinzuzufügen. Man wird verraten, verkauft, veräppelt. Eine Schande…

Eintrag von Da Woop am 5.September 2008


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