Keine Nachzahlung erhöhten Familienzuschlags ohne zeitnahe Geltendmachung
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 13.11.2008 entschieden, dass die erhöhten
Kinderzuschläge nur bei zeitnaher Geltendmachung zu zahlen sind. Das ist ein erhebliches Problem, dass die Geltendmachung alimentationsrechtlicher Ansprüche insgesamt betreffen könnte und die Beamtinnen und Beamten in eine ausgesprochen ungünstige Position bringt:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 13.11.08 zwei Verfahren entschieden, in denen Beamte von ihrem Dienstherrn ĂĽber das Gesetz hinausgehende Besoldungsleistungen fĂĽr ihre dritten oder weiteren Kinder gefordert haben. (weiterlesen…)
