19. Februar 2009
“Die Personalentwicklung in der Bundespolizei muß jetzt grundsätzlich neu geordnet werden. Jedes weitere Zuwarten wird unweigerlich zu einer Verschärfung der personalwirtschaftlichen Probleme und zu unnötigen Belastungen für die Beschäftigten der Bundespolizei führen”. Das stellte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, Josef Scheuring in Berlin fest.
Die Bundespolizei muß ihren Personalbedarf zukünftig vorrangig in den Ballungsräumen und erkennbaren Einsatzschwerpunkten der Bundespolizei werben. Wie ein Modellversuch im Raum Frankfurt/Main zeigt, ist das auch unter Berücksichtigung der sich verändernden Demographie weiter möglich. Die geworbenen Kolleginnen und Kollegen müssen in den dafür zuständigen Direktionen direkt eingestellt und nach der Ausbildung in den Ausbildungseinrichtungen der Bundespolizei in diese Einsatzräume zurückkehren. Der Personalbedarf für die Bundesbereitschaftspolizei muß direkt bei der Direktion Bereitschaftspolizei mit Festlegung der Ausbildungsabteilung eingestellt werden. Der Personaltransfer zwischen der Bundesbereitschaftspolizei und den anderen Bundespolizeidienststellen darf nur auf freiwilliger Basis und durch personalwirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten erfolgen. Dienstalter und sogenannte Stehzeiten allein dürfen in keinem Bereich mehr Grundlage für Personalmaßnahmen sein.
Zukünftig und nach Abschluss der personellen Umsetzung der Neuorganisation müssen zu festzulegenden Ausschreibungszeitpunkten alle freien Dienstposten der Bundespolizei für alle möglichen Bewerber ausgeschrieben werden. Ballungsräume dürfen nicht weiter “Einbahnstraßen” für Bundespolizisten sein. Der personalwirtschaftliche Austausch mit anderen Bundesbehörden und den Polizeien der Länder muß insgesamt verbessert werden.
“Die derzeit praktizierte, zentrale Einstellung ist nichts anderes als organisierte Unverantwortlichkeit, ausschließlich zu Lasten der beteiligten Kolleginnen und Kollegen. Die Bundespolizei fordert schon vom Grunde her hohe Mobilität und Einsatzbreitschaft im In - und Ausland. Gerade deshalb müssen weitere und vollkommen unnötige Personalentwicklungen zu Lasten der BundespolizistInnen vermieden werden. Wir haben dazu bereits auch ein Gespräch mit dem neuen Vizepräsidenten der Bundespolizei, Ralf Göbel geführt. Dieses Gespräch war ermutigend.
Die Bundespolizei braucht jetzt in diesem Bereich schnelle Entscheidungen. Die Entscheidung des Bundespolizeipräsidenten Matthias Seeger, Kolleginnen und Kollegen nach ihrer Ausbildung auf Antrag direkt nach Frankfurt/Main, München und Stuttgart zu versetzen, ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung, für die wir dem obersten Bundespolizisten Anerkennung zollen” so Scheuring.
“Der personalwirtschaftliche Austausch mit anderen Bundesbehörden und den Polizeien der Länder muß insgesamt verbessert werden.”
Meiner Meinung nach sollte vielleicht die Möglichkeit des Austausches mit anderen Bundesbehörden zunächst überhaupt mal möglich sein bevor da von einer Verbesserung geredet werden kann. Was den Austausch vom Bund zur Landespolizei angeht, kann hier nur der Austausch mit Tauschpartner gemeint sein. Da muss man sich auf Seiten der Bundespolizei auch eingestehen, dass es wohl kaum zu einem Austausch, eins zu eins, kommen wird. Bei den Kollegen der Länder herrscht überwiegend kein Interesse an der “organisierten Unverantwortlichkeit” in der Bundespolizei. Aus diesem Grund sollte die Möglichkeit zunächst geschaffen werden von der Bundespolizei zur Landespolizei zu wechseln. Die Landesbehörden sind in Teilen bereit Personal zu übernehmen. In vielen Bereichen leider nur gehobenen Dienst, weil das Land keinen mD mehr einstellt. Das Problem liegt in der Verweigerungshaltung unserer eigenen Behörde selbst. Im Buschfunk der BPOL ist auch bekannt, dass Gesuche dieser Art in fast allen Instanzen genehmigt wurden und lediglich der Abteilungsleiter persönlich die Anfrage abgebügelt hat.
Umdenken ist erforderlich. Die GdP ist unbeirrbar auf dem richtigen Kurs. Weiter Fahrt aufnehmen Kollegen!
Eintrag von nicht aufgeben am 19.Februar 2009
Manchmal begreife ich nicht, dass es für so logische und selbstverständliche Entscheidungen die Gewerkschaft überhaupt braucht.
Aber das hier ist wieder einmal ein Paradebeispiel.
Deshalb: WEITER SO! Auch auf den anderen Baustellen.
Ich kann mir gar nicht mehr vorstellen, was für ein totales Chaos ohne “Fachaufsicht” der GdP herrschen würde.
Allein wenn man nur die Zeit seit Beginn der Neuorganisation betrachtet, könnt’ es einem schlecht werden.
Dank an die GdP!
Eintrag von captain future am 19.Februar 2009
Aus vielen Gespächen und Telefonaten weiss ich zu berichten, dass ein Wechsel vom Bund zum Land durchaus möglich ist. Tauschpartner gibt es genügend. Manchmal sogar ohne Voraussetzung der Ämtergleichheit gD/gD oder mD/mD. Nur will uns unsere Behörde gar nicht weg lassen, weil wir dann irgendwann keine Leute mehr auf der Straße haben. Und es ist, ehrlich gesagt, auch einem Kollegen der Lapo nicht unbedingt zuzumuten, gerade jetzt im Zeitalter der grossen Umorganisation (welch schönes Wort für eine fatale Personalpolitik) in eine Behörde zu wechseln, dessen höchste Führungskräfte nur an Zahlen denken und nicht an den einzelnen Menschen. Denn mehr als Zahlen sind wir doch in den letzten Jahren nicht mehr.
Eintrag von Jens H. am 19.Februar 2009
mal ehrlich - gut gedacht aber kalter kaffee. erinnert euch an 1993, da wurden im bereich ostgrenze ca. 300 kolleginnen/ kollegen rekrutiert - eben für die ostgrenze. weil aber west ein stück vom kuchen wollte mußten die armen anwärter in bonn und heimerzheim ihre ausbildung absolvieren - danach bestand das präs. west auf 3 bis 5 standjahre im objektschutz. ich weiss nicht, ob je ein kollegin/ kollege überhaubt dahin gekommen ist, wo sie rektutiert wurde. also, die überlegungen gibt’s schon ewig, genauso wie der bedarf und die werbung durch die damaligen ämter übernommen werden sollten - es wird nur daran scheitern, dass irgendwann potsdam merkt, dass die keiner braucht - und das geht ja nun mal garnicht!
Eintrag von ete am 20.Februar 2009
“Die Entscheidung des Bundespolizeipräsidenten Matthias Seeger, Kolleginnen und Kollegen nach ihrer Ausbildung auf Antrag direkt nach Frankfurt/Main, München und Stuttgart zu versetzen, ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung für die wir dem obersten Bundespolizisten Anerkennung zollen”
Man würde dem obersten Bundespolizisten, der vor einiger Zeit noch Präsident des BPOLP West war, mehr “Anerkennung zollen”, wenn er öfters zu seinem gegebenen Wort stehen würde.
Denn als er noch im Präsidium West den Chefsessel inne hatte, hätte er ja schon mal mit vernünftiger, menschenfreundlicher Personalpolitik anfangen können. Er hatte Jahre Zeit dazu.
Es ist doch kaum zu fassen wenn jetzt seitens des Präsidiums oder im BMI Krokodilstränen fließen.
Da wurden Jahrelang Familien kreuz und quer durch die Republik gescheucht. Häuser wurden, zum Teil zweimal mit Verlust verkauft, Väter und Mütter wurden zu Berufsnomaden, die hunderte vom Kilometern von ihrer “Heimat” in die Ballungsräume und sonst wohin versetzt wurden.
Zur Zeit schickt man, wie jeder weiß, die Kollegen von der Ostgrenze durch die Republik auf Abordungsbasis und verursacht Kosten durch Trennungsgelder etc.
Die Kollegen haben ja bereits an anderer Stelle in diesem Forum zum Teil sehr beeindruckend geschrieben wie mit ihnen umgesprungen wird.
Beamte die sich, nachdem der “interne Dienstweg” erschöpft war, Hilfe bei ihren politischen Vertretern in Berlin erhofft hatten, wurden entsprechend lapidar und arrogant abgespeist.
@ Jens: Du hast Recht- Wir sind zu Nummern und Zahlen degradiert, die sich in verfälschten Statistiken wiederfinden.
Ist ja schön, wenn ein ehemaliger CDU Politiker(http://www.bundestag.de/mdb/bio/G/goebera0.html), der jetzt Seegers Vize ist, das Leitbild entdecken durfte.
Wenn dieses Leitbild ( Da ist von gegenseitigem Vetrauen und sinnvollem Personaleinsatz die Rede)
nun für alle Beschäftigten Gültigkeit haben soll und nicht nur für einen elitären Kreis, dann sind wir ja auf dem richtigen Weg. Allerdings: mir fehlt nach jahrelanger Verlogenheit
und Ignoranz der Wille zum Glauben, daß sich in nächster Zeit etwas zum Besseren verändern würde.
Bis dahin pendel ich als ein über 40 Jähriger Familienvater weiter meine 300 Km durch die Republik und warte darauf, daß Jupp Scheuring und seine Mitstreiter endlich die Ignoranten im Präsidium und im BMI mental erreichen werden.
Eintrag von bundesheini am 20.Februar 2009
Ich kann mich erinnern, daß es in der Bundespolizei einmal ein Personalentwicklungskonzept gab. Galt selbstverständlich nicht für den Verwaltungsbereich.
Einen Personaltransfer zwischen Bundesbehörden hat es im Verwaltungsbereich auch schon gegeben: als das BAFl 1996 und die Bundesvermögensämter 2001 ihr Personal nicht mehr haben wollten, kamen diese Leute zum BGS. Hoch dortierte Leute nahmen den Einheimischen die Beförderungsmöglichkeiten weg.
Als ich aus diesem Grunde vom BGS weg wollte, wurde ich wegen eines “hohen Fehls an qualifizierten Beamten des gehobenen Verwaltungsdienstes” nicht versetzt werden. Dieses Personalfehl konnte bei uns im Zeitraum der BGS-Reform II bis zur BPOL-Reform III vom ersten bis zum letzten Tag nicht behoben werden!
Früher war es so, daß man aus dem Telefonverzeichnis oder der Gerüchteküche erfuhr, daß ein Dienstposten besetzt wurde, den man auch gerne gemacht hätte. Bei dieser Reform gab es Stellenausschreibungen und es war das erste Mal seit zehn Jahren, daß ich über meine künftige Tätigkeit und Dienstort überhaupt mitreden durfte.
Eintrag von Sachbearbeiter am 20.Februar 2009
Ich bin vom Land Berlin und weiß aus vielen Gesprächen mit meinen Kollegen, dass schon neidisch auf die BPol geguckt wird! Aber nur auf die fiskalischen Dinge, wie freie Heilfürsorge, Erhöhung des Sockelbetrages usw.! Aber sobald die Kollegen mal hinter die Kulissen der BPol schauen sinkt das Interesse an einem möglichen Wechsel gegen Null!!!
Eintrag von Goethe am 20.Februar 2009
Gibt es auch endlich ein Personalentwicklunsgkonzept
für den TB und Veraltungsbereich ?
Was ist mit Beförderungen für diesen in der Bundespolizei
offensichtlich “exotischen Bereich” ?
Eintrag von Konstanze Fette am 20.Februar 2009
Bericht v. 10.12.08
Aufstiegsverfahren VAV vereinfachen und beschleunigen
Hallo Kollege Scheuring,
gibt es schon irgendwelche Ergebnisse ob das Aufstiegsverfahren (PHM ab 40J.)verkürzt oder vereinfacht wird???
Eintrag von haseH am 20.Februar 2009
Mein Vorschlag: Flughäfen und die Bundesbereitschaftspolizei bleiben unter Verantwortung des Bundes; der Rest kann von den Ländern übernommen werden - auf freiwilliger Basis.
Eintrag von anonymus am 20.Februar 2009
“… Die Entscheidung des Bundespolizeipräsidenten Matthias Seeger, Kolleginnen und Kollegen nach ihrer Ausbildung auf Antrag direkt nach Frankfurt/Main, München und Stuttgart zu versetzen, ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung, für die wir dem obersten Bundespolizisten Anerkennung zollen”
In wie weit verringert sich denn konkret die Größe der Abordnungskontingente für diese Dienststellen??? Denn diese wurden trotzdem nochmal erhöht. In Vielen Bereichen im Osten sind schon jetzt weniger Kollegen, als es nach der Neuorganisation sein sollen - bis zu -30% vom n e u e n ODP!!!!!!!!!!!!!!
Aber HURRA, es sind ja 1000 Beamte mehr auf der Strasse, ich dachte bei den Flughäfen gäbe es Rollbahnen …
FRUST und Resignation werden langsam besorgniserregend!!!
Eintrag von UllaM am 21.Februar 2009
Hallo Leute,
viele Dienststellen in den ganz im Westen gelegen Direktionen haben nach einem dezenten Hinweis aus dem BMI zu einer regelrechetn Statsitik(Aufgriffs-)jagd angesetzt. Da werden jetzt Einsatzkräfte der Verbände ohne Ende angefordert. Tagebuchnummern müssen nachgewiesen werden!!!!
Eintrag von seba.heinz am 23.Februar 2009
Find ich ja Klasse mit dem “Hinweis” aus dem BMI. Soll den Dienststellen tief im Osten das Wasser noch mehr abgegraben werden? Ich dachte die Abordnungen sollen die Verbände entlasten. Naja man soll ja auch in dieser Firma nicht denken.
Glück Auf!
Eintrag von Vergessener am 23.Februar 2009
@seba.heinz: “….Da werden jetzt Einsatzkräfte der Verbände ohne Ende angefordert. Tagebuchnummern müssen nachgewiesen werden!!!”
Und das hat schon in den anderen Reformen niemand wissen wollen bzw. ausgesprochen. Erzielte qualifizierte Tgb-Nr. sichern den Bestand einer Dienststelle. Und an der Anzahl der Tgb-Nr. wird dann anschließend der Personalbedarf errechnet. Aber auch das hat zur jetzigen Reform nicht immer gepasst.
Und wieder haben wir hier einen sehr guten Vergleich: Es zählen nur noch Nummern.
Eintrag von Jens H. am 23.Februar 2009
Die Mär von den Tagebuchnummern und den Dienstposzen wollte man uns (Dir. Pirna) auch mal weismachen, anschließend wurde rein nach Fläche entschieden
ich sage nur Zitronenfalter……
Glück Auf
Eintrag von zum Glück m.D. am 24.Februar 2009
Lieber Josef Scheuring!
Die Entscheidung von Präs Seeger, Direktversetzungen zu Schwerpunktdienststellen zuzulassen, ist vom Grundsatz her richtig, aber leider nicht das, was man Personalentwicklung, oder gar ein Konzept nennt!
Denn: durch diese Entscheidung laufen den Verbänden die Leute davon. Es fehlt nämlich die zweite Entscheidung: Einstellung von Nachwuchskräften für die Bundesbereitschaftspolizei unmittelbar aus dem regionalen Umfeld der Verbandsstandorte. Nur so ist doch eine gewisse Standortbindung der jungen PVB zu erreichen. Bisher wurden beispielsweise Leute im Ballungsraum Rhein/Ruhr rekrutiert und in Bad Bergzabern ausgebildet; dass die natürlich nicht im Pfälzer Wald bleiben wollten, liegt auf der Hand…
Und mit den “Schwerpunktdienststellen” ist das so eine Sache. Wer entscheidet, welche Dienststelle eine Schwerpunktdienststelle ist? Und nach welchen Kriterien wir das entschieden? Klar, es werden “Zahlen” zugrunde gelegt. Aber letzten Endes sind solche Zahlen und Daten nur belastbar, wenn sie neutral, also überall nach gleichen Massstäben bemessen und ausgewertet werden. Und mit Verlaub: da habe ich so meine Zweifel.Denn, wer kennt denn schon die Kennzahlen? Da herrscht noch große Verwirrung und recht wenig Transparenz.
Ein einheitliches Personalentwicklungskonzept vermag ich beim besten Willen immer noch nicht zu erkennen (und heute spare ich mir mal den Hinweis auf die Verwaltungsmitarbeiter…).
Eintrag von Jürgen P. Rubeck am 24.Februar 2009
Ein Umdenken in der Personalpolitik ist dringend erforderlich! Ich sehe in den Verhandlungen mit dem Vizepräsidenten einen guten Start.
Auf dem Wege der verantwortungsvollen und vorausschauenden Personalplanung könnte man den “Dauerzustand Reform” möglicherweise in den Griff bekommen, zumindest den Umfang abschwächen. Lieder ist dieses Seitens der Politik und Führung der Bundespolizei in der Vergangenheit vernachlässigt worden.
Ich glaube für viele sprechen zu können wenn ich sage, dass wir satt von den Reformen und Reorganisationen sind, von der ständigen Sorge um den eigenen Verbleib in einer Dienststelle oder einem Dienstort.
Verlässlich planen kann bei der Bundespolizei nur derjenige, der sich auf einer Schwerpunktdienststelle in den Ballungszentren befindet (Flughäfen).
Alle anderen leben und arbeiten in einer ständigen Sorge. Jederzeit könnte der “Schlapphut” geworfen werden. Dann erklärt man seine Sozialpunkte und die Schwächsten erlangen nach Monaten des Bangens böse Gewissheit.
Von heute auf morgen werden Reformen aus dem Nichts heraus beschlossen und dem Mitarbeiter aus Richtung Berlin als unabdingbar und beschlossene Sache verkauft.
Die Unruhe und Unsicherheit die von dieser Personalpolitik ausgeht verursacht erhebliche private und dienstliche Schäden.
Was passiert mit der eigenen Dienststelle? Was passiert mit der Bundespolizei? Was ist in zehn oder fünzehn Jahren? Spätestens wenn man sich selbst diese Frage stellt, wird einem bewusst, dass eine Prognose zu diesem wichtigen Thema aufgrund der aktuellen Politik einen nicht zu überbietenden spekulativen Beigeschmack hätte.
Unsere gewerkschaftliche Vertretung muss mit solchen Verhandlungen unbedingt dafür eintreten, dass mit unserem Personal verantwortungsvoll und vorausschauend umgegangen wird !
Neben dem Richtungswechsel in der Personalpolitik bedeutet dieses auch, dass wir unsere Aufgaben nicht aus dem Blick verlieren dürfen.
Was passiert, wenn die Kontrollen an der Binnengrenze eingestellt würden und / oder die Bahn ihr Netz privatisieren würde, möchte ich mir nicht ausmalen.
Eintrag von Marcus W. am 24.Februar 2009
Jungs davon wird doch schon ewig gesprochen ! Also nicht NUR reden sondern auch KLOTZEN !
Im Zuge der Reform wird es so viele geben die gegen ihren Willen ausgekehrt werden ! Wann kommt endlich die möglichkeit zur LaPo zu gehen OHNE 1 Jahr Sperrfrist ???!!
Eintrag von Snoopy am 24.Februar 2009
Personalentwicklung in der Bundespolizei.
Meine Gedanken dazu:
kein PM/POM mit mehr als 20 Dienstjahren oder
40 Lebensjahren.
VAV für alle ab 40 Lj. PM/POM/PHM
VAV muss kürzer sein als jetzt.
Ich bin mir sicher, dass in unseren eigenen Reihen Widerstände zu finden sind, die gegen das VAV in irgendeiner Form sind.
Ich kann die Gedanken dieser Personen teilweise nachvollziehen.
Aber nur teilweise.
Diese Gruppe hat die Ausbildung im gehobenen PVD durchlaufen, mit dem vollen Lernprogramm.
Fakt ist, dass die Anforderungen an jeden PVB gestiegen sind.
In Folge müssen jetzt diese Abiturienten auf KSB Dienstposten Dienst verrichten.
Das heißt sie verrichten den gleichen Dienst wie die PVBmD, auf einer KSB Stelle.
Endlich hat es der gD geschafft sich mal für die
KSB-Tätigkeit zu qualifizieren, ;-)
Um eine moderne zukunftorientierte Polizei zu haben muss der Bund reagieren, eigentlich muss schon lange die zweigeteilte Laufbahn her.
Wie heißt es doch so schön in der Politik:
Aussergegwöhnliche Umstände erfordern aussergewöhnliche Maßnahmen!
Wir haben über 8000 POM, der älteste den ich kenne ist 50 Jahre alt.
Dafür sollten sich die Verantwortlichen im BMI schämen.
Und jetzt soll bloß keiner mit Eignung/Leistung/Befähigung kommen.
Denn diese POM`s können sich “in Bein ausreisen”, die Rahmenbedingungen liegen nicht vor.
Sie -können- einfach nicht befördert werden.
Es wurden in der Vergangenheit PVB`s mD ohne Lehrgang in den gD gebracht, diese verrichten jetzt auf einer GL-Stelle Dienst als PHK. Wohlgemerkt ohne LG, ein Feststellungsgespräch reichte, diese haben Verantwortung für die ihnen unterstellten PVB.
Der poplige KSB mD muss ein VAV durchlaufen, an seiner Tätikeit ändert sich aber nicht`s.
Wer soll das denn verstehen:
Der KSB, der das VAV durchläuft, trifft danach auf seiner KSB Stelle bei seinen polizeilichen Maßnahmen die gleichen Entscheidungen wie davor, als er noch grüne Sterne auf dem Schulterstück hatte.
Es kann sich jeder dazu seine eigene Meinung bilden.
Ich habe meine Meinung dazu.
Eintrag von silver am 24.Februar 2009
@ silver:
Was glaubts Du denn wer über die Zulassungsvorraussetzungen eines VAVs entscheidet? KLar das BMI, ABER wer dort… ein PVB des hD oder gD??? Wohl kaum!! Ich denke mal das es ein VB sein wird. Und dazu ist folgendes anzumerken: In keiner anderen Behörde (ist die BPOL ja nun mal) gibt es vergleichbar einfachere Möglichkeiten in den gehobenen Dienst aufzusteigen als bei uns. Jeder Angehörige einer anderen Behörde hat nicht die Möglich keit so “einfch” gD - Beamter zu werden. Also mal realistisch gesehen, galubt hier irgendjemand das ein VB uns PVB eine noch leichtere Aufstiegsmöglichkeit “schenken” wird. VAV als PM mit 40???? Sorry aber ich kenne keine 40 jährigen PM’s… Einen prüfungsfreien Aufstieg (VAV) wird es denke ich auch nicht geben, da das VAV ja schon fast prüfungsfrei ist. Du schreibst zwar während der “Ausbildung die Klausuren aber so weit ich weiß findet am Ende nur ein Feststellungsgespräch statt und das auch noch im Hinblick auf Deine bisherige Tätigkeit bzw. Deine Zukünftige.
Als PHM muss man ja heute mal sehen wann man den vielleicht mal Z wird, dieses ist dann nicht mehr Ruhegehaltsfähig. Also sollte man doch als PHM schnellstens das VAV machen, denn damit ist man schneller POK als wenn man aufs Z wartet. Diese Mehrkohle ist dann auch Ruhegehaltsfähig.
Nun mal was anderes, ich weiß das schon POM’s in Pension gegangen sind, aber seit wann sind die Kollegen den bei unserer Firma? Wir haben auch einige Lebensältere Kollegen im Bereich POM, aber diese sind damals von der DB AG gekommen und haben dementsprechen auch nicht so wirklich die lange Standzeit wie andere POM’s die schon teilweise 20 Jahre in unserer Firma voll haben.
Eintrag von u181 am 24.Februar 2009
Zitat silver
“Wir haben über 8000 POM, der älteste den ich kenne ist 50 Jahre alt.
Dafür sollten sich die Verantwortlichen im BMI schämen.”
Grundlage für Beförderungsentscheidungen sind die durch Erst- und Zweitbeurteiler zu erstellenden Beurteilungen bzw. aktuellen Leistungsnachweise. Wofür sollen sich die Verantwortlichen im BMI schämen???
Die Erstbeurteiler sind zunächst in der Pflicht gemeinsam mit den zu beurteilenden Beamten einen Weg zu besseren Noten zu finden, die letztendlich auch in der Mannschaft getragen werden und zu Beförderungen (aber leider immer noch nicht für alle auf einmal) reichen.
Solange der Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz, der da lautet:
“(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.”
Gültigkeit hat wird und kann es keine “altersbedingten” Beförderungen in Ämter gleich welcher Laufbahn geben. Die Beurteilungen dienen eben dieser “Besten-Auswahl”.
Mir gefällt das auch nicht uneingeschränkt, ebenso wenig wie die nicht fortgeschriebenen bzw. angepaßten Stellenplanobergrenzen (die im BBesG und entsprechender Verordnung geregelt sind und m.W. bislang bundesweit galten).
Mit einer verbesserten Stellenplanobergrenzenverordnung und zusätzlichen Planstellen könnte ein wenig Druck genommen werden.
Es müsste einfach möglich sein, auch bis zu einer 7 in allen Ämtern runter zu befördern. Das kann man ohne ansonsten notwendige größere Gesetzesänderungen (einschließlich Grundgesetz) in der Bundesregierung schnelle regeln, wenn man denn will. Und um das einzufordern ist eine starke Gewerkschaft mit ebenso starken Funktionsträgern in Berlin gefordert.
Gruß
running agent
Eintrag von running agent am 24.Februar 2009
Liebe/r Kollege/in silver und natürlich auch alle anderen,
wieso braucht man nach deinen Ausführungen dann überhaupt noch ein VAV ???
Eigentlich kann man doch alle PHM’s prüfungsfrei zu PK’s machen. Das zieht doch dann alle anderen (PM’s, POM’s) Beförderungsmöglichkeiten hinterher und würde eigentlich die zweigeteilte Laufbahn bedeuten.
Wieso also dieser Klimmzug mit dem VAV?
Keine VAV’ler (oder irgendwie direkt übergeleiteter) würde nach meinem System in Führungspositionen kommen, sondern einfach seinen bisher als mD geleisteten Dienst jetzt als gD weitermachen.
Also lassen wir es doch lieber gleich mit dem VAV. Wer in Führungspositionen möchte muss dann halt das reguläre EAV machen.
Hört sich doch ganz einfach an. Möglicherweise wird das aber nicht so kommen wie ich mir das vorstelle.
Eintrag von mr.barnes am 24.Februar 2009
Hallo Mr. barnes !!
Das VAV sollte weiter bleiben, um so sein “Z” pensionsreif zu sichern. Ich denke, irgendwann wird das Z nämlich nicht mehr angerechnet (s. analog die Polizeizulage).
Recht hast du, dass die VAV`ler weiter ihren alten Job machen sollten und nicht wie es jetzt ist, umbedingt in eine Führungsposition gedrückt werden sollen (Gl usw.)
Anmerken möchte ich, dass es bei einigen LaPo`s so ist, dass wenn jemand sein Z bekommt, er einen Monat später prüfungsfrei in den gehobenen Dienst eingegliedert wird und als POK in Pension geht.
Darüber sollte man mal nachdenken, ob das hier vielleicht nicht auch geht. mit Z direkt, ohne Prüfung in den gD, ohne Z eben mit dem VAV.
Eintrag von PHM o. Z. am 25.Februar 2009
Hallo PHM o.Z.
das Z ist schon nicht mehr ruhegahaltsfähig. siehe mein Posting oben.
Eintrag von u181 am 25.Februar 2009
Hallo, “running agent”, versteh ich dich richtig - dann ist also dieses, unseres Beutrteilungssystem mit ihren eher subjektiven Ergebnissen in Verbindung mit der Voraussetzung von mehrjährigen 9en und 8en für eine Beförderung zum POM/PHM schlicht verfassungswidrig. So jedenfalls ist mein Eindruck schon lange!
Eintrag von Tommi am 25.Februar 2009
Zitat von U181:
“Als PHM muss man ja heute mal sehen wann man den vielleicht mal Z wird, dieses ist dann nicht mehr Ruhegehaltsfähig”.
Die Amtszulage gehört zum Grundgehalt, ist unwiderruflich und ruhegehaltsfähig!!!!!!!
Eintrag von Krabbe am 25.Februar 2009
Lieber u 181 ,
ein Blick in das Bundesbesoldungsgesetz hilft
§ 42 Amtszulagen und Stellenzulagen
(2) Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltsfähig .Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes.
So steht es und so ist es .
Zu den POM `s , auch ich sehe genug Endvierziger , ohne Chance auf eine Ernennung zum PHM aufgrund fehlender Beurteilungsnoten , gleichwohl diese einen guten Job machen ,aber aufgrund von Quotierungen werden diese Kollegen niedrig gehalten.Wenn dann hier jemand sich auf das GG beruft und die Erstbeurteiler aufruft , dieses zu ändern, kann ich nur lächeln , da gibts nichts zu ändern, solange von den Direktionen Quoten vvorgegeben werden , weil kein Geld vorhanden ist, so einfach ist das . Finanzieller Mangel wird mit angebl. unzureichender Leistung begründet .
Gruß Insulaire
Eintrag von insulaire am 25.Februar 2009
@ u181
Zitat: “das Z ist schon nicht mehr ruhegahaltsfähig. siehe mein Posting oben”
Diese Aussage ist schlicht und ergreifend Unsinn.
Eintrag von sidewinder am 25.Februar 2009
Eintrag von u181 am 25.Februar 2009
Hallo PHM o.Z.
das Z ist schon nicht mehr ruhegahaltsfähig. siehe mein Posting oben
Hallo u181 !!
Das die Polizeizulage ab Jan. 2011? nicht mehr ruhegehaltsfähig sein wird, das ist mir bekannt. Wo steht, dass das “Z” ebenfalls nicht mehr ruhegehaltsfähig sein soll? Ist mir neu.
Gruß
PHM o.Z.
Eintrag von PHM o. Z. am 26.Februar 2009
Ganz ruhig bleiben, Leute!
Die Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 9m mit Amtszulage (das sogenannte “Z”) ist eine beförderungsgleiche Maßnahme, steht also in ihrer Auswirkung der Beförderung gleich. Einziger Unterschied: es gibt keine neue Amtsbezeichnung.
Wer also eine solche Planstelleneinweisung erhalten hat, bekommt seine Versorgung/Pension aus der Besoldungsgruppe A 9m mit Amtszulage (”Z”). Das Z ist also sehr wohl ruhegehaltsfähig, es sei denn es wird erst so kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand verliehen, dass es nicht mehr ruhegehaltsfähig werden kann (Altersstrafraum).
Wer aber mit 40 oder 55 sein Z bekommt, hat es in ruhegehaltsfähiger Form.
Alles klar?
Eintrag von Jürgen P. Rubeck am 26.Februar 2009
So ist es, Jürgen P. Rubeck!
Klar, ist das ‘Z’ ruhegehaltsfähig!!
Mann sollte aber auch darauf hinweisen dass eine Ausgleichszulage zur Zulage der Besoldungsgruppe A 09, also dem ‘Z’ auch ruhegehaltsfähig ist. Kommt zwar selten vor, ist aber so!
Eintrag von Ex-Besolder am 27.Februar 2009
Hallo Ex- Besolder,
ein Z’ler der per VAV den Aufstieg macht und danach zum PK (A 9) “degradiert” wird und für sein Z eine Ausgleichszulage erhält, würde im Falle einer Pensionierung als PK (dienstunfähig) also die Ausgleichszulage ruhegehaltsfähig erhalten?
Gruß
Krabbe
Eintrag von Krabbe am 27.Februar 2009
Ok dann danke ich Euch, dann ist mein Kenntnisstand den ich hatte schlichtweg falsch…. Sorry für die Verwirrungsstifte.
Eintrag von u181 am 27.Februar 2009
Zurück zum Thema Personalgewinnung aus den Ballungszentren bzw. in Einzugsgebieten von Schwerpunktdienststellen.
Was ist eigentlich mit dem Großflughafenn in Berlin u. Brandenburg(BBI), welcher sich derzeit in Bau befindet, gibt hier schon verlässliche Zahlen, wie viel Personal benötigt wird.
Ich gehe davon aus, dass dieser Flughafen genau so ein Personalloch wird, wie es bereits unsere jetzigen zwei Großflughäfen in Frankfurt / Main und München sind.
Bitte macht nicht den Fehler, jetzt sämtliches Personal von den Ostgrenzen nach Frankfurt u. München zu scheuchen, wenn in zwei bis drei Jahren dort eine hohe Anzahl an Personal benötigt wird und dieses dann bereits woanders seinen Dienst tut. Gerade dieses durch die Neuorganisation “frei” gemachte Personal kann dort seine Zukunft finden. Gibt es hierzu schon Planungen, wer weiß was??
Eintrag von Thorsten am 27.Februar 2009
@ runing agent
Du bringst den Art. 33 (2) GG an,
wie soll den jeder mit der entsprechenden E/L/B
Zugang zu jedem öffentlichen Amte haben, wenn z.B. hier
aktuell, gesetzlich festgeschrieben nur 50 proz. der PVB
nach A9/Z kommen können und dürfen.
…und sorry die von dir angesprochene Bestenauslese gab es vielleicht, aber nur vielleicht in grauer Vorzeit mal.
Ich kenne viele Stinker und Kratzer die ganz anders vorangekommen sind.
Sei mir bitte nicht böse hier geht es um Menschen, um unsere Kollegen bitte nicht pauschal und oberflächlich mit einem Schlagwort wie Bestenauslese anfangen.
…und die Verantwortlichen im BMI sollten sich dafür schämen, dass sie ihre eigene Polizei nicht auf die Augenhöhe der Länderpolizeien bringen.
Sonst hätten wir solche Diskussionnen nicht nötig.
Ich kann mich auch nicht damit anfreunden, bis zur Note 7 “runter” zu befördern.
Was bringt das unseren 6er Eckmännern auf deren Rücken das Ganze ausgefochten wird - Nicht`s!
Nicht übel nehmen running agent, aber mein Standpunkt steht fest.
Es muss sich grundsätzlich einiges ändern.
…und zwar zum Positiven für alle Beschäftigten!
Eintrag von silver am 27.Februar 2009
@u181
Es freut mich, dass du ein so zufriedener Beamter bist!
Ich allerdings finde nicht, dass das VAV prüfungsfrei ist.
Es werden etliche Klausuren geschrieben, es gibt ein Feststellungsgespräch und am Ende verrichten die Kollegen die gleiche Tätigkeit.
Das ist für mich nicht verständlich.
Es wird Geld ausgegeben um Leute in genau der gleichen Position arbeiten zu lassen wie vorher.
Natürlich bin auch ich für Fortbildung um auf dem neuesten Stand zu sein, falls das in dem Rechtsdschungel überhaupt möglich ist.
So hat jeder seinen Standpunkt.
…und wenn ich vom BMI rede, dann meine ich nicht irgendeinen VB, ich meine unseren Minister.
Der hat sehr wohl die “Fähigkeit” etwas ins rollen zu bringen.
Ich wähle GdP weil ich hoffe, dass diese die entsprechenden Forderungen stellt die unser berufliches Vorwärtskommen ermöglichen.
Eintrag von silver am 27.Februar 2009
@ tommi
Ich kann deine Gedanken zur Antwort an running agent gut
nachvollziehen.
Eintrag von silver am 27.Februar 2009
@ mr.barnes
Es wäre das einzig vernünftige, etwas in der Art zu unternehmen.
Kosten werden gespart.
…und es werden neue sinnvolle neue Perspektiven geschaffen.
Eintrag von silver am 27.Februar 2009
Hallo Krabbe!
Es ist definitiv so!
Grüße aus Unterfranken
Eintrag von Ex-Besolder am 28.Februar 2009
Nachtrag für Krabbe!
Die Wartezeit von zwei Jahren bleibt natürlich davon unberührt!
Eintrag von Ex-Besolder am 28.Februar 2009
@silver u.a.
Anlage 1 zum Bundesbesoldungsgesetz führt zur Besoldungsgruppe A 9 aus:
“Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 v.H. der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.”
Es können also LEIDER nur 30% und nicht 50% der PHM(innen) die Amtszulage erhalten.
Und ob es Dir und mir nun gefällt oder nicht, durch die nach den gültigen Beurteilungsrichtlinien erfolgten Beurteilungen und aktuellen Leistungsnachweise wird eben gerade der Artikel 33 GG “umgesetzt” und um es klarzustellen, in verfassungsgemäßer Art und Weise. Das ist meines Wissens bis zu den Obergerichten schon durchgeklagt.
Da dies also nun einmal so ist und vermutlich bleiben wird, sind vorrangig die Erst- und Zweitbeurteiler am Zug, wie ich es in meinem ersten Eintrag geschrieben habe.
Also erst war ich in Deinen Augen oberflächlich (wer hat denn bezüglich der Amtzulage falsche Zahlen genannt) dann streitest Du die tatsächlich bei jeder Beförderungsentscheidung sowie Dienstpostenbesetzung stattfindende Bestenauslese ab, die natürlich ihre Grundlage in entsprechenden Beurteilungen haben, die Deiner Aussage nach wohl viele Stinker und Kratzer erhalten haben; dann kommt die Allgemeinphrase, dass bei den Länderpolizeien alles besser ist, wofür sich das BMI schämen muss.
Und meinem Wunsch, dass bei den von mir vorschlagenen Änderungen vielleicht auch bis zur 7 runterbefördert werden könnte, entgegnest Du mit dem Einwand, dass das den 6er-Eckmännern nichts bringt.
Tut mit leid, ich habe in meinem ersten Posting wohl für Dich zu wenig zum Ausdruck gebracht, dass ich nicht alles uneingeschränkt gut finde.
Aber mit Deiner Aussage:
“Es muss sich grundsätzlich einiges ändern.
…und zwar zum Positiven für alle Beschäftigten!”
kann ich mich anfreunden, nur dafür müssen halt Gesetze und Verordnungen geändert werden.
Nichts anderes wollte ich zum Ausdruck bringen.
Gruß
running agent
Eintrag von running agent am 28.Februar 2009
@ running agent
Bei den Länderpolizeien ist mit Sicherheit nicht alles besser.
Aber insgesamt kommen die PVB`s alle in einer gerechteren Art voran.
Es sei denn sie müssen sich tatsächlich schwerwiegede
Verfehlungen nachweisen lassen.
…und selbst dann kommen sie eher voran als etliche von uns.
Und unser BMI muss sich tatsächlich dafür schämen, dass er uns in Sachen Konkurrenzfähigkeit und Beförderung nicht auf Augenhöhe mit den Länderpolizeien bringt.
Was meinst du warum etliche unserer Kollegen zu den Ländern wechseln möchten?
Ja ich weiß selbst, dass wir eine Polizei mit beschränkten Aufgaben sind, aber das heißt nicht dass wir uns auch so verhalten müssen.
Letztlich denke ich aber auch, dass wir insgesamt mit unserer Meinung gar nicht so weit auseinander sind.
Wir argumentieren zwar verschieden, wollen aber beide ein zukunftsfähiges Konzept für “unsere” Polizei…
Ich wünsche dir eine schöne Woche.
Eintrag von silver am 1.März 2009
Hallo Ex- Besolder,
danke für die Information!
Gruß von der Nordseeküste
Eintrag von Krabbe am 1.März 2009
zukunftssicheres konzept??
Ich hätte da ‘ne Lösung:
Lassen wir doch jede Stelle gleich dotieren in eine zweigeteilte Laufbahn.
1. mD bis A9m.Z. mit Speziallehrgängen bis A11
2.gD bis A13 mit Spezialistenausbildung (etwas Fachlehrer etc.) bis A14
Jeder wird im Laufe seiner Dienstzeit nach der nächsten Stufe befördert, es sei denn er hat disziplinare Hinderungsgründe, verbleibt ein paar Jahre (etwa 5) in der jeweiligen Stufe und wird dann wieder befördert. Das spart allen Beteiligten Nerven, einen Haufen Zeit und damit Geld.
Für besonders teure Gebiete, wie etwa München, würde ich eine gewisse Zulage zahlen. Damit hätte sich das Thema Personalgewinnung für die Ballungszentren auch erledigt, bzw. würde ein Anreiz geschaffen werden.
In der jetzigen Situation der Umstrukturierung sind Personalverschiebungen derart im Gange, dass in unseren Dienststellen nur gesehen wird, dass wir angeblichen Personalüberhang haben. Da werden Leute angefordert und angefordert und abgeordnet und abgeordnet aber keiner fragt wie wir die laufenden Arbeiten bewältigen sollen und ob überhaupt noch Leute zum abordnen da sind. Zum zu erwartenden NATO Gipfel ist es niún schon soweit, dass unsere Schreibtischtäter (KfuV, IuK, ErmD etc.) wieder auf die Straße sollen um Streife zu fahren. Ja bitte schön wo soll das noch hinführen? Nehmen wir demnächst unsere arbeitslosen Ehefrauen mit ins Büro, damit jemand da ist, der am Telefon sagen kann, dass niemand da ist, der Ahnung hat. Prost Mahlzeit!!!
Eintrag von PHM m.Z. Sachse am 10.März 2009
Hallo zusammen,
bin ein 26jähriger POM der LaPo Bayern. Wohnort ist Passau, Dienstort Freising. Entfernung einfach: ca. 150km!
Hab nun einen Tauschpartner von der Bundespolizei, Revier Passau, der sofort mit mir tauschen würde!
Hab oben von den schlechteren Beurteilungen gelesen… Muss ich mich dann etwa mit dem Gedanken anfreunden, im schlechtesten Falle als POM bei der “BuPo” in Pension zu gehn?!?!?!? :-(
Danke bereits für Eure Hilfe, bitte beteiligt Euch eifrig dran!
Gruß Johannes
Eintrag von Johannes am 18.November 2009