Geiselbefreiung braucht keine Verfassungsänderung
Berlin/Hilden. „Die Diskussion um eine Verfassungsänderung zum Einsatz von Militär zur Geiselbefreiung ist eine politische Phantomdebatte“, kommentiert der Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei, Josef Scheuring, die jüngsten Vorschläge aus dem Bereich der Politik. „Hier wird auf Kosten der entführten Matrosen eine uralte Diskussion wieder belebt, die bereits drei Mal gescheitert ist und sich von den Entführungsopfern vollkommen entfernt hat“, verweist der GdP-Vorsitzende auf die alten, gescheiterten Anläufe der Union, die Bundeswehr mit Polizeiaufgaben betrauen zu wollen – so Anfang der 90er Jahre vergeblich zum Ergreifen illegaler Einwanderer an der Grenze , später zum Abschuss entführter Passagiermaschinen und zur Bewachung von Fußballstadien bei der FIFA-WM 2006.
Nach Meinung der GdP kann die Bundeswehr bereits nach heutiger Verfassungslage zweifelsfrei gegen Piraten auf hoher See vorgehen. „Ob man besser mit militärischen oder polizeilichen Mitteln eingreift, ist eine Frage des jeweiligen Falles und nicht der Verfassung“, so Scheuring. „Einer Verfassungsänderung bedarf es dazu nicht.“ Entscheidend sei vielmehr die Frage, ob man solche Einsätze überhaupt technisch, logistisch und personell bewältigen kann.
Die GdP verweist auf die Gesetzeslage, wonach die GSG 9 der Bundespolizei im Einvernehmen mit dem Staat, auf dessen Hoheitsgebiet der Einsatz stattfinden soll auf Entscheidung des Bundesinnenministers „zur Rettung von Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben“ eingesetzt werden kann. Zugleich kann die Bundeswehr nach Völkerrecht gegen Piraten vorgehen. Auch kann gegenseitig Amtshilfe geleistet werden. „Die Rechtslage ist klar. Nur kann das deutsche Recht nicht von selbst fliegen, schießen und entern“, so der GdP-Vorsitzende in der Bundespolizei.
Nach Einschätzung der GdP bedarf es statt einer Grundgesetzänderung vielmehr einer überfälligen strategischen Entscheidung der Bundesregierung, ob sie tatsächlich weltweit mit eigenen Mitteln und eigenem Personal Deutsche gewaltsam aus gefährlichen oder lebensbedrohenden Situationen herausholen will. „Ohne diese überfällige Entscheidung wird sich keine Verbesserung der Situation der Einsatzkräfte einstellen, weder bei der GSG 9 noch bei der Bundeswehr.“ Gegenwärtig gelingt es nur mit großer Mühe und einer Vielzahl von Kooperationspartnern, die technischen Voraussetzungen für solche Einsätze zu meistern, weil weder die Bundespolizei (GSG 9) noch die Bundeswehr (KSK) für solche massiven Einsätze im Ausland vorgesehen und deshalb auch nicht ausgestattet ist.
Die GdP fordert die Politiker im Deutschen Bundestag auf, sich statt mit reflexhaften Rufen nach Verfassungsänderungen besser mit den wirklichen Problemen solcher Einsätze zu befassen und überfällige strategische sowie technisch-finanzielle Entscheidungen für die Bundespolizei zu treffen, vor denen man sich bereits jahrelang herumdrücke. „Ob dann in der jeweiligen Situation besser ein Polizeieinsatz der GSG 9 oder ein Militäreinsatz der KSK erfolgt, ist am Einzellfall zu entscheiden und bedarf keiner Verfassungsänderung. Zuvor aber müssen endlich die Hausaufgaben der Politik erledigt werden“, so Scheuring.
