+++ENDSPURT+++ Jetzt noch dran teilnehmen - Mitarbeiterbefragung - Klartext 2010 - bis zum 15. September 2010 +++ENDSPURT+++

11. Mai 2009

Geiselbefreiung braucht keine Verfassungsänderung

Berlin/Hilden. „Die Diskussion um eine Verfassungsänderung zum Einsatz von Militär zur Geiselbefreiung ist eine politische Phantomdebatte“, kommentiert der Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei, Josef Scheuring, die jüngsten Vorschläge aus dem Bereich der Politik. „Hier wird auf Kosten der entführten Matrosen eine uralte Diskussion wieder belebt, die bereits drei Mal gescheitert ist und sich von den Entführungsopfern vollkommen entfernt hat“, verweist der GdP-Vorsitzende auf die alten, gescheiterten Anläufe der Union, die Bundeswehr mit Polizeiaufgaben betrauen zu wollen – so Anfang der 90er Jahre vergeblich zum Ergreifen illegaler Einwanderer an der Grenze , später zum Abschuss entführter Passagiermaschinen und zur Bewachung von Fußballstadien bei der FIFA-WM 2006.

Nach Meinung der GdP kann die Bundeswehr bereits nach heutiger Verfassungslage zweifelsfrei gegen Piraten auf hoher See vorgehen. „Ob man besser mit militärischen oder polizeilichen Mitteln eingreift, ist eine Frage des jeweiligen Falles und nicht der Verfassung“, so Scheuring. „Einer Verfassungsänderung bedarf es dazu nicht.“ Entscheidend sei vielmehr die Frage, ob man solche Einsätze überhaupt technisch, logistisch und personell bewältigen kann.

Die GdP verweist auf die Gesetzeslage, wonach die GSG 9 der Bundespolizei im Einvernehmen mit dem Staat, auf dessen Hoheitsgebiet der Einsatz stattfinden soll auf Entscheidung des Bundesinnenministers „zur Rettung von Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben“ eingesetzt werden kann. Zugleich kann die Bundeswehr nach Völkerrecht gegen Piraten vorgehen. Auch kann gegenseitig Amtshilfe geleistet werden. „Die Rechtslage ist klar. Nur kann das deutsche Recht nicht von selbst fliegen, schießen und entern“, so der GdP-Vorsitzende in der Bundespolizei.

Nach Einschätzung der GdP bedarf es statt einer Grundgesetzänderung vielmehr einer überfälligen strategischen Entscheidung der Bundesregierung, ob sie tatsächlich weltweit mit eigenen Mitteln und eigenem Personal Deutsche gewaltsam aus gefährlichen oder lebensbedrohenden Situationen herausholen will. „Ohne diese überfällige Entscheidung wird sich keine Verbesserung der Situation der Einsatzkräfte einstellen, weder bei der GSG 9 noch bei der Bundeswehr.“ Gegenwärtig gelingt es nur mit großer Mühe und einer Vielzahl von Kooperationspartnern, die technischen Voraussetzungen für solche Einsätze zu meistern, weil weder die Bundespolizei (GSG 9) noch die Bundeswehr (KSK) für solche massiven Einsätze im Ausland vorgesehen und deshalb auch nicht ausgestattet ist.

Die GdP fordert die Politiker im Deutschen Bundestag auf, sich statt mit reflexhaften Rufen nach Verfassungsänderungen besser mit den wirklichen Problemen solcher Einsätze zu befassen und überfällige strategische sowie technisch-finanzielle Entscheidungen für die Bundespolizei zu treffen, vor denen man sich bereits jahrelang herumdrücke. „Ob dann in der jeweiligen Situation besser ein Polizeieinsatz der GSG 9 oder ein Militäreinsatz der KSK erfolgt, ist am Einzellfall zu entscheiden und bedarf keiner Verfassungsänderung. Zuvor aber müssen endlich die Hausaufgaben der Politik erledigt werden“, so Scheuring.

Einträge:

Die Wurzel des wirklichen Problems, das Josef Scheuring da völlig richtig anspricht, liegt dort, wo die politischen Schönredner von “robusten Mandaten” und “Einsätzen hoher Intensität” einerseits und von Poliezeibefugnissen fĂĽr die Bundesmarine andererseits sprechen, anstatt das Kind beim Namen zu nennen: die Bundesrepublik Deutschland ist in Afghanistan in einen Krieg verwickelt, am Horn von Afrika herrscht pure Anarchie, da Somalia keinerlei Staatsorganisation hat, und die daraus resultierende Piraterie ist nichts anderes als organisierte Kriminalität.
Es werden Soldaten in die Luft gesprengt und Seeleute entführt - und in Deutschland verheddert man sich mal wieder in Grundsatzdiskussionen über höchst überflüssige Grundgesetzänderungen.
Das Problem wird durch strategische (Klärung der logistischen Voraussetzungen) und taktische (wer macht was und wie) Entscheidungen gelöst, nicht durch rechtsphilosophische Diskussionen im Elfenbeinturm.
Aber mit solchen Ă„uĂźerungen muss man ja heutzutage sehr vorsichtig sein: sie könnten nicht genĂĽgend “controlled” sein und dann hat man die Innenrevision am Hals…

Eintrag von JĂĽrgen P. Rubeck am 11.Mai 2009


einen Kommentar hinterlassen ?

Zeilen und Absätze brechen automatisch um. Die E-Mail Adresse wird nie angezeigt. Um Spam zu vermeiden erscheinen die Einträge jedoch erst nach Freischaltung durch die Redaktion.


Powered by WP and hassheider koeln