25. Juni 2009
Durch das Bundesbesoldunggesetz wird bestimmt, welcher Prozentsatz der Beförderungsmöglichkeiten auf welche Besoldungsgruppen verteilt werden darf. Dabei kann für bestimmte Bereiche wie die Polizei eine Abweichung festgelegt werden. Mit dem Besoldungsstrukturgesetz 2002 galt für die Beförderungsämter bis zum 30.Juni 2009 eine Übergangsreglung. Der jetzige Entwurf einer Bundesobergrenzenverordnung der Bundesregierung sieht nun lediglich eine Beibehaltung der Planstellenobergrenzen aus dem Jahre 1992 bzw. 1998 vor.
Die GdP lehnt Obergrenzen für Beförderungsämter grundsätzlich ab! Das Parlament als Haushaltsgesetzgeber kann selbst direkt und unmittelbar die Zahl und Zuordnung von Beförderungsplanstellen regeln. Beim Beteiligungsgespräch wurden die GdP-Positionen durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirk Bundespolizei Sven Hüber vertreten.
Obergrenzen verstoßen gegen das Prinzip der funktions- und verantwortungsgerechten Zuordnung von Ämtern. Sie halten nicht Schritt mit der Entwicklung der Arbeitswelt in der öffentlichen Verwaltung. Der Stellenkegel stammt aus 1992 und ist längst überholt. Die Organisation der Bundespolizei hat seitdem grundlegend gewandelt. Aufgaben haben sich inhaltlich und mengenmäßig verändert. Die Organnisation hat sich den Aufgaben angepasst. Das Personal hat sich weiter entwickelt um den Anforderungen gerecht zu werden.
Wenn die Bundesregierung jedoch gleichwohl Obergrenzen beibehalten will, so müssen diese grundlegend geändert werden:
Mittlerer Polizeidienst
Die Ausbringung von jeweils 50% Beförderungsämtern in A8 und A9 entspricht nicht der Personalentwicklung in der Bundespolizei. Bereits heute besteht ein dringender Bedarf an Beförderungmöglickeiten für zunehmend älter werden Obermeistern. Gefordert wird daher eine spürbare Erhöhung des Beförderungsanteils nach A9 im mittleren Dienst. Zugleich fordert die GdP, die Stellenkegelung auf alle Funktionen des mittleren Polizeivollzugsdientes anzuwenden; bereits seit langem wird nicht mehr zwischen “Lebenszeitfunktionen” und “Nichtlebenszeitfunktionen” unterschieden.
Die GdP forderte auch, dass der mittlere Dienst des Zolls, in dem Polizeizulage gewährt wird, bei den Beförderungsmöglichkeiten so auszustatten ist wie der mittlere Polizeivollzugsdienst.
Gehobener Polizeidienst
Der Kegelanteil von nur 10% nach A 13 und 20 % nach A 12 wird der Aufgaben- und Organisationsentwicklung der Bundespolizei nicht gerecht. Qualitativ hochwertigere Polizeiarbeit erfordert qualitativ hochwertigere Stellenkegelung. Die GdP fordert eine Angleichung auf das Niveau des BKA ( 40 % A 12 und 30% A 13)
Ausnahmeregelung für die Polizeiverwaltung
Die Gewerkschaft der Polizei fordert, die Verwaltung der Bundespolizei (Polizeiverwaltung) von der Obergrenze des gesetzlich vorgesehenen niedrigen Stellenkegels auszunehmen und so die Beförderungschancen deutlich zu verbessern. Für die Angehörigen des Verwaltung der Bundespolizei ist die beabsichtige Beibehaltung des schlechten Stellenkegels ungerecht gegenüber den Beschäftigen der übrigen inneren Verwaltung. Dem Bundesverwaltungsamt wird beispielsweise per Defintion und Organisationsform als Bundesoberbehörde ein besserer Stellenschlüssel zugesprochen. Die Verwaltung der Bundespolizei leistet jedoch die gleichen Verwaltungsprozesse und ist darüber hinaus unterstützender Dienstleister bei polizeilichen Prozessen. Insofern fordert die Gewerkschaft der Polizei, dass die Polizeiverwaltung des Bundes die gleiche Sonderreglung für Beförderungsämter erhalten muss wie andere Serviceleister des Bundes mit Oberhördencharakter, also im mittleren Verwaltungsdienst 40% in A 8 und 40 % in A 9 sowie im gehobenen Verwaltungsdienst 40 % in A 12 und 30 % in A 13.
Während die Gewerkschaft der Polizei aus den vorgenannten Gründen Obergrenzen als ärgerliches Beförderungshemnis - vor allem für Alt-Obermeister und die Angehörigen der Verwaltung - ablehnt und auch den vorgelegten Regierungsentwurf als völlig unzureichend kritisierte, begrüßte der Beamtenbund DBB (Dachverband von BGV und DPolG) “ausdrücklich, dass das bisherige Bewertungs- und Obergrenzenniveau beibehalten” werden soll. Im Ergebnis fallen die Beamtenbundorganisationen der Bundespolizei und ihrer Verwaltung damit in den Rücken.
Stellungnahme des GdP-Bezirk Bundespolizei
Hinsichtlich der Verwaltung kann ich nur sagen:
das, was die GdP da vorträgt, ist der einzig richtige Weg!
Die Argumente sind absolut passgenau und eigentlich nicht zu widerlegen (außer, natürlich, man stellt sich auf den stereotypen Standpunkt: “ich will nicht!Es war doch die ganze Zeit auch gut!”…
Eintrag von Jürgen P. Rubeck am 25.Juni 2009
Das System ist nicht nur veraltet, es ist starr, ungerecht, überholt und voll daneben! Die Planstellenobergrenzen im mPVD sind voll, da kann man noch so gut sein, da bewegt sich nur etwas durch “wegsterben” von oben. Was ist daran motivierend? Die Beurteiler stehen mit leeren Händen da, es wird zwar versucht den PVB zu noch mehr Leistung anzutreiben, jedoch hat man so gut wie nichts mehr in der Tasche um ihn auch dafür zu belohnen. Da wird das Personalführungsgespräch zukünftig eigentlich überflüssig. Zielvereinbarungen auch. Es gibt wenig zu verteilen, und das sollte allen bewusst werden.
Da ist dringender Regelungsbedarf vorhanden, gut, dass die GDP da rangeht! Traurig, dass andere da wohl noch im Winterschlaf stecken.
Eintrag von Jens H. am 25.Juni 2009
…schon wieder “Anonymous”!
Zur Klarstellung: irgendetwas hat mir dieses komische Pseudonym verpasst, das ich überhaupt nicht wollte.
Also: Anonymous = Jürgen P., der Schreckliche!
Eintrag von Jürgen P. Rubeck am 25.Juni 2009
Was ist mit dem VAV, da hört man nichts mehr von!!!!
Eintrag von Nordlicht am 25.Juni 2009
Das ganze System gehört sofort abgeschafft!
Total veraltet!
Jeder bei der Bundespolizei weiß, dass das Beurteilungssystem, die ganzen Quotierungen usw. nicht der Realität entsprechen und schon längst reformiert gehören.
Es gibt die Quote bei den Beurteilungsnoten! Nicht Transparent, nicht objektiv und sozial ungerecht!
Dann gibt es die Quote bei den Stellen! Kolleginnen und Kollegen, welche hervorragende Leistungen bringen können aufgrund der Stellenquotierung nicht befördert werden, obwohl sie ja das Beförderungsamt inne haben.
Irgendwann sollte man einfach realisieren, dass dieses System nicht mehr in diese Zeit passt! Danke!
Eintrag von A. am 25.Juni 2009
Das System ist nicht nur veraltet, es wird außerdem noch mehr als reichlich ausgenutzt.
Aber jetzt mit der neuen Besoldungsstruktur, die auf Eignung, LEISTUNG und Befähigung ausgerichtet ist und nicht mehr nach dem Lebensalter geht, wird alles besser. Noch besser wird die Arschkriecherei und Speichelleckerei werden, vorallem wenn bald das neue Beurteilungssystem mit drei statt bisher einer Note kommen wird. Dabei sehen alle schon bei einer Note keine Sonne mehr, aber bei soviel Neunern, die irgendwo gebunkert waren, wird das schon werden.
Schön wer das schon EDEKA ist - dem Rest - gutes Aufwärtsstreben.
Eintrag von Lodder am 28.Juni 2009
Der Beamtenbund begrüßt Regelungen die dafür sorgen, dass 50 % der Kolleginnen und Kollegen im mittleren Dienst nicht über A 8 hinaus befördert werden können. Und er begrüßt Regelungen die dafür sorgen, dass die Vewaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten weiterhin so beschissen behandelt werden. Und dafür tragen unsere DPolGler und BGVler noch die blauen Fahnen durch die Straßen. Eine solche Gewerkschaftsarbeit ist nicht einen Euro, nein sie ist noch nicht einmal einen Cent wert!
Herzliche Grüße
Christian
Eintrag von Christian M. am 28.Juni 2009
…der Beamtenbund hat schon 1986, als wir in der Eingangsbesoldung eine Besoldungsgruppe abgesenkt wurden (ja, das gab es auch schon!) gesagt: “tja, da kann man halt nichts machen…”
Und kurz darauf wurde ich gefragt, ob ich nicht in den Beamtenbund eintreten wollte, das sei doch unsere Standesvertretung!
Ich mag schon ein wenig verkalkt sein, aber das vergesse ich nicht…
Eintrag von Jürgen P. Rubeck am 30.Juni 2009
Warum sollte sich eigentlich in der Bundespolizei etwas ändern? Viel besser wäre es, möglichst viele Aufgaben dem Bundesverwaltungsamt zu übertragen und jeden Verwaltungsbeamten der Bundespolizei, der zum BVA möchte, auch dorthin zu versetzen! Ich wäre schon gerne mitgegangen, als die Besoldung dorthin abgegeben wurde.
“Dem Bundesverwaltungsamt wird beispielsweise per Defintion und Organisationsform als Bundesoberbehörde ein besserer Stellenschlüssel zugesprochen.”
Das liegt sicherlich daran, daß sich sowohl die Behördenleitung als auch die Gewerkschaften um die Verwaltungsbeamten kümmern und dabei auch Erfolg haben.
Eintrag von Sachbearbeiter am 1.Juli 2009
Lieber Sachbearbeiter,
bei der Bundespolizei hat sich bereits etwas geändert. Das Bundespolizeipräsidium mit allen seinen Außenstellen ist ebenfalls Bundesoberbehörde und fällt damit jetzt unter den besseren Stellenschlüssel. Uns geht es jedoch darum, für unsere Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung die nicht in einer Oberbehörde arbeiten, ebenfalls überhaupt wieder Entwicklungsmöglichkeiten herzustellen und diese Menschen nicht weiter um die Früchte ihrer Arbeitsleistung zu bringen. Gegebenenfalls müssen auch wir in der Bundespolizei die gesamte Verwaltung organisatorisch dem Bundespolizeipräsidium Potsdam zuordnen, um sie, wie andere Bereiche auch wieder in Entwicklungsmöglichkeiten zu bringen. Für dieseEntwicklungsmöglichkeiten kämpfen wir und dafür haben wir eben nicht wie die andern, diese Planstellenobergrenzenverordnung begrüßt, sondern lehnen sie ab. Nicht weil wir Neidstrukturen fördern wollen, sondern weil wir mehr Gerechtigkeit herstellen müssen. Das ist unsere Aufgabe.
Herzliche Grüße
Jupp Scheuring
Eintrag von Josef Scheuring am 1.Juli 2009
@Jupp Scheuring
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber seit wann geht es in der Bundespolizei gerecht zu? Das ist definitiv Utopie, mußte ich heute persönlich zum widerholten male in eigener Person feststellen.
Eintrag von MiaTH am 1.Juli 2009
…schon seit geraumer Zeit fällst Du hier mir Forum mit permanenten Gejammer auf. Wenn du zitierst dann bitte korrekt.
Kollege Schwuring schrieb:…”weil wir mehr Gerechtigkeit herstellen müssen”.Wer erkennt, daß Gerechtigkeit hergestellt werden muß, hat im Umkehrschluß vorher festgestellt, dass Ungerechtigkeiten gibt. Logo?
Eintrag von Christian Lichtenberg am 2.Juli 2009
Bist ja genauso ein Oberschlaumeier wie mein Chef. Andere runtermachen macht dir sichtlich Spaß?
Eintrag von MiaTH am 2.Juli 2009
…welch ein selbstgerechter Mensch Du doch bist,wenn Du es nicht erträgst von anderen auf offensichtliche Fehlinterpretationen hingezuwiesen werden.Mach Dir eigentlich das “nahetreten” mit Fehler an andere Spaß?
Eintrag von Christian Lichtenberg am 5.Juli 2009
die begrenzung der beförderungen halte ich persönlich auch nicht gerade förderlich für perspektiven im nberuflichen sinne.
aber wir wollen doch nicht das jeder irgendwann PHM ist,obwohl er die leistung nicht bringt.
ich wäre dafür, dass der jenige der die leistung un damit dievorraussetztnungen für eine befördrung erfüllt,das der befördert werden sollte.
und wenn das hieße das es eben mehr hauptmeister gibt als PM bzw. POM.
Eintrag von Faulibär am 6.Juli 2009
@Christian Lichtenberg
Nein, das macht mir keinen Spaß. Weiterhin habe ich den Kollegen Scheuring weder zitiert, noch kritisiert. Ich habe lediglich meine Meinung geäußert. Und die lautet: Ich halte die Herstellung von Gerechtigkeit in der Bundespolizei für ein utopisches Vorhaben.
Allerdings scheinst du hier derjenige zu sein der Streit sucht.
Meinerseits kann ich dir versichern daß ich nicht auf Streit aus bin, zumal ich dich nicht einmal kenne.
Eintrag von MiaTH am 6.Juli 2009
…will mich ja in eure Privatfehde nicht einmischen, aber @MiaTH Du verwendest, das gleiche Wort im gleichen Zusammenhang. Du “zitierst” also. Vielleicht kennst Du das Wort ja nur im Sinne von “vorladen”. Schönen Abend allerseits
Eintrag von Heribert Faßbender am 6.Juli 2009
Streiten wir uns also um Worte?
Eintrag von MiaTH am 7.Juli 2009
@ MiaTH
Hi MiaTH.
Lass dich von irgenwelchen …
nicht provozieren.
Du hast vollkommen Recht, es gibt keine Gerechtigkeit und wird auch nie eine geben in der Bupo.
…von wegen E/L/B.
Es gibt einige wenige, die sich ihre Beförderungen mit ihrem persönlichen Einsatz verdienen.
Aber prozentual nur sehr, sehr wenige.
Ansonsten Halo-Effekt.
Eintrag von Pale Rider am 11.Juli 2009
Interessant ist vor allem, dass das BPOLP offenbar für sich den Stellenkegel einer Bundesoberbehörde in Anspruch nehmen will, jedoch nicht bereit ist, dieses den Basisorganisationen auch zuzugestehen. Will sagen:
Die Beförderungen gehen mehrheitlich nach Potsdam, und zwar zu Lasten der Beförderungen in den “Niederungen”, weil offenbar die Gesamtzahlen nicht angehoben werden.
Im Bereich der BPOLD Stuttgart gibt es hierfür sehr deutliche Anzeichen. Besonders gekniffen sind nun die Basisbereiche, sprich die Inspektionen, und zwar in doppelter Hinsicht: Die meisten Beförderungen (zumindest im gD, speziell die 13er Wertigkeiten) wurden bereits im Rahmen des 1. Schrittes, an der Rangfolgeliste vorbei “verbraten”, und zwar wo? Na, bei den Direktionen und beim Präsidium natürlich (andere Stellen wurden im 1. Schritt bekanntlich ja auch nicht besetzt. Für die Leute bei den Inspektionen bleibt nun folglich nur noch der Bodensatz übrig!)
Abgesehen davon, dass gut dotierte Stellen in der Fläche ohnehin sehr rar sind, werden die Kollegen dort durch diese Verfahrensweise nun eben noch weiter abgekoppelt.
Ob es für den mD ähnliche Tendenzen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis; ich denke aber, dass man da sehr aufmerksam bleiben muss!
Eintrag von Gerhard Medgenberg, KG Weil am 20.Juli 2009
@Gerhard Medgenberg
Du hast völlig Recht. Bei uns in Berlin kommt schon lange nichts mehr an. Der Bodensatz, wie Du schreibst bleibt für die Inspektionen, wenn überhaupt. Für die Reviere ist gar nichts mehr übrig. Man marschiert mit jeder neu erstellten Rangfolgelister weiter nach hinten, obwohl man sich in der Note nicht verschlechtert hat. Leute, die vorher weit hinter einem standen, ziehen plötzlich mit Riesenschritten vorbei. Vielleicht sollte man sich doch endlich mal einen Anwalt nehmen. Irgendetwas ist hier ganz gewaltig faul.
Eintrag von Wolle am 4.August 2009