GdP: Lebenszeiternennung - Staatssekretär sagt Initiative zur Änderung zu
In einem Gespräch mit dem Bundespolizei - Hauptpersonalrat am 24. Juni 2009 hat der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Hans Bernhard Beus, eine Initiative des Bundesministeriums des Innern zur gesetzlichen Ă„nderung der entstandenen Ungleichbehandlung bei der Lebenszeiternennung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizeien zugesagt. Ziel dieser Initiative ist es, Kolleginnen und Kollegen, die bereits vor der Novellierung des Bundesbeamtengesetzes im Jahr 2009 in die Bundespolizei eingestellt wurden, ebenfalls vor dem 27. Lebensjahr zu Beamten auf Lebenszeit ernennen zu können. Das Verfahren soll nach der Bundestagswahl im Parlament eingebracht werden, da aus ZeitgrĂĽnden eine vorherige Bundestagsbefassung nicht mehr möglich ist. Die GdP hatte sich ausgehend von einer gewerkschaftlichen Unterschriftenaktion ĂĽber Monate gegenĂĽber Bundsinnenminister Dr. Schäuble und den beamtenpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen massiv fĂĽr eine positive Ă„nderung eingesetzt. Mit Dr. Beus wurde weiterhin auch die Problematik der neu geordneten Planstellenobergrenzen mit ihren stark einschränkenden Wirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten der VerwaltungbeamtInnen diskutiert und Ă„nderungen der bisherigen Regelungen eingefordert. ” Wir werden die Initiative des Bundesministerium des Innern jetzt weiter im politischen Raum begleiten, bis die gesetzliche Regelung im Sinne der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizeien entgĂĽltig positiv abgeschlossen ist” so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei in Berlin.
