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25. Juli 2009

GdP: Einrichtung von Zentralstellen für die Bearbeitung von Massendelikten im Zusammmenhang mit Erschleichen einer Beförderungsleistung

Die Deutsche Bahn AG stellt ihr internes Verfahren zur Anzeigenerstattung an die Bundespolizei um. So ist künftig grundsätzlich die elektronische Übermittlung von Strafanträgen vorgesehen. Diese Umstellung ist bereits seit März 2009 bei der Beanzeigung von Leistungserschleichung wirksam geworden und bewirkt, dass zukünftig jede dritte Fahrpreisnacherhebung sowie hiernach jede weitere folgende Fahrpreisnacherhebung zu jeder Einzelperson zur Anzeige gebracht wird.

Nach ersten Einschätzungen ist bundesweit von einem Volumen von ca. 600.000 Strafanzeigen pro Jahr auszugehen.

Bei Betrachtung der Fallzahlen der vergangenen Jahre, bedeutet das eine Verzehnfachung der durch die Bundespolizei zu bearbeitenden Strafanzeigen.

Die erhebliche Steigerung der Fallzahlen in diesem Deliktbereich ist verbunden mit zusätzlichem zeitlichen Mehraufwand für die Ermittlungsdienste in den Bundespolizeiinspektionen. D.h., dass die Mitarbeiter der ERMD durch die Bearbeitung dieses Straftatenvolumens für qualitative Ermittlungsarbeit in anderen prioritären Deliktsfeldern nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei fordert deshalb die Einrichtung von Zentralstellen für die Bearbeitung sog. Massendelikte wie dem Erschleichen von Leistungen.

Unter Beachtung der einzelnen Rechtsnormen der Strafprozessordnung, den fachlichen Hinweisen der Staatsanwaltschaften und der Erlass- und Verfügungslage der Bundespolizei sind derartige „Zentralstellen“ dort einzurichten, wo aufgrund der Reform der Bundespolizei das Personal – insbesondere im Tarifbereich – abgebaut wird und keine Anschlussverwendungen möglich sind. Auch der Einsatz der Unterstützungskräfte in der Bundespolizei (GUK) ist möglich und wird, so Jürgen Stark, Bezirk Bundespolizei, ausdrücklich befürwortet.

Es müssen kurzfristig Lösungen geschaffen werden, um damit die notwendigen Entlastungen – insbesondere auch für die Ermittlungsdienste in den Ballungsräumen – zu gewährleisten .

Einträge:

Die Grundidee ist gut. Allerdings nicht zuende gedacht. Die “Zentralstelle” kann lediglich die Normalfälle bearbeiten. Was ist mit Intensivtätern, bzw. Mehrfachtätern? Die werden bei den Inspektionen bleiben. Ebenso die Jugendsachen. Stichwort: Diversionsverfahren. Wurde hierüber auch nachgedacht ? In unserer Inspektion (Dir Augustin) liegt dieser Anteil bei über 40% !!!

Eintrag von Ermittler am 17.Juli 2009


Es gäbe auch noch andere Alternativen!

Da die weitere Bearbeitung der Vorgänge auch an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften gebunden sind, ist eine zentrale Bearbeitung zwar wünschenswert, aber nicht zielführend.

Es muss zusätzliches Personal eingestellt werden. Dieses geht auch temporär, so wie zu Zeiten der Asylbearbeitung beim damaligen BAFL.

Eine hohe Zahl an Beamten der ehemaligen DB AG und der ehemaligen Deutschen Post, die quasi nur noch zu hause sein dürfen, könnte hierfür gekrutiert werden.

Bei einer Verschiebung der Vorgangsbearbeitung in Gebiete, in denen Personal abgebaut werden soll, würde die Hoffnung nur geweckt, dass dieses Personal dauerhaft dort bleiben könnte. Diese Hoffnung sollte den Kollegen nicht gegeben werden. Sie werden - teilweise - auch an anderer Stelle benötigt.

Es klingt zwar hart, aber denkt bitte auch an die Kollegen, die bereits heute die hohe Last in den Gebieten zu tragen haben, wo Aufwuchs besteht und noch immer keine Kollegen dazu gekommen sind.

Es sind die Ballungsgebiete (Flughafen München, Frankfut, Stuttgart und Düsseldorf), aber auch die dortigen Bahninspektionen. Frankfurt, München, Düsseldorf und Stuttgart brauchen in der Fläche Personal, so wie die gesamte Direktion Koblenz.

Anonnsten steht zu befürchten, dass die Direktionen Flughafen Frankfurt, Koblenz und Suttgart
zusammengelegt werden.

Übrigens: Die Probleme werden noch größer. Die Bahn plant bereits in den nächsten Monaten die Umstellung auf 1:1. Mit Hilfe einer Software, die direkt an eine Schnittstelle der Bundespolizei angeschlossen werden soll, sollen alle Schwarzfahrer zur Anzeige gebracht werden.

Eintrag von Anon am 17.Juli 2009


Hallo GdP:

nach meinem Stand der Dinge soll der verehrte BPOL Präsident den Direktionen untersagt haben, die Vorgänge zwischen den Direktionen untereinander zu tauschen. Ziel soll es sein, dass die Bearbeitung in den Direktionen erfolgen soll und die Bahn aufgefordert wird, wieder zur alten Anzeigenerstattung (also nur etwa jeder 10.) zurück zu kehren.

Es sei aber daran erinnert, dass diese Form der Bearbeitung ureigenste Aufgbe der BuPo ist.

Eintrag von First am 17.Juli 2009


Hallo,
im Bereich der BPOLD STA, am Sitz des ehemaligen Amtes Köln wird eine solche Dienststelle, die dem SB 15 angegliedert ist, bereits aktuell eingerichtet (da arbeiten schon Leute).
Für Mitarbeiter, die bisher keine Verwendung an diesem Dienstort sicher hatten, eine tragbare Alternative. Besser diese Arbeit dort machen, als eine andere weiter weg.
Aber, wie kann jemand in der Bundespolizei gegenüber der DB AG das Zugeständnis dieser elektronischen Anzeigeerstattung machen, ohne sich über die nun hereinbrechenden Folgen Gedanken gemacht zu haben???
Sicherlich sind die nun angezeigten Straftaten alle als aufgeklärt zu bezeichnen, was natürlich gut für die Quote ist, aber, was ist, wenn die Bahn nächsten Monat kommt und will elektronisch millonenfache Sachbeschädigung (Graffitti) anzeigen???
Das wir aber sicher nicht passieren, denn bei den Leistungserschleichungen geht es der Bahn nur um die 40 EURO. Mit dem nun in über 100.000 Fällen mehr versandten Anhörungsbögen tritt die Bundespolizei quasis wie ein DB-Inkassobüro auf, weil eine nicht unerhebliche Zahl an Schwarzfahrern die 40 EURO überweist, wenn die Anhörung der Bundespolizei kommt, schon um gegenüber der Staatsanwaltschaft schön Wetter zu machen. Die Bahn will keine Strafverfahren, in denen möglicherweise mehrere Mitarbeiter stundenlang erst bei der BPOl und oder/auf Gerichtsfluren herumlungern, um dann ungefragt wieder entlassen zu werden.
Pro elektronischer Anzeigeerstattung spart die Bahn auch etwa 3 Blatt Papier und die Druckkosten. Über eingesparte Personalkosten kann man sich auch noch Gedanken machen.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein guter Schachzug der DB AG. Die haben in ihrer DB Sicherheit ja auch genug fähige ex-POR, die wissen wie die BPOL springt, wenn es politisch wird, und die Bahn ist ja schließlich immer noch mehrheitlich in Staatseigentum.
Zum Schluß noch die Frage in die Runde, ob man das Anzeigeaufkommen nicht auch dezentral bewerkstelligen können müsste und sollte. Es gibt in jeder Inspektion auch PVB, die vorübergehend nicht an der “Front” eingesetzt werden können bzw. dauerhaft nur beschränkt dienstfähig sind. Vorübergehend könnte man auch solche Kolleginnen und Kollegen mal mir Massen-Artus-Eingaben beschäftigen. Auf Dauer kann auch das nicht gesund sein.

Gruß
running agent

Eintrag von running agent am 17.Juli 2009


@ Running Agent,

die Bahn spart sich 3 Blatt Papier, während die BPOL einen Mehrverbrauch von ca. 7 Blatt hat. 2 für die Ablage und 5 weil die QS 4x den VG zurück gesendet hat!

Willkommen im (S)Paradies der BPOL…. und das wegen einen Realschaden von 0,90 Eurocent!

Es muss doch einfacher gehen, diese “Straftat” zu verfolgen!!!

Eintrag von ArtusFuzzi am 18.Juli 2009


Hallo,
solange für die Justiz immer noch Papierakten benötigt werden (u.a. wegen der Unterschriften unter den Vermerken und deren Verbindlichkeit) geht es nicht einfacher.
Die Bahn hat sich mit Billigung der Bundespolizei für eine sparsame Lösung entschieden, der Börsengang kann kommen!!!
Wenn die Bahn früher erst ab der dritten Leistungserschleichung Anzeige erstattet hat (kann ja nicht so schlimm gewesen sein für die Bahn), müsste auch eine Gesetzesänderung möglich sein, die drei mal Schwarzfahren zur OWI deklariert. Die Verwarnungs-/Bußgelder würden dann durch BPOL verhängt und einkassiert. So hätten wir zwar auch Arbeit, aber wenigstens auch Einnahmen für unseren Verein, mit dem wir dann den Neubau in Potsdam mitfinanzieren könnten.

Gruß
running agent

Eintrag von running agent am 18.Juli 2009


Meines Erachtens ist der Alleinige Versand eines Artus Dokument schon Unterschrift genug! Wer sonst soll in meinem Namen dieses Dokument erstellen?

Eintrag von ArtusFuuzzi am 18.Juli 2009


hallo, diese anzeigen sind doch, mal unter uns gesagt, alle für die katz. die sta´en stellen das zu 99,9% eh ein, egal ob mehrfachtäter oder nicht. deswegen sollte die bpol (welcher bundespolizist kürzt das eigentlich immer noch als “bupo” ab???) diese sachen als kurzanzeige abferkeln. dazu ist ein formular in artus zu entwerfen, was die notwendigsten daten in EINER maske zusammenfasst. 5 minuten arbeit, mehr ist eine solche anzeige einfach nicht wert!!!

zum vorschlag, leute, die vorrübergehend nicht dienstlich verwendet werden können, für artus-eingaben zu nutzen: das geht nicht, denn artus ist leider ein monstrum, kaum beherschbar und schon gar nicht für leute die kaum praxis haben.

ermb aus ffm

Eintrag von ermb am 18.Juli 2009


@ermb
Zitat: zum vorschlag, leute, die vorrübergehend nicht dienstlich verwendet werden können, für artus-eingaben zu nutzen: das geht nicht, denn artus ist leider ein monstrum, kaum beherschbar und schon gar nicht für leute die kaum praxis haben. Zitat Ende.

KSB, die vorübergehend nicht voll dienstfähig sind, sollten SOFORT einsetzbar sein, denn sie haben ja vorher bereits mit Artus ihre Vorgänge bearbeitet. Angestellte und VB, die vorher ganz andere Sachen bearbeitet haben, müssen im Gegensatz noch intensiv geschult werden (PVB waren doch mindestens 3 Tage auf Lehrgang, oder???) Daran soll es aber nicht scheitern.

Und noch etwas: Nicht nur die nun massenhaft auf uns hereinbrechenden Leistungserschleichungen werden im großen Stil bei den StA’en eingestellt. Wer im Zeitungsladen im Bahnhof eine Bildzeitung mitnimmt und sich im Laden nebenan anderweitig bedient ist zumindest als Ersttäter ebenso gut dran, wie jemand, der versehentlich seine Fahrkarte vergessen hat. Die Ermittlungsakte der BPol gleicht in ihrer Seitenstärke aber vielleicht einer Akte der Kripo, die sich mit einem tödlich geendetem Beziehungsstreit befasst.

Leider hat die Bundespolizei diesem neuerlichen elektronischen Anzeigeverfahren ja bereits zugestimmt (das ist politisch so gewollt gewesen!!! Die Bahn muss an die Börse!!!)
Anderenfalls würde ich vorschlagen in jedem Fall den entsprechenden Zugbegleiter als Zeugen vorzuladen, um den Gesamtvorgang zu erhellen und eine Personenbeschreibung des Tatverdächtigen zu erlangen. Die Zahlen würden spätestens nach einem Monat wieder auf das “normale” Maß runtergehen. Die Bahn will ihre Mitarbeiter im Zug sehen und nicht auf den Fluren der BPol oder des Amtsgerichts.
Die Landespolizei in NRW würde sich vermutlich niemals gegenüber Karstadt, Kaufhof pp. bei Ladendiebstahl und auch bei den Verkehrsverbünden wegen Schwarzfahren auf ein solches elektronisches Verfahren einlassen ohne technisch darauf vorbereitet zu sein und mit der StA ein gleiches elektronisches Verfahren abgestimmt zu haben. In Köln läuft das m.W. bereits in Bezug auf Massendelikte. Die Polizei erfasst in einer Sonderdienststelle die Vorgänge und leitet zumindest die wesentlichen Daten elektronisch an die StA weiter. Dort muss dann keiner alles noch einmal eintippen. Die Papierakte ist trotzdem noch notwendig.

@ArtusFuuzzi
Du hast vielleicht ein Dokument erstellt. Das war aber vielleicht nur Dein erster Entwurf, den Du unter Zeitdruck kurz vor Dienstschluss erst einmal zugemacht hast. Dein Gruppenleiter haut den dann im guten Gewissen raus ???

Gruß
running agent

Eintrag von Michael Möller am 18.Juli 2009


@ Muchael Möller alisa running agent?

Ich werde einen Teufel tun und Dokumente unter Zeitdruck erstellen!
Da kann der Papst persönlich an meiner Schulter klopfen…

Den Vorgang in der Grundmaske erfassen, ok. Spricht nichts dagegen.
Alles andere zu gegebener Zeit und mit klarem Kopf. Entweder ich mache es richtig, oder ich lasse es bleiben!

Eintrag von ArtusFuzzi am 19.Juli 2009


@ArtusFuzzi

mein Eintrag bezog sich zunächst auf Deine Aussage:
“Meines Erachtens ist der Alleinige Versand eines Artus Dokument schon Unterschrift genug! Wer sonst soll in meinem Namen dieses Dokument erstellen?”

Ich wollte mit meiner Ausführung klar machen, dass jeder oberhalb Deiner Artus-Hierachie den Vorgang abgegeben kann. Und dann können schon mal Sachen rausgehen, die man mit tatsächlich klarem Kopf so nicht geschrieben und abgegeben haben wollte. Beispielsweise “@ Muchael Möller alisa running agent?”
Zwei Schreibfehler in einem kurzen Satz.
Wenn Du im Dienst noch nie unter Zeitdruck einen Bericht oder eine Anzeige schreiben musstest, gehörst Du zu den wenigen Bundespolizisten, die ich um ihre Arbeit beneide.

Zum Thema zurück: Ohne eine zertifizierte digitale Signatur werden wir auch in Zukunft Papierakten mit Unterschriften benötigen.

Gruß
Michael Möller

Eintrag von Michael Möller am 19.Juli 2009


Wenn ich das hier alles so lese und richtig verstehe, könnten in Zukunft die LE´s von HANDICAP - Beamten bearbeitet werden; besser nicht sonst gibt es in Zukunft noch mehr PVB die im Tagdienst abtauchen. Lt. Reform sollen doch mehr PVB auf die Straße. Mein Vorschlag : Eine gute Tätigkeit für einen Verwaltungsangestellten. Schlecht finde ich ,dass viele Bahnreisende durch solche Machenschaften der Bahn kriminalisiert werden.

Eintrag von Streik am 19.Juli 2009


Dann wird es für die Bundespolente mal Zeit, dass sie die Digitale Signatur (die es bereits in vielen Bereichen und anderen Länder gibt) einführt.
Aber da sie jeden Tag auf das neue die Erleichterung durch Erschwernis behindert und anderweitig Millionen für nichts und niedernichts ausgibt, wird dieser Zustand niemals eintreffen.

So hoffe ich auf meine Kollegen, die keinen Sachverhalt oder Bericht unter Zeitdruck erstellen.

Letztendlich entsteht dadurch keine Gefahr für Leib oder Leben!

Eintrag von ArtusFuzzi am 20.Juli 2009


So liebe Kollegen, nun ist es soweit. das bereits o.a. 1:1 Anzeigerverhalten wird seit heute in den Medien als großes DB AG-Konzept vorgestellt. Nun ist es dringend erforderlich Konzepte zu entwerfen, die mit Sicherheit nicht Neueinstellungen bringen werden. Für eine Zentralisierung gibt es Vor- und Nachteile (rechtliche und personelle). Was auf jeden Fall wichtig ist, dass es direktionsinterne Lösungen geben muss, denn nur so können auch interne personelle Lösungen gefunden werden.
Im Übrigen zu dem Vorgenannten, mittlerweile sollte jeder KSB mit @rtus umgehen und einen einfach gelagerten Vorgang abarbeiten können

Eintrag von Dirk Stooß am 25.Juli 2009


Egal wie die Lösung aussehen wird, ich werde jeden einzelnen vorladen… dauere es so lange es wolle!
Entweder ich ermittle oder ich lasse die zeit verstreichen ;-)

Eintrag von ArtusFuzzi am 26.Juli 2009


Hallo ArtusFuzzi !!

Jeder so wie er es für richtig hält.

Ich dagegen versende die schriftl. Anhörungsbögen für die geklärten, normalen “Schwarzfahrer”.

Wenn du dagegen jeden einzelnen vorladen möchtest, für einen, der alles zugegeben hat und auch bezahlt hat, dann bitte. Wer keine Arbeit hat …….. .

Eintrag von Hauke am 26.Juli 2009


@ Hauke,

ist doch selbstredend, dass wenn jemand die Tat zugibt, dieser nicht mehr vorgeladen wird!

Aber gut, hier muss man jedes Detail ins kleinste erklären ;-)

Eintrag von ArtusFuzzi am 26.Juli 2009


hallo leute, bevor ihr euch alle den kopf darüber zerbrecht, wie man artus und die anderen statistiken zu 100 % befriedigen kann, prüft erst einmal den einzelfall !
denkt daran, in der eisenbahn verkehrsordnung ist einer ohne fahrschein ein reisender, kein potenzieller straftäter !!! alleine in unserer inspektion kann es vorkommen, dass ein reisender 5 tarifgebiete kreuzt. welcher normalsterbliche, ausser bpol, kennt sich da noch aus und will nach falschbedienung am automaten kriminalisiert werden !?!? wir sind nicht ein bahn-inkasso-unternehmen geschweige denn zahlenschönredner/verfälscher der reform.
gruss an die zensur, ein leidgeprüfter :-)

Eintrag von fontcop / vor ort entscheider am 26.Juli 2009


Die DB AG macht es sich jetzt sehr einfach, und wälzt eine Menge hausgemachter Probleme einfach auf uns ab; ich ve-rmisse jeden Funken Selbstkritik der DB AG.

Ohne jeden Zweifel nimmt die Zahl der Schwarzfahrer zu. Als Inhaber eines Jobtickets fahre ich selber sehr viel mit der Bahn und bekomme deshalb auch eine ganze Menge mit, insbesondere auch bei den Fahrausweiskontrollen.

Gerade in den S-Bahnen ist die Trefferquote ganz enorm hoch. Aber so manchesmal vermisse ich jedoch das Fingerspitzengefühl bzw. die Verhältnismäßigkeit bei den Maßnahmen der Fahrgastkontrolleure.

Viele Fahrgäste kennen sich mit den komplizierten Fahrausweisautomaten nicht aus bzw. kommen damit nicht zurecht. Geldscheine werden häufig nicht angenommen, oder der FAA ist mal wieder ganz defekt. Der “Tarif-Wirrwarr” in den einzelnen Tarifgebieten tut sein übriges noch dazu.

In der guten Absicht, dann im Zug nachzulösen oder aber in der Annahme, am FAA alles richtig gemacht zu haben, erlebt so mancher dann im Zug sein blaues Wunder und muss sich nicht selten einer fast demütigenden Behandlung (vor anderen Fahrgästen) aussetzen.

An den meisten Bahnhöfen bzw. S-Bahnhaltepunkten ist aber kein Mitarbeiter der DB AG vor Ort! Ich habe mir schon oft die Frage gestellt, ob die Bahn hier nicht am falschen Ende spart?

Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass jetzt direkt eine Strafanzeige gem. § 265a StGB gestellt wird, frage ich mich schon, ob hier nicht über’s Ziel hinausgeschossen wird. Denn in diesem Paragraph steht schließlich … in der ABSICHT benutzt…

Andere Länder machen es vor: Mitarbeiter bzw. Fahrkartenschalter vor Ort, und IN den Zügen sind FAA’s zusätzlich aufgestellt.

Wie in diesem Forum bereits richtig festgestellt, kommt man sich in zunehmender Weise vor, Angehöriger eines Inkassounternehmens für die DB zu sein.

Es grüßt der KSB

Eintrag von KSB am 27.Juli 2009


Könnte da nicht auch was ganz anderes dahinter stecken? Erinnert euch an die letztjährige Diskussion über die Übetragung von Hilfspolizeibeamten-Eigenschaften an die Bähnler…
Vielleicht versucht man´s jezt auf kaltem Wege wieder , so nach dem Motto: das kriegt die Bundespolizei ja von der Kapazität her eh nicht auf die Reihe…
(Der Sinn hat sich mir allerdings bereits letztes Jahr nicht erschlossen, da das Ganze für die DB ja auch Arbeit bedeutet - eventuell läßt man sich das dann aber wieder aus dem Staatstopf vergüten…)
Sollte es so kommen, betrachte ich damit das Ende der § 3 - Aufgaben als eingeläutet! (den letztjährigen halbherzigen Dementis zum Trotz!)
Ist halt eine sehr zweischneidige Sache, da andererseits tatsächlich die Gefahr besteht, dass man nur noch für die DB den Büttel gibt….

Eintrag von Gerhard Medgenberg, KG Weil am 27.Juli 2009


Wenn sich die BPOL zum Handlanger der Ungerechtigkeit machen will… ohne mich!

Ungerechtigkeit darf nicht unterstützt werden, zumal bei vielen -wie KSB bereits geschrieben hat- die ABSICHT also der Vorsatz fehlt! Eine Fehlbedienung oder ein Defekt des FAA ist nach meiner Rechtsauffassung kein Vorsatz, sich “[..]in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten,[...]“

Eintrag von ArtusFuzzi am 28.Juli 2009


wer soll denn bei den ganzen zu erwartenden leistungserschleichungen den fahndungsdruck aufrecht erhalten ???
etwa die packung knack & back mit dem bpol hefeteigmännchen aus dem kühlregal ???

Eintrag von frontcop / vor ort entscheider am 28.Juli 2009


@ frontcop / vor ort entscheidender… kein Productplacement bitte, ja ;-)

Eintrag von ArtusFuzzi am 28.Juli 2009


BPOLD Berlin beabsichtigt Zwangsabordnungen von Tarifbeschäftigten / GUK zur BPOLD Koblenz zur bearbeitung von Fahrgelddelikten !!!

Info: http://dir-berlin-brandenburg.gdp-bundespolizei.de/

Gruß Lars

Eintrag von Lars Wendland am 31.Juli 2009


Ich verstehe die Aufregung nicht.
Wenn die Bahn meint Geschädigter zu sein, dann haben wir als Strafverfolungsbehörde den Auftrag in dieser Sache zu ermitteln.

Das die STPO keine Rücksicht auf die momentane Befindlichkeit der Bundespolizei nimmt ist natürlich bedauerlich.

Wir können ja auch noch ausdiskutieren, ob wir einem Geschädigten ausreden, nach einem Taschendiebstahl, Anzeige zu erstatten weil er ja so doof war seine Geldbörse in seiner Außentasche zu transportieren.
Oder dem Geschädigten nach einer Körperverletzung dazu nötigen zu gestehen, das er von selbst die Rolltreppe heruntergefallen ist.
Da ist Kreativität auf argumentativer Ebene gefragt.
Bis wieder der nächste “Sternenkrieger”kommt und sagt es muss mehr für die Statistik getan werden die Inspektion XYZ liegt deutlich vor uns.

Da wir in den Flächeninspektionen eh vor dem personellen Offenbarungseid stehen, da ja alles wichtiger ist als Prävention und Strafverfolgung, könnte dass der endgültige Anstoß sein um unsere Personalmisere mal deutlich sicht bar zu machen.
Ich freue mich wenn die Bundespolizei in Strafanzeigen ertrinkt.
Wer alles machen will, ob im In oder Ausland, hat auch für die nötigen personellen Ressourcen zu sorgen.
Tut er das nicht muss er für die Konsequenzen geradestehen.

Ich bin nur mal gespannt gegen wen, nach massenhaften Fristenüberschreitungen, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Strafvereitlung im Amt.
Dann läst sich dieses elende Personalmanagmant und die Inflationäre Vermehrung von “hochwichtigen“ Administrativtätigkeiten die in den § 3 Inspektionen seit Jahren getrieben und schöngeredet werden nicht mehr verheimlichen.

Eintrag von shottersheriff am 2.August 2009


BPOLD Berlin beabsichtigt Zwangsabordnungen von Tarifbeschäftigten / GUK zur BPOLD Koblenz zur bearbeitung von Fahrgelddelikten !!!
Eintrag von Lars Wendland am 31.Juli 2009

….jetzt packt man sich also auch noch die Schwächsten der gesamten Organisation!- Und das, obwohl diese, anders als die Beamten (denen man das aber auch dafür ständig auf´s Brot schmiert), eben nicht für eine bundesweite Verwendung unterschrieben haben. Sie haben eben nicht gewußt, was auf sie zukommt, als sie bei unserer Firma angeheuert haben (shanghait wurden?).
Kommt natürlich auch ganz gelegen, auf diese Weise die rettungslos festgefahrene “Reform” fortzuführen…
Von der anfänglich (wieder mal) propagierten sozialverträglichen Umsetzung ist zumindest seitens des Dienstherrn offenbar keine Rede mehr!
Was ich hinter diesem Überraschungscoup (?) der Bahn vermuten soll, weiß ich ohnehin nicht so richtig. - Reine Machdemonstration? Will man sich doch die § 3 Aufgaben zurückholen? Wenn ja, warum? - Vielleicht, weil man sich diese Tätigkeit dann anschließend vom Vatter Staat vergüten lassen will?
Weiß der Teufel! - Fakt ist allerdings auch, dass man nicht überreagieren sollte, so lange man nicht weiß, wo der Hase lang läuft, speziell keine Personalverschiebungen aus diesem vergleichsweise nichtigen Anlass!
Im übrigen muß ich Schottersheriff Recht geben: Selbst schuld! In den letzten Jahren haben wir uns mit der Übernahme neuer Aufgaben verzettelt auf Teufel komm raus! Und wer meint, sein Personal permanent zu mindestens 120% auslasten zu müssen. (Ich denke jetzt hier mal an den “Un-Begriff: Kontrollfreie Zeiten”), muß sich nicht wundern, wenn er denn bei plötzlich auftretenden Spitzen keine Reserven mehr hat!
Ob man hieraus für die Zukunft lernen wird? - Ich denke, nein!

Eintrag von Gerhard Medgenberg, KG Weil am 2.August 2009


Wer soll denn bei den ganzen zu erwartenden Leistungserschleichungen ( unsere BPOLI ca. 1200 )noch draußen die Fahndungen ( neuerdings ganz hoch angesiedelt der 22/1 a )durchführen. Wenn die komplette Schicht an den Computern sitzt und die Strafanzeigen bearbeitet. Ich denke, dass der Außenanteil in unsererm Revier unter 5%sinkt. Wenn die Anzeigen besonders gut Bearbeitet werden mit Zeugenvernehmungen ( Zugbegleiter werden dann nur noch bei der Polizei zur Vernehmungen sind ) ist es eine Frage der Zeit, dass die DB ihr Anzeigen verhalten wieder ändert. Wir sind doch nur für die DB die Geldeintreiber. Alle anderen Strafanzeigen werden woll in den Keller fallen, weil niemand mehr Streife fährt.

Eintrag von praxiscop am 3.August 2009


Wer bitte schön macht denn jetzt noch Streife?

Ich könnte hier wenn es ein geschlossenes Forum wäre mal kundtun wieviele PVB der Bundespolizei im Bereich des §3BpolG am Wochenende für ein Einzugsgebiet von 2,7 Millionen Menschen vorgehalten werden konnte.

Wir brauchen garnicht mehr Strafanträge von der DB AG, wir sind doch schon vollkommen handlungsunfähig.
Außerdem soll mir mal einer hier Erklären was die Bearbeitung von Strafsachen mit dem Eintreiben von Geld für DB AG zu tun hat?
Es ist mir unbekannt dass die BPOL Leistungsbescheide für die 40€ versendet.
Und so lange wir uns diesen nutzlosen Irrsinn der Bekämpfung der unerlaubten Migration mit einem so unverhältnismäßig hohen Aufwand leisten können, darf es doch nicht wahr sein, das man diese Strataten jetzt hier bagatellisieren möchte nur weil keiner weiß wer das jetzt machen soll.

Eintrag von shottersheriff am 4.August 2009


Die BPol hat die eingehenden Anzeigen der DB AG als zuständige Polizei zu bearbeiten. Das bedeutet aber auch, dass die Anzeigen gem. § 265a StGB, bzw. § 263 i.V.m. § 248a StGB in vielen nachträglich angezeigten Fällen wegen verstreichen der Strafantragsfrist ohne weitere Bearbeitung der StA vorgelegt werden können. Wenn die Tat der DB AG, vertreten durch den feststellenden Zugbegleiter (o.a. DB-Mitarbeiter), bekannt worden ist, beginnt meines Erachtens die 3-monatige Strafantragsfrist. Für Meldewege innerhalb der DB-Organisation ist die Strafantragsfrist m.E. nicht “ausgesetzt”. Für mich bedeutet dies, dass Strafanträge für diese Taten die länger als 3 Monate zurückliegen, nicht mehr verfolgt werden können (Ausnahme natürlich der nicht geringfügige Betrug gem. § 263 StGB).

Eintrag von Exbahner am 10.August 2009


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