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11. August 2009

Erholungsurlaubsverordnung und Erschwerniszulagen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

im Anhang geben wir Euch hiermit die Änderung der Erholungsurlaubsverordnung vom 21. Juli 2009 und unsere, über den Deutschen Gewerkschaftsbund eingereichte Stellungnahme zur Erschwerniszulagenverordnung bekannt.

Die beabsichtigte Änderung der Erschwerniszulagenverordnung beinhaltet u. a. die Verdoppelung der (Wechsel) - Schichtzulage für die schichtdienstleistenden Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei und der Bundesfinanzpolizei. Wir haben in der Stellungnahme  weitere, unabdingbare Forderungen bei den Erschwerniszulagen aufgezeigt. Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, die für  diese Forderungen mit uns zusammen “auf der Straße” waren.

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung

Information über Änderungen Erholungsurlaubsverordnung

Vorläufige Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen

Mit kollegialen Grüßen

Gewerkschaft der Polizei,

Bezirk Bundespolizei

Einträge:

Dank eures Einsatzes (GdP) wurde wieder ein kleiner Schritt in die richtige Richtung vollbracht.

Ihr seid auf dem richtigen Weg, macht weiter so !!!

Eintrag von Hauke am 11.August 2009


Schön, daß sich die Gewerkschaft so durchgesetzt hat. Wann gibt es derartige Erfolge für die Verwaltungsbeamten?

Zur Erinnerung: das Eingangsamt im mittleren Verwaltungsdienst ist noch immer A 6 (entsprach früher einem Polizeihauptwachtmeister) - das gilt auch für die Ballungsraumbewohner!

Eintrag von Sachbearbeiter am 11.August 2009


Die Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie die Anhebung der Wechselschichtzulage ist absolut gerechtfertigt! Nur eines sollte man bedenken!
Die nächste Bundesregierung wird unter einem noch nie dagewesenen Sparzwang stehen - da stellt sich dann doch die Frage ob alle diese Forderungen im Moment realisiert werden können! Für den Moment sollte man sich auf den Abbau des Obermeisterbauches konzentrieren - das wirkt sich dann auch auf die zu erwartende Pension aus während DUZ und WSZ ja nicht pensionsfähig sind!
Schöne Grüße!

Eintrag von Controller am 12.August 2009


Warum wurde die Erhöhung des Zusatzurlaubes für Wechselschichtdienstleistende nur für die Fälle des § 12 (1) Erholungsurlaubsverordnung durchgesetzt und nicht für die Fälle des § 12 (2)Erholungsurlaubsverordnung ?
Ich gehe mal davon aus, dass der Unterschied bekannt ist.

Eintrag von Holger Hüsten am 12.August 2009


Kann mir jetzt bitte noch jemand sagen, wie viel Nachtstunden ich für einen, zwei, etc. Tage ZU brauche?

Eintrag von Vom Flughafen Ffm am 12.August 2009


Lieber Holger,
bei der stundenbezogenen Berechnung des Zusatzurlaubes § 12 (2) Erholungsurlaubsverordnung wurde die Anzahl der Tage nicht erhöht. Dort gilt die bisherige Regelung und die Meßzahl von jeweils 110 Stunden für einen Tag Zusatzurlaub. Wir halten diese Position für falsch und haben das beim Verfahren zur Veränderung der Verordnung auch klar deutlich gemacht. Wir werden uns konsequent weiter dafür einsetzen, dass auch der § 12 (2) der Erholungsurlaubsverordnung geändert wird.

Für den Eintrag Flughafen Ffm:
In der Stundenanrechung bleibt es bei 110 Stunden für einen Tag und maximal 4 Tage.

Gruß
Jupp Scheuring

Eintrag von Josef Scheuring am 12.August 2009


Wer kommt denn nun in den Genuss der Änderung. Im Bereich der Bundespolizei wohl kaum jemand.
Denn hier wird fast ausschließlich nach § 12 (2) der Erholungsurlaubsverordnung abgerechnet. Eine Abrechnung nach Absatz 1 ist mir von keiner Dienststelle bekannt.

Deshalb, zügig nachregeln denn das Jahr ist bald rum und jeder Tag mehr Urlaub zählt.

Auch die Kampagne 5,00 € DUZ solltet ihr nicht aus den Augen verlieren. Die Erhöhung der Wechselschichtzulage ist zwar positiv, aber bedeutet eigentlich nur die Schließung einer Gerechtigkeitslücke.

Eintrag von wrema am 14.August 2009


Also ist die Maßnahme doch mal wieder gründlich daneben gegangen! Wir schieben 600-660 Nachtstunden im Jahr, dazu noch Castor,Natogipfel,Fußball und jetzt sogar noch BTW.
Alles auf dem Rücken der Basis. Der ZU bleibt aber gleich.

Und wer bitte ist die Bundesfinanzpolizei? Ich habe die in noch keinem polizeilichen Einsatz oder Großlage gesehen!

Hier bei uns in der Region gibt es nur den ZOll!!

Eintrag von Altgrenzer am 16.August 2009


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