12. August 2009
"Die ministeriellen Erlasse zum Dienstpostentausch sind nicht so auszulegen, dass eine Gleichwertigkeit der entsprechenden Tauschdienstposten unabdingbare Voraussetzung wäre. Ohne Rücksicht auf eine Gleichwertigkeit der Tauschdienstposten hat eine wohlwollende Einzelfallübung zu erfolgen, nach der ein Dienstpostentausch nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann".
Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg bereits am 09. November 2004 in einem Urteil AZ: 1 A 349/04 zum Dienstpostentausch im damaligen Bundesgrenzschutz, der heutigen Bundespolizei, festgestellt.
Das Urteil VG Lüneburg 1 A 349/04
Hallo,
bezieht sich das Gerichtsurteil auch auf Tauschversetzungen von Bundespolizei zu Landespolizei etc????
Oder wird hier mit den aufschichtungsfähigen Dienstposten der Bundespolizei argumentiert, welche beim Tausch von ungleichen Laufbahngruppen für die BPOL verloren gehen? Z.b. POK vom Land, mit PHM von der BPOL!
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
LG
Antwort an @ Andre Steiger
Lieber Kollege Steiger,
das Urteil bezieht sich zunächst einmal auf den Tausch innerhalb der Bundespolizei und innerhalb einer Laufbahngruppe. Das Gericht erkannte vollkommen richtig, dass die Personalverwaltung Tauschbegehren keine immer weiteren, vollkommen überflüssigen Hürden wie die der Bewertungsgleichheit von Dienstposten in den Weg legen, sondern wohlwollend den Beamten entgegenkommen sollte.
Bei einem laufbahnübergreifendem Tauschwunsch Bund-Land ist das etwas anders gelagert. Da geht es weniger um die Frage der Bewertung eines Dienstpostens, sondern um die Frage der Verfügbarkeit einer freien und besetzbaren (Haushalts-)Planstelle in der anderen Laufbahn. Ist beim Bund keine Planstelle A 10 frei, kann auch kein Polizeioberkommissar vom Land übernommen werden, denn aus der Planstelle des wechselwilligen PHM (A 9m) kann er nicht bezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Hüber
stellv. Vorsitzender
Eintrag von Andre Steiger am 12.August 2009
Hallo Kollege Hüber,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde diese tollen Infos an meine Kollegen weitergeben, da mich zur Zeit zwei Beamte der Länderpolizei kontaktiert haben und in den gD der Bundespolizei wechseln möchten.
Diesbezüglich werde ich am Freitag nochmals mit dem HPR telefonisch in Verbindung setzen.
Kollegialer Gruss vom Flughafen Frankfurt/Main
Eintrag von Andre Steiger am 12.August 2009
Weis jemand von euch, wo man Tauschangebote/-gesuch Bund/Land suchen oder an wen man sich wenden kann?
Vorab besten Dank
Eintrag von BKE PVB am 14.August 2009
Hallo Andre, bezüglich deiner Frage zum Tausch mit einem Ladespolizisten kann ich dir mitteilen, dass Du es ruhig versuchen kannst. Ich selbst bin PHM und habe einen Tauschpartner vom Land Hessen. Dieser ist POK. Meine Direktion hat mir einen Negativbescheid zukommen lasssen. Die Begründung war mehr als lächerlich. Anfang Juli wurde ein PK vom Land Hessen zu unserer Inspektion versetzt. Der Kollege hatte mit einem PHM von der BPOL einen Tausch vollzogen. Daraus resultierte, dass ich mir einen Rechtsbeistand suchte. Dieser legte Widerspruch bei der Direktion ein. Das Ergebnis steht noch aus.
Es gibt bestimmt viele Kollegen, die alle Entscheidungen der Direktionen einfach hinnehmen. Mann sollte aber mal genauer hinsehen, dann wird man merken, dass die Visionäre bei den meisten Personalentscheidungen mal so und mal so entscheiden.
Du kennst doch bestimmt den Kinderfilm “Animal Farm”. Dort waren auch allle gleich…. nur manch waren GLEICHER!!!!
Eintrag von Fisch am 14.August 2009
Hallo Kollege alias Fisch,
ich möchte nicht zum Land tauschen. Ich vermittele die Landespolizeikollegenderzeit nur an interessierte BPOL Kollegen.
Beim Land ist auch nicht alles Gold was glänzt. Zudem gibt es dort zum Teil keine freie Heilfürsorge etc., also deutlich weniger Gehalt. Und gerade im gD sind die Beförderungsaussichten bei der BPOL gar nicht mal so schlecht. Der mittlere Dienst in der BPOL muss nur aufholen und die Planstellenobergrenze gehört gelockert!!!
Mir gefällt der Dienst bei der BPOL. Ich denke, dass muss jeder für sich selbst entscheiden. Das ist auch völlig legitim.
Ich denke ich, ich weiß warum der Tausch nicht vollzogen wird. Aber ruf doch mal zu näheren Infos den BHPR in Berlin an. Die lieben Kollegen dort (GdP) werden Dir sicher die Angelegenheit genau erläutern.
Dennoch wünsche ich viel Glück.
Kollegialer Gruss
Eintrag von Andre Steiger am 14.August 2009
Hallo Kollege Fisch, mich würde mal interessieren ob es bei Dir nun geklappt hat, und was die Begründung für die Ablehnung war?
MfG
Stefan
Eintrag von Stefan am 4.September 2009