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14. August 2009

Zusatzurlaub für Schichtdienst - MdB Binninger: Das war nicht der politische Wille

Ausgehend von der Entscheidung, die besondere Lebensarbeitszeit für die BundespolizistInnen zu verlängern hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages auf Initiative des CDU - Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger die Bundesregierung aufgefordert, den Zusatzurlaub für Schichtdienstleistende um zwei Tage zu erhöhen.

Inzwischen hat die Bundesregierung diese eingeforderte Veränderung derart vorgenommen, dass sie lediglich den § 12 (1) der Erholungsurlaubsverordnung und damit den Ausgleich bei regelmäßigem Wechsel der Arbeitszeit verändert hat. Dort werden jetzt auf die an den Arbeitstagen berechneten Zusatzurlaubstage jeweils zwei weitere Tage gewährt. ( z. B. bisher 1 Tag jetzt 3 Tage / bisher 4 Tage jetzt 6 Tage ).

Nicht verändert hat die Bundesregierung die Verordnung allerdings im § 12 (2). Dort ist festgelegt, dass Beamtinnen und Beamte die einen unregelmäßigen Wechsel ihrer Arbeitszeit haben, pro 110 geleisteten Nachtdienststunden ebenfalls Anspruch ein einen Tag, bei 440 Stunden Anspruch auf vier Tage Zusatzurlaub haben.

Im Ergebnis heißt das, dass alle Kolleginnen und Kollegen die in flexibilen Schichtplänen arbeiten und damit häufig noch höheren Belastungen ausgesetzt sind, von der politisch beabsichtigten Verbesserung nicht berührt werden.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei Josef Scheuring  hat heute mit Clemens Binninger telefoniert und Binninger hat dazu klar und unmißverständlich folgendes gesagt:  ”Diese jetzt getroffene Regelung war in keinem Fall politischer Wille. Natürlich sollten alle, die durch  Schichtdienst und Nachtarbeit betroffen sind, ganz egal ob sie regelmäßig oder unregelmäßig Schichtdienst leisten, von der Verbesserung berührt werden. Ich werde direkt mit dem Bundesinnenminister Kontakt aufnehmen und dies auch durchsetzen “.

” Die letzte Sitzung des Bundeskabinettes findet am 2. September 2009 statt. Dort kann die Verordnung noch in dieser Regierungszeit und geltend für das Jahr 2009 nachgebessert werden. Ich gehe davon aus, dass wir uns in auch dieser Frage auf Clemens Binninger verlassen können” so Josef Scheuring.

Einträge:

Sollte es nicht auch hilfreich sein, den Urlaub der Betreffenden in Tagen und nicht in Stunden zu berechnen, egal wie viel Stunden der Regeldienstplan vorsieht? Es werden ja doch meistens mehr als 8 Stunden gearbeitet, was bei einer Berechnung dees Urlaubs nach Stunden die reinen Urlaubstage minimiert. Und als Tag sollte nur der Tag des Schichtbeginns gelten (Nachtschicht).

Eintrag von René Schumann am 14.August 2009


Ich freue mich für alle Schichtdienstleistenden, deren belastenden Wechselschichten nun endlich etwas mehr Anerkennung finden. (War selbst viele Jahre im Schichtdienst)
Völlig vergessen hat man nicht nur die, die unter § 12 (2) fallen sondern auch alle Beschäftigten der Abteilungen, die bisher nur nach § 12 (3) Chancen hatten, Zusatzurlaub zu bekommen. Alltagsdienst (Mo-Fr) gibt es bei uns sogut wie nicht mehr. Ständig wechselnde Einsatzzeiten bei einer generell hohen Einsatzbelastung muss genauso beachtet werden, wie Belastungen des Wechselschichtdienstes.
Ich hoffe, dass man sich in allen Beteilgten Institutionen für diese Betroffenen stark macht.

Eintrag von Marek Schulze am 17.August 2009


Wenn das nicht der politische Wille war (einen Teil der Schichtdienstler von den Verbesserungen auszuschließen), ist das dann gelogen oder nur gemurkst ?
Können sie es nicht besser oder wollen sie nicht ?
An den jetzt folgenden Taten (Nachbesserungen) kann man das ja dann erkennen und am Wahltag auch honorieren, also seinen persönlichen politischen Willen dokumentieren.

Eintrag von hmrv am 25.August 2009


Für den Wahltag:

Ich erinnere, Zitat:
“Die GdP - Vertreter legten Heil (SPD) einen Vorschlag vor, die Arbeit zu ungünstigen Zeiten … mit dem Faktor 1,1 zu faktorisieren. Im Ergebnis heißt das, dass man bei zehn Jahren Arbeit zu unregelmäßigen Zeiten in diesem Bereich ein Jahr Abschlag auf die Lebensarbeitszeit erhält. Wer zwanzig Jahre Arbeit zu unregelmäßigen Zeiten geleistet hat, kann damit weiter mit 60 Jahren ohne Verluste ausscheiden. Bei dreißig Jahren würde sich das Pensionsalter auf 59 Jahre, bei 35 Jahre auf 58,5 Jahre reduzieren. Heil sagte dazu, er habe große Sympathie für diese Regelung und gehe auch davon aus, dass die, der Gewerkschaft der Polizei vom Fraktionsvorsitzenden, Dr. Peter Struck, in der Sache gemachten Zusagen eingehalten werden.”

Ergebnis: Die CDU Fraktion unterstützte den Vorschlag, während die SPD Fraktion schließlich einen Rückzieher machte.

Eintrag von kein Stammwähler am 26.August 2009


wenn es dabei geblieben ist, findet heute die letzte Sitzung des Bundeskabinettes statt. Es wäre nett zeitnah zu erfahren, ob in o.g. Angelegenheit die Änderungen vorgenommen werden/worden sind.

M.f.G.

Eintrag von KSB am 2.September 2009


Was soll man da noch groß hinzufügen? Recht so, Schichtdienstleistende müssen besser gestellt werden, als Kollegen, die von 7-16 Uhr Dienst schieben. Es ist ist zudem wissenschaftlich fundiert belegt, dass Schichtdienst allein das Krebsrisiko und die Gefahr von Herz-Kreislauferkrankungen um 30% erhöht. Also, es ist dann im Umkehrschluß nur gerecht, wenn wir früher in Pension gehen, da wir ohnehin früher die Pensionskasse unfreiwillig “entlasten”. Es besteht schon ein Unterschied zwischen Kaffee-Trinken um 4 Uhr morgens, damit man wach bleibt mit 55 und dem Kaffee-Genuss als Tagdienstler um 8 Uhr morgens..denn dieser wird getrunken, um wach zu werden. Und jetzt guten Morgen, denn ich hatte um 5 Uhr morgens noch keinen Röstkaffee von Tchibo!:-)

Eintrag von Tag der Abrechnung am 2.September 2009


Heute ist der 12.09.09 und ich finde NICHTS like:

Änderung erfolgreich nachgebessert.

Wäre schön wenn mal der aktuelle Stand hier verfasst würde.

Eintrag von René am 12.September 2009


@René

Wenn Du im Fach “Politische Bildung” aufgepasst hättest, wüsstest Du, dass eine Rechtsverordnung nicht auf Zuruf geändert werden kann, sondern dass dazu ein parlamentarisches Verfahren nötig ist. Also nicht mehr in dieser Legislaturperiode.

Grüße
Sidewinder

Eintrag von Sidewinder am 12.September 2009


Lieber Sidewinder,

an dieser Stelle muss ich mich hier leider korrigierend einschalten.

Rechtsverordnungen sind untergesetzliche Rechtsnormen, die von Regierungs- oder Verwaltungsbehörden aufgrund von Ermächtigungen in (förmlichen) Gesetzen erlassen werden. Der tiefere Sinn von Rechtsverordnungen liegt u. a. gerade darin, dass zu deren Änderung eben kein (langwieriges) parlamentarisches Verfahren notwendig ist.

Viele Grüße!

Eintrag von Chris am 13.September 2009


Ich zitiere:
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” Die letzte Sitzung des Bundeskabinettes findet am 2. September 2009 statt. Dort kann die Verordnung noch in dieser Regierungszeit und geltend für das Jahr 2009 nachgebessert werden. Ich gehe davon aus, dass wir uns in auch dieser Frage auf Clemens Binninger verlassen können” so Josef Scheuring.
———————-

Deshalb meine Nachfrage ob da nun etwas passiert ist oder eben nicht. Scheint aber eher Letzteres zu sein, ansonsten hätte man wohl hier schon eine Erfolgsmeldung lesen können.

Eintrag von René am 22.September 2009


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