Der DGB zum Thema: Elternzeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer für die Erziehung und Betreuung seiner Kinder in den ersten Lebensjahren im Beruf pausieren oder seine Arbeitszeit reduzieren möchte, kann beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen und das vom Staat gewährte Elterngeld beanspruchen. Das nachfolgende Faltblatt das vom DGB zur Verfügung gestellt wird beantwortet dazu einige wichtige Fragen.
