„Bürgerentlastungsgesetz“ kommt
Durch das Bürgerentlastungsgesetz wird ab 1. Januar 2010 die Berücksichtigung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren zu einer geringeren Lohnsteuerbelastung führen. Für gesetzlich Versicherte wird dies faktisch automatisch durch die bezügezahlenden Stellen umgesetzt.
Beamtinnen und Beamte (nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigte) jedoch, deren Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragsanteile für eine vergleichbare Basisversicherung jährlich mehr als 1.900,- EUR (in den Lohnsteuerklassen I, II, IV, V und VI) bzw. 3.000,- EUR jährlich (in der Lohnsteuerklasse III) betragen oder deren Jahresarbeitslohn 15.834 EUR (25.000 EUR in der Steuerklasse III) unterschreitet, können diese Beiträge beim Bundesverwaltungsamt mit berücksichtigen lassen. Dies gilt auch für die Krankenversicherungsbeiträge für die nicht selbst versicherungspflichtigen Angehörigen. (weiterlesen…)
Zur Arbeitsfähigkeit des Parlaments gehört die Einrichtung von Ausschüssen. Für die Bundespolizei
