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13. November 2009

GdP fordert eigenen Paragraphen gegen Angriffe auf Polizeibeamte

Berlin. Einen eigenen Paragraphen, der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte unter eine Strafandrohung zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren stellt, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP).
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Jeden Tag werden in Deutschland Polizeibeamte tätlich angegriffen und zum Teil schwer verletzt. Immer häufiger werden solche Übergriffe völlig unvermittelt verübt.“
Das Strafgesetzbuch, so die Gewerkschaft der Polizei, sei dringend ergänzungsbedürftig. Freiberg: „Wir fordern die Einführung eines Paragraphen 115 StGB, der einen solchen Angriff aus dem Nichts auch dann bestraft, wenn der Beamte oder die Beamtin nicht verletzt wird. Damit bekommen wir insbesondere hinterhältige Attacken besser in den Griff.“
Die bisherige Regelung setzte voraus, dass sich der Beamte bei dem Angriff in jedem Fall in einer „Vollstreckungssituation“ befindet, zum Beispiel bei einer Festnahme oder einer Räumung. Unvermittelte Attacken auf nichtsahnende Streifenbeamte im täglichen Dienst wurden von der Strafbarkeit bisher nicht erfasst. Der tätliche Angriff auf Polizeivollzugsbeamte soll künftig deutlich härter bestraft werden, als die bisherige Widerstandshandlung. Freiberg: „Wir setzen auch auf die abschreckende Wirkung einer solchen Strafandrohung, denn in erster Linie kommt es uns darauf an, dass unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem täglichen Dienst gesund und unversehrt nach Hause kommen.“

Einträge:

Diese Forderung ist der richtige Weg und keine schlechte Idee aber das Strafmaß muss dann auch ausgeschöpft werden bzw. vernünftig angewandt werden. Was nützt es, wenn doch wieder jeder Täter nur eine relativ geringe Geld-, Bewährung- oder sehr geringe Freiheitsstrafe bekommt? Dann bringt es relativ wenig, bis gar nichts. Die Tendenz bzgl. der sehr liberalen, Rechtsprechung in der Bundesrepubik ist für mich erschreckend und ich habe Verständnis für jeden Bürger der als Opfer oder Angehöriger direkt oder indirekt Betroffener einer einfach zu milden deutschen Rechtsprechung der Justiz ist. Leider leidet unter der Rechtsprechung auch die deutsche Polizei, da diese entweder selber betroffen ist oder diese fälschlicherweise unter einen Hut mit der deutschen Justiz gebracht wird.

Eintrag von Lars am 13.November 2009


Moinsen!!

Ich denke dieser Schritt ist längst überfällig.

Wer für die Sicherheit der Bürger in diesem Lande verantwortlich ist und sich im Zweifel nicht aussuchen kann, ob er in eine Situation “hineingehen will oder nicht”, der sollte auch in besonderem Maße geschützt werden.
Dazu gehört m.E. auch die Einführung des in Rede stehenden Paragraphen.

Die KV, Freiheitsberaubung im Amt existiert schließlich auch schon seit Jahrzehnten, also warum soll nicht die besondere Anforderung an einen Polizisten auch mit einem besonderen “Schutz” desselben einhergehen.

Indes fehlt mir der Glaube, dass unsere politisch verantortlichen Personen die Erforderlichkeit erkennen werden.

Grüße

AB

Eintrag von AB am 13.November 2009


eine gute idee und längst überfällig.

schon der versuch einen pvb anzugreifen gehört unter strafe gestellt.

die zeit ist reif für einen solchen paragraphen.
ob das “unsere” politiker ähnlich sehen, wage ich aber sehr zu bezweifeln, leider…..

mfg
kimi

Eintrag von kimi am 13.November 2009


Moin Moin.

Bei der Forderung einen “115er” ins StGB aufzunehmen wurde, so glaube ich zu erahnen, die §§ 223/224 (aufgrund der Hinterhältigkeit) als Maßstab genommen.

Bei Angriffen aus “heiterem Himmel” sieht der 224(1) Nr. 3 allerdings einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.

Warum fordert die GDP denn den Strafrahmen, der im 224 für einen “minderschweren Fall” vorgesehen ist?

Auch spricht Kollege Freiberg von Beamten(Innen) im (täglichen) Dienst.
Da unser Dienstherr die PVB zum Bahnfahren in Uniform anspornt, sollte der Paragraph auch bei erkennbaren, also z.B.uniformierten PVBInnen, außerhalb des Dienstes zur Anwendung kommmen können.

Dennoch: Ein Schritt in die richtige Richtung und lange überfällig.(Siehe Eintrag von AB)
Bin nur mal gespannt, ob sich außerhalb der GdP und innerhalb der Legislative jemand dafür interessiert. Egal wie der Gesetzestext nachher aussieht.

Eintrag von Regierungseigentum am 13.November 2009


Endlich mal ein guter Vorschlag seitens der GdP.

Ich finde es abe traurig, dass jetzt erst reagiert wird.
Die körperlichen Angriffe und auch die Respektlosigkeit nehmen auf Dauer zu!

Ein Polizist in Deutschland ist leider in Augen vieler Personen keine Respektperson.

Das ist in anderen Staaten anders.

Eintrag von PVB am 14.November 2009


Zitat Freiberg: „Wir fordern die Einführung eines Paragraphen 115 StGB, der einen solchen Angriff aus dem Nichts auch dann bestraft, wenn der Beamte oder die Beamtin nicht verletzt wird. Damit bekommen wir insbesondere hinterhältige Attacken besser in den Griff.“

–> Was heist hier “aus dem Nichts”? Es MUSS schon der bloße Angriff auf einen PVB bestraft werden. Alles andere ist und bleibt ein Schlag ins Gesicht!

Auf jeden Fall ist das schon längst überfällig und ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist endlich Schluß damit. Die Lobby muss wieder hergestelt werden!

Eintrag von BKE PVB am 14.November 2009


HALLO,

,,LEIDER” werden keine Staatsanwälte, Richter und Politiker angegriffen, mal obzön gesagt. Dann wären diese Ideen schon längst in der Tat umgesetzt worden, aber wie gesagt -leider-.
Leider sehen wir die o.g. Personen an Polizeieinsätzen und ähnlichen Veranstaltungen äußerst selten. Diese Leute könnten sich dann unmittelbar ein Bild vor Ort machen, welchen Gefahren sich die Polizei aussetzen muß.
Abder wieder -LEIDER- haben wir aus den vergangenen Jahren und den damit verbundenen Einsätzen nichts aber auch garnichts gelernt. Es wird immer geredet und geredet und vergessen. Die Leitragenden sind die immer die Einsatzkräfte der Polizei.

Eintrag von murmel81 am 16.November 2009


Die Idee ist sicherlich vernünftig - kann aber auch ein auslösender Faktor sein!
Wenn ich an unsere Bahnhofskundschaft so denke; was müssen die alles anstellen, damit sie über den Winter ein beheiztes Zimmer mit Vollpension in der JVA bekommen ….. mit dem Vorschlag genügt “lediglich” ein Angriff auf den Polizeibeamten und das gleiche Ziel zu verfolgen!

Wie gesagt, kann ein auslösender Faktor sein - muss es aber nicht!

Der Nutzen im täglichen Dienst (oder auch auf Dienstreisen im Zug) ist sicherlich wesentlich höher als meine “kleine” Befürchtung!

:-)

Eintrag von feili am 17.November 2009


Hört sich ja alles gut und schön an, aber ich denke, es wird wie immer gar nichts passieren. Mit Eintritt in den Polizeidienst hat man leider einen Teil seiner Grundrechte verwirkt. Dazu gehört inzwischen leider auch die körperliche Unversehrtheit!
Ich denke unser Strafgesetzbuch würde genügend Möglichkeiten zur Verurteilung solcher Straftäter bieten, aber wer bei der 35 ten Straftat immer noch mit einer Bewährungsstrafe das Gericht verlässt, der lacht sich doch über unser Rechtssystem kaputt!
Es wäre Sache der Richter die Vorgegebene Höhe des Strafmaßes auszunutzen und Strafen nicht immer wieder zum Unverständnis des Bürgers und der Polizeibeamten zur Bewährung auszusprechen!
Lassen wir uns überraschen!

Eintrag von Streifenmokel am 17.November 2009


Solange es Bedenkenträger wie felli gibt, werden wir nie auf einen “grünen Zweig” kommen!

Eintrag von BKE PVB am 17.November 2009


@BKE PVB:
Ich kenne halt mein polizeiliches Klientel!!! Grins!

Ich habe nicht gesagt, dass ich Bedenken habe, sondern nur, dass ich auch glaube, dass andere solche Paragraphen für sich nutzen könnten!

Eintrag von feili am 17.November 2009


@ felli:
Der Glaube gibt bekanntlich halt, und der Unwissende hält den Garten für den Wald!

Es gibt wohl kein Gesetz oder Paragraphen, den andere nicht für sich nutzen könnten und werden… selbst DU nicht!

Eintrag von BKE PVB am 17.November 2009


@felli:

Solange es Gesetze und Paragraphen gibt, wird es immer eine Gruppe Menschen geben, die diese für sich nutzen kann und wird… so wie auch DU und ICH und WIR alle zusammen!

So liebe Forumspolizei, mal schauen was an diesem Posting entgegen euren Paragraphen spricht?!

Eintrag von BKE PVB am 18.November 2009


GdP-Delegiertentag – Klaus Schlie: Klares Signal des Staates gegen Angriffe auf Polizisten – Polizeiarbeit auf Kernaufgaben konzentrieren
Erscheinungsdatum:17.11.2009 Innenminister Klaus Schlie hat ein klares Signal des Staates gegen die zunehmenden Angriffe auf Polizeibeamte gefordert. Der Minister kündigte an, mit dem Koalitionspartner FDP umgehend darüber zu sprechen, wie Schleswig-Holstein die Initiative der Gewerkschaft der Polizei unterstützen kann, eine eigene Strafvorschrift für Angriffe gegen Polizeibeamtinnen und –beamte im Strafgesetzbuch zu schaffen. „Wir stehen unseren Polizeibeamten zur Seite, wenn sie Zielscheibe von Gewalt werden“, sagte Schlie auf dem Landesdelegiertentag der Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Dienstag (17. November) in Bad Bramstedt (Kreis Segeberg). Wichtige Erkenntnisse für Einsatztraining und Ausrüstung erwartet der Minister von dem Ergebnis einer in wenigen Wochen beginnenden Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), die Gewalt gegen Polizeibeamte untersucht.

Den vollständigen Artikel könnt ihr unter

http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/Service/Presse/PI/2009/091117__im__gdpGewalt.html

lesen.

Eintrag von KSB am 18.November 2009


Hallo KSB.

Dazu ist mir spontan das Lied “Wellenreiter” von BAP eingefallen. Dort heißt es: “Wie ein Wetterfähnchen drehst Du Dich im Wind…”
Politiker reden heute “so” und morgen “os” (kein Tippfehler)

Zu oft hat man erlebt, dass Politiker jedem nach dem Mund reden. Schön wenn er es ernst meint. Nur schade, wenn ein Landesinenminister erst jetzt das Thema entdeckt. Er war doch Innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion.

Würde mich nicht wundern, wenn er morgen auf dem “Kongress der Berufseinbrecher” die Abschaffung von Fensterläden befürwortet.

Ich denke, ich bin nicht alleine, wenn ich sage: “An den Taten werden wir sie messen.”
Aber man muß ihm aber auch zugute halten, dass er erst seit dem 27. Oktober 2009 Innenminister ist.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki:”Ein neuer Straftatbestand sei schlicht und einfach nicht notwendig.” und weiter: „Wir können unseren Polizeibeamten im Rahmen des geltenden Rechts sehr gut zur Seite stehen.“ (Zitiert aus den Lübecker Nachrichten vom 18.11.2009)
Quelle:http://www.ln-online.de/news/schleswig_holstein/2692035

Hier die Meinung der SPD:
http://www.spd.ltsh.de/index.php?option=com_content&task=view&id=112&Itemid=123&pressid=3405

Zitat:”…Zudem sollte man sich vor Ergreifung dieser Maßnahme noch einmal gründlich sachkundig machen, wo letztlich die Ursachen für die hohe Zahl der Verfahrenseinstellungen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die Verhängung niedriger Strafen gegen Gewalttäter liegen.”

Wünsche Dir und allen Anderen dass sie jeden Tag gesund nach Hause kommen mögen!!

Eintrag von Regierungseigentum am 18.November 2009


Sicherlich ist jeder Angriff auf Polizeibeamte ein Angriff zuviel. Aber ich halte nichts davon, einen neuen, eigenen Straftatbestand einzuführen. Im Bereich der Gewaltdelikte gibt es bereits eine ausreichende “Produktpalette”, beispielsweise die §§ 113, 125,223,224,226,240,185 STGB um nur einige zu nennen. Beklagen sollten wir uns nicht immer über zu “milden” Urteile der Gerichte; wir alle kennen den Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten.
Wir müssen daher bemüht sein die notwendige Beweismittelkette für eine Verurteilung des Tatverdächtigen herbeizuführen. Hier liegt meist das Problem.
Mal ehrlich: Wer von uns würde denn einen Angeklagten verurteilen wollen, wenn er nicht absolut von dessen Schuld überzeugt ist ?

Eintrag von ck am 25.November 2009


ck falsch absolut falsch deine eine aussage.
die urteile sind zu mild. und im anschluss darauf zu schreiben, dass wenn die schuld nicht einwandfrei bewiesen ist, ….. und dieses deinem wortlaut nach zu urteilen im zusammenhang steht mit deiner aussage 2beklagen sollten wir uns nicht imer über zu milde urteile,…., ist mehr als bedenklich. entweder jemand wird schuldig gesprochen oder nicht !!!! du kannst doch nicht ernsthaft meinen, wenn zweifel an einer schukd besteht, dass ein milderes urteil gefällt wird gegen den angeklagten weil die schuld nicht feststeht.

fakt ist, dass die strafen bei weitem ich wiederhole mich bei weitem nicht genügend ausgeschöpft werden. ein grund ist evtl. der, dass die kosten für eine haft zu hoch sind, so makaber es sich anhört, auch die frühzeitige entlassung ist oft nicht gerechtfertigt. man könnte geld sparen, wenn man für etliche resozialisierungsprogramme und den teilweise hochwertigen ausstattungen (z.b. trainingsräume, besser als jeder bei der BPOL!!!!) der JVAen massiv geld einsparen würde. denn diese bringt zum einen zu wenig und das haben die menschen die im gefängnis sind nicht verdient auch unter beachtung der menschenwürde nicht. denn wie lange dauert es denn bis man in den “knast” kommt ? ZU Lange, und wenn dann darf man nicht in ein umäuntes hotel kommen, sondern muss mal bus tun, und das über jahre. aber ich gebe zu, dass die situation in deutschland eine andere ist als meine meinung hier.

Eintrag von Lars am 29.November 2009


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