7. Januar 2010
Berlin . Das Bundesministerium des Innern hat auf entsprechende gewerkschaftliche Forderungen reagiert und endlich eine bessere Anspruchsgrundlage für die Gewährung von Wechselschicht- bzw. Schichtzulage der teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten angeordnet. Mit Erlass vom 05. Januar 2010 (Az.: D 3 - 221 470/35) wurde bestimmt, dass für den Anspruch teilzeitbeschäftigter Beamtinnen und Beamter auf Wechselschichtzulage "ab sofort" nicht mehr das Mindesterfordernis von 40 Nachtdienststunden in fünf Wochen erbracht werden muss. Vielmehr ist die zeitliche Mindestanforderung für die Zulage proportional zum Beschäftigungsumfang zu reduzieren.  Das gilt in gleicher Weise für die Schichtzulage und die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten. Das Bundesministerium des Innern setzt damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2009 (Az.: 2 C 12/08) für den Bereich der Bundesbeamtinnen und -beamten um und die entsprechenden Schlechterregelungen der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) außer Kraft. Den betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind die in der Vergangenheit vorenthaltenen Zulagen durch einen formlosen Antrag an die Dienststelle auch für zurückliegende Zeiten zu gewähren. Das Ministerium ordnete auch an, dass für Ansprüche aus dem Jahr 2006 auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird und damit die Nachzahlungsansprüche nicht verfallen sind.
Zugleich kündigte das Bundesinnenministerium an, die beschriebene Verfahrensweise durch eine einheitliche Novelle in die Erschwerniszulagenverordnung aufzunehmen und ggf. noch andere Regelungen für belastende Arbeitsbedingungen, z.B. im Bereich der Wechselschichtzulage, ändern zu wollen.
Endlich mal wieder was positives für uns TZ`ler, weiter so!!
Eintrag von Anonymous am 9.Januar 2010
Und wann gibt es mal was positives für die “Vollzeitarbeiter”?
Eintrag von Vollarbeiter am 10.Januar 2010
… gehört hier zwar nicht hinein, doch wie sieht es mit der Erweiterung des Zusatzurlaubes für Nachtdienststunden aus?
Man hört darüber gar nichts mehr.
Wann wird das Gesetz verabschiedet und tritt es rückwirkend für 2009 in kraft?
GdP nicht aufgeben, immer weiter am Ball bleiben !!!
Eintrag von Noch Hoffnung ... am 10.Januar 2010
Was wird mit den 5,- Euro pro Stunde DUZ? Wie Vollarbeiter schreibt, auch wir wollen doch mal was positives.
Eintrag von Vollarbeiter'in am 12.Januar 2010
Ich habe ca. 3 Jahre Dienst in einer Spezieleinheit nach einem besonderen Plan verrichtet. Dabei wurden mehr Nachtdienststunden geleistet, als dies im Normalfall im Wechselschichtdienst der Fall ist. Die Abweichung bestand lediglich darin, dass zum Teil 10 h Schichten geleistet wurden und es kein starrer Dienstplan war. Aus diesem Grund wurde uns die Wechselschichtzulage gestrichen, weil eine Gewährung angeblich an der Regelmäßigkeit des Wechselschichtdienstes scheiterte. Abgesehen davon, dass dieser Dienst in keiner Weise einfacher war, als der regelmäßige Wechselschichtdienst, finde ich es schon sehr fragwürdig, ob diese Vorenthaltung der Wechselschichtzulage rechtlich haltbar gewesen ist.
Mich würde dazu die Meinung der GDP, auch im Hinblick auf den obigen Artikel, interessieren.
Eintrag von Investigator am 15.Januar 2010
Hallo GDP-Team,
ob es da auch noch von Eurer Seite Antworten geben wird? Ich glaube, Investigator würde sich damit in Euren Reihen gut aufgehoben fühlen. Oder entsteht erst wieder kurz vor den Personalratswahlen solch umfangreicher Schriftverkehr aus? Sicherlich habt ihr alle Hände voll zu tun.
Gruß, und hoffentlich nicht weiter so,
Objektschützer
Eintrag von Objektschützer am 18.Februar 2010