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31. Januar 2010

GdP: Kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ankaufs

An der Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit eines Ankaufs der angebotenen Daten über deutsche Steuerhinterzieher kann es nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) keinen Zweifel geben. Vorsitzender Konrad Freiberg: Es gibt die Kronzeugenregelung, Lockkäufe sind besonders im Drogengeschäft an der Tagesordnung und auch Versicherungen bezahlen für gestohlene aber unverkäufliche Kunstgegenstände, um sie zurückzubekommen. Die Steuerhinterzieher haben Deutschland um Hunderte Millionen betrogen und ihre Beute in die Schweiz gebracht. Kein Mensch würde verstehen, wenn die Finanzbehörden nicht ihrer Pflicht nachgingen und das Geld zurückholten. An bestimmte Delikte sei ohne die Mithilfe Krimineller kaum heranzukommen. Steurflucht ins Ausland gehöre dazu.

Einträge:

Ich freue mich schon darauf, zu erfahren wer von den “Großkopfete” da mit drin steckt. Zumwinkel hat ja die Kurve auch nicht gepackt :)

Eins ist sicher… auf der CD wird mein Name und meine Daten nicht zu lesen sein!

Eintrag von BKE PVB am 31.Januar 2010


Kronzeugenregelung??

Nach einem Blick ins Gesetz (§ 46b StGB i.V.m. § 100a Abs. 2 StPO i.V.m. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO) sehe ich das hier eher nicht gegeben.

Eintrag von Rick am 31.Januar 2010


Als langjähriger Polizist - zwar aus der Schweiz, aber das spielt keine Rolle - kann ich die Ansicht der GdP nicht wirklich verstehen und nachvollziehen. Ich denke die aufgeführten Vergleiche hinken schon stark hinterher. Die fragliche Tat sollte ja auch wirklich strafbar sein, was sie nach geltender Gesetzgebung in der Schweiz jedoch nicht ist. Es steht hier also die reine Bereicherungsabsicht des Verkäufers an, welcher nur zu diesem Zwecke die Daten kopiert hat. Dies dann als Staat, ja gar noch als Polizei zu unterstützen kann und will ich nicht nachvollziehen.

Eintrag von Stephan am 31.Januar 2010


Ich bin strickt gegen einen “Datenankauf”. Es gibt bestimmte rechtliche Bestimmungen, die es der Polizei und der Steuerfahndung schwer machen, solche Machenschaften aufzudecken. Das hat der Gesetzgeber so gewollt. Da kann es ja wohl nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden, die gewünschten Daten von irgend jemanden anzukaufen! Da können wir demnächst ja gleich Privatpersonen unsere Verbrechen aufklären lassen. Ob die sich dann an Recht und Gesetz halten, so wie es die Polizei nunmal tut, sch…egal oder wie?!!
Also dann bitte doch lieber die gesetzlichen Vorraussetzungen schaffen und den staatlichen Verfolgungsorganen die richtige “Werkzeuge” für ihre Arbeit an die Hand geben.

Eintrag von Sandra am 31.Januar 2010


Dann darf einem Hinweisgeber in Zukunft auch keine Belohnung mehr gezahlt werden wenn dadurch eine Straftat aufgeklärt wird?

Ist vom Grundsatz her beides identisch, oder?

Eintrag von wrema am 31.Januar 2010


ob der Ankauf rechtlich haltbar ist odr nicht, da werden sich Experten auf der Politischen Bühne mit auseinandersetzen. Die FDP wettert schon fleißig. Und natürlich haben die nächsten Pateispenden mit dieser Sache dann wieder nichts zu tun.

Eintrag von KSB aus dem Norden am 31.Januar 2010


Heieiei,
mein Beitrag zum Artikel “Auftakt Tarifrunde 2010 / 14.01.2010″ zu diesem Thema ist vielleicht doch nicht so weltfremd wie ich befürchtet habe.
Da die Leute, welche ihr Vermögen unter Nummernkonten gutverzinst und anonym angelegt haben, auch mit dem MOB auf der Straße nichts zu tun haben, erkennen sie auch nicht, wie sehr es prodelt und gährt. Die einfache Bevölkerung lässt sich nicht mehr für dumm verkaufen, wie in der Vergangenheit.
Die Auffassung, dass diejenigen, welche uns weiße Weste predigen, selbst von oben bis unten mit Schmutz besudelt sind, macht sich sehr breit. Diejenigen, die dort ihr Vermögen gebunkert haben, fordern vom einfachen Volk die Rettung der Finanzkrise. Die haben die Zeichen der Zeit offensichtlich (noch) nicht erkannt. Kapiert endlich (und zwar bevor es zu spät ist) dass dies mittlerweile weithin die Volksmeinung darstellt, bis hin zur Mittelschicht!!!

Ach Polizei, ich befürchte, wir werden uns bald nicht mehr retten können vor Arbeit und ich betone ausdrücklich, das wäre mein Alptraum!

Eintrag von Philosoph am 1.Februar 2010


Die Daten-CD sollte angekauft werden. Es wäre eine schlimme Konsequenz, wenn die Steuerstraftaten wegen dieser scheinheiligen moralischen Bedenken nicht verfolgt werden könnten. In vielen anderen Fällen werden doch auch - von der Öffentlichkeit aber unbemerkt - Gelder an Straftäter gezahlt, um an Informationen zu kommmen oder Sachen zurückzuerhalten. Gerade in diesem Fall würde der verheerende Eindruck entstehen, mann wolle die -wahrscheinlich - vermögenden und einflussreichen Bundesbürger schonen, die ihr Geld dem deutschen Staat entzogen haben. Auch sollte die Präventionswirkung bei der Entscheidung, die die Aufdeckung unzähliger Steuervergehen zur Folge hätte, eine Rolle spielen.

Eintrag von orbiter am 1.Februar 2010


Mal nicht von der politischen sondern der strafrechtlichen Seite gesehen: Ich gehe mal davon aus, dass der Empfänger der ersten Information nach § 163 StPO zu verfahren hatte, also Polizist war. Er erlangte Kenntnis von einer Straftat (bzw. 1500 Straftaten) und hat diese jetzt zu erforschen. So wie es sich darstellt ist dann auch der Anfangsverdacht des § 152 StPO gegeben und die eingeschaltete StA verfährt nach dem Legalitätsprinzip. Jetzt stellen sich doch nur noch die Fragen einer mit rechtsstaatlichen Mitteln durchgeführten Abwicklung. Dazu gehören nach meinem Kenntnisstand auch Käufe von Informationen bzw. Beweismitteln. Hat man da noch eine Wahl, wenn man sich nicht selbst strafbar machen möchte.

Eintrag von Rupert am 1.Februar 2010


Hi, ich sehe das auch so, dass der Staat nicht selbst rechtswidrig handeln darf, bzw. hier Straftaten durch den Ankauf dieser CD unterstützt und hierdurch auch andere ermuntert solch Daten zu stehlen und zum Verkauf anzubieten, d.h. durch den staatlichen Ankauf werden erneute Straftaten gefördert .

Eintrag von insulaire am 1.Februar 2010


Es wird sich ein Weg finden, um diese Geschichte zu “legalisieren”. Die machen das zu jedem Preis, koste es was es wolle! :)

-> Wer den Joke versteht, darf lachen!

Eintrag von Echaufierter am 2.Februar 2010


Die Diskussion ob mit möglicherweise illegal gewonnenen Erkenntissen ein Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht spielt hier doch nur eine untergeordnete Rolle. Dann muß auf die Strafverfolgung im Zweifel verzichtet werden. Deshalb kann das Finanzamt trotzdem die fällige Nachzahlung verlangen.

Experten schätzen, dass allein in der Schweiz ca. 100.000.000.000 € am Fiskus vorbei gebunkert werden. Sei es um Steuern zu hinterziehen oder Schwarzgeld zu waschen.
Weitere Summen dürften in Lichtenstein, Luxemburg oder sonstwo vor sich hin schlummern.

Das sind Dimensionen die in der Vergangenheit schon so manches Finanzsystem und letztendlich ganze Staaten bis zum Verfall ruiniert haben.
So ist es dem alten Rom ergangen und heute ist es Griechenland…
wenn hier keine Abhilfe geschaffen wird, sind wir nicht mehr so weit von solchen Verhältnissen entfernt.

Eintrag von KSB am 2.Februar 2010


Geklaute Dinge zu kaufen ist Hehlerei, der Versuch ist strafbar. Machen wir demnächst in Folter und Hausdurchsuchungen, nur um mit geringeren Straftaten höherwertige aufzuklären? Wer zieht da die Grenze und wo ist diese dann? Macht vernünftige Gesetze und Abkommen mit den betroffenen Staaten, damit Steuerflucht unterbunden wird. Aber Illegales mit Illegalem vergelten - nein danke. Die Neiddebatte sollten wir nicht führen, so sehr ich dafür bin, dass jeder sich mit seiner Leistung am Steueraufkommen beteiligen soll.

Eintrag von Peter Pan am 2.Februar 2010


Aus rechtlicher Sicht darf sich ein Rechtstaat wie wir natürlich grundsätzlich nur rechtstaatlicher Mitteln bedienen, wenn es um die Aufklärung von Straftaten geht.

Könnte man in diesem Fall nicht von einem außergesetzlichen Notstand ausgehen…?

Dem anders, d.h. mit rechtstaatlichen Mitteln nicht beizukommen ist….?
Wenn es darum geht, Lösegelder an Verbrecher zu zahlen, um deutsche Urlauber freizukaufen handelt der Staat auch.

Angesichts der zu erwartenden Größenordnung der aufzudeckenden Steuerstraftaten, hätte kein normaler “Steuerbürger” Verständnis dafür, wenn die Bundesregierung untätig bliebe…

Fragt sich nur, ob auch Volksvertreter anfangen müssen zu zittern, wenn die besagten Daten auf den Schreibtischen der zuständigen StA landen…

Wir dürfen gespannt sein, was dann so alles ans Tageslicht gerät…

Eintrag von Oetzie am 2.Februar 2010


Und wer sagt das die Daten nicht manipuliert sind?

Eintrag von WEITERSO!!! am 2.Februar 2010


Ob die Bundesregierung auch über den Datenankauf nachdenken würde, wenn es sich um anders gelagerte Straftaten handeln würde, die kein Geld in den Fiskus spülen?
Ich vermute, sie würde keinen Gedanken daran verschwenden und das wiederum, sollte uns zu denken geben!

Eintrag von Sandra am 2.Februar 2010


Manche Debatten in diesem Land verlaufen etwas merkwürdig.
Wer Steuern hinterzieht verhält sich sozialschädlich. Hier wurde organisiert und strukturiert Geld dem deutschen Gemeinwesen entzogen. Geld für Streumittel, Geld für Obst für Schulkinder, Geld für die Beförderungen von POM.
Nur Reiche können sich einen schwachen Staat leisten.

Eintrag von Axel am 4.Februar 2010


An dieser Debatten hat eine rechtsphilosophische Neigung.
Darauf will ich gerne eingehen. Darf jemand für sich den Schutz eines Staates für sich beanspruchen, von dem er sich durch Hinterziehung von Steuern entzogen hat ?
Mit Folter oder Androhung von Folter im Rahmen einer Vernehmung, um den Aufenthaltsort einer Geisel vom mutmaßlichen Geiselnehmer zu erfahren hat das nichts zu tun.

Eintrag von Reiner Vonvielen am 4.Februar 2010


Unser “aller Geld” ( Steuern ) liegt zum größten Teil auf Konten Schweizer Banken. Die Angebotene CD ist nur die Spitze des Eisberges.
Die Urkunde für meine Beförderung zum PHM liegt mit Sicherheit ebenfalls in einem Schließfach einer Schweizer Bank. Etwas Ironie soll erlaubt sein; aber die Wahrheit ist nicht weit weg….. Oder ?

Eintrag von Streik am 6.Februar 2010


………also gehts nur ums Geld ?

der Gedanke von Sandra kam so ungf. auch in der Sendung hart ber fair zur Sprache. Eine Meinung war, was ist wenn die CD 50, oder gar 100 Millionen kostet, kaufen die ” geldgierigen” aus dem Finanzamt mit dem Anspruch auf Verfolgung von Straftaten dann auch die CD , oder lieber nicht mehr aus rechtsstaatlichen Gründen , tatsächlich aber nicht , weil die CD dann kein Geschäft mehr wäre ??
Die das Geld, in die Schweoz geschafft haben , sind doch wahrscheinlich nur zu blöd, weil das Saystem so faul ist, dass man mit erlaubten Tricks und Abschreibungsprojekten sich so arm macht, dass man sowieso keine Steuern ( Daimler, Opel usw. ) zahlt. Darüber wird aber nicht gesprochen , und die Banken haben Milliarden versenkt, na und , kommt alles in die Bad Bank . Also das Geld ist nicht weg, es ist nur woanders :-)

Eintrag von insulaire am 7.Februar 2010


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