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18. Februar 2010

Wichtiges Urteil zur Polizeizulage bei Urlaub im Anschluss an die Elternzeit

Das VG Stuttgart hat zugunsten einer Kollegin entschieden, dass ihr die Polizeizulage während des Urlaubs, den sie im direkten Anschluss an Mutterschutz und Elternzeit nimmt, zusteht, wenn ihr der Urlaub schon vor Beginn der Elternzeit zugestanden hat und sie im Anschluss an den Urlaub den Dienst tatsächlich wieder aufnimmt.

Die Richter begründet ihre Entscheidung im wesentlichen damit, dass die Elternzeit „Elternurlaub“ im Sinne der Richtlinie 96/34/EG vom 3.6.1996 und der durch diese Richtlinie umgesetzter Rahmenvereinbarung vom 14.12. 1995 sei. Dabei bleibt das Arbeitsverhältnis während der Dauer des Elternurlaubes fortbestehen; der Arbeitnehmer bleibt im Elternurlaub ein Arbeitnehmer im Sinne des Gemeinschaftsrechts (vgl. EUGH, Urt. v. 20.9.2007- C- 116/06 – Sari Kiiski-, juris). Diese Richtlinie und die Rahmenvereinbarung waren auch auf die Klägerin anzuwenden, denn sie ist Arbeitnehmerin im Sinne von §1 der Rahmenvereinbarung (Vgl.: EuGH, Urt. v. 20.8.2007).

Weiter heißt es in der Begründung: § 2 Nr. 6 der Rahmenvereinbarung bestimmt: Die Rechte, die der Arbeitnehmer zu Beginn des Elternurlaubs erworben hatte oder dabei war zu erwerben, bleiben bis zum Ende des Elternurlaubs bestehen; im Anschluss an den Elternurlaub finden diese Rechte mit den Änderungen Anwendung, die sich aus den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder Gepflogenheiten ergeben. Zu den Rechten, welche die Klägerin zu Beginn des Elternurlaubs erworben hatte, gehört die Polizeizulage. Denn ihr wurde – im Anschluss an die tatsächliche Berufstätigkeit – für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach den Vorschriften des Mutterschutzes die Polizeizulage bis zum Ende des Mutterschutzes gewährt.

Einträge:

War es denn jemals anders? Bedarf es immer Gerichtsentscheide darüber? Es war schon immer so, dass einem durch Elternzeit keine Nachteile entstehen dürfen! Da war wohl mal wieder ein Besoldungssachbearbeiter ohne Kinder am werkeln, der keine Ahnung von der Materie hatte….

Eintrag von meisterkoch72 am 18.Februar 2010


Das war nicht anders solange die Besoldungsbearbeitung vor Ort erfolgte. Erst die “Experten” vom BVA meinten hier die bisherige Handhabung kippen zu müssen. Nunmehr hat das VG unsere Rechtsauffassung bestätigt und Gottseidank auch der gesunde Menschenverstand obsiegt.

Eintrag von wolle am 19.Februar 2010


Ich wollte dasselbe schreiben :) Unglaublich das man dafür erst vor Gericht muss.

Eintrag von Rene am 19.Februar 2010


Meisterkoch72 schreibt: “Da war wohl mal wieder ein Besoldungssachbearbeiter ohne Kinder am werkeln, der keine Ahnung von der Materie hatte….”

Daß Verwaltungsbeamte derartig unsachlich von manchen Kollegen kritisiert werden, ist leider typisch für die Bundespolizei und prägend für das Arbeitsklima.

Ich war bis zur Auflösung der Bezügestelle Besoldungssachbearbeiter. Ich habe keine Kinder, aber das ist meine ganz persönliche Entscheidung. Meisterkoch72, über meine persönliche Lebensplanung hast Du gefälligst jeden Kommentar zu unterlassen.

Meisterkoch 72, warum bist Du nicht Besoldungssachbearbeiter geworden und hast es besser gemacht?

Im Übrigen - wenn man bei der Bundespolizei eine neue Verwendung antritt - nur höchst selten kann man sich “Ahnung von der Materie” in einer Fortbildung aneignen. Da muß die Bundespolizei noch viele Reformen hinter sich bringen, bis es für jedermann eine bedarfsgerechte Fortbildung gibt - und das heißt für mich mindestens einen Fortbildungslehrgang bei Antritt einer neuen Verwendung.

Eintrag von Sachbearbeiter am 19.Februar 2010


@Sachbearbeiter

In Deine Lebensplanung möchte ich mich nicht einmischen! Wenn es so rüberkam, sorry! Nur: Wer in der Besoldung arbeitet muss sich in der Materie auskennen, genauso wie man es vom PVB auf der Strasse erwartet! Schließlich werden in der Besoldung Singles, Verheiratete mit und ohne Kinder, Verwitwete etc. pp. bearbeitet. Ich kann mich nicht nur bei Singles auskennen! Elternzeit nehmen ja auch einige Viele im Jahr, so dass man da schon ein wenig belesen sein muss!
Wenn es keine Fortbildung oder der Gleichen gibt, muss man sich eben selber fortbilden (lesen hilft- kostet Zeit-leider auch Freizeit, aber spart Gerichtstermine). Es gibt auch Kollegen die schon länger in der Besoldung arbeiten, die man fragen kann.
Im Zweifel waren bei dem vorliegenden Sachverhalt sogar zwei Bearbeiter der Besoldung involviert. Der eine hat die Zulage nicht anerkannt, dann gab es den Widerspruch den eventuell ein zweiter Bearbeiter negativ beschieden hat, dann kam es zur Klage. Also hatten eventuell schon zwei Leute einen groben Schnitzer hingelegt!

Richtig ist: als ich noch Single war, hatte ich von Elternzeit, Mutterschutz und Rechtsgrundlagen diesbezüglich auch keine Ahnung. Jetzt als Papa sieht das anders aus!

Tja, warum bin ich kein Sachbearbeiter in der Verwaltung? Ich hab mich damals für den Job des uniformierten PVB entschieden. Arbeite nach der Elternzeit wieder im Schichtdienst, da hätte ich so keine Lust mehr drauf, weil mir Familie jetzt wichtiger ist! Aber unsere Verein ist ja noch Lichtjahre von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entfernt! Deswegen: Würde es eine Möglichkeit (nicht die über den PDU-Weg) geben, den Verwaltungslehrgang zu machen, würde ich mich sofort wieder auf die Schulbank setzen um im Anschluss Verwaltungsbeamter zu werden…..allerdings nicht in unserer Firma, sondern beim Arbeitgeber meiner Frau, dort ist Familie und Beruf auch vereinbar (Gleitzeit, eigene Kita vor Ort) :-)
In diesem Sinne

Eintrag von meisterkoch72 am 19.Februar 2010


Liebe Kollegen und Kolleginnen,
in der Deutschen Polizei 11-2009 habe ich auf diese Problematik hingewiesen. Es war für mich nicht nachvollziehbar, daß das BVA den Kollegen-/innen, die den erworbenen Urlaub vor der Elternzeit nicht mehr nehmen konnten, anschließend bestraft werden sollten, indem man diesem Personenkreis die Polizeizulage streicht. Das BVA war mit Argumenten nicht zu überzeugen; Gott sei Dank hat nunmehr eine Kollegin geklagt und gewonnen. Ich hoffe, daß das BVA auch schnellstens die zurückbehaltene Polizeizulage zurückzahlt. Aber es ist bedauerlich, das zustehende Rechte erst eingeklagt werden müssen. Leider!

Eintrag von Waltraud Mandt Mitglied Vorstand Frauengruppe Bezirk Bundespolizei am 21.Februar 2010


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