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2. März 2010

Freiberg: Schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber

Regierung muss unverzüglich neues Gesetz vorlegen

Berlin. „Mit dem heutigen Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts zur so genannten Vorratsdatenspeicherung haben die Richter dem Gesetzgeber erneut eine schallende Ohrfeige verpasst“, sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, heute in Berlin. Wiederum habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument aus der Hand geschlagen wurde. Der Gesetzgeber müsse nun, so forderte der GdP-Vorsitzende, unverzüglich ein dem Richterspruch voll entsprechendes Gesetz vorlegen, mit dem die Polizei wieder gespeicherte Telekommunikationsdaten zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen dürfe.

Konrad Freiberg: „Natürlich respektieren wir die Entscheidung des Gerichts. Die Richter haben auf bestehende Ängste in der Bevölkerung reagiert.“

Der GdP-Vorsitzende weiter: „Gut ist, dass die Karlsruher Richter die Vorratsdatenspeicherung für die Zukunft nicht ausgeschlossen haben. Die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Straftaten zu schützen, wird aber auch mit einem neuen, verfassungsgemäßen Gesetz stark erschwert.“ Das Gericht habe, so Freiberg, die Hürden für den Zugriff der Polizei so hoch gelegt, dass Vorratsdatenspeicherung zur polizeilichen Gefahrenabwehr kaum mehr in Frage komme. Und dies, so Freiberg, vor dem Hintergrund eines jahrelangen massiven Personalabbaus bei der Polizei.

Freiberg: „Gespeicherte Telekommunikationsdaten wurden bisher nur eingesehen, wenn einerseits eine richterliche Anordnung vorlag und andererseits schwere Straftaten vom Mord über Drogenhandel bis zum Terrorismus aufgeklärt werden sollten. Es bleibt abzuwarten, ob in Zukunft die Aufklärung dieser Straftaten noch auf dem selben hohen Niveau wie bisher möglich ist.“

Einträge:

Hallo zusammen. Darf ich mal fragen, ob ihr als meine Gewerkschaft nicht mit dieser Meldung ein wenig über das Ziel hinausschießt? Als Ohrfeige, noch dazu schallend, etwas zu betrachten, wo doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geradzu überraschend festgestellt hat, dass das Meißte am Gesetz seine Berechtigung hat? In wessen Interesse steht es jetzt eigentlich, das Urteil als demütigend für die Legislative und damit auch für uns, die Judikative, zu deuten? Das einzige was ich mies am Urteil finde, ist, dass die Daten der letzte 6 Monate komplett gelöscht zu werden. Praxisorientierter wäre es gewesen, nur noch die Herausgabe der zulässigen Daten (in den zulässigen Fällen) zu erlauben. Ansonsten empfehle ich mal einen Blick direkt zur Meldung des BVerfG:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html

Grüße, M. Beyer

Eintrag von M.Beyer am 3.März 2010


Moin,

@ M.Beyer: ???

sind wir nicht die Exekutive???
Na ja, vielleicht hat sich ja auch das im Zuge der Neuorganisation geändert :-)

Nix für ungut

Eintrag von andiboko am 4.März 2010


Ohrfeige? Genau, hier stellt sich die Frage, für wen oder was?
Wie wir alle wissen, ist Recht haben und Recht bekommen immer noch sehr aktuell.
Die Judikative hat so viele andere Wirksame Möglichkeiten den “Schlamper” auf die Füße zu treten. Sie sollten nur genutz und voll ausgeschöpft werden. Da kommt dieses Urteil, m. E., genau zur richtigen Zeit damit die Mädels und Jungs auch mal aufwachen.
Wir erinnern uns an 1984, George Orwell, der ein totalitären Überwachungs- und Präventionsstaat dargestellt.

Wollen wir das wirklich?

Ist das der gelebte Wille der Demokratie?

Eintrag von Echaufierter am 4.März 2010


@ M.Beyer:

Die Daten sind lt. BVG aufgrund von Gesetzen erlangt worden, die mit dem GG nicht vereinbar sind.

Ich möchte den Rechtsanwalt erleben, der einem STA welcher aufgrund illegal erlangter “Beweise” die Ermittlungen durchführt, dieselben nicht schallend um die Ohren haut. Deshalb sind sie zwingend zu löschen. Weil sie niemandem mehr irgendetwas bringen. Der Gesetzgeber hat mal wieder auf ganzer Linie versagt.
Zu Lasten des Interesses des unbescholtenen Bürgers vor dem “Überwachungsstaat” und zu Lasten der Sicherheit dieses Landes. (Verhältnismäßigkeit-Abwägung beider Interessen)
Aber was will man von juristischen Beratern erwarten, die nicht einmal im ersten Anlauf z.B. ein “Bundesnichtraucherschutzgesetz” hinbekommen.

Der Staat kann natürlich lieber irgendein Gesetz auf den Markt hauen anstatt z.B. die Abteilungen für OK in den LKÄ´ern personell endlich mal auf Vordermann zu bringen, bzw. die STA´en und die Justiz im Allgemeinen, sowie die Polizei vernünftig mit Personal auszustatten. Aber das würde ja Geld kosten.

Der Skandal besteht darin
1. dass seit den Anschlägen auf das Trade Center f.f. das Personal in der Sicherheitsarchitektur dieses Landes dermassen drastisch reduziert wurde, dass ja kaum das polizeiliche Alltagsgeschäft bewältigt werden kann.
und 2. der Staat nicht in der Lage ist, die Ermittlungsbehörden mit dem notwendigen Handwerkszeug (Gesetze und Ausrüstung)auszustatten, damit eine effektive Verbrechensbekämpfung und nicht nur die Verbrechensverwaltung möglich ist.
Ich weiß nicht wie oft Koll. Freiberg darauf bereits öffentlich hingewiesen hat.

Aber für diesen Mist ist offenbar Geld da:

Blaulicht-Roller auf Flughäfen - “Mit 20 Km/h zur Einsatzstelle”. Dem Al-Quaeda Attentäter zittern bestimmt die Knie wenn er einen Cop damit auf sich zu surren hört.

Eintrag von Regierungseigentum am 4.März 2010


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