13. Juli 2010
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 02. Juli 2010 (Az.: PB 15 S 820/10) die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung in der Bundespolizei in Arbeitszeitfragen deutlich gestärkt.
Zuvor hatte das Bundespolizeipräsidium Potsdam die Direktion Stuttgart angewiesen, einen seit 16 Jahren bewährten und von der weit überwiegenden Mehrheit der Mitarbeiter getragenen Dienstplan abzuschaffen und neue Rahmendienstpläne einzuführen. Als der Personalrat sich dem mit Verweis auf die schlechtere Vereinbarkeit von Familie und Beruf widersetzte, ordnete das Bundespolizeipräsidium an, das Mitbestimmungsverfahren abzubrechen, weil es die Argumente der Mitarbeitervertretung für unbeachtlich hielt.
Der Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens bei der Einführung eines neuen – und, aus Sicht der Personalräte, schlechteren – Dienstplanes auf Weisung des Präsidenten der Bundespolizei war jedoch, wie der VGH Baden-Württemberg nun feststellte, rechtswidrig. Das Mitbestimmungsverfahren muss jetzt fortgeführt werden. Die Beschwerde des Bundespolizeipräsidiums gegen eine gleichlautende erstinstanzliche Entscheidung des VG Stuttgart (Beschluss vom 10. März 2010, Az.: PB 21 K 648/10) wurde als unbegründet zurückgewiesen. Der Präsident der Direktion Stuttgart hatte sich am Beschwerdeverfahren schon nicht mehr beteiligt und die Entscheidung der 1. Instanz akzeptiert.
Der VGH erachtet es als zulässig, dass der Personalrat seine Zustimmungsverweigerung zu einem neuen Dienstplan darauf stützt, dass damit eine deutliche Verschlechterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einträte. Zulässig sei es auch, dass der Personalrat die Beibehaltung des bisherigen Dienstplanes aus eben diesem Grund fordere; das sei keinesfalls „unbeachtlich“.
Das Bundespolizeipräsidium hatte zuvor erfolglos geltend gemacht, Ausnahmeregelungen in Arbeitszeitfragen könnten nicht auf „subjektive Vorlieben“ gestützt werden und Ausnahmeregelungen gäbe es nur für dienstliche Belange, nicht aber für „private Belange der Beschäftigten“. Der VGH konnte dieser Sichtweise und den Schlussfolgerungen des Präsidiums ausdrücklich nicht beipflichten.
Die Personalvertretung kann vielmehr zu Recht einwenden und fordern, der vorgelegte neue Rahmendienstplan führe zu einer schlechteren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weshalb der alte Dienstplan fortgelten solle; erst im weiteren Verfahren der Mitbestimmung müssten dann Alternativen und Vorschläge diskutiert werden. Jedenfalls darf das Präsidium das Verfahren nicht wegen angeblicher Unbeachtlichkeit abbrechen. Der Personalrat darf und muss Gründe, die aus der Interessensphäre der Beschäftigten und ihrer Familie herrühren, in die Bewertung vorgelegter Dienstpläne einbringen; die Debatte ist keinesfalls auf „dienstliche Gründe“ beschränkt.
Die Gewerkschaft der Polizei hofft, dass die klaren richterlichen Worte nunmehr zur Rückkehr zu vernünftigem und partnerschaftlich-kooperativem Umgang mit den Personalräten in Arbeitszeitfragen der Bundespolizei führen und einseitige Anordnungen in Arbeitszeitsachen, insbesondere aber der untunliche Abbruch von Mitbestimmungsverfahren durch die Dienstseite, endgültig der Vergangenheit angehören.
Raumschiff Potsdam, setzen 6! Befehl und Gehorsam sind lange out.
Eintrag von :-) am 13.Juli 2010
Super Sache! Ich hoffe die Präsidialen wachen nun mal endlich auf und werden “Menschlicher”. Hier ist die höchstrichterliche Entscheidung auf die das BPOLP gewartet hat. Nun sollen Taten folgen!
Der VGH erachtet es als zulässig, dass der Personalrat seine Zustimmungsverweigerung zu einem neuen Dienstplan darauf stützt, dass damit eine deutliche Verschlechterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einträte. Zulässig sei es auch, dass der Personalrat die Beibehaltung des bisherigen Dienstplanes aus eben diesem Grund fordere; das sei keinesfalls „unbeachtlich“.
Das Bundespolizeipräsidium hatte zuvor erfolglos geltend gemacht, Ausnahmeregelungen in Arbeitszeitfragen könnten nicht auf „subjektive Vorlieben“ gestützt werden und Ausnahmeregelungen gäbe es nur für dienstliche Belange, nicht aber für „private Belange der Beschäftigten“. Der VGH konnte dieser Sichtweise und den Schlussfolgerungen des Präsidiums ausdrücklich nicht beipflichten.”
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist “unbeachtlich”! Der Mensch aus dem hohen Haus der das so geschrieben hat, gehört an den Pranger!
Eintrag von meisterkoch72 am 13.Juli 2010
Das Präsidium Stuttgart ist übrigens ausgezeichnet worden für seine Familienfreundlichkeit und hat ein Zertifikat erhalten und auch ein Kinderbetr.Zimmer eingerichtet!
Vieleicht Wissen sie wirklich nicht mehr was an der Basis/Schichtdienst vor sich geht.
Eintrag von Marox am 13.Juli 2010
Marox schrieb:
Vieleicht Wissen sie wirklich nicht mehr was an der Basis/Schichtdienst vor sich geht.
Das vermute ich auch. Aber ich glaube, dass dies 2 Gründe hat.
1. Nabeln die Damen und Herren sich völlig von der Basis ab und leben in ihrer eigenen Welt.
2. Es ist immer wieder zu sehen wie diese Herrschaften “hofiert” werden und man ihnen fast in den Allerwertesten kriecht. Was nicht möglich ist wird möglich gemacht und so wird der “Führung”, wenn man sie so überhaupt noch so nennen kann, eine heile Welt vorgespielt. Wenn mit der Statistik etwas nicht so ist wie die Führung es gerne hätte wird die Statistik halt so gemacht, dass die Damen und Herren zufrieden sind.
Aber mir fällt auch so nebenbei auf, dass diese Polizisten und Vorgesetzten in Potsdam und im BMI seit einigen Monaten einen ganz schönen Gegenwind erfahren. Und das ist auch gut so.
Danke ihr Mitstreiter der GdP und der Personalräte für eure Arbeit. Weiter so…..
Jörn
Eintrag von Frage am 13.Juli 2010
Ein Lob für den VGH und mehr als Hohn für den Verantwortlichen Beamten im BPOLP!
So unverantwortlich wie man hier mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgegangen ist, geht man anscheinend auch mit den aufgezeigten Mängeln bei der BPOL um.
Wenn ein KSB die Bundespolizei in ein so schlechtes Licht stellen würde, dann wäre bei ihm mehe als “EDEKA”!
Was passiert dem Beamten des BPOLP, wahrscheinlich nichts -oder?
Aber leider war es schon immer so und es wird sich vermutlich auch nichts ändern!
Gruß
Udo Windl
Eintrag von Udo Windl am 13.Juli 2010
Das Präsidium Stuttgart ist übrigens ausgezeichnet worden für seine Familienfreundlichkeit und hat ein Zertifikat erhalten und auch ein Kinderbetr.Zimmer eingerichtet!
Vieleicht Wissen sie wirklich nicht mehr was an der Basis/Schichtdienst vor sich geht.
Eintrag von Marox am 13.Juli 2010
———–
Meinst du die Bundespolizeidirektion Stuttgart oder das Präsidium der Landespolizei?
Ist wie bei Highländer - es kann nur ein (Präsidium bei der Bundespolizei) geben.
Eintrag von MeineMeinung am 13.Juli 2010
Eintrag von MeineMeinung
….meinte die Bundespolizeidirektion-sorry! Kannst du auf deren Homepage anschauen! Eigentlich traurig
Eintrag von Marox am 13.Juli 2010
Berthold&Co.,
habt Ihr gut gemacht! Weiter so, beim Dienstplan hört der Spaß auf! Toll dass Ihr da nicht einknickt!
LG
Eintrag von Karo1 am 13.Juli 2010
aha in Stuttgart,
wenn ich hier im Osten so einen Vorschlag machen würde, würde sich der I-leiter vor lachen kringeln
Eintrag von m.D. am 13.Juli 2010
Und nicht vergessen, dieses gehört auch dazu:
Polizeidienst in Deutschland:
An- und Ausziehen gehört zum Job dazu
Wenn ein Polizist sich auszieht, muss das Land dafür in die Tasche greifen. Schließlich legt der Hüter des Gesetzes seine Uniform nicht zum Privatvergnügen an oder ab, so das Verwaltungsgericht Münster in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
Eine Woche mehr Freizeit pro Jahr hat sich ein Polizist aus Münster erstritten. Das An- und Ausziehen der Dienstuniform - täglich etwa eine Viertelstunde - sei Arbeitszeit, urteilte das Verwaltungsgericht Münster. Bei der Verhandlung Anfang Juli hatte der Polizist (44) angegeben, dem Land als Dienstherren aufgrund des Umkleidens jährlich rund 45 Stunden zu schenken. Der Arbeitgeber wollte nur die Zeit für das “Aufrüsten” mit Pistole, Handschellen und Pfefferspray als Dienstzeit anrechnen.
Dem widersprach das Gericht in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Nicht nur das Anlegen der Einsatzmontur sei Arbeitszeit, auch das An- und Ausziehen der normalen Uniform. Diese sei “keinesfalls eine dem reinen Privatbereich zuzuordnende Kleidung”, sondern ebenso Teil der Ausrüstung, hieß es in der Begründung. Das Argument, Streifenpolizisten könnten sich die Uniform schon zu Hause anziehen, ließ das Gericht nicht gelten. Dass der Kläger dies grundsätzlich dürfe, bedeute nicht, dass er es auch müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung wurde abgelehnt.
Eintrag von Grenzer am 14.Juli 2010
Zu @ Grenzer
ja, ja das hatten wir früher schon in den alten Abteilungen. Um 6:45 Uhr kommen, umziehen, 5 min. vor 07:00 Uhr antreten damit der Spieß die Front abgehen konnte. Auf 20 Dienstjahr gerechnet ist das keine Woche sondern fast ..Jahre.
Eintrag von arzt am 14.Juli 2010
Bei der BuPo ist es nicht gewollt das man Haus und Familie hat. Schlagwort: sie können ja umziehen. Haben die hohen Herrn vergessen, dass seit der glorreichen Reform II ca. 10 000 Fernpendler auf Reisen sind. Dann AZV einführen damit man seine Freizeit auch noch am Dienstort verbringt, weil sich das Heimfahren nicht lohnt. Lach!!!
Eintrag von arzt am 14.Juli 2010
Gute Sache. Aber warum ist diese Info (Personalratssache!) nicht auf der Seite des Personalrats im Intranet zu finden? Bitte nichts vermengen.
Eintrag von Willi K. am 14.Juli 2010
Eintrag von Willi K. am 14.Juli 2010
Auch Personalräte sind nur Menschen.
Das wird leider viel zu oft vergessen. Wenn der Personalrat den Klageweg beschreitet, verdient das unseren Respekt.
Denn die ganze Sache kann auch nach hinten losgehen und das auch für die Angehörigen des Gremiums.
Eintrag von Multifunktionaler KSB am 14.Juli 2010
Wie hat das die Direktion Stuttgart mit der Familienfreundlichkeit geschafft? Wurden da etwa wie in Frankreich ein paar “gehaltvolle” Couverts verteilt?
Scherz beiseite… das ist doch der blanke Hohn, oder?
Wie kann es sein, dass eine Bundesverwaltung in jeder Direx anders tickt? Sind da nicht die selben Vorgaben, oder kocht da jeder seineigenes Süppchen?
Eintrag von Echaufierter am 14.Juli 2010
Die größte Frechheit besteht darin, das die Stäbe wegen der Hitzewelle die Arbeitzzeiten verkürzen, während die Dienstzeiten in Tegel gerade mit Dank des Inspektionsleiters und der DGL verlängert werden.
Eintrag von einer von tegel am 14.Juli 2010
Die größte Frechheit besteht darin, das die Stäbe wegen der Hitzewelle die Arbeitzzeiten verkürzen, während die Dienstzeiten in Tegel gerade mit Dank des Inspektionsleiters und der DGL verlängert werden.
Eintrag von einer von tegel am 14.Juli 2010
Cool! Ich bin auch im Stab, aber hier im Süden / Südwesten gibts leider keine Arbeitsverkürzung.
Ich glaub ich wechsel mal eben im 4. Schritt. ;-)
Eintrag von Flat75 am 15.Juli 2010
@ Willi K.
es gibt tatsächlich bei der Bundespolizei noch Personalräte mit denen die Dienststelle spricht und versucht die vertrauensvolle Zusammenarbeit aufrecht zu erhalten. Und in diesem Zusammenhang haben wir in Stuttgart eben vereinbart, dass die Dienststelle die Urteile ins Intranet einstellt. Doppelt muss es ja nicht drin sein. Deshalb ist dieses Urteil über das Intranet der BPOLD Stuttgart einzusehen. Wir als Personalrat haben noch genügend zu tun, denn für uns geht die Mitbestimmung nun weiter. Und es wird noch ein weiter Weg und harter Kampf werden. Wenn man die Schreiben und Anschuldigungen die das BPOLP an uns richtet auswertet, dann wird es ein heißer Herbst und das nur weil wir für unsere Kolleginnen und Kollegen eintreten und weil für uns die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtig ist. Du kannst aber auch gerne bei uns anrufen.. wir sind immer Gesprächsbereit.
Eintrag von Berthold Hauser am 16.Juli 2010
”
Die größte Frechheit besteht darin, das die Stäbe wegen der Hitzewelle die Arbeitzzeiten verkürzen, während die Dienstzeiten in Tegel gerade mit Dank des Inspektionsleiters und der DGL verlängert werden.
Eintrag von einer von tegel am 14.Juli 2010 ”
Damit ist doch hoffentlich gemeint, dass die Beschäftigten im Rahmen von Gleitzeit und ähnlichem früher Schluss machen. Die Arbeitszeit aber später nachholen. Wenn Dein Eintrag wörtlich zu verstehen ist und in den Stäber b.a.w. kein 40 bzw. 41 Wochenstunden gebracht werden müssen wäre das selbst für Grenzschutzverhälnisse ein absoluter Hammer und die Verantworltichen würden sich eventuell sogar strafbar
machen.
nie wieder Bund
Eintrag von nie wieder Bund am 16.Juli 2010
Also am Münchner Flughafen gibts die Rüstzeit schon lange….0:15 h Vorlauf und 0:30 h Nachlauf. Versteh ich da etwas nicht????? Gibts die Rüstzeit denn auf anderen Inspektionen nicht????
Eintrag von Anonymous am 16.Juli 2010
an nie wieder Bund ; da hast Du vollkommen Recht, und dennoch ist es so, Präsidium und BPOLD können die Arbeitzzeit in genau Deiner Ausführung ändern, nur eben bei uns werden genau zu gleicher Zeit DPL-Änderungen angesetzt um Arbeitzzeit zu verlängern und wir sollen es auch noch richtig finden , obwohl der erste MA schon mit dem Notarztwagen abgeholt wurde. Wir sind eben nicht alles Helden, obwohl uns das regelmäßig im Intranet eingeredet wird wie gut wir doch sind.
Eintrag von einer von tegel am 16.Juli 2010
Hallo Anonymus; Den Begriff Rüstzeiten kennt in der Direktion Berlin und Brandenburg keiner. Was kann man damit machen?
Nun sieht man ja mal wieder mal,das jede Direktion andere Maßstäbe anlegt und das ist gut so, denn sonst wären wir ja alle gleich.
Eintrag von einer von tegel am 16.Juli 2010
Rüstzeiten: Dazu mehr bei der GdP KG Hamburg
Eintrag von paul am 17.Juli 2010
Antwort an Berthold Hauser:
Das finde ich gut… Respekt für Euch!!!
Eintrag von gelegenheitsgast am 19.Juli 2010
@ flat75
Dafür habt Ihr im Süden 4 Feiertage pro Jahr mehr als Berlin
Eintrag von Der Oberberger am 21.Juli 2010
Werter Oberberger,
das nennt man “Ortshaftung” :)
In diesem Sinne, schönen Urlaub!
Eintrag von BKE PVB am 22.Juli 2010
Zum Thema Dienstplan und Familienfreundlichkeit:
Der Dienstplan in Stuttgart widerspricht der Arbeitszeitverordnung, das wurde vom Verwaltungsgericht Sigmaringen rechtskräftig festgestellt.
Alle Direktionen haben mit der Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften kein Problem, nur Stuttgart und München.
Es kann nicht sein, dass den Kollegen der Arbeitsschutz abgesprochen wird und das durch die Personalvertretung auch noch unterstützt wird. Warum setzt man sich nicht an einen Tisch und erarbeitet einen rechtmäßigen Dienstplan, wie es acht Direktionen schon lange geschafft haben?
Kriegen die Kollegen aus Weil am Rhein, die sich jetzt ihren rechtmäßigen, den Arbeitssschutzvorschriften entsprechenden Dienstplan einklagen, dafür Rechtsschutz der GdP?
Zum Thema Rüstzeiten
Das Urteil ist aus meiner Sicht richtig. Allerdings ist die Rechtssprechung in dieser Angelegenheit vielseitig. VG Karlsruhe hat Ende letzten Jahres genau andersrum entschieden.
Imho liegt die Angelegenheit derzeit auch beim OVG NW. Mal sehen, was dort raus kommt.
Eintrag von mister-xyz am 22.Juli 2010
Ich denke es gibt beim Thema Dienstplan keine auf alle Dienststellen anzuwendende Ideallösung.
Wenn dann die Mitarbeiter befragt werden und sich die Personalvertretung für die von der Mehrheit gewünschte Alternative stark macht finde ich das legetim.
Zum Thema Rüstzeiten frage ich mich warum es hier Unterschiede überhaupt gibt?
Entweder Bundespolizeibeamte bekommen sie alle oder keiner!
Hier könnte POTSDAM mal zeigen warum man diese Umorganisation gemacht hat!
Eintrag von WEITERSO!!! am 24.Juli 2010
@ mister xyz (oder miss?)
Du zitierst das VG Sigmaringen!
Das ist ein Beschluss eines VG und uns stellt sich die Frage: Warum hat die Dienststelle damals keine Rechtsmittel eingelegt? So wie sie es jetzt in jedem Verfahren in Stuttgart und Ansbach macht und ständig gegen diese Beschlüsse angeht!
Übrigens der VGH Baden-Württemberg hat unanfechtbar festgestellt, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sehr wohl zu prüfen ist! Und auch Ausnahmen möglich sind.
Du schreibst weiter, dass acht Direktionen kein Problem mit der AZV haben. Wir könnten dir bundesweit viele Dienststellen aufzählen, die mit der Auslegung durch das BPOLP Probleme haben und bekommen und die auch jetzt schon unter der Ausnahme ihren Dienst verrichten. Daneben gibt es viele Dienststellen, die nur auf den Ausgang unserer Verfahren warten.
Warum wird immer nur einseitig, wenn die Dienststelle es will oder braucht (planbare Einsätze etc.) die Ausnahme bei der AZV gezogen? Und wie würdest du dich als Personalvertretung verhalten, wenn bis zu 97 % der Beschäftigten einer Inspektion für die Beibehaltung des bisherigen Arbeitsplanes ist? Ändern? Machen wie die Politiker? Es aussitzen? Das ist nicht unsere Art im Süden der Republik!
Der Arbeitsschutz interessiert uns sehr wohl, deshalb gibt es entsprechende Ausgleichsruhezeiten, die in der EU – Richtlinie vorgesehen sind. Frage von uns: Arbeitest du im Schichtdienst?
Wir sind für den Tisch Gesprächsbereit, aber dann mit der kompletten Fasson der Eu-Richtlinie und der AZV. Warum gibt man uns nicht die Möglichkeit mit einer Dienstvereinbarung, wie es der BPOLHPR und der GPR der BPOLD S vorgeschlagen hat, bedarfsorientierte Dienstpläne zu machen?
Die Zollverwaltung hat es uns vorgemacht. Ein geschmeidiger vierseitiger Erlass. Und warum sollen z.B. an der Schweizer Grenze mit der Bundespolizei und der Bundeszollverwaltung - zwei Bundesverwaltungen nebeneinander mit unterschiedlicher Auslegung der AZV arbeiten? Erklär uns das mal!
Weiter schreibst du von Anträgen aus Weil am Rhein. Als Vorsitzender des Gesamtpersonalrates bei der BPOLD Stuttgart kann ich dir versichern. Bei uns als PR liegt derzeit kein einziger Antrag aus Weil am Rhein vor, der auf deinen Vorhalt abzielt. Und dem ÖPR dort auch nicht. Das sagt doch schon alles!
Wenn du dich traust, dich zu outen, können wir gerne in die Diskussion außerhalb dieses Forums eintreten. Unsere Telefonnummern bzw. Erreichbarkeit kennst du ja!
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und vor allem die Work-Life Balance sind uns sehr wichtig. Genauso wie die Meinung unserer Kolleginnen und Kollegen, die wir in Baden-Württemberg vertreten. Deshalb stehen wir hinter und vor unseren Kolleginnen und Kollegen.
Ein Mitarbeiter bei uns hat hoch gerechnet, dass man eine Hundertschaft Bundespolizei ein ganzes Jahr beschäftigen könnte, wenn man die Zeit zusammenzählt, die bisher mit der AZV verbraten wurde! Lasst uns doch die Arbeitszeit vor Ort regeln. So bekommt man Leute auf die Straße.
Vielleicht kommt ja das BPOLP in Potsdam mal auf die Idee und stellt ein komplettes Personalsteuerungsprogramm für Baden-Württemberg auf. - Ohne ODP Streichungen und mit der Auffüllung unserer Fehlstellen - Ohne unselige Abordnungen und Zuordnungen,
sondern mit einem realen Personalverwendungskonzept. Das wäre ein richtiger Arbeitsaufwand wert.
Berthold Hauser Willi Sailer
Vorsitzender GPR BPOLD S Vorsitzender ÖPR Stuttgart
Eintrag von Berthold Hauser am 26.Juli 2010
…sehr richtig, Berthold und Willi!
Ich habe mich beim Eintrag des Mister xyz auch schon gefragt, ob wir mittlerweile neben den offenbar zwei stattgefundenen Anhörungen auch zwei Bereiche Weil am Rhein haben…. (Es gibt sicherlich den einen oder anderen, der auch hier einen anderen Plan bevorzugen würde, konkrete Anträge habe aber in der tat auch ich noch nicht zu Gesicht bekommen!)
Nun ja, es scheint in der Bundespolizei ja ohnehin einen gewissen Trend zur “Zweitwelt” zu geben…
Wie ich das meine? - Einfach mal ins Intranet gucken!
Eintrag von Gerhard Medgenberg, KG Weil am 26.Juli 2010
@Berthold Hauser Willi Sailer
Die Frage, warum die Behörde gegen den Beschluss des VG Sigmaringen keine Rechtsmittel eingelegt haben, kann man ganz einfach beantworten.
Nach der Arbeitszeitverordnung darf von den Schutzvorschriften abgewichen werden, wenn DIENSTLICHE Belange dies ERFORDERN.
Ein solches Erfordernis WAR und IST in Stuttgart NICHT gegeben.
Weder Dienststelle noch Personalvertretung können ein solches dienstliches Erfordernis formulieren. Deshalb hat man keine Rechtsmittel eingelegt.
Welche „vielen Dienststellen“ warten denn auf den „Ausgang unserer Verfahren“? Es sind sechs Inspektionen im Bereich der Direktion München!
Hier sei aber für den geneigten Leser noch der Hinweis erlaubt, dass das VG München aus meiner Sicht vollkommen zu Recht für die Dienststelle und gegen den Personalrat entschieden hat. Der Personalrat darf sich nicht gegen den Arbeitsschutz stellen, was die Personalvertretung in Stuttgart mit dem Argument „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ aber macht.- ( wurde von der Redaktion gekürzt )-Mehr als 60 Inspektionen bundesweit zeigen auf, dass man familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, die den Arbeitschutz beachten, auch mit privaten Belangen in Einklang bringen kann.
Nur in Stuttgart und München wird eine bindende Verordnung seit Jahren negiert.
Warum???
Hier werden eigene Rechtsauslegungen - völlig konträr zu der Auslegung der für das Arbeitszeitrecht der Beamten zuständigen obersten Bundesbehörde - angeführt.
Mir ist bekannt, dass die 2003/88 in Art. 17 Abweichungen bei Ruhezeiten zulässt. Wenn aber dann vom Personalrat angeführt wird, dass dies bei Tätigkeiten, die durch eine Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gekennzeichnet sind, zulässig sei, schlägt dies einem schon ins Gesicht. Wo bitte ist denn diese Möglichkeit der Abweichung in deutsches Recht übernommen worden? Die Möglichkeit, dass eine EU-Richtlinie Abweichungen zulässt, bedeutet nicht, dass die Nationen auch alle diese Möglichkeiten in Anspruch nehmen müssen. Die Bundesregierung hat es in der AZV jedenfalls nicht. Das sollte Herrn Sailer schon bekannt sein. Seine mittlerweile bundesweit bekannte und im Internet recherchierbare Petition beim EU-Parlament besagt ja genau dieses. Trotzdem benutzt er dieses Argument weiter!
Hier geht es nur darum, den kurzen Wechsel beizubehalten. Dieser wäre aber nur zulässig, wenn es dafür ein dienstliches Erfordernis zur Wahrung der Kontinuität des Dienstes gäbe (siehe AZV, 2003/88 und VG Sigmaringen). Und genau dieses kann keiner begründen, oder? Wenn ja, ich bin gespannt!
Das Argument mit der Bundeszollverwaltung kann auch nicht zählen. Die Erlasslage bei BMI und BMF ist gleich. Da der Erlass BMF mittlerweile quer durch die Republik geistert, konnte auch ich vor kurzem mal Einblick nehmen. Es wird in diesem Erlass zunächst festgestellt „der Grenzaufsichtsdienst“ müsse seine Arbeit kontinuierlich erfüllen (erste Voraussetzung Art. 17 also erfüllt). Am Ende ergeht jedoch der Auftrag an die Oberfinanzdirektionen, im Einzelfall zu prüfen, bei welchen Dienststellen die Voraussetzungen vorliegen (also Prüfung der dienstlichen Erforderlichkeit nach Par 5 AZV). Sind wir wieder bei der Begründung des dienstlichen Erfordernisses! Bitte schön, legt los, begründet!
Statt hier mit eigener Rechtsauslegung und Steuerzahlergeldern die Beibehaltung eines rechtswidrigen Dienstplanes einzuklagen, sollte man lieber seine Arbeitskraft darin investieren, gemeinsam einen rechtskonformen und alle Belange berücksichtigenden Dienstplan auszuarbeiten. Alle Dienststellen außerhalb des ehemaligen Präsidiums Süd haben schon bewiesen, dass es funktioniert.
Nur noch zur Info: Ich bin mittlerweile mehr als 30 Jahre bei dieser Firma, habe Schichtdienst, Tagdienst, Verband, Einzeldienst, Ausland, alles schon durch. Ich glaube schon, dass ich nicht wie ein Blinder von der Farbe rede. Allerdings bin ich mir immer noch bewusst, dass ich damals dafür unterschrieben habe, als BGS-Beamter bundesweit eingesetzt werden zu können. Ich habe alle Kommandos, auch Küste, schon durch, musste mit Familie umziehen, Eigentum aufgeben und so weiter und so weiter.
Ich habe kein Verständnis für die Kollegen, die diese Zusicherung bei Einstellung auch gegeben haben und jetzt mit dem Kirchturmsyndrom argumentieren oder aber sagen, sie pendeln und der Dienstherr müsse dies wie auch immer fördern, auch wenn dies zu Lasten des Arbeitsschutzes derjenigen geht, die ihrer Pflicht nach Par 72 BBG vorbehaltlos nachkommen.
Grüße von mister xyz (wenn man ordentlich gelesen hat, kann es keine “miss” sein, die gab’s in unserer firma vor 34 jahren zumindest im vollzug noch nicht)
Eintrag von mister-xyz am 27.Juli 2010
Das sind die Folgen, wenn die Führung jeglichen Respekt und Achtung vor denjenigen verloren hat, die sich tagtäglich dafür einsetzen, dass gewisse Herren nach noch weiter oben gut darstehen.
Eintrag von Uwe am 27.Juli 2010
@ Berthold Hauser
hallo Berthold, was steht denn in dem vierseitigen Erlass vom Zoll?
Eintrag von arzt am 27.Juli 2010
@ Berthold Hauser
Mich wundert immer wieder, warum meine Beiträge hier gelöscht werden.
Ein jeder darf hier Sachen kommentieren. Nur wenn ich an diesen Kommentaren sachliche Kritik übe, fliegen diese Beiträge prompt wieder raus.
Mein Beitrag von vorhin, der gezielt darauf hinweist, dass die Auffassung aus Stuttgart falsch ist (siehe nur den Beschluss des VG München in gleicher Angelegenheit), wurde prompt gelöscht, da er nicht in die heile Welt der GdP und der Personalräte passt. In dem Beschluss aus München wird ganz deutlich gesagt, dass der Personalrat die Einhaltung des Arbeitsschutzes zu überwachen hat und nicht dafür zu klagen hat, dass der Arbeitsschutz nicht eingehalten wird.
Mehr als 60 Inspektionen haben gezeigt, dass man familienfreundliche Dienstpläne unter Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften praktizieren kann. Nur in Stuttgart (und München) klagt man gegen die Behörde, die nur ihren arbeitsschutzrechtlichen Pflichten nachkommen will (und muss!).
Ich spare mir hier weitere Ausführungen, da es ziemlich deprimierend ist, sich umfangreich mit der Materie auseinanderzusetzen und dann der Beitrag von irgend jemanden einfach gelöscht wird.
Eigentlich dachte ich, die GdP wäre eine kritikfähige und Vorschlägen aufgeschlossene Gewerkschaft.
Mit dem Löschen sachlicher Beiträge, die zwar auch mal das Schwert für den Dienstherren hochhalten, beweist sie das Gegenteil!
Eintrag von mister xyz am 27.Juli 2010
@ Berthold Hauser
Leider komme ich nicht dazu, Ihren Eintrag zu kommentieren, da meine Beiträge, die Ihnen möglicherweise helfen könnten, ständig gelöscht werden. Mit Ihrer Auffassung liegen Sie allerdings ein wenig neben dem eigentlichen Sachverhalt.
Kritik kommt bei dieser Gewerkschaft wohl nicht gut an, schade!
@arzt
Der Erlass des BMF gibt Hinweise zur Arbeitszeitverordnung. Zu den Möglichkeiten einer Ausnahme von den Mindestruhezeiten wird in dem Erlass zunächst global davon ausgegangen, der Grenzaufsichtsdienst habe seinen Auftrag kontinuierlich zu erfüllen (Art 17 der EU-Richtlinie ist also erfüllt). Am Ende ergeht der
Auftrag an die Oberfinanzdirektionen, im Einzelfall zu prüfen, bei welchen Dienststellen die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (Prüfung dienstliches Erfordernis gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 AZV).
Nichts anderes gilt bei der Bundespolizei. Dienstliche Gründe müssen eine Ausnahme erfordern, dann kann von den Mindestruhezeiten abgewichen werden.
Und genau dieses dienstliche Erfordernis kann kein Dienststellenleiter begründen.
Mal schauen, wie lange dieser Beitrag zu lesen ist.
Grüße
mister xyz
Eintrag von mister xyz am 27.Juli 2010
Potsdam möchte sicher neue Dienstpläne nur wegen Arbeitsschutz für die PVB einführen ! An eine Flex.der Mitarbeiter denken sie nicht, es geht auch nicht um “Peakberechnungen” an den Flüghäfen”, wo man die Mitarbeiter am besten nach 5 Std.heimschicken will und sie dann später wieder holen will - wenn sie gebraucht werden !
Es wird auch nicht daran gedacht mit neuen Plänen das Mitarbeiter Fehl auszugleichen. - alles für die Mitarbeiter - reine Fürsorge !
Und Zitronenfalter falten Zitronen !
Eintrag von Marox am 27.Juli 2010
Und Zitronenfalter falten Zitronen !
Eintrag von Marox am 27.Juli 2010
…so isses! Wer wollte unserem Dienstherrn wohl ausgerechnet in diesem Falle rein altruistische Motive unterstellen? - Ich jedenfalls nicht! - Natürlich geht es hier im Endeffekt n u r um die Einführung der sogenannten “Aldi” - oder “Lidl” -Zeiten! Und ich sage euch: wenn man diese Hürde erst mal genommen hat, gibt es kein Halten mehr! Ist im übrigen alles schonmal dagewesen: bereits in den 70ern hatten wir am Flughafen CGN die sogenannten “Kurzschichten”; d.h. Beginn der N-Schicht normal um 22.00h, dann Anwesenheit, bis der letzte Flieger drin war, anschließend dann gegen 01.00 bis 02.00h Feierabend! (kommt gut, wenn man mit öffentlichen verkehrsmitteln unterwegs ist…)
Der Schwachsinn wurde aber anschließend noch gesteigert:
1 Beamter durchgehend N-Dienst und 2 oder 3 in Bereitschaft (mit 1/3 - Stunden-Anrechnung…) Glücklicherweise wurde das damals vom BPR oder HPR gekippt, aber nachdem man bei der Bundespolizei ja jeden Blödsinn mindestens 3mal wiederholen muss, würde mich eine Neuauflage nicht wundern! Deshalb: wehret den Anfängen!
Und ganz davon abgesehen: mit etwas gutem Willen wäre auch per Dienstvereinbarung eine Regelung möglich, die allen Interessen gerecht wird. Darauf geht aber niemand ein, weil damit das Falten bzw. das Auspressen der Zitronen schwieriger würde….
Eintrag von Gerhard Medgenberg, KG Weil am 27.Juli 2010
Zu @ mister xyz
wann begreift ihr nur, dass die AZV nur eingeführt wird um am Wochenende möglichst viel PVB verbraten zu können und diese Zusatzdienste mußt du machen, um auf deine Stunden zu kommen!!!! Oder wollt ihr jeden Tag ins Geschäft rennen.
Denkt auch mal an die zigtausend Pendler, die ihre Freizeit bei ihrer Familie verbringen wollen und nicht am Dienstort!!
Eintrag von arzt am 28.Juli 2010