VGH Baden-WĂŒrttemberg: Personalrat darf DienstplĂ€ne ablehnen, wenn Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefĂ€hrdet
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-WĂŒrttemberg hat mit Beschluss vom 02. Juli 2010 (Az.: PB 15 S 820/10) die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung in der Bundespolizei in Arbeitszeitfragen deutlich gestĂ€rkt.
Zuvor hatte das BundespolizeiprĂ€sidium Potsdam die Direktion Stuttgart angewiesen, einen seit 16 Jahren bewĂ€hrten und von der weit ĂŒberwiegenden Mehrheit der Mitarbeiter getragenen Dienstplan abzuschaffen und neue RahmendienstplĂ€ne einzufĂŒhren. Als der Personalrat sich dem mit Verweis auf die schlechtere Vereinbarkeit von Familie und Beruf widersetzte, ordnete das BundespolizeiprĂ€sidium an, das Mitbestimmungsverfahren abzubrechen, weil es die Argumente der Mitarbeitervertretung fĂŒr unbeachtlich hielt.
08.07.2010 Berlin: Einer Kennzeichnungspflicht fĂŒr Polizeibeamtinnen und -beamte erteilt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) weiterhin eine klare Absage. Die von Amnesty International (ai) bei der Vorstellung ihres jĂ€hrlichen TĂ€tigkeitsberichts erhobene Forderung, so der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg, blende komplett aus, dass Polizistinnen und Polizisten wĂ€hrend ihrer EinsĂ€tze aus vielerlei Blickwinkeln gefilmt oder fotografiert wĂŒrden, diese Videos und Fotos nahezu unendlich lange im Internet abrufbar blieben und so eine Verfolgbarkeit bis ins Private hinein sehr leicht möglich sei.
Es sind 20. Exakt 20 bayerische Polizeibeamte, die derzeit in Afghanistan arbeiten. Um Einheimische zu schulen, um darauf hinzuwirken, dass das Land in wenigen Jahren in die Eigenverantwortung entlassen werden kann. Unter MinisterprĂ€sident GĂŒnther Beckstein, CSU, der bis 2008 in Bayern regierte, waren es noch exakt null. Beckstein lehnte es ab, seine Landsleute an den Hindukusch zu schicken, um afghanische PolizeianwĂ€rter auszubilden.