Weiteres Gericht für familienfreundliche Arbeitszeitmodelle in der Bundespolizei – Bundesinnenministerium gibt Erlass heraus
Ein weiteres Gericht hat die Führung der Bundespolizei gemahnt, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle zuzulassen und die Rechte der Personalräte zu achten.
Die gesetzlichen Verpflichtungen, auch der Führung der Bundespolizei, zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zudem „dienstliche Belange“, die Schichtpläne mit „kurzen Wechseln“ und damit Ausnahmen von den Vorgaben der Arbeitszeitverordnung (AZV) und der EG-Arbeitszeitrichtlinie rechtfertigen können. (weiterlesen…)



