5. März 2010

Für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses 2010 in seinem gesamten Volumen auf die Beamten!

Die Gewerkschaft der Polizei fordert die Bundesregierung auf, das Tarifergebnis 2010 in seinem gesamten Volumen zu übertragen und längst überfällige Anpassungen für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten vorzunehmen.

Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst des Bundes ist auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare des Bundes zeit- und inhaltsgleich und in einem dem Tarifabschluss im Volumen entsprechenden Umfang zu übertragen:

Zur zeit- und inhaltsgleichen Übertragung zählen:

· die Anhebung der Grundgehälter, des Familienzuschlags sowie der Amtszulagen, der Erschwerniszuschläge, der Mehrarbeitsvergütungssätze und aller weiteren dynamisierten Besoldungsbestandteile (weiterlesen…)

1. März 2010

GdP beschließt bundesweite DUZ 5 Euro Kampagne

Die von einigen GdP - Landesbezirken und dem Bezirk Bundespolizei auf den Weg gebrachte DUZ 5 Euro - Kampagne wird jetzt durch die Gewerkschaft der Polizei gemeinsam und bundesweit vorangetrieben. Das hat der GdP - Bundesvorstand in seiner Sitzung am 23. und 24. Februar 2010 in Hannover beschlossen.

Ziel dieser Kampagne ist es, die einseitigen Belastungen durch die Arbeit zu unregelmäßigen Zeiten akzeptabel auszugleichen. Der Bezirk Bundespolizei hat dazu auf der Bundesebene durch die Erhöhung der Anrechenbarkeit der Schichtzulage von 50 auf 75 % für PolizeibeamtInnen einen ersten Schritt erreicht. Dies ist jedoch keinesfalls ausreichend.  “Die Forderung nach 5 Euro pro Stunde Arbeit zu unregelmäßigen Zeiten ist hoch angemessen. Daneben ist die Reduzierung der einseitig erhöhten Wochenarbeitszeit, eine Anrechnung von Arbeiten zu unregelmäßigen Zeiten auf die Lebensarbeitszeit, sowie regelmäßige Vorsorgekuren zentrale Elemente dieser Kampagne.

Ich fordere alle, die sich einbringen können auf, sich mit uns für diese Forderungen einzusetzen. Wenn wir das gemeinsam angehen, werde wir auch in dieser wichtigen Frage weiterkommen”, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei in Berlin.

12. Januar 2010

Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit müssen steuerfrei bleiben, auch für Polizeibeschäftigte!

Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sind gewohnt, dass rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen, Polizeibedienstete ihren Dienst versehen, dass in unseren Krankenhäusern operiert und geheilt wird, dass Busse und Bahnen fahren und dass wir uns aus den Medien informieren können.

Diese Dienste werden jedoch nur erbracht, weil Menschen bereit sind rund um die Uhr, an Feiertagen und Wochenenden für unsere Gesellschaft zu arbeiten; deshalb wurden die dafür gezahlten Zuschläge teilweise von der Steuer befreit.

Derzeit diskutiert die Bundesregierung über die mögliche Streichung dieser Steuerminderung, was im Klartext zu einer realen Einkommensminderung führt. Die steuerlichen Erleichterungen sind gedacht, um die besonderen Belastungen wenigsten ansatzweise abzumildern, und für die BürgerInnen eine funktionierende öffentliche Versorgung zu gewährleisten.

Hierzu mehr im aktuellen Klartext des DGB

DGB Klartext-Ausgabe Januar 2010

7. Januar 2010

Bessere Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeamte

Berlin . Das Bundesministerium des Innern hat auf entsprechende gewerkschaftliche Forderungen reagiert und endlich eine bessere Anspruchsgrundlage für die Gewährung von Wechselschicht- bzw. Schichtzulage der teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten angeordnet. Mit Erlass vom 05. Januar 2010 (Az.: D 3 - 221 470/35) wurde bestimmt, dass für den Anspruch teilzeitbeschäftigter Beamtinnen und Beamter auf Wechselschichtzulage "ab sofort" nicht mehr das Mindesterfordernis von 40 Nachtdienststunden in fünf Wochen erbracht werden muss. Vielmehr ist die zeitliche Mindestanforderung für die Zulage proportional zum Beschäftigungsumfang zu reduzieren.  Das gilt in gleicher Weise für die Schichtzulage und die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten. (weiterlesen…)

21. Dezember 2009

Schicht- und Wechselschichtzulage für Teilzeit-Beamte – Achtung, Verjährung droht!

Beamtinnen und Beamte, die sich nur in einer Teilzeitbeschäftigung befinden, jedoch im Wechselrhythmus arbeiten, sollten prüfen, inwieweit ihnen bisher Schicht- bzw. Wechselschichtzulage vorenthalten wurde.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26.03.2009 (A.: 2 C 12.08) entschieden, dass die nach der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) bisher für Vollzeit- und Teilzeitbeamte identische Belastungsgrenze von durchschnittlich 40 Stunden Nachtdienst in 5 Wochen als Voraussetzung, überhaupt einen Anspruch auf Wechselschichtzulage zu haben, mit höherrangigem Recht nicht vereinbar ist.
Vielmehr muss für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte die Anzahl der für eine Schicht- bzw. Wechselschichtzulage zu erbringenden Nachtdienste im Verhältnis zur ermäßigten Arbeitszeit stehen. (weiterlesen…)

30. November 2009

„Bürgerentlastungsgesetz“ kommt

Durch das Bürgerentlastungsgesetz wird ab 1. Januar 2010 die Berücksichtigung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren zu einer geringeren Lohnsteuerbelastung führen. Für gesetzlich Versicherte wird dies faktisch automatisch durch die bezügezahlenden Stellen umgesetzt.

Beamtinnen und Beamte (nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigte) jedoch, deren Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragsanteile für eine vergleichbare Basisversicherung jährlich mehr als 1.900,- EUR (in den Lohnsteuerklassen I, II, IV, V und VI) bzw. 3.000,- EUR jährlich (in der Lohnsteuerklasse III) betragen oder deren Jahresarbeitslohn 15.834 EUR (25.000 EUR in der Steuerklasse III) unterschreitet, können diese Beiträge beim Bundesverwaltungsamt mit berücksichtigen lassen. Dies gilt auch für die Krankenversicherungsbeiträge für die nicht selbst versicherungspflichtigen Angehörigen. (weiterlesen…)

3. November 2009

Beachten: Beihilfeänderung für Beamten-Familien mit Kindern

Die Gewerkschaft der Polizei weist auf Änderungen der Beihilfeansprüche von Beamten-Familien hin, die vielen Betroffenen bisher nicht bekannt gewesen sein dürften. Betroffen sind Familien, in denen beide Partner Beamte sind und die zwei oder mehr beihilfeberechtigte Kinder haben. Ihnen droht – bei nicht rechtzeitiger Reaktion – eine Erhöhung des privaten Krankenversicherungsanteils um nicht gedeckte 20 Prozent medizinischer Kosten.

Dies betrifft grundsätzlich auch Polizeibeamte mit Heilfürsorge, deren verbeamteter Partner einen eigenen Beihilfeanspruch hat und die zwei oder mehr Kinder haben.

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12. September 2009

GdP: Aufwandsentschädigung für Diensthundeführer angepasst

Mit Erlaß BMI, Z 1 b - 002154/4 vom 01. September 2009 hat das Bundesministerium des Innern die Aufwandsentschädigung für Diensthundeführer der Bundespolizei erhöht. Gem. & 17 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) beträgt die Aufwandsentschädigung jetzt 120.– Euro monatlich. Sie wird jeweils mit den laufenden Bezügen ausgezahlt. Der Erlaß ist rückwirkend ab dem 1.1.2008 gültig. Mit dieser Regelung wurde diese  Aufwandsentschädigung der Regelung im Bereich des Zolls angepasst. Der Bundespolizei - Hauptpersonalrat hatte die Forderung auf Initiative der örtlichen Personalvertretungen und der Diensthundeführer in das Bundesministerium des Inneren eingebracht.

10. August 2009

Gericht bestätigt rückwirkendes Westgehalt bei Teilausbildung in den alten Bundesländern

Berlin . Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer aktuellen Entscheidung (Az.: OVG 4 N 21.09 -vorher 6 N 38.07- vom 10.07.09) unanfechtbar bestätigt, dass spätere Beamte aus dem Beitrittsgebiet, die bis November 1997 mindestens die Hälfte ihrer Bewährungszeit und Anpassungsfortbildung nach dem Einigungsvertrag in den alten Bundesländern absolviert haben, Anspruch auf Zuschuss zu ihren damaligen „Ost“-Bezügen auf Höhe des so genannten Westgehalts hatten (Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV in der bis zum 24.11.1997 geltenden Fassung). Das gelte auch dann, wenn zunächst eine Einstellung bei einer BGS-Abteilung in den neuen Ländern als „Angestellter im Polizeivollzugsdienst“ erfolgte und sich dann – meist sofort - eine zeitweilige Abordnung an einen Ausbildungsstandort in den alten Bundesländern anschloss, der Rest der Anpassungsfortbildung jedoch wieder in den neuen Ländern stattfand. (weiterlesen…)

6. August 2009

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Erschwerniszulagen für Wechselschichtdienst und Schichtdienst leistende Polizeibeamtinnen und -beamte des Bundes anzuheben

Die Erhöhung erfolgt durch Verzicht auf die hälftige Kürzung der Erschwerniszulagen wegen des Bezugs der Polizeizulage. Die Wechselschichtzulage und die Schichtzulage werden somit künftig neben der Polizeizulage in voller Höhe gezahlt. (§ 20 Abs. 4 Erschwerniszulagenverordnung)

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