DNeuG bringt Ungleichbehandlung bei Beförderung
Das im Februar 2009 in Kraft getretene Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG ) mit seinen Folgegesetzen beinhaltet in seinen Übergangsregelungen nicht nur eine unakzeptable Ungleichbehandlung bei der Ernennung der Beamtinnen - und -beamten auf Lebenszeit. Während die, vor Inkrafttreten des DNeuG ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen weiterhin bis zum 27. Lebensjahr auf ihre Lebenszeitverbeamtung warten müssen, werden die Kolleginnen und Kollegen die jetzt und zukünftig die Ausbildung beenden, richtigerweise direkt nach Beendigung ihrer Probezeit zu Beamten auf Lebenszeit ernannt. Dazu hat der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Hans Bernhard Beus dem GdP - geführten Bundespolizei - Hauptpersonalrat zugesagt, die vor Inkrafttreten des DNeuG ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen durch eine Gesetzesänderung gleichzustellen.



