Wichtiges Urteil zur Polizeizulage bei Urlaub im Anschluss an die Elternzeit
Das VG Stuttgart hat zugunsten einer Kollegin entschieden, dass ihr die Polizeizulage während des Urlaubs, den sie im direkten Anschluss an Mutterschutz und Elternzeit nimmt, zusteht, wenn ihr der Urlaub schon vor Beginn der Elternzeit zugestanden hat und sie im Anschluss an den Urlaub den Dienst tatsächlich wieder aufnimmt.
Die Richter begrĂĽndet ihre Entscheidung im wesentlichen damit, dass die Elternzeit „Elternurlaub“ im Sinne der Richtlinie 96/34/EG vom 3.6.1996 und der durch diese Richtlinie umgesetzter Rahmenvereinbarung vom 14.12. 1995 sei. (weiterlesen…)

