+++ENDSPURT+++ Jetzt noch dran teilnehmen - Mitarbeiterbefragung - Klartext 2010 - bis zum 15. September 2010 +++ENDSPURT+++

13. Juli 2010

VGH Baden-Württemberg: Personalrat darf Dienstpläne ablehnen, wenn Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefährdet

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 02. Juli 2010 (Az.: PB 15 S 820/10) die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung in der Bundespolizei in Arbeitszeitfragen deutlich gestärkt.
Zuvor hatte das Bundespolizeipräsidium Potsdam die Direktion Stuttgart angewiesen, einen seit 16 Jahren bewährten und von der weit überwiegenden Mehrheit der Mitarbeiter getragenen Dienstplan abzuschaffen und neue Rahmendienstpläne einzuführen. Als der Personalrat sich dem mit Verweis auf die schlechtere Vereinbarkeit von Familie und Beruf widersetzte, ordnete das Bundespolizeipräsidium an, das Mitbestimmungsverfahren abzubrechen, weil es die Argumente der Mitarbeitervertretung für unbeachtlich hielt.

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20. Mai 2010

Wichtiges Urteil des VG Ansbach zur Mitbestimmung in der Bundespolizei

Das Verwaltungsgericht in Ansbach folgte mit seinem Beschluss vom 10. Mai 2010 zu Arbeitszeit und Dienstplanung den Argumenten des örtlichen Personalrates der Bundespolizeiinspektion Nürnberg.
Dem  Verwaltungsgerichtsverfahren vorangegangen war eine einseitige Aufkündigung des Mitbestimmungsverfahrens zur Erstellung eines neuen Dienstplanes durch das Bundespolizeipräsidium in Potsdam. (weiterlesen…)

2. März 2010

Freiberg: Schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber

Regierung muss unverzüglich neues Gesetz vorlegen

Berlin. „Mit dem heutigen Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts zur so genannten Vorratsdatenspeicherung haben die Richter dem Gesetzgeber erneut eine schallende Ohrfeige verpasst“, sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, heute in Berlin. Wiederum habe eine schlampige Gesetzesformulierung dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument aus der Hand geschlagen wurde. Der Gesetzgeber müsse nun, so forderte der GdP-Vorsitzende, unverzüglich ein dem Richterspruch voll entsprechendes Gesetz vorlegen, mit dem die Polizei wieder gespeicherte Telekommunikationsdaten zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen dürfe.

Konrad Freiberg: „Natürlich respektieren wir die Entscheidung des Gerichts. Die Richter haben auf bestehende Ängste in der Bevölkerung reagiert.“

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18. Februar 2010

Wichtiges Urteil zur Polizeizulage bei Urlaub im Anschluss an die Elternzeit

Das VG Stuttgart hat zugunsten einer Kollegin entschieden, dass ihr die Polizeizulage während des Urlaubs, den sie im direkten Anschluss an Mutterschutz und Elternzeit nimmt, zusteht, wenn ihr der Urlaub schon vor Beginn der Elternzeit zugestanden hat und sie im Anschluss an den Urlaub den Dienst tatsächlich wieder aufnimmt.

Die Richter begründet ihre Entscheidung im wesentlichen damit, dass die Elternzeit „Elternurlaub“ im Sinne der Richtlinie 96/34/EG vom 3.6.1996 und der durch diese Richtlinie umgesetzter Rahmenvereinbarung vom 14.12. 1995 sei. (weiterlesen…)

19. Januar 2010

GdP startet Kampagne für neuen Strafrechtsparagraf 115

“Keine Gewalt gegen Polizisten! Paragraf 115 StGB jetzt!”

steht auf den Plakaten, mit denen wir für unsere Forderung nach Einführung eines eigenständigen Paragrafen 115 “Angriff auf Vollstreckungsbeamte” in das Strafgesetzbuch (StGB) werben.

Mit dem neuen Straftatbestand soll verhindert werden, dass tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte von den Gerichten weiterhin als Bagatelldelikte abgetan werden. Wer Vollstreckungsbeamte angreift, soll mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft werden, in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.


Der neue Straftatbestand soll auch bei Übergriffen auf Amtsträger anderer Behörden wie zum Beispiel Gerichtsvollzieher oder Richter gelten, wenn sie bei der Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Urteilen angegriffen werden.

Der neue Strafrechtsparagraf soll folgenden Wortlaut haben:

§ 115 StGB - tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten

· (1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
· (2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder
2. die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird, oder
3. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

18. Dezember 2009

Streikrecht für Beamte!

Immer wieder wird nachgefragt, was ist eigentliche mit dem Streikrecht für BeamtInnen. Der aktuelle Sachstand:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in zwei Urteilen gegen die Türkei das Koalitionsrecht des Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) neu ausgerichtet. Im Grundsatz wurde das Recht auf Kollektivverhandlungen und auch das Streikrecht von Art. 11 EMRK geschützt anerkannt. Der EGMR hat insbesondere das Streikrecht geschützt sowie ein generelles Verbot des Beamtenstreiks als einen Widerspruch zu Art. 11 EMRK gewertet. Fraglich bleibt jedoch bei aller positiven Einschätzungen dieser Urteile, ob und inwieweit sich daraus ein Streikrecht für Polizeibeamte ergeben kann. Im Kern ist es nunmehr unstreitig, dass die auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten völkerrechtlichen Verträge, wie der ´Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte` sowie der ´Internationale Pakt über irtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte´, das Recht auf Koalitionsfreiheit sowie das Recht zum Streik beinhalten. Es ist darüber hinaus anerkannt, dass ein absolutes Streikverbot, also auch eines für Beamte, die nicht im Namen des Staates handeln und die nicht in wesentlichen und lebenswichtigen Diensten beschäftigt sind, Art. 22 IPBRR, verletzen könnte. (weiterlesen…)

5. Mai 2009

Praxisgebühr auch für Beamte

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 30.4.2009 entschieden, dass auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen die sogenannte Praxisgebühr zu zahlen haben.

Die Entscheidung des Gerichts erging auf der Grundlage der in den Jahren 2004 bis 2007 anzuwendenden Beihilfevorschriften des Bundes. Wie auch nach heutigem Recht wurde die Beihilfe für ambulante ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Leistungen grundsätzlich um 10 € je Quartal je Beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen gekürzt. (weiterlesen…)

4. Februar 2009

Newsletter Recht 01/2009

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben für Euch aktuelles zur Rechtsprechung zum Nachlesen bereitgestellt.

Newsletter_Recht_01/2009

8. Januar 2009

Krankenversicherung - gesetzlich oder privat?

Interview mit Jürgen Schmidt, SIGNAL IDUNA

Krankenversicherung – ob gesetzlich oder privat - ist bei Beamten nicht die Frage, vielmehr: Beihilfe oder Heilfürsorge?

  • Wie ergänze ich die Beihilfe richtig?
  • Wozu Anwartschaftsversicherung?
  • Wie muss/kann ich meine Familie absichern?

Jürgen Schmidt ist Direktionsbevollmächtigter bei der Polizeiversicherungs-Aktiengesellschaft (PVAG) der Landesdirektion Berlin und stand uns für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. (weiterlesen…)

18. November 2008

Keine Nachzahlung erhöhten Familienzuschlags ohne zeitnahe Geltendmachung

anwalt.jpgDas Bundesverwaltungsgericht hat am 13.11.2008 entschieden, dass die erhöhten
Kinderzuschläge nur bei zeitnaher Geltendmachung zu zahlen sind. Das ist ein erhebliches Problem, dass die Geltendmachung alimentationsrechtlicher Ansprüche insgesamt betreffen könnte und die Beamtinnen und Beamten in eine ausgesprochen ungünstige Position bringt:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 13.11.08 zwei Verfahren entschieden, in denen Beamte von ihrem Dienstherrn über das Gesetz hinausgehende Besoldungsleistungen für ihre dritten oder weiteren Kinder gefordert haben. (weiterlesen…)


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