BeihilfekĂŒrzung durch âPraxisgebĂŒhrâ rechtswidrig
Hilden. Es gibt neue Bewegung im Streit um die ZulĂ€ssigkeit von BeihilfekĂŒrzungen durch Einbehalt von 10 Euro pro Quartal. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem aktuellen Urteil vom 12. November 2007 (Az.: 1 A 995/06) festgestellt, dass die KĂŒrzung der zu gewĂ€hrenden Beihilfe um einen Quartalsbetrag von 10 Euro pro beihilfeberchtigtem Erwachsenen unrechtmĂ€Ăig ist.
