Vorteile der Mitgliedschaft
Leistungen, die sich lohnen
Neben der Verbesserung der allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen und der Förderung der beruflichen und kulturellen Belange der Angehörigen der Polizei gewÀhrt die Gewerkschaft der Polizei folgende Leistungen, die im monatlichen Mitgliedsbeitrag enthalten sind (Stand August 2010) :
- Kostenloser Bezug der Gewerkschaftszeitung “Deutsche Polizei” Die Deutsche Polizei ist die Monatszeitschrift der GdP mit aktuellen Artikeln ĂŒber die Arbeit der PolizeibeschĂ€ftigten und Infos zu tarif- und beamtenrechtlichen Entwicklungen. FĂŒr die BeschĂ€ftigten im Bundespolizei gibt es im Innenteil der Deutschen Polizei das “Bezirksjournal Bundespolizei”.
- Rechtsschutz. Der GdP-Rechtsschutz wird gewÀhrt bei Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Dienst-, Anstellungs- oder ArbeitsverhÀltnis des Mitglieds bei der Polizeibehörde ergeben, sowie bei Rechtsstreitigkeiten, die ihre Ursache in der gewerkschaftlichen BetÀtigung des Mitglieds haben. Weiterhin gewÀhrt die GdP Rechtsschutz bei WegeunfÀllen. NÀheres regelt die Rechtsschutzordnung der GdP-Bundespolizei.
- Regresshaftpflicht - Versicherung gegen Regressforderungen des Dienstherren mit folgenden Deckungssummen:
| PersonenschÀden: | 110.000 Euro |
| SachschÀden: | 52.000 Euro |
| VermögensschÀden: | 52.000 Euro |
- Diensthaftpflichtversicherung - Versicherung fĂŒr Polizeibedienstete mit folgenden Deckungssummen:
| PersonenschÀden: | NEU! 3.000.000 Euro |
| SachschÀden: | NEU! 3.000.000 Euro |
| VermögensschÀden: | 13.000 Euro |
| SchlĂŒsselverlust: | NEU! 50.000 Euro |
| AbhandenkommensschÀden: (ab 1.07.2005) |
5.000 Euro |
| Verlust von Verwarngeldblöcken: (Einschluss ab 1.07.2005) |
700 Euro |
Mitversichert ist auch das auĂerdienstliche FĂŒhren und Besitzen von Schusswaffen und Waffen jedoch nur dann, wenn die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes/des Bundes greifen, der auĂerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP-Mitglied erfĂŒllt werden.
- Unfallversicherung. Jedes GdP-Mitglied ist durch seinen Beitrag gegen Unfall versichert. Dies gilt sowohl fĂŒr berufliche als auch fĂŒr auĂerberufliche UnfĂ€lle und das weltweit. Bei Unfalltod zahlt die PVAG gemÀà den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen einen Betrag bis zu 3.000 Euro und bis zu 4.000 Euro im Fall der Unfall-VollinvaliditĂ€t innerhalb und auĂerhalb des Dienstes. Bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsĂ€tzliche Straftat eines Ditten, gilt die dreifache Todesfallsumme versichert.ZusĂ€tzlich sind folgende Leistungen enthalten:
- 5000 Euro Bergungskosten
- 5000 Euro fĂŒr kosmetische Operationen
- 500Â Â Euro Kurkosten/Rehakosten
- Sterbegeldhilfe. Das Sterbegeld betrÀgt bis zu 410 Euro.
- StreikunterstĂŒtzung fĂŒr die in der GdP organisierten Arbeiter/innen und Angestellten, wenn diese durch den GdP-Bundesvorstand zu dieser KampfmaĂnahme aufgerufen wurden (NĂ€heres regelt die Streikordnung der GdP).
- Seminare und Fortbildungsveranstaltungen. Die GdP-Bundespolizei bietet seinen Mitgliedern jedes Jahr eine Reihe von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen an. Diese werden in der Regel fĂŒr Mitglieder der GdP- Bundespolizei kostenlos angeboten. Auch besteht fĂŒr Mitglieder der GdP die Möglichkeit, zu erheblich vergĂŒnstigten GebĂŒhren an den Seminaren des DGB-Bildungswerks und seinen angeschlossenen Bildungseinrichtungen teilzunehmen.
- GĂŒnstige Angebote der GdP-Service GmbH NRW
- GĂŒnstige Fachliteratur, die Sie ĂŒber die GdP Kreisgruppen beim VDP-Verlag erwerben können. Beim VDP-Verlag erhalten Sie unter anderem das Polizeifachhandbuch aber auch Fachliteratur zu vielen aktuellen polizeispezifischen Themen.
- Ihr Beitrag Diese umfangreichen Leistungen sind nicht teuer. Der Mitgliedsbeitrag ist gestaffelt und richtet sich nach ihrem Einkommen beim Bundespolizei/Zoll. Wie hoch ihr Beitrag sein wĂŒrde können sie auf der aktuellenÂ
Beitragstabelle Stand April 2010 einsehen.
Sind Sie von unseren Leistungen ĂŒberzeugt und möchten gerne Mitglied werden - oder benötigen Sie noch weitere Informationen ĂŒber eine Mitgliedschaft in der GdP - Dann senden Sie uns einfach eine E-Mail oder fĂŒllen Sie einfach unsere BeitrittserklĂ€rung (elektr. ausfĂŒllbar) aus und senden Sie es uns zu.
Hier die aktuelle BeitrittserklÀrung und darunter der Antrag zum Mitgliedsausweis.
BeitrittserklĂ€rung (elektr. ausfĂŒllbar)
